1871 / 6 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Cambray liegt an drei Armen der Schelde, von welcher hier der Kanal von St. Quentin ausgeht. Es ist eine Stadt von 22,000 Einwohnern im Departement Nord und Knoten⸗ punkt der Bahn von Péronne nach Valeneiennes mit der von St. Quentin nach Dougy. Die alten Befestigungen des Platzes sind von runden Thürmen flankirt, mit fünf Thoren versehen und von einer starken Eitadelle, deren einen Theil das Schloß von Selles bildet, beherrscht. Die Thore sind das Eisenhahnthor oder das von St. Robert, das von Selles, von Cantimprs, von Paris und von Valenciennes. Letzteres, auch Porte Notre Dame , ist von den Spaniern in der zweiten Hälfte

es 17. Jahrhunderts wieder erbaut und mit zwei menhirs (9) (Zwillings werken) versehen worden, das Pariser oder heilige Grabes⸗Thor hat außerhalb zwei besondere es vertheidigende Thürme. Außer einem größeren Hospital sind militärische Ge⸗ bäude von Bedeutung in Cambrah nicht vorhanden.

Arras, die Hauptstadt des Departements Pas-de⸗Calais, mit 25,9000 Einwohnern, ist Festung J. Klasse; sie liegt etwa 200 Fuß hoch an der Scarpe, welche hier den Crinchon auf⸗

nimmt, in einer durch zwei Flüßchen und sumpfige Umgebun⸗

gen geschützten Lage, welche als Sammelpunkt von sechs gro⸗ ßen Straßen und als Station der Bahnlinie von Amiens nach Douay besondere Bedeutung gewinnt. Arras war in Friedenszeiten Sitz der 2. Subdivision der 3. Militär⸗ Division (Lille), der 3. Festungs⸗Division und eines Artillerie⸗ Depots, sowie mehrerer Gensd'armerie⸗Brigaden. Die Stadt theilt sich in die alte und die neue, welche beide durch einen Graben mit vorliegendem Walle geschieden sind. Die Geschichte von Arras ist sehr reich: es wurde von Franzosen und Spaniern mehrfach belagert und genommen und ist historisch durch Kaiser Maximilians Ueberschrift eines seiner Thore geworden: quand les Frangais prendront Arras, les souris mangeront les chats, aus welcher später Lud— . I nur den Buchstaben p im Worte prendront ent- ernen ließ.

Douay ist eine nicht unbedeutende Fabrikstadt mit 24,000 Einwohnern, an der Scarpe und im Departement Nord gelegen; sie ist der Knotenpunkt der Eisenbahnen nach Lille, Valenciennes und Paris sowie verschiedener großen Straßen. Die Stadt stand während des Mittelalters in großer Blüthe, ist alt und weitläuftig gebaut und mit einer dreifachen Reihe bastionirter und mit Thürmen ver— sehener Mauern umgeben, welche theils durch Vauban vervollständigt, theils neuerdings verstärkt worden sind; die Festungswerke haben sechs Thore, zwei Durchlässe für die Searpe und den Kanal Sousée, der jene mit der Schelde ver—⸗ bindet, und zwei für die Eisenbahnen. Bemerkenswerth sind in dieser Festung J. Klasse an militärischen Behörden und Ein— richtungen eine Artillerie⸗Direktion JI. Klasse, eine Artillerie Schule, ein Arsenal de construction und eine Geschützgießerei; ersteres sehr bedeutend; letztere, eine der größten des Landes, hat drei runde und zwei lange Gießöfen, eine Geschützbohrerei mit vier Bänken, eine Schildzapfendreherei und 40 andere Ma⸗ schinen zu Anfertigung von Geschützrohren; es werden jährlich 400-800 Rohre in Douay fertig gestellt. Douay ist 1667 von Ludwig XIV., 1710 von Marlborough, 1712 von Villars belagert und genommen worden.

Valenciennes liegt an der Schelbe, die hier sich in zwei Arme theilt und die JYonelle aufnimmt; die Stadt hat 24,400 Einwohner, ist unregelmäßig gebaut und Hauptort des gleich⸗ namigen Arrondissements im Departement Nord; sie hat eine nicht unwichtige Lage, da die Schelde hier für größere Fahr— zeuge schiffbar wird, und sich bei Valenciennes ferner mehrere roße Straßen mit der französischen Nordbahn kreuzen. Die

estung hat gut erhaltene Werke mit 6 Thoren und 11 Bastio⸗ nen, deren größtes gleichzeitig die Citadelle bildet, vor welcher ein Kronenwerk mit Ravelins und mehreren Lünetten liegt. Ravelins liegen außerdem vor sechs Courtinen, Hornwerke vor einer derselben und vor zwei Bastionen. Von den Thoren ist nennenswerth das nach Lille, neben welchem die Reste zweier 1360 errichteten Thürme stehen. Be⸗ deutend ist das Kohlenbecken von Valeneiennes, das Sooh9h, Hektare umfaßt, in 62 Schachten die Kohlen an die Oberfläche fördert und jährlich deren durchschnittlich 60 Millio⸗ nen Centner produzirt. .

Vor diesem Festungsviereck nordwärts liegt, der belgi⸗ schen Grenze zu, Lille, etwa ebensoweit von Douay, nämlich

ungefähr vier Meilen entfernt, wie jeder der vier vorgenann ken fn tt von dem ihm naͤchstliegenden festen Platze abge⸗ legen ist.

Lille hat 155.000 Einwohner und ist im Departement Nord und an der Deule gelegen, welche sich nach einem Laufe von 12 Meilen in die Lys ergießt. Lille ist der wichtigste Knotenpunkt Nordfrankreichs und sammelt die Bahnen nach Douay und Paris, nach Calais und Dünkirchen, nach Cour⸗

tray über Roubaiz und Tourcoing, nach Tournay, Böthune und Bully⸗Grenay. Festung J. Klasse, war es in Friedenszeiten Sitz des II. Armee⸗Corps-Kommandos, der 3. Militär— Division Nord, Pas-dealais und Somme und der J. Forti- fikations Direktion, außerdem befindet sich dort eine Salpeter⸗ läuterei. Die Umgebung Lilles wird durch die Deule und eine große Zahl von Armen derselben bewässert; die Stadt war von einer engen Umwallung von Mauern eingeschlossen, bis

1858 ein Kaiserliches Dekret die umliegenden Grischaften dem

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Festungsrayon einverleibte und die Zerskörung der alten Werke befahl. So wurden diese denn vorgeschoben und die neuen Be— festigungen errichtet, diese haben 11 gewöhnliche Thore, drei für die Wasserstraßen und eines für die Schlenenwege. Die Cita—

delle, eines der Meisterwerke Vgubans, ist von der Stadt durch

die Pisomenaden, durch den Kanal der Mittel⸗Deule und eine weite Esplanade getrennt; ie bildet ein unregelmäßiges Fünfeck, dessen ganze Umgebungen ringsum überschwemmt werden können.

Statistik der preußischen 6d nung gerichte in den. Jahren 1868 und 1869. *)

In den 27 Appellationsgerichts⸗Departements der preußischen Monarchie bestanden in den Jahren 1868 und 1869: 110 Schwur⸗ gerichte, welche in resp. 43 (1868 und 417 (1869 Sitzungs- Perioden, an 3736 und 3591 Sitzungstagen 62723 und 5709 Untersuchungssachen gegen 9559 und 8362 Angeklagte erledig⸗ ten. Das Jahr 1869 zeigt mithin gegen das Jahr 1868 eine , der verhandelten Sachen um 563, der Angeklagten un .

Dagegen waren im Jahre 1867 nur in 336 Perioden an 2944 Tagen 5112 Sachen gegen 7446 e, ,. worden, so daß im Jahre 1868 1160 Sachen und 263 Personen mehr verhandelt resp. angeklagt wurden, als im Jahre 1867. Diese Zahlen sind indessen insofern nicht maßgebend, als die Zählungen für die Provinzen Schleswig ⸗Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau, in welchen die Schwurgerichte erst durch

Verordnung vom 25. Juni js67 eingeführt worden, erst mit

dem Jahre 1868 beginnen. Andrerseits wird eine Vergleichung in den einzelnen Provinzen und anderen Rubriken eine Zu⸗ nahme von Verbrechen im Jahre 1868 gegen das Jahr 1867

⸗.

Zunahme gegen Schlesten von 865,

und im Jahre 1869 eine Provinzen von resp. 150,

ressung 257 oder 2 pCt., Mord 151 oder 1 pCt., Kindermord

6 oder 1 pCt., Münzverbrechen 85 oder 1 pCt., betrüglicher

) Nach der im Königlichen Justiz⸗Ministerium angefertigten Stgtistik der preußischen Schwurgerichte für die Jahre . 6 Berlin, 1870. Gedruckt in der Kgl. Geheimen Bber-Hofbuchdruckerei

Fi. v. Decker

**) Für die Rheinprovinz ist indessen zu bemerken, daß dort au

die schweren Diebstähle und schweren Hehlereien, sowie die . Diebstähle und Hehlereien im wiederholten Ftückfalle (die beiden letzteren, sofern nicht schon bei der Einleitung der Untersuchung mil⸗ dernde Umstände angenommen worden), welche in den anderen Pro⸗ vinzen vor die Gerichts-Abtheilungen verwiesen sind, zur Kompetenz der Schwurgerichte gehören.

wur) Vergehen welche nur durch Connexität vor die Schwur gerichte kommen, sind nicht mitgezählt.

Bankerutt 88 oder 1 pCt., Zusammenrottung von Ge⸗ fangenen 62 oder 1 pCt., Aufruhr und Tumult 52, Todtschlag 49, Abtreibung der Leibesfrucht 29, Ver⸗ giftungen 4, die letztgedachten 4 Verbrechen, also unter 1 pCt.

Eine Vergleichung mit dem Jahre 1868 ergiebt Folgendes: in letzterem kamen vor schwere Diebstähle 5066 oder 46 pCt., also7 pCt. mehr, Urkundenfälschungen 1597 oder 15 pCt., also 4 pCt. weniger, Meineid 790 oder 7 pCt., also 2 pCt. weniger, Verbrechen gegen die Sittlichkeit 873 oder 8 pCt., also 1 Ct. weniger, Verbrechen im Amte 294 oder 2 pCt., also 1 Ct. weniger Raub und Erpressung 314 oder 3 pCt., also 1 pCt. mehr, Mord 195 oder 2 pCt., also 1 pCt. mehr als im Jahre 1869. .

Im Jahre 1867 kamen schwere Diebstähle 3865 oder 43 pCt. vor, also 3 pCt. weniger als im Jahre 1868, 4 pCt. mehr als im Jahre 1869.

Von den Verbrechen überhaupt fielen im Jahre 1869 auf die einzelnen Provinzen, nämlich auf Schlesien 1769, Preußen 2321, Rheinprovinz 827, Brandenburg 1698, Westfalen inkl. Ostrhein und Hohenzollernsche Lande 720, Sachsen 699, Han—⸗ nover 282, Posen M9, Pommern 710, Hessen⸗Nassau 419, Schleswig⸗Holstein 152. Dabei ergiebt eine Vergleichung mit dem Jahre 1868 eine Verminderung zu Gunsten des Jahres 1869: für Posen von 392, für Hannover von 69, Westfalen von . Sachsen von 91, Rheinprovinz von 10, Preußen von 58.

Vergleicht man die Zahlen der auf die einzelnen Provinzen im Jahre 1869 fallenden Verbrechen mit den Einwohnerzahlen derselben, *) so ergiebt sich, daß in Hannover auf je 5871 Ein⸗ wohner 1 Verbrechen kommt, desgleichen resp. in Schleswig⸗ Holstein auf 6459, in der Rheinprovinz auf 3614, in Hessen— Nassau auf 3293, in Westfalen auf 3110, in Sachsen auf 2939, in Pommern auf 2037, in Schlesien auf 2009, in Posen auf 1655, in Brandenburg auf 1625, in Preußen schon auf je 1332 Einwohner 1 Verbrechen. ;

Angeklagt wegen Verbrechen waren überhaupt im Jahre 1868: S553, i. J. 1869: 7674. Unter diesen Angeklagten befinden sich nach den Altersklassen: im Alter unter 16 Jahren resp. 46 und 57, von 16— 24 Jahren 1901 und 1744, von 24 bis 40 Jahren: 4327 und 3798, von 40-60 Jahren: 2044 und 1877, von 60 Jahren und darüber: 235 und 198. Aehnlich ist das Verhältniß im Jahre 1867, so daß überall ungefähr die Hälfte der mittleren Altersklassen von 24 40 Jahren an⸗

ehört.

3 Dem Geschlecht und Beruf nach befinden sich unter den Ange⸗ klagten i. J. 1869 6564 Männer, 1110 Weiber, 1868: 7247 Männer, 1306 Weiber 1867: 5815 Männer, 984 Weiber, und zwar unverheirathete Männer resp. 3305, 3540, 2966, verhei⸗ rathete Männer 3259, 3707, 2849, unverheirgthete Weiber 56l, 669, 514, verheirathete Weiber 549, 637, 470. Während die Zahl der Weiber in den Jahren 1869 und 1867 zwischen 14 und 15 pCt. der Gesammtzahl der Angeschuldigten ausmachte, betrug sie im Jahre 1868 zwischen 15 und 16 pCt. .

Bie meisten Angeklagten standen unter der Anschuldigung des Diebstahls in den Jahren 1869: 3458, 1868: 4274, 1867 3330; also 1869: 45 pCt., 18368: 50 pt., 1867: 49 pCt.; es ist mithin im Jahre 1368 gegen das Vorjahr eine Vermehrung um 1pCt, im J. 1869 gegen die beiden Vorjahre eine Vermin⸗ derung um 5 resp. 4pCt. eingetreten.

Rach der Religion und Konfession geordnet, befinden sich unter den Angeklägten in den resp. Jahren 1869, 1868, 1867 nämlich Evangelische 506, 5461, 4195, Katholiken 2474, 294, 2478, Juden 17. 141, 113, Dissidenten H, 5. 7, andere Kon. fessions verwandte 2, 8, 6. Nach Verhältniß der Einwohnerzahl *) berechnet, kommt im Jahre 1869 im Durchschnitt ein Angeklagter auf 3076 Evangelische, 3214 Katholiken, 2677 Juden, im Jahre 1867 auf 2794 Evangelische, 2902 Katholiken, 2317 Juden.

Nach Verhältniß der Einwohnerzahlen der einzelnen Pro⸗ vinzen berechnet, kommt ein Angeklagter im Jahre 1869 in Preußen auf 1633, in . auf 1882, in Brandenburg auf 2667, in Schlesien auf 2325, in Pommern auf 3288, in Sach- sen auf 3756, in Westfalen auf 5021, in der Rheinprovinz auf

5299, in Hessen⸗Nassau auf 5519, in Hannover auf 7284, in

Schleswig- Holstein auf 8320. hl der Schuldbekenntnisse betrug im Jahre 1869:

Die Za ANIS, a ö e 1868: 2778; es ist also in beiden Jahren fast der vierte Theil der Gesammtzahl der Anklagen durch Schuld⸗—

) Die Einwohnerzahlen der Provinzen stellen sich nach der Zählüng von 1867 auf: in Schlesien 3553 74, Preußen 3, 09i, Olo, Rheinprovinz 2/988, 488, Brandenburg 2759 240, Westfalen inkl. Ost⸗ Rhein und See ollen che Lande 2.239228, Sachsen 20545668, ,, 1957637, Posen 1,5373538, Pommern 1,4465515, Hessen=

assau 163. 74a, Schleswig Holstein 3 is.

**) Nach der Zählung von 1867 befinden sich in der Monarchie l5,614'890 Evangelische, 7,950 697 Katholiken, 15, 156 Juden.

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bekenntniß ohne Zuziehung der Geschworenen erledigt worden. Aehnlich war das Verhältniß im Jahre 1867.

Die meisten Schuldbekenntnisse sind in beiden Jahren 1869 und 1868 bei den Verbrechen im Amte, den Urkundenfälschun— gen, den Zusammenrottungen und den Diebstählen, die wenig⸗ sten dagegen im Jahre 1869 bei dem betrüglichen Bankeruit ko) , den schweren Körperverletzungen /, bis M,) und bei den wissentlichen Meineiden („, bis „é; im Jahre 1868 bei dem Todtschlage (z,), bei den schweren Körperverletzungen ( ) und dem betrüglichen Bankerutt („ bis i.), gar keine in beiden Jahren bei dem Aufruhr und Tumult. Im Jahre 1869 kam bei dem Todtschlage ebenfalls kein Schuldbekenntniß vor. Im Jahre 1867 finden sich die meisten Schuldbekenntnisse bei den Verbrechen im Amte, den Urkundenfälschungen und den Zusammenrottungen, die wenigsten bei dem Morde, dem be⸗ trüglichen Bankerutt und bei den wissentlichen Meineiden; keins . Aufruhr und Tumult, dem Todtschlage und der Ver⸗ giftung.

In contumaciam gegen ausgebliebene Angeklagte wurde von den Geschworenen entschieden im J. 1869 überhaupt in 5, im J. 1868 in 8, im J. 1867 in 14 Fällen.

Verdikte wurden von den Geschworenen abgegeben im J. 1869: 11,522, 1868: 12,314, 1867: 10,332, davon lauteten auf Schuldig nach der Anklage 18269: 5561, 1868: 5948, 1867: sog, auf Schuldig eines anderen Verbrechens 1869: 255, 1868: 319, 1867: 256, auf Schuldig wegen Vergehens 1869: 599, 18683. 647, 1867. 520, auf Nichtschuldig 1869: 1872, 1868: 1908, 1867: 1628. Die Aussprüche auf Schuldig nach der Anklage bilden für die Jahre 1869, 1868 und 1867 ungefähr „z, die Aussprüche auf. Nichtschuldig für dieselben Jahre i bis ½“, der sämmtlichen Aussprüche.

„In den Jahren 1869 und 1868 kamen die meisten Aus⸗ sprüche auf Nichtschuldig vor: bei dem Aufruhr und Tumult, dem wissentlichen Meinelde, dem Kindesmorde, der Abtreibung der Leibesfrucht, dem betrüglichen Bankerutt und der Brand— stiftung, außerdem noch im Jahre 1869 bei Vergiftung und im Jahre 1868 bei dem Verbrechen im Amte. Bei allen diesen Verbrechen lautete mehr als ½, der Wahrsprüche auf Nicht⸗ schuldig. Die wenigsten Wahrsprüche auf Nichtschuldig ergaben sich im Jahre 1869 bei dem schweren Diebstahl im wiederholten Rückfalle ( bis ), dem schweren Diebstahl im ersten Rück⸗ falle (/s bis ½) und bei den nicht besonders aufgeführten Ver— brechen (); im Jahre 1868 ebenfalls bei dem schweren Dieb— stahl im wiederholten Rückfalle ( / 4 bis *) und bei dem schweren Diebstahl im ersten Rückfall („, bis ,), ferner bei dem Morde bis „). .

Bei den verschiedenen einzelnen Verbrechen stellt sich das Verhältniß der Freigesprochenen zu den Verurtheilten im Jahre 1869 wie folgt: bei dem schweren Diebstahl im wiederholten Rückfall 6 pCt., bei dem schweren Diebstahl im ersten Rück— fall 8 pCt., bei Raub und Erpressung 16 pCt., bei dem Todt⸗ schlag 17 pCt., beim Mord 19 pt, bei Zusammenrottungen von Gefangenen 21 pCt., bei den Amtsverbrechen 21 pCt., bei den Mänzverbrechen 23 pCt., bei den. Verbrechen gegen die Sittlichkeit 25 pCt., bei der schweren Körperverletzung 35 pCt., bei Aufruhr und Tumult 28 pCt., beim Kindesmord 30 pCt., bei der Brandstiftung 39 pCt., beim Meineide 40 pCt., beim betrüglichen Bankerutt 43 pCt., bei der Vergiftung 50 pCt., bei der Äbtreibung der Leibesfrucht 55 pCt.

In den einzelnen Provinzen kommen auf je 100 Ange— klagte im Jahre 1869: in Preußen 16, in Brandenburg 65 in Pommern 18, in Posen 22, in Schlesten 19, in Sachsen 26, in Schleswig⸗Holstein 20, in Hannover 24, in Westfalen inkl. Ostrhein und Hohenzollernsche Lande 20, in Hessen⸗Nassau 15, in der . 16 Freisprechungen; ähnlich ist das Ver⸗ hältniß im Jahre 1868, so daß sich in Preußen und in Hessen⸗ Nassau die wenigsten, in Schleswig⸗Holstein, Hannover und Westfalen die meisten Freisprechungen ergaben.

Die Frage über das Vorhandensein mildernder Umstände ist den Geschworenen: im Jahre 1869 in 3235, 1868 in 3492, 186, in 2878 Fällen, also durchschnittlich bei etwa der Hälfte der auf Schuldig lautenden Aussprüche, vorgelegt worden. In etwa der Hälfte dieser a. (1869 in 1669, 1868 in 1762 und 1867 in 1453) ist die Frage bejaht worden. .

Von den im Jahre 1869 durch die Geschworenen, im Gan⸗ zen 6292 Verurtheilten, sind belegt mit der Todes strafe 57. 1868 von 7116: 63, 1867 von 5627: 44, also 1869: 1 von 110, 1868: 1 von 113, 1867: 1 von 128.

Mit Zuchthaus sind bestraft 1369: 3697, 1868: 3974, 1867: 3309; und zwar mit lebentzlänglicher vesp. 36, 46 und Il, mit 15 Jahren und darüber resp. 62, 9l und 62, mit 10 15 Jah⸗— ren resp,. 373, 385 und 316, mit 5 —10 sahren resp. 10456, 1222, 1960, mit weniger als 5. Jahren resp. 2181, 2330 und 1840 also mehr als die Hälfte. ö .

Mit Gefängniß von 1 Jahr und darüber sind im Jahre

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