1871 / 38 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Article 2. Passage de la ligne de dém arcation. . Les personnes qui ont obtenu la permission de franchir les avant-postes allemands, ne pourrant le faire que par les routes snivantes: Route de Galais, de Lille, de Metæ, de Strasbourg (porte de Fontenay), de Bäàle, d'? Antibes, de Toulouse, numéro 189, ü nis enfin sur les ponts de la Seine, comprenant celui de 6svres, dont la reconstruction est permisèe. Article 3. Reddition des forts et redoutes. La reddition s'opérera dans le courant de la journée du 29 janvier 1871, à partir de dix heures du matin, de la maniére sumwante; Les troupes frangaises auront à 6vagcuer les forts et le terrain neutre, en laissant dans chacun des forts le comman- dant de place, le garde du génie, le garde d'artillerie et le Portier-consigne. ; . . Aussitt aprés l'svacuation de chaque fort, un officier de état-major frangais se présentera aux avant-postes allemands, afin de donner les renseignements qui pourraient 6stre deman- dés sur se fort, ainsi que itinsraire à suivre afin de s'y rendre. Aprés la prise de possession de chaque fort et aprés avoir donné les renseignements qui pourraient leur ,tre demandés, le commandant de place, le garde du génie, le garde d'artille- rie et le portier-consigne rejoindront à Paris la garnison du

fort. Article 4. Remise de learmement et du matériel.

Les armes, piéces de campagne, drapeaux et le matériel seront remis aux autorités militaires allemandes dans un délai de quinze jours à partir de la signature de la présente con- vention, et döposés par les soins des autorités frangaises à Seyvran. Un 6tat d'effectif de l'armement et du matériel sera remis par les autorités frangaisòs aux autorités allemandes avant Ile 4 février prochain.

Les affüts des piéces qui arment les remparts devront étre 6sgalement enlevsös avant cette 6poque.

Das Protokoll lautet in Uebersetzung: Zusaß zur Uebereinkunft vom 28. Januar 1871.

Art. 1. Abgrenzungslinie vor Paris. Französischerseits wer

den die Abgrenzungslinien durch die Ringmauer der Stadt gebildet; deutscherseits: .

) Auf der Südfronte geht die Linie von der Seine an der nörd⸗ lichen Spitze der Insel St. Germain, läuft längs des Abzugskanals von Issy und setzt sich fort zwischen der Ringmauer und den Forts von Issy, Vanvres, Montrouge, Bicetre, Jvry, in der Entfernung von ungefähr 500 Meter von den Fronten der Forts sich haltend bis zur Wh ng der Straßen von Paris nach Port - à - lI'Anglais und nach

ort.

2) Auf der Ostfront, vom letzten angegebenen Punkte, über- schreitet die Linie den Zusammenfluß der Marne und der Seine, geht dann längs des westlichen und nördlichen Saumes des Dorfes Charenton, um gerade über dem Obeliskenplatz das Thor von Fon tenay zu erreichen. Dann geht sie in nördlicher Richtung bis zu einer Stelle 500 Meter im Westen des Forts von Rosny und im Süden der Forts von Noisy und Romainville, bis zur Stelle wo die Straße nach Pantin mit dem Oureqkanal zusammenfällt.

Die Garnison des Schlosses von Vincennes besteht aus einer n harr feen 200 Mann und wird während des Waffenstillstandes nicht abgelöst.

3) Auf der Nordfronte setzt sich die Grenzlinie bis auf 500 Meter im Südwesten des Forts von Aubervilliers fort, längs des Süd— in des Dorfes Aubervilliers und des Kanals von Saint Denis, etzt über letztern 500 Meter südlich von seiner Krümmung, in gleicher Entfernung bleibend im Süden der Kanalbrücken und in gerader Linie bis an die Seine fortlaufend.

4) Auf der Westfronte von der Stelle an, wo die angegebene Linie die Seine erreicht, setzt sie sich auf dem linken Ufer aufwärts dieses Flusses fort bis an den Abzugkanal von Issy.

Kleine Abweichungen von dieser Begrenzungslinie sind den deut— schen Truppen gestattet, insofern dieselben zur Aufstellung der Vor. posten zur Sicherstellung der Armee nöthig sein solltenn.

Art. 2. Durchgang durch die Grenzlinie. Die Personen, welchen die Erlaubniß gegeben wurde, die deutschen Vorposten zu über⸗

schreiten, können dies blos auf folgenden Straßen bewerkstelligen:

Straße nach Calais, Lille, Metz, Straßburg (Thor von Fontenay), Basel, Antibes, Toulouse und Straße Nr. 189, endlich über die Seine⸗ 66 tente von Sevres mit inbegriffen, deren Wiederaufbau gestattet ist.

Art. 3. Uebergabe der Forts und der Schanzen. Diese Ueber⸗

gabe geschieht am 29. Januar von 10 Uhr Morgens an, und zwar auf folgende Weise:

Die französischen Truppen werden aus den Forts und neutra— lisirten Strecken abziehen; in jedem Fort bleiben blos der Komman—

dant, der Genie und der Artillerieaufseher und der Thorschließer.

Sobald ein Fort geräumt sein wird, kommt ein französischer Stabsoffizier zu den deutschen Vorposten, um bie etwa über das Fort

gewünschten Aufschlüsse zu geben, so wie den dahin führenden Weg

anzuzeigen. zuße g Besitzergreifung jedes einzelnen Forts und nachdem die nöthigen Aufschlüsfe gegeben worden sind, wird der Platz Komman⸗ dant, der Genie⸗ und Artillerie⸗Aufseher, wie der Thorschließer sich nach Paris zur Garnison des Forts begeben. Art. 4. Uebergabe der Waffen und des Kriegmaterials. Die Gewehre, Feldgeschüͤtze, Fahnen und das gesammte Kriegsmaterial werden an die Deutschen Behörden innerhalb vierzehn Tagen, von

der Unterschrift gegenwärtiger Uebereinfunft an gerechnet, überliefert,

und durch Vermittelung der französischen Behörden in Sevran zu⸗—

sammengebracht. Ein Inventar über die Waffengegenstände und das

Kriegsmaterial wird vor dem 4. Februar den Deutschen Behörden durch die französischen Behörden zugestellt werden.

Die Laffeten der Kanonen auf den Wällen müssen vor obigem Zeitpunkt ebenfalls weggeschafft werden.

Das Haus der Abgeordneten trat im Verlauf der gestrigen Sitzung in die Berathung des Berichts der 13. Kom⸗ mission über den Entwurf eines Gesetzes ein, betreffend die Uebertragung der Verwaltung und Beaufsichtigung des Volks—= schulwesens in der Provinz Hannover von den Konsistorien auf die Landdrosteien und das Provinzial-Schulkollegium.

An der Generaldebatte nahmen die Abgg. Brüel, Lauen⸗ stein, Or. Windthorst, Migusl und Strosser Theil.

Nachdem hierauf der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. von Mühler noch die Än⸗ nahme des Gesetzentwurfs befürwortet hatte, wurde die General- Diskussion geschlossen und die Sitzung um 3 Uhr vertagt.

Die heutige (21.) Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um I Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten, Dr. von Mühler, der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, und mehrere Re⸗ gierungsKommissare.

Nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten von Forckenbeck trat das Haus in die Tagesordnung ein.

Zunächst kam folgende Interpellation des Abg. Pr. Windt⸗ horst zur Verlesung:

Durch Königliche Verordnung vom 21. Juli v. J. ist in den Be—⸗ zirken des achten, elften, zehnten, neunten, zweiten und ersten Armee⸗ Corps der Kriegszustand erklärt. An die Königliche Staats. Regterung erlaube ich mir die Anfrage zu richten: I) ob in Rücksicht auf die veränderte Lage und namentlich auch in Rücksicht auf die bevorstehende Wahl zum ersten Deutschen Reichstage Aussicht vorhanden, daß der annoch fortdauernde Kriegszustand in den gedachten Bezirken in nächster Zeit aufgehoben wird, eventuell 2) ob die Königliche Staats- pe en n, geneigt ist, auf die Aufhebung des gedachten Kriegszustandes

nzuwirken.

Nachdem Abg. Windthorst dieselbe näher begründet hatte, erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, daß die Bedürfnisse des Krieges den Belagerungszustand nothwendig gemacht haben und daß auch diese allein für die Aufhebung desselben bestimmend sein würden. Die freie Bewegung bei den Vorbereitungen zu den Reichstagswahlen würde jedoch nicht behindert werden und seien bereits die erforderlichen Maß⸗ regeln nach dieser Richtung hin getroffen worden.

Die Berathung des Berichts der 13. Kommission wurde hierauf fortgesetzt über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebertragung der Verwaltung und Beaufsichtigung des Volksschulwesens in der Provinz Hannover von den Konsisto⸗ rien auf die Landdrosteien und das Provinzial⸗Schulkollegium.

An der Spezigldiskussion betheiligten sich die Abgg. Dr. Zehrt, Dr. Techom, Dr. Windthorst, der Regierungs⸗Kommissar Gehei⸗ mer Qber⸗Regierungs Rath Stiehle, der Abg. Dr. Künzer, Rich= ter Ger n n, Lauenstein, Brüel.

Der Referent Abg. Roscher empfahl wiederholt die Annahme der Kommissions ⸗Vorschläge.

Die Amendements des Abg. Lauenstein zu §. 1 wurden

abgelehnt.

In namentlicher Abstimmung wurde hierauf der §. J nach

den Kommissions . Vorschlägen

. FS 1. Die bisherige Zuständigkeit der Konsistorien in der Pro— vinz Hannover, mit Einschluß des Ober -Kirchenraths in Nordhorn, in Volksschulsachen geht vom 1. April 1871 unter der Oberaufsicht Un—= seres Ministers der geistlichen 1c. Angelegenheiten auf die Landdrosteien über. Den kirchlichen Organen verbleiben jedoch ihre Zuständigkeiten 3 . auf die Leitung des Religionsunterrichtes in den Volks

ulen.

Bei denjenigen Schuldiensten, welche gleichzeitig mit einem Kirchen- amte verbunden sind, verbleibt das Berufungs- oder Bestätigungsreche für das kirchliche Amt, sowie die Aufsicht und Disziplin über dit Inhaber derselben in ihrer Eigenschaft als Kirchenbeamte den kirch lichen Behörden. . .

mit einer Modifikation, der Regierungé⸗Vorlage entsprechend, mit 228 gegen 117 Stimmen angenommen. Die Spezial⸗ Diskussion über §. 2 wurde beim Schlusse des Blattes fort⸗

gesetzt.

Offizielle militärische Nachrichten.

PD,. Pontarlier, 2. Februar. .

Die französische Armee wurde am 30., 31. und 1. in mit⸗ unter hartnäckigen Arrieregarden⸗Gefechten besonders bei La Cluse zwischen Pontarlier und der Grenze vollständig ins Grenzgebirge zurückgedrängt. Es fielen in die Hände der Süd⸗ armee 2 Adler, 19 Geschuͤtze und Mitrailleusen, 2 Generale, gegen 150090 Gefangene, viele Hundert Proviantwagen und zahlreiches Material an Waffen. Eigener Verlust etwa 600 Mann todt und verwundet. General Hann von Weyhern hat gestern nach leichtem Gefechte Dijon genommen.

Graf Wartensleben.

D Ver sailles, 3. Februar, Nachts.

General von Manteuffel hat durch die Operationen der letzten Tage die ihm gegenüber stehende feindliche Armee in das Grenzgebirge gedrängt und der Art umstellt, daß derselben nur die Wahl zwischen der Kapitulation und dem Uebertritte auf schweizer Gebiet blieb. Die Versuchel der feindlichen Generale, sich durch unbegründete Berufung auf die zu Versailles abge⸗ schlossene Konvention aus dieser Lage zu befreien, mußten miß⸗ glücken. Nach auswärtigen Nachrichten soll der Uebertritt der feindlichen Armee in der Stärke von ungefähr 80, 9000 Mann auf schweizer Gebiet bereits erfolgt sein. Garibaldi, welcher sich gleichzeitig in Dijon in der Gefahr befand, umzingelt zu werden, ist diesem Schicksale nur durch eiligen Rückzug ent⸗ gangen, nachdem auch er versucht hatte, unsere Operationen durch Berufung auf die Konvention zu hemmen. Dijon wurde am 1. nach leichtem Gefechte von unseren Truppen besetzt.

von Podbhielski.

Aus den Hauptquartieren in Versailles, 30. Januar,

Se. Majestät der Kaiser und König verließen Versailles erst zur Mittagszeit, um eine Ausfahrt nach St. Cloud zu machen, die Ruinen des Schlosses zu besuchen und sich von den Verhee⸗ rungen, welche die französischen Geschosse in der Stadt St. Cloud verursacht haben, zu überzeugen. Vorher hatten Se. Majestät das 5. Jäger-Bataillon, das sich bei den Kämpfen um Montre⸗ tout und Garches durch Kaltblütigkeit und Bravour besonders ausgezeichnet, bei sich vorbeidefiliren lassen und dem Johanniter Grafen Leopold von Kleist Audienz ertheilt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich heute morgen mit einem zahlreichen Gefolge von Offizie⸗ ren Höchstseines Hauptquartiers zur Besichtigung des Forts auf den Mont Valérien, wo auch die Prinzen Carl und Adalbert, der Großherzog von Sachsen⸗Weimar, die Herzöge von Coburg und Altenburg erschienen waren. Auf dem Mittelbau der massiven Kasernements wehte die norddeutsche Flagge. Die Prinzen und Fürsten unterrichteten sich von der Anordnung der sämmtlichen Innenräume und nahmen die Vorräthe an Kriegsmaterial, welche die Franzosen zurücklassen mußten, in Augenschein. Namentlich ist die Masse der Granaten, die in den Bombenräumen aufgespeichert liegen, noch außerordentlich groß. Mit besonderem Interesse wurde das auf diesem Fort beim Bombardement verwandte Riesengeschütz »La Valsrie— betrachtet, die einzige Wurfmaschine, die sich mit der bekannten Kruppschen Riesenkanone vergleichen kann.

Während der Kaiser vor den Trümmern von St. Cloud verweilte, vollzog sich eine letzte, bedauernswerthe Folge der Kämpfe um Paris das Verderben an einem anderen, Schlosse, dem Schlosse von Meudon. Dieser Palast, Besitz⸗ thum des Prinzen Napoleon, wurde gestern ein Raub der Flammen. Ueber die Entstehung des Brande können wir folgende Nachrichten geben. Das Schloß war wäh— rend des Belagerungskampfes vielfach den feindlichen Granaten ausgesetzt, da die Terrasse von Meudon das Centrum unserer Batterien bildete. Am letzten Tage des Bombardements schlug eine französische Granate in das Innere des Hauptgebäudes ein; sie muß daselbst im Gebälk einen Brand verursacht haben, der aber nicht sogleich bemerkt werden konnte, weil das Schloß nicht mit Truppen besetzt war. Erst gestern verrieth der auf⸗

eigende Rauch, daß ein größeres Feuer im Schloß zum Aus⸗ ruch gekommen. Es wurden sofort preußische Soldaten an Ort und Stelle beordert, um den Brand zu löschen und, wo möglich, das Gebäude zu retten. Trotz ihrer Anstrengungen aber gelang es nicht, des Feuers Herr zu werden.

Die französischen Arxtilleristen sind einstimmig in, der Bewunderung der preußischen Geschütze, vor denen, wie sie sagen, Niemand Stand halten könne. In den Forts Vanves und Montrouge sind zwar nur wenig Kanonen geradezu de⸗ montirt; doch spricht dies keineswegs gegen die Leistungs⸗ tüchtigkeit der deutschen Artillerie, denn bei den Entfernungen, in denen die Batterien standen, konnte es selbst der sichersten Zielbestimmung nicht möglich werden, das Wurfgeschoß gerade auf den Lauf des feindlichen Geschützes zu richten. Dagegen

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trafen die deutschen Granaten so genau die Stellungen der feindlichen Batterien, daß, nach dem Eingeständniß der Fran⸗ zosen, die Bemannung sich meistens alsbald nach Eröffnung des Feuers von ihren Posten zurückziehen mußte.

Der unterm 28. Januar zwischen dem Grafen von Bismarck und Jules Favre abgeschlossene Waffenstillstand bringt eine ge waltige Kriegs- Epoche von fast siebenmonatlicher Dauer zu vorläufigem Abschlusse und regt zu einem Rückblicke auf die in derselben vollbrachten großartigen Erfolge der deutschen

Heere an.

Es lassen sich wie bereits früher erwähnt (Staats ⸗Anzeiger Nr. 374 vom 25. November Abends) im Verlaufe dieses Feld⸗ zuges drei Perioden unterscheiden, eine erste, welche die Einlei⸗ tung und die Vorbereitungen zum Kriege umfaßt und vom 16. Juli bis 2. August wahrt, eine zweite, die den Kampf mit dem Kaiserlichen Frankreich bis zur Kapitulation von Sedan in sich schließt und vom 2. August bis zum 2. September reicht und endlich die dritte, in welcher die Kämpfe der deut⸗ schen Heere gegen die Armeen des republikanischen Frankreichs seit der Einsetzung der Regierung der nationalen Vertheidigung zum Austrage kommen. ;

Die Vorbereitungen zum Kriege von 1870 begannen mit dem 16. Juli, dem Tage, an welchem die Ordre zur Mobil- machung des Norddeutschen Kriegsheeres von dem Königlichen e e f ld herkn erlassen wurde. Es fallen in diese etwa drei⸗ wöchentliche Periode, eine Zeit der angestrengtesten Thätigkeit, die Rüstungen der Truppen, die Armirung der westlichen Grenz⸗ festungen, die Transporte auf den Eisenbahnen, die Konzentra⸗ tionen der Corps und Armeen, die Sicherheitsmaßregeln zum Schutze der Küsten nebst Bildung einer freiwilligen Seewehr, und die Einsetzung von fünf General Gouvernements, ferner gehören in diesen Abschnitt die Organisation der Feldpost, der Feldeisenbahn ⸗Abtheilungen und bie großartigen Maßnahmen zur Pflege der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger. Endlich fallen in diese erste Periode die ersten Vorpostengefechte und Scharmützel zwischen den beiderseitigen Vortruppen, sowie am 2. August der Angriff der Franzosen auf Saarbrücken.

Im zweiten Abschnitt des Krieges nimmt der Kampf mit dem Kaiserlichen Frankreich bis zum Tage der Kapi- tulgtion von Sedan seinen raschen Verlauf: es kann diese Periode als die der großen Operationen im Felde bezeichnet werden, Die deutschen Heere unter der einheitlichen Oberleitung des Königlichen Oberfeldherrn ergreifen die Offensive; die Schlachten und Gefechte von Weißenburg, Wörth, Spicheren, von Courcelles, Vionville und Gravelotte, von Beaumont und Sedan sind es, in denen die beiden Kaiserlichen Haupt— armeen unter den Marschällen Bazaine und Mac Mahon nach und nach unterliegen und schließlich dem Kampf im offenen Felde entzogen werden, die eine, indem sie trotz mehr- facher Ausfallgefechte und Durchbruchsversuche in Metz festgehalten, eingeschlossen und, gewissermaßen zur Un thätigkeit gezwungen wurde, die andere, indem sie bei Sedan in Kriegsgefangenschaft gerieth.

Die dritte Periode des Krieges umfaßt die Anstren⸗ gungen des republikanischen Frankreichs seit der Einsetzung der Regierung der nationalen Vertheidi-⸗ gung. Der Fall der Festung Metz und die ᷣ— tior von Paris theilen diese Periode in zwei wesentlich verschiedene Abschnitte; der erstere ist frei von Schlachten im freien Felde und kennzeichnet sich namentlich, da Frank reich zunächst keine Armeen aufzustellen i. durch die Einschließung und Belagerung zahlreicher fester Plätze, den Vormarsch auf Paris und die Einschließung der stark befestig- ten Hauptstadt. Straßburg, Metz, Paris und viele andere Festungen geben verschiedenen Theilen der deutschen Heere Ge⸗ legenheit, die großen Beschwerden des Belagerungs. und Festungskrieges geduldig und ausharrend zu ertragen; es fallen in die Zeit bis zum Falle von ., die Ausfall gefechte bei Noisseville, Peltre, Mercy⸗le⸗Haut, bei St. Remy und Woippy. Nach der Kapitulation dieser Festung nahm die Cernirung von Paris das Interesse hauptsächlich in Anspruch. Der Plan des Feindes gig dahin, durch neugebildete Armeen von Süden, Norden und Westen her die Hauptstadt zu entsetzen, während die eingeschlossenen Heere die Cernirungslinie durch⸗ brechen sollten. Dementsprechend zog die J. Armee unter General von Manteuffel nach dem Norden, die II. Armee des Feldmarschalls Prinzen Friedrich Carl über Troyes und eine neugebildete Armee⸗ Abtheilung unter dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin weiter westlich gegen die Loire, 3 die III. und die Maas⸗ Armee den Ring um die französische Hauptstadt geschlossen hielten. Es fallen in diese Periode mehrere 6, bei Paris, die siegreichen Kämpfe bei Dreug, bei PaEques, bei Amiens, die Schlacht bei Beaune la Rolande, die Tage von Loigny und Artenay und bei Orleans, die Gefechte zwischen

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