1871 / 19 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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hört; dann wird verhandelt wegen der Schwellen und Schienen- lieferungen, ferner mit Maschinenbauanstalten; es werden auch die Grundentschädigungen regulirt, was gar nichts Leichtes ist. Und ehe das Alles nicht geschehen ist, kann der Bau der Bahn nicht in großem Umfange in Angriff genommen werden. Also von dieser Anleihe wird in diesem Jahre sehr wenig zur Verwendung kommen. Von einem Theil der Anleihe aber ist es ioünschenswerth, daß sie noch in diesem Jahre zur Verwendung ge— lange; das ist nämlich der fur die Betriebsmitel dieser Bahn, welche ja nur wenige Meilen lang ist, bestimmte Theil; das ist nicht viel, es sind ungefähr 93 800 Thlr. Diese Summe, meine Herren, kann ich gleich jetzt sehr gut brauchen. Denn die Betriebsmittel wer den früher fertig, als die Bahn. Eine Bahn kann nicht früher als in 2 Jahren fertig werden, es sei denn, daß es sich um eine Feld— eisenbahn handele, die man ja wohl auch in 3 Wochen aber auch nicht sehr dauerhaft fertig stellen kann. Aber die Betriebsmittel können in einigen Monaten angeschafft sein.

Um aber, meine Herren, für Betriebsmittel eben auch noch ein Mehreres zu leisten, so hat die Stgartz regierung sich bemüht, in diese Anleihe gleich noch ein Plus von 500,000 Thlr. zur Anschaffung von Betriebsmitteln hineinzubringen, und ich habe es dankbar anzuerkennen, daß der Herr Finanz⸗Minister mir darin aufs Beste enigegengekommen ist. Um nun den Zpeck zu erreichen, meine Herren, Ihnen das Gesetz heute schon vorlegen zu können, ist der Telegraph thätig gewesen Wir haben also telegraphisch es ist wohl das erste Mal, daß das vorgekommen it. an Se. Majestät den König berichtet und über Nacht telegraphisch die Allerhöchste Ermächtigung erhalten, dem Land- tage dieses Plus von 500,000 Thalern mit zur Vorlage zu bringen. Das ist denn auch geschehen, und demgemäß, meine Herren, müssen nun auch natürlich sewohl der früher genenmigte Text des Gesetzes als auch dessen Motive in tantum geändert werden. Das ist auch geschehen. Damit aber die Uebersichtlichkeit auch nicht auf den ersten Blick leide, so habe ich kein neues Mundum besorgen, sondern ab—Q sichilich die Aenderungen daneben schreiben zu lassen. Ich beehre mich also, die erste ursprüngliche Genehmigung, demnächst die' zweite telegraphische Genehmigung, drittens den Bericht der betreffenden Minister, um diese Genehmigung zu erlangen, dann das Gescetz und die Motive hier zu überreichen, und ich würde vorschlagen, dies Gesetz⸗ wie es gewöhnlich mit Eisenbahn-Gesetzen geschieht, an die beiden Kommissionen für Finanzen und Zölle, und für Handel und Ge— werbe zu überweisen.

Zu dem Antrage der Kommission,

„»Das Haus der Abgeordnet'n wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in weiterer Ausführung des Beschlusses vom 23. November 1869 den Eiat pro 1872 so vorlegen zu wollen, daß darin der Etat für die Hauptgestüte vollständig von dem der Landgestüte getrennt erscheint, so das die Produktion der Landbeschäler als Einnahme bei dem Etat der Hauptgestüte und als Ausgabe bei dem der Landgestüte fiaurirt« erklärte der Finanz⸗Minister:

. Meine Herren! Mit der Absicht, die dem Antrage zu Grunde liegt, die Leistungen der Hauptgestüte und der Landgestuͤte sorgfältig prüfen und würdigen zu können, ein klares Bild darüber zu erlangen, wie es sich damit verhält, ist die Staatsregierung völlig ein verstanden; insbesondere der Finanz. Minister kann ja nur wünschen, daß in diefer Beziehung recht eingehend die Sachen geprüft und erwogen werden. Mit der Form, die Seitens der Petenten vorgeschlagen ist, würde aber die Regierung sich nickt fünglich einverstanden erklären können, insosern das dazu führen würde, ein Prinzip, welches bei den Elatsaufstellungen im Allgemeinen befolgt wird, zu verlassen. Der Antrag würde nämlich zur Folge haben, daß beispielsweise für Pferde, die ein Hauptgestüt an ein Landgestüt abgiebt, die also unausgesetzt im Besiße des Staates verbleiben, bei der einen Verwaltung eine Ein= nahme, bei der andern Verwaltung eine Ausgabe aufgeführt würde. Sas würde ein sehr unklares Bild über die Finanzverhättnisse geben es scheint dies bestritten werden zu sollen während der Zweck, den man dabei verfolgt, wie mir scheint, sehr einfach und leicht erreicht werden kann. Es wird nämlich nur darauf ankommen, daß der wirk— liche Werth der Leistungen ermittelt und in einer Uebersicht nachgewie⸗

sen wird, also daß man nicht daraus eine besondere Einnahmeposition

des Staatshaushaltsetats macht, sondern daß man in einer übersicht ˖ lichen Beilage zu dem einzelnen Etat die vollffändige Auskunft liber diese Verhältnisse ertheilt. Dann braucht man sich mit der schwieri⸗ gen Frage des Voranschlages daß man gleich sam üin Voraus er— mitteln soll; was wird im künftigen Jahre für ein Kaufpreis zu er- langen sein? durchaus nicht zu befassen und kann sich an die viel sicherere und zuverlässigere Grundlage: was war in der unmittelbar hinter uns liegenden Vergangenheit zu erlangen? halten. Dergestalt . en a fn , den ö. J, will, viel vollständiger und viel zuverlässiger erreichen, ohne die wünschenswerthe Gleichmäßiakei in . 6 . 6 ; . . ndem ich daher dem Antrage in der Hauptsache in seiner eigent- lichen Absicht in feiner Weise entgegentreten ni n e nr ich . len, den bezüglichen Theil des Antrages, wie ja eben auch“ schon ein Antrag eingebracht worden ist, in Wegfall bringen zu wollen.

Der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten nahm nach dem Abg. Grafen von Lehndorff das Work: Meine Herren! Ber Herr Finanz ⸗Minister hat berests feine Be—

denken darüber ausgesprochen, wenn eine folche Theilung des Etats, wie sie hier vorgeschlagen ist, in unser ganzes Kassen. und Bud get⸗ wesen hineingetragen würde. Ich bitte um die Erlaubniß, ein paar Bemerkungen, die hier gefallen sind, vom technischen Gtandpüntt aus beleuchten zu dürfen, indem ich mich den Lusführungen des

errn Finanz. Ministers, wie sich da- von felbst versteht, überall an. chließe. Im vorigen Jahre, und ich glaube, der Herr Referent ver—

sprach sich nur, wenn er vom Jahre 1863 sprach, es war im Jahre 1869, wurde der Beschluß in diesem Hause gefaßt, die Landgestüte un- abhängiger von den Hauptgestüten hinzußellen. Ich muß dem Herrn Referenten widersprechen, wenn er behauptet, das sei nicht geschehen. Ich habe meine Bedenken gegen diesen Vorschlag gebabt und ich habe

sie ausgesprochen, ich habe mich aber für verpflichtet gehalten, so weit

irgend möglich den Beschluß des Hauses zur Ausführung zu bringen.

Meine Herren! Unter allen den Gründen, die hier geltend gemacht wurden zur Begrundung jens Antrages, war der in meinen Augen der gewichtigste, daß es immerhin vorkommen ksnne, daß der Land—

stallmeister, der in seinem Hauptgestüt junge Pferde gezüchtet hat,

diese mit einiger Vorliebe betrachten und daher geneigter sein könne, sie für gualifizirtere Landbeschäler zu erachten, als sie es wirtlich seien. Ich konstatire hier, daß unsere drei Hauptgestüte in die sem Augenblicke mit Ehrenmännern besetzt sind, welche die Qualifita= tion haben und dieselbe dokumentiren, in diese Schwäche nicht zu ver= fallen, welche ein jedes Pferd vorurtheilsfreit ansehen. Allein Men— schen sind Menschen und die Zeiten können sich äudenn.

Objektiv aufgefaßt, muß ich zugeben, daß wir keine Garantie da⸗

für haben, daß zu allen Zeiten so verfahren werden würde. Um daher dieser Seite des Antrages, die ich für eine berechtigte er—⸗ achtete, entgegen zu kommen, habe ich bestimmit, daß nicht mehr die Landstallmeister, diejenigen, welche die Pferde ziehen, sondern eine ganz unpaxteiische Kommission darüber entscheide, ob ein von diesen Landstallmeistern gezogenes Pferd zur Einrangirung in die Landgestüte geeignet ist oder nicht. Der betreffende Land stall⸗ meister, der dem Gestüte vorsteh“', hat keine Stimme dabei, sondern es steht an der Spiße jener Kommission der Präses der Remonten— Ankaufs-Kommission; dann gehören zu derjelben noch einige andere Leute, die ich ernenne. In der Regel ernenne ich dazu ein Paar solcher Landgestütsvorsteher, welche zu den Empfängern gehören, nicht zu denen, die die Pferde fortgeben. Endlich habe ich noch ein brittes Material hineingebracht; ich habe in der Regel den Vorsteher der landwirthschaftlichen Vereine der betreffenden Provinz dazu designirt, in dieser Kommission mit zu fungiren. So ist es in dlesem Jahre zum ersten Male in einer Pravinz gehalten worden, so wird es fort⸗ gesetzt werden.

Wenn nun der Antrag gestellt war, die Landgestüte unabhängi⸗ ger hinzustellen, so habe ich in der Form dieses Komparativs nur den Vergleich mit ihrer seitherigen Stellung finden können. Sie sind in dieser Beziehung unabhängiger gestellt, als früher, eine volle und absolute Unabhängigkeit kann nieines Erachtens nicht erreicht, darf nicht erstreht werden.

Das ganze Gestütswesen ist, wie Ihnen Allen bekannt ist, dazu bestimmt, die Pferdezucht im Lande zu heben. Die Haupigestüte ziehen die Pferde, die Landgestüte verwenden sie im Interxesse des Landes. Diese Aufgaben sind so verschmolzen und laufen so in ein ander, daß es wahrhaft bedentlich wäre, diese beiden Institute, die zu= sammen arbeiten müssen, ganz auseinander zu reißen. Ein solcher Antrag liegt aber in diesem Augenblicke auch noch nicht vor, sondern der vorliegende bezieht sich bie jetzt nur auf das Kassenwesfen. Die Schwierigkeiten, die seine Ausführung dort haben würde, hat der Herr Finanz ⸗Minister bereits zue Geltung gebracht; ich von meinem Standpunkte aus habe nur nöch das Motib hinzuzufügen, daß eine solche absolute Aenderung ihre sehr großen Schwierigkeiten auch in technischer Beziehung haben würde. Wollen Sie das Kassenwesen ganz sondern und wollen Sie jeden Beschäler, der, ven den Hauptgesüten gezogen, an das Landgestüt abgegeben wird, zu einer Taxe als Ein— nahme Position bei dem Etat der Hauptgestüte aufnehmen, dann müfsen Sie die Pferde lange vorher taxiren, bevor sie zur Verwendung kommen. Meine Herten! Der Etat von 1871 wird beispielsweise schon im Herbst 1870 der Landesvertretung vorgelegt, und. das Material dazu muß bereits im Sommer 1879 becchafft werden. Welcher prophetische Geist würde aber dazu getzören, um zu bestimmen, welchen Werth das Pferd im folgenden Jahre oder in noch späterer Zeit haben wird? Man verweist mich Wohl darauf, daß ja in andern Verwaltungen dergleichen Durchschnittssäte vor⸗ kommen. Jawohl, aber es handelt sich in andern Verwaltängen in der Regel um leblose Gegenstände. Wie lange eine Eisenbahnichiene, wie lange Eisenbahnwaggons vorhalten, darüber kat die Technit längst Erfahrungs sätze festgestellt; mit dergleichen Zahlen läßt sich rechnen. Wollen Sie aber üher lebende Wesen so disponiren, wollen Sie sogar darüber ein Urtheil fällen, was diese in einigen Jahren werth sein werden, so müßte doch, abgesehen von der fünstigen Ent— wickelung derselben, auf die ja doch Alles ankommt, bei dem Ansatze Ihres Rechenexempels immer noch in Parenthese der Satz eingeschaltet erg n: vvorausgesetzt, daß das Pferd dann lebt und überhaupt noch a ist. Ich kann, meine Herren, noch aus einem andern sehr wesentlichen runde iner solchen Trennung des Kassenwesens nicht das Wort reden. Wollen Sie eine Trennung, aus der sich irgend eine praksische Folgerung ziehen läßt, dann müßte die Trennung eine ab solute sein, dann müßte sie durch alle Phasen und alle Instanzen durch gehen, nicht

blos bis an die Centralstelle hinan, sondern auch durch die Cenlral—

stelle hindurch. Es würde, um zunächst von kleinen Sachen zu sprechen, derselbe Kalkulator nicht mehr die Hauptgestüte hearbeiten tönnen, zer die Landgestüte bearbeitet. Das würde sich aber noch schlimmer bei der Teilung der Fonds gestalten. Wir haben z. B. gegenwärtig (inen Fonds von 9000 Thla, der immer bewilligt worden ist, zum Ankauf ven Pferden, für beide Arten der Gestüte. Wollen Sie diesen Fonds auch theilen? Natürlich darf dieser dann auch nicht übertrgguingsfähig sein, sonst würde das ganze Manöver ein müßiges sein. Wollen Sie diesen Fonds theilen, so täte die Verwaltung fast alljährlich in große Verlegenheit. Schon jetzt ist die Summe von go O00 Thlr. gewiß eine sehr wenig zureichende bei den enorm hohen

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Preisen, den gute Pferde in letzter Zeit gehabt haben. Wollen Sie aber diesen an sich sehr spärlichen Fonds noch in zwei Kassen zerlegen, dann werden wir sehr bald in dem Falle sein, daß wir ein Bedürfniß, z. B. die Landbeschäler stärker zu ergänzen oder zu vermehren und wenn dasselbe noch so dringlich ist ö befriedigen künnen, weil der Fonds erschöpft ist, während in der andern Kasse noch sehr be— deutende Mittel vorhanden sind; sie sind aber so zu sagen, lahm ge— legt; wir dürfen sie nicht nehmen.

Aus allen diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag, wie er hier gestellt ist, abzulehnen und anstatt guf eine sehr prekäre Berechnung, anstatt auf Zahlen ohne innern Werth, fast möchte ich sagen, auf einen Eat mit thönernen Füßen sich zu stützen, lieber eine statistische Nachweisung, welche die Regierung Ihnen zu geben und alle Jahre dem Etat beiz fügen hat, Ihrer Rechnung zu Grunde zu legen. Auf einer soschen Basis, ich meine auf Thatsachen, da läßt sich eine Berechnung gründen, danach kann man argumentiren und projektiren, nicht aber auf Grund solcher Zahlen, die gar keinen Werth haben. Ich erkläre zich also ausdrücklich bereit, wenn das Haus es verlangt, dem Etat vom künftigen Jahre ab méglichst reichliches statistisches Material bei- zufügen, aus dem Sie die Ueberzeugung schöpfen mögen, was dem Lande noth ist.

Das »Central⸗Blatt der Abgaben; Gewerbe und Handels Gesetzgebung und Verwaltang in den Königlich preußischen Staaten (Nr. I) enthält u. A: Cirlular-Verfügung des Königlichen Finanz- Minißeriums, die Fuhrkosten der vom Halten von Diensipferden ent—⸗ bundenen Beamten betreffend, vom 20. Oktober 1870. Erlaß der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen, die vorüber— gehende Beschäftigung von Militärpersonen im Eipildienst behufs jhrer Vorbildung betreffend, vom 31. Ottober 1870. Verfügung des Königlichen Finanz Ministeriums, die Dienstbezüge von Ober- Controleuren der Rubenzuckerteuer, welche Bezirfs⸗Ober⸗Controleure vertreten, betreffend, vom 21. November 1870. Cirkular⸗Verfügung des Königlichen Finanz- Ministeriums, die Anschreibung der mit Ladungsperzeichniß und Begleitzettel auf Aemter im Innern ahbgefer— tigten Waaren in den Koemmerzialregistern betreffend, vom 185. Ok- tober 1870. Verfügung des Königlichen Finanz⸗Ministeriums, die Anschreibung der als Geschenke ꝛc. vom Auslande zur Pflege ver⸗ wundeter oder erkrankter Krieger eingehenden zollpflichtigen Gegen— stände in den Kommerzial⸗Nachweisungen betreffend, vom 8. Dezem⸗ ber 1870. Cirtular-Verfügung des Königlichen Finanz Ministeriums, die Vollziehung der Erledigungsbescheinigungen in den Branntwein steuer⸗Anmeldungen betreffend, vom 24. September 1870.

BVereinsthätigkeit für die Armee.

264 Das Centralkomite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krie⸗ E ger hat folgenden Erlaß den Landes, Provinzial und Be⸗ zirks⸗Delegirten zugehen lassen: . . »Der nahe bevorstehende Tag, welcher alle deutschen Wähler zu⸗

sammenführen wird, um die von unseren Armeen auf den Gefilden

Frankreichs blutig erkämpfte Einigung der deutschen Stämme und Wiederbegründung des Deutschen Kaiferreichs durch die Wahlen zum ersten deutschen Reichstage zu bestegeln, erscheint vorzugsweise . der Fürsorge für Diejenigen zu gedenken, welche in jenem Kampfe Gesundheit und Leben eingesetzt haben, und noch jetzt an Wunden oder Krankheit darniederliegen.

Wir haben deshalb beschlossen, an die Herren Landes-, Provinzial= und Bezirks ⸗Delegirten das angelegentliche Ersuchen zu richten, ge⸗

fälligst veranlassen zu wollen, daß an dein Wahltage in allen Wahl-

lokalen Sammelbuchsen mit der Ausschrift:

Dank der Wähler an die deutschen Krieger aufgestellt, und der Ertrag für die Pflege der Verwundeten und Kranken verwendet werde.

Cem... ersuchen wir deshalb ganz ergebenst, gefälligst für den Ihrer Thätigkeit unterstellten Bereich die erforderlichen Schritte zu thun, daß die Aufsellung der Sammelbüchsen im Wahllokal, nach Einholung der etwa vorgeschriebenen staatlichen Genehmigung erfolge, auch die Herren Wahlvorsteher die Wähler in geeigneter Weise auf 6 Sammlung aufmerksam machen und deren Zwecke möglichst

rdern.

Ein Vorgan! in einem einzelnen landräthlichen Kreise bei Gele— genheit der letzten Wahlen für das preußische Ahgeordnetenhaus, läßt uns hiervon einen recht guten Erfolg hoffen.

Den Ertrag der Sammlung wollen Ew. . .. . dann für Ihren Bereich gefälligst feststellen und uns davon Nachricht geben.

Aeber die Art und Weise der Verwendung wird dann unschwer eine Verständigung stattfinden können.

Die Größe des Bedürfnisses unserer Kasse, wollen Ew. ... .. aus dem in zwei Exemplaren hier beigefügten Cirkulare vom 11. d. Mts. gefälligst ersehen.

Empfangen Ew. ..... die erneute Versicherung unserer ausge⸗ zeichneten Hochachtung.

Gewerbe und Handel.

Die »Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volks wirthschaft 2c., Organ des Oberschlesischen Berg⸗ und Hüttenmännischen Vereins zen, redigirt von Dr. Ad wrantz, enthält in ihrem Schlußhefte des Jahrgangs 1870 folgende Artikel: Die Morbidität oder Krankfälligkeit der Berg⸗ und Hüttenleute (von Ad. Frantz) Die neue Bergordnung des Königreichs Polen vom 1628. Juni 1870 (erste und einzige deutsche Uebersetzung) Berg— Polizei⸗Verordnung vom 26. November 1870, betreffend die Kontrolt der auf den Bergwerken beschäftigten Arbeiter Literatur: Inhalts- Uebersicht der montanwissenschaftlichen Wachenschriften pro II. Sem. 1870. Verunglückungen beim Bergbau Preußens und Großbritan⸗ niens im Jahre 1869. Produktion der Hütten Preußens im Jahre 1869). Zum Kohlen und Metallmarkt. Norember Dezember 1870. Finanzstatist. Angaben über fisk. Berg und Hüttenwerke, welche im Jahre 1871 zum Verkauf kommen sollen. Mittheilungen über Verhandlungen des Oberschles. Berg, und Hütten⸗Vereins.

Zur ZSinkguß ⸗·Industrie.

Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Der unterm 7. Oktober v. J. gegen den Handelsmann Jo bannes Friedrich, gt. Burhenne, von Eichenberg erlassene Steckbrief wird als erledizt hiermit zurückgezogen. Cassel, am 13. Januar 1871.

Königliche Staatsanwaltschaft. )

Die Militärpflichtigen; I) Johann Kowal, geb. am 29. Januar 1843 zu Rhein, 2) Adolph Kertan, geb. am 19. April 1843 chenda, 3) Heinrich Ferdinand Thielmann, geb. am 19. Januar 18413 ebenda, ö Gottlieb Rautenberg, geb. am 26. Februar 1843 zu Herrmanowolla, 5 Friedrich Aktuhn, geb. am 30. Mai 1843 zu Insterburg, 6) Michael Drulewitz, geb. am 13. April 1843 zu Mniercziewen, 7) Johann Chrost, geb. am 3. Januar 1843 zu Gr. Notisten, 8; Carl Weber, geb. am 8. Mai 1813 ebenda, 9 Jae db Kolossa, geb. am 19. November 1843 zu Kleszewen, 10) Johann Wischniewsti, geb. am 19. November 13813 zu Graywen, 11) Michael Schoenliwa, geb. am 4. September 1813 zu Pierkunowen, 12) Samuel Dembeck, geb, am 4. Mai 1813 zu Sczyhallen K. O., 13) Gottlieb Knaps, geb. am 17. August 1343 zu Kl. Gablick, 14) Sa— muel Kuberka, geboren am 3. August 1843 zu Scheuba, 15) Carl. Papst, geboren am 1. Juni 18446 zu Rhein, 16 Friedrich Schulgien, geb. am 23. Februar 1844 ebenda, 17) Jo⸗ hann Stobbe, geb. am 23. August 1844 zu Bogatzewen, 18) Michgel Kosziol, geb. am 22. Oftober 1844 zu Paprodtken, 19) Jakob Molkus, geb. am 22. Juli 1814 zu Althof ⸗Lößen, 20) Carl Broszio, geb, am 13. Februar 1844 zu Biestern, 21) .

Strzelika, geb. am 31. Oktober 1844 zu Gutten, 22 Frie⸗ drich Skopnick, geb. am 16. November 1814 ebenda, 23) Alexan—

der Gustav Baszeyck, geb. am 28 . 1844 ebenda,

24) Gottlieb Przyborowski, geb. am 31. August 4 zu Willkassen 25) Au just Moßkau, geb. am 25. September 1844 zu Löten Friedrich Rundt, geb. am 30. Dezember 1844 ebenda 27) Friedrich . geb, am 7. Februar i844 zu Berghof, 28) Samuel Heß, eb. am 3. November 1844 zu Adl. Krzywen, 3h Gottlieb

oytal, geb. am 31. August 1814 zu . ö 3 18ten, .

Pollack, geb. am 9. August 1844 zu Sched

.

chaell Hellmann, geb. am 28. August 1844 zu Sezepanken, 32) Johann Purwin, geb. am 19. Januar 1844 zu Staschwinnen, 33) Julius Michalowski, geb. am 7. Ottober 1844 zu Sucholasken, 34 Joseph Czakomsti, geb. am 7. November 1844 ebenda, 35) Ludwig Sahrowsti, geb. am 7. September 1844 zu Widminnen 36) Johann Dubinskli, geb. am 7. August 1845 zu Rhein, 37) Goitlieb Suplik, geb am 3 Februar 1815 zu Herrmanowolla, 38) August Szablack, geb, am 19. Mai 1845 zu Gro. Notisten, 38) Samuel Woyczechswski, geb. am 5. Februae 1815 ebenda, 40 Julius Kunia, geb. am 6. Juli 1845 zu Klein Notisten, 41) Michael Nagelsti, geb. am 12. März 1845 zu. Orlen, 42) Johann Saffrin, geb. am 2. April i815 zu Slabowen, 43 Martin Rudeck, geb. am 2. November 1845 zu Gr. Stürlack, ) Carl Butzeck, geb. am 19. August 1815 zu Althof Lötzen, 455 Fritz Meyer, geb. am 15. März 1845 zu VBogatzewen, 46) Friedrich Lahnert, geb, am 28. April 1845 zu Schwipdern, 477 Friedrich Nicola, geh. am 19. März 1845 zu Bilgken 48 Carl Niechodz, geb. am 19. Januar 1845 zu Danowen, 49) Car erdinand Gringel, geb. am 16. Juli 1845 zu Gr. Wronnen, 50) acob Kullick, geb. am . April 1845 zu Klein⸗FKäonopken, 51) Gott⸗ lieb Dombrowski, geb. am 20. Februar 1845 ebenda, 52) Gottlieb Heyer, geb. am 2. Januar 1865 ebenda, 53) Johann Kaxaschewsti, geb. am 3. Juni 1845 zu Grondzken, 4) Friedrich Willutzti, geb. am 3. Mai 1845 zu Orlowen, 55) Michael Owsziak, geb. am 3. September 1845 zu Sczyballen - Orlowen , 56) Gustav Crohn, geb. am 19. Juli 1845 zu Lipehne Soldin, Domizil⸗ berechtigt in Lötzen, 21 Jahre alt, sind von der Staatsanwaltschaft bei uns auf Grund des z 119 Strafgesetzbuchs des Gesetzes vom 10 März 1856 und der Ersatz⸗Instruttihn vom 29. März 1868 an= eklagt, ohne Erlaubniß die Königlichen Lande verlassen und sich da⸗ urch dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres entzogen zu haben. Zur Hauptverhandlung auf diese Anklage ist Termin auf den 6. März 1871, n r 12 Uhr, vor der Kriminal Depu⸗ tation des 9j igen Kreisgerichts angesetz. Die Obengenannten wer⸗

den hierdurch aufgefordert, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die 1 . er lf dun daten e Beweismittel mit zur Stelle zu

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