1871 / 44 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

werdender Zinsschein über 5 Thlr. beigegeben; soweit dieser Zinsen—

betrag in Gemäͤßheit der festgesetzten Einzahlungstermine den Ueber—

nehmern der neuen Aktien nicht zusteht, ist der entsprechende Betrag

zurück zu vergüten und in den einzelnen Terminen mit der bezüglichen

Rate auf die neuen Aktien einzuzahlen. 3) Diejenigen Aktionäre, welche von dem vorgedachten Rechte

Gebrauch machen wollen, haben in der präklusivischen Frist vom J.

ö 6 den 15. Februar d. J. bei einer der nachbezeichneten

Stellen:

in Berlin bei der Direktion der Diskontogesellschaft,

Bres lau bei dem Schlesischen Bankverein,

Ham burg bei den Herren Haller Soehle CK Comp.

» Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut,

* ,, a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild & ne,

Cöln bei dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein,

onn bei dem Herrn Jonas Cahn,

Erefeld bei dem Herrn Hon Beckerath-Heilmann, Aachen bei den Herren Charlier & Scheibler, Barmen bei dem Barmer Bankverein,

Cassel bei der Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion (Hessische Nordbahm), Elberfeld bei den Herren v. d. Heydt, Kersten CK Söhne und bei unserer Hauptkasse, ihre Attien zum Zweck der Abstempelung vorzulegen und denselben einen doppelt ausgefertigten, die Rummern der Aktien nach der Rei⸗ henfolge enthaltenden Zeichenschein beizufügen, welcher mit Datum, Namen, Wohnort und Unterschrfft des Präsentanten resp. dessen Be⸗ vollmächtigten versehen sein muß.

Die Formulare zu diesen Zeichenscheinen werden von den vorge— dachten Stellen unentgeldlich verabsolgit. Bei der Anmeldung sind auf die beanspruchten neuen Aktien 10 pCt. des Nominalbeirages, also 40 Thaler und 5 pCt. Zinsen vom 1. Januar d. J. ab mit 7 Sgr. 6 Pf. pro Aktie einzuzahlen.

So weit als möglich werden die einzelnen Stellen die abgestem— pelten Aktien mit dem Duplitate des Zeichenscheins sofort bei der An meldung zurückgeben und den Interims. Quittungsbogen aushändigen; sofern dies nicht ausführbar ist, wird über die Einzahlung, so wie Über die Einlieferung der Aktien auf einem Exemplare des Zeichen scheines quittirt und dieser dem Präsentanten zurückgegeben. Gegen Rückgabe . Zeichenscheines erhält alsdann der Präsentant in mög- lichst kurzer Frist bei derjenigen Stelle, welche die Anmeldung und Einzahlung entgegengenommen, den Interims. Quittungsbogen und die alten Aktien unter Wiederbeifügung des Duplikates des Zeichen« scheins ausgehändigt.

4) Die weiteren 60 Prozent oder 60 Thaler pro Aktie mit den sich ergebenden Zinsen vom 1. Januar d. J. ab sind bei einer der vorgedachten Stellen in folgenden Terminen unter Vorlegung des J zu zahlen, und zwar:

vom 1, bis 3. Mai d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und 10 Sgr. Zinsen pro Aktie, » 1. bis 3. Juli d. J. gleichfalls mit 20 Prozent oder 20 Thaler und 15 Sgr. Zinsen pro Aktie, 1. bis 3. Oftober d. J. mit 20 Prozent oder 20 Thaler und 22 Sgr. 6 Pf. Zinsen pro Aktie. 5) Den Aktionären ist auch gestaitet, in den einzelnen Terminen statt der Theilzahlungen Vollzahlungen zu leisten, in welchem Falle Pro Aktie zu zahlen sind:

im ersten Termine vom 1. bis 15. Februar d. J. 100 Thaler, und 18 Sgr. 9 Pf. Zinsen,

im zweiten Termine vom 1. bis 3. Mai d. J. 60 Thaler, und 1 Thaler Zinsen, ,

im dritten Termine vom 1. bis 3. Juli d. J. 40 Thaler, und 1 Thaler Zinsen.

Die neuen Attien nebst Dividendenscheinen für das Jahr 1872 und folgend und Talons und Zinsschein über 5 Thlr. für das Jahr 1871 werden bei den in den ersten drei Terminen geleisteten Vollzah— lungen möglichst schleunig und bei der Vollzahlung im letzten Termine thunlichst sofort ausgehändigt; bei Volleinzablungen im 2.5, 3. und 4. Termine sind gegen Ausreichung der Aktien die Interimsquittungs- bogen zurückzugeben. J 6) Diejenigen Aktionäre, welche die in dem vorstehenden Absatz 3

edachte Präklusivfrist vom 1 bis einschließlich den 15. Februar d. J. * die Geltendmachung ihres Anrechts und die Anzahlung von 40 Prö— zent nicht innehalten, verlieren ihr Anrecht.

7) Diejenigen Attionäre, welche die weiteren Zahlungen im

zweiten oder den folgenden Terminen nicht leisten, haben eine Kon—

ventionalstrafe von 10 Thalern pro Aktie, von welcher die Zahlung

rückständig geblieben ist, zum Vortheil der Geselischaft verwirkt. Außerdem steht der letzteren frei, wenn innerhalb zweier ferneren

Monate nach den festgestellten Terminen nach einer erneuerten

öffentlichen Aufforderung die Zahlung nicht erfolgt, entweder den

Restbetrag der Attien nebst der Konventionalstrafe gerichtlich einzu .

ziehen oder aber hierauf zu verzichten. In letzterem Falle ist die

Königliche Eisenbahn ⸗Direktion befugt, die durch die geleistete Anzah⸗—

lung erworbenen Ansprüche auf den Empfang der Attien für erlo⸗

schen und die geleistete i, nn,, Gunsten der Gesellschaft für ver⸗

wirkt fu erklären. Eine solche Erklärung erfolgt nach Beschluß der Direkttion durch öffentliche Bekanntmachung.

Die von den Inhabern der alten Stanim ⸗Aktien nicht in Anspruch

genommenen neuen Aktien, sowie diejenigen neuen Aktien, auf welche

nach Vorstehendem der Anspruch für hinfällig erklärt ist, werden im

Interesse der Gesellschaft bestmöglichst begeben.

Elberfeld, den 18 Januar 187.

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B Düssel dorf beiden Herren Baum Boeddinghaus & Comp.

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3361 Bekanntmachung.

öffentlicher Sitzung der Stadischulden⸗Tilgungs⸗Kommisston Montag, den 27. Februar er., Vormittags 11 Uhr,

. im Sitzungssaal des Rathhauses hierselbst,

Statt.

Brandenburg, den 1. Februar 1871. Der Magistrat.

3654 Oberschlesische Eisenbahn.

der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegit vom 4. September 1868, Des. Samml. pro 1868, S. 830 emittirten Prioritäts⸗Obligation der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft Lit. H. (Tosen Thorn Brom- berg) Nr. 19,095 über 106 Thlr. preuß. Courant bei uns beantragt, weil dieselbe in Folge Abreißens eines demnächst wieder angehefteten Stückes, auf welchem sich der nachstehende, angeblich von ihm selbst geschriebene Vermerk: »Außer Cours gesetzt! Breslau, den 8. März . Max Samosch« befindet, zum Umlauf unbrauchbar gewor—⸗ en ist.

Jeder, der an der bezeichneten Prioritäts-Obligation irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird hierdurch aufgefordert, dasselbe inner- halb der nächsten sechs Monate und spätestens bis zum 25. Juni H. Is. bei uns schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Kaffation der Priöri= täts-Obligation erfolgen und der Antragsteller statt derselben eine neue coursfähige erhalten wird.

Breslau, den 30. November 1870.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Verschiedene Bekanntmachungen. 260 General Versammlung

der Saal⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft

Dienstag, den 14. Februar, Vormittags 11 Uhr,

im Saale des Deutschen Hauses zu Jena.

Tagesordnung:

l) Nachweis über die Zeichnung des gesammten Grundkapitals und über die erfolgte Einzahlung von 10 Prozent auf jede Aktie, sowie darauf bezügliche Beschlußfassung.

3 Wahl des Aufsichtsrathes.

3 n n. eines Aktionärs auf Abänderung der Gesellschafts⸗ atuten:

a) Antrag auf Abänderung des §. 60, den Wohnsitz des Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreters betreffend.

b) Antrag auf einen Zusatz zu den §§. 47 und 60, die Kautionshestellung der Mitglieder des Aufsichtsrathes und des Vorstandes betreffend. .

c) Antrag auf Aenderung des §. 14, die facsimilirten Unter⸗ schrift'n auf den Aktien betreffend.

Die Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, haben ihre Quittungsbogen vom g9. bis spätestens zum II. Februar cr. bei: dem Bankhaus Julius Elkan in .

Herrn Bürgermeister Zetsche » Camburg,

Herrn Kaufmann Adolph Jecke - Kahla,

der Stadthauptkasse Ru dolstadt,

Gehrüder Guttentag Berlin

und Breslau.

zu deponiren und zugleich eine mit ihrer Namensunterschrift versehene

schriftliche Angabe der Nummern ihrer Quittungsbogen und der Zahl

der gezeichneten Aktien beizufügen, während sie eine mit dem Stempel

Einlaßkarte zur Generalversammlung dient. Die Stimmzettel werden den Aktionären am Tage der General— versammlung, Vormittags von 10 bis 11 Uhr, beim Eingange in den Versammlungssaal verabfolgt. i Uebrigen wird auf die §§. 37 und 38 der Gesellschaftsstatuten verwiesen. Jena, den 26. Januar 1871. Der Vorstand der Saal- Eisenbahn - Gesellschaft. Dr. Hildebrand.

In unserem Verlage erschien so eben: Preußens Militair-Invaliden⸗-Gesetzgebung für die Grade vom J Feldwebel und Wachtmeister

abwärts, nach amtlichen Quellen zusammengestellt von Freiherr von Puttkammer (Major ꝛ2c.). 2te, bis zum 15. November 1870 ergänzte Auflage. Preis 1 Thlr.

ür die Besitzer der ersten Auflage erschienen: . Nachträge und Ergänzungen zu Puttkammer's Militair⸗ Invaliden⸗Gesetzgebung. 5 Bogen. Preis 15 Sgr.

Diese Ergänzungen enthalten alle seit 1866 erschienenen Verord⸗ nungen und Bestimmungen, die Invaliden Geseßgebung betreffend, den Auszug aus dem Reglement über Ciyilanstellung und Civilver= sorgung der Militairpersonen, sowie die Instruktion, betreffend das Verfahren bei Anmeldung und Prüfung der Versorgungs - Ansprüche invalider Soldaten vom Ober -⸗Feuerwerker abwärts, d. d. Versailles, den 11. Oktober 1870. ;

Den Königlichen Komłmmando's der resp. Truppentheile, sowie den Königlichen Landraths ⸗Aemtern wird das Buch unenibehrlich sein. Wir erbitten Bestellungen.

Königliche Eisenbahn Direktion.

Breslau, den 1. Februar 1871 Maruschke 8& Berendt. Hierbei Berlust⸗Listen Nr. 188, 189 und 196,

Die diesjährige Verloosung der zu auortisirenden Brandenburger Stadtobligationen der Serien f. VIII., nach den von der Königlichen Regierung zu Potsdam genehmigten Ämorltisationsplänen, findet in

Der Buchhalter Max Samosch hierselbst hat die Umschreibung

der Gesellschaft versehene Bescheinigung erhalten, welche zugleich als

war Abonnement beträgt 4 Thlr. far das Vierteljahr. Pnserti onspreis für den Raum einer

Königlich

Prenßischer

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2. ,, . 2 . und landes men n Serlin din em s, des Ln ; reußischen Staats- Anzeigers: Sieten⸗ Platz Nr. 8. .

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. 44.

Berlin, Sonnabend den 11. Februar, Abends.

Die nächste Nummer des Staats ⸗Anzeigers erscheint Montag Abend.

e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Dem f rler. und Bau⸗Rath Monjs zu Minden, bei seiner bevorstehenden Versetzung in den Ruhestand, den Charakter als Geheimer Regierungs. Rath;

Dem Bureau Direktor des Hauses der Abgeordneten, Kanzlei⸗Rath Happel, den Charakter als Geheimer Kanzlei- Rath und dem bei diesem Hause angestellten Registrator Wilda den Charakter als Kanzlei Rath zu verleihen.

Deutsches Reich.

Betanntmachun über die Ausgabe von Schatz— , des Norddeutschen Bundes.

Auf Grund des Allerhöchsten Präsidial⸗ Erlasses vom 190. d. M. (Bundesgesetzblatt Seite 3, durch welchen in Gemäß⸗ heit des Bundesgesetzes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes- Kriegsmarine und der Her⸗ stellung der Küstenvertheidigung Bundesgesetzblatt vom Jahre 1867 kat 15 ff5 und des Gesetzes dom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundesgesetz blatt vom Jahre ö 137) die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von ö e,. Fun nn Neunhundert Ein und Siebzig Tausend

Sechshundert Thalern .

genehmigt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Zinsen dieser in Abschnitten über 100 Thlr., 1000 Thlr. und 16000 Thlr. von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ,, Schatz anweisungen (Serie II. der Bundes ˖ Schatzanweisungen von 1871) auf drei und ein halbes Prozent für das Jahr und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf neun Monate, und zwar vom 15. Januar bis 15. Oktober d. J. festgesetzt sind.

Die Begebung dieser Schatzanweisungen erfolgt durch die Königliche General⸗Direktion der Seehandlungs⸗Sozietät. Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind bei der genannten Direktion zu erfahren. e.

Berlin, den 14 Januar 1871.

Das Bundes⸗Kanzler⸗Amt. Delbrück.

Bekanntmachung. Correspondenzverkehr mit den Sandwich-Inseln.

n den Taxen für gewöhnliche Briefe nach und von den Sand iche de rr falls die Beförderung auf Wunsch des Ah— senders mittelst der direkten deutsch amerikanischen Briefpackete stattfindet, treten nachstehende Ermäßigungen ein.

Das Porto beträgt: A. Bei der Beförderung via Cöln und Ostende nach den Sandwich⸗Inseln ' / Groschen pro . von den Sandwich⸗Inseln 8 Groschen pro „, Loth. B. Be

der Beförderung vis Bremen oder Hamburg nach den Sand⸗

wich Inseln 4 Groschen pro Loth, von den Sandwich⸗Inseln H Groschen pro ,, Loth. SFür Briefe nach den Sandwich ⸗Inseln muß das Porto vom Absender bis zum Bestimmungsorte vorausbezahlt werden. Berlin, den 10. Februar 1871. . General · Postamt. Stephan.

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Betanntmachun z, Postverbindung mit Nordamerika uber Bremen.

Von 3. ab werden die regelmäßigen wöchentlichen Postè ! pn iffahrten des Norddeutschen Lloyd zwischen Bremen und New. Hort wieder aufgenommen. Die Abfertigung der Postdampfsschiffe von Bremerhafen erfolgt in früherer Weise an jedem SoCanabend nach Ankunft des ersten e, . zuges aus Hannover und des am Freitag Abends von Berlin abgegangenen Courierzuges. Berlin, den 11. Februar 1871. General · Postamt Stephan.

Heute wird der Titel mit der chronologischen Uebersicht zum Bundesgesetzblatt pro 1870 ausgegeben. Berlin, den 11. Februar 1871. Zeitungs ⸗Comtoir.

Staats ⸗Ministerium.

Der bisherige kommissarische Vorstand des Staats ⸗Archivs

h Posen, Archiv Selretär Dr. Schuchard, ist zum Staats

rchivar und Vorstand dieses Archives, und der Archiv⸗Assistent

von Lekszycki an demselben Archiv zum Archiv -⸗Sekretär er⸗ nannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Kaplan Heinrich Brüll ist am Gymnasium zu Düren als katholischer Religionslehrer angestellt worden.

Ministerium des Innern.

Cirkular-Erlaß vom 2. Februar 1871, betreffend die Aufstellung von Sammelbüchsen zu wohlthätigen Zwecken in öffentlichen Lokalen.

Ew. N. erwidere ich auf den 66 Bericht vom 20. v. un

Central ⸗Komites der deutschen Vereine .. Pflege im Felde

sustz en, deren Ertrag für eutschen Krieger bestimmt sein soll, entgegenzutreten; vielmehr

lschen nternehmens Seitens der Provinzial und Bezirkö⸗Delegirten des Königlichen Kom-