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Kür. Regt. (Schles.) Nr. l, zu Sec. Lts, Rosentreter, Sec. Lieut. vom Schles. Ulanen · Regmt. Nr. ?, zum Prem. Lt. v. Biela) Ulan von dems. Regmt., Eben, v. Livonius, char. Pott. Fähnrs. vom 1. Leib⸗Hus. Regt. Nr. 1, zu Port. Fähnrs, v. Gottherg, Port. ähnr. vom Pomm. Hus. Regt. (Blüchersche Hus) Nr. 5, zum Sec. t. Krieger, Vize Wachtm von der Res zum Sec. Lt. der Reserve des Sh Ulanen⸗Regts. Nr. 2, Rochow, Pr. Lt. vom 6. Thür. Infant. NRegmt. Nr. S5, zum Hauptm. und Comp. Chef, Senfft d. Pil sach, Liebmann, Seconde ⸗Lieutenants von dems. Regt., zu Pr. Lts, Kayser, Nohr, Teichelmann, Frhr. v. Ot terstedt, v. Flatow, Port. Fähnrs. vom 6. Thür. Inf. Regt. Nr. 95, zu Sec. Lls,, Knöspel, Unteroff. von dems. Negt, zum Port. Fähnr. v. Wulfferona, Port. Fähnr. vom Königs⸗Gren Regt. 2. Westpr) Nr. 7, zum Sec. Lt, Cunow, Unteroff. vom 1. Westpr Gren. Regt. Nr. 6, zum Port. Fähnr.,, v. Keisenb erg, Pr. Lt. vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, zum Hauptm. und Comp. Ehef— Schroeder, Sec. Lt. von demselben Regt. zum Pr. Lt., Frhr. v. Reibnitz, Pr. Lt. von demselben Regt. und köemmandirt zur Dienstl als General. Stabs-⸗Off. bei dem Gen. Kommando des V. Armee -Corps, zum über- zähligen Hauptm., v. Jordan, Sec. Lt. von der Inf. des Reserve— Landw. Bats. Glogau Nr. 37, zum Pr. Lt. befördert. B. Abschiedsbewilligungen ꝛe. Den 4. Januar. v. Gottberg, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Baits. (Stolp) 6. Por¶wnm. Landw. Regt. Nr. 49, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. der Absch. bewilligt.
Nicht amt liches.
Preußen. Berlin, 15. Januar. Se. Majestät der König empfingen, wie uns aus Versgilles berichtet wird, am 9. d. Mis. den Oberst-Lieutenant Bogun v. Wangenheim und nahmen dessen Meldung als Führer des Kaiser Franz Garde Grenadier⸗Regiments Rr. 2 entgegen.
Die Offiziere der Hauptquartiere und der Garnison von Versailles hatten die AÄbsicht gehabt, das 50 jährige Jubiläum des Kriegs -⸗Ministers, Generals von Roon, als einen militä— rischen Ehrentag zu feiern. Es mußten jedoch alle größe ren Vorbereitungen unterlassen werden, da der augenblicklich leidende Zustand des Jubilars, der, trotz seines höheren Alters, sich den Anstrengungen des Krieges mit größter Pflichttreue unterzogen hat, die Theilnahme an einer Feierlichkeit im weiteren Kreise verbot, Das Haus in welchem der Kriegs⸗Minister wohnt, ein kleines und im Raum ziemlich beschränktes Gebäude neben der Kommandantur, an der Place d'armes«, war zu diesem Tage festlich geschmückt, die Pforte und die inneren Räume mit Guirlanden von Tan—⸗ nengrün bekränzt. Am frühen Morgen versammelten sich um den Jubilar einige Mitglieder seiner Familie und die Offiziere seines Stabes z einer Hausandacht. An⸗ wesend waren zwei Söhne des Generals, der Aeltere Major im Generalstabe des Garde- Corps, der Jüngere Hauptmann und Compagnie⸗Chef des Garde⸗Füsilier⸗Regiments, dann der Schwiegersohn des Kriegs-Ministers, Landrath von Brauchitsch, Präfekt des Departements Seine und Oise, und der Schwa— ger des Generals, Hof⸗ und Garnison⸗-Prediger Rogge aus Potsdam, der den Gottesdienst verrichtete. Um 8 Uhr Morgens wurde die telegraphisch bereits erwähnte Allerhöchste Kabinets- Ordre überbracht, die den Jubilar für seine Dienste, in schwerer und ernster Zeit in den ehrendsten Ausdrücken
bie Königliche ÄUnerkennung aussprach und am Schluß
von der eigenen Hand Sr. Majestät die Unterschrift trug: »Ihr dankbarer König.“ Um 97 Uhr fanden sich die vereinigten vier Musikcorps einer Infanterie ⸗Division zu einer Serenade ein. Während die Musik noch spielte, erschienen Se. Majestät in der Wohnung des Ministers, den Allerhöchstdieselben auf das Herzlichste beglückwünschten und umarmten. Sowohl der König, wie der Kronprinz, der gleich nach Seinem Erlauchten Vater dem General Seinen Besuch abstattete,
verweilten längere Zeit bei dem Jubilar. Die in Versailles
anwesenden Offiziere mußten sich begnügen, ihre Namen einzu⸗ zeichnen, nur der General Graf Moltle und der Bundes— kanzler Graf Bismarck brachten dem Jubilar ihre Glück⸗ wünsche noch persönlich dar. Eine große Anzahl von
Glückwunsch⸗Telegrammen gus Nah und Fern war dem Minister zugegangen: u. A. von Ihrer Majest ät der
Königin und Ihren Königlichen Hoheiten der Prinzessin Larl,' den Prinzen Albrecht und Friedrich Earl, sowie den Großherzögen von Hessen und von. Mecklenburg⸗ Schwerin. Auch Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegnitz übersandte telegraphisch Ihren Glückwunsch. Den Abend brachte der Minister im engsten Familienkreise zu.
Offizielle militärische Nachricht. Versailles, 14. Januar. In der Nacht vom 13. zum 14 erfolgten heftige Ausfälle aus Paris gegen die Positionen der Garde bei le Bourget und
Draney, des XI. Corps bei Meudon, und des II. bayrischen
Corps bei Clamart, welche überall siegreich zurückgeschlagen
wurden. Rückzug des Feindes an einzelnen Stellen fluchtartig. von Podbielski.
Aus den Hauptquartieren in Versailles, 9. Januar.
Ein gleichmäßig bedeckter Himmel und Schneefall, der mit einer für die hiesigen Witterungsverhältnisse abnormen Heftig⸗ keit den ganzen Tag über andauerte, verhüllten heute nicht nur die Stadt, sondern auch die Forts von Paris den Blicken unserer Artilleristen gänzlich. Trotzdem ist die Beschießung auf der ganzen Südfront fortgesetzt worden. Um unter den temporären Umständen, welche die Sicherheit des Zielens nothwendig beeinträchtigen müssen, überflüssigen Aufwand an Munition zu vermeiden, wurde für den 5. Tag des Bombardements ein langsameres Tempo ge⸗ vählt, da, nach Lage der Dinge, für heute der Hauptzweck sein muß, den Feind zu beunruhigen und ihn auf dem ganzen Raum der südlichen Front an der Errichtung neuer Erdarbeiten zu hindern. Das französische Feuer war noch schwächer als an den vorangegangenen Tagen. Auch der Point du jour mit den benachbarten Batterien feuerte minder heftig als sonst. Daß in Vanves starke Beschädigungen vorgekommen sind, bestätigt sich ein⸗ mal aus einer photographischen Abbildung von dem gegenwärtigen Zustande dieses Forts, deren Aufnahme schon gestern einem bayerischen Offizier gelang, und die an den Mauern der Außen⸗ werke bereits Lücke an Lücke erkennen läßt, und verräth sich außer⸗ dem durch einige heut beobachtete Erscheinungen. Namentlich konnte bemerkt werden, daß die Geschosse, die in unbedeutender An⸗ zahl das Fort Vanves am heutigen Tage schleuderte, von geringerem Kaliber sind als die früheren, was nur dadurch erklärt werden kann, daß das große Belagerungsgeschütz aus diesem Fort vom Feinde zurückgezogen wurde, eine Thatsache, die mit den schon gemel⸗ deten diesseitigen Beobachtungen übereinstimmt. An einzelnen Punkten der süͤdlichen Cernirungslinie hatten unsere Geschütze schon in der Nacht vom 8. zum 9. die Anweisung erhalten, eine größere Anzabl von Granaten in die innere Stadt zu werfen, und dieses eigentliche Bombardement von Paris ist auch heute fortgesetzt worden; mit welchen Wirtungen, läßt sich noch nicht übersehen. J
Vielfach diskutirt wird hier augenblicklich die neue, aus einer Depesche von Bordeaux bekannt gewordene Maßregel des französischen Gouvernements, nach welcher die Mannschaften von der Altersklasse 1871, acht Monate vor dem eigentlichen Ge⸗ stellungstermin des 1. Oktober, unter die Waffen gerufen wer— den. Giebt die provisorische Regierung dadurch von Neuem zu erkennen, daß sie den Krieg bis aufs Aeußerste fortsetzen will, so liefert sie doch auch auf der andern Seite den Beweis, daß sie an einem Punkte angelangt ist, wo ihr nichts mehr übrig bleibt, als zu einer Maßregel zu greifen, wie sie, seiner Zeit, das erste Kaiserthum, kurz vor seinem Zu⸗ sammensturz, üher Frankreich verfügte, — eine äußerste An—⸗ strengung von dem Lande zu fordern, die hinterher von der französischen Nation selbst und in der ganzen Welt auf das Nachdrücklichste verdammt worden ist. Was die Ver— mehrung der Streitkräfte anbetrifft, die aus dem neuen Edikt der Republik zuwachsen wird, so geben die statistischen Tabellen des Kaiserreiches die Zahl der Waffen⸗ pflichtigen, aus denen die jährliche Aushebung vorzunehmen, auf 143,000 Mann an. Davon sind nun aber abzurechnen die Unbrauchbaren und die Kontingente derjenigen Provinzen, in denen die deutschen Heere stehen und in denen daher das Rekrutement nicht vor sich gehen kann. Außerdem ist zu berück⸗ sichtigen, daß auch in den südlichen Departements eine nicht geringe Anzahl von Waffenfähigen der Klasse 1871 schon vorher frei⸗ willig in die französische Armee eingetreten war, so daß die Ordre Gambettas auch im günstigsten Falle dem gegenwärtigen Heere der feindlichen Macht nicht mehr als höchstens 890, 0600 Mann zuführen wird. Selbstverständlich handelt es sich dabei um eine Truppe, die vor zwei bis drei Monaten überhaupt nicht zur Verwendung gelangen kann. ö
ͤ — Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nachrich⸗ en vor:
Hamburg, 14. Januar. (W. T. B) Eine offizielle De—= pesche des General von Manstein; kommandirenden Generals des IX. Armee⸗Corps, aus Le Mans, 13. Januar, 11 Uhr 30 Minuten Vormittags datirt, meldet: Am 11. d. nahm das IX. Armee⸗Corps die Höhen von Champagnsé, den Schlüsselpun kt der feindlichen Stellung, mit stürmender Hand. Das Grenadier⸗ Regiment Nr. 11 nahm hierbei 3 Mitrailleusen, das Infanterie⸗
Regiment Nr. 85 3 Geschütze im Feuer. — Gestern am 12.
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griff General von Blumenthal in das Gefecht der 17. Division bei St. Corneille durch Flankenangriff entscheidend ein. Das Fuͤstlier⸗Bataillon des Infanterie Regiments Nr. ch nahm in biesem Gefecht die Höhe von Hyre ohne einen Schuß zu thun, und machte viele Gefangene.
— Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgende Nachrichten eingegangen:
Bordeaux, 13. Januar. Die Regierung veröffentlicht noch nichts über Chanzys Marschrichtung. Die »Liberté« be— hauptet, er retirire westlich und lasse die Eisenbahnroute nach Alen gon⸗Caen⸗ Havre ungedeckt. Telegramme aus Laval vom 13. d. scheinen der »Liherté« darin Recht zu geben.
Bordeaux, 14. Januar. (W. T. B.)
Mittelst Ballons sind Nachrichten aus Paris vom 13. d. Morgens 2 Uhr eingetroffen. Dieselben besagen, daß das Feuer gegen die Südfront und namentlich gegen Fort Issy mit großer Heftigkeit wieder aufgenommen sei. Es würden Maßregeln ge— troffen, um den neuerdings demaskirten Batterien des Feindes wirtsam entgegenzutreten. Trochu hat einen Brief ver⸗ öffentlicht, in welchem er gegen die böswilligen Ge— rüchte protestirt, welche eine bereits erfolgte respektive bevorstehende Verhaftung höherer Offiziere meldeten, weil die⸗ selben an den Feind das Geheimniß der vorzunehmenden mili— tärischen Operationen verrathen hätten. Durch Dekret vom 12. d. werden Personen, die von feindlichen Geschossen getroffen werden, in Betreff der Versorgungsberechtigung ihrer Personen, so wie ihrer Angehörigen den Soldaten gleich gestellt.
Alen gon, 13. Januar. Die Bestürzung hier (in Folge der Einnahme von Le Mans durch die Deutschen) ist groß. Das »Journal d'Alengon« behauptet, die Armee⸗Abtheilung unter dem Großherzog von Mecklenburg marschire nordwärts, um gegen Havre zu operiren. Der »Courrier de l' Ouest« sagt; »Chanzys Riederlage muß uns tief betrüben; Paris muß jetzt auf jeden Entsatz von der Westseite verzichten. ö.
Havre, 14. Januar. (W. T. B.) ö
Eingegangener Nachricht zufolge waren preußische Truppen gestern in Stärke von 500 Mann wieder in Dieppe eingetroffen. Ueber das bereits bekannte Gefecht bei Bourneville wird noch berichtet, daß sich die französischen Truppen nach demselben auf Fourmetot und Cornville zurückgezogen haben.
Bern, 14. Januar. (W. T. B.)
Dem Berner »Bund« geht aus Pruntrut vom 13. Ja⸗ nuar folgende Meldung zu: Seit Mittag heftiges Gefecht zwi⸗ schen Hérimoncourt und Croix. Dasselbe währte bis Abends und war, soviel bisher bekannt ist, resultatlos. Vom Norden her wird der Anmarsch bedeutender deutscher Verstärkungen
signalisirt.
Straßburg, 12. Januar. Die »Straßb. Ztg.« veröf . fentlicht das folgende Königliche Dekret:
»Wir Wilhelm, König von Preußen, verordnen für die General- Gouvernements Elsaß und Lothringen, was folgt:
Art. 1. Wer sich den französischen Streitkräften anschließt, wird mit Konfiskation seines gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens und mit Verbannung auf zehn Jahre bestraft.
Art. 2. Die Verurtheilung erfolgt durch eine Verfügung Unseres General Gouverneurs, welche drei Tage, nachdem sie in dem amtlichen Theile einer Zeitung des General- Gouvernements veröffentlicht ist, alle Wirkungen eines rechtskräftigen Erkenntnisses hat und durch die Civil, oder Militärbehörden zu vollstrecken ist. ñ
Art. 3. Jede Zahlung und Uebergabe, die später an den Ver— urtheilten geleistet wird, gilt als nicht geschehen
Art. 4. Jede Verfügung unter Lebenden oder von Todeswegen, welche der Verurtheilte nach Erlaß dieser Verordnung über sein Ver— mögen oder einzelne Stücke desselben getroffen hat, ist null und nichtig.
Art. 5. Wer sich von seinem Wohnsiß entfernen will, hat dazu, unter Angabe des Zweckes, eine schriftliche Erlaubniß des Präfekten
nachzusuchen. Wer ohne eine solche Erlaubniß länger als 8 Tage
von seinem Wehnsitz entfernt ist, von dem wird rechtlich vermuthet, daß er sich den französischen Streitkräften angeschlossen hat. Diese Ver- muthung genügt zur erurtheilung.
Art. 6. Die Präfekten haben für die Führung und Kontrolli⸗ 6 von Präsenzlisten über alle Personen männlichen Geschlechts zu sorgen. .
Art. 7. Der Ertrag der Konfiskationen ist an die Kasse des General ˖ Gouvernements abzuführen.
Art. 8. Rückkehr aus der Verbannung zieht die im Art. 33 des Code pénal festgesetzte Strafe nach sich.
Art. 9. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekannt— machung in Kraft. Gegeben in Unserem Hauptquartier Versailles, am 15. Dezember 1870.
Wilhelm.
von Bis marc von Roon.«* — Einer Bekanntmachung des Civil ⸗Kommissars in der »Straßb. Stg.“ zufolge nehmen der Unter⸗Präfekt zu Mols—
heim sowie die Vorsteher der künftigen in der Bildung begriffe⸗
nen Kreise fortan den Titel ⸗»Kreis⸗Direktor« als Amts⸗ bezeichnung an.
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Sachsen. Dresden, 14. Januar, Wie das »Dresd.
Journ.“ vernimmt, wird sich der Königl. Amtshauptmann v. Könneritz (Chemnitz nach Frankreich begeben und im Ge⸗ neral⸗Gouvernement Versailles die provisorische Präfektur von Orleans übernehmen. — Es bestätigt sich, daß zwischen Oesterreich und Sachsen ein Staatsvertrag abgeschlossen wurde, demzufolge Sachsen auf sein Recht, gegen die Erbauung der Eisenhahnlinie Görlitz⸗Rei⸗ chenberg Einsprache zu erheben, Verzicht leistet.
. Bayern. München, 11. Januar. Aus der Debatte, die in der Sitzung der Kammer der Abgeordneten heute über die deutschen Verträge stattfand, heben wir die Rede des Fi⸗ nanzministers v. Pfretzschner hervor. Derselbe erklärte:
Die Staatsregierung habe ihre Anschauungen über die finanzielle Lage Bayerns, wie sie durch die Bündnißverträge geschaffen werde, dem Ausschuß auseinandergesetzt. Diesen Auseinandersetzungen habe der Abg. Kolb eine Denkschrift gegenübergestellt, wie sich das bayerische Staatsbudget nach Annahme der Verträge seiner Anschauung zufolge gestalte. Er wolle die Frage nach drei Gesicht-punkten beleuchten, und zwar bezüglich des Militäraufwandes, bez. der geineinsamen Bun—⸗ desausgaben und bezüglich der sog mittelbaren Folgen. Redner sucht nun die einzelnen von Kolb erhobenen Bedenken zu entkräften und bemerkt, daß die Regierung bei Aufstellung der Durch- schnittsbeträge konsequent zu Werke gegangen sei, ohne Schönfärberei, da es sich blos darum gehandelt habe, zu vergleichen: was haben wir bisher ausgegeben für Militär, was werden wir künfrig ausgeben? Von Ersparungen könne ja hier gar keine Rede fein; dies käme blos dann in Betracht, wenn über den Satz von 225 Thlrn per Mann noch mehr geleistet werden müßte. Bezüglich der weiteren gemeinsamen Ausgaben sei es schwer, jetzt schon bestimmte Ziffern aufzustellen, da dies von derm Bundesbudget für 1872 abhängig sei. Die Aufstellungen Kolbs bezüglich der Marine könnten nur aus einer unrichtigen Auffassung des Matrikularbeitragzs kommen. Was die Bundesschuld betreffe, so habe Kolb die Bundes- einnahmen nicht in Anschlag gebracht, z B. die Wechselstempelsteuer, wobei allein Bayerns Antheil 200 000 Fl. betrage, was zur Verzin⸗ sung der Bundesschuld vollständig ausreicht. Redner kommt nun zu den mittelharen Folgen des Krieges. Kolb stelle 90 bis 146 pCt. Steuererhöhung in Aussicht — in der That große Ziffern, gegen welche er sonst nichts einzuwenden habe, als daß man sie mit den Versailler Verhandlungen in Zusammenhang bringe. »Ist denn die Lage des Heeres, unser Siegeslauf derart, daß er zu dem Schlusse berechtigt: es würden dem deutschen Heere nicht einmal die Kriegs- kosten vergütet werden? Oder glaubt man in der That, daß Bayern mit einem Militär- Etat existiren könne, wie ihn der Aus⸗ schuß im vergangenen Sommer festgestellt hatte?‘ Was Kolb bezüg⸗ lich der Verminderung der Staatseinnahmen anführe, sei ihm nicht erklärlich. Es sei richtig, daß die Taxen und Stempel zurückgegangen seien; aber warum auch die Eisenbahneinnahmen zurückgehen sollten, hiefür könne er sich keinen Grund denken. Die Einnahmen aus den Forsten, von denen in der Denkschrift nichts erwähnt sei, hätten sich heuer und im vorigen Jahr weit höher belaufen, als vorher. »Man sehe doch einmal die Kurszettel an — wir stehen mitten im Kriege, und in allen Ländern sind die Kurse selbst der Spekulationspapiere weniger zurückgegangen, als es sonst im Frieden bei den geringsten Veranlassungen der Fall ist.« Er für seine Person sei bezüglich der Verminderung der Staatseinnahmen nicht so besorgt, wie es in der Denkschrift der Fall sei. Die Denkschrift gehe von einem starken Pessimismus aus, dem sie (die Minister) sich nicht hingeben könnten und dürften, und dem auch das Haus sich nicht hingeben solle. Der Friede sei noch nicht geschlossen, und man solle abwarten, was er bringe. Wenn man Überhaupt von mittelbaren Folgen der Verträge und des Krieges für volkswirthschaftliche Verhältnisse spreche, möge man nicht blos die Nachtheile, sondern auch die Vortheile aufzählen Das sei aber nicht geschehen. Die vertragsmäßige Untündbarkeit des Zoll vereins werde einen äußerst günstigen Einfluß auf Handel und In⸗ dustrie üben, während bis letzt die Furcht vor der Kündigung läh— mend gewirkt habe. Die preußische Seemacht, die Konsulate, welche eine Küiegsflotte hinter sich hätten, solle man nicht unterschätzen. Zudem werde, wenn die Wohlfahrt des großen Ganzen gehoben werde, auch die Steuerkraft gehoben, so daß der Einzelne die Folgen der Steuererhöhung weniger verspüre. Man müsse sich auch vorstellen, was es denn für Wirkungen auf Bayerns wirthschaftliches und finan⸗ zielles Gebahren hätte, wenn man dem Bunde nicht beitrete. Seine Meinung sei, daß der Mehraufwand für das Militär doch er—⸗ wachse, ja daß bei einer isolirten Stellung derselbe sich noch höher gestalte, iwährend viele vollswirthschaftliche Vortheile verloren gingen. »Mit gebundenen Händen zwischen dem blühenden Handel und der wachsenden Industrie unserer Nachbarstaaten würden wir dastehen, und es würde sich eine Bilanz herausstellen, die in wirthschaftlicher Beziehung viel nachtheiliger wäre, als die angezogenen Vortheile
— 13. Januar. (Korr. Hoffm.) Die Königlich hayerische und die Königlich belgische Regierung sind in der Absicht, den zwischen ihnen am 17. Oktober v. J. abgeschlossenen Vertrag über Auslieferung von Verbrechern zu ergänzen, über folgende Nachtragsbestimmung zu demselben übereingekommen:
»Individuen, welche wegen Hehlerei oder Begünstigung (Art. 58, 308. 12 des bayerischen Strafgesetzbuches) recslement (Art. 505 des code pénal belge) eines der im Art. 2 des e n ,, vom 17. Okiober 1869 aufgezählten Verbrechen und Vergehen verfolgt, in Antlagestand versetzt oder verurtheilt sind, sollen nach Maßggbe 426 in den Formen des genannten Vertrags gegenseitig ausgeliefert werden.
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