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missars und Militär ⸗Inspecteurs für die freiwillige Kranken⸗
pflege im Interesse der Sache erwünscht.
Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg. An den Königlichen Ober⸗Präsidenten, Herrn N, zu XN. 2 Abschrift erhalten Euer Excellenz zur gefäblligen Kenntniß⸗ . 3 er g war 187 rlin, den 2. Febr ; 4 Der Minister des Innern.
Graf zu Eulenburg. An die übrigen Herren Ober ⸗Präsidenten.
Personal - beränderungen in der Armer.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. . Beförderungen und Versetzungen Den 36 Januar. Herwarth v. Bittenfeld Frhr. v. Sal muth, v. Oesftzen, Gr. v. Schwerin, Unteroff. vom 2. Garde- Regt. 8 F zu Port. Fähnrs. v. Düring Frhr. v. Schlotheim, ort. FJähnrs. vom 3. Garde ⸗ Gren. Regt. Königin , zu Sec. ts, Fogel v. Falckenstei n Hauptmann und Comp. Ehef vom Leib⸗Dren. Regt. IJ. Brandenb) Nr. 8, zum Major v. Garnier, r. Ct. von dems. Regt, zum Hauptm. und Comp, Chef, Bendler, 2 Lt von dem Regt, Frisese, Sec. Lt. vom 5. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 48, zu Pr. Lts, Schw erdtfeger, char. Port. FJaähnr, von dems. Regt., Heitz, Unteroff, von dems. Regt / zu Port. Fähnrs., Schroeder, Pr. Ct. vom 2. Brandenburgischen Grenadier ˖ Regi⸗ ment Nr. 12 Prinz Carl ven Preußen), zum Hauptmann und Comp. Chef, Cochius, v. Kam iniegz. p. Dömming, Sof. mann, Sec. Lts. von dem. Regt, zu Pr. Lis, Scheffler, Vize eldw. vom Ref. Landw. Bat. Königsberg Nr. 33, zum See. Lt. der ef. des J. Westpreuß. Gren. Regts. Ne; 6 v. d. Schulenburg, Unleroff. vom 1. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 46 zum Port. . Habel, Somme, Vize Feldw. vom 1 Bat. (2. Breslau) 3. Nieder⸗ schlesischen Landw. Regis. Nr. 50, Frenzel, Kunze, Vize- Feldw. pom 2. Bat (Oels) dess. Regts., Folcher, Vize · Feldw. vom Res. Landw. Bat. JJ. Breslau) Nr. 38, zu Sec. Lts. der Res. des Z. Nie⸗ derschlesischen Inf. Regts. Nr. 50, usgvius v. Radecke⸗ Port. Fähnrs. vom LVitth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), U Sec. ts, v. Wittich, Gefreiter von demselben Regt, zum Port. ähnr., v. Schierstaedt, Port. Fähnr. vom Rhein. Ulanen ⸗ Regt. r. 7, zum Sec. Lt., de la Chevallerie, char. Port. Fähnr. von dems. Regt. Frhr. v. Fürth, Ulan von dems. Regt, zu Port. Zähn⸗ ert. .
, n Januar. Lindow, Major, aggregirt dem Brandenb. üs. Regt. Rr. 35, in das Regt. wieder einrangirt. v. Lin dheim, . z. Disp., früher im Regt. der Garde du Corps, in der Armee, und zwar als Rittm. aggregirt dem Ostpr. Kür. Regt. Nr. 3 Gr. Wrangel wieder angestellt. v. Ewald, Vize ⸗Wachtin. vom Res. Jandw. Bat. Berlin Nr. 35, zum Sc. Lt. der Res. des Rhein. Kür. Regts. Nr. 8 befördert. v. Hake, Köpstein, Port. Fähnrs., vom 3. Thür Inf. Regt. Nr. 71, zu gts, v. Wehren, Tölle, Villain,
TUntcroff. von dems. Regt / zu Port. Fähnrs. Stener, Marquard,
Hör rlldw vom Ref. Landw. Bat. Königsberg Nr. 33, zu See, Lis. Dia ene, Schleßw. Holstein. Füs. Regt. Nr. S6, befördert. Frhr. v. Bistram, Unterofsizier vom Thüringischen Husaren - Regiment Rr. 12, unter Beförderung zum Porteper - Fähnrich, in das 1. ej Hus. Regt. Nr. 13 n . . ⸗ J . les. Feld⸗Art. Negt. Nr. 5. zum außeretatsm. Sec, Lt. ꝛ
, ,. hren, Will, Frshlich, Vize ⸗Feldw. vom 1. Bal. (Lilfitf 1. Dfpr. Land, Regts. Nr. Salomon, Klein Weise, Hardt. Mehlisch, Gebhardt, Vize Feldp. vom 2 Bat Wehlau) dess. Regts. Eng el, Vize Feldw. vom 2. Bat. Gumbinnen) 2. Ostpr. Landw. Regts. Nr. 3 zu Sec. gts. der dw nf, Wenghoffer, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats (Gumbinnen) Z. Gstpreuß. Landw. Regts. Nr. 3 zum Hauptm. Herbig, Vize Feldw. von dems. Landw. Bat, zum Sec. Lieut. der Landw. Inf. v. Graeve, Sec. Lt. von der Inh des Res. Landw. Bats. Magde⸗ burg Nr. 36, zum Pr Lt. befördert. Ulkan, Pr. Lt. von der Inf. des Ref. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, zum Hauptm., Merguüet, Port. Fähnr. von der Res., zuletzt im 6. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. *
m Sec Lt. im 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74 befördert. Gra
9. J, Ob. Ct. und Flügel Adsut. Sr. Majestät des Königs,
von der einstweillgen Wahrnehmung der Funktionen des Chefs des
SGeneralstabeß XIli. Armee, Corps en hunden.
B. Abschiedsbewilligungen ꝛe. Den 31. Januar. rank, Sec. Lt. von der Inf. des Res.
. Baits. (J. Breslau) Nr. 38, mit Pens. und der Landw. Armee⸗ n
der Abschied bewilligt . es der Militär Ver waltung. Durch Verfügung des Kriegs Ministeriums.
Den 26. Januar. Bxandt, interim. Kasernen ⸗Inspektor in Berlin, zum Kasernen⸗Inspektor ernannt.
Nicht amt li ches.
Preußen. Berlin, 11. Februar. ihre M ajestät Die * cfm 6e mn! glückwünschte ö ern Ihre Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin zu dem Geburts⸗
des ga? — Ihre Majestät war in den Baracken anwesend.
Prinzen Waldemar und dinirte im Kronprinzlichen
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— Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin empfing gestern die Glückwünsche Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin und anderer Mitglieder der Königlichen Familie zum Geburtstage des Prinzen Waldemar. Nachmit- tags fand im Palais vor einer geladenen Kindergesellschaft eine Vorstellung des Prestidigitateurs Basch statt. Heute Mittag besuchte Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit das Barackenlazareth auf dem Tempelhofer Felde. =
— Die von dem Ober -Bürgermeister, den Beigeordneten und Stadtverordneten Elberfelds an Se. Majestät den Kaiser und König gerichtete Adresse lautet:
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser und König!
Ällergnädigster Kaiser, König und Herr! l
Euer Kaiserliche und Königliche Majestät haben geruhet, die Allerhöchst Ihnen von Deutschlands Fürsten und Völkern in frei⸗ williger Huldigung dargebrachte Kaiserkrone des Deutschen Reiches anzunehmen. . .
Die Vereinigung der deutschen Stämme zu einem großen Reiche,
das Ziel langjähriger heißer Wünsche der Nation, ist damit zur That-⸗
sache geworden, deren gewaltige Bedeutung als einer neuen Burg- schaft für die Erhaltung deutschen Wesens, Rechts und Sitte, für die dauernde Weiterentwickelung des nationalen Wohlstandes und für die Behauptung der Stellung, welche Deutschland unter den Völkern der Erde gebührt, allseitig tief empfunden und jubelnd begrüßt wird.
Auch wir sind freudig bewegt in dem Bewußtsein, einem Volke anzugehören, welchem nach mehr als tausendjähriger ruhmvoller Ge⸗ nf. durch ein solches Ereigniß die Verheißung einer noch größeren und glücklicheren Zukunft gegeben wird. Indem wir aber den Aus⸗ druck dieses Gefühls vor Ew. Majestät in Ehrfurcht niederlegen, haben wir es gleichzeitig auszusprechen, daß unsere . hoch klopfen vor stolzer Freude darüber, daß es das Haupt unseres allgeliebten Königs ist, welches das Symbol der höchsten Macht im großen Vaterlande schmücken wird, daß es Preußens Könige sind, welche fortan Deutsch⸗ lands Kaiser sein werden! ;
Wir wissen, daß Preußens Herrscher diese Frucht durch wahre Liebe zum Vaterlandt, klares Erkennen seiner Aufgaben, une müdliche Sorge und Arbeit für sein Wohl gezeitigt haben, und wir bringen Euer Majestät unseren wärmsten, ehrfurchtsvollsten Dank dafür aus vollem Herzen dar. .
Gott, dessen Hand über Euer Majestät so sichtlich in den Werken des Friedens wie an der Spitze des slegreichen Heeres gewaltet hat, wolle Sie auch ferner schirmen und behuͤten!
In tiefster Unterthänigkeit un s. w.
— Die Gemeinde ⸗Vertretung Barmens hat folgende Adresse an Se. Majestät den Kaiser und König ab—⸗
gesandt: Barmen, den 7. Februar 1871.
Allerdurchlauchtigster, , , , , Kaiser und König!
Allergnädigster Kaiser, König und Herr!
Laut tönt durch Deutschlands Gasen der Jubelruf:
Erstanden ist der Deutsche Kaiser! erstanden ist das Deutsche Reich in alter Macht und Herrlichkeit, nach glorreicher Abwehr fre—⸗ ventlichen n g , nach vollständigster Besiegung des Erbfeindes!
Auf Ew Kaiserliche und Königliche Majestät, den starken Schirm⸗ herrn seiner Marken, blickt das ganze deutsche Volk mit freudigstem Stolze und mit der frohen Zuversicht, daß, wie Preußen unter dem glorreichen Scepter der Hohenzollern erstarkte und erblühte, so auch für das ganze Deutschland nun eine neue Zeit ganbrechen wird, reich an Segnungen dauernden Friedens, reich an Blüthe in Kunst und Wissenschaft, reich an Fortschritt in Handel und Gewerbe.
Bei diesem großen, weltgeschichtlichen Ereign sse wollen Allerhöchst⸗ dieselben auch den ehrerbietsgst unterzeichneten Ober- Bürgermeister, Beigeordnete und Stadtverordneten von Barmen huldreichst es gestatten, die heißesten Glück und Segenswünsche Ew. Majestät darzubringen. Möge der allgütige Gott Allerhöchstdieselben nach ruhmxeich beendetem Kampfe noch viele Jahre die Zegnungen des großen Werkes erleben lassen, zum Heile Preußens, zum Heile des wieder geeinten Deutsch⸗ lands! .
n tiefster Ehrfurcht verharren 3 Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät treugehorsamste . Oberbürgermeister, Beigeordnete und Stadtverordnete der Stadt Barmen.
— Im Verlaufe der gestrigen Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die Spezlal⸗Diskusston über den Gesetz. Entwurf ein, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, .
S§. I lautet nach den Beschlüssen der Kommission:
§. 1. Umfang der Unterstützungs pflicht. Jedem hülfsbedürftigen Deuischen ist von dem zu seiner Unterstützung verpflichteten Armen ⸗ verbande Obdach, der unentbehrliche Lebensunterhalt, die erforderliche Pflege in Krankheitsfällen und im Falle seines Ablebens ein ange⸗
messenes Begräbniß zu gewähren. if Die e g n n, n geeigneten Falles, so lange dieselbe in
Anspruch genommen ivird, mlttels Unterbringung in einem Armen
oder Krankenhause, sowie mittels Anweisung der den Kräften des Hülfsbedürftigen entsprechenden Arbeiten gewährt werden.
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Gebühren für die einem Untersiüßungs bedürftigen geleisteten geist⸗ lichen Amtshandlungen sind von den Armenverbänden nicht zu ent- richten.
. Nichten richtung von Schul ⸗ und sonstigen öffentlichen Abgaben sind die Gemeinden (Gutsbezirke) zur Abweisung eines neu Anztehenden nicht befugt; den öffentlichen Volksschulen bleiben his zur anderweitigen gesetzlichen Regulirung der Schul Unterhaltungslast ihre Ansprüche gegen diejenigen vorbehalten, welche nach besonderen Bestimmungen verpflichtet sind, ihnen für die Ausfälle an unbeibring⸗ lichem Schulgeld aufzukommen.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Nasse, Dr. Becker (Dortmund), Simon von Zastrow, Lasker.
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg ergriff gleich⸗ falls das Wort.
Der §. 1 wurde nach der Kommissionsvorlage mit großer Majorität angenommen, die hierzu gestellten Amendements wurden ahgelehnt.
§. 2 der Kommissionsvorlage wurde in der vom Herren— hause heschlossenen Fassung mit einer redaktionellen Aenderung angenommen. u s§. 3 der Kommissionsvorschläge wurde folgender Zusatz des Abg. Devens angenommen:
Ortspfarrer oder deren Stellvertreter, deren Pfarrbezirk über die Grenzen der politischen Gemeinde ihres Wohnortes sich erstreckt, sind hinsichtlich des in der auswärtigen Gemeinde belegenen Kirchspiel— theiles den dortigen Ortsangehörigen gleich zu achten.
§. 4 lautet nach den Vorschlägen der Kommission:
Jedes zur Theilnahme an den Gemeindewahlen berechtigte Ge— meindemitglied ist verpflichtet, eine unbesoldete Stelle in der Gemeinde⸗ verwaltung oder Gemeindevertretung zu übernehmen und drei Jahre oder die sonst in den Gemeinde ⸗Verfassungsgesetzen vorgeschriebene längere Zeit hindurch fortzuführen. Von dieser Verpflichtung befreien nur folgende Gründe:
L anhaltende Krankheit; 2) Geschäfte, die eine häufige oder lange dauernde Abwesenheit mit sich bringen; 3) ein Alter von 60 oder mehr Jahren; H) sonstige besondere, eine gültige Entschuldigung be—
ründende Verhältnisse, über deren Vorhandensein, sofern die Gemeinde-
erfassungsgesetze nicht etwas Anderes bestimmen, von der Gemeinde vertretung zu beschließen ist
Wer eine unbesoldete Stelle die gesetzlich vorgeschriebene Zeit hin⸗ durch wahrgenommen hat, ist während der nächstfolgenden gleich lan gen Zeit von der Wahrnehmung einer solchen Stelle befreit.
Heer hn beantragte der Abg. v. Wedell⸗Malchow hinter Nr. 3 als Nr. 4 einzufügen: »die Verwaltung eines unmittel⸗ baren Staatsamts« und dann die Nr. in Nr. 5 zu verändern.
Abg. Springer beantragte, in Zeile 3 statt »Gemeinde⸗ verwaltung oder Gemeindevertretung« zu setzen: »Gemeinde⸗ Armenverwaltung« und für den Fall der Verwerfung dieses Antrages hinter »Von dieser Verpflichtung befreien« einzu⸗ fügen: »die in den Gemeinde ⸗Verfassungsgesetzen vor⸗ geschriebenen, beim Mangel solcher Bestimmung aber«.
Nach einer Debatte zwischen dem Regierungskommissar, Geheimen Regierungs⸗Rath Wohlers, den Abgg. Miquél, Springer, Dr. Gneist wurden sämmtliche Amendements abge⸗ lehnt und 8 4 der Kommissionsvorlage unverändert ange⸗ nommen. Die §§. 5 bis 7 wurden ohne Diskussion angenom⸗ men. Eine Debatte entspann sich bei §. 8, da dieselbe aber größere Dimensionen anzunehmen schien, so beschloß das Haus, die Sitzung zu vertagen. Schluß 4 Uhr 5 Minuten.
— Die heutige (27.) Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck ge— gen 113 Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Den alleinigen Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete die Fortsetzung der Berathung des Berichts der 15. Kom. mission zur Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aus— führung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz.
Die Spezialdiskussion wurde zu 9. 8 wieder aufgenommen. §. 8 lautet nach dem Beschlusse der Kommission:
Die Gutsbesitzer haben in den Gutsbezirken die Kosten der öffent— lichen Armenpflege gleich den Gemeinden zu tragen.
Hierzu lagen folgende Verbesserungs-Anträge vor:
Vom Abg. Scholz (Schweidnitz und Genossen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: im §. 8 der Kom— missions Vorlage a) hinter dem Worte haben einzuschalten: »da, wo dies seither schon der Fall war.“ und b) folgende Bestimmung hinzuzufügen: Steht der Gutsbezirk nicht ausschließlich im Eigen thum des Gutsbesitzers so ist auf dessen Antrag ein Statut zu er. ln welches die Aufbringung der Kosten der offentlichen Armen pflege in dem Gutsbezirke anderweitig regelt und den mit heranzu— ziehenden Grundbesitzern oder Einwohnern ein: entsprechende Bethei⸗ ligung bei der Verwaltung der Armenpflege einräumt. Das Staiut wird, wenn sich di: Betheiligten nicht vereinigen, nach Anhörung der selben durch den Kreistag festgestellt und muß hinsichtlich der Rege lung der Beitragspflicht den gesetzlichen Bestimmungen über die Ver- theilung der Kommunallasten in den ländlichen Gemeinden folgen.
Dasselbe unterliegt der Bestätigung der Bezirks -Regierung.« erner vom Abg. Lasker:
Bas Haus der Abgeordneten wolle zu 8 8 der Kommissions .
beschlüsse folgenden Zusatz (als Absatz 2) beschileßen: Wo jedoch bis-
her außer dem Gutsbesitzer andere Grundbesitzer oder Einwohner des Hutsbezirkes an den Kosten der Armenpflege Theil genommen haben bleibt diese Gemeinschaft fortbestehen, mit der Maßgabe jedoch, da
die Höhe der Beitragspflicht fortan nach den gesttzlichen Bestimmun⸗ gen über die Vertheilung der Kommunallasten in den ländlichen Ge— meinden zu regeln und allen Verpflichteten ein wirksamer Antheil an der Verwaltung der Armenpflege einzuräumen ist. Ueber Beides ist, auf Antrag eines Betheiligten, ein Statut zu erlassen, welches, wenn nicht sämmtliche Betheiligten sich vereinigen, nach Anhörung derselben von dem Kreistage beschlossen wird und der Bestätigung durch die Bezirksregierung unterliegt
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Miquél, Sprin⸗ ger, Lasker, von Meyer, Warburg, Scholz Rö, , der Regierungs⸗Kommissar, Geh. Regierungs-⸗Rath Wohlers und der Referent Abg. von Rauchhaupt. Bei der Abstimmung wurde das Amendement des Abg. Scholz sub b angenommen, sub a dagegen abgelehnt. Das Amendement des Abg. Lasker wurde hierdurch beseitigt.
Der §. ZS wurde hierauf mit dem Amendement des Abg. Scholz sub 6 nach den Kommissionsvorschlägen angenommen.
§. 9 wurde ohne Debatte angenommen.
Zu §. 10 (Verfassung der Gesammt⸗Armenverbände und Vertheilung der Kosten der gemeinsamen Armenpflege auf die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke) hatte der Abg. v. Meyer folgenden Antrag eingebracht:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: in §5 10 statt der Worte: »Die Ver heilung der Kosten der gemeinsamen Armenpflege auf die einzelnen Gemeinde und Gutsbezirke erfolgt nach dem 96. stabe der in ihnen aufkommenden direkten Staatssteuern⸗ — zu setzen: »Die Vertheilung der Kosten der gemeinsamen Armenpflege auf die einzelnen Gemeinde- und Gutsbezirke erfolgt in Ermangelung ander- weiter Einigung nach dem Maßstabe der in ihnen aufkommenden Klassen⸗ und Einkommensteuer.«
An der Debatte nahmen Theil die Abgg. v. Meyer, Dr. Gneist, Elsner v. Gronow, v. Benda, v. Mallinckrodt.
(Schluß des Blattes.)
Aus den Hauptquartieren in Versailles, 8. Februar. . Se. Majestät der Kaiser und König verließen gestern die Präfektur nicht. Der Kronprinz inspizirte wiederholt den Mont Valsrien und die andern Südforts, die gestern und vor— gestern auch vom Prinzen Friedrich Carl besichtigt wurden. General Ehanzy ist gest rn Abend durch Versailles passirt, um sich in Angelegenheiten seiner Wahl nach Paris zu begeben. Ein großer Theil der Waffen und Trophäen ist von der in Paris kriegsgefangenen Armee bereits an den dazu vorgeschriebenen Orten abgeliefert worden. Das Benehmen der französischen Offiziere, die hierbei hetheiligt, war ein taktvolles und der Lage angemessenes. Die abgelieferten Waffen befinden sich in gutem Zustande; auch eine größere Anzahl von Feldgeschützen wurden bereits an die deutsche Armee ausgeliefert.
Der geschäftliche Verkehr zwischen Paris und der Provinz, zu dem die Lebensmittelzufuhr Veranlassung giebt, hat schon jetzt die Wirkung gehabt, daß die falschen Gerüchte von der Verwüstung des Landes durch die deutschen Truppen in den Zeitungen ihren Widerruf finden. So liest man in dem Journal Le Soir folgende Erklärung eines französischen Korre- sponden ten: » Wir haben heute Morgen Einwohner von Lonjumeau, Arpajon und Palgiseau — Orte, die seit 5 Monaten von Truppentheilen der III. deutschen Armee okkupirt sind — gesprochen. Wie wir gern konstatiren wollen, haben sie uns über das Ver—⸗ halten der preußischen Truppen, die ihre Häuser besetzt haben, die beruhigendsten Aufschlüsse gegeben. Alles ist in größter Ordnung zugegangen (tout s'est passé dans le plus grand ordre) und diejenigen Bewohner, die in ihren Haͤusern zurückgeblieben sind, haben von der Anwesenheit der fremden Armeen in keiner Weise zu leiden gehabt (n'ont eu aucune- ment à. souffrir). Andere Zeitungen widerrufen die früher absichtlich von ihnen verbreiteten Nachrichten, nach welchen in den außerhalb Paris befindlichen Kunstsammlungen große Zer— störungen vorgekommen sein sollten. Die Konservatoren der Schlösser von Versailles und St. Germain haben Berichte nach Paris geschickt, in welchen sie erklären, daß die ihrer Auf⸗ sicht unterstellten Museen von den Kommando's der deutschen Armeen in jeder Weise in Schutz genommen worden seien und sich daher in unversehrtem Zustande befänden.
Bevor die ersten Eisenbahnzüge, die Lebensmittel nach Paris brachten, in der Stadt eintrafen, hat die deutsche Heeres. verwaltung große Massen von Proviant, namentlich von Mehl und von Erdfrüchten, zum Unterhalt der französtschen Bevölke⸗ rung hergeben müssen. Da die ersten auf dem Schienenwege herbeizuführenden Ladungen in der Vorstadt St. Denis er⸗ wartet wurden, so wallfahrteten die letzten Tage große Massen von Menschen dorthin. Sie sahen sich jedoch in ihrer Hoffnung, Nahrungsmittel zu finden, vielfach getäuscht und wandten sich daher an die preußischen Vorposten mit der Bitte, sie durchzu⸗