— Im Verlauf seiner gestrigen Sitzung trat das Herren⸗ haus in die Tagesordnung ein. Der erste Gegenstand der⸗ selben war die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die landschaftlichen Brandkassen in der Provinz H Der Referent Graf zu Münster beantragte den Gesetz⸗ dem Beschlusse
conde⸗Lieutenant der Reserve Fleischmann, an den Seconde⸗ Lieutenant von der Landwehr Pausche, und an den Stabs— Arzt Dr. Seyffert; des Ehrenkreuzes dritter Klasse
auptmann von Pollern und den Seconde Lieutenant Schäffer; sowie der silbernen Verdienst Medaille mit Schwertern am Ringe: an den Vize⸗Feldwebel Wedler, den Sergeanten Kuthe und den Unteroffizier Schulenburg von der, an den Sergeanten Leue, die Unteroffiziere Lindemann und aruckewitz von der 2. Compagnie, an den Feldwebel Arn⸗ edt, den Sergeanten Barsch und den Gefreiten Schlicken von der 3. Compagnie, an den Feldwebel Behrens, den Ser— geanten Fiedler und den Gefreiten Audorf von der 4. Com—⸗ pagnie, an den Sergeanten Holz, den Unteroffizier Susott und den Musketier Menz von der 5. Compagnie, an den Sergeanten Friedrich und die Musketiere Licke und Schaeps von der 6. Compagnie, an den Anteroffizier Busse, den Gefreiten Strümpel und den Musketier Borsch von der 7. Compagnie, an den Feldwebel Schmidt, den Sergeanten Lobenstein und den Unteroffizier Kerzen von der 8. Compagnie, an den Gefreiten Barth und die Füsiliere Lendge und Schwarz von der 9. Compagnie, an den Feldwebel Johannes, den Sergeanten Proß und den Gefreiten Schreiber von der 10. Compagnie, an den Feldwebel Benkowitz, den Sergean⸗ ten Blume und den Gefreiten Richter von der 11. pagnie, an den Sergeanten Penningsdorf, den Gefreiten Schulz und den Füsilier Blumentritt von der 12. Com⸗ pagnie, — Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nicht amtliches.
Berlin, 20. Januar. klamirung Sr. Majestät des Königs zum Deutschen Kaiser hat, nach telegraphischer Meldung, am 18. Januar in dem festlich dekorirten Spiegelsaale des Schlosses von Versailles in Gegenwart der dort anwesenden Deutschen Fürsten und Prinzen, sowie der Vertreter der verschiedenen Regimenter statt⸗
gefunden. . — Ihre Majestät die Königin besichtigte gestern das Lazareth im Elisabeth⸗Krankenhause. — Se. Königliche Hoheit der Kronprinz hat an die hiesigen Stadtverorbneten auf das von ihnen an Höchstdenselben Glückwunschschreiben die
ohne Schwerter: an den H
Uebereinstimmung mit Abgeordnetenhauses anzunehmen, und das Haus schloß sich diesem Antrage ohne Diskussion an.
Es folgte die Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von Darlehnen an die Kreisverbände Der Referent Herr Engels bean⸗
tragte, dem Gesetzentwurfe in derjenigen Fassung, in welcher derselbe aus den Berathungen des Hauses der Abgeordneten hervorgegangen ist, die verfassungsmäßige Zustimmung zu er⸗ theilen, und nach kurzer Empfehlung dieses Antrages durch den Referenten wurde derselbe angenommen.
Herr von Plötz referirte hierauf über den Bericht der Ma⸗ trikelkommission, welcher vom Hause genehmigt wird.
. Sodann wurde die Berathung des Berichts der VIII. Kom- misston über den Gesetzentwurf, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, fortgesetzt. Die⸗ selbe begann mit dem §. 24. Die Kommission beantragt, die SS. 24 — 37 zu streichen und das Haus trat diesem Antrage bei.
Den §. 33 empfiehlt die Kommission in folgender Fassung anzunehmen:
»Der Staatsregierung steht nach Maßgabe der Gemeinde ⸗Ver—⸗ fassungsgesetze die Aufsicht über die Verwaltung der Orts ⸗Armenver⸗ bände zu. Sie hat darüber zu wachen, daß das Armenvermögen seinen bestimmungsmäßigen Zwecken nicht entfremdet werde.
Hierzu beantragte Herr von Kleist: zwischen den Worten vhat« und » darüber einzufügen, »insbesondere .
Nach kurzer Diskusston wurde dieser Antrag mit dem An⸗ trage der Kommission angenommen. Die er Fassung der Regierungsvorlage, die Sd kurzer Diskussion, an der sich die Herren von Kleist, von Senfft⸗ Pilsach, Graf Brühl, der Referent Graf zu Eulenburg und der Regierungs-⸗Kommissar Geheimer Regierungs⸗Rath Wohlers be⸗ theiligten in folgender Fassung angenommen:
»§. 37. Die Vertheilung der zur Erfüllung der Verpflichtungen der Landarmenverbände aufzubringenden Kosten auf die betreffenden Kreise erfolgt nach den von den Ministern des Innern und der Finanzen zu genehmigenden Beschlüssen der Vertretungen jener Ver- Sofern bei neugebildeten Landarmenverbänden derartige Be⸗ uli 1871 nicht gefaßt werden können, erfolgt in terimistisch die Vertheilung nach Maßgabe der in den betreffenden Kreisen aufkommenden direkten Staatssteuern (89 tungen der Kreise bleibt die Beschlußfassung über die Aufbringungs- weise des auf die letzteren vertheilten Kostenbetrages überlassen. annover werden die vorgedachten Kosten auf die Amtsverbände beziehungsweise auf die nicht zu einem Amtsver⸗ band gehsrigen Städie vertheilt.
7§. 338. Mit dem 1 Januar 1873 treten in der Provinz Schle⸗ sien die zur Zeit dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Erhebung von Abgaben für das Landarmen und Korrigenden- wesen bei Erb. und Besitzveränderungs fällen, außer Kraft.
. Zu 8§. 39, welchen die Kommission in folgender Fassung zur Annahme empfiehlt:
Personen, welche arbeitsfähig sind, gleichwohl aber nach Verlust ihrer bisherigen Wohnung binnen einer von der Orts⸗Polizeibehörde ihnen gestellten Frist, sich eine andere Wohnung nicht verschafft haben, so daß ihnen durch polizeiliche Veranstaltung ein Obdach vermittelt werden muß, können durch Ueberweisung in eine Arbeitsanstalt dazu angehalten werden, sich eine Wohnung zu beschaffen.
In gleicher Weise können Personen, welche die Armenpflege in Anspruch nehmen, sich aber weigern, für die ihnen gewährte Unter- stützung, die ihnen von der Obrigkeit, sei es im Orte oder auswärts, angewiesene, ihren Kräften angemessene Arbeit ordnungsmäßig zu verrichten, durch Ueberweisung in eine Arbeitsanstalt zu solchen Ar—⸗
beiten angehalten werden. Die Ueberweisung in die Arbeitsanstalt darf in beiden Fällen
den Zeitraum von 6 Wochen nicht ühberschreiten«
beantragt Herr von Waldaw⸗Steinhöfel dem Alin. 3 folgende Fassung zu geben: V3
»Die Ueberweisung in die Arbeitsanstalt erfordert bis zur Beschaffung der Wohnung oder Leistung der Arbeit den Zeit⸗ raum von 6 Wochen, darf aber dann in keinem Falle den Zeitraum von 6 Wochen überschreiten.«
An der Debatte betheiligten sich der Referent Graf zu Eulenburg, der Regierungskommissar Geh. Regierungs⸗Rath Wohlers und die Herren Graf Brühl, Tellkampff, von Bernuth, achariae, Frhr. von Senfft⸗Pilsach, von ann wurde der Antrag der Kommission mit dem von Waldaw'schen Amendement angenommen.
§§. 40 bis 45 wurden bei geringer Diskussion nach den Anträgen der Kommission erledigt, ebenso auch §. 46, bei welchem auch der Minister des Innern in die Diskussion ein⸗ riff, und die 88. 47 bis 50. Zu S§. 51, für den die Kommisston lgende Fassung beantragt:
»Lehnt ein preußischer Armenverband den von einem Armenver.
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Compagnie,
im Regierungsbezirk Trier.
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Preußen. Die feierliche Pro— 34-36 wurden
§. 37 und 38 nach
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schlüsse bis zum 1. J
zum Jahreswechsel gerichtete nachstehende Antwort erlassen:
Die Stadtverordneten Berlins haben Mir auch diesmal aus Anlaß des Jahreswechsels ihre guten Wünsche dargebracht und Mich dadurch, wie durch die Worte hoher Anerkennung, welche sie den Leistungen Meiner Armee gezollt, zu aufrichtigem Danke verpflichtet. Wenn der Beginn eines neuen Jahres uns selhbst in ruhigen Zeiten zu ernster Betrachtung stimmt, um wie viel mehr heute, wo wir auf Erfolge ohne Gleichen zurückblicken und uns nicht verhehlen dürfen, daß noch Großes zu vollbringen ist, bevor der heiß ersehnte Friede unsere Heere in die Heimath zurückführen kann. Der Dank aber, den wir bewegten Herzens der Vorsehung darbringen, schließt die feste und freudige Zuversicht in sich, daß wir das Ziel erringen werden, dessen wir zu ehrenvollem und sicherem Frieden bedürfen. Möge er uns bald zu Theil werden; möge in ihm mit der Hauptstadt das ge⸗ sammte Vaterland den wohlverdienten und theuer erkauften Lohn für die treue Hingebung und Opferwilligkeit finden, welche sich auch in diesem Kriege in unvergleichlicher Weise bewährt haben.
Hauptquartier Versailles, den 9. Januar 1871.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.«
— Dem Central⸗Komite der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗ lichen Hoheit des Kron— chreiben zugegeingen:
Den Vertre⸗
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Stiftung ist Seitens Sr. Köni prinzen das nachstehende Hand Aus dem mit Ihrem Schreiben vom 11. v. M. Mir über- sandten Bericht habe Ich zu Meiner Freude ersehen, daß die segens reiche Wirksamkeit der Victoria National⸗Invaliden Stiftung auch in dem abgelaufenen Geschäftsjahre sich in vollstem Maße bewährt hat. Gern henutze Ich diesen Anlaß, um den Leitern der Stiftung, int—⸗ besondere dem geschäftsführenden Ausschusse derselben Meine dankbare Anerkennung für ihre hingebende und erfolgreiche Thätigkeit ausz sprechen. Die Besetzung der im geschäftsführenden Ausschusse eingetretenen Vakanzen behalte Ich Mir bis nach der von Ihnen bereits in Aus- sicht genommenen statutenmäßigen Neuwahl vor. Hauptquartier Versailles, den s. Januar 1871. Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
An den stellvertretenden Vorsitzenden des Central ⸗Komites der Victoria- Königlichen General der Infanterie Ordens, Herrn von Peucker in Berlin.
von Waldaw, Dr. S Kleist und Rasch. D
ö es Schwarzen Adler
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bande, welcher dem Geltungsbereiche des Bundesgese es vom 6. Juni 8 — ,, e, de , , dee le ee aasee stüßungsko Uebernahme eines Hülfshedürftigen ab, Nach kurzer Empfehlung di ö. J . Kö Anspruch auf dahin gerichtete Klage von ferenten . an a nn,. 3 euch, t di. „ls, eimathwesen derjenigen eglerung ent. Kommisston zu streichen, wahrend Herr Wilkens 3 . 7 /
schieden, in deren Bezirk die Verwaltungsbehsrde des in h ge⸗ k i e , es in Anspruch ge . Vorlage anzunehmen und ihm Folgendes zu
liegt ein Antrag der Herren von ist⸗ ĩ ; g 8 . Kleist Retz? u. Hen, vor: „His öffentliche Unterstütung hülfsbebürftiger Ausländer, be—
dem 8 51 folgenden Satz als zweites Alinea hinzuzufügen: 1 f 4 gen: 7 9 2 * 2 * Gehören der klagende wie der verklagte Armenverband' demselk ziehentlich die Erstattung der Sies fälligen Vorschüffe , . gte Alrmen ver band dem selben verbände, liegt dem Land. ben , m, ö — ö Annen
Kreise an, so erfolgt die E ñ . . miele so erfolgt die Entscheidung von einem Ausschuffe dieses An ders Bistufflon bethe Ligtehn fh zer Referent, der gegie
Nach einer Diskussion, an der sich der Referent, der Re⸗ rungs⸗Kommissar Geheime Ober-Finanz Rath? ; Dis . . ) ; r zRath Wollny, und die gierungs⸗-Kommissarius Geheime Regierungs-Kath Persius und Herren Graf Brühl, Wilkens, v. Bernuth und v. nig, worauf die Herren von Kleist, Wilckens und von Below betheiligten, der Antrag Wilkens angenommen wurde. Den S§. 78 empfiehlt wurden beide Auntrcge angenommen. Dem 8. 57 beantragt das Haus ehenfalls zu streichen, Regierungs- Koömmissar Geh. die Kommission folgende Fassung zu geben: Regierungs Rath Wohlers erklärte sich dagegen, das Haus ge⸗ Die Deputation für dSas Heimnathwesen besteht aus drei von nehmigte aber diesen Antrag. Den F. 6h' empfiehlt Fie Kohn. dem Regierungs ⸗ Präͤsidenten zu bestellenden Mitgliedern der Regie⸗ mission in nachstehender Faffung anzunehmen: , n. . . eins die Qualififalion zum höheren ; a. den . des . der einen Hülfsbedürftigen tere e * ö nterstützen muß, können durch einen mit Gründ = 9 Hierzu beantragen die Herren von Kleist⸗Retzow und schluß der e ul n he h nh Anhörung been nen 2 enossen: . Ehemann, die Ehefrau, die ehelichen Eltern, die uneheliche Mutter, dem S. 53 folgenden Satz als zweites Alineg hinzuzufügen: sowie die ehelichen Kinder des Hülfsbedärftigen angehalten werden, 3Der Kreisausschuß besteht aus dem Landrathe, welcher zügkeich den dem letzteren nach Maßgabe ihrer gesetzlichen Verpflichtung die erfor⸗ Versitz fuhrt, und vier von dem Kreistage zü iwählenben Küeisinge. liche laufende Unterstütßäing zu gewähren. sessenen, von denen einer die Qualifikation zum höheren Richteramite Läßt ein Ehemann seine Ehefrau ein Vater, oder, wenn der haben mnuß. Die Anwesenheit dreier Veiiglieder, unter denen jedoch Vater todt oder verschollen isi, eine Mutter die chelichen, noch nicht der Landrath oder dessen Stell vertreter und das rechtsverständige Mit.! 14 Jahre alten Kinder — oder eine Mutter ihre unehelichen Kinder glied sich befinden müssen, genügt zur Beschluß fähigkeit. Die gewähl · eben dieses Alters, der gesetzlichen Verpflichtung zuwider, dergestalt ten Mitglieder sopie die für sie zu wähle den Stellvertreter bedürfen hülfles, daß diese Angehstigenm der Armenpflege aͤnheimfallen, folkann der Bestätigung der Bezirksregierung Den LKandrath resp. Land. eine solche Person, falls sie die Armenpftege nicht in Änsptuch ge— rathsamts ⸗Verweser) vertritt in Behinderungsfällen ein Kreis⸗Depu. nommen und deren Nothwendigkeit nicht nachgewiesen hat, sobald tirter. der Versuch fruchtlos geblieben ist, sie im Verwaltungs- oder gericht Nachdem sich die Herren von Bernuth, Hagen und von lichen Hege zur Unterstüͤzing jener Angehörigen zu Bermögen! dazu
Kröcher für diesen Antrag gedußert, wurde derfelbe mit der durch Ueberweisung in eine Arbeitsanstalt exekutivisch angehalten Fassung der Kommission angenommen. er grit lese , Bete .
Ohne erhebliche Diskussion wurden ferner die §§. 53 - 58 ie — . wi - ; Die Beschlußfassung steht dem L jeni zeise k DJ §. 59 be⸗ 9. , , 6 ,, d — ma u fassen: eramtsbezirkes zu, in welchem der i = . § 59. Die Entscheidung erfolgt in öffentlicher Sitzung der Depu. gehörige des ug fsb dun ig?! ö ren m n m, ,,, . nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien oder ihrer wenn die Gemeinde des Wohnsitzes, weder in Kommunal⸗ noch in 3. Vollmacht versehenen Vertreter. Die Ladung erfolgt unter der Polizeiangelegenheiten der Aufsicht des Landraths unterworfen ist bem w werden. vürde. g kann sofort verkündig Hat der gedachte Angehörige im Inlande keinen Wohnsi t werden; es ist über dieselbe aber jedenfalls ein schriftlicher, mit Grün. ten an die Stele der ; ĩ , den K und ö. , . Aafen hell oft sl ö ö des Wohnsitzes die Behörden des eantragte, in diesem Paragraphen das err Wilkens beantragte, das zweite Alin . zerkannt« in »entschieden« umzuwandeln; mit dieser als §. 71 a. einzufügen ö a n. ö 89] ö wurde der Kommissionsantrag genehmigt. Die Ueberweisung an eine Arbeitsanstalt erfolg: auf dem im §. 40 89 865 wurden nach den Anträgen der Kommission geneh⸗ angeordneten Wege.« . . ich ü! §. 63, welchen die Kommission in folgender Fassung , 36 Referent und die Herren v. Bernuth und bit: . . ilkens diesen Antrag befürwortet, ward »Die Entscheidung erfolgt gebühren. und stempelfrei. Dem un. Die §§. 90, 70 . 71 wurden , k
terliegenden Theile sind die, in baaren Ausl be i des Verfahrens mit Cin schlß ber, er Gen, p h n ,, . Regierungövorlage angenommen. Schluß des Blattes.
ren Auslagen zur Last zu legen. — Im Verlaufe der gestri ̃
ere, renner , d ,,, ,.
den Rehlsverstindigen zur Kast zu legen. , der Kommission für das Ge= Die zu erfiattenden Kosten und Gebühren werden von der Depu n ,, ᷣ
tation festgesttzt Die Kommission hatte beantragt, die Petition des Ma—⸗
beantragten die Herren v. Kleist u. Genossen: gistrats zu Templin, betreffend das von dem Konst orium
Folgenden Satz als drittes . , »Rücsichtlich ihm bestrittene Recht der Besetzung der , aden der
der Verhandlungen vor dem Kreisausschusse findet eine Erstattung Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigun zu über.
von Mandatariengebühren nicht statt.« weisen. Nach längerer Debatte wurde dieser Uun ling an⸗ Beide Anträge wurden nach kurzer Diskussion, an der sich genommen.
die Herren Wilckens und v. Kleist betheiligten, angenommen. Es folgte der Bericht der 1. Abtheilung über die Prüfun
Gleichfalls nach den Anträgen der Kommifsston wurden die der Wahlen im 2. Wahlbezirk (Zandkreis Labtaun und Wehlau
S8, 64 u. 65 erledigt und deinn die Sitzung um 41hr vertagt. des Reglerungsbezirks Königsberg. Bei den Wahlen der beiden Hhißg orb tua Larz und Mehl⸗
— In seiner heutigen 7.) Sitzung des Herrenhauses ‚. ; welcher der Minister des Innern Graf zu 3 3 e , ,, vorgekommen
Finanz⸗Minister Camphausen und als Regierungs⸗ issa⸗ ; 9 rien die Geheimen ehe . 2 . 1 dich ltist ere isenz der Wahl der beiden Abgeordneten des Lean, Dannemann u. A. beiwohnten, machte der Präsident die zn rr fn k 9. . f
Mittheilung, daß der Handels- Minister die Rachweisung der des Kahl beten dẽ be hen an ere , , ile u i , Verwendung der 160,060 Thaler Dispositionsfonds zu unvor⸗ von dem Wahlkommisfarius durch , n ,,, hergesehenen außerordentlichen Ausgaben bei der Eisenbahn⸗ pflichtet worden sind und zwar durch eidliche Vernchmung derfelben; Verwaltung pro 1869 übersendet habe. Dieselbe geht an die 3. feststellen zu lassen, ob in Tapiau und Wehlau die im is
Budget⸗Kommission. — Da des Reglements vom 10. Juli 1870 vor ieb all i J M un seßte, das Haus die Bergthung theilungsliste aufgestellt 6 ist, gc ein ert ser sr cl n
des Gesetzentwurfes, betreffend die Ausführung des = 5sich gesetzes über den lin eng s e , f . 68 dug de, . , der Magistratsmitglieder zu Tapiau
empfiehlt die Kommission in folgender Faffung anzunehmen:
Gegen die im §. 56 a nn ,, . , ,,, . ,, findet die Berufung an das Bundesamt für das eimathwesen auch igteitser klärung beider Wahlen u begnstanden ind fest in denjenigen Fällen Statt, in denen ein Streit zwischen zwei preußi⸗ stellen zu, lassen, ob die veglemente maß geforderte Aufstellung schen Armen verbanden be teh! und Auslegung der Abtheilungslisten für die Städte Labiau 1. ß nach 6 3. run 3 §. . Vor und Ye n , , . 9 !.
eidung zur Zahlung der ihm endguͤltig auf. e Sitzung wurde um 3 . 2 Kosten, ganz oder theilweise a gen nd 59 . Lian ; .
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