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Berichti 53 Gestern Berliner Pfandbriefe 883 bez. oln. 5proz. Pfandbr. III. Em. 697 Br.
Hier folgt die Beilage und die Verlust⸗Listen Nr. 183, 184 und 185.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
R. v. Decker).
Berlin, Druck und Verlag . Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
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593 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-AUnzeiger.
M 41.
Mittwoch den 8. Februar.
1871
N icht amt li ches.
Desterreich⸗· Ungarn. Wi en, 7. Februar. Der Kaiser ist gestern von Ofen hier wieder eingetroffen.
— Das Allerhöchste Handschreiben, durch welches Graf Potocki von dem Posten eines Minister⸗Präsidenten entbunden wir nn. .
eber Graf Potocki! Ich genehmige die von Ihnen erbetene Enthebung von dem Posten eines Minister⸗Praͤsidenten, sowie von der Leitung Meines Ministeriums für Landesvertheidigung. Dem lohnenden Bewußtsein reinster Absichten und treuester Pflichterfüllung, welches Sie nach Niederlegung Ihres schwierigen und verantwort . lichen Amtes mit sich nehmen können, füge Ich in gerechter Würdi— gung Ihrer aufopfernden Hingehung und patriotischen Bestrebungen gerne den Ausdruck Meiner dankbaren Anerkennung bei, auf welche Sie ö 3 . haben. .
Indem hnen die Handschreiben zusende, mit welchen Ich das Ansuchen Meiner Minister um Enthebung von ihren . genehmige, heguftrage Ich Sie, dem Sektionschef von Pretis Meine bejondere Zufriedenheit mit den von ihm während seiner zeitweiligen Leitung des Handels-⸗Ministeriums geleisteten eifrigen und ersprieß— lichen Diensten auszusprechen.
Ofen, am 4. Februar 1871.
Franz Joseph m. p. Alfred Graf Potocki m. p.
— Das Handschreiben an den Grafen Hohenwart hat folgenden Wortlaut:
„Lieber Graf Hobenwart! Indem Ich Mein gesammtes Ministerium für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder über seine Bitte von seinen Funktionen enthebeg ernenne Ich Sie zu Meinem Minister des Innern und beauftrage Sie, Mir zur Reubildung des Ministeriums für die genannten Königreiche und Länder die weiters erforderlichen Anträge zu erstatten.
Auf dem Hoden der von Mir gegebenen Verfassung stehend, kann Mich die Erfolglosigkeit der bisherigen Bemühungen, alle Meine treuen Bölker dieser Reichs hälfte zu gemeinsamer verfassungsmäßiger Thätig- keit zu vereinigen, nicht wankend machen in der Ueberzeugung, daß es einem über den Parteien stehenden Ministerium gelingen wirs, im Wege sorgfältiger Beachtung der verschiedenen Interessen diese Aufgabe zur festen Begründung der Macht und Wohlfahrt des Reiches ihrer ersehnten Lösung zuzuführen.
Ich gewärtige daher, daß Sie Ihren Anträgen diese Meine Ueber⸗ zeugung zu Grunde legen werden.
Ofen, am 4. Februar 1871.
Franz Joseph m. p. . Alfred Graf Potocki m. p.
— Die »Wiener Zeitung« bemerkt zu diesen Handschreiben:
Durch die vorstehenden Allerhöchsten Handschreiben haben Se. Kai. serliche und, Königliche apostolische Majestät neue Männer in Aller- köchstihr Ministerium für die im Reichsrathe vertreienen Königreiche und Länder allergnädigst zu berufen gerüht.
In einem hochernsten Moment übernehmen die nunmehrigen Rathgeher der Krone ihre verantwortlichen Funktionen.
Allein stark durch das Vertrauen und die ihnen allergnädigst zu- gesicherte Unterstützung ihres erhabenen Herrn, auf die patriotische Ge⸗ sinnung der Volksvertretung und der gesammten Bevölkerung bauend, persönlich unbefangen der gegenwärtigen verworrenen Lage gegenüber und unter sich über Ziele und Mittel vollkommen einig — treten sie an ihre Aufgabe mit dem festen Entschlusse heran, an das allgem ein empfundene dringende Bedürfniß stagtsrechtlichen Friedens und frucht⸗ 6 f alt der Staatsthätigkeit nachdrücklich und beharrlich zu appelliren.
Die neue Regierung wird, nachdem sie die volle Billigung Sr. Kaiserlichen und Königlichen apostolischen Majestät für das detalllirte Programm ihrer Thaätigkeit bereits eingeholt hat, ihre ganze Kraft daran setzen, den Namen einer wahrhaft österreichischen Regierung für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zu verdienen. Den nationalen und politischen Gegensätzen gegenüber frei von jeder ausschließenden Parteirichtung und versöhnlich gegen Verirrungen, die der Vergangenheit angehören, — wird sie dagegen alle staatsfeindlichen Bestrebungen ohne Ausnahmemit der schonungslosen Strenge des Gesetzes hiederbeugen, und — eingedenk der Verpflichtungen gegen die andere Reichshälfte — das Richtmgß ihres Handeln unverrückbar und aus- schließlich an der eigentümlichen staatlichen Natur und an dem wah— ren politischen Bedürfniß der diesseitigen Reichshälfte abnehmen. Sie weiß, daß kein zweites Staatswesen stärker als das österreichische an⸗ giwiesen ist auf friedliches Verhalten nach Außen, auf freiheitliche Entwickelung und Versöhnlichkeit nach Innen, und auf gleich- mäßige, intensive Pflege der allen Volksstämmen gemeinsamen bürgerlichen Interessen; denn hierin ruht der unvergängliche politische Werth dieses Staates für seine eigenen Angehörigen, eine erhabene sittlich humane Mission für Europa und seine große Verheißung für die Zukunft. Nicht minder ist sich aber die Regierung auch dessen bewußt, daß kein anderes Stagtswesen von seinen leitenden politischen Organen in höherem Grade klares Be— wußtfein über die Grenzen dessen, was dem Ganzen — und desjeni⸗ gen, was den Gliedern gebührt, — sowie den Willen und die volle Kraft erheischt, dem Gesetze nach allen Seiten volle Geltung zu verschaffen.
—
Eine österreichische Regierung erfüllt daher lediglich ihre eigenste Auf⸗ gabe, und ihre ganze Pflicht, wenn sie ohne Hintergedanken allen be⸗ rechtigten Eigenthümlichteiten freien und weiten Spielraum gewährt dagegen nimmermehr pretäre Kompromisse mit dem Separgtismu welchen Namens immer, auf Kosten unenihehrlicher staatseinheitlicher Attribute abschließt, noch gestattet, daß das Gedeihen und die Frucht barkeit des politischen Gesammiverbandes durch die Ueberhebung wilder Schoße des Parteitriebes in Frage gestellt werde.
Das bestehende Verfassungsrecht, dessen Kontinuität nicht unter= brochen werden könnte, ohne den ganzen öffentlichen Rechtszustand in ein Chaos aufzulösen, ist der Boden, quf welchem die Regierung steht. Auf diesem Boden wird sie allen berechtigten Wünschen ent- gegenkommen und folgerichtig Versöhnung vor Allem dadurch an⸗ steben, daß sie die Staatsgrundgesetze, namentlich Axtifel 19 des Stagtsgrundgesetzes über die allgemeinen Rete der Staatsbürger, welcher allen Volksstämmen gänzliche Gleichberechtigung gewähr= leistet, nicht bloß dem Wortlaute, sondern auch dem Geiste nach zur vollen Ausführung bringt. In allen diesbezüglichen Fra⸗ gen herrscht unter den Mitgliedern der neuen Regierung be— reits ein vollständiges, alle wesentlichen Einzelheiten um fassendes grundsätzliches Einverständniß. Diesem zufolge wird die Regierung selbst durch eine Reihe von Vorlagen an den Reichsrath und an die Landtage die Inttiative ergreifen, um den Ländern jene mögliche Er— weiterung der legislativen und administrativen Autonomie zuzuwen—⸗ den, welche mit der nothwendigen, die einzelnen Länder selbst schutzen. den NReichseinheit vereinbarlich ist. Hierbei wird auch die direkte Wahl in allen Landtagsgruppen und die vielseitig verlangte weitere Aus- . des aktiven Wahlrechts von der Regierung vorgeschlagen
erden.
. Auch über die Grundsätze, nach welchen die einzelnen Ressort Ministerien zu verwalten, und über die großen Aufgaben, welche in einem jeden derselben zu löfen sind, besteht zwischen sämmtlichen Mit- gliedern des jetzigen Ministeriums völlige Uebereinstimmung. Die Regierung unterläßt es jedoch, darüber schon jetzt vor der Oeffentlich keit in Detgils einzugehen, da sie durch die That zu bewähren gedenkt, was in einem Programm nur den Werth einer Versprechung hätte.
Groß ist die Aufgabe, welche von den neuen Rathgebern der Krone übernommen wird, und groß sind die Schwierigkeiten, welche ihnen gegenüberstehen. Diesen Schwierigkeiten werden sie jedoch jenen unbeugsamen Muth und jenen zähen Widerstand entgegensetzen, wel- cher dem guten Gewissen, klaren Wollen und der Integrität öffent— lichen Handelns entspringt. Sie wissen, daß sie hierbei guf eine in Millionen Herzen lebende österreirische Gesinnung zählen dürfin, und sie selost werden für die Erreichung ihres hoben Zieles von den rechtmäßigen Befugnissen der Regierungsgewalt vollßen Gebrauch zu machen, so wie die rückhaltlose und aufopferungsvolle Unterstützung aller Verwaltungsorgane in Anspruch zu nehmen wissen.
So wird es dem Zusammenwirken der Organe der Regierung, der verfassungsmäßigen Vertretungskörper und der gesammten Bevöl- kerung gelingen, einen eben so festen wie freien Verfassungsbau zu vollenden, welcher baldigst alle Völker der diesseitigen Reichshälfte zu 5 fruchtharer staatlicher Arbeit glücklich und friedlich wieder⸗ vereinigt.
— In dem Beßsinden der Prinzessin Leopoldine, Her⸗ zogin von Coburg, ist gestern keine Veränderung einge— treten. Die Bewußtlosigkeit hält an, die Gefahr hat sich nicht vermindert. —
— Der japanesische Handels- Minister Natkas hima Tsutfio No⸗Kami und der Fürst Suieta sind hier in Wien angekommen. Die heiden Reisenden werden längere Zeit hier bleiben. Fürst Suieta geht von Wien nach London, um das englische Bankwesen zu studiren.
— Laut Telegramm des Kommandanten der Expedition nach Ostasien und Südgmerika, Contre⸗Admirals Baron Petz, ist Sr. Majestät Fregatte Donau« am 5. d. M. in Gibral- tar eingelaufen.
Graßbritannien und Irland. London, 6. Februar. Morgen wird die Königin von Osborne nach Windsor zurück— kehren und am Mittwoch daselbst eine Sitzung des Geheimen Staatsrathes abhalten. Auf den 21. d. M. ist eine große Cour im Buckingham⸗Palaste angesagt, und am 23 d/ wie a. März, werden Drawing Rooms Damen empfange)
attfinden.
— T. Februar. Drei Kriegsschiffe verladen in Woolwich 2000 Tonnen Lebensmittel für Paris, e u ht ach g, esalzenes Rinbdfleisch und konservirtes Fleisch. Außerdem sind 24 Oefen nn. Nacht mit der Anfertigung von Biscuits für Bar
eschäftigt. ö
Frankreich. Paris, 6. Februgr. (. T. B.) Ein Er— laß der Regierung verfügt, die Aüflösung derjenigen Abthei. lungen der mobilisirten Nationalgarde, welche als pariser Regi⸗ menter bezeichnet wurden. ö.
Bordeaux, 6. Februar. (W. T. B.) Der Präfekt des
Gironde. Departements hat eine Proklamation erlassen, in