1871 / 14 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das XIV. Armee ⸗Corps stößt beim Vormarsch guf Auch hier hegann man, der rascheren Ausführung wegen, zu— Villersexel auf das XX. französische Eorps (General Bourbaki), erst Strohhütten zu errichten, in deren Zwischengassen allmahlich erstürmt und nimmt 2 Stabsoffiziere, 14 Offiziere Holzbaracken erbaut und dann nach dem Abbruch der Hütten und über 500 Mann gefangen, erobert auch 2 Adler. Alle wieder neue Gassen frei werden sollten. hierauf folgenden Angriffe der sich in bedeutender Stärke ent. Die Bewachung zu ermöglichen, ist der ganze Lagerraum, wickelnden Franzosen werden in der Linie Villersexel⸗Monnay. mit Ausschluß des davon abgesonderten Lazareths, mit einem Marrast abgewiesen. Marrast wird nach Geschütztaͤmpf Abends —: . genommen. hohen, in Abständen von 12 Fuß gesetzten Pallisaden, welche durch

„Die Festungs Compagnie Weiß eröffnet gegen Fort Draht mit einander verbunden sind. Wenn dies Hinderniß auch Perche (Belfort das Feuer. mehr ein symbolisches als thatschliches ist, so reicht es, von den

Ogg interinztsttsche württembergische Minister der aug. Ildwachen und e n, , . i, ,, , , . wärtigen Angelegenheiten, Staats-⸗Rath' Graf von Taube, wird 4 ö. ö ö. * 9 elt, . j 6 zu 8 3. en ien . den . Der n n wäre, die sich überdies im Lager allmählich ganz woͤh

aats⸗Ra reiherr von Wächter wird zum Minister der 2. . auswärtigen Angelegenheiten ernannt. ne , ,,, ag. i ö. . . (A0s Januar. Wegen Nebels wird die Beschießung der ver⸗ Zelt⸗ und Hüttenreihen eingeschoben r, e,, haben hier 6. ö von Paris schwach fortgesetzt. Bie Forts eine weniger begueme und regelmäßige Anorbnung erhalten . . können, als im Lager vor Franz.

Die Festung Pöronne kapitulirt;, 3000 Mann Besatzung Die Baracken sind 1177 Fuß lang und 22 Fuß breit; die werden kriegsgefangen. Wandhöhe beträgt 73 Fuß, die Forsthöhe 13 Fuß. Die Wände

Die gegen General Chanzy operirenden Kolonnen der sind mit Brettern beileidet und mit Stroh ausgestopft, die U. Armee dringen unter fortwährenden siegreichen Gefechten Dächer mit Asphaltpappe gedeckt. Die Fenster werden durch his uf J. Meile an Le Mans hinan, erobern 1 Geschütz und Herablassen und Hinaufziehen geöffnel und geschloffen. 4 Mitrailleusen und machen über 5060 Gefangene. Die Baracke ist erwärmt durch 3, später durch 5 Oefen,

Das XIV. Armee-Corps setzt nach dem Gefecht bei deren Röhren direkt, genau im Forst, hinaustreten. Villersexel seine Bewegungen ohne Gefecht fort. . nn, n ö e, . Vasserku en CHetroleum. s 7 . Otto von Bayern begiebt sich auf den Kriegs⸗ 1 nir ehen gf randeimern krostfrei aufgestellt und

auplatz. ̃ : J ; a ; Einen lichten Raum von 9 ald. Januar. Die Beschießung der Werke vor Paris, theil. Seiten ö. erh von 10 irh n mr rinnt ceidsn weis durch neue vorgeschobene Batterien, wird kräftig fortgesetzt; angeordnet, daß die zu jedem Tisch gehörigen 5 Mann des die Kasernen des Forts Issy werden in Brand geschossen. Nachts auf Stroh oder Strohsäcken mit den Köpfen an der

Die gegen Le Mans operirenden Truppen der II. Armee Wand liegend, mit den Füßen sich an eine Bohle stemmen siegen nach heftigen Kämpfen bei Lombron und La Chapelle, welche an die Bankbeine angelehnt ist. Diefse Bohle wird be erkämpfen das Debouch6é, von Champagné, nehmen Arches— Tage weggenommen und gegen die Tischbeine gelehnt, so daß chateau, erobern 7 Geschütze und Mitrailleusen und machen sie zwischen' diesen und der Wand bie Strohsacke oder Streu sehr viele Gefangene.

Im bayerischen Abgeordnetenhause beginnt die Be⸗ den Bänken sitzenden geute bewahrt. Doch kann die Bohle rathung der Bundes verträge. g auch guer durch die Hütte von Bank zu Bant gelegt werden,

12. Janugr. Die Beschießung der Fronten vor Paris so daß die Leute des Abends im Viereck um die Gefen oder geht wegen Nebels nur ö aus der ir um die Hängelampe herum sitzen können. Enceinte wird das Feuer heftiger erwidert. ö ann . J . 6 . im ann. Prinz Friedrich Carl nimmt mit dem III. und X. Cor s Fehräuchlichen Kolsstärken und Brettlängen beme , Le Mans und erbeutet große Vorräthe. Gleichzeitig wirft der . , , , , ihn? me, . ö,, herzog von Mecklenburg ⸗Schwerin mit dem X. und XIII. Corps dem Speffart und aus Böhmen, woher die Hölzer bezogen zu

die Franzosen aus ihren Stellungen bei St. Corneille, nord⸗ ; . ö werden pflegen, durch immer neue Gefangenen. und Verwun⸗ oöstlich ee Mans. Die Armee des Generals Cbanzy zieht sich deten. Tran spürte gesperrt warcn Jah ehe stellten sich die

süf Mlengen unt Sgral zurück In den Kämpfen vom 6. Kosten höher, als sie zu gewöhnlichen Zeiten betragen haben

bis 12. hat die II. Armee allein Über 16, 0900 unverwundete

Gefangene gemacht, 12 Geschütze und Mitrgilleu 6 würden. tiven und 23600 Wagen i,. eusen, Lotomo Von den Baracken der Gefangenen durch einen größeren

13. Januar. Vor Paris wird die Beschießung mit gutem Abstand getrennt, sind die Verwaltungs⸗-Baracken. In diesen

Erfolge förtgefetzt. Ber Feind antiwprter befinden sich die Kommandantur und Hauptwache, neb folge fortgeset 8 . , mag Bureaus für jene, für den Zahlmeister, id kp Fot für ken

Telegraphen zu dienstlichen Meldungen nach der Festungs⸗ Kommandantur, einige Aufenthaltsstuben und eine Speise⸗An— stalt für die Offiziere, welche den Gefangenen⸗-Bataillons vor—

. zu , , J . ne en dazu gehörigen Werkzeug⸗ un aterialien⸗Depots . . der ungemein großen Anzahl von Gefangenen, welche Räume für die Garnisoͤn. und rdbianmn er e fin , dete, die deutschen Armeen in dem gegenwärtigen Kriege gemacht haben, und für deren Vorräthe, eine Anzahl von Räumen und Be— . sehr bald die in den Festungen disponibeln Gebäude dürfnissen, welche sehr groß erscheint, wenn man nicht die große ei Weitem nicht mehr zu deren Unterbringung. Man mußte Zahl der Gefangenen in Betracht zieht. Hinter diesen Baracken sich entschließen, dieselben in der Eile Lager beziehen zu lassen, liegen die Küchen, im Lager vor Franz in jeder 3 Herde, aus ö che man e,, der festen Plätze, doch meist unter ihren 4 treuzförmig um einen Kamin angeordneten Kesselfeuerungen angnen, . egte. . bestehend, jeder Herd für 600 Mann. Die Leute erhalten Im Sommer konnten zu Morgens Kaffee, Mittags Gemüse und Fleisch, Abends e derselb Suppe. Bei den Küchen sind Wasserbehälter, theils Brau⸗ rohh bottige, theils hölzerne und eiserne Pontons, in die Erde ürfniß sich versenkt und frostfrei mit Holzwerk und Erde über— ren, sich zu deckt, in welche auf der Carthaus das Wasser angefahren, bei en, begann man, hölzerne Feste inn aher durch eine Zweigleitung geführt, und aus jenen mittelst kurzer Schiffspumpen entnommen wird. . z gebrachten Gefangenen

Die Gefangenen-Lager bei Co blenz. *)

Eine tiefgelegene, wasserreiche Stelle im Lager vor Feste ager auf dem Plateau der Earthaus ver- Franz wird als Waschpig⸗ benutzt. ö 9

einigt; für die zweiten Zehntausend, in Folge der Kapitulation An dem von den Wohnbaracken abgelegensten Theil d von Heß eingebrachten ö wurde ein Lager auf dem Lager ⸗Umschließun sind die Latrinen i Erl w e. i, tiefer gelegenen Petersberg vor der Feste Franz vorbereitet, Blicken entzogen, n,, z Im Carihäuser Lager ist eine Anzahl Marketenderbuden 9 Nach dem gleichnamsgen Alrtitel in der ⸗Zestschrift f 4 fe gin 6 ai gen, . zar mn ar . . anngen Ertel in der »Zeitschrift fur Bau. Feste Franz hat man es den Marketendern überlassen, sich außer⸗ . gr us gegeben v. 9 Erbkam. Berlin, 1871, Jahrg. 2. halb des nördlichen Lagerzauns, und an diesen ansfoßend, 3 ; . für ihre Buden nöthigen Baupiaßz selbst zu miethen. 4

Rondeweg und einem Zaun umgeben. Derselbe besteht aus 7 Fuß

zusammenhält und vor Beschmutzung durch die Füße der auf

stehen, eine Montirungskammer, Werkstätten für Schuster

Viele Gefangene kamen krank hier an oder verftelen bald dem Typhus, der Ruhr, den Pocken und andern Krankheiten. Es mußten daher, da die Garnison⸗ und städtischen, sowie die durch Vereine eingerichteten Lazarethe bei Weitem nicht aus⸗ reichten, gleichzeitig mit den Lagern auch Barackenlazarethe er⸗ baut werden. Es war dies anfänglich in sommerlicher Weise und nach den offiziellen »Vorschriften betreffend Krankenzelte, Baracken ꝛc.. (Berlin 1870, bei G. S. Mittler u. Sohn) ge—⸗ schehen; gegen Eintritt des Winters aber wurden die Wände verdoppelt und mit Stroh ausgestopft und statt der Vorhänge und Portiéren Schiebefenster und solide Thüren angebracht.

Für das Lager auf der Carthaus wurde eine Gruppe von 12 Baracken, jede zu 40 Betten, und zwei Verwaltungsbaracken, dann etwas entfernt eine Baracke mit 40 Betten für Pocken kranke und eine Waschküche mit Trockenboden und Desinfektion. raum erbaut. In dem Lager bei Franz begnügte man sich, vorläufig 8 Lazarethbaracken zu je 50 Mann zu erbauen.

Sowohl auf der Carthaus als auch bei der Feste . wurde ein Friedhof für die mit Tode abgehenden Fran zosen angelegt, und zwar hat letzterer um das nahe gelegene 1 bes General Marceau seinen passenden Platz ge—

Unden.

Die deutsche Strafprozeß⸗Gesetzgebung. ö I.

. RNachdem der Norddeutsche Bund in dem Strafgesetz⸗ buche vom 31. Mai 1870 ein einheitliches materielles Straf⸗ recht erhalten hatte, hlieb noch der zweite Theil derjenigen Auf⸗

gabe zu erledigen, welche in dem Beschlusse des Bundesraths

vom 5. Juni 1863 bezeichnet worden ist, nämlich die Herstel— lung einer gemeinsamen Strafprozeß⸗Ordnung. Die Vorarbeiten zu derselben, die bereits seit laͤngerer Zeit bei dem Königlich preußischen Justiz⸗Ministerium im Gange waren, sind nun beendet, und es liegt, nach Zeitungsberichten, der Entwurf zu einer solchen fertig vor. Die Bedeutung dieses Werkes, der Umfang der dadurch zu gewinnenden Vor— theile treten lebendiger vor die Augen, wenn man sich den gegenwärtigen zersplitterten Zustand des deutschen Strafprozeß⸗ rechts und dessen Entwickelungs - Geschichte vergegenwärtigt. Diese hängt eng zusammen mit der Entwickelung des make—⸗ riellen Strafrechts nicht nur, sondern mit der der gesammten deutschen Kultur, insonderheit der fortschreitenden Ausbildung der Staatsidee. ; Anfänge staatlicher Ordnung zwar finden sich in Deutsch— land bereits zu Zeiten des Tacitus. Noch lange aber, weit über die Zeit der Voltsrechte hinaus, tritt die Ahndung des Ver— brechens in öffentlichem Interesse (durch Wette, Friedensgeld) weit hinter die dem Verletzten zu leistende Genugthuung, für welche sich ein verwickeltes System ausbildete, zurück. Dem entspricht auch der Zustand des Verfahrens. Noch im »Sachsen⸗ inn. (etwa 1230) und im Richtsteig Landrechts« (etwa 13365) nden wir ein durchweg accusatorisches Verfahren. Ein amt⸗ liches Einschreiten, eine on Amtswegen vorzunehmende Erfor⸗ schung der materiellen Wahrheit sind unbekannt oder kommen doch nur ganz ausnahmsweise für einzelne Verbrechen vor. Von diesen abgesehen, wird die Privatklage des Verletzten abge⸗ wartet (peinliche Klage). Das mündlich - öffentliche Verfahren ist dem des Civilprozesses durchaus ähnlich und wird wie dieses von der Verhandlungsmaxime beherrscht, welche der Disposition der Parteien den weitesten Spielraum gestattet. Das Beweis recht des altdeutschen Strafprozesses ist ein durchaus formales. Neben Gemeindezeugniß, Urkunden und Geständniß spielen die Hauptrolle der Eid und das Gottesurtheil (namentlich Zwei⸗ kampf). Der leugnende Angeklagte darf sich, falls er unbescholten ist, durch seinen, von »Eideshelfern« als glaubwürdig bezeugten Eid von der Anklage reinigen, sofern nicht der Kläger ihn mit einer größeren Eidhelferzahl überbot oder sich zu einem Gottes⸗ urtheil erbot. Mit dem Verfall des engen Familien⸗ und Ge— meindeverbandes sowie der zunehmenden LUufklärung unter dem Einflusse der Kirche verloren diese eigenthümlichen Be⸗ weismittel ihre Bedeutung. Gleichzeitig zog der sich entwickelnde Staat mehr und mehr die offizielle Verfolgung von Verbrechen in den Kreis seiner Aufgaben. WVDurch manche, sich bereits in dem altdeutschen Prozesse porsindende Anknüpfungspunkte (Ankiage. und Rügepflicht, Klage von Amtswegen * wird die Aufnahme des in Ilallen

. ausgebildeten r5misch täanonischen Stra fverfahrens er⸗

leichkert, welche am Ende des 15. Jahrhunderts eine vol⸗

lendete Thatsache ist. (Wormser Reformation von 1498,

Bamberger Halsgerichtsorbnung von 1607 A6) . Der reichhgese glich Prozeß der G. 6. C0. (Carolina

von 1537 ist ein durchaus schriftlicher und inquisitorischer / letzteres auch dann, wenn das Einschreiten des Richters durch die von einem Privaten oder von einem Offizial kläger angebrachte Klage veranlaßt jwird. Von Heffentllchteit ist natürlich nicht mehr die Rede. Die ungelehrten Schöffen, welche im altdeutschen Prozesse dem Richter das Urtheil wiesen, haben rechtsgelehrten Richtern Platz gemacht. Der sog. »endliche Rechtstag« in den Formen des alien Prozesses ist Nichts als ein leeres Schaugepränge. Das Beweisrecht ist rationeller ge⸗ worden. Da indessen zur Verurtheilung entweder direkter Be⸗ weis durch 2 klassische Zeugen oder Geständniß erforderlich ist, so kam man leider zur Folter ssobaid »genugfame« In- dicien bewiesen sind Hierin aber lag wiederum der Keim zu weiteren Fortschritten. Je mehr sich die fortschreitende Huma⸗ nität von der Folter abwendete (zuerst Preußen unter König Friedrich II. und beim Nichtvorhandensein von Geständnissen zu dem unlogischen Auswege der Ungehorsamsstrafen und der »außerordentlichen Strafe, gedrängt sah, desto allge⸗ meiner wurde allmählich die Ueberzeugung von der Unhaltbaͤr—⸗ keit des ganzen schriftlichen, geheimen, inquisitorischen Verfahrens. Indessen erhielt sich der Strafprozeß in Deutschland im Wesent⸗ lichen unverändert bis zum Anfange des laufenden Jahrhunderts auf derjenigen Entwickelungsstufe, welche sich namentlich in dem Wer ke des Leipziger Juristen Benedikt Karpzow ( 635) abspiegelt. Die Gesetz bücher des vorigen Jahrhunderts (Godex Maximilianus iuris Bavarici criminalis 1751 ; österr. allgem. Kri— minalgerichtsordnung K. Joseph II. 1788 2 bezeichneten zum Theil eher einen Rückschritt, als einen Fortschrikt. Auch die zu Anfang dieses Jahrhunderts erlassenen Gesetzbücher find im Wesentlichen mehr oder weniger verbesserte Redaktionen des sogen. gemeinen deutschen Strafprozeßrechts (Oesterreich 18303 ; Preuß. Kriminalordnung v. 1805, Bayerisches Strafgesetzbuch Th. II. 1813 20.)

Ein großer Wendepunkt, ähnlich dem der Aufnahme des römisch⸗ kanonischen Prozesses, tritt erst mit dem Ende der vierziger Jahre ein. Vorbereitend hatte die Einführung und Erhaltung des französischen Strafprozesses (Code q'in struction criminelle v. 18068) in den linksrheinischen Ge⸗ bieten gewirkt. Dieser Rheinische Prozeß ein öffꝶstsͤiches, mündliches Verfahren mit Geschwornen (in schwereren Fällen), ohne gesetzliche Beweistheorie erlangte in Deutschland naäͤ— mentlich nach 1830 große Popularität, wie denn in der That seine Vorzüge den Mängeln des gemeinen deutschen Kriminal prozesses gegenüber nicht zu verkennen waren. Nach einem wenig glücklichen Versuche Württembergs, an das schriftliche Untersuchungsverfahren in schweren Fällen eine öffentliche Schlußverhandlung zu knüpfen, wurde in Baden 1845 eine jedoch nicht zur Ausführung gekommene Strafpro- zeßordnung publizirt mit Mündlichkeit, beschränkter Oeffentlich⸗

keit, Staaisanwaltschaft (aber ohne Geschwornengericht). Die⸗

selben Institute wurden in Preußen durch Ges. v. 17. Juli 1846 für . Kammergericht und dem Kriminalgericht zu Berlin zur Verhandlung kommenden Sachen eingeführt. All- gemeiner wird die Bewegung in Verbindung mit politischen Verhältnissen seit 1848. Das Drängen nach öffentlich münd⸗ lichem Verfahren mit Geschwornen führte fast überall zur genauen Nachahmung des fertigen französischen Vorbildes, oder wie es ein Rechtslehrer der Gegenwart (John) aus drückt: »Während man im 16. Jahrhundert den italienischen Strafprozeß rezipirte, rezipirte man im 19. Jahrhundert den franztzsischen Strafprozeß.« Man nahm sich nicht die Zeit, das französische Verfahren genguer mit dem englischen zu vergleichen und an den englischen Erfahrungen zu messen, sondern adop⸗ tirte kurzweg, was man am Rhein in Uebung fand und was sich dort nach manchem Kampfe allgemeiner Beliebtheit bei Publikum und Juristen erfreute. Erst in neuerer Zeit zeigen sich in Verbindung mit einer lebhaften, dem Studium engli⸗ scher Einrichtungen und überhaupt der Rechts Vergleichung zugewandten, wissenschaftlichen Thätigkeit (Mittermaier, Zacha= riae, Planck, Heinze, Bar, Schwarze u. A.) selbständigere Ver⸗ suche zu neuen Bildungen von theilweise freilich bedenklichem Werthe. Bei Weitem die meisten der neueren deutschen Straf⸗ prozeß⸗Ordnungen tragen durchaus gleichartige, mit der fran⸗ en Dreitheilung der strafbaren Handlungen verwachsene Züge: Offizialmagime mit Anklageformen; die Anklage aus« schließlich oder doch weit überwiegend in der Hand einer öffent⸗ lichen Behörde, der Staatsanwaltschaft; in schweren Fällen förmliche Voruntersuchung, welche ihren Abschluß in einem Anklagebeschlusse findet; dann öffentlich⸗mündliches Hauptver⸗ fahren mit Anklage, Vertheidigung, Beweisverfahren vor dem aus Geschwornenbant für die Thatfrage und Richterbank bestehenden, erkennenden Gerichte; in min- der wichtigen Fällen gewöhnlich bloßes Skrutinialver⸗

66 statt der ⸗»Voruntersuchung «; dann Anklage⸗

beschluß und Hauptverfahren vor einer, in der Regel minder