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die Post gegeben, angeschlagen, ausgestellt oder zu Jedermanns Ein⸗ sicht an offentlichen Orten ausgelegt ist.
15. Die dem §. 143 Abs. 3 der Gewerbe · Ordnung für den Norddeutschen Bund rnisprechenden Bestimmungen des bisherigen Rechtes bleiben in folgender Fassung bei Bestande: 1) Es kann gegen einen Buch- oder Steindrucker Buch einer Leihbibliothek oder eines hesctabinets oder Verkäufer von Zei⸗ tungen, Flugschriften und bildlichen Darstellungen von dem kompe⸗ tenten Untersuchungsgerichte wegen eines durch die Presse begangenen Verbrechens oder Vergebens neben den für daffelbe bestimmten Strafen auf den Verlust der Befugniß zum selbständigen Betrieb seineü Ge⸗ werbes erkannt werden, wenn wider denselben als Urheber oder Theil nehmer wegen eines solchen Verbrechens oder Vergeheus a) in den Fällen des 8 8ö oder 9h des Strafgesetzbuches zum ersten Male, oder b) in den Fällen der §5. 97 99, io, 110-115, 166 oder 184 zum 1 Male, c in den Fällen der S8. 1063, 1046, 186 oder 187 zum
ritten ale innerhalb eines Zeitrauais von, fünf Jahren eine Ver— urtheilung erfolgt. 2 Es mu auf den Verlust derselben Befugniß erkannt werden, wenn a) in den unter 12 erwäbnten Fällen zum zweiten Male, b) in den unter 1b erwähnten Fällen zum dritten Male innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine Verurtheilung erfolgt. 3) Gegen ein auf den Verlust der Befugniß zum selbsi n · digen Gewerbebetrieb erkennendes
,, Erkenntniß steht dem Ver⸗ urtheilten ein an das Ober- Apye ationsgericht führendes Erlenntniß behufs Erwirkung eines dritten
Erkenntnisses zu.
g. 16. Die Polizeibehörde ist berech tigt, jede Druchschrift, Abbil. dung oder Darstellung und die zu ihrer Vervielfältigung bestimmten Platten und Formen unter Beachtung des §. 41 des Strafgesetzbuches mit Beschlag ju belegen; a) wenn die in den §§. 2 und 6 geforderten Angaben auf der Druckschrift nicht gemacht oder falsch sind, oder die elbe der Vorschrift des §. 4 nicht entspricht, b) wenn der Inhalt den hatbestand eines Verbrechens oder Vergehens enthält, () wenn eine innerhalb des Norddeutschen Bundesgebietes weder gedruckte noch ver⸗ legte Zeitung oder Zeitschrift einem vom Ministerium des Innern nach Maßgabe des §F 18 erlassenen Verbote entgegen verbreitet wor- den ist, im Fall von Veroffentlichungen durch welche ein vom Ministerium des Innern nach Maßgabe des §. 19 erlassenes Verbot verlezt wird, e) auf Requisition eines Norddeutschen Bundes staates, f) auf 6 eines nicht zum Norddeutschen Bunde gehörenden deutschen Staates in Ansehung einer dort herausgegebenen oder unter ˖ dräckten Schrift, soweit wegen des Inhalts der chrift nach Maßgabe bes Strafgesetzbuches eine Verfolgung im Inland statthaben kann.
§. 17. Die Polizeibehörde hat von eder nach § 16 verfügten Beschlagnahme das zuständige Gericht in Kenntniß zu setzen, welches Über die Zulässigkeit der verfügten Beschlagnahme zu erkennen, und für den Fall der Aufrechterhaltung derselben die Unbraucbarmachung der Exemplare und der zu ihrer Vervielfältigung bestimmten Platten unter Beachtung der Vorschriften des Strafgeseßzbuches § 41 und 42 zu verfügen hat.
§. 18. Die Verbreitung einer Zeitung oder Zeitschrift, welche innerhalb des Norddeutschen Bundesgebietes weder gedruckt noch ver. legt wird, kann von dem Ministerium des Innern auf die Dauer von zwei Jahren verboten werden.
Wer (nem solchen, ihm besonders oder öffentlich bekannt gemach⸗ ten Verbote entgegen eine solche Zeitung oder Zeitschrift verkauft, aus. stellt oder sonst gewerblich verbreitet, wird mit einer Geldstrafe bis
zu 50 Thlr. oder mit Haft bestraft.
§. 19. In Zeiten von Kriegsgefahr oder nach ausgebrochenem Kriege können Veröffentlichungen über Truppenbewegungen oder Ver⸗ theidigungsmittel, welche die militärischen Interessen Ünserer Lande oder des Rorddeutschen Bundes gefährden, von dem Ministerium des Innern verboten werden.
Wer einem solchen, ihm besonders oder öffentlich bekannt gemach⸗ ten Rerbote zuwider handelt, wird mit einer Geldsirafe bis zu 300 Thlr. oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.
§. 20. Die in dem ge enwärtigen Gesetze gedroheten Strafen werden gerichtlich verfolgt, Für das Verfahren gelten die Grundsätze des Untersuchungs ⸗ Prozesses unter e ,,,, der Vorschriften der Verordnung vom 115. Januar 1838 wegen Ablürzung gering—= fügiger ö In der Rechtsmittel ˖ Instanz normiren die Vor- schriften der Verordnungen vom 8. Januar 1839 und 17. Januar 1855, sowie der einschlagenden späteren Verordnungen.
§. 21. Es steht, insoweit nicht das Strafgesetzbuch Anwendung lommt, zum Ermessen der Gerichte di Bekanntmachung der wegen einer Drucschrift rechtskräftig erkannten Strafen, sowie der die Beschlagnahme und Unbrauchbarmachung von Drucksachen rechts- kräftig aussprechenden Erkenntnisse anzuordnen. J
§. 22. Von jedem gegen eine Zeitung oder Zeitschrift, welche innerhalb des Norddeutschen Bundesgebietes weder gedruckt nach ver⸗ legt wird, wegen ihres gesetzwidrigen Inhaltes gesprochenen Erkennt- nisse auf Konfis kation und Vernichtung einer Nummer, eines Stückes oder Heftes hat das Untersuchungsgericht, sobald das Erkenniniß rechts kräftig geworden ist, unverzüglich eine Abschrift an das Ministerium des Innern einzusenden. .
23. Die Poltzeibehörden haben von allen zu ihrer Kunde kommenden Preßverbrechen, Vergehen und Kontraventionen, event. unter Unschlüß eines der nach §. 3 bei ihnen hinterlegten Exemplare, fofortige Anzeige bei den zuständigen Gerichten zu machen.
§. 24. Dieses Gesetz kommt vom 1. Januar 1871 an in allen seinen Bestimmungen zur Anwendung und erlischt mit diesem Zeit. punkte in demselben Umfange die Verordnung vom 4. März 1856 mit ihren Zusat Verordnungen vom 17. Februar 1860, 17. März
i862 und 3. März 1870, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt
oder Kunsthändler, Inhaber
tages find am 22. d. M.
§. 200 zur
hinaus nach Maßgabe des 8. 2 des Strafgesehbuches Anwendung zu finden hat. ö
Gegeben durch Unser Staats Ministerium, Schwerin, am 20. De⸗
zember 1870. Ad mandatum Serenissimi speciale.
H. Graf v. Bassewig. V. Müller. Buchka. Wetell.
SVamburg, 29. Dezember. (W. T. B) In der gestrigen Sitzung der Bürge rschaßt ist die Rückäußerung des Senates auf den Antrag der Bürgerschaft, eine Beg lückwünschungs⸗ Adrefse an Se. Majestät den König von Preußen zur Erlangung der Kaiserwürde zu erlassen, eingegangen. Der Senat betrachtet es als in der Natur der Verhältnisse begrün⸗ det, daß, sobald die Uebertragung der Deutschen Kaiserwürde auf den König von Preußen eine vollendete Thatsache sei, von sämmtlichen deuischen Regierungen, also auch von der ham⸗ burgischen, eine feierliche Beglückwünschung erfolgen würde, um den Gedanken und Gefühlen Ausdruck zu geben, welche sich an jene große folgenreiche Wendung der Geschichte unseres Vater⸗ landes knüpfen; im gegenwärtigen Beglückwünschung als verfrüht erscheinen, da bekanntlich die Verhandlungen über die neue deutsche Verfassung und die ö k Kaiserwürde mit den Südstaaten noch uner⸗ edigt sind.
SZachsen. Dres den, 29. Dezember. Das Dresdner Journal ⸗ meldet: Se. Majestät von Fabrice unter Zustimmung des Königs von Sachsen vom Könige von Preußen als J der deutschen Armeen für die Dauer de r, eine andere Be⸗ stunmung erhalten hat und im Begriffe steht, sich nach dem Kriegsschauplatze zu begeben, und da die seildauer der Behin⸗ derung desselben nicht zu übersehen ist, für diese Zeit den General⸗Major von Brandenstein zum verantwortlichen Vor⸗ stand des Kriegs⸗Ministeriums bestellt und demselben für die Dauer seiner interimistischen Funktionirung Sitz und Stimme bei den Berathungen des Gesammt.Ministeriums übertragen. General⸗Major von Brandenstein hat heute den Staatsdiener ˖ eid in die Hände des Königs geleistet.
Meiningen, 2s. Dezember. Die Sitzungen des Land⸗ 12 eschlossen worden, änderung des Forststrafge etzes angenommen, eine vertrauliche Berathung über die Fortsetzung der Gera Eichichtbahn erfolgt und endlich das Projekt der Meiningen ⸗Fuldabahn berathen war.
SHessen. Darmstadt 290 Bezember. W. T. B) In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer stand die Be— rathung der undesverkräge auf der Tagesordnung. Sämmt⸗ liche Mitglieder der Kammer, mit Ausnahme des Dom kapi⸗ tulars Moufang und des Grafen Görz, waren anwesend, auch die Prinzen Alexander und Karl nahmen an der Berathung Theil. Der Präsident Graf stimme den Verträgen zu, weil die Macht der Thatsachen stärker sei, als seine indididurlle Ansicht. Fürst Isenburg ⸗Birstein und FJürst Isenburg Büdingen schlossen sich dieser Motivirung an. Schließlich wurden die erträge einstimmig angenommen.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde das Strafgesetz
alsdann wurde die von der Regierung geforderte Summe von 3,366 9009 Gulden zur Fortführung des Krieges bewilligt. Württemberg. Stuttgart, 29. Dezember, Die Er ste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung die Verfassung⸗ verträge mit 26 gegen 3 Stimmen anz dagegen stimmten von Neurath, Kuhn und Fürst Oettingen⸗Wallerstein. Bayern. München, 28. Dezember. G Nürnb. Korr.) Se. Majestät der König hat sich nach Hohenschwangau bege— ben und wird noch einige Wochen daselbst verweilen, so daß
auch dieses Mal die Neujahrs ˖· Aufwartungen am Königlichen
Hofe unterbleiben. 4 . — Da die Bestimmung des Verfassungsbündnisses, daß
von Seite Bayerns nicht eingehalten werden kann, weil eine Erledigung der Verträge Seilens der Kammern des Landtages im Laufe dieser Woche nicht mehr möglich erscheint, so wird unsere Regierung eine kurze Verlängerung der Frist in Berlin beantragen oder hat es bereits gethan. ö
In der 17. Sitzung der Kammer der Reichs räthe er⸗ stattete v. Niethammer Vortrag über den Gesetzentwurf, die provisorische Steuererhebung bekreffend, welcher ohne Debatte zur einstimmigen Annahme gelangte. Ferner erstattete derselbe Vortrag über den Gesetzentwurf, den garantirten Zinsfuß für neu zu emittirende pfälzische Eisenbahnpapiere betreffend, welcher fer g ohne Debatte mit Einstimmigkeit angenommen wurde,
o daß Gesammtbeschluß erzielt ist.
— Im FJünfzehner⸗Ausschuß der Kammer der Abgeordne⸗ ten hat in Gegenwart sämmtlicher Minister heute Vormittag die Berathung über das Verfasfungsbündniß begonnen, doch wurde trotz vierstündiger Sitzung nur die allgemeine Debatte
erledigt. Morgen wird der Ausschuß in die spezielle eintreten.
der
Augenblicke aber dürfte die
hat, da der Kriegs ⸗Minister
nachdem eine Ab⸗
Erbach ⸗Fürstenau erklärte, er
buch des Norddeutschen Bundes einstimmig angenommen;
die Verträge im Laufe des Dezembers ratifizirt werden sollen,
=
293
Bom Abg. Diepolder als Referenten wird die Annahme
des Gesetzentwurfs bezüglich de Armee mit nicht wesentlichen Oesterreich⸗Ungarn. Kaiserliche Entschließung v ganisirung der General · Ins nen mit der Bildung zweier selbstän sür den Bau, den anderen für den Bet live Kontrole, am 1. Januar 1871 in
Aus dem Wolff schen Telegra Brüssel, Freitag, 30. Dezember. vom. 25. d. meldet, einen Tagesbe fehl welchem angekündigt wird, daß alle Offiz
Libertö⸗
21. Division
garden des Departements Creuse estellt werden. Dieser Truppentheil,
atte, nach Tours gekehrt und hatte ü verbreitet.
Son don, Frei
zu marschiren,
war in
daß
r Kreditforderung für die Modifikationen beantragt.
Wien, 26. Dezember. om 6. Dezember genehmigte die pektion der österreichischen Eisenbah⸗ diger Abtheilungen, einen rieb und die administra⸗ Wirksamteit tretend.
phen · Bureau.
Die hier eingetroffene der Kommandant erlassen hat
iere der
Eine Or⸗
in Mobil⸗
vor ein Kriegsgericht welcher Befehl erhalten
Auflösung zurück=
berall lügnerische, übertriebene Nachrichten
tag, 30. Dezember
Childers ist wieder erkrankt, — Wie Bordeaur vom 29. gemeldet wird,
gierung neuerdings
pon der vorhergängigen
beabsichtigen,
land abhängig zu machen.
Madrid, Freitag, interinnstischer Präsident ena gereist, s begleiten i L- Li
Topete,
heute Morgen nach UÄmadeus zu empfangen. Duero und der Genera
Marquis del
Sierra Bullones als
die Präsidenten des und die General⸗D
sidenten erwählt. Konstantino Turquie⸗ nalen gebrachte zwischen Suttorina
der Türkei und Oeste für unbegründet.
Carta
Repräsentanten Staatsrathes
irektoren der Infanterie, rie, ded Genie Corps und des Generalstabes.
Athen, Donnerstag, Sitzung der Kammer wur ministeriellen Partei, mit
pel, Donnerstag
erklärt in offizieller Weise Nachricht von ange rreich wegen
2
30. ,,.
29. Dezember. de Lombardos,
Der Marine⸗Minister
den Daily News aus soll die franzésische Re⸗
der
die Beschickung der Konferenz Anerkennung der Republik durch Eng⸗
Der Contre Admiral es Ministerrathes, ist um den hn der Marscha eutenant Marquis de Generäle der Armee; und des Kassations⸗Tribunals Kavallerie, Artille⸗
Koni
In der heutigen der Kandidat der 128 gegen 9 Stimmen zum Prä⸗
29. Dezember. die von mehreren Jour⸗
blichen Verhandlungen
Abtretung der
. Landtags ⸗ Angelege Im 2. Aachener Wahlbezirk, Eupen,
ist fü? den Appellati 6 hat, Dr. we
.
onsgerichts Rath A.
Krebs
che der Notar Cornely erhalten hat,
der Abgeordneten gewählt worden.
Fortsetzung des Nichtam
in Cöln mit 421
uheiten. Kreis un Reichensperger, welcher dort egen 47 Stimmen
d Stadt Aachen
zum Yee rd: des Hauses
tlichen in der Beilage.
xiclhat e v. 29. Dezember.
— —
xelegraplris che vwit ten. un gs be —
Bar. F. L.
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Wind.
Allgemeine Himmelsansicht
333, d
: Königsbrg. 0 ö ö 338, 339,
Ratibor ... Breslau... Torgau... Münster ..
Flensburg. Wiesbaden Kieler Hat. n.
remen. .. Wenerleuebtth. Brüssel...
6 7 6 7 6 7 6 7 6 8
Gröningen.
339, o . 337, 337, 335,9 327,7 — 332,2 334,9 336, 336, s 329, 339, s 332,6 339, 339, 357, 2 339, 337, 339.3 340, 1 340, 1
1
30. Dezember.
— — — — — — — —
schwach. s. schw. mãssig. still. schwach.
mãssig.
NO., schwach. NO., stark. Windstille. Windstille. SO., schwach. NO., schwach. N., N., 9 N., 9,4 -= 7,0 N., 1100. 4.2 - 5,6 N, sehwach. 5,5 NO., sehwach. 6, i NO., mässig. NO., schwach. N., NG. , schwach. NO., mässig. NO., schwach. NO.. mässig. ONO. , schwach bedeckt. NO., schwach. NO., still. ONG., mâssig.
da — DBD., schwach. wenig bewölkt.
heiter.
heiter. bedeckt. bedeckt. bedeckt, Nebel. bedeckt, Schn. ganz bewölkt. heiter. bedeckt. bedeckt. bedeckt. zieml. heiter. heiter. bedeckt. heiter. bedeckt. schõn. wolkig.
trũbe. bewölkt.
heiter. bewölkt.
zember 28 - 273
Helder ....
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, Margarethe. Ope
r in 5 Akten na
31. Dezember. Im Opernhause. (219. Vorst. ch Goeth
s Faust. Must
von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. Margarethe:
Fr. Mallinger. Faust: Hr. Niemann Cite Auftreten dessel⸗ ben vor seinem Urlaube). Anfang
halb 7 Uhr. Egtr . Pr. WV. Schauspielhause. E66. Ab. Vorst.) Ein g,. Schwank in 3 Uufzügen von Julius Rosen., Hierauf; Die Eifersüchtigen. Lustspiel in 1 Akt von R. Benedix. . 7 Uhr. M. Pr.
Sonntag, 1. Januar. Im Dpernhause. (1. Vorstell.) Oberon, König der Elfen. Komantische Feen⸗Oper in 3 Ah⸗ theilungen, nach dem . überfetzt von Th. Hell. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Frau von Voggenhuber. Oberon: Frl. Brand. Huon; Herr Woworsky. Scherasmin: Hr. Betz. Anf. 7 Uhr. M. Pr.
Im Schauspielhause. (1. Ab. Vorst) Got von Ber⸗ lichingen mit der eisernen Hand. Schauspiel in Abtheilun⸗ gen von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. M. Pr.
m,
Produktem- dmd VWanr em- KRHdrse. Rerhkim, 30. Dezbr. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Poli. Präs.) . Von ] Bis Fon] Bis Mitt.
ar eg. Et lr lex. Eels ; l= et Ls. 1E. 16 31 3115 9 kohnen Mtæ. 10 9
8 2 6 Kartoffeln 1 8 Rindsfl. Pfd. 6 16 Schweine- — 8 glei sck 46 1 — Hanna elsl. 5 1115 ö
**
17 62 AI 61 6 311 20 6 8
Kalbfleisch 6 8 Butter Pfd. 12 —11 16 Kier Mandel 9 6
nern. 30. Hezember. An Schlachtvieh war autgetriehen : Rindvieh 73 Stück, Schweine 206 Stück, Schafvieh 60 Stück, Kälber 520 Stück.
Die Marktpreise des Kartoffel · Spiritus, per 10000 pCt. nach Fralles, frei bier in's Haus geliefert, waren auf hiesi- gem Platze am 23. Deꝛzbr. 1870 Thlr. 16. 13. 3 Ihlr. K . * 2 15. 13. à . 16. 13. à 16. 11. 4 29. v p v 16. 10. K* 2 0 Berlin, den 29. Dezember 1870. Bie Aelte sten der Kaufmannschaft von Berlin.
Rerkam, 30. Dezember. N ichtamtlieher Getreide- ber rtr hecken oed Se- hir, pr. is id, nech Geh, gra. bunt. poln. 70 Thlr. ab Bahn bean r Derbr. J5E--— 76 Thlr. bez., Pezbr- januar 765 Thlr. Br., April- 177 Thlr. bez., Mai- Juni 78 Thlr. bea.
Roggen loco poln. zor = bor Thlr., besserer lz - 5233 Lhlr., exquis. 535 Thlr. ab Bahn bez., pr. Dezember 53. Thlr. bez. Ser zanuer Ser , bin, iber, pril - Mai st- s6ß = 6c
Gerste, grosse und Kleine à 37-54 Thlr. per 1750 Pfad.
Hater ioo 25 - 31 Thlr. pr. 1209 Pfd., märk. 263t - NT Thlr., pomm. 274 - 383 Tihir. fein d0. 29 Thlr. ab Bahn bez., pr. De- Tpir. bez. Dez. Janaar 27z Thlr. hez, Januar; Februar 453 Thlr. bez., April: Mai 48 Thlr. bez., Marũ - Juni 493
Thlr. bez. Erbsen, Kochwaare 8 - 70 Thir., Futter waare 50 - S6 Thlr. 1066-112 Thlr. .
Pezember 154 Thlr bez, Dezem- April. Mai 29 - 2010 lr. bez.,
pr. Dezember, Dezember - Januar
bes.
1 — 1
ü 21
Petroleum n. Januar - Februar 7 Leinöl loco 119 Spiritus loco ohne F ber, Bezember - Jannar a. Januar - Februar 2 Sgr. bez., Apri 1920 Sgr. bez, Weizenmehl N Roggenmehl No. O Dezember 3 Thlr. 3794 nir. WM. = 25 Sgr. be zum 7 Thir. 253 Sgr. Weizen loco still. effektiver Waare ging zu
Für Termine machten zi * l höhere Forderungen, die auch bewilligt wurden. Der Ver-
kehr hierin war Fiederum äusserst gering. Schluss fest. Gdek. Mod Gtr. Hafer loco nur in feinen Gütern beachtet. Termine verkehrten in fester Haltung, Gek. 600 Gtr. Rüböl fest und ewas besser bezahlt. Gek. Soo Ctr. Spiritus fest bei stillem Geschäft. Gek. 10000 Liter. . ;
nerlim, 29. Bezember. (Amtli ohe Preis feststellung von Getreide, Mehl, Gel, Petroleum und Spiri- tus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung
der vereideten Waaren, und produktenmakler.) Pfd.
o. O u. IJ. ZT Ur., pr. Januar- Februar u. . Mai x.
Roggen in
Weizen pr. 2100 Pfd. loco 63 —81 Thlr. nach qual, Pr; 200 r. diesen Monat 76 bez . 100 Kilogramm April - Mai 1871
7 bez., Maĩ- Juni 78 Br., 2