Regiment, 2 desgleichen für das Jäger⸗Bataillon Nr. 10, je L desgleichen für das Dragoner-⸗Regiment Nr. 16 und die 4. schwere Batterie, und mehrere kleinere Säcke für die 3. und 4. leichte und 3. schwere Batterie, für die 2. Compagnie
Pionier⸗Bataillons Nr. 10 und das 2. Sanitäts⸗-Detachement.
— In St Quentin, Departement Aisne, ist ein Feld postrelais eingerichtet worden. Das Feldpostrelais in Vesoul, Departement Haute⸗-Sasne, ist wieder in Wirksamkeit getreten. Dagegen ist die Einrichtung eines Feldpostrelais in Dreuz nicht zur Ausführung gekommen.
— Auf den okkupirten französischen Eisenbahnen fand bis- her eine besondere Expedition desjenigen Reisegepäcks, welches die Passagiere außer dem in den Coupés untergebrachten Handgepäck mit sich führten, nicht statt, vielmehr blieb jedem Reisenden überlassen, für die richtige Beförderung und die Sicherheit seines in dem Packwagen befindlichen Ge⸗— päckes selbst Sorge zu tragen. Zur Beseitigung der hier⸗ durch hervorgerufenen Unzuträglichkeiten ist neuerdings die Anordnung getroffen worden, daß die durchgehenden zur Personenbeförderung mitbenutzten Postzüge der Rou— ten Straßburg⸗Lagny resp. Rheims von einem Pack- meister begleitet werden, welchem die Reisenden, die sich zu diesem Zwecke mindestens 20 Minuten vor Abgang des Zuges
am Packwagen einzufinden haben, ihr Gepäck zur Aufbewahrung
übergeben können. Der Packmeister beklebt die Gepäckstücke mit zwei Zetteln, von denen der eine den Namen der Be— stimmungsstation, der andere eine Nummer enthält und händigt dem Reisenden für jedes Stück eine mit der gleichen Nummer versehene Blechmarke aus. Bei Ankunft des Zuges auf der Bestimmungsstation bezw. auf der Uebergangsstation nach einer Seitenroute haben die Reisenden am Packwagen gegen Rückgabe der Marken das Gepäck abzufordern und in Empfang zu nehmen. Eine Garantie für die dem Packmeister über— gebenen Gegenstände wird Seitens der Eisenbahnverwaltung jedoch nicht übernommen, auch ist es nicht gestattet, kaufmän⸗ ö. . Kisten oder Tonnen als Reisegepäck befördern zu lassen.
Straßburg, 28. Januar. Die »Straßburger Ztg.“ vom 25. enthält eine Bekanntmachung des Eivil⸗Kommissars von Kühlwetter, nach welcher aus den bisher zum Arrondissement Straßburg, gehörigen Kantons Schiltigheim, Truchtersheim, Brumath und aus dem Kanton Hochfelden des Arxondissements Zabern ein eigener Kreis unter dem Namen »Landkreis Straß⸗ burg« gebildet worden ist. Als Kreis-Direktor mit dem Amts⸗ sitze in Straßhurg ist der Landrath Hasse bestellt, mit dessen einstweiliger Vertretung der Regierungs- Assessor Pfarrius be⸗ auftragt worden. Die Kantons Zabern, Buchsweiler, Drulin= gen, Lützelstein, Mauersmünster und Saar⸗Union des früheren ÄArrondissements Zabern bilden fortan den »Kreis Zabern« und verbleiben unter der Verwaltung des bisherigen Unter— Präfekten von Hoermann, welcher den Titel Kreis-Direktor annimmt. ‚.
Nanzig, 26. Januar. Der Präfekt der Murthe, Graf Renard, macht bekannt, daß zur Ausführung der von Sr. Majestät angeordneten Contribution von zehn Millionen Franes er die Repartition des auf jeden Kanton fallenden Antheils den Maires zugehen lassen werde, damit diese die Vertheilung unter die Gemeinden vornehmen und die Eintreibung binnen
acht Tagen veranlassen können.
Cöln, 30. Januar. Die englische Post aus London vom 30. d. Mts. früh ist ausgeblieben.
Württemberg. Stuttgart, 30. Januar. (W. T. B.) Der König hat dem Kaiser Wilhelm zu dem neuerlichen großen Erfolge der deutschen Waffen seinen Glückwunsch abge⸗ statet; ebenso wurden auch an die Kgiserin Augusta von dem Könige in Gemeinschaft mit der Königin Olga Glückwünsche gerichtet. Der Kaiser sowie die Kaiserin haben telegraphisch bereits Ihren Dank abgestattet.
Oesterreich Ungarn. Wien, 28. Januar. (Hesterr.
Korr. Die Kronprinzessin Isabella von Brasilien, Gräfin d Eu, ist mit ihrem Gemahl, dem Grafen d'Eu, gestern von London hier K. Ihre Kaiserlichen Hoheiten bleiben einige Tage in Wien, begeben sich sodann nach Venedig c. und kehren im April oder Mai nach Brastlien zurück, worauf Se. Majestät der Kaiser die Reise nach Europa antritt.
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Die Prinzessin Leopoldine Herzogin von Coburg ist am Kopftyphus erkrankt. derzog g ist
Frankreich. Der Prinz Joinville hat der Times ein Schreiben zugehen lassen, worin er seine Verhaftung in Le Mans und die näheren Umstände, welche derselben vorangegan⸗ gen sind, in nachstehender Weise schildert:
Ich befand mich seit Monat Oktober in Frankreich, wohin ich mich begeben hatte, um der republikanischen Regierung von neuem meine Tienste anzubieten und ihr anzudeuten, was ich, mit ihrer Zu- stimmung, zur Vertheidigung meines Landes Nützliches thun zu können glaube. Man antwortete mir, ich könne nur Verlegenheiten bereiten, und ich war fortan nur darauf hedacht, inkognito meine Pflicht als Franzose und als Soldat zu ihun. Es ist wahr, daß ich mich zu General Aurelles de Paladine begeben hatte, um ihn zu er— suchen, mir unter angenemmenem Namen eine Stelle in den Reihen der Loire⸗Armee zu verleihen. Es ist ebenso wahr, daß er mir dies nicht bewilligen zu können glaubte, und so wohnte ich nur als Zu⸗ schauer dem Unglücke von Orleans bei. Allein als ich später dasselbe Gesuch an General Chanzy richtete, wurde es bewilligt. Nur glaubte der pflichtgetreue General, Herrn Gambetta von meiner Anwesenheit bei der Armee benachrichtigen und von ihm die Bestätigung seiner Entscheidung verlangen zu müssen.
Als Antwort auf dieses Verlangen erfolgte am 13. Januar meine Verhaftung durch einen Polizei⸗Kommissar. Ich wurde auf die Präfektur von Le Mans gebracht dort fünf Tage lang zurückgehalten und endlich in St. Malo nach England eingeschifft. Es bedarf nicht des Zusatzes, daß, welches auch meine Gefühle waren, als ich am Vorabend einer Schlacht den Reihen einer französischen Armee ent⸗ rissen wurde, ich keineswegs irgend eine der mir beigelegten Aeußerun⸗ gen über Herrn Gambetta gethan habe, den ich nie gesehen.
Genehmigen Sie ꝛc. Twickenham, 24. Januar.
Fr. de Orleans, Prinz von Joinville.
Bordeaux, 29. Januar. (W. T. B. Nach einem vom »Bureau Havas« versandten Telegramme hat hier eine Volks⸗ versammlung im großen Theater stattgefunden, welche sich gegen den Waffenstillstand erklärte und sich für das Verbleiben der Regierungsgewalt in den Händen Gambetta's, für Fort— führung des Krieges und für Zusammensetzung eines Wohl— fahrtsausschufses aussprach, dessen Mitglieder durch Akklamation in den vorzüuglichsten republikanischen Städten Frankreichs gewählt werden sollen. Eine Deputation wurde beauftragt, Gambetta hier⸗ von Mittheilung zu machen. Vor der Präfektur fand eine De⸗ monstration zu Ehren Gambetta's statt. Derselbe ließ jedoch die Menge durch die Mitglieder der Deputation verständigen, daß er unwohl sei und nicht erscheinen könne. Die Stadt ist erregt, doch hat keine Ruhestörung stattgefunden.
Aus Paxis ist ein Telegramm der Regierung vom 27. Januar eingetroffen, worin der Handels⸗Minister Auftrag
giebt, Vorkehrungen zu treffen, um aus den verschiedenen
Hafenplätzen Lebensmittel, namentlich Getreide und Mehl nach Paris schaffen zu können.
— Die in Brüssel eingetroffene Patrie« vom 28. d. M. mel⸗ det, daß Rochefort bei dem letzten Ausfall erheblich verwundet worden sei. Der Tod des General Bossak bei Dijon wird be⸗ stätigt. Bäudin, früher Gesandter im Haag, ist, der »Patrie⸗« zufolge, zum französischen Gesandten in Konstantinopel ernannt.
Italien. Florenz, 30. Januar. (W. T. B.) In der heu tigen Sitzung der Deputirtenkam mer gab der JustizMinister über die Beschlagnahme der Zeitungen, welche das Schreiben, des Pater Hyaecinth veröffentlicht haben, Aufklärung. Oliva interpellirte hierauf die Regierung über die Verbindlichkeiten welche sie seiner Meinung nach gegenüber der aus— wärtigen Diplomatie bezüglich des Papstes eingegangen. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten erwi⸗ derte, es existirten mit Ausnahme der im Grünbuche veröffentlichten, keine derartige Erklärungen. Die Regierung bringe die seit 19 Jahren von Italien verfolgte Politik zur Anwendung. Die in den Noten dargelegten Erklärungen be⸗ züglich Roms bethätigten das von Cavour formulirte Prinzip der Kirchenfreiheit. Die Gesetzesbestimmungen entfernten jeden Verdacht, daß der Papst irgend einer menschlichen Souveränität unterworfen sei. Hiermit schloß die Generaldebatte über das Gesetz, betreffend die dem Papste zu gewährenden Garantien.
Amerika. New-⸗ York, 30. Januar. Der Schatz⸗ sekretär hat für den Monat Februar angeordnet, daß an jedem Mittwoch 2 Millionen Bonds angekauft und an jedem Don⸗ nerstag 1 Million Gold verkauft werden soll.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 31. Januar. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm, in der Debatte über den Be— richt der Budget ⸗Kommission über den Entwurf eines Gesetzes⸗ betreffend die Indemnitäts ⸗Ertheilung in Bezug auf die Aus,
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6 des Gesetzes vom 9. März 1867 und die Feststellung er nach Maßgabe des Gesetzes vom 19. März 1870 zu decken⸗ den Ausgaben aus dem Jahre 18368, der Finanz-Minister Camphausen nach dem Abg. Dr Virchow das Wort:
Meine Herren! Ueber die Angelegenheit, welche heut nochmals das Haus beschäftigt, habe ich mich im verflossenen Jahre sehr ein—⸗ 6 ausgesprochen, und ich würde im Wesentlichen nur auf das
ezug nehmen können, was ich damals geäußert habe, wenn ich nicht heute einem neuen Hause gegenüberstände und wenn nicht heute auch der Bericht zu herücksichtigen wäre, der von Ihrer Kommission erstattet worden ist. Wie mir scheint, hat selbst in der Kommission, obschon sie die Ertheilung der Indemnität beantragt, kein völlig billiges Ur— theil über das stattgefunden, was mein Amtsvorgänger gethan hat. Eclauben Sie mir, den Versuch zu machen, den Hergang auch von meinem Standpunkte aus darzulegen.
Meine Herren! Durch das Gesetz vom 9. März 1867 wurde der Finanz-⸗Minister ermächtigt, allmählig, je nach dem Bedarf für die ein⸗ zelnen Baujahre, die Mittel für diese Eisenbahnen zu realisiren; das Gesetz hat eine Summe von 24 Millionen Thlr. ins Auge gefaßt. Im Jahre 1867 wurde mit dem Bau begonnen; das Jahr 1867 ist das erste Baujahr. Als mit dem Bau begonnen wurde, erwartete man, daß ein Betrag von mehr als 8 Millionen in diesem Jahre allein zur Verwendung gelangen würde Durch bekannte Gründe,
durch die Händel wegen Luzemburgs, hat in dem Baujahr 1867 der
Bau nicht so rasch sortschreiten können, als ursprünglich erwartet wurde, und es sind im Jahre 1867 deshalb nur 4,140 000 Thlr. zur Verwendung gekommen. Im Jahre 1867 war die Finanzverwaltung in der Lage, den Markt unausgesetzt mit preußischen Anleihen zu be⸗ denken, welches den Erfolg hatte, daß der Absatz sehr schleppend wurde, daß die Course nach und nach sinken mußten. Gegen Ende des Jahres 1867 war der damalige Finanz ⸗Minister in der Lage, daß er sich sagen mußte: ich habe nunmehr den gedachten Vorschuß zu decken, ich habe für die Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung, für die hier gedachten Eisen⸗ bahnen zu sorgen, und außerdem ist am 12 Dezember 1867 dem Landtage eine Gesetzvorlage gemacht worden, wonach für sehr drin gende Eisenbahnbauten, die aber bei Aufstellung des Etatsentwurfs pro 1868 noch gar nicht berücksichtigt waren, eine Summe von 40 Millionen Thaler in Aussicht genommen wird. Als der Finanz— Minister damals von der richtigen Auffassung, von der meiner Ueber— zeugung nach unbedingt richtigen Auffassung ausging, daß er den Weg zu verlassen habe, die Anleihe im Einzelnen Tag für Tag aus— bieten zu lassen, sondern daß er dafür zu sorgen habe, sich den Geldbedarf für das ganze Jahr hinaus für Eisenbahnzwecke zu sichern, da hatte er damit begonnen, mit einem Con- sortium in Verhandlungen zu treten, das natürlich, wenn es sich dazu entschließen sollte, einen bedeutenden Posten Eisen—⸗ bahnanleihe zu übernehmen, eine Sicherung dafür haben wollte, daß nicht unmittelbar, nachdem dieses Geschäft abgeschlossen wäre, wieder ein neues abgeschlossen werden könne. Damals wurde also dem Finanz ⸗Minister gesagt: wenn ein größeres Geschäft mit Dir gemacht werden soll, so wünschen wir, daß die Zusicherung übernommen wird, den Kriegsfall natürlich ausgenommen — die Finanzverwaltung läßt sich für einen solchen Fall niemals die Hände binden — daß, diesen Fall ausgenommen, der Finanz. Minister bis zum 15 Oktober 1868 mit keiner Anleihe mehr an den Markt tritt, und zwar wurde dies recht eigentlich stipulirt mit Rücksicht auf die Verhandlungen, die wegen der Anleihe über die 40 Millionen Thaler schwebten. Diejenigen, die mit dem Finanz-⸗Minister kontrahirten, die konnten ihrerseits nicht wissen, ob nicht in dem zweiten Baujahre der gesammte Bedarf, der durch das Gesetz vom 9. März 1867 vorgesehen war, zur Verwendung gelangen konne, und das konnte eben so wenig die e,, der Staats⸗ schulden wissen. Die Garantie; die der Vorredner suchte, die ist meines Erachtens sehr leicht zu finden, und Sie werden auf meiner Seite keinem Widerspruch begegnen, wenn es sich darum handelt, diese Garantie zu schaffen. Diese Garantie hätte darin gelegen, daß das Gesetz, anstatt dem Finanz-Minister eine diskretionäre Befugniß zu überweisen, den Betrag bestimmt hätte, der zur Verausgabung ge— langen durfte. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden hätte nie und nimmermehr ein einziges Apoint über diesen Betrag hinaus aus⸗ ö, Das hat sie nie gethan, das wird sie nie thun. Die ganze Differenz liegt hier in folgendem Punkte: der Herr Vor— redner geht von der Unterstellung aus, das, was allerdings die Erfahrung nun als richtig erwiesen hat, . von vornherein festgestanden, daß nämlich die Verwendung der 24 Millionen sich auf viele Jahre vertheilen würde. Das stand von vornherein nicht fest, und die Verwaltung wäre im Jahre 1868 unbedingt befugt gewesen, die ganzen 24 Millionen zu dem Bau zu verwenden. Ob sie das thun würde oder nicht, das wußten weder die Contrahenten bei diesem Vertrage, noch wußte das die Hauptverwaltung der Staats- schulden, und die Hauptverwaltung der Staatsschulden hat deshalb, da über den gesammten Betrag der überhaupt für diese Eisenbahn⸗ bauten verwendet werden durfte, der auch im Jahre 1868 verwandt werden durfte und wovon sie nicht wissen konnte, ob es geschehen würde, die Ausstellung der Schulddokumente ihr zustand, sie hat nur innerhalb dieser Grenzen die Schulddokumente ausgestellt. Ich wiederhole, für die Zukunst ist die Sicherung gegen eine solche Ueberschreitung mit der größten Leichtigkeit zu finden, und wie gesagt, die Regierung wird, wenigstens so lange ich dabei mitzusprechen habe, keine Schwierigkeiten machen, so bald der Fall eintritt. Im einzelnen Falle aber, meine Herren, werden Sie zu untersuchen haben, auf welcher Seite das größere Interesse liegt, ent ⸗ weder eine unbedingte Vinkulirung eintreten zu lassen, oder der Ver ⸗ waltung ein gewisses diskreticnaͤres Ermessen , , zu wollen. Sobald Sie Grund haben, eine wirkliche konstliutionelle Gefahr zu
erblicken, dann rathe ich meinerseits Ihnen, seien Sie lieber etwas vorsichtiger. .
Nun, meine Herren, als also damals über diese Anleihe ver—⸗ handelt wurde — ich glaube, ich habe vorhin bei diesem Punkte ab— gebrochen — da hatte sich der Minister zu sagen: ich muß den Vor— schuß, der bereits pro 1867 geleistet ist, decken; ich muß für den wei. teren Bedarf dieser Eisenbahnen sorgen; ich muß ferner daran denken, daß ich die Geldmittel für die erst noch zu genehmigende Eisenbahn⸗ anleihe in kurzer Zeit beschaffen kann. Nun erlauben Sie, daß ich diesen Punkt einmal so ins Auge fasse, als wenn irgend eine kon⸗ stitutionelle Schwierigkeit nicht vorgelegen hätte; unterstellen Sie ein⸗ mal mit mir nur einen Augenblick, daß der Minister in seinem vollen konstitutionellen Rechte gewesen wäre, als er diese Anleihe— operation gemacht hat! Dann kann ich nur erklären, daß die Opera⸗ tion in hohem Grade zweckmäßig war — in hohem Grade zweck— mäßig! Denn, meine Herren, Sie sehen aus den Mittheilungen, die Ihnen vorgelegt worden sind, daß der Minister in der Lage war, von den realisirten 24 Millionen — die Summe von 24 Millionen bildet nur den Nominalbetrag, der wirklich erzielte Betrag hat nur 221380000 Thlr. ausgemacht — gleich 4,140,000 Thlr. hergeben zu müssen, um die ältere Schuld zu decken, daß er also nur ein Dis—⸗ positionsquantum von ungefähr 18 Millionen Thlr. bekam. Es ist Ihnen ferner nachgewiesen, daß ihm offiziell angezeigt worden ist, der Bedarf für diese Eisenbahnen im Jahre 1868 werde betragen 7,910, 000 Thlr; in runder Summe also ungefähr 8 Millionen Thlr. Sie haben ferner gehört, daß für die Zwecke, wozu die 10 Millionen - Anleihe verwendet war, man eine Ausgabe von 10 bis 11 Millionen Thlr. in Aussicht genommen hatte. Der Finanz ⸗Minister hatte also durch diese Operation, wodurch ihm 18 Millionen Thaler disponibel ge—⸗ macht wurden, nur dasjenige gedeckt, was er im Anfange des Jahres als im Jahre 1868 zu Eisenbahnbauten erforderlich ansehen mußte, und daß er zu jener Zeit das gedeckt hat, war finanziell eine unbe— dingt richtige Operation.
Nun, meine Heiren, lassen Sie mich übergehen zu der anderen Seite der Frage, in wie weit der Finanz ⸗Minister dazu befugt war! Da erkenne ich nun unumwunden an — und habe das im vorigen Jahre auch gethan — daß der frühere Herr Finanz -Minister dieser konstltutlonellen Frage nicht diejenige Wich⸗ tigkeit beigelegt hat, die sie verdiente. Wie ich aber im vorigen Jahre hestritten habe daß der Finanz-Minister von der Heydt dabei nicht bona fidé zu Werke gegangen sei, so bestreite ich das heute noch einmal und auf das Allerentschiedenste. Als im Januar v. J. diese Verhandlungen stattfanden, da ist, wie gesagt, kontrahirt worden mit einem Konsortium bestehend aus den angesehensten Banquiers und aus Instituten. Diesem Konsortium ist vorgeschrieben worden, über die Operation eine öffentliche Bekanntmachung zu erlassen. Aller Welt wurde also das Geheimniß mitgetheilt; dem Abgeordnetenhause ist damals das auch nicht verborgen geblieben. Im vorigen Jahre war ich in dieser Hinsicht noch nicht so gut gesattelt wie heute. Ich hatte damals etwas viel zu thun und da konnte ich Ihnen nicht angeben, wann die Verhandlung über die 40 Millionenanleihe siattgefunden hätte, heute kann ich die Daten anführen. Die Bekanntmachung des Konsortiums, die über die 24 Meillionenanleihe spricht, ist datirt vom 16. Januar 1868. Die Frage über die 40 Millionenanleihe ist in dem Abgeordnetenhause verhandelt am 17. Januar 1868 und einer der Redner, der Freiherr von Vincke; den wir heute zu meinem Bedauern nicht mehr in unserer Mitte sehen, hat bel die ser Verhandlung ausdrüälich angeführt, — Sie können sich selbst überzeugen, wenn Sie Seite 698 des stenographischen Berichtes nach. schlagen wollen — ausdrücklich das Faktum angeführt, daß bei uns 4 Millionen Thaler kontrahirt worden seien. Es ist schon früher von mir ausgesprochen worden, und es ist auch heute noch meine feste Ueberzeugung, wenn der Minister v. d. Heydt in der Versamm— lung vom 17. Januar 1868 dem Hause mitgetheilt hätle: Meine Herren, ich habe das Geschäft über diese eine Anleihe abgeschlossen, ich weiß recht wohl, daß ich da in Bezug auf die eine Anleihe von 24 Millionen Thaler über meine formale Befugniß hinausgegangen bin, ich thue es aber vorsorglich, um auch für die in Frage stehende andere Anleihe von 40 Millionen Thaler Geldmittel zu realisiren; wenn er gesagt hätte: für das Land ist es absolut gleichgültig, ob wir diese Anleihe 67 D. oder 68 A. nennen, die rn el Berechtigung, Anleihen zum Nominalbetrage von 24 Millionen zu kontrahiren zur Deckung des Bedarfes für diese beiden verschiedenen Eisen bahnanleihen, be⸗ sitze ich, sobald das Gesetz über die 40 Millionen Anleihe genehmigt sein wird, ich bin blos in der Form abgewichen, heißet das gut« — ich bin überzeugt, das Abgeordnetenhaus hätte sofort die ganze Sache ge— nehmigt. Darin aber hat meiner Meinung nach die damalige Ver- waltung nicht ganz den richtigen Weg eingeschlagen, daß sie nicht so— fort unumwunden diese Erklärung abgegeben hat. — Ich, meine Herren, ich verspreche Ihnen, ich will dafür sorgen, in einen solchen Fall überhaupt nicht zu kommen, aber wenn ich hineingerathen sollte,
Ihnen gleich offen und unumwunden die Wahrheit zu sagen.
— Das Mitglied des Herrenhguses, Ober -Bürgermeister Dee in Frantfurt a. O., ist am 29. d. M. nach längeren D .
gestorben:
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Der Wagenmangel auf den Eisenbahnen.
Ueber den auf den Eisenbahnen herrschenden Wagenmangel erschallen von allen Seiten Klagen und zwar nicht allein aus dem am Kriege direkt betheiligten deutschen Staaten, auch in Belgien, Oesterreich z. ist der Wagenmangel ein akuter. Die
Verkehrsstörungen, welche durch die zum Theil monatelang
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