1871 / 23 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Vorgeschobene Abtheilungen der französischen Nord— Armee unter General Faidherbe, die nach Heranziehung von Verstärkungen wieder südwärts vorgerückt war, werden von der J. Armee (General von Goeben) von Beauvois auf St. Quentin zurückgeworfen und verlieren 500 Mann an Ge— fangenen, sowie ein Geschütz. U . ;

General von Werder nach siegreichen dreitägigen Käm— pfen beginnt die Verfolgung der sich zurückziehenden Bour— baki'schen Armee mit glücklichen Gefechten.

19. Januar. Vor Paris wird ein Ausfall bedeutender französischer Streitkräfte vom Mont Valsrien aus gegen die Stellung des V. Armee Corps nach einem von Vormittags 11 Uhr bis nach Einbruch der Dunkelheit fortgesetzten Kampfe mit nicht bedeutendem Verluste für die deutschen Truppen zu⸗ rückgewiesen. .

Die Belagerungsarmee setzt ihr Feuer ununterbrochen mit gutem Erfolge fort. .

General v. Goeben schlägt die französische Nordarmee vor St. Quentin in siebenstündigem Kampfe, macht über 4000 Gefangene und erobert 2 Geschüͤtze.

Die Beschießung von Longwy beginnt.

Abtheilungen der II. Armee besetzen ohne Widerstand Tours.

Das preußische Haus der Abgeordneten genehmigt ohne Debatte eine dem Kaiser und König durch die beiden ersten

Präsidenten des Hauses in Versailles zu überreichende Glück⸗

wunschadresse.

Kriegstrophäen der deutschen Heere. (Vergl. Nr. 40, . 52 der Bes. Beil.)

Die letzte Uebersicht der Kriegstrophäen der deutschen Heere schloß mit dem Beginn der Exeignisse (am Ende des Monats November) bei Amlens und an der Loire und vor dem Falle der Festung Diedenhofen ab. Sie gab bis dahin die Zahl der unverwundeten Kriegsgefangenen auf 106067 Offiziere und . Mann, die der Geschütze, auf 4130 die der Adler auf

2 an.

Diese Ziffern haben sich in den letzten Tagen des Novem ber und bis Ablauf des Jahres 1870 nach offiziellen Mit . theilungen vorbehaltlich der Berichtigung einzelner Posten, um etwa 200 Offiziere, 20009 Mann, 540 Geschütze und 3 Fahnen vermehrt, so daß bei Beginn des Jahres 1871 1,160 Offiziere, 333,885 Mann unverwundeter Kriegsgefangenen, 4640 Geschütze und 115 Adler

oder Fahnen sich in Deutschland befanden.

Die Kapitulation von Diedenhofen lieferte 4000 Mann

und 200 Geschütze; die von La Före 2000 Mann und 70 Ge—⸗ schütze; die von Pfalzburg 57 Offiziere, 18339 Mann und 66 Geschütze, die von Montm dy 65 Geschütze und 30900 Mann. Das Gefecht bei Beaune la Rolande führte mindestens 1690 Mann in Gefangenschaft, die Citadelle von Amiens 11 Offi⸗ ziere, 400 Mann und 30 Geschütze; bei Rouen wurden 9 „Offiziere, 400 Mann und 9 Geschütze, bei Poupry, Möunung, Beaugen cy und in den Kämpfen um Orlsans über 100 Offiziere, fast 14900 Mann gefangen und außer 4 völlig armirten Dampfschiffen 92 Geschütze genommen. Zu diesen Ziffern treten noch etwa 200 Mann und 9 Geschütze aus den Vorpostengefechten bei Belfort und Langres, fast 3000 Mann und 7 Geschütze aus den Kämpfen bei Oucques, Vendé me, Nuits und la Chartre und der Rest aus den Zusammenstößen der beiderseitigen Nord- Armeen in der Nähe von Amiens, die oben erwähnten 3 Fahnen fielen am 28. Dezember nebst 10 Offizieren und 230 Mann bei Longpréö in deutsche Hand.

Nach den mit dem 19. Dezember v. J. abgeschlossenen dienstlichen Rapporten befanden sich von den unverwundeten Kriegsgefangenen innerhalb des Nordeutschen Bundes internirt 190351 Offiziere und 265,884 Mann, und zwar im Königreich Preußen . Offiziere und 237,045 Mann, und in den übri— gen norddeutschen Bundesstaaten 1135 Offiziere und 28,839 Mann. Ueber die derzeitige genaue Vertheilung der im Monat Dezember gefangen genommenen Offiziere und Mannschaften, sowie über die in süddeutschen Orten internirten Kriegs— gefangenen können detaillirte Mittheilungen zur Zeit noch nicht veröffentlicht werden. Es sind bis zu ge⸗ nanntem Datum in preußischen Festungen, in Mainz und an Arbeitsstellen in der Nähe, desselben 973

gi s. und 220,887 Mann internirt worden, in offenen Städten 4593 Offiziere und 4146 Mann, in nicht preußischen Städten des nor e r. Bundesgebietes wie oben angegeben 1135 Offi- iere und 28839 Mann. Durch die große Zahl der inner— alb ihres Bezirkes untergebrachten Kriegsgefangenen treten namentlich bemerkenswerth hervor Stettin mit 165,942 Mann, Erfurt mit 392 Offizieren und 11,011 Mann, Magdeburg mit 518 Offizieren und B, 418 Mann, Glogau nit 13,158 Mann,

Neisse mit 12,142 Mann, Wesel mit 18279 Mann, CEöln mit 433 Offizieren und 16,502 Mann, Colberg mit 1167 Offizieren und 120? Mann und Mainz mit 413 Offizieren und 21750 Mann. Ueber 100 9Offiziere haben ferner Glogau, Burg, Naumburg an der Saale, Merseburg, Liegnitz, Aachen, Bonn, Neuwied und Marburg, über 200 Königsberg, Danzig, Stettin, Schleswig, Halberstadt, Görlitz, Münster und Hildesheim, über 300 Düsseldorf und Altona und über 466 außer den vorge— nannten Festungen Breslau und Wiesbaden.

J ö,, Sachsen waren am 19. Dezember 241 Offi⸗ ziere und 17,992 Mann internirt, in Hamburg 643 Offiziere;

Mannschaften den besonderen Verhältnissen nach vertheilt worden. . Die, Rubrik der Deserteure umfaßt bis Mitte Dezember 12 Offiziere und 40 Mann aus Festungen, 26 Offiziere und 28 Mann aus offenen Städten, zusammen also 38 Offiziere und 48 Mann, von welchen jedoch einige bereits wieder er— griffen worden sind. In den Festungen Spandau, Erfurt und Wittenberg befinden sich je 2 Mann berells der betreffen. den Strafabtheilung überwiefen.

Von der obengenannten Gesammtsumme von 10031 Offi— zieren und 265884 Mann waren 232 Offiziere, 25,490 Mann Elsaisser und Deutsch Lothringer, von denen 141 8 fiziere und 21,269 Mann innerhalb des Königreichs Preußen, 91 Offiziere und 4221 Mann auf dem übrigen! norddeutschen Bundesgebiete

bis jetzt 48 Offiziere und 586 Mann. Lesen und schreiben konnten 180,639, nur lesen oder nur schreiben 6250, so daß also von 265,884 Mann 78,995 ohne jede Schulbildung sind.

Europas Klim aw.

Das Klima Europas ist das gemäßlgte, welchem die Hitze der Tropenländer und die eisige Kälte der Polargegenden ferne steht und das durch allmähliche Uebergänge charakterisirt ist. Die Wärme nimmt von Süden nach Norden in Folge der wachsen— den Breite, und von Westen nach Osten wegen der wachsenden Entfernung vom Yteere, ab. Fast der ganze Erdtheil hat eine regelmäßige Folge von vier in den Witterungs⸗ verhältnissen verschiedenartig ausgeprägten Jahreszeiten, nur der qu ßerste Süden und der äußerste Norden sind davon auszuneh⸗ men, indem die Uebergangsperioden, Frühling und Herbst, dort unmerklich mit dem Sommer und dem nur durch häufigere Regengüsse sich verkündenden Winter verschmelzen, hier aber, wo heiße Sommer und kalte Winter, wie in allen Polargegenden, ungemein schnell auf einander folgen, von sehr geringer Dauer sind.

Europa ist in drei klimatische Regionen zu theilen, die süd⸗ liche, mittlere und nördliche. Die südliche oder warme Region umfaßt den Landstrich, der von den Südspitzen des Erdtheils bis zum 46. Grade der Breite reicht; hier gedeihen bei einer mittlern jährlichen Wärme von 110 R. die edleren Südfrüchte im Freien. Der Sommer hat eine Temperatur von 14 bis 330 R eine Durchschnittswärme von etwa 235 R. und tritt bereits zu Ende April ein. Der Winter ist kurz und meistens naß. Die mittlere Region reicht vom 46 bis 5s. Grad der Breite. Hier kommen bei einer mittlern Wärme von 60 R. alle Getreidearten, in der südlichen Hälfte auch die Weinreben noch ohne besondere Nachhülse der Kunst fort, der Sommer tritt im Juni ein und dauer bei einer

Hitzgrenze von 260 R. bis Septemper; Frühling und Herbst, in

welchen die Sommerwärme allmählich zu⸗ und abnimmt, sind hier von längerer Dauer, und die Winterkälte ist so groß, daß die Flüsse gefrieren. Die nördliche oder kalte Regibn endlich erstreckt sich vom 56. Grade der Breite bis an die Grenze der gemäßigten Zone. Die mittlere Wärme ist hier etwa 25 BJ. Der Sommer tritt nach einem langen schner⸗ und frostreichen Winter zu Ende Junius, fast ohne allen Frühlingsübergang, sogleich mit einer gewaltigen Hitze ein, bei der alle Vegetation sich sehr schnell ent⸗ wickelt, ebenso plötzlich folgt darauf der Winter. Nach dieser Eintheilung liegen in dem südlichen europäischen Klima Portugal, Spanien, der südlichste Theil von Frankreich, die italienischen Staa⸗ ten (mit Ausnahme der nördlichsten Landestheile), die jonischen Inseln, Griechenland, die südlichen Theile des osmanischen Reichs und ein südlicher Streif von Oesterreich und Rußland Taurien). Die mittlere Region umfaßt die übrigen Theile von Frankreich und die nördlichsten Theile Italiens, die Schweiz, Kesterreich, Preußen und Deutschland, die nördlichen Theile des osmanischen Reichs, das südliche Rußland bis zur Breite von Moskau, Belgien,

die Niederlande, England, Irland, ein Stück von Schottland und die südliche Hälfte von Danemark. Im nördlichen Klima sind die nördlichen Theile von Schottland ünd Dänemark, das übrige Rußland, Schweden und Norwegen, mit Ausnahnie der nörd— lichten Spitzen von diesen drei Reichen gelegen. Diese eben ge⸗

9 Entnommen dem Werke: -Die Staaten Europas« von Dr. . Franz Brachelli, Brünn, 1867. . n ;

in den übrigen norddeutschen Bundesstäaten sind Offiziere wie

internirt waren. Gestorben waren von der Gesammtsumme

3

nannten nördlichsten Spitzen bilden jenen über die gemäßigte Zone sich hingus erstreckenden Theil von Europa, den arkti⸗ schen Landstrich, wo ohne allen Wechsel der Jahreszeiten ein ewiger Winter herrscht und der Frost nur zuwellen auf ein zelne Tage im Julius oder August die Oberfläche verläßt. Uebri⸗ gens sind in den drei eigentlichen klimatischen Regionen Europas verschiedene Differenzen in der durchschnittlichen Temperatur der Jahreszeiten anzutreffen, welche durch die oceanische oder kontinentale Lage, sowie durch die gebirgige Beschaffenheit des Landes hervorgerufen werden. In der letzten Beziehung herrscht namentlich in den Alpen eine große Verschiedenheit des Klimas; während in den südlichen Thälern die Trauben reifen und bis zu einer Höhe von 3400 bis 4500 Fuß noch das Getreide fort— kommt, endet bei 6000 die Baumgrenze und beginnt von 8000“ an der ewige Schnee. Ueber die mittlere Jahrestemperatur verschiedener Hauptpunkte Europas giebt folgende Uebersicht Auskunft in Graden Réaumumr):

Messina 4 Cöln

Stuttgart . Dublin

Konstantinopel Ofen

Rom 6 Hamburg Berlin Edinburgh Dresden Kopenhagen München Königsberg Stockholm Christiania Moskau Karlsruhe St. Petersburg

Brüssel 30 Archangel ..... ...... . Wien St. Bernhard . .. . .. . d 042

Florenz Yriest.... .

menge. große heben, wird sie bedeutender, Südseite derselben. Ebenso

unter analogen Bodenverhältnissen mehr Regen als die

Binnenländer. Die jährliche Regenmenge beträgt durchschnitt⸗

lich in pariser Zoll: ; in Cvimbra in Paris 21,3 Berlin 20, 80 J, 18.07 d i 16,2 K ; räachnn⸗ 5, 74 Hinsichtlich der jahreszeitlichen Vertheilung des Regens fällt derselbe im nördlichen Europa im Sommer und Herbst am stärksten und häufigsten, dagegen hat der Süden im erbst und Winter, seine Regenperiode. Die Zahl der Gewitter nimmt von Süden nach Norden und von Westen nach Osten ab; in den Ländern am mittelländischen Meere ereignen sich jährlich 35 Gewitter, im westlichen Frankreich, in den Niederlanden und in Deutschland 20, im Innern von Rußland bis zum Meridian von Moskau 17, bei Kasan 9. Die Zahl der Hagelwetter scheint gleichfalls von Süden nach Norden und von Westen nach Osten abzunehmen. Unter den Winden sind in Süd, und West-Europa die Süd⸗ und Westwinde, in Ost⸗Europa die Nordwest, doch auch die Ostwinde vorherrschend, welche letztere die trockene Kälte oder Hitze des asiatischen Kontinents herbeiführen. In manchen Gegenden nehmen die Winde den Charakter von Gluthwinden an, so weht im südlichen Spanien und Portugal der Solano, in Italien der Scirocco, welcher bis in die Alpen, in die deut schen Mittelgebirge und in die ungarischen Ebenen eindringt.

Die deutsche Strafprozeß-Gesetzgebung. (Vergl. Nr. 2 der Bes. Beil.)

II.

Die neuesten Gesetze streben nach Erweiterung der Privat—⸗ anklage, Abschaffung der Berufung über die Thatfrage, Er⸗ weiterung der Befugnisse der Ben, , Heranziehung des Laien-Elements auch in den sog. Korrektignglsächen. Roch fast ganz jenem Muster entspricht der Rechtszustand in Preußen. Derselbe wird gebildet: I) in den alten Provinzen mit Aus- nahme des Bezirks des Appellationsgerichtshofes zu Eöln, durch

die Verordnung vom 3. Januar 1819 und das Ges. v. 3. Mal

1852, neben welchen jedöch in einzelnen Theilen 6. B. Vor— untersuchung, Beweis ver fahren) die Kriminal⸗Ordnung von

5 in Geltung verblieben ist; 2 im Bezirk des Appellations—⸗ gerichtshofes zu Cöln, den Code d'instruction criminelle;

m n, , ,, r., , w 1 re en, 1 .

3) in den seit 1866 mit dem preußischen Staate vereinigten Landestheilen die Strafprozeß⸗ Ordnung vom 25. Juni 1867. Die letztere enthält im Wesentlichen eine Kodifikation des in den älteren Provinzen geltenden Strafprozeßrechts. Jedoch findet im Bereich der Polizei⸗Gerichtsbarkeit die Hauptverhandlung und Entscheidung unter Mitwirkung zweier Schöffen statt. In geringem Umfange (68. 487 flg.) ist auch eine Privatklage zugelassen. Einen breiteren Raum nimmt das Schöffen⸗ Element ein in den neuen Königlich sächsischen Straf⸗ prozeß⸗Gesetzen (Revidirte Strafprozeß⸗Ordnung vom 1. Ok- tober 1868, Gesetz über die Mitwirkung von Schöffen, und Gesetz über die Schwurgerichte von demselben Tage). Bei der Verhandlung und Entscheidung (wegen Vergehen) vor dem Bezirksgerichte (3 Richter) wirken je 4 Schöffen mit, soweit es sich um den eigentlichen Wahrspruch handelt. Gegen die Entscheidungen des Bezirksgerichts wie des Schwurgericht 3 Richter und Geschworene) hat nur der Verurtheilte die Be⸗ rufung, und zwar nur wegen des Strafmaßes die thatsächliche Feststellung des Vorderrichters ist bindend). Außerdem haben Staatsanwalt und Verurtheilter die Nichtig⸗ keitsbeschwerde wegen Verletzung des Gesetzes. Ileber beide Rechts⸗ mittel entscheidet das Ober-Appellationsgericht (5 Richter). Pri⸗ vatanklage findet bei gewissen Vergehen statt. Das neueste deutsche Strafprozeßgesetz ist die Hamburger Strafprozeß— Ordnung vom 30. April 1869 (mut den Gefetzen über Aende—

rung der Gerichtsverfassung und über das Verhältniß der

Verwaltung zur Strafrechtspflege von demselben Tage). In erster Instanz entscheidet das Schwurgericht 8 rechtsgelehrte Richter und Geschworene) resp. das »Strafgericht« (5 Mitglieder des Niedergerichts, worunter in der Regel 3 Rechtsgelehrte oder

der Polizeirichter. Die Zahl der Antragsverbrechen ist vermehrt.

Bereits in der Voruntersuchung ist ein »Rechtsbeistand« gestattet. Gegen Erkenntnisse des Polizeirichters und des »Strafgerichts« steht die Appellation offen, gegen die letzteren jedoch nur dem Angeklagten und nur wegen der Zumessung der Strafe nach Art und Größe. Ueber die Appellation gegen Erkenntnisse der Polizeirichter entscheidet das Strafgericht, über Appellationen gegen Erkenntnisse des Strafgerichts das Obergericht. Gegen Enderkenntnisse des Polizeirichters, Strafgerichts, Obergerichts und Geschwornengerichts findet die Nichtigkeitsbeschwerde statt, welche gegen die Erkenntnisse des Obergerichts und des Geschwornen⸗ gerichts an das Ober⸗Appellationsgericht zu Lübeck) geht. Manche Aehnlichkeit hat die Strafprozeßordnung für Bremen vom 19. / 30. Juli 1863. Der Polizeirichter fungirt mit 2 Schöffen. Das Strafgericht besteht aus 3 Mitgliedern. Ver⸗ theidigung findet schon vor der Anklagekammer statt. Gegen Erkenntnisse des Strafgerichts und des Polizeigerichts steht die Berufung offen, über welche in der Regel ohne Wiederholung der früheren Beweisaufnahme entschieden wird. Die Ge— schwornen fehlen in der Lübecker Strafprozeßordnung vont 26. November 1862 Vertheidigung erst bei der Hauptverhand⸗ lung; subsidiäre Privatklage nur bei gewissen Vergehen C. 277), gegen Erkenntnisse des Stadt⸗ und Landgerichts Ap⸗ pellation an das Obergericht (in der Regel ohne neue Beweis aufnahme); gegen Erkenntnisse des Obergerichts nur Nichtigkeits⸗ beschwerde. Neuerlich abgeschafft ist die Berufung in Straf— sachen in Oldenburg, dessen Strafprozeßgesetz vom 2. No- vemher 1857 (in Verbindung mit dem Gerichtsverfas— sungs-Gesetz vom 29. August 1857) im Uebrigen den gewöhnlichen Zuschnitt zeigt (Schwurgerichte, Strafgerichte, Polizeigerichte ꝛc In Mecklenburg bezeichnet einen Fort⸗ schritt zu den neuen Strafprozeß⸗Grundsätzen die Verordnung vom 1. Januar 18656, betreffend das Verfahren vor dem Kri⸗ minalkollegium (Kriminalfiskal, mündlich -öffentliche Schluß⸗ verhandlung mit Fragen, Erörterungen, Beweiserhebungen; zweites Erkenntniß bei den Justizkanzleien; drittes Erkenntniß nur ausnahmsweise) Im Uebrigen gilt dort wie in Schaum⸗ hurg-Lippe, Reuß ä. L., Lippe ünd Lauenburg noch der alte gemeinrechtliche Inquisitionsprozeß. Die Brauns chwei⸗ gische Strafprozeß⸗Ordnung vom 22. August 1849, mit den Ergänzungsgesetzen von 1851, 18656, 1858 und 1859 entfernt sich nicht von dem Gewöhnlichen (Schwurgerichte u. s. we Auch die Altenburgische Strafprozeß Ordnung vom 27. Februar 1854 bietet, abgesehen von der Beschränkung der Berufung, nichts besonders Bemerkenswerthes . Der Thüringischen k vom 9. Dezember 1864 sind 1864 Bern. burg (in Folge der Vereinigung mit Dessau⸗Cöthen) und 1863 Reuß j. C. beigetreten. Cohurg-⸗Gotha hat unterm 21. September 1857 Geschworne eingeführt. Das Waldecksche Gesetz vom 14. Juni 1850 enthält eine Nachbildung der preußischen Ver⸗ ordnung vom 3. Januar 1849. Das , , . Hessen ging schon 1857 zum öffentlich⸗mündlichen a . (ohne Geschworne) über; , gilt die Strafprozeß⸗Ordnun . September 1865, in Rheinhessen dagegen franzssisches echt.