1871 / 40 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nr. 843741. 2 Gewinne zu 600 Thlr. fielen auf Nr. 30,236 und 74933. 2 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 1292 u. 42,763 und 2 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. 11,881 uns 88,011. Berlin, den 7. Februar 1871. . . Königliche General-Lotterie Direktion.

3 176 Staats-Anlehen der vormals Freien Stadt Frank

furt a M von 8,500,000 Fl. d. d. 9. April 18339.

Bei der staͤttgehabten 30. Verloosung des Staatsanlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt 4. M. von 8,500,000 Fl. vom 9. April 18539 wurden 3 ö 96 . pro 1871 vorge⸗ ehene Summe nachverzeich nete igationen gezogen.

. 1. Zur ö auf den 1. April 1871 Litt. B. à 10900 51. Nr. 184. 420. 451. 546. 754. 777. 801 820 893 und 1078. 4A 560 Fi. Nr. 1123. 1144. 12965. 1356 1520, 1867. 1944 und 2095. à 300 Fl. Nr. 2170. 2256 2296. 2330. 2508. 2549. 2614. 2658. 2665. 2694. 2744. 2869. 2884. 3062 und 3074 4 150 Fl. Nr. 3171. 3182. 3365. 3583 3659. 3669. 3681. 3900. 40366 und 140960. 4 100 Fl. Nr. 4119. 4191. 4203. 4212. 4514. 4560. 4625 4696. 4806 und 4814.

2) Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1871. Lit. C. A 1000 51. Nr. 1. 36. 200. 226. 481 764 930. 936 und 996. A 590 FI. Nr. 1276. 1317. 1441. 1524. 1735. 1937. 2000 und 2078 4 300 Fl. Nr. 2237. 2590. 2487. 2646. 2777 2804. 2825. 2891. 3012 und 3075. 3 150 Fl. No. 3166. 3244. 3477. 3482 3515. 3615. 3792. 3855. 3872. und 3999. A 1060 Fl. No. 4110. 4249. 4283. 4328. 4353. 4521. 4525. 4540 und 4653 . .

3) Zur Rückzahlung auf den J. Oktober 1871. Litt. D. à 1000 Fl. No. 141. 164 172 301. 771. 902 und 10566. A 500 Fl. No 1263. 1512. 1717. 1836. 1977 und 2015. à 300 Fl. No. 2107. 2227 2230. 2425 und 3055. à 150 Fl. No. 3293. 3442. 3730. 3794 und 3826. à 100 Zl. No. 4279. 4289. 4556 und 4813. t

4 Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1872. Lit. A. à 1000 Fl. Nr 56. 195. 263 301. 323. 324. 443. 474. 500. 527. 587. 792. 807 811. 813 814 854. 857. 923 und 1023 à 500 Fl. Nr. 1204. 1205. 1217. 1227. 1268. 1285. 1321. 1334. 1435. 1622. 1665. 1674. 1764 1765. 1846. 19604. 1918 und 1921 4A 300 Fl. Nr. 2245 2291. 2305. 2331. 2344. 2374. 2441. 2478. 2533. 2580. 2584. 2613. 2659. 2780. 2931. 2933. 3030 und 3061. 4 150 Fl. Nr. 3184. 3248. 3334. 3364 3437. 3440. 3539. 3576. 3610. 3687. 3744. 3759. 3799. 3911. 3915. 3940. 3941 3943. 3944 und 3949. 4 190 Fl Nr. 4128. 4150. 4173. 4200. 4375. 4411. 4142. 4445. 4553. 4631. 4662. 4663. 4696 N35. 4785 und 4810. ö .

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver— zinsung nur bis zum Einlosungstermine stattfindet, bei der König, lichen Kreiskasse zu Franffurt a. M, bei der Königlichen Staats- schuldentilgungs⸗Kasse zu Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs- Hauptkasse, sowie bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehsrigen vicht verfallenen Zinscoupons erheben können.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzuliefern den Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der betreffenden Obligation zurückbehalten.

Restanten:

aus der 27. Verloosung: B Nr. 2286. 2303. 3517 und 4236 C. Nr. 811. 977. 1227. 2043 2968. 3942. 4081. 4180 und 4470 PD. Nr. 75. 1394. 1898 2024. 2769. 3223. 3294. 4074. 4617 und 4707 A. Nr. 550. 2729. 3347. 3770. 3865. 4153. 4262. 4606. 4704. 4794 und 4826

anz der 28. Verloosung; B. Nr. 1484 1766. 1987. 2793 2968. 3215. 3408. 3427. 3492. 3891 und 4422; C. Nr. 395. 754. 1055. 2 08. 2351. 2409. 2567. 2699. 3322 3396 3613 und 3746; D. Nr. 794. 1240 2495 2670. 3033. 3038. 3181. 3565 4216 und 4262; A. Nr. 722. 926. 1072. 2818. 2939. 3220 und 4163.

aus der 29 Verloosung: B. Nr 708. 2026. 2408. 2594. 2701. 2960. 2965. 3182. 3931. 4622 4763 4785 und 4808; C. Nr. 919. 1392. 1898. 2247. 2265. 2950 3837. 3951. 3974 4274. 4439. 4515 und 4764, D. Nr. 489. 1530. 1701. 3415. 3800. 3881 und 4799 A. Nr. 9. 37. 106. 143. 155. 235 303. 344 708. 984. 1186. 1675. 1717. 1732. 1794. 1839. 1855. 2023. 2367. 2490. 2539. 2634. 2801. 2837. 3235. 3491. 3530. 3551. 3597. 3641. 3661. 3745. 3800. 3808. 3894. 3951. 4118. 4158. 4190. 4207. 4227. 4251. 4268. 4272. 4274. 4412. 4455. 4552. 4679 und 4786. e . Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlssung aufgefordert.

Wiesbaden, den 30. Januar 1871.

Der Königliche Regierungs⸗Präsident. Graf Eulenburg.

N icht amt li ches.

Breußen. Berlin, 7. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern im Deutschen Centralkomite anwesend. Im Königlichen Palais fand ein größeres Diner statt.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin besuchte gestern das Lazareth in der Kaserne des Kaiser Franz⸗Re giments.

Se. Majestät der Kaiser und König haben auf ein Glückwunsch⸗Telegramm der Freiwilligen aus den Jahren 1813 bis 1315, die am 3. Februar auch in diesem Jahre in Berlin zu einem kameradschaftlichen Feste versammelt waren, aus Versailles die nachstehende Antwort zu ertheilen geruht:

»Den versammelten Freiwilligen von 1313 15 in Berlin sage Ich Meinen besten Dant für ihren patriotischen Gruß. Sie werden sich freuen, in ihren Enkeln glorreiche Nachfolger früherer Helden—⸗ thaten zu erblicken. Wilhelm.

Die Königliche Universität in Greifswald hat an Se. Majestät den Kaiser und König die folgende Glückwunsch⸗Adresse gerichtet:

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Kaiser! Allergn ädigster König und Herr!

Gestatten Euere ga ife el Königliche Majestät Allerhöchstihrer Universität Greifswald, welche nach einer Fremdherrschaft von mehr als anderthalb Jahrhunderten sich nun seit fünfundfunszig Jahren des Glückes erfreut, unter dem Szepter des Königshauses der Hohenzollern, mit ihren deutschen Schwestern vereint, für die Ausbreitung der Wissenschaften und die Pflege aller in der Vaterlandsliebe wurzeln⸗ den sittlichen Kräfte wirken zu können, der Begeisterung und dem Danke Ausdruck zu geben, von welchen sie bei den großen und ge— waltigen Ereignissen der Gegenwart tief durchdrungen ist.

Cv. Kaiserliche Majestät haben, den einstimmigen Bitten der deutschen Fürsten und den heißen Wünschen des deutschen Volkes entsprechend, durch die am hundert siebenzigsten Jahrestage des Koönig- thums der Hohenzollern an das Vaterland gerichtete Ansprache ein e n. der Begeisterung erweckt, welches in allen deutschen Gauen die lebhafteste Zustimmung und den lautesten Wiederhall finden wird, indem Allerhöchstdieselhen mit der Annahme der Deutschen Kaiser—= würde nach ächt deuischer Königsart die herrlichen Gedanken und Absichten verkündeten, nach welchen Ew. Kaiserliche Majestät und , , . das neu erstandene Deutsche Kaiserreich zu regieren gedenken.

Der heiße Wunsch Allerhöchstihres in Gott ruhenden Bruders, Königs Friedrich Wilhelm des IV., »die Wiedergeburt und Gründung eines neuen Deutschlands, eines einigen nicht einfsrmigen Deutschlands, einer Einheit in der Verschiedenheit, einer Einheit mit Freiheit« ist durch Ew. Königlichen Majestät hohe Weisheit und ausdauernden

Heldenmuth in glänzender Weise verwirklicht.

Die deutschen Universitäten dürfen sich das Zeugniß geben, daß sie beharrlich an der Hand der Wissenschaft den Blick der Nation nach dem nun erreichten hohen Ziele wach erhalten und Den deutsch - patriotischen Geist in seiner ganzen sittlichen Kraft gepflegt haben. Darum geruhen Ew. Majestät buüldvoll auch von Allerhöchst - ihrer ältesten Universität den tiefgefühlten Dank für das glorreiche

Werk entgegen zu nehmen, welches Allerhöchsidenselben unter Gottes

nädigem Beistande so herrlich gelungen ist. Ja, das Ziel unserer ünsche und Gebete ist erreicht. Wir behalten unseren geliebten König, Deutschland hat nun seinen erhabenen Kaiserlichen Schirm⸗ herrn und Führer, das deutsche Volk fühlt sich muthig in dem Be⸗ wußtsein seiner Kraft und Größe, die ganze gesittete Welt gewinnt ihre Sicherheit in dem Stützpunkt eines dauernden Friedens und das Königshaus der Hohenzollern trägt den zwar nicht erstrebten aber wohlverdienten Lorbeerkranz für die Beharrlichkeit in der Erfüllung des ihm von der göttlichen Vorsebung verliehenen deutschen Berufs. Gott segne Ew. Majestät! Greifswald, den 13. Januar 1871. Eurer Kaiserlich Königlichen Majestät allerunterthänigste und treugehorsamste Rektor und Konzil der Universität Greifswald.

Bürgermeister und Gemeinderath von Darm stadt hahen an Se. Majestät den Deutschen Kaiser und an Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Hessen nachstehende

Adressen übersandt:

Allerdurchlauchtigster Kaiser! Allergroßmächtigster Kaiser und Herr!

Ew. Majestät weiser und kräftiger Fuͤhrung gelang es an der Spiße des geeinigten Deutschlands, unsere Marken in heldenmüthigem Kampfe vor dem drohenden Einfall eines übermüthigen Feindes zu schützen. Nicht wurden, wie in früheren Jahrhunderten, unsere damals schutzlosen Gegenden vecheert und verwüstet; das geeinigte Deutschland, geführt von Ew. Majestät, warf den Feind zu Boden, und voraus sichtlich in langer Zeit wird dieser Feind den Versuch unterlassen müssen, Deutschland mit Krieg zu überziehen.

Herrlich und groß aber wie diese Erfolge im Kriege tritt uns die gleichzeitig errungene Einigung Deutschlands für den Frieden entgegen. Ditten in den Stürmen der Schlachten trat das Deutsche Reich in das Leben und schöner noch wie die Früchte, welche die Einigkeit im Felde gewann, werden die Früchte sein, welche dem gemeinsamen Wirken des deutschen Volkes in friedlicher Arbeit in Aussicht stehen.

In solchem Augenblick fühlen wir, die Vertreter der Hauptstadt des Großherzogthums, stolz guf Deutschlands Größe im Krieg wie im Frieden, uns gedrungen, Ew Majestät, dem Oberhaupt des Deut⸗ schen Reichs, dem Deutschen Kaiser unsere Huldigung darzubringen, voll Zuversicht, daß Ew. Majestät wie im Kriege so auch im Frieden der bewährte tüchtige Führer der Nation sein werden. .

Fest und stark wird dann das wiedererstandene Deutsche Reich da⸗

stehen, ein Hüter von Recht und Gesetz, ein Schutz des Friedens und seiner Segnungen. Darmstadt, 1. ö 1871. . n tiefster Ehrfurcht Ew. Majestät treugehorsame Bürgermeister und Gemeinderath der Haupt. und Residenzstadt Darmstadt. (Folgen die Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster Großherzog! Allergnädigster Großherzog und Herr!

Mitten in den Stürmen des Krieges, welche unsere theure Hei⸗ math vor den Verheerungen eines übermüthigen Feindes bewahrten, erstand durch das einmüthige Zusammenwirken der deutschen Fürsten und Nation das neue Deutsche Reich, die Einigung Deutschlands auch für den Frieden.

Herrliche Früchte verspricht dem deutschen Volke diese Einigung, deren Segnungen in nicht geringem Maße dem Großherzogthum und unserer Stadt mit zufließen werden.

Wie schon früher der erlauchte Vorfahr Eurer Königlichen Hoheit als Erster im Deutschen Zollverein den Grund mitlegte zur gemein samen Regelung gemeinsamer deutscher Interessen, so verdanken wir auch jetzt wieder der thätigen Mitwirkung Eurer Königlichen Hoheit das haldige Zustandekommen dieses neuen Werkes des Friedens.

Als Vertreter Euerer Königlichen Hoheit Haupt und Residenz- stadt, . damit im Sinne der ganzen Stadt und des Landes u handeln, säumen wir nicht, jetzt, wo nach dem Beitritt Bayerns

as Werk glücklich vollendet ist, unseren Dank Euerer Königlichen Hoheit in Unterthänigkeit darzubringen.

Stark und frei im geeinigten Deutschen Reich wird das deutsche Volk stets auf Diejenigen den Segen des Himmels herabrufen, die in großer Zeit theilnahmen an der Schaffung des großen Werkes.

In tiefster Devotion Eurer Königlichen Hoheit unterthänigster Bürgermeister und Gemeinderath.

Darmstadt, den 2. Februgr 1871. =

Die Adresse des Magistrats und der Gemeindebevoll mächtigten der Stadt München an Se. Majestät den Deutschen Kaiser lautet:

Ew. Majestät! Auf den Schlachtfeldern Frankreichs haben die Stämme des großen deutschen Vaterlandes unter der heldenmüthigen

ührung Ew. Majestät unverwelklichen Ruhm erworben. Wie die

fahr gemeinsam war, welche die Stämme zur Abwehr einte, so sind es nun unvergeßliche Siege, welche die Deutschen in der Erinne⸗ rung an gemeinsam vergossenes Blut, an die größten Tage, welche die Deutsche Geschichte kennt, unlösbar verkitten. Die Waffenbrüder- schaft ist durch die hochherzige Uebereinstimmung der Deutschen Fürsten, unter denen unser erhabener Landesfürst als Erster sein Opfer auf den Altar des Vaterlandes niederlegte, ist durch die begeisterte n der deutschen Volksvertretungen zu einer bundes-

aatlichen Gemeinschaft erweitert worden Der deutsche Kaiser ist erstanden in neuer Macht und Herrlichkeit, ein Mehrer der Wohlfahrt des Reiches, ein Förderer der Künste des Friedens, der Freiheit, Gesittung und Bildung des Volkes. So ist das Ringen der Deutschen nach dem sichernden Hafen der Einheit, ein Kampf, in welchem die deutschen Städte nicht die letzten Kämpfer waren, mit Erfolg gekrönt! Wurzelt die deutsche Kraft in den Eigen- thümlichkeiten der einzelnen Stämme, so wird sie sich um so staͤrker entfalten, wenn die mächtige Hand und das wohlwollende Herz

Ew. Majestät die Vorzüge jedes Einzelnen zum gemeinsamen Zwecke

verbindet. Möge der Bund erstarken in den festen Grundlagen, welche der Fürsten und des Volkes getreues Zusammenwirken schuf, und unter des Neiches Herrlichkeit die Freiheit des Volkes erblühen zu des Vaterlandes Heil! In allertiefster Ehrfurcht verharren der Königl. Haupt. und Residenzstadt München allerunterthänigst gehorsamste Magistrat und Kollegium der Gemeindebevollmächtigten.“

An Se. Majestät den König von Bayern haben der Magistrat und die Gemeindebevollmächtigten gleichzeitig fol—⸗ gende Adresse gerichtet:

»Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster Käͤnig und Herr! Das ganze deutsche Vaterland hallt wieder von Lauten der Freude und Begeisterung über die Neugehurt des Deutschen Reiches. Dankbar nennt das deutsche Volk den erhabenen Namen Ew. Majestät, Allerhöchstdessen deutsche Gesinnung, wie sie einst die Abwehr des Feindes durch gemeinsame Kraft ermöglichte, auch nun den Fürsten und Stämmen des Vaterlandes bei Einfügung des Schlußsteines in den Bau der Einheit als Vorbild leuchtete. Möge der Allmächtige das junge Werk zum Wohle Deutschlands wie Bayerns erstarken lassen, und unserm theuern engern Vaterlande zu Ehre und Ruhm lange erhalten unsern geliebten Fürsten und Landes- herrn, den erhabenen Pfleger des deutschen Sinnes und der Wohl—⸗ fahrt Bayerns! In allertiefster Ehrfurcht verharren der Königlichen

aupt. und Residenzstadt München allerunterthänigst, treugehormster Magistrat und Kollegium der Gemeindebevollmächtigten.«

Der »Moniteur officiel« in Versailles veröffentlicht fol ende Depesche des Kanzlers Grafen von Bismarck an Herrn gin Favre, Minister der auswärtigen Angelegenheiten der Regierung der nationalen Vertheidigung in Paris:

Versailles, den 3. Februar 1871. Herr Minister.

Aus Amiens wird mir der Inhalt eines Wahldekrets der Delegation des Gouvernements der nationalen Vertheidigung

zu Bordeaux mitgetheilt, welches von der Wählbarkeit alle die jenigen n hn ng welche unter dem Kaiserreich Minister, Se⸗ natoren, Staatsräthe oder Präfekten gewesen sind; ferner Alle, die seit 1351 jemals im »Moniteur« als offizielle oder gouverne⸗ mentale Kandidaten genannt worden sind. Ein Auszug des Eirkulars liegt in Abschrift bei.

Ich beehre mich, an Euere Exeellenz die Frage zu richten, ob Sie dies mit der Bestimmung der Konvention, daß die Versammlung »frei gewählt (libroment élue) werden soll, verträglich erachten.

Erlauben Euere Excellenz mir, Sie an die Verhandlungen zu erinnern, welche der Konvention vom 2. Januar voran⸗ gegangen sind. Ich sprach schon damals die Befürchtung aus, daß unter den gegenwärtigen Umständen es schwer sein würde, die volle Freiheit der Wahlen zu sichern und jeden gegen diese Freiheit gerichteten Versuch zu verhindern. In dieser Besorgniß, welcher das Cirkular des Herrn Gambetta heute Recht zu geben scheint, stellte ich die Frage, ob es nicht richtiger sei, das Corps 16gislatif zu berufen, welches eine gesetzliche, durch allgemeines Stimmre iht gewählte Autorität bilde. Euere Excellenz lehnten dies ab, und gaben mir die förmliche Zusiche— rung, daß kein Druck auf die Wähler ausgeübt, und daß die vollste Freiheit der Wahlen gesichert werden solle.

Ich wende mich an die Loyalität Euerer Excellenz, um zu entscheiden, ob die durch das fragliche Dekret grundsätzlich aus⸗ gesprochene Ausschließung ganzer Kategorien von Kandidaten mit der Freiheit der Wahlen, so wie ste in der Konven⸗ tion vom 28. Januar verbürgt worden, verträglich ist. Ich glaube die bestimmte Hoffnung ausdrücken zu dürfen, daß dies Dekret, dessen Anwendung mir in Widerspruch mit den Stipulationen der Konvention zu stehen scheint, ohne Ver= zug zurückgenommen und daß die Regierung der nationalen Vertheidigung die erforderlichen Maßregeln ergreifen werde, um die Ausführung des Artikel II. der Konvention in Betreff der Freiheit der Wahlen zu garantiren. Wir würden den Per⸗ sonen, welche unter den Bestimmungen des Cirkulars von Bordeaux gewählt werden, die Privilegien nicht zugestehen kön⸗ nen, welche durch die Waffenstillstands⸗Konvention den Ab⸗ geordneten zur Versammlung gewährt worden sind.

Genehmigen ꝛc. ꝛc.

von Bismarck.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Das Haus der Abgeordneten setzte in seiner gestrigen Sitzung die Generaldebatte über die Gesetzentwürfe fort, betreffend die Verhältnisse der evangelischen Kirchen im Regierungshezirk Cassel und die Presbyterial⸗ und Synodal-⸗ Ordnung für die evängelischen Kirchengemeinden in Hessen. Nachdem der Abg. Richter (Sangerhausen) sich gegen die Vor— lagen erklärt, die Abgg. Dr. Gneist und Vogeley (Casseh sich für die Annahme der Gesetzentwürfe ausgesprochen und der Abg. Scholz (Schweidnitz die Annahme des von dem Abg. von Kranach eingebrachten Amendements befürwortet hatten, wurde die Sitzung ũ um 33 Uhr vertagt.

Die heutige (23.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck um 117 Uhr eröffnet.

Am Ministertische befanden sich der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Dr. von Mühler und der Regierungs⸗Kommissar, Konsistorial⸗Rath Hübler.

Nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten von Forckenbeck trat das Haus in die Tagesordnung ein: Fortsetzung der Berathung des Berichts der 11. Kommisston über die Gesetz⸗ Entwürfe, betreffend I) die Perhältnisse der evangelischen Kirchen im Regierungsbezirk Kassel, und 2) die Presbyterial⸗ und Synodal⸗Ordnung für die evangelischen Kirchengemeinden in Hessen.

Die gestern vertagte General⸗Debatte wurde wieder aufge⸗ nommen. Gegen die Gesetz. Entwürfe sprachen die Abgg. Müller (Berlin), von Mallinckrodt, Holtz, für Annahme der Gesetz⸗ Entwürfe die Abgg. Dr. Achenbach, Dr. Hänel, Braun (Hersfeld).

Der Regierungs Kommissar, Konsistorial Rath Hübler empfahl die Annahme der Gesetzentwürfe.

Die General⸗Diskussion wurde hierauf geschlossen.

(Schluß des Blattes.)

Aus den Hauptquartieren in Versailles, 2. Februar.

Seit dem Abschluß der Konvention mit Paris widmen die ger . wie die Offiziere der Ober ⸗Kommandos den größten Theil ihrer Zeit einer genauen, auf die einzelnsten

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