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Rob, K Aug. Linder und ist ihr Sitz zu Engelsberg bei Ohligs;
die Befugniß, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu
zeichnen, steht Jedem der beiden Gesellschafter zu; die frühere irma Rob. Linder ist erloschen.
2) Nr. 1968 des Firmenregisters. Das Erlöschen der Firma C. Göbell . Moitz in Elberfeld; die Inhaberin derselben, Händlerin Christine, geb. Moitz, Ehegattin des Kleidermachers und Kleider- händlers David Göbell daselbst, hat ihr Geschäft aufgegeben.
3) Nr. 2082 des Firmenregisters. Die Firma E. Becker in Elber— eld; deren Inhaberin die Händlerin Catharina Becker daselbst ist.
) Nr. 751 des Prokurenregisters. Die von der vorgenannten Catharina Becker für ihre Firma C. Becker der Händlerin Chri- stine, geb, Moitz, Ehegattin des Kleidermachers und Klelder. händlers David Göbell in Elberfeld, ertheilte Prokura.
Elberfeld, den 26. Januar 1871. Der Handelsgerichts⸗ Sekretär, Mink.
Konkurse, Subhastatio nen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
1381] Subhast ation s ⸗ Patent.
Die dem Kaufmann Louis Heinrich Carl Kubig gehörige, in Weißensee belegene, im Hypothekenbuch von Weißensee Band 1. Nr.? Blatt 5 verzeichnete Mühle nebst Zubehör soll'
den 17 April 1871, Vormittags 11 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗· gert und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den. 19. April 1871, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. .
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grundsteuer bei einem derselben unterliegenden Gesammtflächenmaß von 4,78 Morgen mit einem Reinertrag von 11,13 Thlr. und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 135 Thlr. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kauf⸗ bedingungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk. samkeit gegen Dritte der , in das Hypothekenbuch bedür— fende, aber nicht eingetragene Realrechte . zu machen haben, werden . dieselben zur Vermeldung der Präktlusion spä⸗ testens im Versteigerungs -Termine anzumelden.
Berlin, den 28. Januar 187!.
Köͤnigliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
Verkäufe, Verpachtun gen, Submissionen re.
last] Bekanntmachung. Verpachtung der Cha usseegeldhebestelle zu Guten— Germendorf. Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird das unterzeichnete Haupt Amt in dem Amtslokale des Steuer. Amts
zu Gransee am Freitag, den 14. April 1871, Vormittags 9 Uhr die Chausseegelderhebung zu Guten⸗Germensdorf auf der Berlin Strelitzer Staatsstraße vom 1. Juli dieses Jahres ab unter Vorbehalt höhern Zuschlages meistbietend zur Pacht ausstellen.
Nur als identisch und dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche mindestens 200 Thlr., baar oder in annehmbaren Staats. papieren zur Sicherstellung ihrer Gebote vorher niederzulegen ver⸗ mögen, werden zum Bieten zugelassen. Die näheren Pachtbedingungen konnen während der Dienststuͤnden in unserer Registratur und bei dem Steuer ⸗Amte zu Gransee eingesehen werden.
Prenzlau, den 2. Februar 1871.
Königliches Haupt⸗Steueramt.
Bauholz -⸗Versteigerung. Am Donnerstag den 16. Februar d. JJ von 1 Uhr Vormittags ab, sollen im Leest'schen Gasthoft 9h Alt Ruppin 36 Anzahlung von 4 des Meistgebots aus dem dies- lährigen grünen Einschlage des Königlichen Forstreviers Alt. Kuppin ea. Tb0 Stüc Kiefern Bau. und Schneidchölzer, worunter ctwa 1090 starke und extrastarke Stücke von vorzüglicher Beschaffenheit bei Völlig freier Konkurrenz der Käufer in größeren Kaufloosen und im Allgemeinen unter den bisherigen Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Das Aufmaaß und Loosverzeichniß liegt 2 Tage vor dem Termin im hiesigen Bureau während der Geschäfisstunden zur Einsicht der Kauflustigen bereit. Auch sind die betreffenden Schutzbeamten angewiesen, auf Wunsch der Käufer 8 Tage vor dem Termin das fragliche Holz im Walde in Augenschein nehmen zu lassen. Forsthaus Alt- Ruppin, den 28. Januar 1871.
Der Oberförster Broesik e.
Verloosung, Amortisation, r ehlang u. s. w. von öffentlichen Papieren. 1885
n dem Debitwesen des entwichenen Gutsbesitzers H. Erichson auf Gr. Baebelin werden die nachbenannten, nicht zur Hebung ge⸗ kommenen Hypothekenscheine des früheren Gr. Baebeliner Hypotheken buches, nämlich:
1000 Thlr. 1166 Thlr. 32 Schill. ͤ — ; 666 Thlr. 32 Schill. 57 bis 115 auf je 1000 Thlr. 1II65 und 117 auf je 10,000 Thlr. nach Vorschrist der Verordnung de 27. März 1830 hierdurch für kassirt erklärt. Gegeben Güstrow, am 4. Februar 1871. Großherzoglich mecklenburg. schwerinsche Justiz ˖ Kanzlei.
Verschie dene Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. Die durch den Tod ihres seitherigen In- habers vatant gewordene Physikatsstelle des Kreises Loewenberg n wieder besetzt werden. Qualiflzirte Bewerber um diese Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Approbation als Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, des FJähigkeitszeugnisses zur Ver. waltung einer Physikatsstelle, sonstiger uber ihre bisherige Wirksam⸗ keit sprechender Zeugnisse und eines Lebenslaufs bis zum 20. März bei uns zu melden. Liegnitz, den 5. Februar 18971.
Königliche Regierung. Ablheilung des Innern.
Bekanntmachung. Durch Versetzung des seitherigen Inhabers ist die Nhysikatsstelle des Kreises Goldberg Hainau vakant K Qunalifizirt; Bewerber um diefe Stelle werden hierdurch aufgefordert, sich unter Ei nreichung ihrer Approbation als Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, des Faͤhigkeitszeugnisses zur Verwaltung einer Physikats⸗ stelle, sonstiger über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeunnisse und eines Lebenslaufs bis zum 26. März C. bei uns zu mesden
Liegnitz, den 6. Februar 1871.
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.
bas Alktien⸗Verein „Borussia.
;, ir fun tobl en. Brrweri hung Thönwaaren⸗ und Ofen Fabrikation u Berlin. Außerordentliche General⸗Versammlung den 28. Februgr 1871, Vormittag 12 Uhr, im Saale Sanssouci, Friedrichsstr. 238. off k Lokal ist zur Prüfung der Legitimation von 10 Uhr an geöffnet.
Gegenstand der Berathung ist: Beschlußfassung über die Beschaffung der Baarmittel zur Eroͤff⸗ nung eines rationellen stärkeren Betriebs resp. weitern Maßregeln. Der Verwaltungsrath.
375 — Stettiner Da mp f Schleppschiffghrts -⸗Aktiengesellschaft.
Auf Grund des Art. 33 unseres Statuts beehren wir uns, die Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung Sonnabend den 11. März a. Cr., Vormittags 10 Uhr, im Schiedsgerich is lokale des Börsengebäudes einzuladen.
Stettin, den 6. Februar 1871.
Die Direktion.
397 , Magdeburger Privatbank.
Die diesjährige ordentliche General. Versammlung der Aktionäre unserer Bank ist in Gemäßheit des §5 27 des revidirten Statuts auf Mittwoch, den 15. März cr., Vorm. 11 Uhr,
im hiesigen Börsensaale festgesetzt. — Tagesordnung: L Beschäftsbericht für das verflossene Jahr; 2) Ergänzungswahl für die aus dem Aufsichtsrathe ausscheidenden drei Mitglieder, Herren Bennewitz, Hubbe und Schrader, i,, für 3655 im Laufe des vorigen Jahres verstorbene Mitglied errn Hoffmann; 3) Wahl dreier Kammissarien zur Prüfung der vorjährigen Bilanc— Eintrittskarten für die im Aktienbuche eingetragenen Afttonärs konnen gegen Vorzeigung der Aktien vom 11. März an in unserem Geschäftslokale in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 8. Februar 1871. Die Direktion der Magdeburger Privatbank. Alenfeld. de la Croiz. Meyer.
396 8 J n vp otheten Ver erungs⸗ engese a ft. p ö pro Januar isi. ctiva. Cassa⸗ und Wechselbestände. ..... ...... Thlr. 79,433 1 Sgr. 6 Pf. Laufende Rechnungen und Lombard⸗ Conto 1173582 19 * n in ö , 90526 13 * o. in Hypothekendarlehns ˖ Geschäf⸗ J sch t 331,785 6 Grundstücks⸗Conto 212673 21 *
Passiva.
6 ital Ain hi ö Thlr. 500, 000 — Sgr. ypotheken - Antheilscheine epot⸗ /) 9gö 07 8
Amortisationskasse
Hypotheken ˖ Conto
Angenommene Hypothekenversicherun-⸗ gen Berlin, den 31. Januar 1871.
Thlr. 1783865 — Sgr. — Pf.
Dr. Fühling. Arnstädt. Jochmuß. Hier be Berlust⸗Listen Nr. 3286 und 187.
Has Abonnement betragt A Thir.
887 7 8 . 6 3 E 8 . 5 — . . J kö 43 . K .
fur das Dierteljahr. Insertionapreis fir den Naum einer Druchzeile Sz Sgr. d , , —
Sieten⸗ Platz Nr. z.
6. ee. Preuß isch er 6 . —
M 43.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung. Betreffend die Korrespondenz nach Orten ohne . Po stgnstalt.
Vom 1. März C. ab ist den Korrespondenten, welche ihren engt in Orten ohne Postanstalt haben, allgemein ge- stattet, ihre ostsendungen auch von solchen Postanstalten ab⸗ holen zu lassen, deren Landbestell bezirk den betreffenden länd⸗ ichen Ort nicht einschließt. .
In Folge dieser aus den Kreisen des bethkégten Publitums wiederholt beantragten Verkehrserleichterung, muß die Spedition der Postsendungen nach Orten, an welchen Postanstalten sich
nicht befinden, nach Maßgabe der von dem Abfender auf der
Adresse hezeichneten Distributions⸗Postanstalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung dieser Postanstalt oder das gänzliche Fehlen einer bezüglichen Angabe können leicht Ver⸗ ger ungen in der Ueberkunst der Postsendungen herbeigeführt werden.
Es ist daher im eigenen Interesse der Korrespondenten nothwendig, daß die Absender von Postsendungen, welche nach Ortschaften ohne Postanstalt gerichtet find, auf der Adresse außer dem eigentlichen Bestimmungßorte thunlichst noch die⸗ jenige Postanstalt angeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt wird, bezw. die Äb— holung erfolgt. ;
Zur Förderung dieses Zweckes wird es beitragen, wenn Koörrespondenten, an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befindet, diejenigen Personen, mit welchen sie im Briefwechsel stehen, auf das gedachte Erforderniß aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch Vermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.
Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem Lande wohnenden Korrespondenten möglichst allgemein Dem theilweise bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden Briefen bei der Orts. und Datumsangabe den Namen des Postorts hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Postsachen empfangen.
Berlin, den 8. Februar 1871.
General · Postamt. Stephan.
Bekanntmachung.
Einführung des Depeschen⸗Anweisungsverfahrens im Verkehr mit den Postanstalten im Elsaß und Deutsch⸗Lothringen.
Vom 1. März 1871 ab wird das bestehende Verfahren der Vermittelung von Postanweisungen durch den Telegraphen auf den Verkehr mit solchen Orten im Elsaß und in Deutsch⸗
Lothringen ausgedehnt, wo für den Privatverkehr eröffnete
Telegraphenstationen vorhanden sind. Zu der Richtung nach dem Elsaß und Deutsch⸗Lothringen werden Zahlungsvermitte= lungen für Beträge bis zu 50 Thalern oder 87; Gulden füd⸗ deutscher Währung, in der , Elsaß und Deutsch⸗ Lothringen für Beträge bis zu 260 Franken (63, Thaler) übernommen. Berlin, den 9. Februar 1871. General ⸗Postamt. Stephan.
Berlin, Freitag den 10. Februar, Abends
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
. chung, einischen Eisenbahngefellschaft ertʒeilte triebe einer An⸗ g der Call ⸗ Trierer Eisen⸗ werke Quint.
Kenntniß gebracht Berlin, den 6. ö. 1871. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Ztzenplitz.
t Bekanntmachung. . Erweiterung der Annahme von Postsendungen an Adressaten im 2 der Aufgabe⸗
o stanstalt. ;
Mit höherer Genehmigung ist vom 1. Februar d. J. ab bei den sämmtlichen Postanstalten im Ober Postdirektions Bezirk Berlin die Annahme von Postanweisungen, von Packeten ohne Werthangabe, von Sendungen mit Werthangabe und von Postvorschußsendungen an Adressaten im Orts bestellbezirke der J, in gleichem Umfange gestattet, wie dies für Sendungen an Adressaten nach anderen Postorten besteht.
Die Gebühren für Besorgung dieser Gegenstände an Adres⸗ kan n . Orts bestellbezirke der Au fga be ⸗Postanstalt ind folgende: =
I Für Postanweisungen bis zum Betrage von 50 Thalern
2 Sgr. Postanweisungen müssen sters frankirt werden.
Y Für Packtte ohne Werkhangabe,
3) 2 Sendungen mit Werthangabe,
4. 7 Postvorschuß ˖ Sendungen
diejenigen Sätze, welche für dergleichen Sendungen zwischen Postanstalten bei einer Entfernung bis 5 Meilen zu erheben sind (siehe 88 2 und 3 des Gesetzes über das Posttaxwesen im Gebiete des Norddeutschen Bundes vom 4. Robember 1867, sowie §. VI. der Anlage des Reglements vom 11. Dezember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen des Norddeutschen Bundes). Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Abtragung nur den Begleitbrief bezw. den Schein, oder auch bie dazu ge⸗ hörige Sendung selbst umfaßt.
Aus Veranlassung dieser Erweiterung der Annahme von Postsendungen an Adressaten im Ortsbe ellbezirke kann eine Vermehrung der bisherigen Beförderungs- Gelegenheiten nicht eintreten. Es ist daher nicht darauf zu rechnen, daß z. B. Lokal⸗Packete eine ebenso 1 Beförderung erhalten, wie gewöhnliche Briefe. Insofern also in einzelnen Fällen eine eilige Uebermittelung — namentlich von Packéten — an den Adressaten erwünscht sein sollte, würde der Benutzung der ö. ö. Beförderungs ˖ Gelegenheiten der Vorzug zu geben sein.
Berlin, den 1. Februar 1871.
er Ober⸗Postdirektor. Sach ße.