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Wecehs el. 1 Kn . . ö 2 . ; ; . K . Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats ⸗ Anzeiger. . K , ,,,, , MB ö Mt 19. Mittwoch den 18. Januar. 1871. . . m —-¶—— r v —v—
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Kurrꝛ.— — . 45 do. do. . . 13 300 Mk. 2? Mt. = bꝛ Badische Bank. =. . . h ꝛ; A. 1723 B ᷓ Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an 128092 ; . obligationen des Heiligenbeiler Kreises im Beitrage von 80, 000 Thalern. gerechnet, nicht erhobenen Zinfen, verjaͤhren zu Gunsten Les Kreises.
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Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von
ö Vom 19. Dezember 1879. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c Nachdem von den Kreisständen des Heiligenbeiler Kreises auf den Kreistagen vom 1. Februar und 14. Juli d. J. beschlossen wor. den, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chaussee— bauten außer der durch das Privilegium vom 20 Iuli 1868 (Gesetz Sammlung pro 1868 Seite S02) genehmigten Anleihe von 1090000 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer ferneren Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände; zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obli⸗ gationen zu dem angenommenen Betrage von 80 060 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obliga— tionen zum Betrage von 8ö0oo0 Thalern, in Buchstaben: Achtzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: ‚. 80 Stück 4 500 Thlr. — 40 000 Thaler, 100 5200 J — 20000 * 200 * 4100 — Q20000 — 80000 Thaler, nach dem anliegenden (a) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1872 ab, mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das verstehende Privilegium, welches Wir vorhehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über— . wird, ist durch die Gesetz- Sammlung zur allgemeinen Kennt⸗ niß zu bringen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Hauptquartier Versailles, den 19. Dezember 1870. (L. S. Wilhelm.
Gf. v. Itzenplitz. Gf. zu Eulenburg. Camphausen. A
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. n, in,, Kreises. 1 ö
Auf Grund der unterm genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom 1. Februar und 14. Juli 1870 wegen Aufnahme einer weiteren Schuld von 80, 000 Thlrn., bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Heiligenbeiler Kreises, Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers untündbare h Thalern Preußisch Courant; welcher Betrag an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 80000 Thalern geschieht vom Jahre 1872 ah allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten. ;
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872 ab in dem Monate Mai jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu
verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen
zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschrei-⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstahen, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg, dem Staats- Anzeiger, dem Heiligenbeiler Kreisblatt, der Ostpreußischen Zeitung und der Hartungschen Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli, jeden Jahres von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und, des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis Kommunalkasse in Heiligenbeil, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermines folgenden Zeit.
Silligenben.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld verschrelhungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- ordnung Theil J. Titel 51 8. 120 seq. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Brauns berg.
Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vor zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar— thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgahe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Heiligendeil gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verkuste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons⸗-Serie an den In—⸗ g gr di Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge⸗
ehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Zinten, den .. ten ..... . 18.5.
Die kreisständische Chausseebau - Kommission des Kreises Heiligenbeil.
Bemerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen .˖
Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Erster (bis zehnter) Zinscoupon Serie zu der Kreis-Obligation des Heiligenbeiler Kreises. Littr. ...... AM über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen. II. Emission.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück-⸗ gabe in der Zeit vom .. bis resp. vom .. ten und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis⸗Obligation für das Halbjahr vom ten bis mit (in Buchstaben) Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu
Zinten, den .. ten ...... .. . . . 18.. Die kreisständische Chausseebau Kommission des Kreises Heiligenbeil. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn ) dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier irn nach Ablauf des Kalenderjahrs der Fällig⸗ keit an gerechnet, erhoben wird. Bemerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Lom ⸗ mission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden doch muß jeder Zinscvupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Provinz Preußen. kö bezirk Königsberg. a
o n zur Kreis -⸗-Obligation des Heiligenbeiler Kreises. II. Emission.
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Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen de der Obligation des Heiligenbeiler Kreises Littr..... 1 über
Thaler à fünf Prozent Zinsen die (te Serie Zinscoupons für die 5 3 18.. bis 18. bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Heiligen beil, sofern dagegen Seitens des Inhabers der Obligationen nicht recht- zeitig Widerspruch erhoben worden ist.
Zinten, den ten 18. ; Die kreisständische Chausseebau ⸗Kommission des Kreises Heiligenbeil.
Bemerkungen: . I) Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommisston
können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines
Kontrolbeamten versehen sein. 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatibreite unter den beiden letzten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern
in nachstehender Art abzudrucken:
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— — — — — — 0 — 1 — 2 J 8 ö 22 ß c D C D r O ü . k Oö C M O F , K K G , . s- r-
9. Zinscoupon. 10. Zinscoupon.
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Fort Royal.... Wilhelmohütte Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld ⸗
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. D ? 5 ] illigkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupon Redaction und Rendantur: Schwieger. kourd' ber Betrag p' m Käp mall abgefsgen,
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗ Hofbuchdruckerel Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren (R. v. Decker) nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die
Hier folgt die Beilage und die Verlust⸗Liste Nr. 166. 3
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N Berichtigung. Gestern 97 bez.
F . h 1 8 4 an n. * D e 2 2 2. 42 . . —— = ar. = *
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