1871 / 19 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wenn auch diese keinen Ausdruck gefunden habe. Der Bruch mit Rom sei eine nothwendige Folge der inneren Reformen gewesen. Graf Beust vertheidigte sodann die Vollständigkeit des Rothbuches, welche von Herbst bestritten worden sei. Die Depesche über die galizische Angelegenheit sei abgesandt worden, um die Gerüchte über eine Reäktion in Oesterreich zu widerlegen. Der Reichskanzler erklärte schließlich auf eine Erwiderung Giskra's, er werde den Boden der Ver— fassung nie verlassen, sie zu stärken sei seine Pflicht, der Pessi— mismus sei von jeher Oesterreichs größter Feind gewesen. Das Aus⸗ land denke von uns besser als wir. Die Rede schloß: »Wir

gönnen den Nachbaren ihre Siege, wir haben dafür keine Ge— fangenen und keine Verwundeten. Die Segnungen des Friedens werden immer reicher, und die Verfassung wird niemals stärker als jetzt sein.

Prag, 17. Januar. Prinz Peter von Ol den burg ist gestern nach Berlin abgereist.

Landtags Angelegenheiten.

Berlin, 18. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten leitete der Minister der geist- lichen ꝛc. Angelegenheiten Or. von Mühler die Uebergabe des Gesetzentwurfs, betreffend die Verwaltung des Volksschul⸗ wesens in der Provinz, wie folgt, ein:

In Gemeinschaft mit dem Minister des Innern überreiche ich den beiden Häusern des Landtags einen Gesetzent wurf, betreffend die Ueber tragung der Verwaltung und Beaufsichtigung des Volksschulwesens in der Provinz Hannover von den Konsistorien an die Landdrosteien und das Provinzial ⸗Schulkollegium.

; Die Allerhöchste Ermächtigung ist vollzogen Hauptquartier Ver- sailles, den 12. Januar.

Das Gesetz besteht aus vier Paragraphen. Es greift in die ma—⸗ teriellen Verhalinisse des Volksschulwesens nicht ein und überträgt nur die Kompetenz, welche bieher die Konsistorien gehabt haben, auf die Landdrosteien und das Probinzial⸗Schulkollegium.

Ich erlaube mir, dasselbe mit den dazu gehörigen Motiven und der K Ermächtigung zur weiteren Behandlung dem Hause vorzulegen. ö .

In der Diskussion über den Antrag der Abgeordneten Strosser und Simon von Zastrow

Cap. 1. Tit. 1. B. Pos.:! Außerordentliche Ausgabe, Staats. Ministerium zur Zahlung der auf dem Grundstück Behrenstraße 72 in Berlin haftenden Hypothek und der Kosten der Instandsetzung des Inventars erforderlichen 63 500 Thlr. in Ausgahe zu bewilligen, nahm der Regierungs⸗Kommissar, Wirklicher Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Wehrmann das Wort:

Meine Herren! Bei der Vorberathung war ich nicht zugegen, denn ich bin erst kürzlich mit der Vertretung dieses Etats beauftragt worden an Stelle eines früheren Kommissarius, der in das Haupt— quartier abberufen ist. Es scheint mir nun nach dem stenographischen Bericht, als wäre bei der Vorberathung das Sachverhältniß nicht ge— nügend klar gestellt, namentlich der Umstand, daß bei dem Gebäude— tausch, auf welchen sich die vorliegende Etat ⸗Position bezieht, neben dem Staats⸗-Ministerium und dem Marine ⸗Ministerium noch eine dritte Centralbehörde betheiligt ist, nämlich das Bundeskanzler Amt, dessen Interesse hier zwar nicht grade wahrzunehmen ist, aber doch, wie mir scheint, immerhin eine Beachtung verdient. Ich muß mir

daher erlauben, noch in dem jetzigen Stadium der Berathung auf das

Sachverhältniß näher einzugehen.

Bei der Errichtung des Norddeutschen Bundes wurde dessen Centralverwaltung, das BundeskanzlerAmt mit seinen Bureaus in das bisherige Gebäude des preußischen Staats-⸗Ministeriums auf— genommen. Beide Centralbehörden richteten sich, unter Zuhülfenahme einer gemietheten Etage des Nachbarhauses in diesem Einen Gebäude gemeinschaftlich ein, in recht beschränkter Weise, und dieses Proviso⸗ rium hesteht heute noch. Swar ist vor Jahr und Tag das Eigenthum Dieses Gebäudes an den Norddeutschen Bund abgetreten worden gegen Zahlung der Taxsumme, welche der Reichstag in seinem Budget be— willigt hat. Das Stagts-Ministerium hat aber bei der Uebergabe des Gebäudes an den Nerddeutschen Bund sich den Vorbehalt machen müssen, daß es seine Bureaus erst dann verlegen konne, wenn ein anderes angemessenes Lokal dafür gefunden wäre, und das ist nicht leicht. Denn in der Wilhelmsstraße und an diese ist das Staate= Ministerium aus geschäftlichen Rücksichten gebunden, weil die Bu— reaus in der Nähe der Wohnung des Herrn Minister ⸗Präsidenten blei⸗ ben müssen giebt es wenig dazu geeignete Häuser und diese werden sehr hoch im Preise gehalten. Man fand es daher als den einfachsten und sparsamsten Ausweg, die Marineverwaltung zu ersuchen, ibre Bureaus zu verlegen aus dem Hause an der Bebren und Wilhelms— straßenecke, welches nicht zu entfernt von der Wohnung des Herrn Minister. Präsidenten liegt, und sich ein anderes Lokal zu besorgen, da das Marine-Ministerium ohnebin größeren Raum braucht und mit seinen Geschäften nicht an die Wilhelmsstraße gebunden ist. Das Marine⸗Ministertum ist auf diesen Plan eingegangen, ist aber bei der Liquidirung der Kaufgelder für ein am Leipziger Platz acquirirtes Gruntstück beim Reichstage belanntlich auf Schwierig- keiten gestoßen Das Marine⸗Ministerium hat nun die Wabl, ent- weder das gefauste Grundstück wieder zu verkaufen, was dem Ver— nebmen nach leicht und ohne Schaden möglich ist; oder bei dem nächsten Reichstage von neuem das Geld zu liquidiren. Wie ich höre, wird das Marine ⸗Ministerium diesen letzteren Weg einschlagen,

weil noch heute das im vorigen Jahr verahredele Gebäudearrange— ment als das Zweckmäßigste erscheint und kein anderer besserer Plan gefunden worden ist.

Das Votum des preußischen Landtages kann natürlich dem Reichstage in keiner Weise präjudiziren. Das Staats-⸗Ministerium hat sich aber für verpflichtet gehalten, schon dem jetzt versammelten preußischen Landtage das Sachverhäliniß vorzulegen, und in der Hoff— nung, daß der Reichstag auf das beabsichtigte Arrangement eingehen wird, die in Rede stehende Position zu liquidiren.

Diese Hoffnung gründet sich darauf, daß das Bedürfniß des Bundeskanzler Amtes, seine Bureaus desinitiv einzurichten und zu erweitern, inzwischen noch wesentlich gestiegen ist, und daß der Reichs. tag daher bei näherer Erwägung des Sachverhältnisses jetzt sein Votum vom vorigen Jahr ändern wird.

Vom spenfisch preußischen Standpunkte ist bei der Vorberathung noch eingewendet worden, es sei juristisch nicht gerechtfertigt, daß das Marine ⸗Miisterium als Nießbraucher eines preußischen Grundstücks eine darauf fallende Hypothet gekündigt habe ohne Zustimmung der preußischen Regierung und der preußischen Landes vertretung. Ich glaube, dieses Bedenken erledigt sich einfach durch die Ecwägung, daß das Marine. Ministerium jedenfalls berechtigt war, diese Hypothek zu erwerben, wenn sie durch die Erwerbung derselben sich von der Zahlung der Zinsen während des Nießbrauches befreien wollte. Das Marine Ministerium bleibt in dieser Weise Gläubiger des preußischen Staates so lange, bis aus der preußischen Stagtstasse die Hypothek zurückge⸗ zahlt ist. Vom spezifisch preußischem Standpunkt scheint mir gegen die Votirung der liquidirten Summe ganz gewiß kein Einwand er—

hoben werden zu können, denn das Kaufgeld für das Gebäude des

Staats. Ministeriums von circa 323 000 Thlr. wird bei dem vorge— schlagenen Arrangement nur etwa zu ein Fünftel verwendet, um ein anderes Lokal für die Bureaux des Staats ⸗Winisteriums zu schaffen; sollte dagegen das Arrangement verworfen werden, so würde wahrscheinlich das ganze Kaufgeld, vielleicht noch mehr, nöthig fein, um für das Staats Ministersium anderweitig zu sorgen. Die Re⸗ , glaubt daher, die vorgeschlagene Etats Position festhalten zu sollen.

Nach dem Abg. Simon von Zastrow fügte der Regie rungs⸗Kommissar noch hinzu:

Auf die Anführungen des Herrn Abg. von Hennig möchte ich nur noch erwidern, daß die preußische Staatsregierung keineswegs irgend eine Maßregel treffen wird, bevor der Reichstag das Arran— gement genehmigt hat. Die Marineverwaltung wird alfo preußischer— seits nicht gedrängt, ihr jetziges Haus zu verlassen, bevor sie durch das Votum des Reichstags in die Lage gebracht ist, mit allgemelner Zustimmung das neue Haus zu beziehen. Das geht deutlich hervor aus der Erläuterung des Etats, in welcher steht, daß die Regierung nur bedingungsweise die Liauidation aufgestellt hat, und die Zahlung erst leisten wird, sobald das fragliche Gebäude dem Staatsministerium zur Benutzung übergeben sein wird. Daß nun die Marineverwaltung einstweilen den Miethern des neuen Hauses kündigt, ja meine Herren, daß ist doch einfach zweckmäßig. Wenn die Marine etwa zum J. Ok— tober in das neue Haus bineinkommen will, so muß sie jetzt schon kündigen Bis zum 1. Ottober ist der neue Reichstag zusammen— getreten und wird der Beschluß gefaßt werden. Fällt der Beschluß ablehnend aus, so wird die Marine wahrscheinlich nicht umhin können, dann zum Wiederverkauf zu schreiten.

Jerner nach dem Abg. Lasker:

Der Herr Abg. Lasker hat bemerkt, daß das ganze Arrangement keine Eile habe, weil erst das Budget des deutschen Reiches für das Jahr 1872 zur Lösung der Frage führen könne. Darauf muß ich er— widern, daß das Marine ⸗Ministerium doch schon im Jahre 1871 zur Erwerbung eines neuen Hauses einen besonderen Kredit liquidire“ kann und daß es sehr zweckmäßig sein würde, im Interesse des Bundes⸗ kanzleramtes und des Staats-⸗Ministeriums, wenn die Ausführung des Gebäudetausches spätestens am 1 Oktober d. J. erfolgen fönnte. Das ist möglich, wenn der nächste Reichstag einen solchen Hauskauf , n,. und dann wird auch das preußische Staats⸗Ministerium genöthigt sein, die 60 000 Thlr. bei der Uebergabe des Grundstücks am 1. Oktober an die Marineverwaltung zu zahlen, denn sonst müßte die preußische Staaiskasse inzwischen dieses Geld verzinsen.

Auf eine Bemerkung des Abg. Lasker entgegnete der Handels ⸗Minister Graf von Itzenplitz:

Ich möchte mir noch eine Bemerkung erlauben. Der Druck, von dem der Herr Abg. Lasker eben sprach, den er vermuthet hat und den er vermeiden wollte, der ist ja, denke ich, durch den Kommissarius des Staats Ministeriums aufgeklärt und widerlegt worden. Demnächst will ich mir noch die Bemerkung erlauben, daß die Marine eben keine große Eile haben mag und zu haben braucht, um aus dem Hause herauszukommen, daß aber das preußische Staats. Ministerium den allergrößten Wunsch haben muß, bald in das Haus hineinzutemmen, denn, meine Herren, ein Jeder kann sich davon überzeugen, daß sich das Staats- Ministerium jcht in Lokalen bewegt und verhandeln muf, die durchaus nicht der Sache entsprechen, ja nicht einmal würdig sind.

Nach dem Abgeordneten Strosser ergriff der Finanz—

Minister Camphausen das Wort:

. Meine Herren! Ich habe mich dieser Diskussion gegenüber ziem⸗ lich passio verhalten, weil ich in der That ihr den hohen Werth nicht beimessen kann, der ihr von verschiedenen Seiten beigelegt worden ist; ich glaube aber doch, nachdem so tief auf die Sache eingegangen worden ist, doch auch noch vom Standpunkt einer richtigen Finanz—⸗ verwaltung aus ein Wort einlegen zu sollen für den Volschlaäg, der Ihnen gemacht ist. .

Wenn hier vorgeschlagen worden ist, die 60, 000 Thlr. zu verwenden,

um eine Schuld zu tilgen, so ist ein leitender Grundsat gewesen, daß auf

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der einen Seite die Staatseinnahme stand, die erzielt worden ist dadurch, daß das frühere Staatsministerialgebäude dem Norddeutschen Bunde uüberlassen und von diesem gekauft worden ist, daß auf der anderen Seite der Rückerwerb des Marine -Ministeriums steht, der nach den festgehaltenen Grundsätzen nur in der Weise erfolgen kann, daß die auf dem Gebäude Behrenstraße 72 ruhende Hypothek von dem preu— ßischen Staate zu übernehmen ist. Nun ist es noch im Interesse einer richtigen Finanzverwaltung, nicht zu verkennen, daß es angemessen ist, von dem erzielten Kaufpreise von 323,000 Thalern die 60 000 Thaler, die man verwenden muß, um in den freien Besitz des an dessen Stelle tretenden Gebäudes zu gelangen, in Abzug zu bringen und daß man das Geld mittlerweile nicht eine andere Verwendung finden läßt.

Wenn Sie den Beschluß fassen, diese Bewilligung nicht zu machen, dann wird die weitere Frage entstehen: was soll denn nun mit die sen 60,090 Thalern angefangen werden? Sie gehören dann zu den Aeberschüssen ves Staateschatzis und werden nach dem Gesetze vom 27. September 1866 mit zu den laufenden Ausgaben der Staats- verwaltung verwendet werden können. Wenn dann der Zeitpunkt eintritt, daß das Marine ⸗Ministerium wirklich ein neues Gebäude erlangt und ich nehme doch als ziemlich wahrscheinlich an, daß dieser Zeitpunkt nicht allzuferne ist dann fehlt das Geld, dann würden wir also Schulden machen müssen, um das Geld für diese 60,0090 Thaler aufzutreiben.

Indem ich wiederhole, daß ich in der That eine politische Bedeu— tung dieser ganzen Erörterung nicht beilegen kann, daß ich auch der ganzen Frage ein übermäßiges Gewicht nicht beilegen will, so glaube ich doch, daß es zweckmäßig sei, auf den Vorschlag der Staatsregie— rung einzugehen.

In der Diskussion über den Etat von verschiedenen Einnahmen bei der allgemeinen Kassenverwaltung für das Jahr . erklärte der Fi nanz⸗Minister nach dem Abgeordneten

siquél:

Meine Herren, ich stimme mit der Auffassung des Herrn Bericht— erstatters vollkommen überein. Was Seitens der Centraloverwaltung zu geschehen hat, um die Verkäufe thunlichst eintreten zu lassen, ist schon seither geschehen und wird auch in Zukunft nicht unterbleiben. Hier handelt es sich nur darum, ob man unter den heutigen Ver— hältnissen mit Bestimmtheit erwarten darf, daß ein so hoher Ein— nahmebetrag eingehen wird, wie in dem Voranschlag angenommen worden ist. Da hat nun die Vorsicht die Regierung dazu veranlaßt, sich in dieser Beziehung nicht allzu sanguinischen Erwartungen hin zugeben. Ein Nachtheil kann daraus, daß der Voranschlag etwas niedriger ist, nicht entstehen, es kann sich nur ergeben, daß sich nachher die finanziellen Verhältnisse etwas besser gestalten, als in diesem Augenblick angenommen worden ist, und da der Herr Berichterstatter selbst in Bezug auf verschiedene Positionen des Etats bereits seine Zweifel geäußert hat, ob der Voranschlag nicht zu hoch sein dürfte, so freue ich mich, ihn auch einmal bei einem Punkte zu finden, wo ihm der Voranschlag zu niedrig gegriffen ist. ! In der Diskussion über den Entwurf des Etatsgesetzes äußerte der Finanz⸗Minister Ca mphausen:

Meine Herren! Indem ich in diesem Augenblicke über die Frage, wie zukünftig der Kriegsschatz oder der Staatsschatz zu ordnen sein möchte, mich in Erläuterungen nicht einlassen will, obwohl mich diese Frage schon seit langer Zeit sehr lebhaft beschäftigt hat, so will ich das Wort ergreifen, um zu bestätigen, daß die Staatsregierung einen hohen Werth darauf legt, den in der Budgetkommission angenommenen Zusaß zu §. 4 des vorgelegten Entwurfs des Etatsgesetzes seitens des Hohen Hauses angenommen und damit verfassungsmäßig die schwe⸗ bende Frage vollständig erledigt zu sehen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, den Gesetzentwurf, wie er in Bezug auf §. 4 aus den Be— . der Kommissien hervorgegangen ist, unverändert anzu⸗ nehmen.

Ueber den Antrag der Kommission, die Petition der Buregu⸗Diätare des Werkstätten - Ressorts der Niederschlesisch= Märkischen Eisenbahn zu Frankfurt a. O. der Königlichen Staats Regierung mit der Aufforderung zu überweisen, auf eine dem Bedürfniß entsprechende Vermehrung der etatsmäßigen Sekretärstellen im Werkstättenressort der Niederschlesisch⸗Mär kischen Eisenbahn baldigst, und zwar spätestend vom J. Januar 1872 ab, Bedacht zu nehmen, äußerte der Handels- Minister Graf von Itzenplitz:

Meine Herren! Ich möchte Sie bitten, den Antrag der Kom⸗ mission abzulehnen, einerseits weil ich ihn nicht für nöthig und ande- rerstits weil ich ihn doch auch parlamentarisch für bedenklich halte.

Nicht nöthig, weil ich weiß und zugestehe, daß das Verhältniß der Diätarien bei der einen Bahn, von der hier die Rede ist, in diesem Augenblick ein großes ist zu den etatsmäßigen Beamten, und es liegt mir auch selbst am Herzen, das zu ändern und dem⸗ gemäß Vorschläge für das nächste Jahr zu machen. Ich kann aber

dabei nicht vloß eine Babn ins Auge fassen; ich kann auch nicht

unbedingt nach den Verbälinissen, die jetzt obwalten, die Dinge beurtheilen. Gerade die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn, die hier in medio ist, befindet sich nicht in einer Zunahme ihres Verkehrs. Das geht ganz natürlich zu, weil theils die Ostbahn, theils die Gör⸗ litzer Bahn ihr einen Theil ihres Verkehrs entziehen. Ob es also da vorzugsweise nöthig und gerecht sein wird, bei der Nieder- schlesisch⸗Märkischen Bahn eine sehr große Zahl von neuen etatsmä ßigen Stellen zu begründen oder sie lieber einer andern Bahn, welche in ihrem Verkehr zunimmt, zuzuweisen, dies kann ich in diesem Augenblicke Ihnen noch nicht sagen; das wird Zeit haben bis zum 1. Juli, wo ich in der Lage sein werde, meine Anträge zu machen und zu formuliren. Von dem Wohlwollen für das Schicksal der Leute, die schon

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lange theils im Militär, theils im Civil dienen, können Sie wirklich bei mir

überzeugt sein, und ich werde ihnen gern zu Dem verhelfen, was nach Lage der Umstände thunlich ist Indessen es kommt auch dabei doch wieder zur Berücksichtigung, daß das, was ich für diese Bahn thue, für die anderen Staats bahnen, im Prinzipe der Gerechtigkeit, doch auch thun muß. Außerdem kommen dann wieder die allgemeinen finan⸗— ziellen Zustände auch mit in Betracht. Wie gesagt, ich halte die Anfrage nit für nöthig, weil ich die Lage der Sache anerkenne, weil ich gern so weit thunlich und nach Lage der verschiedenen Ver— hältnisse und unter Berücksichtigung der verschiedenen Bahnen zur Abhülfe bereit bin. .

Bedenklich in parlamentarischer Rücksicht, meine Herren, weil Sie hier die Staatsregierung auffordern und ganz bestimmt auffordern, schon im nächsten Etat eine Mehrausgabe einzuführen, welche die Staatsregierung nicht verlangt hat. Es fragt sich ja doch, ob die Mehrausgabe nöthig ist wenn sie nötbig ist, wird die Staats: regierung sie wohl verlangen und ob sie gerade nöthig sein wird für diese Bahn oder für eine andere, wobei ja dann nicht ausgeschlossen ist, daß man Diätarien, die hier sind, auf einer anderen Bahn im Etat anstellt, womit sie dann auch befriedigt werden.

Ich kann daher nicht glauben, daß es gerathen sei, den Antrag anzunehmen, und muß Sie dringend bitten, ihn abzulehnen. ö

Nach einer Bemerkung des Abgeordneten Heise fügte der Minister hinzu; .

Meine Herren! Wenn der Zweck des Antrages nur ist, mich auf die Sache aufmerksam zu machen, so ist das hier geschehen. Es be⸗ durfte dessen aber nicht, denn ich bin vorher schon von der Lage der Sache unterrichtet gewesen. Wenn aber der letzte Herr Redner gesagt hat, es sei keine Kategorie genannt, so stimmt das nicht ganz mit dem Antrage, es ist da von einer ganz bestimmten Kategorie von Beam⸗ ten bei einer ganz bestimmten Bahn die Kede und darauf beantragt, daß spätestens vom 1. Januar 1872 bestimmte Diätensäße in Ge⸗ hälter umgewandelt werden sollen. Das ist doch, wie mir scheint, ein direkter Antrag auf Erhöhung der Stellen einer bestimmten spe— ziellen Kategorie von Beamten, welche mit höheren Ausgaben ver— hunden ist. Ich kann darauf nur wiederholen, daß nach meinem Dafürhalten einmal der Antrag nicht nöthig ist, weil ich selbst schon Information von der Sache erhalten babe, und zweitens, weil er mir in der That parlamentarisch bedenklich erscheint.

Die Vorlegung der Strandordnung für Pommern und Preußen, sowie des Gesetzentwurfs, betreffend die Hangu-Offen⸗ bacher Bahn, leitete der Handesminister Graf von Itzenplitz, wie folgt, ein: . t

Meine Herren! Ich beehre mich, zwei Gesetze einzubringen. Das eine betrifft eine Strandordnung für Pommern und Preußen. Es ist vielfach darüber deliberirt worden, ob es rathsam sei, allein für diese beiden Provinzen, also für deren Ostseeküsten dieses Gesetz zu erlassen, oder ob es nicht ratbsam sein könnte, gleich für den ganzen Norddeutschen Bund ein solches zu erlassen. ö

Es hat sich aber ergeben, daß dies nicht rathsam ist. Das Be— dürfniß stellt sich verschieden. Das Strandungswesen in den beiden

genannten Provinzen an der Ostseeküste bedarf in der That der Ver⸗

besserung, während z. B. in der Provinz Hannover eine Strand⸗ ordnung existirt, welche dem Bedürfniß noch entspricht allo dort ist es mit einer Verbesserung nicht eilig ferner aber, weil rücksicht- lich der Herzogthümer Schleswig -Holstein ganz besondere Verbälinisse für die dortigen umfassenden Watten einerseits und die Hochwasser und Buchten andererseits bestehen, welche bei der Handhabung der Strandungsfälle Erwägung finden und berücksichtigt werden müssen. Es ist also ein Gesetz für diese beiden Provinzen allein entworfen worden, es hat auch den Provinziallandtagen vorgelegen, und ist, so viel man hat thun können, vorbereitet. Ich würde es also für wün · schenswerth erachten, daß das Gesetz zur Annahme gelange, damit die Verbesserung für diese beiden Provinzen erreicht würde.

ch würde mir den Vorschlag erlauben, daß zu diesem Zweck eine

besondere Kommission erwählt würde, indem es sich erstlich um spe⸗

zielle Angelegenheiten des Strandes und der Strandungen handelt, und zweitens wieder auch um nur zwei Provinzen.

Zweitens habe ich, meine Herren, noch ein anderes Gesetz einzu bringen. Es fragt sich, ob vorher über die geschäftliche Behandlung des ersten Gesetzes beschlossen werden soll. ;

(Auf die verneinende Antwort des Präsidenten fuhr der Minister fort:

96 ö g schon gefragt worden, wie es mit dem Gesetze wegen der Eisenbahn Hanau Offenbach stände, worüber vor einigen Jahren ein Staatsvertrag mit der Großherzoglich hessen-darmstädtischen Regierung abgeschlossen sei, der die Genehmigung der beiden Häuser des Landtages erhalten habe. Nach diesem Staatsvertrage muß in der zweiten Hälfte des Monats Juli d. J mit dem Bau begonnen werden, und also lag hier eine Verpflichtung des Staats vor. Ich habe die neulich an mich gerichtete Frage schon dahin beantwortet, daß die noͤthigen Schritte geschehen seien und daß ich hoffte, das Gesetz bald vorlegen zu können. An sich ist dieses Gesetz weiter nichts als die Ausführung Dessen, was die beiden Häuser schen be— schlossen haben bei Genehmigung des Staats vertrages. Es wird diefe Bahn ungefähr 35 Millionen Thaler kosten, und diese Summe muß durch eine Anleihe gedeckt werden. Es kommt aber selbstredend eine folche Anleihe nicht im ersten Jahre zur vollen Verwendung, und verhältnißmäßig nur zu einem kleineren Theile, wenn man erst in der Mitte des Jahres mit der Verwendung an— fängt. Ein Jeder, meine Herren, der mit dem Eisenbahnwesen bekannt ist, wird wsssen, was es bedeutet, wenn es heißt: heute wird ange⸗ fangen. Dann wird erst speziell abgesteckt, dann werden die Geräthe angeschafft: die Karren, Schippen u. s. w. und was sonst dazu ge

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