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welcher er die Bevölkerung ermahnt, nicht den guten Ruf der Versammlungen und den Charakter der öffentlichen Kund⸗ gebungen kompromittiren zu lassen durch Leute, die in Bor⸗ deauz und auch bei der demokratischen Partei völlig unbe— kannt und daher verdächtig seien. Der Präfekt empfiehlt der Bevölkerung, aus den Wahlen Vortheil für die Republik zu ziehen. Ganz besonders müsse man aber den Leuten mißtrauen, ö.. 64 einem doch ganz unmöglichen Wohlfahrts⸗ALusschusse prechen.
Crémieuz traf auf der Reise nach Paris in Vierzon mit den von Paris nach Bordeauz sich begebenden Regierungs— mitgliedern zusammen; er setzte in Folge dessen die Reise nach Paris nicht fort, sondern kehrte mit seinen Kollegen nach Bor⸗ deauxz zurück.
Die pariser Regierungsmitglieder hatten die Hauptstadt am 4. d Abends verlassen. Die Stadt war ruhig. Die Pro⸗ viantzüge fingen an einzutreffen.
— Gambetta hat heute an die Präfekten ein Cirkular er⸗ lassen, worin er denselben anzeigt, daß er in Folge des sein Wahldekret vom 31. Januar annullirenden Dekretes der pariser Regierung vom 4. d. seine Demission gegeben habe.
— Die hiesigen Behörden untersagten gestern Abend die Abhaltung einer Versammlung im Ludwigs⸗Theater. Die Zu⸗ gänge zu dem Theater und der Präfektur wurden von Piquets der Nationalgarde bewacht.
— Die Regierungs⸗Mitglieder Arago, Garnier⸗Pages und Pelletan haben ein von sämmtlichen Mitgliedern der Regierung Unterzeichnetes Dekret überbracht, welches das Wahlbeschränkungs⸗ dekret Gambetta's vom 31. Januar annullirt.
— 7J. Februar. (W. T. B.) In Folge Aufforderung des aus Paris hier eingetroffenen Mitgliedes der Regierung der Nationalvertheidigung hat der hiesige General-Direktor der Telegraphen an alle Präfekten auf telegraphischem Wege fol⸗ gende amtliche Mittheilung gelangen lassen:
Ein Dekret d. d. Bordeaux 6. Februar annullirt das aus Bordeaux unter dem 31. Januar erlassene Wahldekret, welches den Wählern Beschränkungen auferlegte und gewisse Kategorien von Bürgern mit der Nicht⸗Wählbarkeit belegte, die nach dem Wahldekret der pariser Regierung wählbar sind. Diese Be— schränkungen sind unvereinbar mit der Freiheit und dem all⸗ gemeinen Stimmrecht. Die von der pariser Regierung unter dem 28. (2 29.) Januar erlassenen Wahldekrete werden unversehrt aufrecht erhalten.
— Die Demission Gambetta's ist Seitens der Regierung der nationalen Vertheidigung angenommen. Ein Dekret der⸗ selben vom 6. d. ernennt an Stelle Gambetta's Emanuel Arago zum Minister des Innern. — Ein zweites Dekret über⸗ trägt dem neu ernannten Minister des Innern, Arago, die interimistische Leitung des Kriegs⸗Ministeriums.
— Das »Siécle« spricht die U&eberzeugung aus, daß der größte Theil der Anstifter der gestern stattgehabten Mani— festationen durch die Reaktion bezahlt worden jst. In einem an das Wahlkomite gerichteten Briefe verweigerte Gambetta seinen Namen auf der republikanischen Wahlliste des Gironde⸗ Departements stehen zu lassen; das Komite beharrt indessen dabei. — Dem »Frangais« zufolge ist eine Aufstandsbewegung in der Provinz Constantine zu befürchten. — Das Postboot »Ville de Paris« ist mit einer großen Ladung von Waffen und Munition von New⸗Hork hier eingetroffen. t
— Dem Vernehmen nach haben auch der Präfekt des
Gironde⸗Departements und der Direktor der öffentlichen Sicher⸗ heit ihre Entlassung eingereicht.
— Nach in Brüssel am 7. Februar eingetroffenen Nach⸗
richten hat die Munizipal⸗Kommissionin Roubaix am 6. Abends den Beschluß gefaßt, das Wahldekret Gambetta's vom 31. Januar
als nichtig zu betrachten und die durch dieses Dekret ausge⸗
schlossenen Kandidaten für wahlfähig zu erklären. — Aus Lyon vom 4 d. wird der »Indépendance« gemeldet: Die gemäßigten Republikaner in Lyon haben Wahllisten auf⸗ . auf denen sich unter Anderen Favre, Trochu und Hönon efinden. Die Majorität der gemäßigteren Wähler dürfte diese Liste unterstützen. — Dem „Echo du Nord« zufolge sind sämmtliche Wahl⸗ listen im Norddepartement dem Frieden günstig.
— Das im »Journal officiel vom 5. Februar veröffent⸗ lichte Dekret der pariser Regierung, welches das Wahldekret der bordeguxper Regierung aufhebt, lautet: »Die Negicrung der nationalen Vettheidigung in Anbetracht eines am 31. Januar 1871 von der Delegation der Regierung in Bordegux erlassenen Dekretes, durch welches verschiedene Kategorien von Staatsbürgern, die nach den Dekreten der Regierung vom
29. Januar 1871 wählbar sind, für nicht wählbar erllärt werden; in
Erwägung, daß die der Wahl durch das genannte Dekret auferlegten Beschränkungen mit dem Prinzip der Freiheit des allgemeinen Stimmrechtes unverträglich sind, verfügt: das oben genannte, von der Delegation in Bordeaux erlassene Dekret ist für nichtig erklärt. Die Defrete vom 29. Januar 1871 sind in ihrer Integrität aufrecht erbalten. Paris, 4 Februar 1871. General Trochu, Jules Fapre, k Ernst Picard, Jules Ferry, Emanuel Arago, Eugen elletan.
— Das Dekret, welches die Pariser Wahlen bis zum 8. Februar vertagt, lautet:
Pariser Wahlen. Die Regierung der nationalen Vertheidigung — in Erwägung, daß zahlreiche Reklamationen sich gegen die Kürze des für die Pariser Wahlen bestimmten Termins erhoben haben; in Erwägung, daß die Zurückverlegung der Wahlen auf den 8. Februar keine Unbequernlichkeit darbietet, da sie nicht als Wirkung die Ver⸗ spätung der Versammlung von Bordeauz haben wird, — dekretirt: Art. 1. Die früher auf Sonntag, den 5. Februar festgesetzten Bariser Wahlen werden am Mittwoch, den 8. Februar, stattfinden. Art. 2. Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Dekrets betraut. Gegeben zu Paris, am 2 Februar 1871.
— Das bereits mehrfach erwähnte Wahlausschließungs— Dekret der Pariser Regierung vom 29. Januar hat folgenden Wortlaut:
Die Reaierung ꝛc. — in Erwägung, daß unter den gegenwärti⸗ gen Umständen es gut ist, den Wählern ihre mit der Wahlaufrichtig-⸗ keit vereinbarte volle Freiheit zu lassen, ohne irgend einer Ursache der Unwählbarteit Rechnung zu tragen, welche der Gesetzgeber von 18419 zuläßt, — dekretirt: Es werden bei der Wahl der Nationalversamm— lung keine Anwendung finden die Art. 8J bis 90 des Gesetzes vom 15. März 1849, mit Ausnahme der Bestimmungen des §. 4 des Art. 82, welcher die Präfekten betrifft, und des § 5 des Art. 85. In Folge dessen werden die Präfekten und Unterpräfekten in den Devar⸗— tements, wo sie ihre Funktionen ausühen, nicht wählbar sein. Gege⸗ ben zu Paris, 29. Januar 1871.
— Die Instruktionen, welche für die von den Deutschen be⸗ 3 französischen Departements gegeben wurden, lauten, wie olgt:
Art. 1. Die Maires der Haupt⸗Departementalorte werden sich sofort in Beziehung mit den Maires der Haupt ⸗Arrondissementsorte, und diese mit den Maires der Haupt⸗Kantonsorte und den Geinein den setzen. Sie werden denselben den Tag bekannt machen, an wel⸗ chem die Deputirten zur Nationalversammlung dem Dekret vom 29 Januar 1871 gemäß ernannt werden. Der Maire einer jeden Gemeinde wird jedem eingeschriebenen Wähler die Wahlkarten ein— händigen, vermittels welcher er votiren wird. In Ermangelung der Karte werden die Wäbler zur Abstimmung nach Festnellung ihrer Identität zugelassen. Art. 2. Der Maire des Haupt-⸗Departemental⸗ ortes wird die Zahl und den Ort der Wahlsektionen festsetzen. Art. 3. Das Votum wird nach der Abstimmungeliste mit relativer Majorität stattfinden. Wegen der Hindernisse, die der Krieg darhi tet, wird das Votum gültig sein, wie groß auch die Zahl der Abstim⸗ menden sein wird. Art. 4 Die in jeder Sektion aufgestellten Wahl- protokolle werden an den Maire des Haupt- Departementalortes ge—= sandt werden, wo die definitive Zählung stattfindet und das Votum proklamitt wird. Art. 5. Die Kandidatenlisten können durch den Maire, die Wahlkomites oder die Kandidaten gedruckt vertheilt und angeschlagen werden. Gegeben zu Paris, am 30. Januar 1871. Der
Minister des Innern, Jules Favre. Gebilligt von der Regierung. (Folgen die Unterschriften.)
Italien Florenz, 7. Februar. (W. T. B. Im Ko⸗ mite der Deputirtenkammer gelangte das finanzielle Ueber— einkommen mit Oesterreich zur Besprechung. Der Finanz— Minister Sella setzte die Vortheile desselben auseinander. — In der Deputirtenkammer beantwortete der Minister des Aeuße⸗ ren, Visconti ⸗Venosta, die Interpellation Macchi's bezüglich der Differenz mit Tunis. Der Minister erklärte, die Regierung billige die Haltung des italienischen Konsuls und verlange von der Regierung von Tunis Garantien für die Zukunft. Die Verhandlungen hierüber seien noch in der Schwebe, die Regie—= rung werde jedoch auf die Erfüllung ihrer gerechten Forde— rungen bestehen.
Gewerbe und Handel.
Frankfurt, a. M., 7. Februar. (W. T. B) Heute fand die Konstituirung der österreichisch ⸗ deutschen Bank statt. Das Kapital beträgt 16 Millionen Thaler. Vorstandsmitglieder sind: Raphael Erlanger, Präsident, die anglo-österreichische Bank, die Unionsbank, die franco -ösierreichische Bank, Gustav Springer, Eduard Tedesco, Fr. Mumm, Schlesinger Trier und Seligmann.
Verkehrs⸗Anstalten.
Prag, 6. Februar. (N. Fr. Pr) Die Bodenbacher Eisenbahn⸗ konferenz wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. ö t .
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Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs ⸗ Erledigung. Der hinter den Kaufmann Herr⸗ mann Sarges wegen wiederholten Betruges in den Akten 8. 435. 70 unter dem 5. Januar d. J. erlassene Steckbrief wird hierdurch zu⸗ rückgenommen. Berlin, den 6. Februar 1871.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.
Handels⸗Register. Zufolge Verfügung von heute ist die in Thorn errichtete Handels
niederlassung des Kaufmanns Benjamin Löwenberg ebendaselbst unter
der Firma B. Löwenberg in das diesseitige Firmenregister eingetragen. Thorn, den 31. Januar 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Prokurenregister ist bei Nr. 352 das Erlsschen der dem Samuel Schorr
von dem Kaufmann Jacob Schorr hier für die Nr. 1956 des Firmen⸗ registers eingetragene Firma: . Jacob Schorr hier ertheilten Prokura heute eingetragen worden.
Breslau, den 4. Februar 1871.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.
In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung von heute unter Nr. 128 die Firma J. Schubert zu Goldberg und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Schubert daselbst eingetragen worden.
Goldberg, den 2. Februar 1871.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 2. dieses Monats die Firma »M. Schönknecht in Stadt Auras« und als deren Inhaber der Apotheker und Kaufmann Max Schoönknecht da— selbst heute eingetragen worden.
Wohlau, den 2. Februar 1871.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Bei der in unser Firmenregister Nr. 39 eingetragenen Firma v Heinrich Schweinfues« ist Col. 6 folgender Vermerk notirt: Die Firma ist erloschen; einge⸗ tragen zufolge Verfügung vom 2. Februar 1871 am 3 Februar 1871. Heiligenstadt, den 3. Februar 1871. Königliches Kreisgericht.
In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3, den neuen Konsumverein für Tangerhütte und Umgegend, ein— getragene Genossenschaft, betreffend, zusolge Verfügung vom 3. Februar 1871 heute eingetragen worden:
— »Laut Verhandlung der Generalversammlung des Vereins vom 1. Januar 1871 sind zu Vorstandsmitgliedern gewählt und haben die Wahl angenommen: .
der Tischlermeister Heinrich Hartmann als Direktor, der G Ludwig Mehlmann, als dessen Stell- vertreter, der Tischlermeister Wilhelm Müller als erster Beisitzer, der Former Carl Niephagen als zweiter Beisitzer, sämmtlich in Väthen.«“ Stendal, den 3. Februar 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Die unter Nr. S1 unseres Firmenregisters eingetragene Firma: DA. Schau sen. « zu Sonderburg, Inhaber Kaufmann Asmus Christensen Schau da—⸗ selbst, ist erloschen und zufolge Verfügung vom 3. d. M. heute im Register gelöscht. Flensburg, den 4. Februar 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
n Firmenregister für den Amtsgerichtsbezirk Selters ist die Nr. 4: Firma: Fr. Brach zu Herschbach, gelöscht worden. Dillenburg, den 1. Februar 1871. Rönigliches Kreisgericht. J Abtheilung.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
383 Bekanntmachung. Das erbschaftliche Liquidationsverfahren über den Nachlaß des am 6. April 1870 hierselbst verstorbenen Haupt Steueramts . Assisten ˖ ien und Premier ⸗Lieutenants a. D. Heinrich Müller ist beendet. Neu⸗Ruppin, den 3. Februar 1871. 3 Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
1384
Aufforderung der Erbschafts ⸗Gläubiger und Legatare
im erbfchaftlichen Liquidationsverfahren. Ueber den Nachlaß des am 16. August 1870 zu Vionville ge⸗ fallenen Seconde - Lieutenants Oskar von Bork, zuletzt wohnhaft in
8e *, ist das erbschaftliche Liquidationsverfahren eröffnet worden.
s werden daher die saͤmmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare
aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht,
bis zum 28. März 1871 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmel— dung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderung nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten können, was nach voll ständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nutzungen, übrig bleibt.
Die Abfassung des Präklusions⸗Erkenntnisses findet nach Verhand- lung der Sache in der auf den 4. April 1871, Vormittags 9 Uhr, in unserm Sitzungssaal anberaumten öffentlichen Sitzung statt.
Havelberg, den 26. Januar 1871.
Königliche Kreisgerichts Deputation.
Il388 Zu dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Goguel & Roth zu Langenbielau haben 1) der Appreteur G. Böhm zu Langenbielau 86 Thlr. 19 Sgr. . nebst Protestkosten, 2) die Handlung A. Schöler hier 54 Thlr. 19 Sgr. Wechselforde— rung nebst Protestkosten ohne Vorrecht nachträglich angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf den 16. Februar 1371, Vormittags um 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 8 des Gerichtsgebäudes anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden. Reichenbach i. Schl., den 1. Februar 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurfes. (gez.) Rachner.
380 Sekfanntmachung.
Zu dem Konkurse über den Nachlaß des verstorbenen Kommerzien—⸗ raths Clemens August Kuhfus, resp. über die Handlung C. A. Kuh— fus C Comp. zu Mülheim a. d. Ruhr, sind nachträglich folgende Forderungen angemeldet:; .
a) von H. W. von Eicken zu Mülheim a. d. Ruhr, ein fernerer
Ausfall von 8352 Thaler, b) von Richard von Eicken zu Mülheim a. d. Ruhr, ein fernerer Ausfall von 1433 Thlr. 16 Sgr. 6 Pf. Der Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist auf den 23. Februar 1371, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Richter auberaumt, wovon die Gläubiger, ,. ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.
Broich, den 31. Januar 1871.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. Der Kommissar des Konkurses. Storp, Kreisrichter.
keen, Nothwendiger Verkauf.
ie dem Tuchfabrikant Wilhelm Klaschke zu Forst gehörigen, in
der Stadt Forst auf der Domäne belegenen, und Band IV., Seite 9;
ö. ö des Hypothekenbuchs vom Amtsbezirk Forst verzeichneten ealitaten:
1) das ehemalige Wollspinnerei ⸗ Gebäude am Mühlgraben;
2 das dahinterstehende Preßhaus;
35 die auf dem Hofe neuerbauten kleinen Ställe; .
4 9 i. dem Gebäude ad 1 nach der Straße zu belegene
Gärtchen;
5) derjenige Theil des dabei befindlichen Hofraums, welcher zwischen den ad 1 bis 3 ,, Gebäuden liegt, und mit dem Giebel des ehemaligen Wollspinnerei⸗ Gebäudes in gerader Linie, dem jetzt dort stehenden Zaun entlang, nach der südwestlichen Ecke
der Jeschke'schen Scheune zu abschneidet und bis ans Ufer des Mühlgrabens sich erstreckt; die zu dem Gebäude ad 1 gehörige Wasserkraft; das von dem ehemals Herzog'schen Grundstück jenseits des Mühl grabens abgezweigte Stück Uferland (abgeschrieben 1067 Dezimal-⸗ Quadratfuß), die das Fahrik -⸗Etablissement, Haus Nr. 245a, zu Forst bilden, in dem eine Tuchfabrik betrieben worden und worin eine Walkelrast vorhanden, zu welchem ferner eine Dampf- maschine, 3 Assortiment ⸗Spinnerei, 1 Rauhmaschine nebst Lang- scheerer, sowie 4 Wascheylinder, 1 Klopfmaschine und verschiedene Spinnerei ⸗Utensilien gehören, mit einem hinsichtlich des dabei befindlichen Gartens der Grundsteuer unterliegenden Flächen- nhalte von 7 MIRuthen nach einem Nutzungswerthe von 15 Thlr. zur Gebäudesteuer ,, soll ; am 18. Februar 1871, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert werden. Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nach- weisungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserm Bureau 1. eingesehen werden. ‚ *
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