1871 / 39 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

öffentlichen Meinung, noch mehr, sie hefindet sich gegenwärtig im Sonntag und am Montag bis Abends 10 Uhr ihre Reklamation bei

Zustande der ,, Nichts steht der Annahme entgegen, daß die Regierung zu Paris, wenn sie besser unter⸗ richtet gewesen wäre, in Uebereinstimmung mit der Regierung zu Bordeaux verfahren haben würde; ebenso wenig ist es aber

erwiesen, daß, als die Pariser Regierung Jules Simon im und die Bürger, welche darauf eingeschrieben worden sind, werden an

Allgemeinen die Mission ertheilte, die Wahlen bewerkstelligen zu lassen, sie in absoluter und verletzender Weise den Fall der Incompatibilität hat entscheiden wollen. Inter diesen Um ständen hält die Regierung zu Bordeauz es für ihre Pflicht, ihr

Wahldekret aufrecht zu erhalten, trotz der Remonstrationen und der Einmischung des Grafen Bismarck in die inneren An— gelegenheiten des Landes; sie hält es aufrecht im Namen der Ehre und Interessen Frankreichs. Ein Mitglied der Regierung von Bordeaux ist heute abgereist, um selbst den wahren Sach—= verhalt zur Kenntniß der Pariser Regierung zu bringen. Ge— geben zu Bordeaux am 4. Februar 1871. Gez.: Ersmieux, Gambetta, Glais-Bizoin, Fourichon.

. Die »Indépendange veröffentlicht die von dem pa— riser Komite unter dem Vorsitz Dufaure's aufgestellte Kan⸗ didatenliste für die Konstituante. Darunter sind folgende UI Mitglieder der Regierung; Favre, Gambetta, Glais⸗Bizoin, Picard, Jules Simon, Pelletan, Emmanuel Arago, Garnier Pagés, Ferry, Rochefort, ferner die Admirale Saisset, Ron⸗ ciöre le Roury, Pothuau, die Generale Frebault, Bellemarre, 7 Vertreter der Wissenschaft, als: Faustin Hölie, Leblond, Germain Say, Ricord, Sainteelaire Deville, Berthelot, Thiers, die Banquiers Alphonse Rothschild und Mallet, die Ingenieure Solacrout, Piergrd, Sauvage, die Publizisten Le—⸗ molnne vom »Döhats«, Nefftzer vom Temps (Letzterer ver- weigerte die Annahme eines Mandats und schlug statt seiner seinen Kollegen Hebrard vom Temps vor), ferner fünf Maires: Desmarets, Bonvalet, Carnot, Martin, Vacherot und der ehemalige Maire Cochin, ferner: Victor Hugo, Louis Blanc und Quinet.

Verflossenen Donnerstag hatte Rochefort die erste Nummer seines neuen Blattes herausgegeben.

. Die Wahldekrete, welche die Delegation von Bordeaux er⸗ ließ, lauten wortgetreu wie folgt:

Erstes Dekret: Die Mitglieder der Regierung der nationalen Ver— theidigung, welche in Bordeaux ihren Sitz haben, dekretiren:

Art,. 1. Die Wahlversammlungen sind zusammenberufen, um die Volksvertreter für die Nationalversammlung zu erneuern.

Art. 2 Sie werden sich Mittwoch, 8 Februar, versammeln, um nach den Formen des Gesetzes zur Wahl zu schreiten.

Art. 3 Ein heute erlassenes Dekret regelt die legalen Bestim-⸗ mungen. Es wird sofort veröffentlicht werden.

Art 4 Die Präfekten, Unter Präfekten und Maires sind mit der Ausführung des vorliegenden Dekrets betraut, welches den beste⸗ henden Verordnungen gemäß veröffentlicht, angeschlagen und ausgeführt werden wird. Gegeben zu Bordeaup, 31. Januar 1871.

Zweites Dekret: Die Mitglieder der nationalen Vertheidigung, delegtrt, um die Regierung zu repräsentiren und ihre Gewalten aus— . in Erwägung, daß es gerecht ist, daß der Mitschuldige des

egimes, das mit dem Attentat des 2. Dezember begonnen hat, um mit der Kapitulation von Sedan zu enden, und so Frankreich dem Ruin und ber Invasion hinterließ, augenblicklich von derselben politi⸗ schen Döchsanct getroffen werden muß, wie die auf ewig verfluchte Dynastie, deren schuldbolles Instrument er war; in Erwägung, daß es eine nothwendige Sanktion der Verantwortlichkeit ist, welche denen zufaͤllt, die mit Wissen den Kaiser in der Erfüllung der verschiedenen Atten seiner Regierung, welche das Vaterland in Gefahr gebracht, unterstützten und ihm gehorchten / dekretiren:

Art. 1. Werden nicht zu Volksvertretern zur Nationalversamm⸗ lung die Individuen gewählt werden können, welche vom 2. Dezem— ber 1851 bis zum 4. September 1870 die Funktionen von Ministern, Senatoren, Staatsräthen und Präfekten angenommen haben.

Art. 2. Sind ebenfalls von der Wählbarkeit zur Nationalver sammlung . die Individuen, welche bei den legiälativen Wahlen, die vom 2. Dezem̃ber 1851 bis zum 4. September 1870 stattgefunden, offizielle Kandidaturen angenommen haben und deren Namen auf den Listen der Kandidaturen figuriren, welche von den Präfekten den Wählern empfohlen worden sind und deren Namen vom offiziellen ⸗Moniteur« mit den Bezeichnungen Regierungskandi⸗ 3e ö . oder offizieller Kandidat veröffentlicht wor⸗

den sind.

Art 3. Sind null und nichtig die Stimmzettel, welche die Namen der zu oben bezeichneten Kategorien gehörenden Individuen tragen. Diese Bulletins werden beim Zählen der Stimmen nicht in Anrechnung kommen.

Bordeauy, 31. Januar 1871. Drittes Bekret? Die Delegation der Regierung der nationalen

Vertheidigung, in Anbetracht des Dekretes vom heutigen Tage, welches

für den 8. Februar die Bürger, die die Wahl der Nationalversamm.

lung vornehmen sollen, zusammenberuft, in der Absicht, die Freiheit und das Geheimniß der Wahlen so sehr, als es unter den gegenwär · tigen dringenden Umständen möglich ist, zu sichern; dekretiren:

Art. J. Der Maire einer jeden Gemeinde wird sofort eine allge⸗ meine Liste der Bewohner der Gemeinde aufstellen welche zum wenigsten 21 Jahre alt und französisch Bürger sind. Diese Liste wird Sonnabend (4) oder Sonntag (6) Morgens veröffentlicht

werden.

Art. 2. Alle diejenigen, welche vergessen werden, können am

dem Maire machen. Unter seiner Praͤsidentschaft wird ei

mission eingesetzt, die aus vier Wählern b d eine Kom-

suche ohne Berufung konstatiten . estehen und über alle Ge— Art. 3. Die adbditionelle Liste wird am Dienstag angeschlagen,

der 3 . h e,

Art. 4 erden an der Wahl Theil nehmen alle franzö Bürger von 21 Jahren, welche auf den Listen . . ausgenommen sind nur die, welche von den Ausnahmefällen in Ar- tikel 3 des Gesetzes vom 16. und 18 März 1849 betroffen worden.

Art. 5. Alle Wähler votiren im Hauptort ihres Kantons nach den Wahllisten. Indeß kann der Präfett wegen örtlicher Verhältnisse den Kanton in zwei oder drei Wahldistrikte eintheilen.

Art. 6. Die Abstimmung wird nur einen einzigen Tag dauern. Die Abstimmung ist von? Uhr Morgens bis Abends 8 Uhr eröffnet.

Art. 7. Es wird gewählt nach den Vorschriften des Gesetzes vom 15 his 18. März 1849, nur mit dem einzigen Unterschiede, daß der Präfekt den Vorstand für jede Sektion bezeichnen kann.

6 9 ö. Wenn ö. geheim. rt. 9. ie Zählung findet am nämlichen (Mittwoch) Abend statt. Sie beginnt um 75 Uhr. Die Zählungstische Personen zum wenigsten bestehen. d

Art. 10. Die Wählbaren, welche die meiste Anzahl legaler Stim men haben, wie groß auch die Zahl der eingeschriebenen Wähler sein mag, werden zu Volksvertretern zur Nationalversammlung pro⸗ e , es

rt. 11. e Gesammtzahl der Volksvertreter wird 759, di französischen Kolonien nicht mit einbegriffen, betragen. .

Art. 12. Die nach der Basis der Bevslkerung zu ernennenden Repräsentanten werden zwischen den Departements nach der dem gegenwärtigen Dekrete beigefügten Tabelle vertheilt werden.

Art. 153. Wenn irgend ein Irrthum sich in die Tabelle einge⸗ schlichen, welcher ein oder mehrere Departements irgend einer Anzahl von Repräsentanten beraubt, so wird die Nationalversammlung die 3 festsetzen, und die Regierung dieselbe sofort vervollständigen assen. Art. 14. Sind wählbar alle französischen Bürger, welche das Recht haben, auf die Wahllisten eingeschrieben zu weibeh ß , setzt, daß sie 25 Jahr alt sind.

Art. 15. Sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen, die Mitglie- der der Familien, welche seit 1789 über Frankreich regiert haben. Sind null und nichtig die Stimmzettel, welche die Namen der Per= sonen tragen, welche in diesem Artikel bezeichnet sind. Die Bulletins werden nicht mitgezählt werden.

Art. 16. Können nicht zu Volksvertretern erwählt werden die Individuen, welche einer der ersten Kategorien des Art. 79 des Ge= setzts vom 15/18. März 1849 und den Verfügungen des Art 81 des naͤmlichen Gesetzes anheimfallen.

Art 17. Die Inkomptabilitäten, welche sich im Art. 82 dieses Gesetzes und in den diesem folgenden befinden, sind abgeschafft.

Art. 18. Der Art. 62 des nämlichen Gesetzes ist auf die Armee im Felde anwendbar. Unter den Fahnen, in den Armeen oder in den Tagern haben die Soldaten, die Mobilen und die Mobilisirten das Recht, zu votiren, und üben ihr Recht dem Wortlaut dieses Ar— tikels gemäß aus. !

Art. 15. Die Bürger, die sich außerhalb ihres Departements be— finden und die an der Abstimmung Theil nehmen wollen, haben das Recht, im Kanton zu votiren, wo sie sich befinden, wenn sie sich von wel Wählern, welche ihre Identität konstatiren, begleiten laͤssen. hi Stimmzettel kann die Namen der Wählbaren ihres Departe⸗ ments tragen, und in diesem Fall wird der Stimmzettel vom Praͤsi - denten der Wahlsektion an den Präfekten des Departements gesandt.

Art. 20. Die Zahl der Deputirten in den Kolonien ist folgender maßen festgesetzt; Rartinigue 2, Guadeloupe 2, Guyana 1, Sene⸗ gal 1, Reuniön 2. Im Ganzen acht.

Art. 21. Das Gesetz vom 165. bis 18. März 1839 ist übrigens in allen Bestimmungen, welche nicht gegen das vorliegende Dekret

bätreffen und nach diesem Gesetze erlassen wurden, sind abgeschafft. Bordeaux, 31. Januar 1871.

Die drei Dekrete sind von A Cremieur, L. Gamhettg, Glais Bizoin, 8. Fourichon unterschrieben, welche bekanntlich die Delegation zu Bordeaux bilden. ,

Garibaldi hat auf Ansuchen der Gemeindebehörde in Nizza die Kandidatur zur Constituante im Departement der Ser Alpen angenommen. Das »Sie ele⸗ und die »Giron den, die Organe Gambetta's, sprechen sich in längeren Artikeln gegen die Abtretung der Ostprovinzen aus.

Der »Etoile Belge«, das Organ der Familie Orleans, theilt folgendes Manifest des Herzogs von Aumale mit:

Meine Herren Wähler! Vor vier Monaten haben einige unter Ihnen mir Ihre Stimmen angeboten; ich weiß nicht, ob es Ihnen

eute anstehl, mir dieselben zu geben. Ich kann Ihnen übrigens nicht o vollstaͤndig, nicht so frei sprechen, wie ich es wünschte, und ich muß in mein Herz alle Gefühle zurückdrängen, die aus demselben strömen. ch weiß felbst nicht, ob diese wenigen Zeilen bis zu Ihnen gelangen. ch werde indeß versuchen, sie in Ihre Hände zu, bringen; Fenn denen, welche mich doch nicht wählen wollen, um sie in der Natlonalverfammlung zu repräsentiren, glaube ich einige

Erklärungen über zwei Hauptfragen geben zu müssen, welche in jener Versammlung aufgestellt werden: nämlich über die Kriegs und

eren r e, und Über die konstitutionelle Frage. Betxeffs des ersten unttes muß ich, da ich keine direkte oder indirekte Verantwortlich

sind, anwendbar; alle legislativen Bestimmungen, welche die Wähler

keit an den Ereignissen oder Handlungen habe, welche der Krieg und die gegenwärtige Lage bereitet, mir die ganze Unabhängig keit meines Urtheils sicher stellen. Ich bin noch mehr dazu er— mächtigt durch die Unthätigkeit, die man mir aufgezwungen, als ich mit Beharrlichkeit das Recht in Anspruch nahm, für mein Land Mn kämpfen. Betreffs des zweiten Punktes werde ich mich mit voller

ufrichligkeit erklären. Wenn ich die Lage Frankreichs, seine Geschichte, seine Traditionen, die Ereignisse der letzten Jahre ins Auge fasse, so bin ich von den Vorthellen durchdrungen, welche die konstitutionelle Monarchie darbietet; ich glaube, daß sie den legitimen Aspirationen einer demokratischen Gesellschaft entsprechen und mit der Ordnung und Sicherheit alle Fortschritte, alle Freiheiten garantiren kann Es ist mit einem Gemisch kindischen Stolzes und patriotischen Schmerzes, daß ich Frankreich in seinem gegenwärtigen Zustande mit dem vergleiche, in welchem es sich unier der Regierung meines Vaters befand. Diese Meinung, ich habe als Mann das Recht, sie zu haben, und ich glaube heute, daß es meine Pflicht ist, sie als Bürger ausdrücken; aber ich mische mich in keine Partei ein, verfolge keine ausschließliche Tendenz. In meinen Gesinnangen, in meiner Vergangenheit, in den Traditionen meiner Familie finde ich nichts, was mich von der Republit trennt. Wenn Frankreich unter diefer Form frei und definitiv seine Regierung konstituiren will, so bin ich bereit, mich vor seiner Souveränetät zu beugen und werde sein ergebener Diener sein. Konstitutionelle Monarchie oder liberale Republik: durch politische Redlichkeit, Geduld, Eintrachts geist, Selbstverläugnung kann Frankreich gerettet, rekonstituirt un regene= rirt werden. Es sind diese Gesinnungen, welche mich beseelen.

1. Februar 1871. H. d' Orleans, Herzog v. Aumale.

Lille, 3. Februar. Das Memorial de Lille⸗ veröffent⸗ licht die Liste der von dem hiesigen nationalen Komite aufge⸗ stellten Kandidaten für die zu wählende Constituante, Die Mehrzahl dieser Kandidaten gehört der gemäßigten Partei an. In dieser Liste werden unter Anderen genannt: Thiers, Chan⸗ Jarnier, Keller, Brame, Kolb-⸗Bernard.

General Faidherbe hat den Kommandanten hiesiger Stadt telegraphisch über die in Gemäßheit der Konvention vom 28. Januar gezogene Demarkationslinie verständigt, mit dem Hinzufügen, daß über die Räumung der Stadt Abbeville und des Theiles des Aisne⸗Departements noch verhandelt werde.

Die »Indépendance belge« hält die Mittheilung von dem Tode Bouürbaki's für unbegründet und fügt hinzu, daß in Brüssel lebende Verwandte des Generals Nachrichten von der Besserung seines Zustandes erhalten haben.

Dasselbe Blatt meldet aus Lyon vom 1. 8. daß der Präfekt des Rhone⸗Departements die Versammlungsfreiheit wieberhergestellt habe.

Rach Berichten aus Lille vom gestrigen Tage haben die Deutschen auf Grund der Waffenstillstands⸗Bedingungen Abbe⸗ ville befetzt, so daß sie jetzt alles Land sfüdlich und östlich von Pas de Calais inne haben. Die öffentlichen Versammlun⸗ gen gehen in Lille ruhig vor sich. Bis jetzt existiren ? Wahl⸗ listen, eine monarchische und eine republikanische. Voraussicht⸗ lich dürfte die erstere durchgehen. Der Korrespondent der »In⸗ döépendance« fügt hinzu, Frankreich sei des Krieges müde, und wenn die Friedensbedingungen gemäßigt seien, so könne man den Frieden als gesichert betrachten.

Lille, 4. Februar. (W. T. B.) Auf der demokratischen Wahlliste des Departements Pas de Calgis befinden sich u. A. Jules Favre und General Faidherbe. Eine Deputation von Wählern der Stadt Lille hat den Präfekten um Aufklärung erfucht über das Dekret der Regierung vom 31. v. M. Der Präfekt erklärte, es müsse das Dekret vom 31. v, M. für gül⸗ tig angesehen werden, weil es nach dem Pariser Dekret erlassen sek und letzteres daher aufhebe. Kolb⸗ Bernard und Brame haben gegen das Gambetta'sche Dekret protestirt und angesichts desselben ihre Kandidaturen zurückgezogen. Auch von dem Rationalkomite in Lille ist gegen dasseibe Dekret ein Protest erlassen worden.

Havre, 4. Februar. Die Seine ist jetzt bis Rouen

schiff bar.

5. Februar. (BW. T. B.) Gamhetta hat ein De kret erlassen, worin bestimmt wird, daß Havre mit seinem Arrondissement einen eigenen Wahlbezirk bilden soll, da die übrigen Theile des Departements »Seine inférieure« von den Deutschen besetzt seien. . .

Dieppe, 4. Februar. (W. T. B) Bis heute ist der Eisen⸗ bahnverkehr für Personen nicht eröffnet, Dieppe hat eine , erhalten. Die Bevölkerung wünscht den

rieden.

Rizza, 4. Februar. (W. T. B.) Der Präfekt des De⸗ partements der Seealpen hat eine Proklamation erlassen, worin er ankündigt, daß das Ende der jetzigen Krisis bald zu erwar— ten sei. Bie Delegation habe den Waffenstillstand angenam—⸗ men, und das Volk werde jetzt die Friedensbedingungen prüfen. Es werde sie annehmen, wenn sie ehrenvoll seien, und ste nur

Würde es unumgänglich fordere; er werde aber aufhören, wenn nur die Ehre unbefleckt bleibt.

Meeting beschlossen, eine Volksdemonstration ins Werk zu setzen, bei welcher Gambetta befragt werden soll, ob er gesonnen sei, event. die Präsidentschaft eines Wohlfahrtsausschusses anzu- nehmen, und ob er bei seinem früheren Versprechen des Wider⸗ standes bis zum Aeußersten beharren würde. Die Antwort Gambetta's soll in schriftlicher Form erbeten werden.

Spanien. Madrid, 3, Februar. (W. T. B.) Ein Manifest der republikanischen Minorität der Cortes, in welchem die Bethei⸗ ligung an dem Wahlkampfe angerathen wird, ist heute hier versffentlicht worden. Als zu erreichende Ziele werden hinge⸗ stellt: Reform des Artikel 33 der Verfassung und Absetzung der Savoye'schen Dynastie.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 6. Februar. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 4. d. M. antwortete der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Windthorst in Betreff des Kriegszustandes in den Bezirken des VIII. 2c. Armee-Corps:

Es ist Ihnen bekannt, meine Herren, und an anderer Stelle schon eingehend auseinandergesetzt, daß die Erklärung des Kriegs- zustandes in gewissen Theilen der preußischen Mongrchie durch die Bedürfnisse des Krieges hervorgerufen war; die Bedürfnisse des Krieges allein werden auch über die Nothwendigkeit der Fortdauer und über den Zeitpunkt, bis zu welchem diese Fortdauer sich erstrecken soll, entscheiden haben. In dieser Beziehung ist aifo das preußische Staats Ministerium außer Stande, selb st zu dekretiren, oder eine Erklärung dahin abzugeben, daß es mit Erfolg bemüht sein werde, auf die Aufhebung des Kriegs⸗ zustandes zu einem gewissen Zeitpunkte hinzuwirken. Alleis die Regierung theilt mit Jonen den Wunsch und die Absicht, daß die Wahlfreiheit durch die Maßregeln, die etwa, der Kriegszustand mit sich führen könnte, in keiner Weise benachtheiligt werde; darauf hin⸗ zuwirken, daß keine Beengung der Wahlfreiheit stattfinde, kann die Regierung zufagen und, daß eine solche Beengung nicht statifinden werde, versichern. Im Uebrigen werden ja die Verhandlungen,) die hier im Hause gepflogen sind, zur Kenntniß des Hauptquartiers kom- inen die Einbringung der Interpellation ist von mir schon gestern dorthin telegraphirt worden ; ich bin überzeugt, daß diejenigen Ge⸗ sichtspunkte, welche ich in diesem Augenblick aufzustellen die Ehre hatte, auch im Hauptquartier maßgebend sind, und daß die ausgesprochenen Wünsche fo weit ihrer Erfüllung werden entgegengeführt werden, als cben die Bedürfnisse des Krieges es gestatten.

In der Nacht zum 4 d. M. verstarb auf Schloß Branitz das aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen berufene Mitglied des Herren- hauses Hermann Fürst von Pückler Mus kau, General- Lieutenant A la suité der Armee, geboren den 30. Oktober 1786. Zugleich bekannt als Verfasser mehrerer Reisewerke.

Verwaltungen« hat folgenden Inhalt:; Bericht über die Verkehrs- Resultate der Eisenbahn Verbände, welche innerhalb des Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen bestehen für das Jahr 1869. Die preußischen Eisenbahnen zu Ende 1869 Technische Notizen: RFerein für Eisenbahnkunde zu Berlin. Verzeichniß überzähliger und fehlender Güter. Mittheilungen über Eisenbahnen: Vom Kriegs- schauplatz: Die Kapitulation von Paris und der Uebertritt der Bour—⸗ baküschen Armee; die Verproviantirung von Paris per Eisenbahn und Dampfschiffahrt. Die Sprengung der Eisenbahnbrücke bei Fon⸗ tenay; Störung des Eisenbahnbetriebs im Elsaß und auf der Linie Chaumont Ehatillon · Corbeil; Wiederherstellung der Linien Thionville⸗ Mezisres und Chartres -Le Mans Eonlie. Norddeutsche Briefe: Vom Verliner Eisenbahn - Aktienmarkte; Wiedereröffneter Eil⸗ und Frachtgut Verkehr; Saalbahn; Nossen - Freiberg Brüx; Neurode⸗ Schweidnitz; Erweiterung des Liegnitzer Bahnhofs; Saarbrücker E.; Alsfeld · Hersfeld; Neumünster Tönning; Osifriesische Eisen bahn ˖ Pro⸗ jekte. Secundäre Bahnen in Schleswig ⸗Holstein. Wagenmangel der beutschen Eisenbahnen betreffend. Uebereinktommen Lie militärischen Transporte auf den Eisenbahnen betreffend. Lersona nachrichten.

mungen, betreffend Viehtransport auf Eisenbahnen. Eisenbahn Kalender. Offizieller Anzeiger. Privat ˖ Anzeiger.

Kunst und Wissenschaft.

Am 1. Februar starb der russische Komponist Alexander Nikolajewitsch Sfjerow. Er war eben im Begriff, seine letzte Oper Feindliche Kraft zu 1 von der nur der letzte Akt noch nicht

.

anz instrumentirt war. ir Wiederherstellung seiner Gesundheit ar ich gte er zum Frühling ins Ausland zu gehen, wo er eine neue Oper beginnen wollte, deren Sujet der Nodelle Gogols Schmid

zurückweisen, wenn sie erniedrigend sein sollten. Der Krieg

werde nicht fortgesetzt werden, es sei denn, daß die nationale

Wawilo« entlehnt war.

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Gestern Ubend hat ein im Theater Louis stattgehabtes

Die Nr. 5 der »Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn

Ausland: Schweiz, Romanshorn Eonstanz. England Bestim

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