1871 / 25 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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10, 000 (1000 oder 100 Thaler: in der in Worten: Zehntausend (Eintausend, Ein- Farbe der hundert) Thaler Einfassung. nebst Zinsen zu 5 Prozent.

Berlin, den ersten Februar 1871. in Königlich Preussische Hauptverwaltung der,) schwarzer Staatsschulden. Farbe.

v. Wedell. Löwe. Meinecke. Ek. . Die Kehrseite der Schatzanweisungen ist vollständig in der Farbe der Einfassungen der Schauseite hergestellt, sie ent⸗ hält innerhalb einer Randeinfassung folgenden Text: Schatz. Anweisung des Norddeutschen Bundes.

1. An dem umseitig angegebenen Tage der Fälligkeit, und weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schatz Anweisung verschrie- bene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeits- termin aufgelaufonen Zinsen ausserhalb Berlins auch durch Vermittelung jeder Bundes- Ober- Postkasse, insoweit die bei derselben vorhandenen baaren Bestände dazu ausreichen und nachdem diese Kasse zuvor die bei ihr einzureichende Schatz Anweisung Behüufs der Verification an die Staatsschulden - Tilgungskasse eingesendet, und deren Anweisung zur Zahlung eingeholt hat, er- hoben werden.

2. Für die Zeit nach Eintritt des EFälligkeitstermins wird bei späterer Einreichung dieser Schatz-An— weisung kine Verzinsung geleistet.

3. Bei unterbleibender Einreichung dieser Schatz— Anweisung ist der Zinsbetrag derselben nach Ablauf von vier Jahren, der Kapitalbetrag nach Ablauf von dreissig Jahren, vom Tage der Fällig keit an gerechnet, zum Besten der Bundeskasse verfallen. ?

Außerhalb der Randeinfassung an der linken und an der rechten Seite sind in gemusterten Feldern die Werthzahlen 10,000 (1000 oder 100) gedruckt.

. Jede Anweisung war mit einer Stamm und einer End⸗

leiste versehen, welche vor Ausgabe derselben durch Abschneiden in wellenförmiger Linie von der Anweisung dergestalt getrennt worden sind, daß die Schnitte auf der Schauseite durch die Mitte des links- und rechtsseitigen gemusterten Feldes und des Aufdrucks des Werthbetrages in Worten, auf der Kehrseite aber . die gemusterten Felder, welche die Werthzahlen enthalten, gehen.

Bekanntmachung. Post anweisungsverkehr mit Großbritannien und Irland.

Vom 1. Februar 1871 ab ist der Austausch von Post— Anweisungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland zulässig. Es können Zahlungen bis 70 Thaler oder 1233 Gulden Südd. W. nach allen Orten Großbritanniens und Irlands im Wege der Postanweisung vermittelt werden.

Die Einzahlung erfolgt bei den diesseitigen Postanstalten auf ein gewöhnliches Postanweisungs⸗Formulgr. Der Betrag ist darin unter Abänderung des Vordrucks Thlr. Gr. Pf. u. s. w. in Englischer Währung anzugeben.

Die Aufgabe ⸗Postanstalt rechnet den vom Absender in dieser Weise notirten Betrag in, die Thaler hezw. Guldenwährung

um für jetzt nach dem Verhältniß von 1 Pfund Sterling“ gleich 6 Thaler 24 Groschen und nimmt danach den sich

ergebenden Betrag vom Einzahler entgegen! Diese Postanstalt ist mithin auch im Stande, dem Einlieferer genau anzugeben, welchen Betrag derselbe in Englischer Wähning, in / die Post⸗ anweisung einzurücken hat, um eine nach Deutscher Währung ausgerechnete Zahlung in England zutreffend leisten zu lassen. . m6 in Marken zu frankirende, Gesammtgebühr beträgt? bei Einzahlung von Beträgen bis 25 Thaler (437 Gulden) 775 Groschen bezw. 27 Kreuzer, bei Einzahlung von Beträgen über 25 bis 50 Thaler (43 bis 877 Gulden) 13 Groschen bezw. 53 Kreuzer, bei Einzahlung von Beträgen über 50 bis 760 Thaler (87 bis 1233 Gulden) 223 Groschen bezwe L Gulden 19 Kreuzer. . Die Postanweisung mußeden Zunamen und mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vovnamens des Em— 4 ängert (bezw. die Vezeichnung der Firma des Empfängers), o wie die gengue Adresse desselben enthalten.! In n gleicher Weise muß der Absender in dem Eoupon durch Ängabe des

Zunamen s und / wenigstenso des Anfang sbuchst hben s.

eines Vornamens (bezw. der Firma), so wie durch Angabe der Adresse bezeichnet seim Die ! (

punkiliche Auszahlung der Postanweisungen ist wesentlich von der genauen Erfüllung“

dieser Bedingungen abhängig. Zu sonstigen schriftlichen Mit⸗ theilungen darf weder die Postanweisung, noch der Coupon benutzt werden, da die Original ⸗Formulare nicht an den Em⸗ pfänger gelangen.

Bei der Absendung aus Großbritannien und Irland wer⸗ den die von dem Postanweisungsamte in London in der Thaler währung überwiesenen Beträge in Cöln auf gewöhnliche in⸗ ländische Postanweisungs⸗Formulare übertragen und unterliegen demnächst der gleichen Behandlung wie Postanweisungen im inneren Verkehr. Die Zuführung an die Empfänger findet frankirt statt.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf den Ver- kehr des Elsaß und Deutsch-Lothringens mit Großbri⸗ tannien und Irland Anwendung.

Berlin, den 21. Januar 1871.

General PoPstamt. Stephan.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Betanntmachung. Die Königlichen wissenschaftlichen Prüfungs⸗Kommissionen sind für das Jahr 1871 wie folgt zusammengesetzt:

l Für die Provinz Preußen in Königsberg. Ordentliche Mitglieder: Provinzial-Schulrath Dr. Schrader, zugleich Direktor der Kommission, Professoren: Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath Dr. Richelot, Dr. Ueberweg, Dr. Schade, Dr. Nitzsch, Hr. Voigt. Außerordentliche Mitglieder: Pro⸗ fessoren: Dr. Spirgatis, Dr. Dittrich (in Braunsberg), Dr. Caspary, Realschul⸗Direktor, Dr. Schmidt.

2) Für die Provinz Brandenburg in Berlin. Ordentliche Mitglieder: Provinzial⸗Schulrath Dr. Klix, zu⸗ gleich Direktor der Kommission, Professoren: Dr. Dro hsen, Dr. Schellbach, Lic Meßner, Dr. Herrig, Dr. Hübner, Gewerbschul⸗ Direktor Dr. Kern. Außerordentliche Mitglieder: Professoren Dr. Braun und Dr. Schneider.

3) Für die Provinz Pommern in Greifswald. Ordentliche Mitglieder: Professor Dr. George, zugleich Di⸗ rektor der Kommission, Professoren: Dr. Fuchs, Br. Hirsch, Dr. Höfer, Dr. Studemund, Dr. Vilmar. Außeror⸗ dentliche Mitglieder: Professoren Dr. Münter und Dr. Schwanert.

ch Für die Provinzen Schlesien und Posen in Breslau. Ordentliche Mitglieder: Professor Dr. Schröter, zugleich Direktor der Kommission, Professoren: Geheimer Re⸗= gierungs-Rath Dr. Elvenich, Dr. Friedl ieb, Dr. Schultz, Dr. Roßbach, Dr. Rückert, Dr. Junkmann, Dr. Schmölder s. Außerordentliche Mitglieder: Professoren⸗ e rr Regierunǵ⸗Rath Dr. Loewig, Dr. Grube, Dr.

eh ring.

5) Für die Provinz Sachsen in Halle. Ordentliche Mitglieder: Direkter der Francke'schen Stiftungen, Professor Dr. Kramer, zugleich Direktor der Kommission, Professoren: Dr. Keil, Dr, Heine, Dr. Erdmann, Dr. Zacher, Dr. Dümmer, Dr. Schlottman m Außerordentliche Mitglie⸗

ber: Pxoßessoren Dr. Giebel und Dr. Heintz, Oberlehrer

Dr. Tschischwitz.

6) Für die Provinz SchlesCwig-Holstein in Kiel. Ordentliche Mitglieder: Provinzial ⸗Schulrath Dr. Som mer⸗ brodt, Direktor der Kommisston, Professoren: Dr. Rib beck, Dr. Weyer, Dr. Wein hold, Dr. Freiherr von Gutschmid, Dr. Usinger, Dr. Weiß, Dr. Dilthey. Außerordent⸗ liche Mitglieder: Professoren: Dr. Karst en, Dr. C. A. Möbius, Dr. Th. Möbius, Dr. Hensen, Dr. Kirchner, Gymnasial⸗Subrektor Jansen.

7) Für die Provinz Hannover in Göttingen. Ordentliche Mitglieder: Professor Dr. W. Müller, zugleich Direktor der Kommission, Professoren: Hofrath Dr. Sauppe, Hofrath Dr. Lotze, Dr Wachsmuth, Dr. Clebsch, Dr.

Waitz, Dr. Th. Müller, Dr. Ritscht. Außerordentliche Mitglieder: Professoren Dr. Wappae us, Dr. von Seebach,

Dr. Böd eker.

8. Für die Provinz Westfalen in Münster. Ordentliche Mitglieder: Geh. Regierungs⸗Rath Dr. Suff rian, zugleich Direktor der Kommission, Geheimer Regierungs- Rath Professor Dr. Winie ws ki, Provinzial⸗Schulrath Dr. Schultz. Professoren: Dr. Bisping, Dr. Heis, Dr. Stöckl, Dr. Niehues. Außerordentliche Mitglieder: Konsistorial⸗Rath Dr. Smend Professoren: Drén Sor ck und Dr. Hittor f!

9 Für die Provinz Hessen⸗Nassau in Marburg. Ordentliche Mitglieder: Professor Dr. Stegmann, zugleich Direktor der Kommission, Professoren: Dr. 6 „Dr. Cae⸗ sar, Dr. Schmidt, Dr. Weißen born, Dr. Lucae, Dr. Herrmann, Dr. Ju sti J. Außerordentliche Mitglieder: Pro⸗ fessoren:; Geheimer Berg Rath Dru Dunker, Dr. Dietrich, Dr. Wigand.

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10 Für die Rheinprovinz und die Hohen zollern⸗ schen Lande in Bonn. Ordentliche Mitglieder: Professor Dr. Hilgers, zugleich Direktor der Kommission, Professoren: Konsistorial⸗Rath Dr. Krafft, Dr. von Sybel, Dr. Usener, Dr. Lipschitz, Dr. Bona-Meyer, Dr. Simar; außer⸗ ordentliche Mitglieder: Professoren: Dr. Si mrock, Dr. Han stein, Dr. Kekul s; Institutsvorsteher Or. Kortegarn,

Berlin, den 21. Januar 1871.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. von Mühler. .

Akademie der Wissenschaften.

Zur Feier des Jahrestages Friedrichs des Zweiten wird die Königl. Akademie der Wissenschaften am Donnerstag, den 26. d. M., Nachmittags um fünf Uhr, eine öffentliche Sitzung halten, zu welcher der Zutritt, auch ohne besondere Einladung durch Karten, freisteht.

Berlin, den 22. Januar 1871. ,

Das Sekretariat der Akademie der Wissenschaften.

Kummer. Kriegs⸗Ministerium. Wohlthätigkeit.

Aus den am 1. Januar d. J. fällig gewesenen Zinsen der bei Gelegenheit der Allerhöchsten 50jährigen Dienstjubelfeier Sr. Masestät des Königs gegründeten Stiftung für unbe— mittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes ꝛc. vom Feldwebel ab— wärts ist, nachdem des Königs Majestät auf den Vorschlag des

Kriegs⸗Ministeriums die nächbenannten Invaliden zum Em⸗

pfange einer Unter stützung auszuersehen geruhet haben, jedem der⸗ selben durch Vermittelung der Königlichen General⸗Kommandos ein Geldgeschenk von 20 Thlr. überwiesen worden und zwar: I) dem Johann Egedius Genten aus Burg, 2) dem Karl Ludwig Weber zu Berlin, 3) dem Robert Winkler zu Ber— lin, dem Karl Gottlieb Krüger zu Berlin, 5) dem August Lemcke zu Wolfshagen, Kreis Rastenburg, 6) dem Louis Rosenbaum zu Königsberg, 7) dem Christian Friedrich Böttcher zu Liebenwalde, s dem Johann Schroeder zu Kolzo, Kreis Usedom Wollin, 9 dem Karl Kosse zu Frankfurt a. O., 10 dem Johann Lietz zu Cüstrin, 1I) dem August Radeboldt zu Prenzlau, 12) dem August Rocktäschel zu Carzig, Kreis Soldin, 13) dem Adolf Weyrauch zu Spremberg, 14 dem Wilhelm

Wollenberg zu Dannenberg, Kreis Ober⸗Barnim, 15) dem

erdinand Müller zu Magdeburg, 16 dem Friedrich Johann

duard Wölfermgnn zu Merseburg, 17) dem Heinrich Louis Seeber zu Querfurt, 18) dem Friedrich Traugott Steuer zu Kausdorf, 19) dem Johann Wilhelm Hübner zu Posen, 20) dem Constantin Suppert zu Posen, 21) dem Georg Macko⸗ wiak zu Czerlepin, Kreis Schroda, 23) dem Bruno Langer u Breslau, 23) dem August Wilde zu Bischwitz, Kreis Trebnitz, 2h dem August Altvater zu Glatz, 26) dem Johann Bern— hardt Jasper zu Münster, 26) dem Johann Wilhelm Müller zu Duͤsseldorf, 27) dem August Krieckhaus zu Knynsbusch, Kreis Solingen, 28) dem Bernhardt Anton Nienhaus zu Essen, 29) dem Johann Philipp Niehaus zu Bielefeld. 30 dem Friedrich Martin Peter Gottfried Stabenow zu Müblheim, Il) dem Peter Hubert Simons zu Eichweiler, Kreis Aachen, 33 dem Johann Friedrich Wilhelm Taube zu Trier.

Berlin, den 17. Januar 1871.

Kriegs -⸗Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen.

Quedenfeldt. von Kirchbach.

Berlin, 23. Januar. Se. Majestät der Kön ig haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaub— niß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Deko—

rationen zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes

zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen ausordens: dem Geheimen Regierungs ⸗Rath Malberg zu erlin; des Komthurkreuzes des k Bayeri⸗ schen Verdienstordens vom heiligen Michael; dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Gerson Bleichrsder zu Berlin; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Lehrer an der höheren Gewerbeschule zu Cassel Pr. Möhl; des Ritterkreuzes des Königlich Belgischen Leopold⸗ Ordens: dem Professor Carl Müller in Düsselderf und dem Betriebs ⸗-Inspettor der Rheinischen Eisenbahngesellschaft Ru⸗ dolph Sternberg zu Cöln; sowie des ? itterdreuzes erster Klasse des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Verlags Buchhändler Otto Jan ke in Berlin. Zu Ratwitz, ün Regierungsbezirk Posen, Kreis Bomst, wind am 1. ö r d. tz. eine 1 mit beschränktem Tages dienste eröffnet werden Breslau, den 21. Januar 1871. zelegraphen Direktion.

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Nicht amtliches. .

Preußen. Berlin, 23. Januar. Ihre Majestät

die Kaiserin⸗ Königin wohnte gestern dem Gottesdienst

in der St. Matthäikirche bei und dinirte bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin in Charlottenburg.

. Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kron⸗—

prinzessin begab Sich gestern früh zum Gottesdienst in die

Kapelle des Augusta⸗Hospitals und fuhr heute Mittag mit dem

Prinzen Friedrich Wilhelm nach Bornstädt bei Potsdam, um

der Beerdigung der Leiche des bei Gravelotte gefallenen Haupt- mannz von Jasmund, früheren yersönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, bei⸗ zuwohnen.

Der Senat der freien Hansestadt Bremen hat folgende Proklamation veröffentlicht:

„Se. Majestät der König von Preußen hat dem Senate durch Schreiben d. d. Versailles vom 17. d. M. ange⸗ zeigt, daß Er, dem Rufe der Deuischen Fürsten und freien Städte folgend, mit der Herstellung des Deutschen Reichs die Kaiserliche Würde erneuert und übernommen hat. Indem der Senat das Allerhöchste Schreiben, welches dieses für das Vater⸗ land so bedeutungsvolle und heilverheißende Ereigniß verkündet, zur Kenntniß seiner Mitbürger und aller Einwohner Bremens bringt, hält er sich überzeugt, daß mit ihm unsere gesammte Bevölkerung sich in den heißesten Segenswünschen für das er⸗ habene Oberhaupt unseres Volkes vereinigen wird.

Beschlossen Bremen in der Versammlung des Senats vom 21. Januar und bekannt gemacht am 22. Januar 1871.

Das vorerwähnte Allerhöchste Schreiben an den Senat von Bremen lautet:

»Nachdem der Senat der freien Hansestadt Bremen in Gemein- schaft mit der Gesammtheit der Deutschen Fürsten und freien Städte die Aufforderung zur Herstellung der Deutschen Kaiserwürde Mir durch Vermittelung Seiner. Majestät des Königs von Bayern hat zu- gehen lassen, danke Ich dem Senat für diesen Beweis Seines Ver—⸗ trauens und halte es für eine Mir gegen das gemeinsame Vaterland obliegende Pflicht, dem an Mich ergangenen Rufe Folge zu leisten.

Ich nehme die Deutsche Kaiserwürde an, nicht im Sinne der Machtansprüche, für deren Verwirklichung in den ruhmvollsten Zeiten unserer Geschichte die Macht Deutschlands zum Schaden seiner inneren Entwickelung eingesetzt wurde, sondern mit dem festen Vorsatze so weit Gott Gnade giebt als Deutscher Fürst der treue Schirmherr aller Rechte zu sein und das Schwert Deutschlands zum Schutze der⸗ selben zu führen.

Deutschland, stark durch die Einheit seiner Fürsten und Stämme, hat seine Stellung im Rathe der Nationen wieder gewonnen, und das deutsche Volk hat weder das Bedürfniß noch die Neigung, über seine Grenzen hinaus etwas Anderes als den, auf gegenseitiger Achtung der Selbständigkeit und gemeinsamer Förderung der Wohl- fahrt begründeten freundschaftlichen Verkehr der Völker zu erstreben. Sicher und befriedigt in sich selbst und in seiner eigenen Kraft, wird das Deutsche Reich wie Ich vertraue nach siegreicher Beendi⸗ gung des Krieges, in welchen ein unberechtigter Angriff uns ver⸗

wickelt hat, und nach Sicherstellung seiner Grenzen gegen Frankreich.

ein Reich des Friedens und des Segens sein, in welchem das deutsche Volk finden und genießen wird, was es seit Jahrhunderten gesucht und erstrebt. Zugleich benutze Ich gern diesen Anlaß, um die freie Hansestadt Bremen der Fortdauer Meiner Ihr gewidmeten Gesinnun gen zu ver⸗ sichern. . Versailles, den 17. Januar 1871. ö z W8i1ihelm.“ Am Sonntag wehten aus Anlaß dieser Proklamation die Flaggen von allen öffentlichen Gebäuden. Vormittags von II bis 12 Uhr wurden alle Kirchenglocken in Bremen geläutet und 101 Kanonenschüsse zur Feier des Tages ab⸗ euert. 4 Auch der Hamburger Senat hat anläßlich des Briefes Sr. . des Königs von Preußen an den selben, wonach Allerhöchstderselbe die ihm angebotene Deutsche Kaiserwürde annimmt, eine Proklamation an die Bevölkerung erlassen und lech die Beflaggung der Häuser und Ab- feuerung von 101 Kanonenschüssen angeordnet.

Offizielle militärische Nachrichten. e, e n üer fre e e Vor Paris erzie ie eéßung gegen St. Denis gute Resultate. Am * verstummte dort gad nn ehe Feuer fast