1871 / 37 p. 12 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Gesetz, betreffend die Bewilligung von Darlehnen an die Kreis— verhände im Regierungsbezirk Trier.

Vom 29. Januar 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 1 mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:

§. 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt, den Kreisverbänden im Regierungsbezirk Trier Darlehne aus der Staatskasse bis zum Gesammtbetrage von dreimalhundert Tausend Thalern zu bewilligen, um aus den dies fälligen Beträgen kleineren bedürftigen Grundbesitzern zur Ergänzung, ihres Viehstandes und zur Beschaffung von Saat.

üchten fuͤr die nächste Feldbestellung die erforderlichen Mittel dar⸗ lehnsweise zu gewähren.

Die Vertheilung der Geldmittel an die einzelnen Kreise erfolgt unter Mitwirkung einer Kommission, deren Mitglieder von den Kreiß— e nr dablen sind; den Vorsitz in derselben führt der Regierungs⸗

räsident.

Die Bewilligung der Darlehne innerhalh der einzelnen Kreise ist von den Kreisständen zu beschließen.

§. 2. Die zur Gewährung dieser Darlehne (98. I) erforderlichen Geldbeträge sind aus denjenigen Summen zu entnehmen, welche auf die nach dem Gesetze vom 23. Dezember 1867 (GescßzSamml. S' 1929) zur Abhülfe des Nothstandes in Ostpreußen bewilligten Vorschüsse theils schon zurückgezahlt worden sind, theils noch zurückgezahlt werden.

3 Die Kreisverbände haben die ihnen bewilligten Darlehne mit drei Prozent jährlich zu verzinsen und vom J. Januar 1872 an in fünf gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Die hiernach jahrlich zu vereinnahmenden Beträge sind in den Staagtshauzhalts-Etat des betreffenden Jahres aufzunchmen.

§. 4. Die Ausführung dieses Gesetzes wird den Ministern des Innern und der Finanzen übertragen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Hauptquartier Versailles, den 29. Januar 1871.

,, Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz von Mühler. von Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camp hausen.

Bekanntmachung, betreffend die Seitens beider Häuser des Land tages ertheilte nachträgliche Genehmigung der Verordnung vom 17. August 1870 für die Hohenzollernschen Lande zur Ausführung der Gesetze über die Kriegsleistungen und die Unterstützung hülfsbe—⸗ dürftiger Familien der züm Dienste einberufenen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve. Vom 12 Januar 1871. Ngchdem die unter dem 17. August 1870 für die Hohenzollern— schen Lande erlassene, durch die Gesetz Sammlung (Jahrgang 1870 S. 541). verkündete Verordnung zur Ausführung der Gesetze über die Kriegsleistungen und die Unterstützung hülfsbedürftiger Familien der zum Dienste einberufenen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersutzreserve den beiden Häusern des Landtages vorgelegt worden ist, haben dieselben der gedachten Verordnung ihre Zustimmung ertheilt. Dies wird hierdurch bekannt gemacht. Berlin, den 12. Januar 1871. Königliches Staats-Ministerium. Gr. von Itzenplitz von Mühler. von Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphaufen.

hat eine Bekanntmachung erlassen, welche aus Anlaß der Ent⸗ weichung einiger aus Dijon als Geißeln abgeführten Personen aus Epinal, trotz des von ihnen abgegebenen Ehrenwortes, diese Stadt nicht zu verlassen, und im Hinblick auf zahlreiche ähn— liche Fälle, wo das Ehrenwort franzöͤsischer Kriegsgefangenen gebrochen wurde, zur Kenntniß bringt, daß künftig das Chren—⸗ wort keines Franzosen mehr angenommen werden' wird.

ner Journale meldet, tritt am 7. d. in eine amtliche Eisenbahnkonferenz zusammen, um die Beschlüsse wegen des Umbaues des Bahnhofes in Bodenbach und wegen der Umgestaltung des Verkehrs daselbst zu fassen.

lich der heutigen öffentlichen Feier der Kapiulation von Paris

und des Waffenstillstandes waren die Häuser der Stadt auf ; das Reichste und Sinnigste geschniückt.

Allumination eine allgemeine und eine wahrhaft prächtige.

Der Verkehr in den Straßen war den ganzen Tag hindurch

und besonders während der Illumination so lebhaft, daß die

Cirkulation fast gehemmt war. Der König und die Königin⸗

Nicht amtlich es. Berlin, 2. Februar. Der Civil⸗Kommissar von Lothringen, Marquis Villers,

Sachsen. Dresden, 2. Februar. Wie das »Dresd⸗—

Bodenbach

geisterten Hochs begrüßt.

samen Abstimmung erforderlich.

fortgesetzt.

Frankreich. Bordeaux, 1. Februar. (W. T. B.) erlassen, durch welches die Wahlen für die konstituirende Versammlung auf den 8. Februar anberaumt werden. Ein zweites Dekret erklärt verschiedene Personen für wahlunfähig. In diesem Dekret heißt es: Es ist gerecht, daß alle Mitschuldigen jener Regierung, welche mit dem Attentate vom 2. Dezember begann, um durch die Kapitulation von Sedan zu endigen, indem sie Frankreich den Ruin und die Invasion als Erbtheil hinterließ, daß diese Personen in diesem Augenblick in dieselbe politische Ohnmacht ver⸗ setzs werden, in welcher sich die Dynastie befindet, deren Mitschuldige und Werkzeuge sie gewesen sind. Es ist dies die nothwendige Sanktion der Verantwortlichkeit, welche sie auf sich genommen haben, indem sie den Kaiser bei Vollbringung gewisser Akte seiner Regierung unterstützten. Hierzu gehören alle diejenigen Personen, welche vom 2. De⸗ zember 1851 bis zum 4. September 1876 die Stellung eines Ministers, Senators, Staatsraths und Präfekten bekleidet haben. Ebenso, wie diese, sind von der Wählbarkeit für die Versamm⸗ lung ausgeschlossen alle Individuen, welche bei den Wahlen zur Legislative in der Zeit vom 2. Dezember 1851 bis zum 4. September 1870 als offizielle Kandidaten in irgend einer Form aufgestellt worden sind. Ein drittes Dekret verfügt bezüglich des Bollzuges der Wahlen, daß alle Wähler im Hauptorte des Kantons ihre Stimmzettel abzugeben haben. Dem Präfekten steht es frei, auf Grund lokaler Verhältnisse die Kantone in 2 oder 3 Wahlbezirke zu theilen. In diesemn Falle findet die Wahl jeder Abtheilung in einer speziell von dem Präfekten bezeichneten Kommune statt. Dle Wahlen dauern nür einen Tag. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind die Mitglieder derjenigen Familien, welche in Frankreich seit dem Jahre 1789 regiert häben. Als Repräsentanten des Volks können serner diejenigen Personen nicht fungiren, welche in einer der neun ersten Kategorien des Artikels 79 es Ge— s'tzzes wom, 18. DNärz 1849 und durch die Bestimmungen des Artikels 81 desselhen Gesetzes besonders bezeichnet sind. Die Dekrete sind von sämmtlichen Mitgliedern der Regierungs⸗ abtheilung unterzeichnet.

Das große Theater ist zum Sitzungssaale der Constituante , Die erforderlichen Vorbereitungen haben bereits egonnen.

ö Eine getern Abends mitgetheilte Note ver— öffentlicht den Inhalt einer Depesche, welche Gambetta gestern an Favre nach Versailles sandte und in welcher er sich darüber beklagt, daß die Delegation in Bordeaux seit Empfang des Telegrammis vom 28. Januar, in welchem der Ab' schluß des Waffenstillstandes angekündigt worden war, ohne jede weitere Mittheilung geblieben sei , Durch welche

sie in den Stand gesetzt worden wäre, die nöthigen Maß- regeln zur Einberufung der Wähler zu ergreifen. Es folgt hierauf eine in der verflossenen Nacht hier eingetroffene Depesche des Grafen Bismarck an Gambetta, in welcher an— gezeigt wird, daß Favre Versailles soeben verlassen habe, und die Depesche Gambettas am nächsten Tage empfangen werde. Unter dem Titel »Aufklärungen« wird hierauf ein Resumés der am 28. Januar abgeschlossenen Konvention mitgetheilt. Die hiesige Regierung knüpft hieran folgende Bemerkungen: Aus diesen Do⸗

Bayern. München, 2. Februar. (W. T. B. Anläß⸗

Am Abend war die

kumenten ist keinerlei Festsetzung zu ersehen, welche bezüglich der Frage des Krieges oder Friedens in Verfailles getroffen wor⸗

den wäre, dieselbe bleibt vielmehr der konstituirenben Versamm⸗ lung vorbehalten. Ein gewichtiger Unterschied jedoch besteht be⸗ züglich der Ostarmee zwischen den in der Depesche Favre's er— wähnten Waffenstillstandsbedingungen und dem Texte der Mit⸗ theilungen des Prinzen Friedrich Earl, in welcher es heißt: Bezüglich der Ostarmee wird der Lauf der Linie einer Verständi=

gung vorbehalten, welche eintritt, sobald die vertragschließen⸗

Mutter machten während der Illumination eine Fahrt durch die Stadt und wurden von der Volksmenge überall mit be⸗

Desterreich⸗ Ungarn. Pesth, 1. Februar. (W. T. B.) Eine gemeinschaftliche Berathung der Komites der Delegation des Reichsrathes und der ungarischen Delegation, um eine Ver— einbarung zwischen den Beschlüssen derselben über das Kriegs⸗ budget zu erzielen, war erfolglos, und es ist daher der Zu⸗ sammentritt beider Körperschaften zum Behufe einer gemein⸗

Belgien. Brüssel, 2. Februar. Die Repräsentan⸗ tenkammer beschäftigt sich noch immer mit der Kohlenange⸗ legenheit; die Debatte über diesen Gegenstand wird morgen

Die Regierung hat unter gestrigem Datum ein Dekret

für Frankreich nicht wieder gut zu machen sind.

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arteien sich über die gegenwärtige Lage der im Zuge be⸗ Ein, lingen Operationen in den Departements Cgte d'or, Doubs und Jura werden verständigt haben. Jedenfalls wird die Linie das Gebiet dieser drei Departements schneiden, indem sie der deutschen Okkupation die nördlich gelege⸗ nen, der französischen Armee hingegen die südlich von diesem Gebiete gelegenen Departements überläßt.“ Dieselbe Depesche sagt ferner: »Die Kriegsoperationen im Osten werden unabhängig vom Waffenstillstand fortgesetzt, bis man sich über eine Demarkationslinie verständigt haben wird, deren Lauf durch die erwähnten drei Departements einer späteren Verständigung vorbehalten bleibt.. Eine Depesche Bismarcks über denselben Gegenstand sagt: »Die Feindseligkeiten vor Belfort und in den Departe⸗ ments Houbs, Este dor und Jura werden fortgesetzt. Es wird hinzugefügt, die Regierungsabtheilung in Bordeaaux habe sofort die Anordnungen Favre's, betreffend den Waffenstill stand, ausführen lassen, und es seien dieselben seit 48 Stunden durch die französischen Generale beobachtet worden, dagegen habe die preußische Armee ihre Bewegungen insbesondere im Osten festgesetzt und verschiedene Po⸗ sitionen trotz der berechtigten Einsprache unserer Corpskomman⸗ danten besetzt. Die Regierungsdelegation, welche bisher einzig und allein die ofsiziellen französischen Dokumente empfing, hat das Recht und die Pflicht, dem Lande diese Thatsachen mitzutheilen, um ein Urtheil darüber abgeben zu können, wen mit Recht die Verantwortlichkeit für diese irrige Auslegung trifft, aus welcher ir unsere heldenmüthige Ostarmee sich Folgen ergeben, welche

2. Februar. Das Appellationsgericht in Aix hat ent- schieden, daß alle Beamte ohne Unterschied der Stellung für den gesetzgebenden Körper wählbar seien, und daß alle entgegen⸗ stehenden Bestimmungen über die Inkompatihilität ohne Wir— kung wären. Sämmtliche Journale sind von dieser Entscheidung in Kenntniß gesetzt worden.

Havre, 2. Februar. Der Personen⸗ und Güterverkehr zii ö Mezidon, ferner zwischen Rennes, St. Malo und Brest ist wieder eröffnet. .

Nachrichten aus Maxseille vom 1. Februar zufolge ist die Stadt wohl bestürzt und traurig, aber ruhig. Die von der Präfektur und der Munizipalität erlassenen Proklamationen machten eine gute Wirkung. Die Journale ermahnen ein— stimmig die Beyölkerung, die Ordnung zu bewahren und sich aller Straßenkundgebungen zu enthalten.

Brüssel, 2. Februar. (W. T. B.) Nach einer der »In—⸗ döpendance belge aus Lyon vom 30. Januar zugegangenen Mittheilung hat der dortige Munizipalrath den Beschluß gefaßt, das Gouvernement von Bordeaux einzuladen, seinen Sitz in Lyon zu nehmen und es aufzufordern, mit verdoppeltem Eifer

die Zerstückelung des Vaterlandes zu verhindern.

Wie der »Etoile Belge, aus Calais vom heutigen Tage meldet, ist das Eintreffen der Eisenbahnzüge mit Lebensmitteln sehr erschwert. Der erste Zug mit Mehl kann erst morgen nach Paris abgehen. Nach demselben Blatte ist in Paris der Mangel an Brod äußerst fühlbar. Wie aus Lille gemeldet wird, neigt sich die Stimmung dort mehr und mehr dem Frieden zu.

Spanien. Der König von Spanien hat englischen Blät— tern zufolge den europäischen Souveränen seinen Regierungs— antritt in nachstehendem Schreiben angezeigt:

Don Amadeo J. durch 1 ö und . Nationalwillen

önig von Spanien an seine Majestät u. c. w. u. s. w. ö rde p souveränen Cortes der spanischen Nation Uns die Krone dieses edlen Landes angeboten haben und nachdem Wir die Ueberzeugung gewonnen haben, daß eine solche Wahl keinerlei Stö . rung des europäischen Friedens herbeiführen würde waren Wir der Ansicht, daß Wir mit Dankbarkeit ein so ehrenvolles und erhabenes Anerbieten annehmen sollten, so schwer auch die Pflichten wären, welche es Uns auferlegt. Wir haben es auch angenommen mit dem festen und unwandelbaren Entschlusse, alle. unsere Anstren⸗ gungen anzuwenden und Unsere, ganze Existenz zu widmen für das Wohlergehen und das Gedeihen dieses großen Volkes. Eines der sichersten Mittel, dieses Gedeihen herbeizuführen, wird sein, ein herzliches Einvernehmen mit den fremden Souveränen und Staa— ten zu unterhalten, besonders mit denen, zu welchen Spanien seit einiger Zeit in freundlichen Beziehungen gestanden. Indem wir dem— emäß das Faktum Unserer Thronhesteigung, welches am 2. d. M. attgefunden, nachdem Wir den Eid geleistet, die Verfassung der Monarchie zu achten und achten zu lassen, zur Kenntniß Ew. Majestät bringen, bitten Wir Ew. Majestät, Uns mit Ihrer Freundschaft be— ehren zu wollen und zugleich die Unsrige anzunchmen, welche Wir Uns beeilen, Ihnen anzubieten mit der vollständigen Ueberzeugung, dah sie unwandelbgr und dauernd sein wird. In diesem Vertrauen bitten Wir Gott, Ew. Majestät in Seinen heiligen Schutz zu nehmen.

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Am ersten Märzsonntag finden die Wahlen statt, da

die Kammern am 3. April eröffnet werden sollen.

Türkei. Konstantinopel, 31. Januar. Heute einge⸗

langten Nachrichten aus JYJemen zufolge hat sich ein großer 3 der Insurgentenchefs unterworfen. Man könne die Ge— gend als vollständig pacifizirt betrachten.

Vereinsthätigkeit für die Armee. Berlin, 2. Februar. Das Deutsche Central ⸗Komite hat für die

Lazarethe um Belfort durch die Vetsorgung der daselbst angelegten ö . und Sentheim so ausreichend gesorgt, daß bereits über einen Theil der dorthin dirigirten Sendungen anderweit verfügt werden konnte, da durch die genannten Depots jedem Bedarfe abge⸗ holfen worden ist, und auch für die Folge Abhülfe geschafft werden wird. Die Nothrufe, die in verschiedenen Blättern wegen des Man- gels der Lazarethe um Belfort veröffentlicht worden sind, finden daher in den thatsächlichen Verhältnissen keine genügende Begründung. Dele⸗ girte des Central⸗Komites, die mit Sendungen nach Belfort abgegan—

en und bereits seit mehreren Tagen hierher zurückgekehrt sind, schil⸗ ö die dortigen Zustände als vollständig befriedigend. Für die Südarmee sind bereits seit mehreren Wochen die vom Eentral-Komite angelegten Depots zu Chaumont und Epinal in Thätigkeit. Nachdem die Eisenbahnverbindung nach Vesoul seit Montag eröffnet worden, ist sofort mit Einrichtung eines Depots zu Vesoul vorgegangen, so daß dessen Wirksamkeit in den nächsten Tagen in Aus- sicht zu nehmen ist. Durch das bereitwillige Entgegenkommen der Linien Kommission zu Rheims war es dem Central = Komite gelungen, seine Sendungen wahrend der Unpassirbarkeit der ge— sprengten Eisenbahnbrücke bei Fontenay (von Touh über Metz,

6zisres und Rheims dirigiren lassen zu können, was um so mir⸗ kungsvoller wurde, als durch die Verbindung Rheims . Epernay, die Route Meaux, Lagny, Versailles, Orleans und weiter erreicht wird, mithin in den Sendungen keine Stockung eingetreten ist. Nachdem seit Dienstag die Eisenbahnbrücke bei Fontenay wieder hergestellt, werden die Transporte hier einen geregelten Weg über Nanzig nehmen während die bisherige dirette Eisenbahn-⸗Verbindung nach Orleans über Blesme und Chaumont leider durch Sprengung einer Eisen⸗ bahnbrücke wieder aufgehoben ist und die Sendungen ihren Weg über Lagny und Corbeil zu nehmen haben. In den Transporten des Cemral-⸗Komites hat ungeachtet des abgeschlossenen Waffenstillstandes eine Verminderung nicht eintreten können. Nach wie vor verlangen die Lazarethe auf dem Kriegsschauplaße und die sie speisenden Depots die nachhaltigste Unterstützung. Bei der Reichhaltigkeit der Sendungen des Central⸗Komites kann in einzelnen Lazarethen wohl vorüber— gehend ein Mangel an diesen oder jenen Gegenständen eintreten, nie mals aber längere Zeit andauern, da die Speisungsdepots überall so angelegt sind, daß sie ohne große Schwierigkeiten auch von den fernst⸗ gelegenen Lazarethen erreicht werden können.

Statistische Nachrichten. .

In Danzig liefen nach anitlicher Nachweisung im J. 1870 1134 beladene Schiffe von 141433 Last ein, 254 Schiffe und 22, 160 Last (15 pCt.) weniger als im J. 1869; außerdem 473 Schiffe in Ballast von 59,420 Last, 58 Schiffe und 8569 Last mehr als in 1869. Unter den beladenen Schiffen waren 195 Dampfer von 46,580 Last, 22 Dampfer weniger, aber 1331 Last mehr als in 1869; von den beballasteten Schiffen waren 95 Dampfer von 25.227 Last, 12 Dampfer und 5b Last mehr als in 1869. Der Nationalität nach waren von den einlaufenden beladenen Schiffen 490 von 6l 221 Last (43 pCt.) preußische, 28s von 52/64] Last (410 pCt) englische, 116 von 6396 Last norwegische, l von 8289 Last niederländische, 60 von 4755 Last dänische, 33 von 1658 Last schwedische, 23 von 3011 Last mecklenburgische, 11 von 796 Last französische, 10 von 920 Last han= seatische, 8 von 1064 Last russische, 2 belgische, 1 oldenburgisches, 1 noidamerikanisches. . .

Die Hauptgegenstände der Einfuhr, scen lande und stromwärts mit Begleitschein, waren dem Gewichte nach (im Vergleich zu 1869): Eisen, rohes und altes 12161 Ctr. (4 2845 Etr.); Eisenbahnschienen, meist englische, 362017 Ctr. C 113029 tr.); Eisen⸗ und Stahl- waaren, meist englische und belgische 148278 Ctr. (— 68 257 Ctr ) Heringe 104.864 Tonnen (4 4914 Ctr.) ; Kalksteine, Thon, Cement 105,817 Cir. ( 103,538 Etr); englische Kehlen 3,174,277 Ctr.

2861335 Ctr.); Steine 135087 Ctr. (4. S0 8Y5 Ctr) Von 81 Positionen der Eingangsliste sind 31 in größeren, 50 in geringeren Mengen als im Vorjahr eingeführt werden.

Die Zabl der auslaufenden Schiffe war im Jahre 1870 1490 von 1833967 Last beladen (— 262 Schiffe und 2 9180 Last oder 12 pCt) und 66 von 8263 Last in Ballast 33 Schiffe und 8SI99 Last. . ;

Su giste der see land. und stromwärts mit Begleitschein a us= gehenden Güter zählt 69 Klassen von Gütern auf, von denen 32 eine Mehr, 35 eine Minderausfuhr gegen 1869 aufweisen. Die wich- tigsten Ausgangsartikel sind der Menge nach: Eisenbahnschienen and und stromwärts) 352.610 Ctr. (4 349,028 Ctr.), Eisen· und Stahl- waaren 996901 Cir. (4 20,321 Ctr.), davon 94,3990 Ctr. land und stromwärts; Eisen, rohes 3c. 73,579 Etr. (4 14667 Ctr.) land und stromwärts; geschmiedetes Eisen in Stäben 24. 68702 Ctr C 19720 Ctr) land u. stromwärts; Weizen 2 667786 Schffl. C 53 og Schfft), Roggen 1,ů149 719 Schffl. (-K. 338.434 Schffl), Gerste 353 828 Schffl. C 100599 Schffl., Hafer 41 185 Schffl. c 18089 Schffl.), Hülsen früchte 510.443 Schffl. (4 119,163 Schffl. ), Oelsämereien 112,471 Ctr

Madrid, den 30. Januar 1871. Am adeo.⸗

(. 2586 Ctr.), Hölzer, mit bedeutender Minderausfuhr gegen 1869 Salz 1153523 Cir. (4 277758 Ctr.). h