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in der Stadt Stolberg. 3 Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab fünfsehn. 4 Zur Theilnahme an der Wahl der Mäglie er sind diejenlgen im §8 3, Abs. 1, des Gesetzes vom 24 Fe- bruar 1870 bezeichneten Kaufltute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen A . oder A Il. der Gewerbesteuer vom . veranlagt sind. 5) Die im Bezirke der Handelskammer den
ergbau treibenden Alleineigen hümer oder Pächter eines Berg- werks, Gewerkschaften und in anderer Form erganisirten Gesell.˖ schaften (5. des Gesetzes vom 26. Februar 1870) sind zur Theil nahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, insoweit die Jahres- produttlon einen Werth von zweitausend Thalern erreicht 6) Der Bezirk der Handelskammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mit— lieder . engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten a) des 6 ses Archen neun, b) des Rrelses Düren sechs, Mitglieder wählen.
XV. Die Handelskammer zu Trier betreffend: 1 Der die Siadt und den Landkreis Trier, sowie die Kreise Bitburg, Saar- burg und Wittlich umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt bis auf Weitereß unverändert. 2 Die Handelskammer behält ihren Sitz in der Stadt Trier. 3 Die Zahl der Mitglieder beträgt wie bisher zwölf. 4) Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treihen⸗ den Älleineigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organisirten ien e , (S 4 des Gesetzes vom 24 Februar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mit
lieder berechtigt, insowelt die Jahresproduktion einen Werth von , ! Thalern erreicht. 5) Der Bezirk der Handel stammer leibt zum Zweck' der Wahl der Mitglieder in fünf engere Bezirke V,, , in der Art, daß die Betheiligten des Stadtkreises Trier , neden die jedes der vier anderen Kreise ein Mitglied wählen.
VI. Die Handelskammer zu Eupen betreffend: 1) Der den Kreis Eupen umfassende Bezirk der Handelskammer bleibt unverändert. I Die Handelskammer behält ihren Sitz in der Stadt Eupen. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab zehn. 4 Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder sind die jenigen im §. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 bezeichne ˖ ten Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen A I. oder A II. der Gewerbesteuer vom Handel veranlagt sind. 5s) Bie im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treibenden Allein- eigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organistrten Gesellschaften 6 4 des Gesetzes vom 24. Febrüar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, insowelt die Jahresproduktion einen Werth von zweitausend Thalern erreicht.
XVII. Die Handelskammer zu Neuß betreffend: 1) Der die Bürgermeisterek Neuß umfassende Bezirk der Handelstammer bleibt unverändert. 2) Die Handelskammer behält ihren Sit in der Stadt Neuß. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ab zehn. 4) Zur Fheilnahme an der Wahl der Mitglieder sind diejenigen im 8 3 Abf. 1 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 bezeichneten Kauf— eute und Gesellschaften berechtigt, deren Geschäfte in den Klassen Al. oder A. II. der Gewerbesteuer veranlagt sind.
XVIlIl. Die Handelskammer zu Saarbrücken be— treffend: 1) Der den Kreis Saarbrücken umfassende Bezirk der Han belskammer bleibt bis auf Weitetes unverändert. 2) Die Handels kammer behält ihren Sitzen der Stadt Saarbrücken. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Juli 1871 ah zwölf.
XIX., Sämmtliche Handelskammern betreffend: 1) In der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 1871 erfolgt behufs ander . weiter Einrichtung der Handelskammern eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder nach Maßgabe des Gesetzes vom 24. Februar 1870. 2) Die neu Gewählten treten vom 1. Juli 1871 ab an Stelle der früher gewählten, mit diesem Termine ausscheidenden Mitglieder und Stell vertreter in Funktion 3) Im Uebrigen treten von demselben Zeit— punkte ab die über die Verfassungen und Einrichtungen der Handels— kammern früher ergangenen Bestimmungen außer Kraft.
Berlin, den 15. Dezember 1870.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
raf von Itzenplitz.
Nicht amtliches.
Oesterreich Ungarn. Wien, 4. Februar. Die Prin⸗ in Leopoldine, Herzogin von Coburg, wurde im
aufe des heutigen Vormittags mit den heil. Sterbesakramenten
versehen. Ihr Zustand wird als ein hoffnungsloser bezeichnet.
— H5. Febrügr. Die amtliche »Wiener Zeitung ent hält ein Kaiserliches Handschreiben an die Wittwe des ing verstorbenen Ministers Estvös, welches den tiefen Schmerz es Kaisers über den dem Vaterlande wie dem Kaiser so empfindlichen Verlust ausdrückt und gleichzeitig mit den aner⸗ kennendsten Worten der Verdienste des Dahingeschiedenen ge⸗
denkt.
esth, 4. Februar, (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Belegation des Reichsraths wurde über die Uebertragung der Schuld von 80 Millionen in die Bücher der Staatsschulden. kasse berathen. Die Delegation nahm die erste Resolution des Ausschusses an, nach welcher zunächst Kenntniß genommen wird von der Erklärung des gemeinsamen Ministeriums, daß durch eine lediglich administrative Verfügung der Uebertra⸗ fang der, Bankschuld in die Bücher der Staatsschuldenkasse ein Präjudiz geschaffen werden konnte, die Delegation
beschließt ihrerseits, daß ein derartiger administrativer Akt überhaupt kein Präjudiz schaffen könne. Von der zweiten Resolution wurde der erste Absatz angenommen; derselbe besagt: Die vom Ministerium angegebenen Mative rechtfertigen ö. stattgehabte Uebertragung nicht. Abgelehnt wurde der zweite Absatz der Resolution, welcher das Befremden der Delegation darüber ausdrückt, daß die Uebertragung doch stattgefunden habe, obwohl das österreichische Ministerium und die Staats— schulden⸗Kontrollkommission sich dagegen ausgesprochen haben.
— Die gestrige Berathung der beiden Ausgleichs- Kommissionen dauerte bis 10 Uhr Nachts. Ungarn hat bei der Gagen⸗Erhöhung nachgegeben, deren Ablehnung be— schlossen wurde, und theilweise auch bei der Militärgrenze, für welche nur 200,900 Gulden eingestellt wurden, Oesterreichischer⸗ seits wurde beschlossen, die geänderte Materialdeponirung als Hauptbestandtheil der ungarischerseits bewilligten Territorial- divisionen zu genehmigen gegen Zugeständnisse bei den übrigen Posten. Heute wird die ungarische Antwort erwartet.
. Niederlande. Haag 3. Fehruar. Herr Vanlansberge, bisher Kabinets - Chef im Ministerium des Auswärtigen, ist zum interimistischen Vertreter der Niederlande in London er— nannt worden.
Belgien. Brüssel, 4. Februar. In der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer äußerte der Conseilspräsident Baron Anethan, obgleich er keine offizielle Benachrichtigung aus Paxis erhalten habe, so wisse er doch, daß das Elend da— selbst sehr groß sei. Er glaube, daß es nöthiger sei, Lebens— mittel nach Paris zu senden, als Geld, und er habe zu diesem Behufe für nothleidende Belgier in Paris einen Kredit bei der belgischen Gesandtschaft daselbst eröffnet. Ein Hülfskomite von Senatoren und Deputirten habe ebenfalls schon Maßregeln zur Linderung der Noth getroffen. Es habe die deutsche Behörde ersucht, der Wiederherstellung der direkten Eisenbahnverbindung förderlich zu sein, und sei gunstig beschieden worden. Es hoffe, daß die direkte Verbindung demnächst wiederhergestellt sein werde.
— ö5. Februar. In der Angelegenheit des Compagnie des Bassins houillers wurde gestern der eprä⸗ sentantenkammer von der Regierung eine neue Proposition vorgelegt, weshalb die weitere Berathung der An⸗ gelegenheit vertagt wurde.
Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. (W. T., B) Dem »Observer« zufolge ist der Plan der Regie⸗ rung für die Militärreorganisation viel umfassender, als man erwartet hatte.
— Aus Versailles geht die Meldung hier ein, daß Deutsch— land durch den Friedensabschluß mit Frankreich nicht beabsich= tige, irgend welchen Besitz in Indien, Asien oder in den trans⸗ atlantischen Landen zu erwerben.
Frankreich. Paris, 2. Februar. Die Mitglieder der pariser Regierung werden sich am 10. Februar nach Bordeaux be⸗ . um der Nationalversammlung Rechenschaft abzulegen.
eneral Trochu hat jede Kandidatur zur Konstituante abge— lehnt. 9i in Paris befindliche deutsche Kriegsgefangene sind gegen eine gleiche Anzahl französischer ausgewechselt worden. In einer Rote des ) Journal officiel« wird konstatirt, daß Favre die Verhandlungen in Versailles im vollsten Ein⸗ vernehmen mit den übrigen Mitgliedern der Regierung, und mit Instruktionen derselben versehen, geführt hat. eneral Viney habe ebenfalls den betreffenden Berathungen des Ver— theidigungsrathes beigewohnt. Ferner wurde amtlich mitge— theilt, daß Jules Simon sich zur Ausführung der Konvention vom 28. Januar und zur Vorbereitung des Zusammentrittes der Konstituante nach Bordeaux begeben habe. General Leflö hat an die Armee eine Proklamation erlassen, in welcher es heißt: Ihr habt Paris so lange vertheidigt, als noch ein Stück Brod vorhanden war. Jetzt habt Ihr neue Pflichten. Gebet ein Beispiel der Disziplin, der guten Haltung und des Ge— horsams.
— Das »Journal officiel, meldete am 27. Januar:
So lange die Regierung auf die Ankunst einer Hülfsarmee zählen konnte, war es ihre Pflicht, nichts zu vernachlässigen, um die Vertheidigung von Paris zu verlängern. In diesem Augenhlick sind unsere Armeen, obgleich sie noch aufrecht dastehen, vom Kriegsglück zurückgeworfen worden, die eine unter die Mauern von Lille, die andere über Laval hinaus. Die dritte Armee operirt an den Ost— grenzen. Wir haben also jede Hoffnung verloren, daß sie sich uns nähern konnen, und der Stand unserer Subsistenzmittel gestattet uns nicht, noch länger zu warten. Unter diesen Umständen war es die absolute ich der Regierung, zu unterhandeln. ie Unterhandlungen finden in diesem Augenblicke statt. Alle Welt be⸗ greift, daß wir die Einzelheiten nicht ohne ernste Unbequemlichkeiten andeuten können. Wir hoffen, sie morgen veröffentlichen zu können. Wir können indessen schon heute sagen, daß das Prinzip der nationalen Souveränetät durch die sofortige Vereinigung einer Nationalversamm⸗
lung sicher gestellt werden, daß während dieses Waffenstillstandes die deutsche Armee die Forts besetzen, aber in das Innere von Paris nicht einmarschiren wird, daß wir unsere Nationalgarde und eine Division der Armee intakt bewahren und daß keiner unserer Soldaten außer- halb des Territoriums gebracht werden wird, ; Havre, 4. Februar. Nach Berichten von Reisenden,
welche Paris am 2. d. verlassen haben, war am 2. d. kein
Transport mit Lebensmitteln von außen her angekommen. In Paris herrscht Ruhe. Heute werden bedeutende Transporte mit Lebensmitteln erwartet. Seit dem 28. v. M. sind sämmit— liche Journale von Paris ausgeblieben. Die französische Re⸗ gierung übermittelt keine Nachrichten.
Brüssel, 4. Februar. Nach hier eingegangenen Berichten aus e,. verlangen bereits 70,000 Personen die Stadt zu verlassen. — Einer Privatdepesche des ⸗Gaulois« aus Bor—⸗ deguz zufolge haben mehrere Präfekten Gambetta ihre De⸗ misstoön eingereicht. In niehreren Städten haben die Behörden sich geweigert, Gambetta's Dekrete anschlagen zu lassen.
— (W. T. B) Das in Brüssel am 5. Februar ein⸗ etroffene ⸗Journal des Döbats« vom 2. d. M. enthält einen
rtikel, weicher ausführt, daß die Republik für Frankreich nicht lebensfähig sei und daß die einzige Hoffnung des Landes auf der Familie Orleans beruhe. .
Anderen dort eingetroffenen Nachrichten zufolge hat auch der Munizipalrath in Douai einen Protest gegen, die durch das Dekrei vom 31. Januar aufgestellte Nichtwählbarkeit ge—⸗ wisser Kategorien erlaffen und sich dahin ausgesprochen, daß nichts destoweniger alle Stimmen, die regelmäßig abgegeben werden, als gültig betrachtet werden sollen.
Wie aus Paris gemeldet wird, ist die Kandidatenliste für das Seine⸗Departement bereits dort angeschlagen. Die Namen sämmtlicher Reglerungsmitglieder, mit Ausnahme Gambetta's, figuriren in derfelben. Den Dispositionen der Wähler zufolge 6 diese Liste auf eine sehr große Majorität rechnen zu
nnen.
Gambetta hat von Bordeaug eine Proklamation erlassen, welche alle Personen, die seit 851 ein höheres Amt hekleidet oder als Regierungs- Kandidaten im Moniteur« gestanden haben, oder deren Wahl von einem Präfekten jemals empfoh— len, von der Waͤhlbarkeit ausschließt, zur Förderung der Wahl Solcher auffordert, weiche den Krieg bis zum Aeußersten wollen, und mit dem dreimaligen Ruf »Zu den Waffen- schließt.
Graf Bismarck hat dagegen in folgendem Telegramm an Gambetta protestirt: .
Im Namen der durch die Waffenstillstands⸗Konvention verbürgten Freiheit der Wahlen erhebe ich Einspruch gegen die von Ihnen erlasfenen Verfügungen, welche zahlreiche Kategorien französischer Bürger des Rechts 3e in die Versammlung . zu werden. Durch Wahlen, die unter der Herrschaft er Unterdrückung und der Willkür stattfinden, können die Rechte nicht erworben werden, welche die Waffenstillstands⸗ Konvention freigewählten Abgeordneten zuerkennt.
Eine längere Rote ähnlichen Inhalts ging gleichzeitig an Jules Favre ab, der durch Zusage der Aufhebung jener Deschränkungen der Wahlfreiheit sie heute beantwortet hat.
— 5. Februar. Die Zweilöpfigkeit der französischen Regierung scheint dazu dienen zu sollen, daß Konven⸗ tionen, von dem Pariser Theil abgeschlossen, von dem in Bordeauz aber nicht gehalten werden. Nach der Konvention sind nur mit einer freigewählten Versammlung Friedens verhandlungen in Aussicht genommen; eine unter Diktatur Gambetta's nach Belieben 6 dh. hätte dazu keinen Beruf. Jules Favre hat im Namen der Pariser Regierun in einem an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben sie in folgenden Ausdrücken gegen das Gambetta'sche Eirkular er- ilärt: In den Verhandlungen über die Konvention habe von keinerlei Beschränkung des Wahlrechts die Rede sein können. Das Land wolle frel wählen. Wenn die Delegation in Bor—⸗ deauz wirklich ein die Wählbar keit beschränkendes Dekret er⸗ lassen habe, wovon er noch nichts wisse, werde die Regierung der Rationalvertheidigung dasselbe zuverlässig aufheben. Wahr- scheinlich wird die Verwirrung sich nur durch Aufschiebung der Wahlen lösen lassen.
Bordeaux, 3. Februar. (W. T. B.) Gambetta hat die Präfekten instrulrt, den Maires die formellsten Weisungen bezüglich des Wahlbeschräntungsdekretes vom 31. Januar zugehen zu lassen. Nach einer Verfügu Gambetta's sollen bei Wahlzetteln, welche Namen von nach dem Dekret vom 31. v. M. von der Wählbarkeit ausgeschlosse⸗ nen Kandidaten enthalten, Gultigkeit behalten für diejenigen, außerdem auf demselben verzeichneten Kandidaten, welche wähl-⸗ bar ,. — Aus Lyon wird von einer dort heute stattgehäb⸗ ten Ärbeiter⸗Demonstration für die Kommune und den Krieg
berichtet. Die Menge zerstreute sich nach einer beruhigenden
Ansprache des Präfekten.
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— Die Regierung veröffentlicht eine Depesche des Generals Billot aus Nyon Perrache vom 3. d. Der General meldet, daß er, nachdem er den Rückzug der Ostarmee in Gemäßheit der ihm vom General Elinchant ertheilten Befehle gedeckt hätte, sich mit der Zustimmung des letzteren der Internirung ent- zogen habe, um in Bordeaux der Regierung Bericht erstatten zu können. Das XVIII. Corps und die Reserve haben am 1. d. bei La Cluse und Roye und Fort YJouz tapfer gekämpft. Der Mangel an Lebensmitteln und Munition und die in Folge des Waffenstillstandes angezeigten Bewegungen habe den General bestimmt, den Rückzug zu befehlen, der sich nach der Schweiz vollzogen habe. Einige isolirte Corps, denen er volle Freiheit der Bewegung gegeben, hätten sich nach Gex zurückziehen können.
Bordeauz, 4. Februar, (W. T. B.) Die hiesige Re⸗ gierungsdelegation veröffentlicht die nachstehen de Depesche n, an Gambetta aus Versailles vom 2. d. Mts. Favre chreibt: Die Schwietigkeiten bei der Ausführung des Waffen⸗ stillstandes entsprangen aus der Unmöglichteit, regelmäßige Mittheilung zu machen. Wir konnten Ihnen nicht den Text der Konvention und die genauen Angaben über die Demarkationslinie übermitteln. Ich sende Ihnen jetzt den Tert, den Sie din Corps⸗Kommandanten zugehen lassen wollen. Nach Aufführung der bekannten Bedingungen besteht Favre auf Ausführung des Waffenstillstandes und fügt hinzu, Graf Bismarck habe gestern eingewilligt, dem General Manteuffel Vollmachten zu senden, um die Denarkationslinie mit unseren Kommandanten zu regeln. Gambetta möge den französischen Kommandanten gleiche Ordres zufertigen und Favre benachrichtigen, ob es geschehen. Berichtigen Sie hier- nach, fährt die Depesche fort, das, was ich Ihnen zuerst ge⸗ schrieben, nachdem ich mit dem Grafen Moltke konferirt hatte. Man schlägt mir vor, um zu Ende zu kommen, Bitsch und Belfort zu übergeben, dann wolle man die Demarkation fest⸗ stellen. Ich konnte diesen Vorschlag nicht annehmen, org ei man mir gesagt, daß Belfort sich nicht lange halten koͤnne, Ich habe um die Ermächtigung gebeten, Offiziere zur Aufklärung über die wahre Sachlage in die Festung entsenden zu dürfen und glaube, daß dies nicht verweigert werden wird. Unter den jetzigen Verhältnissen würden die Hperationen vor Belfort und in den drei Departements Jura, Cöte d'or und Doubs wieder beginnen, unter Vorbehalt des zu treffenden Abkommens über den Beginn des Waffenstillstandes. Man sagt mir, daß der Kommandant von Langres den Waffenstillstand nicht aner— kennen wolle und eine chiffrirte Depesche verlange. Ich habe seine Chiffre nicht. Senden Sie ihm die Depesche,
— Gambetta läßt folgende Mittheilung veröffentlichen:
Bordeauz, 3. Ich empfange aus Versailles vom 3. d. das folgende Telegramm:
Herrn Gambetta in Bordeauz. Im Namen der durch die Waffenstillstands-Konvention festgesetzten Wahlfreiheit protestire ich gegen die unter Ihrem Namen getroffenen Bestimmungen, welche zahlreiche Klaͤssen französischer Bürger von dem Rechte, in die Konstituante gewählt zu werden, ausschließt. Wahlen, welche unter einem System willkürlicher Unterdrückung erfol⸗
n, werden nicht diejenigen Rechte erlangen können, welche ie Waffenstillstands⸗Konvention freigewählten zuerkennt.
l Bismarck.
* dem Telegramm macht Gambetta folgenden Fusatz ir sagen, däß Preußen zur Befriedigung seines Ehrgeizes auf eine Versammlung rechnete, in welche, Dank der Kürze der Fristen, sowie der materiellen Schwierigkeit jeder Art, Complicen und Begünstiger abgesetzter, mit Preußen verbündeter Dynastien hätten eintreken können. Das von der Delegation der Rte— ierung in Bordaux unter dem 31. v. M. erlassene Aus⸗ . S-Dekret vereitelt diese affen fer, Der Anspruch des nn rn, Ministers, sich in die Zusammensetzung einer französischen Volksvertretung einmischen zu können, ist die glänzendste Rechtfertigung der Seitens der Regierung der Re= . ergriffenen Maßregel. Die 57 wird nicht verloren ein für diejenigen, welche ein Gefühl für die nationale
Ehre haben. .
Unterzeichnet ist die vorstehende Mittheilung von Gam⸗ betta allein.
— Wie der „Etoile Belge“ erfährt, hat Testelin in einer republikanischen Versammlung sich zu Gunsten des Friedens ausgesprochen und gleichzeitig erklärt, daß er, obwohl er Gambetta' befreundet, nun doch jetzt für nöthig halte, demselben Opposttion zu machen.
Ein Ahienstlick der Regierung enthalt folgende Mittheilung: Jules Simon, Mitglied der Regierung zu Paris, hat nach Vordeaun die Anzeige eines Wahldekrets überbracht, welches mit dem Scilens der Regierung zu Bordeaup am 31. Januar er- lassenen Wahldekret in einem Punkte nicht übereinstimmen würde. Bie Regierung zu Paris ist seit vier Monaten einge— schlossen, sie ist e he rltten von jeder Verbindung mit der
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