ahlreich besetzten (rechtsgelehrten) Richterbank, gegen deren pruch meistens noch Appellation — auch in Bezug auf die Thatfrage — stattfindet; endlich bei Uebertretungen Verxhand⸗ lung und Entscheidung durch Einzelrichter; in allen Fällen unter voller Herrschaft freier Ueberzeugung (ohne Beweis theorie).
Die freie Reichsstadt Worms. Vergl. Nr. 1 der Bes. Beil.) HM.
Eine für die Geschicke des ganzen Reiches bedeutungsvolle Stellung gewann Worms unter den salisch⸗fränkischen Kaisern, Im Jahre 1076 versammelten sich daselbst die deutschen Bischöfe auf Veranlassung Kaiser Heinrichs IV. und setzten den Papst Gre⸗ gor VII. ab. Als in den folgenden Jahren der Streit zwischen Heinrich und Gregor immer erbitterter wurde, blieb die Stadt treu auf der Seite des Kaisers stehen. Lam⸗ bert von Aschaffenburg schildert die bei der Ankunft des Kaisers von Seiten der Bürgerschaft ihm zu Ehren veranstalteten Feierlich⸗ keiten mit den Worten: »Sie gingen ihm bewaffnet und wohl ausgerüstet entgegen, damit, wenn er die große Menge ihrer bewaffneten, jungen Mannschaft sähe, er in seiner großen Be⸗ drängniß inne werde, wie große Hoffnungen er auf sie zu setzen berechtigt sei. Die treue Anhänglichkeit der Stadt Worms vergalt der Kaiser dadurch, daß er derselben mehrere Gnaden⸗ briefe, u. a. die Rheinzollfreiheit und das Waffenrecht ertheilte und sie seitdem zu seinem Hauptwohnsitze und Waffenplatze erhob. Die Wormser hinwiederum errichteten ihm ein Denk— mal an der Rheinpforte mit seinem Bildniß und der Inschrift:
Divo. Heinrico 1V. Rom. Regi. Aug. Vangiones
Gratias immortales. debere . nullo. sacculo. negabunt. (Dem hehren röm. Könige Heinrich IV. bekennen die Vangionen auf immer sich zum ewigen Dank verpflichtet) ). Unter dem Sohne und Nachfolger Heinrichs IV. war Worms wiederholt der Versammlungsort geistlicher und weltlicher Großen. Besonders hervorzuheben ist der hier am 23. September 1I22 zwischen Heinrich V. und Papst Calixt II. erfolgte Abschluß detz soge⸗ Rannten Wormser Konkordats, welches den 50 jährigen Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst dahin entschied, daß Der Kaiser sich des Rechtes begab, die Bischöfe durch Ring und Stab zu investiren; daß vielmehr die Wahl derselben den Domkapiteln überlassen wurde, während dem Kaiser nur die Befugniß blieb, diesen Wahlen perfönlich beizuwohnen oder ch dabei vertreten zu lassen, um vorkommende Streitigkeiten j schlichten und die Erwählten mit Land und Leuten zu be— ehnen. Diese Bestimmungen bildeten von nun an die Grund⸗ lage der Kirchenverfassung des Deutschen Reiches.
Seitdem stieg das Ansehen der Stadt Worms mit jedem Jahrhundert. Bie Hohenstauffen unter ihnen - namentlich Friedrich J, weilten mit Vorliebe in ihren Mauern und be⸗ staͤtigten und vermehrten ihre Freiheiten, Sie sowohl wie ihre Nachfolger aus dem Hause Habsburg; besonders Friedrich III. und Maximilian J, hielten zu wiederholten Malen Reichs⸗
versammlungen und glänzende Turniere daselbst ab. Ein WMajestätsbrjef des letzteren erhob sie im Jahre 1508 feierlichst zu rüser des »heiligen römischen Reiches unmittelbaren Stadt..
Im Jahre 14965 hielt er zu Worms jenen berühmten Reichstag ab, auf welchem das Faustrecht abgeschafft und der ewige Landfriede verkündigt wurde. In dem letzteren wurde be⸗ stinimt, daß die Streitigkeiten der unmittelbaren Reichsglieder anstatt durch Selbsthülfe, fortan durch ein Reichs kammergericht entschieden werden sollten. . Auch beim Beginne der neueren Zeit behauptete die Stadt Worms wegen der bedeutsamen Vorgänge, die sich in ihr voll⸗ ehen, den Vorrang vor den übrigen Reichsstädien. Im Jahre 53] berief Kaiser Karl V. nach Worms eine Reichsversamm⸗ lung, deren Beschlüsse auf die Geschichte der folgenden Zeit entscheidenden Einfluß ausgeübt haben. Dr. Martin Luther wurde vor diesen , . zur Verantwortung geladen und zum Widerruf seiner ehre aufgefordert. Da er nicht bpazu bewogen werden konnte, so erging einige Wochen späͤter am 26. Mai 1521 aus der Kaiserlichen Kanzlei das be⸗ kannte Wormfer Editt, welches über Luther und seine An⸗ 6. die Acht aussprach. Ueber den Ort, an welchem Luther er Reichsversammlung gegenüberstand, gehen die Ansichten auseinander. Gewöhnlich wird er an dem Platze des von den Franzosen zerstörten, alten Rathhauses, den heute die Dreifal⸗ figkeitskirche einnimmt, gesucht. Wenn anders die Reichs versamm⸗ lung in einem der Säle des Rathhauses stattfand — eine An⸗ sicht, die u. a. Hohenreuter in seiner Schrift »Rathhaus oder
Vergl. Pauli, Gesch. der Stadt Worms.
— so ist dieser Saal doch nicht in dem Münze, zu suchen, welcher erst m vom Marktplatze sogenannten zeitige, sonst glaub⸗ Am Mittwoch nach 17 Aprilis hat K. M. Dr. Martinum n, Fürsten und Stände des Reichs lassen g erfordern in des Bischofs Hof, darin Erzherzog Ferdinand, zu Herberg lagen.“ die vier Monate tagte, wurde ser Matrikel abgefaßt. Diese ß der deutschen Reichsstände mit Jeden nach Geld Monaten berechnet.
die Stadt noch häufig der Versamm⸗
Bischofshof⸗ vertritt, vorderen Theil, der sogenannten 1586 erbaut wurde, sondern vielmehr in de älteren Theile des Rathhauses, dem Dagegen bemerkt der fast gleich
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abgelegenen, Bürgerhofe. würdige Wormser Chr misericordias domini für sich, die Kurfürste um 4 Uhren Nachmitta K. M. und ihr Bruder, Auf dieser Reichsversammlung, u. A. auch die sogen bestand in einem Verzeichni Angabe der gewöhnlichen Leistunge und nach Mannschaft,
In der Folge war
annte Worm
n eines nach Römer⸗
Alle Post⸗-Anstalten des In und
Auslandes nehmen Sestellun sür Serlin die Expedition des Lond.
Preußischen Staats Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. B. — m ,,
t der Reichsdeputirten, holischen Stände und der rheinischen wurde sie der Sitz der
der Legaten der protestantischen Kurfürsten. Noch Kreistage, und nden daselbst die unter dem
lungsor und kat unter Kaiser Karl V. in den Jahren 1649 und 1557 fa
präche bekannten Unterredun⸗
Namen der Wormser Religionsges schen Protestanten
gen statt, welche zu einer Verständigung zwi und Katholiken führen sollten.
Berlin, Sonnabend den 14. Januar, Abends (Zweite Ausgabe)
1871.
te auch über Worms Noth und
Der 30 jährige Kri en im Jahre 1689,
Leiden, mehr aber die seine Macht un Abwechselnd bemächtigten den, Deutsche und Franzos Brandschatzungen heim.
Earls IV. Zeit 60000 Einwohner betrug, Mitte des Krieges auf die Hälfte zusa en waren die noch übrigen Die Arbeit und der Gewerbfleiß ihrer Bürger brach— bung nach dem Westfälischen F wissen Grade des Wohlstands;
ranzosen erfolgte Einäscherung chten Aufschwunge wieder ein
sen sich der
eg brach der Raubzug der Franzos d seinen Reichthum von Grund aus vernichteten. sich im erstgenannte en der Stadt und s Die Bevölkerung, welche einst zu war schon um die schmolzen. Am Einwohner in Armuth
n Kriege Schwe⸗
uchten sie durch Berlin, 14. Januar.
Wir sind in den Stand gesetzt, die folgende Depesche des Bundeskanzlers Grafen von Bl gnl arck vom 9. d. Mts. zu
mmenge veröffentlichen:
Ende desselb versunken.
ten Worms und Umge wohl wieder zu einem ge die im Jahre 1689 durch die F der Stadt machte diesem versu Oktober 1688 hatten die Franzo Februar des folgenden Jahres zwang Hand an die Niederreißung d erfolgte lcher den ganzen Landstrich am Rhein und Dörfern heranrückende
uhalten.
Versailles, den 9. Januar 1871.
werden gleich mir in den Zeitungen ein von dem Grafen Ehaudordy unierzeichnetes Schriftstück bemerkt Anklagen gegen die deutschen Heerführer den neutralen Mächten im eidigung mitgetheilt sein ß ich nicht und möchte es o sichtlich ist das Schriftstück auf ein französi⸗ sches Publikum und auf das Bedürfniß des sinnten Theiles der Presse kaum zu glauben, daß der Graf sonen, die ihn beauftragt haben, Unbekanntschaft mit
haben, welches mit und Truppen angefüllt ist und Schon 1m Namen der Regierung der Nationalverth Stadt bemächtigt. soll. Ob dies wirklich geschehen ist, wel man die Bürger, selber festigungswerke Ludwigs XIV., we Städten
um das
fast bezweifeln, s uns feindlich ge⸗ anderer Länder berechnet, Chaudordy und die Per⸗ bei einer Regierung die— auswärtigen Dingen ollten, auf die sie in Frankreich ihre Berech- In andern Ländern aber ist man fremder Völker zum Beobachtung zu machen.
Befehl Einöde
Auch Worms stand lchen das Loos der Einäsche⸗ Diese erfolgte am 31. Mai 1689. folgenden Friedensperiode Blüthe und Macht Der Ort eines geschicht⸗ 1s wieder, als dort am 17. Sep⸗ d, Savoyen und Ungarn der zu Stande kam, ein Vertrag, sivbündnisses zwischen den genannten Dieser Friedensschluß bildet den Bedeutung, der sich in Worms
verwandelte, deutsche einem Einfalle in Frankreich abz auf der Liste der 1200 Orte, rung zugedacht worden war. Die Stadt wurde während der zwar wieder aufgebaut, hat sie seitdem nicht wieder lichen Ereignisses wurde Worn tember 1743 zwischen Wormser Traktat Erneuerung des Offen Mächten zur Folge hatte. letzten Akt von geschichtlicher vollzog.
Im Friede Rheinufer auch die St abgetreten.
voraus gesetzt haben s nungen gründen können. auch die Kulturzustände egenstande des Studiums und der Die Welt kennt das Unterrichtswesen und seine Früchte in Deutschland und in Frankreich, die allgemeine Wehrpflicht bei uns und die Konskription mit Loskauf bei unsern Gegnern; sie weiß, welche Elemente in den deuts Turkos und den sie erinnert sich aus der Geschichte früherer in vielen Gegenden aus eigner Erfahrung, in Feindesland
allein ihre frühere erlangt.
Englan chen Heeren den Ersatz⸗ männern, Strafbataillonen
genüberstehen,
französische Truppen Bereitwillig bei uns zugelassene Vertreter der euro= Presse haben beobachtet und nit Menschlichkeit ie zögernd die strengen, aber nach berechtigten Maßregeln zur anzuordnen das völkerrechtswidrige Verhalten der Truppen Auch der größten
verfahren pflegen. päischen und der amerikanischen bezeugen, wie der deutsche Soldat Tapferkeit zu paaren weiß und w Völkerrecht und Kriegsgebrauch Ausführung kommer Heeresleitung durch Franzosen gegen Meuchelmord gezwungen worden ist. und ausdauerndsten Wahrheitsentstellung wird selingen, die Thatsache zu verdunkeln, daß die Franzosen es ind, welche diesem Kriege den Charakter gegeben haben, den ein jeder Tag tiefer und breiter ausprägen muß. Schon vor meh— reren Monaten, nachdem wiederholte Fälle uns die Ueberzeu— gung verschafft hatten, daß die französischen Truppen das all⸗ gemeine Völkerrecht, sowie die besonderen Abmachungen, an denen Frankreich Theil genommen hatte, grundsätzlich miß. achteten, nachdem wiederholt, man darf fast sagen, regelmäßig auf unsere Parlamentäre geschossen, sowie gegen Aerzte und Ambulanzen vertragswidrige und rohe Feindseligkeiten verübt worden waren, habe ich Ew. .... ersucht, dieserhalb bei der dortigen Regierung Protest zu erheben. nen Zeit haben wir nicht nur d Beweisstücke sammeln konnen, sondern au neuer Fälle zu konstatiren gehabt.
Unter Umständen, welche die Annahme eines eines Irrthums auf Seiten der französischen Truppen völlig ausschüeßen, ist auf Parlamentäre, welche eine weiße Fahne
n von Lüneville (1201) wurde mit dem linken adt Worms an die französische Republik
Das Römische Reich Deut ammenbrach, b
scher Nation, das wenige Jahre esaß nicht mehr die Kraft und deshand die alte Kaiserstadt zurückzuerwerben, trennlich ist von den großen Erinnerungen
Herrlichkeit des Reichs.
später selbst zus Macht, aus Fein deren Namen unzer der deutschen Nation an die alte
deutsche Schutze
In unserem Verlage sind erschienen:
Ehronik des deutsch⸗französischen K Königl. Preuß. Staats mehrte Auflage. geheftet Preis 15 Sgr.
CroOnigue de la Guerre Eramco Avec les Discours, Télèsgrammes, Ordres à Parm6öo, jests le Roi de Prusse et Reine de Prusse. Du 4 Juillet au 6 November. .
of the Erenmeh Campalgm of 1820. To which
ing the Decrees, Telegrams, esty the King of Prussia. September.
rieges 1870. Aus dem Anzeiger. Vierte verbesserte und ver— 4. Jull bis 5. November 1870. gr. Allemande 18270. Lettres, Ordonnanges, Prociijmations et Arrstés de Sa Ma- des lettres de Sa Majesté la 10 Moniteur Royal de
(D' apròs ͤ geh. Preis 20 Sgr.
. In der seitdem ver⸗ ie damals vorbehaltenen
ch eine lange Reihe
Pinarꝝ flossenen
is added an appendix, contain and Proclamations of His Maj Part I. From 5th July till 7 Preis 15 Sgr.
Berlin, 27. Dezember 1870. Königliche Geheime Ober⸗H
Zufalles oder
ofbuchdruckerei (R. v. Decker).
und einen blasenden Trompeter mit sich hatten, bei den in der Anlage A. aufgeführten 21 Gelegenheiten geschossen worden, theils mit Kleingewehr, theils mit Granaten, zuweilen von einzelnen Schützen, zuweilen in Salven. Einige Trompeter sind 1 e r nr . worden. Die gericht⸗ rotokolle, durch welche diese Fälle konstati mir vor und werden gedruckt . in,,
Nach der Schlacht von Weißenburg stellte es sich heraus,
wie Ew. ..... 18 neinem Erlaß vom 27. S . . September v. J. erinnerlich sein wird, daß nicht nur bir inn . efabged.
schaft gerathenen Verwundeten, sondern auch höhere fran. zösische Milltarärzte von der Genfer Konvention gar nichts wußten, und daß einige der letzteren, nachdem sie von diesseitigen Delegirten belehrt worden waren, sich das vorgeschriebene Abzeichen nothdürftig und unkenntlich selbst herstellten. Freilich kann uns das weniger Wunder nehmen, seit wir aus den durch die Pariser Machthaber veröffentlichten amtlichen Depeschen aus dem Juli und, August v. J. erfahren haben, wie unvollkommen vorbereitet für diesen so lange beab⸗ sichtigten und so frevelhaft herbeigeführten Krieg Frankreich ge⸗ wesen ist. Allmälig hat man sich auf französtscher Seite mit der Genfer Konvention so wohl vertraut gemacht, daß man die Vortheile derselben in vollem Maße in Anspruch zu nehmen weiß; um die Erfüllung der entsprechenden Pflichten aber ist es nicht besser geworden. Während wir auch die unzweck- mäßigen Bestimmungen der Konvention um den Preis großer Unbequemlichkeiten und militäxischer Nachtheile durchzuführen uns angelegen sein lassen, während mehr als hundert fran⸗
zösische Militärs hier am Sitze des Hauptquartiers als Aerzte
und Krankenwärter sich mik der größten Freiheit bewegen, während französische Delegirte in Gefangendepots in Deutsch⸗ land zugelassen worden sind, obwohl zu vermuthen war und sich zu bestätigen scheint, daß ein solcher Verkehr verrätherische Anzettelungen zur Folge haben würde, so haben von französi⸗ scher Seite die Angriffe auf Verbandplätze und Ambulanzen, die Mißhandlungen und Beraubungen von Aerzten, Delegirten, Lazarethgehülfen und Krankenträgern, die Ermordung von Verwundeten, bis auf die neueste Zeit fortgedauert, und wo Aerzte in die Gewalt der feindlichen Truppen gefallen sind, sind sie nicht selten mißhandelt und eingekerkert, im günstigsten Falle ihrer Effekten beraubt und guf beschwerlichen Wegen nach der schweizer oder italienischen Grenze geschafft worden. Bei den häufigen Bewegungen der Truppen und Sanitätskolonnen ist es noch nicht möglich gewesen, alle zur Sprache gekommenen Fälle gerichtlich zu konstatiren; aus dem vorhandenen reichhal igen Material mögen die in der Anlage B. kurz aufgeführten Beispiele genügen. Nur ein Zeugyniß kann ich mich nicht ent- halten, gleich hier ausführlicher mitzutheilen, des schweizer Arztes Dr. Burkhard, datirt aus Puiseaux vom 18. Dezember:
„»Die Genfer Konvention ist in den Gefechten in den Wäldern von Orleans vielfach verletzt worden. Ich sah den 30. Novem- ber einen französischen Militärarzt, von dem nicht nur fran zöͤsische Gefangene behaupten, sondern der es selbst offen ein⸗
gestand, daß er mit seinem Revolver viele preußische Gefangene erschossen. )
Viele Francs; tireurs, so erzählen uns zahlreiche Verwundete, zogen bei n gn Bewegungen Geü'fer Binden aus der Tasche. Das Schießen auf Verwundete kam öfters vor.“