1871 / 27 p. 10 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Aktiven und Passiven auf seine Wittwe, Amalie geb. Deußen, Kauf— frau, in Gladbach wohnend, übergegangen, und führt diese dieses Geschäft von obigem Tage an für alleinige Rechnung in Gladbach unter gedachter Firma fort.

Demnach ist heute bei Nr. 799 des Handels (Firmen) Negisters des hiesigen Königl. Handelsgerichts der vorschrifts mäßige Vermerk gemacht und sub num. 1123 desselben Registers die vorgenannte Kauffrau Wittwe J. W. Lamberts mit der gedachten Firma einge— tragen worden.

Gladbach, am 20. Januar 1871.

Der Handelsgerichts. Sekretär Ka zleirath Kreitz.

Unter Nr. S91 des hiestgen Firmenregisters ist heute eingetragen worden, daß der zu Trier wohnende Kaufmann Carl Alexander Kuhn deselbst ein Handelsgeschäft unter der Firma »Alexander Kuhn eiablirt hat.

Trier, den 17. Januar 1871.

Der Handelsgerichts⸗ Sekretär Hasbron.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

12221 Bekanntmachung. Bei der heu igen Ausloosung der am 1. Ju li d. J. einzulssen den Obligationen des Stuhmer Kreises sind folgende Nummern ge— zogen worden: J. der ersten Emission auf Grund des Allechöchsten Privilegiums vom 21. November 1864: Litt. G. à 100 Thlr. Nr. 1. 3. 13. DPD. A4 50 Thlr. Nr. 12. 35. x PK. 4 25 Thlr. Nr. 22. 36. 37. II. der zweiten Emission auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums

vom 14. Mai 1866:

Litt. B. à 500 Thlr. Nr. 22. PD. ä 50 Thlr. Nr. 21. PKH. à4 25 Thlr. Nr. 39.

Diese Obligationen werden hierdurch den Inhabern mit dem Be— merken gekündigt, daß die Kapitalbeträge gegen Rückgabe der Obliga⸗ tionen und der dazu getörigen Coupons vom 1. Juli 1871 ab bei . hiesigen Kreis ⸗Kommunaltasse in Empfang genommen werden

nnen.

Die Verzinsung der ausgelocsten Obligationen hört mit dem L Juli d. J. auf und es wird der Betrag der eingelssten Zin? . der späteren Fälligkeitstermine vom Fapital in Abzug gebracht.

Die Besitzer der zum 1. Juli 1869 bez. 1. Juli 1870 gekündigten, indessen bis jetzt noch nicht zurückgelieferten Obligationen:

J. Emission Litt. D. à 50 Thlr. Nr. 1. 2. Il. Emisston Litt. D. à 50 Thlr. Nr. 37. BE. à 25 Thlr. Nr. 4. 23. 283. 37. werden gleichzeitig wiederholt zu deren Einlssung aufgefordert.

Stuhm, den 16. Januar 1871.

Die ständische Kommission für den Chausseebau im Stuhmer Kreise.

[1223 Hannover / Altenbekener Eisenbahn Gesellschaft.

Da die von uns ursprünglich beabsichtigte Fertigstellung der Han—⸗ nover-⸗Altenbekener Eisenbahn bis zum Ablauf des verflossenen Jahres hauptsächlich in Folge der Kriegsereignisse nicht ausführbar gewesen ist und daher die den Aktien der Gesellschaft beigegebenen Coupons über zu erhebende Bauzinsen pro 1869 und 1870 nicht ausreichen, so haben wir nachträglich für das Jahr 1871, in welchem voraussichtlich der Bau vollendet werden wird, die erforderlichen Zinscoupons an fertigen lassen. Dieselben können gegen Einlieserung des Dividenden. scheines pro 1871ñ vom 30 April d. J. an auf dem Bureau un⸗ serer Gesellschaft, Prinzenstraße Nr. 14 zu Hannover, entgegengenom— men werden.

Hannover, den 19. Januar 1871.

Der Verwaltungsrath ; der Hannover ⸗Altenbetener Eisenbahn ⸗Gesellschaft. E. F. Adickes. A. Sahlfeld. R. von Bennigsen.

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. zEmission von 10 Millionen Thalern

Stamm⸗Aktien.

Von den der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft durch ,, ,. vom 26. Februar 1870 (Gesetz Sammlung S 166.) konzesstonirten 25 Millionen Talern Stamm ⸗Akttien soll der noch nicht begebene Rest im Betrage von 10 Millionen Thalern den In habern der bis jetzt überhaupt emittirten 40 Millionen Thaler Stamm⸗ Aktien der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn Gesellschaft nach Maßgabe ihres Besitzes al pari zur Verfügung gestellt werden.

Die Beiheiligung findet unter folgenden Bedingungen statt:

I) Der Besitz von vier Stamm Aktien giebt Anrecht auf eine der neu zu einittirenden Stücke zu je 100 Thaler. .

Y) Die neuen Aktien, welche gleiche Rechte mit den bisher emittirten Stammaktien genießen, nehmen an der für das Geschäfts— 9. 1872 und die folgenden Jahre sich ergebenden Dividende Theil.

ür das Jahr 1871 werden fünf Prozent Zinsen von den eingezahlten Beträgen, beginnend für die erste Einzahlung mit dem 16. Febrüar d. J, vergütet, und wird den neuen Aktien ein am 2. Januar 1872 fällig

werdender Zinsschein über 5 Thlr. beigegeben; soweit dieser Zinsen= betrag in Gemäßheit der festgesetzten Einzahlungstermine den Ueber— nehmern der neuen Aktien nicht zusteht, ist der entsprechende Betrag zurück zu vergüten und in den einzelnen Terminen mit der bezüglichen Rate auf die neuen Aktien einzuzahlen.

3) Diejenigen Aktionäre, welche von dem vorgedachten Rechte Gebrauch machen wollen, haben in der präklusivischen Frist vom 1. 9 i bi b den 15. Februar d. J. bei einer der nachbezeichneten

ellen: in Berlin bei der Direktion der Diskontogesellschaft,

Breslau bei dem Schlesischen Bankverenn,

„Hamburg bei den Herren Haller Soehle C Comp.

» Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut,

x ö a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild K

ne /

Cöln bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein,

Bonn bei dem Herrn Jonas Cahn,

Düsseldorf bei den Herren Baum Boeddinghaus & Comp.

Crefeld bei dem Herrn von Beckerath- Heilmann,

Aachen bei den Herren Charlier C Scheibler,

Barmen bei dem Barmer Bankverein,

» Cassel bei der Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn—

Direktion (Hessische Nordbahm), .

» Elberfeld bei den Herren v. d. Heydt, Kersten C Sohne . und bei unserer Hauptkasse, ihre Aktien zum Zweck der Abstempelung vorzulegen und denselben einen doppelt ausgefertigten, die Nummern der Aktien nach der Rei—⸗ henfolge enthaltenden Zeichenschein beizufügen, welcher mit Datum, Namen, Wohnort und Unterschrift des Präsentanten resp. desfen Be⸗ vollmächtigten versehen sein muß.

Die Formulare zu diesen Zeichenscheinen werden von den vorge— dachten Stellen unentgeldlich verabfolgi. Bei der Anmeldung sind auf die beanspruchten neuen Aktien 40 vCt. des Nominalbetrages, also 140 Thaler und 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar d. J. ab mit 7 Sgr. 6 Pf. pro Aktie einzuzahlen.

So weit als möglich werden die einzelnen Stellen die abgestem— pelten Aktien mit dem Duplikate des Zeichenscheins sofort bei der An- meldung zurückgeben und den Interims. Quittungsbogen aushändigen; sofern dies nicht ausführbar ist, wird über die Einzahlung, so wie über die Einlieferung der Aktien auf einem Exemplare des Zeichen⸗ scheines quittirt und dieser dem Präsentanten zurückgegeben. Gegen Rückgabe dieses Zeichenscheines erhält alsdann der Präsentant in mög— lichst kurzer Frist bei derjenigen Stelle, welche die Anmeldung und Einzahlung entgegengenommen, den Interims, Quittungsbogen und die allen Aktien unter Wiederbeifügung des Duplikates des Zeichen. scheins ausgehändigt.

4) Hie weiteren 60 Prozent oder 60 Thaler pro Aktie mit den sich ergebenden Zinsen vom 1. Januar d. J. ab sind bei einer der vorgebachten Stellen in folgenden Terminen unter Vorlegung des Interims Quittungsbogens zu zahlen, und zwar:

vom 1, bis 3. Mai d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und 10 Sgr. Zinsen pro Aktie,

» 1. bis 3. Juli d. J. gleichfalls mit 20 Prozent oder 20 Thaler

und 165 Sgr. Zinsen pro Aktie,

1. bis 3. Oktober d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und

22 Sgr. 6 Pf. Zinsen pro Attie.

5) Den Aktionären ist auch gestattet, in den einzelnen Terminen statt der Theilzahlungen Vollzahlungen zu leisten, in welchem Falle Pro Aktie zu zahlen sind: .

im ersten Termine vom 1. bis 15. Februar d. J. 100 Thaler, und 18 Sgr. 9 Pf. Zinsen,

im zweiten Termine vom 1. bis 3. Mai d. J. 60 Thaler, und 1 Thaler Zinsen, e

im dritten Termine vom 1. bis 3. Juli d. J. 40 Thaler, und 1 Thaler Zinsen.

Die neuen Aktien nebst Dividendenscheinen für das Jahr 1872 und folgend und Talons und Zinsschein über 5 Thlr. für das Jahr 1871 werden hei den in den ersten drei Terminen geleisteten Vollzah= lungen möglichst schleunig und bei der Vollzahlung im letzten Termine thunlichst sofort ausgehaͤndigt; bei Volleinzahblungen im 2. 3. und 4 Termine sind gegen Ausreichuug der Aktien die Interimsquittungs-⸗ bogen zurückzugeben.

6) Diejenigen Aktionäre, welche die in dem vorstehenden Absatz 3 gedachte Präklusivfrist vom 1 bis einschließlich den 15. Februar d. J. für die Geltendmachung ihres Anrechts und die Anzahlung von 140 Prö= zent nicht innehalten, verlieren ihr Anrecht.

7) Diejenigen Altionäre, welche die weiteren Zahlungen im zweiten oder den folgenden Terminen nicht leisten, haben eine Kon— bentionalstrafe von 16 Thalern pro Aktie, von welcher die Zahlung rückständig geblieben ist, zum Vortheil der Geselischaft verwirkt. Außerdem steht der letzteren frei, wenn innerhalb zweier ferneren Monate nach den festgestellten Terminen nach einer erneuerten öffentlichen Aufforderung die Zahlung nicht erfolgt, entweder den Nestbetrag der Aktien nebst der Konventisnalstrafe gerichtlich einzu- ziehen oder aber hierguf zu verzichten In letzterem Falle ist die Königliche Eisenbahn ⸗Direkion befugt, die durch die geleistete Anzah— lung erworbenen Ansprüche auf den Empfang der Aktien für erlo— schen und die geleistete Anzahlung zu Gunsten der Gesellschaft für ver- wirkt zu erklären. Eine solche Eitlärung erfolgt nach Beschluß der Direktion durch öffentliche Bekanntmachung.

Die von den Inhabern der alten Stamm Aktien nicht in Anspruch genommenen neuen Aktien, sowie diejenigen neuen Aktien, auf welche nech Vorstehendem der Anspruch für hinfällig erklärt ist, werden im Interesse der Gesellschaft bestmöglichst begeben.

Eiberfeld, den 18 Januar 1871.

Königliche Eisenbahn-⸗Direktion.

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Bekanntmachung.

Tünfjährige 5 pCt. Schatzanweisungen des Norddeutschen Bundes. KEH. Em äiä6 ssi on

im Bettage von

f, G G, GQ Q Thaler Preustisch Courant oder 7,500,000 Pfund Sterling.

nn

. , w 3 . . —— 2 86 21 ö * K .

n Gemäßheit der durch das Gesetz vom 29. November 1870 Bundes ⸗Gesetzblalt S. 619 ertheilten Ermächtigung, Geldmittel

3 Nopember 10 mächt gung illi ö dits flü machen, giebt der Norddeutsche Bund die zweite Emission von J , , 2 en ek Millionen Thaler oder 75 Millionen Pfund Sterling

Die Bedingungen der zweiten Emissisn, welche mit denen der ersten

jährigen 5prozentigen Schgtzanweisungen in dem gleichen Betrage der 361. Han e wn, des Bundeskanzlers vom 6. Januar 1871 aus. genau übereinstimmen, lauten wie folgt:

atzanweisungen werden von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden in fünf Serien, jede u 3 doch n e g oh Pfd. Sterl, und in AÄbschnitten über 200 Thlr., 500 Thlr. u. 1000 Thlr., ferner über 100 Pfd. Sterl.

H Thlr.), 566 Pfd. Sterl. (3400 Thlr.) und 1000 Pfd Sterl. (6800 Thlr.) ausgefertigt Sie lauten auf den Inhaber und werden

nebst den zugehörigen Zinsscheinen (6 2) nach dem . von 6 Thlr. 24 Sgr. für 1 Pfd. Sterl. gleichzeitig auf inländische Silberwährung und auf englische Goldwährung zahlbar ö 1. November 1870 an gerechnet, festgesetzl. Am 1. Novem-

§. 2. Die Umlaufszeit der Schatzanweisungen ist auf fünf Jahre, ber 1875 werden dieselben gegen Zahlung ihres Nennwerthes eingelöst. Jedoch bleibt 9 Bundeskanzler das Recht vorbehalten, die Schatzanw Wi aufzulündigen zes w . dieser Frist aushösrt. Die Kündigung erfolgt mittelst öffentlicher Bekannim Anzeigera oder dem etwa an dessen Stelle tretenden amtlichen Blatte , . 6 , eine oder mehrere Serien, welche durch das Loos bestimmt werden, oder auf den ganzen Emissionsbetrag gerichtet werden.

eisungen innerhalb der fünfjährigen Umlaufszeit mit der

inli 3 Nennwerthes sechs Monate nach der Kündigung erfolgt und ihre Ver- daß ihre Einlösung gegen Zahlung des Nennwerthes a nnn n ,,,,

und in der in London erscheinenden »Times«, und kann auf

3. Die Schatzanweisungen werden bis zum Einlösungstermine mit fünf vom Huntert für das Jahr in halbjährlichen Terminen

am 1. Mai und J. November jeden Jahres verzinst.

Zur Erhebung der vom 1. November 1870 ab l

1. November jeden Jahres fällige Zinsscheine beigefügt. ᷣ. .

§ 4. Die Einlösung der Schatzanweisungen erfolgt durch die Königlich Preuß

in London bei der durch das Bundeskanzler ⸗Amt hekannt zu machenden Einlösung

angegebenen Werthverhältniß beider Währungen. Der Stelle, bei welcher die Rückzah unz zuvor davon Anmeldung zu machen, . .

Die Zinsscheine sind, wie die Schatzanweisungen in Deutschland in

5. Findet die Einlösung der Schatzanwe'sungen in Folge einge

statt, so sind von dem Inhaber bei Erhebung des Kapitalbetrages

Iö5sung festgesetzten Termine noch nicht fälligen Zinsscheine zurückzuliefern

aufenden Zinsen werden den Schatzanweisungen zehn halbjährliche am 1. Mai und

ische Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Thalerwährung— sstelle in englischer Goldwährung nach dem in §. 1 des Nennwerths verlangt wird, ist 8 Tage

Thalerwährung, in England in englischer Goldwährung zablbar. . Kündigung vor Ablauf der fünfjährigen Umlaufzeit mit der Schatzanweisung die dazu gehörigen an dem für die Ein ., widrigenfalls der Betrag, auf weichen dieselben lauten, an

r ürzt wi Einlt ͤ ons verwendet zu werden. der Kapitalzahlung gekürzt wird, um zur Einlssung der fehlenden Coup ru iche Haupt - Vank. Direktorium legen von

ie Königliche General- Direklion der Seehandlungs- Societät und das Königlich Pr n ö . . hiermit ö f mn Subfskription in Deutschland auf 30600 000 Thaler oder 4 500,600 Pfund Sterling. ie Subskription soll stattfinden: . . ö . . bei ker e Seehandlung?s ⸗Haupt⸗-Kasse und in Hamburg bei der ‚. , in Berlin hei der Kgl. Haupt ⸗Bank-⸗Kasse, . bei . öl. . J än d bei der Kgl. Regierungs ⸗Haupt-⸗Kasse und in Hannover bei der . : . . ite un in Aachen ͤ bei der Kl. Hauptbank-Kommandite, bei der O . e. / dit in Altona bei der Kgl. Bank-Kommandite, in Insterburg bei der 6 ank ⸗Kommandite, in Ärnsberg bei der Kgl. Regierungs- Haupt -⸗Kasse, in Kiel bei der Ober. Nost⸗ . J in Bielefeld bei der Kgl. Bank -Kommandite, . bei der Kgl. 8 ung ö p ö / in Braunschweig bei der , in Königsberg ö. 31 . m oir un : z Post Ka er) * m 1 . . in n, ,, ö. 3. . . ank. Di iu in Leipzig bei der Ober⸗-Post ⸗Kasse, in Breslau . R ö. . ; bei der Kgl. Regierungs⸗Haupt ⸗Kasse, bei der Kgl. Regierungs⸗Haupt⸗Kasse und in Liegnitz bei der k und in Bromberg bei der Kgl. Bank Koimmandite / 3 bei der Oz er. Liost. Kasse , , ,., . . ö . e e g Haupt⸗Kasse, in Cassel ö. 3 ö J bei der Kal. Neglerungs ⸗Haupt-⸗Kasse, (bei der Kgl. Regierungs⸗Haupt⸗Kasse und in Magdeburg ; bei dem Kgl. . und in Coblenz bei der Kgl. Bank-⸗Kommandite, ; bei der Ober ⸗Post ⸗Kasse, bei der Kgl. Regierungs⸗Haupt ⸗Kasse, in Marienwerder bei der Kgl. Regierungs-⸗Haupt ˖Kasse, in Cölu ] bei dem Kal. Bank Comtoir und in Memel bei der Kgl. Bank Kommandit, ö bei der Ober⸗Post Kasse, in Merseburg bei der Kgl. Regierungs Haupt Kasse, Regi S- Haupt ⸗Kasse und ; bei der Kgl. Regierungs⸗Haupt-⸗Kasse und ö bei der Kgl. Negierungs⸗Haupt-⸗Kasse in Minden . j in Cöslin ; bei der Kgl Bant-K‚ommandite, se. ö. 5 . j l. Casse ö. in Erefeld . 3 . J in Munster . 1 Lz. r T nf, in Danzig 99 dem . Ban. Comtoir und in Nordhausen bei der Kgl. Bank-Kommandite, 9 ; bei der Ober ⸗Post⸗Kasse, in Oldenburg bei der Ober- PostKasse;. in Darmstadt bei der Ober-Post-⸗Kasse, in Oppeln bei der Kgl. Regierung Haupt Kasse. - in Dortmund bei der Kgl. Bank⸗Kommandite, in Osnabrück bei der Kgl. Bezirk - Haupt · Casse un . bei der Kgl. Regierungs⸗Haupt ⸗Kasse und in Osna é bei der Kgl. Bank -⸗Kommiandite, in Düsseldorf bei der Kal. Bank ⸗Koinmandite, 4 bei der Kgl. Negierungs Haupt Kasse, in Elberfeld bei der Kgl. Bank -Kommandite, in Posen bei zem Kal. Banz Comtoir und in Elbing bei der Kgl. Bank⸗Kommandile, bei der ,,, ö in Emden bei der Kgl. Bank⸗Kommandite, in Potsdam bei der Kgl. Regierung Haupt · Kasse . bei der Kgl. Regierungs⸗Haupt-⸗-Kasse und in Schleswig bei der Kgl. Regierungs-Haupt ⸗Kasse, in Erfurt ͤ bei der Ober ⸗Post⸗Kasse, in Schwerin bei der Ober Host: Gosse in Essen bel der Kgl. Bank-Kommandite / in Sigmaringen bei der Kgl. Landes. Kasse, n Flensburg bei der Kgl. Bank⸗Kommandite, in Siegen bei der Kgl. Baut Kommandite/ . . bei der Kgl. Kreis Kasse und bei der Kgl. Regier. Haupt. Casse in Stettin bei dem Kgl. Bank⸗Comtoir und

dem obi

rankfurt a. M. Oher. Post. in F f bei der Oher. Post ⸗Kasse, bei der Ober ⸗Post ⸗Kasse,

in Stolpe bei der Kgl. Bank -⸗Kommandite, bei der Kgl. Regier. Haupt ⸗Kasse und in Stralsund 6. D D n iln in Thorn bei der Kgl. Bank Kommandite, in Tilsit bei der Kgl. Bank Kommandite, bei der Kgl. Regier⸗Haupt ⸗Kasse und

bei der Kgl. Regier ⸗Haupt⸗Kasse und in Frankfurt a. O. b Ser Kgl. a hf mniandite⸗ in Gleiwitz bei der Kgl. Bank-Kommandite, n . bei der Kgi. Bank-⸗Kommandite, in Görlitz bei der Kgl. Bank -⸗Kommandite in Graudenz bei der Kgl. Bank-Kommandite,

der Kgl. Reg. Haupt -Kasse rier 6 in Gumbinnen J M und in Trier bei der Sber⸗ Kon. Kaffe,

in Halle a. S. s bei der Ober ⸗Post ⸗Kasse, in Wiesbaden bei der Kgl. Regier. Haupt ˖Kasse, unter den bei jenen Stellen auszugebenden Bedingungen und zum Coutse von SG. Prozent. .