1871 / 42 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Praklusion spaäͤtestens im Versteigerungs ˖ Termine anzumelden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages soll

am 21. Februar 1371, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden. Forst, den 7. November 1870 Koͤnigliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Der Subhastations Richter.

3765 Oeffentliche Vorladung. . Der chef Wilhelm Arnold Noemerscheidt hierselbst hat wieder den Oberkellner Friedrich Martin Lieb, zuletzt in Berlin wohn- haft, ein schleuniges Arrestgesuch bei dem unterzeichneten Gerichte an⸗ gebracht mit dem Antrage, wegen seiner angeblich ihm an den Ver- klagten Lieh zustehenden Ferderung von 827 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 20. November d. J. .

1 daß dem̃ 2c. Lieb gehörige, in seiner Wohnung, Leipzigerstraße

Nr. 25, befindliche Mobiliar mit Arrest zu belegen,

2) einen Arrest durch Requisition des Herzoglich badischen Amts⸗

gerichts über Flehingen in das dortigt Grund- und Hypotheken-

buch über die dem Verklagten Lieb re firm in der Gemar⸗

kung Flehingen befindlichen Liegenschaften; .

a) an Gebäuden: die obere Hälfte eines zweistöckigen Hauses mit Stall und Balkenlage nebst 85 Ruthen Haus, Hof und Gartenplatz,

b) an Aeckern: Zoly, Hau, Bretten, 344 Ruthen am Götzen berg neben Fortunat Rittmann, Ph. Schmidt, endlich 1479 Ruthen an der Höhenstraße neben der Gemeinde und Jacob Baierle,

eintragen zu lassen . .

Die Arrestklage ist eingeleitet, den Arrestanträgen stattgegehen und

da der jetzige Aufenthalt des Oberkellners Friedrich Martin Lieb unbe⸗

kannt ist, fo wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur

ö. und weiteren mündlichen Verhandlung der

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35 23. März 1371, Vormittags 11 Uhr, ; vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 67, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die AÄrrestklage zu beantworten, seine etwaigen Ein⸗ wendungen und die zu deren Begründung dienenden Thatsachen an= zuführen und die Beweismittel für seine Behauptung bestimmt anzu— geben und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Ein ˖ reden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. . ; Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in gontumaciam für zugestanden und anerkannt er achket, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justi⸗ fizirt erachtet werden. ö. Berlin, den 7. Dezember 1879. .

Königliches Stadtgericht. , . für Civilsachen.

Prozeß⸗Deputation II.

55 Edittalladung.

Der Kommissionär Julius Robert Röseler zu Nesselgrund hat bei uns gegen seine Ehcfcau Auguste Amalie, geb. Göttel, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung geklagt. Zur Beantwortung der Klage ist Termin auf

den 14. April 1871. Vormittags 10 Uhr,

vor dem Kreisgerichts⸗Direktor Bauer in unserem Sitzungszimmer Nr. JL anberaumt. Hierzu wird die Verklagte unter der Verwarnung öffentlich vorgeladen, da ; im hauptungen der Klage in contumaciam von ihr für zugestanden er⸗ achtet, und was Rechtens daraus folgt, gegen sie erkannt werden wird. Soldin, den 27. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht. J. Ahtheilung.

681 Bekanntmachung.

Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des im Feldlazareth zu Vionville am 16. August 1870 verstorbenen Hauptmanns Friedrich Wilhelm Boguslaw ÄUppollinary Bincent von Brodowsky, gebürtig aus Wetzlar, Ansprüche haben, werden aufgefordert, dieselben bei Meidung der Nichtberücksichtigung im Inventar bis zum Termin,

den 9. März 1871, Morgens 16 Uhr, Zimmer Nr. II. des unterzeichneten Gerichts anzumelden und zu begründen.

Da voraussichtlich eine Ueberschuldung eintreten wird, soll im gedachten Termine die gütliche Vereinigung versucht werden und wer— ben sämmtliche Chirographar Gläubiger unter der Verwarnung vor- geladen, daß die Nichierscheinenden dem Beschlusse der Mehrzahl als beigetreten erachtet werden.

Cassel, den 31. Januar 1871. . Königliches um e, Abtheilung J. z OC ö.

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Edictal Eitatio n. Die unperehelichte Marie Friederike Ida Nietzel und der Vormund ihres unehelichen Kindes, Kaufmann Wil= helm Ottow hier, haben e n den Bäckergesellen n n , der zuletzt hier in Arheit ,. en, auf n,, n. *. aterschaft zu einem von der Hauptttägerin am 26. September 1869 gebornen, auf ple Namen Anna Marte getauften Kindes und Zahlung Hon 10 ghlr. Enthindungs⸗, Sechswochen und Taufkosten, sowie von 1 Thlr. 15 Sgr. i e n m mn, te bis jum zurticgelegten 14 Lebengfahre des Kindes Klage erhoben, inde 24 geg n daß ß in der gesetzlichen Empfängnißzeit, nämlich vom 16. zember

596

daß bei ihrem Äusbleiben im Termin die Be⸗ 386

* 4 .

28. Februar 1869 mit der Marie Friederike Ida Nietzel den Beischlaf vollzogen hat. Zur nn dieser Klage wird der Verklagte, welcher sich auf Wanderschaft befindet, und dessen Aufenthalt nicht zu ermitteln eg . ist, auf den 18. April 1871, Vormittags 11Uhrz im Terminszimmer Nr. 2 der unterzeichneten Gerichts- Kommission mit der Warnung vorgeladen, daß, falls er in dem Ter- mine weder in Person noch durch einen gehörig bevnllmächtigten Stellvertreter, erscheint, der Klagevortrag gegen ihn in contumaciam für zugestanden und anerkannt geachtet, und seine Verurtheilung nach demselben erfolgen wird. Neudamm, den 30. Nopember 1870. Königliche Kreisgerichts ⸗Kommission.

Verschiedene Bekanntmachungen. ö 387] Crefeld Kreis Kempener Industrie⸗Etfenbahn. Auf Grund der §§. 40 u. 48 unseres Gesellschafts- Statuts wer—= den die Herren Aktionäre hiermit auf Mittwoch, den 8. März d. J., Nachmittags 3 Uhr, , zu einer außerordentlichen General⸗Versammlung in unserem Gesell⸗ schafts Lokal hien selbst, Dionysiusstraße 8c, ergebenst eingeladen. . Dagesordn ung:

1) . zu einer eventuellen Abänderung der Linie Hüls— Homberg.

2) Emittirung einer Summe von Thlr. 259,000, in fünfprozentigen Prxioritäts-Obligationen oder statt dessen Aufnahme einer An— leihe in gleichem Betrage.

3) Genehmigung von Verträgen behufs Vollendung der Hauptlinie mit den Anschlüssen und Ermächtigung zur eventuellen Abände⸗ rung der früheren Verträge. .

Gemäß §. 41 des Gesellschafts⸗Statuts haben diejenigen Aktionäre, welche sich an der General ⸗Versammlung betheiligen wollen, ihre sie legitimirenden Aktien nebst einem doppelten Verzeichnisse und außer⸗ dem, wenn sie nicht persönlich erscheinen, die Vollmachten oder sonsti⸗ gen Legitimations - Urkunden ihrer Vertreter spätestens bis zum 22. d. M. bei Herrn C Paderstein in Berlin oder bei unserer Gesellschaftskasse hierselbst zu deponiren.

Das Duplikat des Verzeichnisses mit Empfangshescheinigung und einem Vermerk über die Stimmenzahl wird zurückgegeben und dient als Legitimation zum Eintritt in die General⸗Versammlung.

Crefeld, den 4. Februar 1871

Die Direktion.

3382 ente, . er Hannoverschen Bank pro Januar 1871. Aktiva. 1) Kassen⸗ Vorrath... . . Thlr. 775,426 a) Geprägtes Geld. ...... 2 ... Thlr. 696,059 b) Hannoversche Stadtscheine, Noten der Preußischen Bank ꝛc. .. ...... 779.367 2) Wechsel⸗Bestande ,, 2 444 2/309, 546 3) Ausgeliehene Kapitalien gan Unterpfand ..... ... 778 366 4 Debstoren in laufenden Rechnungen gegen Sicher heiten und Diverse. . . ...... - · · ·· 3420 716 Passiva 9) Aktien ·˖ Kapital ö, . Thlr. 4/000 000 2 Banknoten im Umlauf. .... 3. ,, 1.861 920 . Depositen⸗Kapitalien zur Verzinsung. ..... .... ' 337,242 4) Kreditoren in laufenden Rechnungen und Diperse. 1.(84. 895

Hannover, den 31. Januar 1871. Die Direktion. Neumann. Wertheimer.

Landgräflich Hessische concessionirte Landesbank. Homburg vor der Höhe . Status am 31. Januar 1871.

Activa. .

Geprägtes Geld.. Fl. 44 842. —. Kassenanweisungen und Banknoten... ..... ...... 6 14 5838. —. Wechselbestände .. ...... ...... ...... ... x S3, 549. —. Lombardbestnde ...... ...... ..., ...... ...... * 46, 001. —. Staats ⸗Kommunalpapiere und sonstige Effekten

inkl. 22000 Stück rückgekaufter eigene Aktien. 664,541. —. Grundstücke und ausstehende k ö B 121.498. —. Guthaben im 8 ö A407 705. —.

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,,, , Fl. 1 000.0090. —. Roten im Umlauf. . ...... ...... ...... ö 122 000. —. Verzinsliche Depositen. ..... ö . 189,149. —. NMesnbessnn,,,,, , ,, m,, e, n,, * 0 000. —.

So eben ist erschienen und durch jede Buchhandlung und Post- Anstalt zu beziehen:

Eis enhnahn- Anzeiger 18271 Nr. E, Febrmnrz Preis 75 Sgr, enthaltend dis Eisen nn. Verhindun en in PDenmtschlamd amd der OGesterreichisech- Umgarischem Momarchnie. ours bureau des Bundes-General- . in , Inserate je rt werden darin aufgenommen, . Tarif siehe am , .

Bearbeitet im

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.

Berlin, den 4. Februar 1871. 1 Königliche Geheime Ober-Hof buehdrne

ihrer.

Hierbei Berlust⸗Listen Nr. 183,

Staats-

Das Abonnement beträgt A Thir. sur das Dierteljahr. Insertonspreis für den Naum einer Bruchzeile S Sgr.

567

Königlich Preußischer

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i bim 2 . . . k

Alle Post ⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellu an, für Serlin die Expedition des ö Preußischen Staats- Anzeigers:

Zieten⸗ Platz Nr. Z.

ameiger.

M 42.

Berlin, Donnerstag den 9. Februar, Abends.

1871.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über die Ausgabe von Schatz— anweisungen des Norddeutschen Bundes.

Auf Grund des Allerhöchsten Präsidial⸗Erlasses vom 10. d. M. (Bundesgesetzblatt Seite 3, durch welchen in Gemäß⸗ heit des Bundesgesetzes vom 9. November 1867, betreffend den dußerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes Kriegsmarine und der Her⸗ sftellung der Küstenvertheidigung (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1867 Seite 157 ff und des Gesetzes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundesgesetz⸗ blatt vom Jahre 1869 Seite 137) die Ausgabe verzinslicher

Schatzanweisungen im Betrage von . Einer Million Neunhundert Ein und Siebzig Tausend

Sechshundert Thalern genehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß , ,. daß die Zinsen dieser in Abschnitten über 100 Thlr., O00 Thlr. und 16000 Thlr. von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigten 331 anweisungen (Serie II. der Bundes Schatzanweisungen von 1871) auf drei und ein halbes Prozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf neun Monate, und zwar vom 15. Januar bis 15. Oltober d. J. festgesetzt sind. K

Die Begebung dieser Schatzanweisungen, von welchen eine Beschreibung der gegenwärtigen Bekanntmachung beigefügt ist, erfolgt durch die Königliche General ⸗Direktion der Seehandlungs⸗ Sozietät. Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung

erfolgt, sind bei der genannten Direktion zu erfahren.

Berlin, den 14. Januar 1871. Das Bundes ⸗Kanzler⸗Amt. Delb rück.

Kapital.. ... ö ...... 10,000 Thalor insen zu 37 Prozent

(für den Tag 29 Sgr. 2 Pf.,

für den Monat 29 Thlr. 5 Sgr.) 2 Thlr. 275 Sgr.

Hir h lone, 262 Thlr. 15 Sgr.

Gesammtbetrag. ...... .... . .. .. Des fisr. T5 Sgr.

ö

.

Königl. Preuss. Kontrolle der Staatspapiere. Dehnicke.

Unter dem Wappen: Ausgefertigt (in schwarzer Farbe). Namensunterschrift des Beamten.

Rechts von dem Wappen: Schatz Anweisung dos Norddeutschen Bundes. Bundes- Gesetze vom 9. November 1867, 19. Juni 1868 und 20. Mai 1869. .

in schwarzer Farbe.

Die Königlich Preussische Staatsschulden-Tilgungs- kasse in Berlin zahlt dem Inhaber dieser Schatz- Anweisung neun Monate nach heute den Betrag von

10,000 (1000 oder 100) Thaler in Worten: d , oder Einhundoert) Thaler nebst Zinsen zu 35 Prozent.

Berlin, den fünfzehnten Januar 1871.

Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden. v. Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

2 Sgr. 11 Pf.

; Beschreibung

der nach den Bundesgesetzen vom 9. November 1867, 19. Juni

1868 und 20. Mai 1869 zur Ausgabe gelangenden Schatz⸗

Anweisungen der Ser. II. vom 15. Januar 1871 des Nord- . deutschen Bundes.

Die Schatz Anweisungen sind in Appoints zu 10,000 Thlr., 10900 Thaler und 100 Thaler auf Hanfpapier gedruckt, wel- ches als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und darunter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappenschild mit den heraldisch bezeichneten Bundesfarben enthält.

. Die Schauseite jeder Anweisung ist innerhalb der Rand—⸗

einfassung mit einem farbigen, von weißen guillochirten Linien durchbrochenen Unterdruck versehen, und zwar . in grau / violetter Farbe.

Die Randeinfassung, sowie zwei links und rechts ange brachte en. viereckige gemusterte Felder, welche den Werth⸗ betrag in Buchstaben enthalten, sind bei den Appoints

zu 10,000 Thlr. in brauner, zu 1000 Thlr. in rother, zu 100 Thlr. in blauer Farbe gedruckt.

Der Text der Schauseite ist theils in der Farbe der Ein ln he . in schwarzer Farbe hergestellt, und zwar die oberste Reihe:

10,000 (1000 oder 100) Thlr. 1871. Ser. II. Litr. A.

(B. oder C.) No. ..... . in der Farbe der Einfassung, darunter das von zwei wilden Männern gehaltene Bundeswappen in schwarzer Farbe. Links von dem Wappen: Fällig am

fünfzehnten October , in schwarzer Farbe.

1871. !

Darunter:

1000 Thalor oder 100 Thaler 13 5

2

35 Pf. 25

S8 Sgr. 9 Pf. 8 *

26 Thlr. Sgr. 6 Pf. 2Ihlr. 18 8gr. 9PEt. VS * 8

Vd 7fmsr. 7 Sgr. g; f ID rm Bd Sgr VBE) S3

Die Kehrseite der Schatzanweisungen ist vollständig in der Farbe der Einfassungen der Schauseite hergestellt, sie ent⸗ hält innerhalb einer , folgenden Text:

Schatz- Anweisung des Norddeutschen Bundos.

1. An dem umseitig angegebenen Tage der Fälligkeit und weiterhin bis zum Ablauf der Verjährungsfrist kann der in dieser Schatz Anweisung verschrie- bene Kapitalbetrag nebst den bis zum Fälligkeits- termin aufgelaufenen Zinsen ausserhalb Berlins auch durch Vermittelung jeder Bundes- Ober- Postkasso, insoweit die bei derselben vorhandenen baaren Bestände dazu ausreichen und nachdem diese Kasse zuvor die bei ihr einzureichende Schatz- Anweisung Behufs der Verification an die Staatsschulden · Tilgungskasse eingesendet, und deren Anweisung zur Zahlung eingeholt hat, er- hoben werden.

2. Für die Zeit nach Eintritt des Fälligkeitstermins wird bei späterer Einreichung dieser Schatz- Anweisung keine Verzinsung geleistet.

3. Bei unterbleibender Einreichung dieser Schatz- Anweisung ist der Zinsbetrag derselben nach Ablauf von vier Jahren, der n . nach Ablauf von dreissig Jahren, vom Tage der Fällig- keit an gerechnet, zum Besten der Bundeskasse

verfallen.

Jo