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was Abonnement beträgt Thlr. für das Vierteljahr. Insertions preis für den Raum einer Pruchzeile Ez Sgr. . r
Alle post · Anstalten des In und Auslandes nehmen , . .
für Serlin die edition des igll. Preußischen Staats - Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. X.
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Berlin, Montag den 2. Januar, Abends.
1871.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober⸗Bürgermeister Ondereyck zu Crefeld den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse, dem Herzoglich Ratiborschen Forstmeister a. D. von Haenlein zu Ratibor⸗ Hammer im Kreise Ratibor den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse, dem Kasernenwärter Fuchs zu Trier das All—= gemeine Ehrenzeichen und dem Füstlier Wilhelm Schulz im Ersatz Bataillon des 4. Brandenburgischen Infanterie Regiments Nr. 24 (Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin) die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
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Norddeutscher Bun d.
Bekanntmachung. Posttransporte über den großen Belt. ;
In Folge der Witterungsverhältnisse findet die Ueberführung der Posten über den großen Belt seit heute mittelst der Eis⸗ Postboote statt. Aus diesem Anlaß können bis auf Weiteres nur solche Packete nach Kopenhagen und anderen Orten See⸗
lands, so wie nach Schweden zur Postbeförderung angenom-
men werden, deren Gewicht 69 Pfund, und deren Umfang 25 Fuß in Länge, Breite und Höhe nicht übersteigt. Es empfiehlt sich, die betreffenden Sendungen besonders sorgfältig zu verpacken. Berlin, den 31. Dezember 1870. General · Postamt. Stephan.
Bekanntmachung. Beförderung von Privatpäckereien an die in Frankreich befindlichen Offiziere, Militär- und . Civilbeamten vom 5. Januar ab. -
Es hat sich als thunlich erwiesen, die Einrichtungen für die Postbeförderung von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegen⸗ ständen an die in Frankreich befindlichen Offiziere, Militär- und Eivilbeamten — Bekanntmachungen vom 11. und 28. Dezember 1879 — dergestalt zu beschleunigen, daß diese Gegen⸗ stände mit Rücksicht auf die eingetretene Kälte, anstatt vom 14. Januar, bereits vom 5. Januar ab, bei sämmtlichen Post⸗= anstalten zur Beförderung angenommen werden können. Der Endtermin für die Einlieferung dieser Päckereien — 21. Ja—⸗ nuar Abend — bleibt unverändert.
Berlin, 2. Januar 1871.
General Postamt. Stephan.
Ministerium für ,,, und öffentliche Der Regierungs-Rath Gehlen, bisher Mitglied der König⸗
lichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau, ist
mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorsitzenden und administrativen Mitgliedes des Eisenbahn⸗Komnüssariats in Coblenz beauftragt worden.
Der Berg- Referendarius Baentsch ist zum Berg⸗In⸗ spektor bei, der Bergfaktorei Kohlwaage im Bezirk der Berg⸗ werks ⸗Direktion zu Saarbrücken ernannt werden. .
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. rlaß vom 28. Dezember 1870, betreffend die Anforderungen an die n,, Befähigung der Apotheler⸗
. ehrlinge. . Das Reglement über die Lehr⸗ und Servirzeit, sowie über die Prüfung der Apotheker- Lehrlinge und Apotheker Gehülfen vom 11. August 1864 bestimmt in §. 33:
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bringende Bestimmung tritt mit
Wer die Apolherkunst erlernen will, muß die wissenschaftliche Befähigung eines Schülers der Sekunda eines Gymnasiums, oder einer Realschule J. Ordnung, oder der Prima einer Real⸗
schule I. Ordnung, oder das Abgangszeugniß der Reife von
einer höheren Bürgerschule besitzen und den Nachweis dieser
Befähigung durch ein Zeugniß darüber, daß er mindestens
ein halbes Jahr den Unterricht in den genannten Schul—
klassen mit Erfolg genossen hat, zu führen im Stande sein.
Dieser Bestimmung lag neben der Fürsorge für eine als mindestens nothwendig zu fordernde K der Apotheker- Lehrlinge die Absicht zu Grunde, nur solche ehrlinge zuzu⸗ lassen, welche zugleich den Anspruch auf das Benefizium des einjährig freiwilligen Dienstes in der Armee erworben haben. Dazu genügte nach der Militär-Ersatz⸗Instruktion vom 9. De— 6. 1868 der Nachweis eines halbjährigen Besuchs der m Reglement vom 11. August 1864 bezeichneten Klasfen der daselbst genannten Lehranstalten.
Nachdem nun aber durch §. 154. bis f. der Militär⸗ ErsatzInstruktion für den Norddeutschen Bund vom 25. März 1868 ein mindestens einjähriger Besuch der oben gedachten Klassen als Bedingung für die Erlangung jenes Benefiziums vorgeschrieben worden ist, so erachte ich für nothwendig, hiermit die Anforderungen an die wissenschaftliche Befähigung der Apotheker⸗Lehrlinge wiederum in Einklang zu bringen. Dem⸗ zufolge wird der 5. 3 des Reglements vom 11. August 1864 hiermit, wie folgt, abgeändert:
Wer die Apothekerkunst erlernen will, muß die wissen⸗ schaftliche Befähigung, eines Schülers der Sekunda eines Gymnastums, oder einer Realschule J. Ordnung, oder der Prima einer Realschule II. Ordnung, oder das Abgangs⸗ zeugniß der Reife von einer höheren Bürgerschule besitzen und den Nachweis dieser Befähigung durch ein Zeugniß dar⸗
über, daß er mindestens ein Jahr hindurch den Unter⸗ richt in den genannten Schulklassen mit Erfolg genossen hat, zu führen im Stande sein.« Diese in der üblichen Form zur öffentlichen Kenntniß zu dem 1. April 1871 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1870.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Mühler.
An saͤmmtliche Königliche Regierungen und
Landdrosteien und das Königliche Polizei=
Präsidium hier. ;
Akademie der Künste.
Bekanntmachung.
Se. Majestät der König haben nachbenannten Künstlern fr ausgezeichnete Kunstwerke auf der Kö akademi· schen Kunstausstellung mit huldreicher Berückst ehrfurchtsvollen Vorschläge der unterzeichneten Akademie ö ir n e, zu bewilligen geruht.
I. Die große hauer Ed. Müller, zur Zeit in Rom, 2 dem Aquarellmaler Ludwig Passini in Berlin, 39 dem Landschaftsmaler O s⸗ wald Achenbach in Düsseldorf.
II. Die kleine goldene Medaille für Kunst 1) dem Bild. . hauer Robert Henze in Dresden, Y dem Landschaftsmaler Bromeis in Cassel, 3) dem Historienmaler Heinrich vont.tt Angeli in Wien, dem Maler Franz Adam in München, 6) dem Historienmaler Linden schmit in München, G6 dem Historienmaler Hermann Schlöfser, z. Z. in Rom.
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