1869: 931, 1868: 1990, 1867: 782, unter einem Jahre resp. 1565, 1965 und 1477, mit Geldstrafe resp. 42, 24 und 15 Ver⸗ urtheilte bestraft.
Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Erk. der Schwurgerichte ist im J. 1869: 253, 1368: 289, 1867: 249mal eingelegt, und zwar: von Der Staatsanwaltschaft resp. 25, 45. und Zamal, von den Angeklagten resp. 228., 244⸗ und 225mal.
Verworfen sind von den Nichtigkeitsbeschwerden der An⸗ geklagten im Jahre 1369: 90 pCt., 1868: 89 pCt., 1867: 90 pCt.; von denen der Staatsanwaltschaft: resp. 15, 16 und 10 pCt.
Vernichtet wurden auf Instanz der Angeklagten resp. 19, 21 und 19 pCt., auf Instanz der Staatsanwaltschaft resp. 4, 13 und 7pCt., im Ganzen resp. 23, 34 und 26 pCt.
Die freie Reichsstadt Worms.
J.
Worms ist eine der ältesten und geschichtlich merkwürdigsten Städte Deutschlands. Ihre Lage am nördlichen Ende des Sber⸗ rheinbeckens, ihre frühere Größe und frühzeitige Macht und Blüthe haben sie nicht nur zum Mittelpunkt der deutschen Heldensage, sondern auch zum Schauplatz der wichtigsten und folgenreichsten Reichs handlungen der Deutschen Kaiser gemacht.
Worms bildet den nördlichen Abschluß der einen Städte⸗ reihe des von den Vogesen mit dem Hardtgebirge einerseits, von dem Schwarzwalde und Odenwalde andererseits umschlossenen Rheinbeckens. Es lassen sich in diesem Becken vier verschiedene Städtereihen unterscheiden, nämlich zwei Reihen hart an den Rheinufern und zwei längs des Fußes der beiden Gebirgs- wände des Beckens. Zuweilen, besonders wenn ein Fluß die Bergwände durchbricht, korrespondiren zwei Städte, eine am Flußufer und eine am Bergfuße, mit einander und kom— biniren sich zu einem Paare, deren Leben innig mit einander verwebt ist, und von denen die eine den Rheinhafen, die andere die Vermittlerin mit dem Gebirge bildet. Hagenau nebst Drusenheim — Weißenburg nebst Lauterburg — Bergzabern nebst Rheinzabern — Landau und Germersheim sind ähnlich verbundene Städtepaare, wie auf der anderen Seite Heidel⸗ berg und Mannheim. So lange der Rhein seine vielgliedrige Beschaffenheit beibehält, so lange hat die Reihe der Berg- und Binnenstädte das Uebergewicht über die Reihe der Uferorte. Wo dagegen der Rhein schiffbarer, kanalartiger, minder wild wird, wo seine Ufer bewohnbarer, höher und anmuthiger wer— den, kehrt sich das Verhältniß um. So fällt bei Speier und vor allem bei Worms das Hauptgewicht an den Rhein selbst, und die mit ihnen korrespondirenden Bergstädte sind unbedeutender. *
Das fruchtbare und überaus anmuthige Thal, in dessen Mitte Worms liegt, wird von den Bergzügen des Odenwaldes und des Hardtgebirges mit dem Donnersberge umgrenzt. Schon Wipo sagt 6 dasselbe, daß es wegen seines Umfanges zu Volksversammlungen und wegen der Inseln seines Stromes u ZZusammenkünften der Fürsten gebildet zu, sein einc? Man nannte den Theil auf der linken Rheinseite zur Zeit der Minnesänger den Wonnegau, auch Worms au oder Wormsfeld, und eine ehemals vom Rhein umflossene, jetzt mit dem rechten Ufer verbundene und von Worms aus durch eine Schiffbrücke erreichbare, heut nur aus Gras und Weidegestrüpp bestehende Aue, den Rosengarten. Der Rhein, welcher zur Zeit ihrer Blüthe die Mauern der Stadt Worms berührte, fließt in der Entfernung einer Viertelstunde an ihr vorüber. Von den in alter
eit volkreichen Vorstädten vor dem Speierer und Mainzer Thor haben sich nur schwache Ueberreste erhalten. Sie sind gegenwärtig größtentheils in Gartenfeld verwandelt. Die Stadt ist von einer Mauer umschlossen, welche meist erst zu Anfang des vorigen Jahrhunderts aus dem Schutt der früheren wieder aufgerichtet wurde. Von den ehemaligen zahlreichen stattlichen Mauerthürmen sind nur noch zwei erhalten.
Alt und ehrwürdig, behauptet Worms von den frühesten Zeiten des Mittelalters an einen hohen Rang unter Deutsch— lands Städten, ja schwingt sich bisweilen auf deren höchste Stufe durch seine bedeutsamen Beziehungen zu Kaiser und Reich. Es war eine Stadt altdeutscher 6 und Herrlich⸗
keit, die in Deutschlands Geschichte eine hervorragende Stelle
.
einnimmt. . Schon vor der Ankunft der Römer soll hier eine Stadt,
Borbitomagus, gestanden haben, die Dasein und Namen den Kelten verdantte Noch während des ersten Jahrhunderts vor
. Christo drangen die Vangionen, eine deutsche Völkerschaft, die
*7) Kohl, Der Rhein.
bis dahin ihren Sitz rechts vom Rheine gehabt hatte, wahr⸗ scheinlich in Begleitung der Sueven unter Ariovists Führung über den Fluß und nahmen von der Gegend von Worms Besitz. Die Stadt hieß seitdem die Vangionenstadt (lat. Vangionum civitas, Vangionae) und war seit der Unter⸗ werfung Galliens durch Cäsar dem belgischen Gallien, seit der neuen Eintheilung durch Augustus im Jahr 27 v. Chr. der Provinz Obergermanien zugetheilt. Als bald darauf der römischen Herrschaft in Gallien von den Germanen diesseits des Rheins und ani Unterrhein Gefahr drohte, machte Drusus, um die gefürchtete Verbindung der Gallier mit den Germanen zu hindern und zur Deckung der Rheinlinie den ganzen Landstrich zwischen Rhein und Vogesen zu einem großen Lager für 8 Legionen, dessen Haupt— festungen und Kastelle Straßburg (Argentoratum), Mainz (Moguntiacum], Cöln (Golonia Agrippina),
Speier (Novigmagum) und Worms ( orbitomagus) waren.
Bald erhob sich neben dem letzteren eine römische Freistadt (municipium), welche sich ihre Hbrigkeiten selbst wählen durfte und außerdem reichlich mit Freiheiten ausgestattet war. Frei⸗ lich mag im batavischen Kriege die Vangionenstadt das Schicksal der Zerstörung mit den meisten andern römischen Lagern getheilt haben; allein nach ihrer Wiederherstellung ist anzunehmen, daß sie sich unter dem wohlthätigen Einfluß der römischen Herrschaft als Waffen- und Handelsplatz mehr und mehr hob, wenngleich Ueberreste aus jener Zeit, namentlich Baudenkmäler, die darauf schließen ließen, nicht mehr zu erkennen sind. Unter den fol⸗ genden römischen Kaisern war das Vangionenland lange Zeit hindurch streitiger Besitz von Franken und Alle— mannen. Nur mit Mühe gelang es Kaiser Julian im Jahre 356 nebst den übrigen Hauptplätzen Obergermaniens auch die Vangionenstadt dem Beßitze der letztgenannten zu ent⸗ reißen. Doch hörten darum die verheerenden Einfälle beider Völkerschaften nicht auf. Dazu ergoß sich im Anfange des 5. Jahrhunderts der Strom der Sueven, Alanen, Vanda⸗ len z. über diese Gegenden, und nächstdem erneuerten wiederum die Allemannen ihre Angriffe, bis es ihnen gelang, von Neuem Obergermanien zu besetzen und mehrere Jahre zu behaupten. Wir wissen nichts Näheres über das Schicksal der Stadt während dieser unruhevollen Periode; doch muß sie sich hald nachher zu neuer Blüthe erhoben haben. Denn schon um das Jahr 412 sehen wir die Völkerschaft der Burgundionen, welche ursprünglich zwischen Oder und Weichsel gewohnt und sich allmählich dem Rhein genähert hatte, das durch die Auswanderung der Allemannen entvölkerte Land auf der linken Seite des Flusses einnehmen und Worms zum Mittel punkte ihres Reiches erheben. Unter den burgundischen Königen werden Giebich, Godomar, Gislahar und Gundahar genannt; Namen, welche wir zum Theil in der im Niebelungenllede ver⸗ herrlichten Volkssage im verklärenden Schimmer der Dichtung wiederfinden. Noch merkwürdiger für die Uebereinstimmung dieses Nationalepos mit der wahren Geschichte ist der Umstand, daß im Jahre 451 der burgundische König Gundahar fast, mit seinem ganzen Volke von Attilg vernichtet wurde. Aus diesen übereinstimmenden Zügen in Geschichte, Sage und Dichtung läßt sich mit Gewißheit so viel schließen, daß Worms bereits unter der Herrschaft der Burgundionen eine weit be— Stadt gewesen ist, weil sonst sich die Sagen des Volkes nicht so lebhaft und mit Porliebe diesen Punkt zu ihrem Schau— platz erwählt haben würden.
Nach den Burgundionen nahmen nochmals die Alleman⸗ nen von dem Lande Besitz, bis Klodwigs Sieg bei Zülpich im Jahre 496 die Herrschaft der Franken in diesen Gegenden entschied. Das alte Land der Vangionen hieß von nun ab der Wormsgau, die Stadt selbst Worms, eine Abkürzung des alten Bormetomagus. Die Stadt, Sitz eines Bischofs, genoß unter den fränkischen Königen mannigfacher Vorzüge.
Als civitas regia stand sie unabhängig von Herzog und Gaugraf unmittelbar unter dem Könige und bestellte ihren Magistrat selbst. Ein neuer Königspallast — insigne pallatium, wie ihn das alte Chronicon Gottwicense nennt — erhob sich unter Dagobert J. auf der Stelle der heutigen K keitskirche. Noch größere Bedeutung erhielt die Stadt unter den Nachfolgern der Merovinger. Karl der Große erkor sie sich zur Lieblingsstadt und machte sie zum Mittetpunkt, seiner schößferischen Thätigkeit. Sie wurde der Schauplatz zahlreicher Reichstage und Mai⸗ versammlungen. Hier empfing er Fürsten und Gesandten, 95 feierte er seine Vermählung mit Fastrada; hier traf er die
orbereitungen zur Bekriegung der Sachsen. Von seiner Für—⸗ sorge für Worms zeugen noch heute die Andreaskirche und die Bauten der durch die Stadt geleiteten Jsar (Eisbaches).
Bei der Theilung der fränkischen Monarchie unter die Söhne Ludwigs des Frommen kam Worms an Ludwig den Deutschen und hiermit für immer an Deutschland.
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Sieten⸗ Platz Nr. X. ——— — —
Berlin, Sonntag den
8. Januar, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreis ⸗Sekretär Koecher zu Halberstadt den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Bestätigung s⸗Urkunde, betreffend eine Aenderung des Statuts der Rheinischen Eisenbahn ˖⸗ Gesellschaft. Vom 14. Dezember 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft in der General. Ver⸗ sammlung ihrer Aktionäre vom 31. Mai 1870 beschlossen hat, den 7 der unterm 21. August 1837 (GesetzSamml. für 1855. S. 38 ff.) lllerhöchst bestätigten Statuten in folgender Weise abzuändern resp.
durch folgenden Paragraphen zu ersetzen:
§. 7. »Die Gesellschaft kann mit den Unternehmern von Eisen⸗ bahnen und andern Transportanstalten, welche mit ihrer Bahn in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung stehen oder errichtet werden, zur Forderung ihres eignen Unternehmens Verträge wegen gegenseitiger Benutzung schließen oder auch bei solchen Eisenbahnen und anderweitigen Transportanstalten sich betheiligen.«
wollen Wir diesem Beschlusse die landesherrliche Genehmigung hier—- durch ertheilen. . Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung bekannt
zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Hauptquartier Versailles, den 14. Dezember 1870.
(Li. S.) Wilhelm. Gf. v. Itz enplitz. Dr. Leonhardt.
Berlin, 8. Januar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst . den nachbenannten Offizieren die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorgtionen zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes des Königlich baͤyerischen Militär⸗Max⸗Joseph⸗— Ordens: dem General⸗Lieutenant von Hoffmann, Com— mandeur der 12. Infanterie - Division; des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich lippi'schen Gesammt⸗ hauses: dem General-Major Freiherrn von der Goltz, Commandeur der 26. Infanterie⸗ Brigade und kommandirt zur Dienstleistung bei dem XIV. Armee⸗Corps; des Ritter⸗ kreuzes erster Klasse mit Eichenlaub und Schwer— tern des Großherzoglich babischen Ordens vom
ähringer Löwen: dem Major Albrecht, Commandeur des
chlesischen Pionier-⸗Bataillons Nr. 6 und kommandirt als Ingenieur⸗Offizier bei dem General Kommando des XIV. Armee— Corps; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens mit der Kriegs⸗Dekoration: dem Hauptmann a. D. Goeden, zuletzt in der 10. Artillerie - Bri⸗ gade, für die Dauer des gegenwärtigen Krieges bei der Corps— Artillerie des XII. (Königlich sächsischen Armee ⸗ Corps; sowie der Fürstlich schaumburg⸗lippischen Medaille für Militär ⸗ Verdienst im Felde: dem Premier ⸗ Lieutenant von Brandenstein vom Mecklenburgischen Jäger-Bataillon . . und kommandirt als Adsutant bei der 3. Infanterie⸗
gade.
Per sonal Veränderungen.
Offizi . 75 der K ich . ere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. A. Ern en aht, Befsrderungen und Versetzungen. Den 28. Dezem ber. Doöͤrffer, Vize⸗Feldw. von der Res., 6 Sec. Lt. der Kef. des 4. Pos. Inf. Regts. Nr. 59, Oehlmann, lh ff el v. Lswensprunß, Pr. Lis. vom Gren. Regt. Kron prinz (i. Ostpr. Nr. 1, zu Hauptl. u. Comp. Chefs, v. Scharfen.
13
ort 1II., Kleist, Sec. Lts. von demselben Regiment, zu Prem. Lts., Qehlmann, Rogalla v. Bieberstein, Port. Fähnrs. von dems. Regmt.,, zu Sec, Lieuts, Hippfe, Kausch, Vize- Feldw. von der Res. zu Sec. Lts. der Res. des Gren. Regis. Kronprinz (1. Ostpr.) Nr J. Teschner, Ser Lt. vom 5. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 41, zum Pr, Li. befördert, v. Bojan owskti, Pr. Lt. vom 2. Niederschles. Inf. Regt. Rr. 47, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Raumer, Sec. Lt, von dems. Regt. zum Pr. Lt., v. Livon ius, Kürassier vom Qsipr. Kür. Regt. Nr. 3 (Gr. Wrangelh v. Wangenheim, Kürassier vom Kür. Regt. Königin (Pomm) Nr 2, Hey, char. Port. Fähnr. vom 2. Rhein. Hus. Regt. Nr. 9, zu Pott. Fähnrs. befördert v. Knebel ⸗Döberitz 1, Sec. Lt. vom 2. Garde ⸗ Ula⸗ nen ⸗ Regt. ein Patent seiner Charge verliehen., zu Puttliß, v. d. OHsten gen. v. Sacken u. Rhein, Gr. Pourtales, Unteroffe. v. 2. Garde Ulanen Regt, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Witte, v, Domhardt, Unteroff. von demf. Regt, zu Port. Fähnrs. be⸗ fördert und ersterer in das 1. Hannover. Ulanen - Regt. Rr. 13, letz. terer in das Magdeburg. Kür. Regt. Nr. 7 versetzt. Beelitz, Sec. Lieut. vom 2. Garde- Ulanen - Regiment, in das 2. Leib Husaren= Regiment Rr. 2 versetzz. v. Bose, v. Baeckm ann, Unteroffiziere vom 4. Garde Regiment zu Fuß, zu Portepee - Fähnrichs befördert. v. Bila ö vom 2 Garde ⸗Ulanen Regt. unter Verseßung zum Westf. Kür. Reg. Nr. 4, v Wiedebach-⸗Nostiz, Unteroff. vom 2. Garde ⸗Alanen Regt, unter Versetzung zum 2. Brandenburg. Ulanen= Regt. Nr. 11, v. Seydewitz, Unteroff. vom 2. Garde⸗Ulanen⸗Regt., unter Persetzung zum 1. Hannov. Ulanen-Regt. Nr. 13, Behrend, v; Nickisch⸗Rosenegk, Unteroff. vom 2. Garde ˖ Ulanen ˖ Regt. zu Port. Fähnrs,, befördert. Bartling, Müller, Garvens, Vice⸗ Feldw. von der Res zu Sec. Lis. der Res. des Oldenb. Inf. Regts. Nr. 9l, Boethke, Prem. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Gnefen) 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14 zum Hauptm., Triepke, Sec.
Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Conitz J. Homm. Landw. Regts.
Nr. 21, Rummel, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Bromberg) z. Pomm. Landw. Regts. Nr, 54. zü Prem. Lts, Hin, Vlice— Feldw. vom 1. Bat. (Neustadt E /M.) 7. Brandenb. Landw. Regts.
Nr. 60, zum Sec. Lt, der Landwehr -⸗Inf, befördert. v. Fran se cky,
Sec. vom Westf. Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, zum Stabe der unter dem Kommdo. des Obersten Bartsch zur Verwendung kommenden Belagerungs Artillerie zur Dienstleistung als Adjutant überioiesen.
Den 29. Dezember. v. Wnuck, Gen. Lt. z. Disp., z. 3. Kommandant von Posen, unter Entbindung von diesem Verhältniß, f. d. D. d. m. V. zum stellvertretenden kommandirenden General des V. Armee - Corps, v. Kräw el, Gen. Maj. zur Disp., zuletzt Com- mandeur der 5. Art. Brig, f. d. D. d. m. V. zum Kommandanten von Posen, ernannt, v. Wrochem, Unteroff. vom Königs. Gren. Regt. S2. Wesipr) Nr. 7, zum Port. Fähnr. befördert. Borsche, Vize= Feldw. von der Res⸗ zum Sec. Lt. der Res. des 2. Niederschl. Inf. Regts. Nr. 47, befördert. .
Den 30. Dezember. Prinz Heinrich IX. Reuß, Rittm. à la suite der Arme, zum Major befördert. Frhr. v. Kett ei er, Sec. Bt. a. D. zuletzt im 1. Westf. Hus. Regt. Nr. 8, der Char. als Pr. Lt. verliehen. Lorenz, Reimer, Port. Fähnrs. vom Pomm. Jäger⸗ Bat. Nr. 2, zu Sec. Lts., Bischoff, char Port. Fähnr. von dems. Regmt., zum Port. Fähnr., Schüller, Vize ⸗Feldw. von der Ref. zum See. Lieut. der Ref des Pomm. Jäger-Bais. Nr. 2, Heyder, Port. Fähnr. vom Brandenb. Jäger ⸗ Bat. Nr. 3, zum Sec. Lt. be⸗ fördert. Schneiders, Kolbe, rn Fähnrs. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, u Sec. Lts. befüördert. Grs bach, Sec. Lt. von der Res. des 2. Rheln. Inf. Regts. Nr. 28, im stehenden Heere und zwar als Sec Lt, in diesem Regt. angestellt. Frhr. v. Malapert- Neuf. ville, Pr. Lt vom 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, zum Hptm u. 5 Chef, Dahlke, Sec. Ct. von dems. Regt. zum Pr. Lt., Suffer,
Bar. v. Bud den brock, Port. Fähnts. von dems. Regt, zu Sec Lis.
v. Schuckmann, Prem. Lt. vom Mecklenb. Gren. Regt. Nr. 86, zum Hauptm. und Comp. Chef, Bar. v. Sten glin 1, Sec. Lt. von demselben Regt / zum Prem. Lt, v. Loeben, Port. Fähnr. von dem selben Regiment; zum Seconde - Lieutenant, Oldenburg, v. Massow, char. Porteveg; Fähnrichs von demselben Regiment, v. El der horst, char. Port. Fähnr. vom Mecklenb. Füs. Ategt. Nr. 90,
v. Saldern, Unteroff. vom 2. Brandenb. Ulanen⸗-Regt. Nr. 11, v. Holstein, char. Port. Fähnr. vom 1. Mecklenb. Drag. Regt.