1871 / 22 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3 Betanntm achung. ei der heute bewirkten Ausloosung von 900 Thir und 2200 Thlr. Kreisobligationen des Züllichau⸗Schwibuser Kreises sind folgende

Nummern gezogen worden:

300

I) Von der ersten Ausgabe nach dem Privilegium vom 20. Sep—

tember 1858

Litt. A. über 59) Thlr. Nr. 17.

». B. aber 166 Thir, Rr. iis. 10. 266. 311. 2) Von der dritten Emission nach dem Privilegium vom

5. März 1866 Litt. A. über 500 Thlr. Nr. 27

B. über 200 Fhlr. Nr. 100. 129. 192. 197 J C. über 100 Thlr. Nr. 558. 663. 838. 917. 1001. 1195. 1237. 1277.

DP. über 50 Thlr. Nr. 1499.

KE. über 25 Thlr. Nr. 1626. 1870

Diese Obligationen werden hierdurch den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge am J. Juli 1871 bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Züllichau, sowie bei dem Bankgeschäft von

S Kauffmann et Comp. in Berlin und bet d L. Mende zu Frankfurt a. O. gegen Rückgabe coursfähigen Zustande in Empfang zu nehmen.

vilegium vom 20. September 1858 aber die

1871 nebst Talons zurückzugeben.

em Bankgeschäft von der Obligationen im

Da die Verzinsung derselben vom 1. Jull ab aufhört, so sind mit den Obligationen nach dem Privilegium vom 5. März 1866 die Zinscoupöns Serie 1 Nr. 9 und 16 nebst Talons, mit den Obligationen nach dem

Pri- Coupons seit 1. April

Für etwa fehlende, unentgeltlich mit abzuführende Coupons aus der Emission vom 5. März 1866 werden die Zinsbeträge vom Kapital

gekürzt werden.

Für die Obligationen aus dem Privilegium vom 20. 18658, deren Zinsen am 1. April und 1 Ott der Zinsbetrag vom 1 April bis 1. Juli bei

in baarem Gelde vergütet werden.

Von den nach meiner Bekanntmachung vom 15.

September ober gezahlt werden, wird Auszahlung des Kapitals

Januar 1870

ausgeloosten Kreisobligationen sind noch nicht zur Rückzahlung prä⸗

sentirt:

I) Aus dem Privilegium vom 20. September 1858 Litt. B. Nr. 272 u. 283 über 100 Thlr. Y Au dem Privilegium vom 5. März 1866

Litt. D. Nr. 1326 über 50 Thlr. RE. Nr 1541 über 25 Thlr.

Züllichau, den 17. Januar 1871.

Der Königliche Landrath.

li8o

Ausggelogste Schlochauer Kreis - Obligationen.

Bei der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegi; vom 11. O- tober 1859, Gesetz Sammlung Seite 55ß, heute bewirkten elften Ver- loosung von Kreis⸗Obligationen des Schlochauer Kreifes sind folgende

Litt. A. 1000 Thlr. 1 Stück Nr. 10. Litt. G. 4 100 Thlr. 9 Stuck Nr. 80. 113. 114. 116. 144. 168. 189. 217. 246. Litt. D. 3 50 Thlr. 3 Stück Nr. 18. 55. 77 Diese Obligationen werden den Besitzern hierdurch zum 1. Juli d; J. gekündigt mit der Aufforderung, die Kapitalbeträge nebst den fälligen Zinsen von diesem Tage ab bei der hiesigen Kreis Kommunal- kasse oder hei dem Bankier Herrn Oehl mann und Comp. zu Königsberg i. Pr. gegen Quittung und Rückgabe der Schuidver⸗ schreihungen nebst den noch fälligen Coupons in Empfang zu nehmen. Vom 1. Juli ab findet eine weitere Verzinsung nicht statt. Schlochau, den 16 Januar 18791. Der Vorsitzende der Kreis ˖ Chausseebau ⸗Kommission und Landrath.

(186 Bet anntmachung. Auflündigung von Kreis Obligationen des Kreises Kroeben. Bei der am 12. d. Mts. stattgefundenen Ausloosung (der 3Zten) sind nachstehend bezeichnete Kreis Obligationen des Kreises Kroeben ausgeloost worden, und zwar: Litt. B. Nr. 1. 16 à 500 Thlr. Lit. G. Nr. 6 à 200 Thlr. Litt. D. Nr. 4. 11. 30. 55 à 100 Thlr. Litt E. Nr. 43 48. 60. 69 à 50 Thir. Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, dieselben im coursfähigen Zustande nebst dazu gehörigen Coupons den 1. Juli 1871 auf der Kreis ommunalkasse in Rawicz gegen Empfangnähme der Baarzahlung des Nennwerthes zurückzuliefern. Vom )J. Juli 1871 ab findet eine Verzinsung qu. Obligationen nicht mehr statt. Rawicz, den 17. Januar i871. Die Kreisständische Chaussee Verwaltungs ⸗Kommission. Der Landrath. gez. Schopis.

179 Die am 20. September v. Is. ausgeloosten Wreschener Kreis- Obligationen Lit. A. über 500 Thlr. Nr. 54. Lit. B. über 190 Thlr. Nr. 106. 170 und 172. ät. Ge über 50 Thlr. Nr. 13 96 94 102. 147. 157 und 197 sind in cvursfähigem Zustande mit den Coupons vom J. April cr. ab gegen Baarzahlung des Nennwerths zurückzuliefern bei der Kreis⸗Kommunalkasse in Wreschen, dem Handlungshause H. C. Plaut in Leipzig, er Wechselhandiung R. Seegal in Posen. An Einlösung der früher bereits ausgeloosten Obligationen Lit. A. über 500 Thlr. Nr. 20. Lit. B. über 100 Thlr. Nr. 168. Lit. C. über 50 Thlr. Nr. 2. 47 und 168 wird gleichfalls erinnert. Weeschen, den 5. Januar 1871. Königlicher Landrath.

Vummern gezogen worden:

173

Davon die Hälfte laut 8. 16 des Statuts an den Sicherheits . 9

der Nord Einnahme.

Terfchĩcdenẽe Bekanntmachungen. Zweiter Rechnungs-Abschluß

Thlr. Sgr. 65 21

13 20 1426 9 2170 2

Pf. 1

8

Thlr. IGS z 03 5 Vertheilung des Ueberschusses.

verbleiben zur Disposition der Gen auf deren Vertheilung dieselbe, unter Ueberweisu

Akt iva.

Wechsel ˖ Conto Cassa · Conto

Die Richtigkeit des vorstehenden Rechnun mäßig geführten Bücher der Norddeutschen Hagel. Ver sich

Bucher ⸗NRevisor hiermit bescheinigt.

Berlin, den 3. Januar 1871.

Der vorstehende Rechnungs . Ab General · Versammlung laut darüber geführ Zugleich wird hiermit attestirt,

Dis position gesteilte Hälfte des Ueberschusses,

20 6537 Thlr. 10 Sgr 11 Pf. beträgt.

Berlin, den 14. Januar 1871. . Der Verwaltungsra Nitterschaftz · Direktor g

Thlr. Sgr.

k 13,313 5 26 13 14

9

Pf. 9

8 6

n notariellen unter Ueberweis

Thlr. W G Js TJ

11

deutschen Hagel ˖Versicherungs⸗Gesellschaft pro 1870.

Ausgabe.

Thlr. 1G SGG Thlr. 26734.

* ö d J.

Thlr. 533. 11. * 6ib6z3. 6.88 6,196. 26. 8

Toi. dss, TG 7 105368 26. 5.

Passiva. .

, r. Pf.

Im Voraus erhobene Zinsen ... . 7 1 Vf Sicherheits · (Reserve 20oß57 15 J

Conto Ihr. d bös Y N

Norddeutsche Hagel⸗Versicherungs . Gesellschaft. Helbig, Direktor.

(L.

S.)

G. gs-Abschlusses und der Bilanz wird auf Grund, der von mir eingesehenen und ordnun 2 erungs⸗Gesellschaft in Berlin in meiner Eigenschaft als ein für allemal vereidigter

E F. W. Adolphi gerichtlicher Bächer⸗Revlsor.

w

reiherr von dem Knefebeck⸗

schluß nebst Bilanz ist von uns geprüft und genehmigt und demselben von der heut abgehaltenen Protokolle Decharge ertheilt worden ö

daß in Folge Antrages der Direktion' die Gentral Versammlung beschlossen hat, auf die zu ihrer ung desselben an den Sicherheits-Fonds, zu verzichten, so daß derselbe nunmehr

th der Norddeutschen erer e g ü, en,

ühnsdorf, Vorsitzender.

Hierbei Verlust⸗Listen Nr. 159 und 160.

Das Abonnement beträgt . Thlr. far das biereljaht. Anserlionspreis für den Raunt einer Vruchzeile z Sgr.

!

Ale on, alen

es nehmen an. für Berlin die i e r Ln,

ten ßischen Slaats⸗ Aute gers Zieten⸗Platz Nr. X.

2

Berlin, 20. Januar.

Wir sind in den Stand gesetzt, die folgende Depesche des Bundeskanzlers Grafen don Gr ha? 36 17. zr. zu veröffentlichen:

Ver sailles, 17. Januar 1871.

Mein Herr Minister!

Ich habe die Ehre gehabt, das von Ihnen und dem ame⸗ rikanischen Herrn Gesandten, sowie von mehreren früher in Paris gecreditirten Diplomaten unterzeichnete Schreiben vom 13. d. Mts. zu empfangen, in welchem mit Berufung auf das Völkerrecht das Verlangen an mich ,. wird, bei den Militärbehörden dahin zu wirken, daß Maßregeln getroffen wür⸗ den, die es den Landsleuten der Herren Unterzeichner gestatteten, sich und ihr Eigenthum während der begonnenen Belagerung von Paris in Sicherheit zu bringen. Ich bedauere, mich nicht überzeugen zu können, daß die Reklamation, welche an mich zu richten die Herren Unterzeichner mir die Ehre erwiesen haben, in dem Völker? rechte ihre egründung findet. Die ungewöhnliche, in der neueren Geschichte einzig dastehende Maßregel, die Hauptstadt eines großen Landes in eine Festung und ihre Umgebung mit

3 Millionen Bewohnern in ein verschanztes Lager zu

verwandeln, hat allerdings für die letzteren ungewöhnliche und

sehr bedauernswerthe Zuͤstände zur Folge gehabt. Dieselben sind von denen zu verantworten, welche diese Hauptstadt und ihre Umgebung zur Festung und zum Schlachtfelde ge⸗ wählt haben, in jeder Festung aber don denen zu tragen, welche in einer solchen freiwillig ihren Wohnsitz nehmen und im Kriege beibehalten. Paris ist die wichtigste Festung des Landes, und Frankreich hat in derselben seine Hauptheere ge⸗ sammelt / diese greifen aus ihrer festen Stellung inmitten der

Bevölkerung von Paris durch Ausfälle und Geschützfeuer die

deutschen Heere an. Angesichts dieser Thatsachen kann den deutschen Heerführern nicht zugemuthet werden, auf den An⸗ griff der Festung Paris zu verzichten oder denselben in einer Weise zu führen, welcher mit dem Zwecke jeder Belagerung unverträglich wäre.

In Folgen aufs und den

grants, rücksichtlich der deutschen

schreitet, vorher Anzeige zu machen, wie ich schon mit Bezug

2

auf das Bombardement in meinem an Herrn J. Favre gerichteten

Schreiben vom 26. September v. J. zu konstanren die Ehre gehabt habe. Daß bei fortgesetztem Widerstande eine e e , bh Stabt erfolgen werde, darauf mußte man gefaßt sein. Ob- wohl er kein Beispiel einer befestigten Stadt mit so großen

1

Heeren und Kriegsmitteln wie Paris, vor Augen hatte, bezeugt

Vattel:

Détruire une ville P boulets

Se porte

autoriso

lois de la guerre, lorsquꝰ on n'est pas

autrement une place importante de la guerre ou qui ux.

finden.

Ich erlaube mir endlich, Ew. c. und die übrigen Herren Unterzeichner des geehrten Schreibens vom 13. d. r nn zu erinnern, daß nach den oben erwähnten diesseitigen An⸗ kündigungen und Warnungen monatelang alle Neutrale, die es wünschten, ohne weitere Bedingung als die Feststellung ihrer Identität und Nationalität durch unsere Linien gelassen wurden, und daß bis zum heutigen Tage nicht allein den Mitgliedern des diplomatischen Eorps, sondern auch anderen Neutralen, wenn sie von ihren Regierungen resp. Gesandten reklamirt wurden, Passirscheine bei unseren Vorposten zur rf isn ng gestellt worden sind. Viele der Herren Unterzeichner? de Schreibens vom 13.

sind seit Monaten von uns benachrichtigt, daß sie unsere Linien passiren können, und sie sind seit . m Besitze 9. Erlaub⸗

niß ihrer Regierungen, Paris zu verlassen. In analoger Lage

befinden sich Hunderte von Angehörigen neutraler Staaten,

deren Herauslassung durch ihre Gesandten bei uns beantragt

wurde. Weshalb dieselben von der Ermächtigung, die sie seit

so langer Zeit besitzen, keinen Gebrauch machten, darüber fehlen amtliche Nachrichten. Aus glaubwürdigen Privatmitthei- lungen darf ich aber schließen, daß die französischen Behörden seit laͤngerer eit den Angehörigen neutrgler Staaten, auch den Diplomaten derselben, nicht zu verlassen. Wenn dies der Fall ist, so würde es sich em—

pfehlen, daß die zum Verbleiben in Paris Gezwungenen ihre

Proteste bei den dortigen Machthabern anbringen. In jedem Falle bin ich nach dem Vorstehenden berechtigt? ö An⸗ nahme in dem Schreiben vom 13. d. Mts., daß die Neutra⸗ len ont 6ts empschés de se soustraire an danger par les difficultès 9pposées à leur départ par 108 bein

weisen. Die den Mitgliedern des diplomatischen Corps ertheilte Ermächtigung werden wir als eine Sache internationaler Cour-⸗ taisie aufrecht erhalten, so schwierig und störend auch die Aus- führung in dem gegenwärtigen Stadium der Belagerung werden muß. gerung anderes Mittel mehr, als die H

ebergabe von Paris. Wir

befinden uns in der traurigen Nothwen digkeit, die militärische

gestatten, Paris

Heerführung zurückzu⸗

*

Ihre zahlreichen Landöleute den von der Bela einer Festung unzertrennlichen Gefahren zu ent. ziehen, habe ich n ig zu meinem Bedauern fein

Aktion nicht unserem Mitgefühl für die Celden der Civilbevölte