Der Bundeßrath des Nordbeutschen Bundes genehmigte die mit Baden und Hessen vereinbarten. Verträge in seiner 35. Sitzung, am 23. November, mit Einstimmigkeit, so daß der vollständige Abschluß dieser Verhandlungen dem am 24. Novem. ber zusammentretenden Reichstage des Norddeutschen Bundes in der Eröffnungsrede mitgetheilt, und die Verträge selbst dem Reichstage sofort zur Genehmigung vorgelegt werden konnten. Am 28. Rovember gelangte der am 25. November zu Berlin unterzeichnet Vertrag mit Württemberg im Bundes rath zur Abstimmuanig und demnächst ebenfalls unverzüglich zur Vor⸗ lage an den Reichstag. Am 28. November Abends traf uch der in Versailles am 23. desselben Monats unter- zeichnete Vertrag mit Bayern in Berlin ein; er wurde am 1. Dezember vom Bundesrath genehmigt und gleich⸗ falls sofort dem Reichstage übermittelt, so daß dieser schon am b. Dezember, in seiner 6. Sitzung, zur ersten Berathung aller . den süddeutschen Staaten abgeschlossenen Verträge schreiten
onnte. Die erste Berathung im Reichstage nahm die beiden Sitzungen am 5. und 6. Dezember in Anspruch. Nach Schluß derfelben wurde der präßjudizielle Antrag, die Verfassung einem nach den Wahlgesetzen für das Zollparlament gewählten ge⸗ meinfamen Deutschen Reichstage zur Vereinbarüng mit den deutschen Regierungen überweisen zu lassen, mit großer Majorität abgelehnt, und mit eben solcher die Vornahme der zweiten Be⸗ rathung im Plenum beschlossen. Diese fand am 7. und 8. De⸗
zember statt. - . Unter Verwerfung aller Abänderungsvorschläge wurden
die zwischen dem Norddeutschen Bunde, dem Großherzogthum Baden, dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Württemberg getroffenen Vereinbarungen am J. Dezember unverändert, die Vereinbarung mit, dem Königreich Bayern unter unerheblichen redaktionellen Abänderungen am 8. Dezem⸗ ber in zweiter Berathung angenommen.,
In die dritte Berathung der Verträge trat der Reichstag schon am folgenden Tage, den 9. Dezember, indem er bereit- willig seine Zustimmung zu der vom Präsidenten Dr. Simson in Vorschlag gebrachten Abkürzung der in der Geschäfttzordnung vorgeschriebenen Zwischenzeit gab. Die Verträge mit Baden, Hessen und Württemberg wurden mit allen gegen 5 Stimmen, wie in zweiter Berathung unverändert, diejenigen mit Bayern in namentlicher Abstimmung mit 195 gegen 32 Stimmen in der vom Bundesrath befürworteten Fassung genehmigt.
Bald darauf begannen auch die Landtage in den süddeutschen Staaten die Berathung der Bundesverträge. Zuerst geschah dies im Großherzogthum Hessen, wo der Minister⸗ Präsident von Dalwigk den Bundesvertrag der Abgeordneten⸗ kammer in der Sitzung vom 5. Dezember überreichte. Am 260. Dezember genehmigte diese Kammer die Verträge mit 40 gegen 3 Stimmen. Die Erste Kammer stimmte denselben am 79. Dezember mit Einstimmigkeit zu. Die Verträge wurden am Il? Dezember als Gesetze publizirt.
Der Landtag des Großherzogthums Baden wurde zum 12. Dezember zu einer außerordentlichen Session einberufen und am 13. desselben Monats durch den Staats ⸗Minister Dr. Jolly eröffnet. In der an demselben Tage Nachmittags
stattgehabten ersten Sitzung der Zweiten Kammer erfolgte die Vorkage der Bundesverträge. Die Debatte und die Abstim— mung über dieselben fanden am 16. Dezemher statt; die Kam⸗ mer nahm die Verfassungsverträge, nachdem der Staats⸗Mi⸗ nister Dr. Jolly dieselben in ausführlicher Rede beleuchtet hatte, mit Einstimmigkeit, die Militär⸗Konvention mit Preußen mit allen gegen Eine Stimme an. Am 19. Dezember genehmigte auch die Erste Kammer, mit allen gegen zwer Stimmen, die Verträge. Nachdem beide Kammern am 20. Dezember eine Adresse angenommen hatten, in welcher dem Großherzoge der Dank des Landes für die Verleugnung aller Sonderinteressen, mit welcher er das deutsche Einigungswerk gefördert, dargebracht wurde, ward der Landtag am 21. Dezeniber geschlossen. Die amtliche Publikation der Verträge erfolgte am 31. Dezember. Im Königreich Württemberg wurde die Ständeversamm⸗ lung, nachdem die Neuwahlen für die Abgeordnetenkammer beendet waren, am 19. Dezember durch den König eröffnet. Die Abgeordnetenkammer begann die Berathung der Bundes verträge am 22. Dezember. Der Justiz⸗Minister v. Mittnacht berichtete hierbei über den historischen Gang der Verhandlungen und motivirte die Verträge. Die Annahme derselben Seitens der Abgeordnetenkammer erfolgte am 23. Dezember, und zwar wurde der Vertrag mit dem Norddeutschen Bunde mit gegen 14 Stimmen, der Vertrag mit Bayern mit 76 gegen 12, und die Bezeichnung »Deutscher Kaiser, Deutsches Reich« mit si gegen? Stimmen genehmigt, Die Erste Kammer nahm die Verträge am 29. Dezember einstimmig an. Am 1. Januar
wurden dieselben publizirt.
Am 30. Dezember wurden über die abgeschlossenen Ver⸗ träge die Ratiflkationen zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden, Hessen und Württemberg im Bundeskanzleramt aus⸗ gewechselt und am 31. Dezemher erfolgte die Publikation der . des Deutschen Reichs mit den dazu gehörigen Ver⸗ rägen. Im Königreich Bayern beauftragte die Kammer der Reichs⸗ räthe in ihrer 16. Sitzung, am 12. Dezember, ihre drei ersten Ausschüsse mit der Berichterstattung über die Versailler Ver⸗ träge, deren Vorlegung noch gewärtigt wurde. Die Kammer der Abgeordneten nahm ihre im Juli 1870 vertagten Geschäfte am 13. Dezember wieder auf. In der Sitzung vom 14. Dezember legte
der Staats-⸗Minister Graf Bray den Bundesvertrag vor, welchen
der Justiz⸗Minister Lutz in einer Weise erörterte, die der König durch ein Handschreiben vom 19. Dezember, als seinen Intentionen entsprechend, ausdrücklich billigte. Die Kammer uͤberwies die Verträge einem Ausschuß. Das Gesammt⸗Ministerium bean⸗ tragte unterm 18. Dezember förmlich die Zustimmung beider Kammern zu dem Verfaffungsbündniß. Die Kammer der Reichsräthe nahm die Verträge am 30. Dezember mit allen gegen 3 Stimmien an. Die bayerische Kammer der Abgeord⸗ neten begann die Berathung am 11. Januar und nahm die Verträge nach zehntägigen Debatten am 21. Januar mit 102 gegen 138 Stimmen an. Der Austausch der Ratifikationen er⸗ solgte am 29. Januar zu Berlin.
Somit war die Verfassung des Deutschen Reichs nunmehr von sämmtlichen betheiligten legislativen Faktoren genehmigt.
Nachdem der Reichstag am 9. Dezember über die Verträge
mit Württemberg, Baden und Hessen Beschluß gefaßt, ging eine neue Vorlage des Bundesraths wegen einiger wichtigen Abänderungen in der vom Reichstage angenommenen Ver⸗ fassung des Deutschen Bundes ein.
Schon in der Sitzung vom ö. Dezember hatte der Staats Minister Delbrück Veranlassung genommen, auf eine von dem Abgeordneten Dr. Friedenthal gestellte Anfrage dem Reichstage die Mittheilung zu machen, daß der König von Bayern die Initiative zu einem weiteren bedeutsamen Schritt in dem deut⸗ schen Einigungswerk ergriffen habe. Prinz Luitpold von Bayern habe dem Könige von Preußen am 3. Dezember folgen⸗ des Schreiben des Königs von Bayern übergeben:
Nach den: Beitritt Süddeutschlands zu dem deutschen Verfassung⸗ bündniß werden die Eurer Majestät übertragenen Praͤsidialtechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. . ̃ .
Ich habe Mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Ueber- zeugũng bereit erklärt, daß dadurch den Gesammt-⸗Interessen des deut- schen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bundes präsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deut schen Reiches und der Deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Eure Majestät im Namen des gesammten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fuͤrsten ausüben. habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage ge⸗ wendet, gemeinschaftlich mit Mir bei Eurer Majestät in Anregung zu
bringen, daß die Ausühung der Präsidialrechte des Bundes mit Füh⸗
rung des Titels eines Deutschen Raisers verbunden werde. Sobald
Mir Eure Majestät und die verbündeten Fürsten Ihre Willens⸗⸗
meinung kundgegeben haben, würde Ich Meine Regierung beauftragen, ,, , zur Erzielung der entsprechenden Vereinbarungen ein- Uleiten. ; Gleichzeitig theilte der Staats⸗Minister Delbrück mit, daß die in Verfailles anwesenden deutschen Fürsten den Königen von Preußen und Bayern ihre Zustimmung zu Riesem Vor= schlage bereits ausgesprochen hätten und daß die Erklärungen von 'den übrigen Souveränen und den Senaten der freien Hansestädte in naher Aussicht ständen. Auf Grund dieser Vorgänge war am 9. Dezember der Bundes rath, des Nord⸗ deutschen Bundes auf Antrag des Großherzoglich sächsischen Be⸗ vollmächtigten über die Abänderungen der Bundes verfassung, welche durch die Uebertragung der Kaiserwürde an den König von Preußen erforderlich wurden, in Berathung getreten, deren Ergebniß die oben erwähnte neue Vorlage an den Reichstag zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme war. Dieselbe ging dahin: pin Im Eingang der Bundesverfassung an Stelle der Worte „diescr Bund wird den Namen »Deuischer Bwund« führen« zu setzen: dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen.
2) Dem ersien Absatz des Art. II der Bundesverfassung nach⸗
tehende Fassung zu geben: . öh. Bas Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen
zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat
das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches Krieg
zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Ver— träge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen
und zu empfangen.“ . Es wurde beschlossen, die erste und zweite Berathung dieser
Vorlage schon am nächstfolgenden Tage, den 10. Dezemher,
vorzunehmen. Beide Berathungen fänden ohne Diskussion statt. Nur der Staats- Minister Delbrück bemerkte erläuternd,
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daß die verbündeten Regierungen sich keineswegs verhehlt, daß es bei den vorgeschlagenen Aenderungen der Verfassung in Folge der von dem Könige von Bayern gemachten, von den übrigen verbündeten Regierungen zugestimmten Vorschläge nicht bewenden könne; sie wären indessen davon ausgegangen,
daß es für jetzt genüge, an den beiden entscheidenden Stellen
der Verfassung das auszusprechen, worüber sie sich vereinigt, hätten, und daß es für den nächsten ordentlichen Reichstag vorbehalten bleiben müsse, die weiteren an diese beiden Aen— derungen sich anschließenden Aenderungen im Texte der Bundes—⸗ verfaßssung vorzunehmen.
Auch in der dritten Berathung, welche noch zum Abend des 10. Dezember anberaumt wurde, fand keine Diskussion statt, sondern ohne solche erfolgte die Annahme der Vorlage mit 188 gegen 6 Stimmen.
Der Reichstag des Norddeutschen Bundes schloß seine Berathungen an dem Abende des 10. Dezember mit An⸗ nahme einer Adresse an Se. Majestät den König von Preußen, deren Wortlaut in Nr. 391 des Staats⸗Anzeigers abgedruckt ist. Zugleich wurde beschlossen, diese Adresse Sr. Majestät dem Könige, falls Allerhöchstderselbe dies genehmige, durch eine durch Auslbosung bestimmte Deputation von 30 Mitgliedern zu überreichen. Noch am Abend desselben Tages ging durch den Bundeskanzler die Genehmigung Sr, Majestät ein.
. Die Deputation trat am 13. Dezember von Berlin aus die Reise nach Versailles an und traf am 16. Abends dort ein. Nachdem dem Bundeskanzler von dem Präsidenten des Reichs- tages, Dr. Simson, Anzeige von der Ankunft der Deputation gemacht war, holte jener die Allerhöchsten Befehle ein, wonach Se. Majestät der König den Empfang der Reichtags. Deputation auf Sonntag, den 18. Dezember, nach dem Gottesdienst Nach⸗ mittags 2 Uhr in Allerhöchstihrem Hauptquartier in der Prä— fektur zu bestimmen geruhten.
Umgeben von den dort anwesenden deutschen Fürsten, dem Kronprinzen und den Prinzen des Königlichen Hauses und anderer deutschen Fürstenhäuser, dem Kanzler des Norddeutschen Bundes, der Generalität und den Hofstaaten empfingen Se. Majestät, der König zu der festgesetzten Zeit die Deputation, welcher sich auch die übrigen in Versgilles anwesenden Mitglieder des Reichstags des Norddeutschen Bundes angeschlossen hatten. Der Präsident des Neichstags, Dr. Simson, hielt dann die in ö des Staats⸗Anzeigers veröffentlichte Ansprache an den
Nachdem Se. Majestät Allerhöchstihre Zustimmung gegeben , . ö. dem Könige, welcher hierauf die in Nr. 401 des Staats—
nzeigers mitgetheilten Worte erwiederte.
Se. Majestät der König ließen sich dann die Mitglieder der Deputation, soweit sie Allerhöchstdemselben nicht bekannt waren, vorstellen, richteten huldvolle Worte an die Einzelnen und ent—⸗ ließen dann die Deputation, welche am 20. die Rückreise aus Versailles antrat.
. König theilte den verbündeten deutschen Fürsten durch ein Allerhöchstes Handschreiben vom 14. Januar und den freien und Hansestädten unterm 17. Januar (S. Nr. 26 und 26 des Staats-Anzeigers) mit, daß und in welchem Sinne Er die Deutsche Kaiserwürde angenommen habe.
Am 18. Januar, dem Tage des preußischen Krönungs—⸗ festes, fand im Schlosse zu Versailles nach vorangegangenem Gottesbienst vor den versammelten deutschen Fürsten und Prinzen, den Generalen und Deputationen der vor Paris lagernden Regimenter mit ihren Fahnen und Standarten die feierliche Proklamirung des Königs von Preußen zum Deut—⸗ schen Kaiser statt. Die Proklamation, welche dem deutschen Volke dieses große Ereigniß verkündete, wurde gleichzeitig in beiden Häusern des preußischen Landtags verlesen und von dem Herren⸗ hause, wie von dem Abgeordneten hause mit begeistertem Hoch auf den Kaiser und König begrüßt. Der Präsident des Herrenhauses meldete Sr. Majestät sofort durch den Telegraphen die freudige Zu⸗ stimmung, welche die Proklamation im Hause gefunden hatte, und erhielt noch an demselben Abend eine dankende Antwort von dem Kaiser und König. Das Haus der Abgeordneten be— schloß, seinen Gefühlen durch eine Adresse Ausdruck zu geben, die am 19. Januar vom Hause ohne Debatte angenommen wurde und Sr. Majestät am 27. Januar durch die beiden ersten Präsidenten des Hauses überreicht worden ist.
Im ganzen Deutschen Reich wurde die Kaiserliche Pro⸗ klamation, welche dem deutschen Volke die Erfüllung eines langgehegten Wunsches verkündet und ihm eine glorreiche Zukunft eröffnet, mit hoher Begeisterung begrüßt.
— Der Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin baben nachfolgende Adresse an Se. Majestät d d König abzusenden beschlossen: w
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Kai Allergnädigster König und Herr! ö
Als im Hochsommer des eben abgelaufenen Jahres das deutsche Volk sich erhob, unter Euer Majestät Fährung 26 ,, Boden zu vertheidigen, als die Blüthe der Nation von den Gestaden des alten Ordenslandes wie von den Höhen der Alpen, aus den ehr würdigen Hansastädten wie aus den weiten Gauen des Binnenlandes hinquszog, die Wacht an dem Strome zu üsernehmen, in dessen Fluthen sich die erhabensten Denkmale alter deutscher Herrlichkeit spic⸗ geln, da stieg aus tausend und abertausend Herzen diesseit und jenseit des Maines das leise Gebet zum Himmel:
Möchte aus dem Kriege, zu welchem der übermüthige Nachbar et,, e ,,,, . 64 als eine au ür die erke des Fri dauernd geeinigte Nation! V3 Möchte ihm beschieden sein, was es durch inneres Ringen zu erlangen umsonst gehofft, in den Kampfe mit dem äußeren Feind sich zu gewinnen: den deutschen Staat! Heute nach sechs für die draußen in blutiger Kriegesarbeit jeden Nerv Anspannenden, für die daheim in . 2 ,, langen, für die ungeheuren Erfolge dieses Feldzuzes kurzen — kJ . . . Vertretern Allerhöchstihrer uupts ergönnt, Euer Majestät in der fräntische König mit dem lauten Juhelrufe zu n r. . ö ö Hoch lebe der Deutsche Kaiser! einer, Majestät! keiner weiß es besser, als die Barger Ihrer Vaterstadt — die den schlichten Sinn ihres Königlichen . an und lieben zu lernen die reichste Belegenheit hatten — / daß nicht jener Würde äußerer Glanz es ist, der Euer Majestät bestimmt, einen Titel anzunehmen, welcher Allerhöchstihnen von der Verehrung der Fürsten und freien Städte Deutschlands, wie von seinen Vertretern im Norddeutschen Reichstage und in den süddeutschen Landtagen ent- ö n ist. uer Majestät wollen, indem Sie dies Symbol deutscher Ein heit, das von der Ehrfurcht eines Jahrtausend geheiligt 9 wieder aufrichten, dem deuischen Volt und der Welt verkünden: daß wie fern auch die Wiedergeburt des Deutschen Reiches aus dem Geiste der Gegenwart seinem alten Ursprunge stehe, die einheitliche Kraft, welche Kaiser und Reich zu den Zeiten ihres höchsten Glanzes darstellten, unserer Nation wiedergewonnen ist.
Euer Majestät wollen, indem Sie dem Titel des Königs von
Preußen den des Deutschen Kailsers hinzufügen, durch ein in die
Sinne fallendes Zeichen bekunden; daß Allerhöchst Sie zu dem Berufe,
welchen die Vorschung Ihrem Königlichen Hause anvertraut hat Sich auch mit dem Namen bekennen, mit welchem die deutsche Nation den berufenen Vertheidiger und Mehrer des Reiches zu grüßen ge⸗— wohnt ͤist. Euer Majestät wollen anerlennen, daß die? ichten dieses Be- rufes mit Preußens Krone unlösbar verknüpft . ) ö So ist nicht nur, was Preußens Schwert seit den Tagen des Großen Kurfürsten gewonnen, sondern auch was in der inneren Or⸗ ganisation unseres preußischen Staatswesens durch strenge Zucht und harte Arbeit an lebenskräftigen, der Vertheidigung und der Wohlfahrt des Landes dienenden Institutionen erwachsen ist, sür Deutschland
gewonnen.
So gewinnen wir Norddeutschen, dite wir uns trotz aller politi⸗ schen Trennungen durch den gemeinsamen Schatz, den wir in unserer Sprache, unseren Sitten, unsern Denkern und Dichtern besitzen, mit unzerreißbaren Banden unsern süddeuischen Brüdern verbunden fühl
ten, nun auch die Vereinigung mit ihnen in dem staatlichen Ver⸗
66 in dem Einen Reich, das uns Alle umschließt vom Fels zum. eer.
Wohl ist innerhalb desselben jedem Stamme ein reiches Maß von Freiheit gelassen, seine Eigenart und seine Traditionen zu bewahren und in Ehren zu halten.
Aber nachdem ein fester Boden zu gemeinsamer staatlicher Arbeit gewonnen ist, dürfen wir der frohen Zuversicht sein, daß diese Arbeit den Schatz der gemeinsamen Güter stelig mehren, daß das neue Reich in der Gründung dauernder Insiitutionen zum Schutze der Freiheit und der Wohlfahrt aller deutschen Bürger immer fester zusainmen⸗ wachsen wird. J.
Möge es bald diese wohlthätige Arbeit des Friedens beginne mia es ö. , ir , , s ö ö
n dem gewaltigen Kampfe, an dessen nahem Ausgange wir
stehen, hat die Weltgeschichte 66 Beginn einer neuen ö 9. dem Verhältniß der germanischen und romanischen Völker heraufgeführt.
Wir wagen zu hoffen, daß bei diesem Spruche des Weltgerichtes auch unsere Feinde sich heruhigen werden.
Wir dürfen erwarten, daß Europa ein in gesicherten Grenzen
gegründetes Deutsches Reich als die sicherste Bürgschaft des Weltfrie⸗
dens 53 ir en 6 wie ge die Majestät des Deutschen Kaisers mit so glücklichem Erfolge Ihre leitende und schüßzende Hand über den aer n
schicken der deutschen Nation walten lassen, als Preußens König glück-
lich und zu Seinem und ihrem unverwelilichen R , Krieger geführt hat! . ch uhme Deu schlands
Mit diesem Wunsche erflehen wir Heil und Segen auf Euer
Majestät geliebtes und verehrtes Haupt und bitten Allerhöchst Sie diesen Glückwunsch huldreich anzunehmen als den k iin!
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