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den Ausgaben aus dem Jahre 1868. Hierauf folgte die Berathung des ündlichen Berichts der Petitions— Kommission. Der Referent, Graf v. d. Groeben⸗Ponarien, empfahl über die Petitionen des Pfarrers Beckhaus in Höpter: a) um Vorlage eines Gesetzes, welches die Abnahme eines Versprechens der konfessionellen Kinder -⸗Erziehung vor der Trauung bei Strafe verbietet, b) Kollekten für konfessionellũ eleitete Institute nur bei Glaubensgenossen zu gestatten, — zur e erg n, überzugehen, und das Haus trat diesem An— trage ohne Debatte bei; eben so auch den folgenden Anträgen der Kommission, über die Petitionen 1) von Invaliden des Gleiwitzer und Beuthener Kreises, „zu veranlassen, daß die Schreiberstellen in Gemeinde⸗ und Schiedsämtern 2c. nur an
schreiblundige invalide Krieger vergeben würden, 2) des Kunst⸗
tischler C. Hirse, ohne bestimmtes Petitum und gänzlich un— verständlich, und 3) der Josepha Kszinzik zu Juliusburg um Milderung einer von ihr zu verbüßenden 2jährigen Zuchthaus— haft«, zur Tagesordnung überzugehen. ;
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Finanz Kommission über die Petition des Rektors Meyer in Wongrowiec um Erwirkung einer Modifi— kation der Instruktion des Finanz⸗Ministers vom 8. Mai 1851, betreffend die Veranlagung der durch das Gesetz vom 1. Mai 1851 angeordneten Klassensteuer. Der Referent Frhr. v. Tettau beantragte den Uebergang zur Tagesordnung und befürwortete diesen Antrag. Nachdem der Ober⸗Bürgermeister v. Thaden den Antrag noch erläutert, wurde derselbe vom Hause ohne jede weitere Diskussion angenommen. Der Präsident schloß die Sitzung um 37 Uhr und beraumte die nächste auf Mittwoch Vormittag 11 Uhr an.
— Im Verlauf der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Unterstützungswohnsitz, fortgesetzt.
Zu §. 70 (Besondere Bestimmungen für einzelne Landes theileß lag neben Anträgen der Abgg. Freiherr v. Schorlemer- Alst und Dr. Eisele, welche mehr redaktioneller Natur sind, folgender Antrag der Abgg. v. Donat und v. Glasenapp vor: Dem S. 70 folgenden Satz hinzuzufügen; Die zur Einkom⸗ mensteuer nicht beranlagten Vermögensobjekte des Fiskus wer⸗ den zum Zweck der Heranziehung zur Armenverwaltung eben falls zur Einkommensteuer eingeschätzt.⸗
Ver Abg. Elsner v. Gronow befürwortete diesen Antrag.
Der Finanz ⸗Minister Camphausen erklärte; ö Ich mochte doch sehr dringend bitten, den Antrag
abzulehnen; es würde dadurch eine große Schwierigkeit für das Gesetz
en. Der Herr Vorredner geht von der Unterstellung aus, daß n , eine offenbare Ungerechtigkeit sei. Ich würde meinerseits diefe Auffassung auf das Entschiedenste bestreiten müssen; die ganze Frage ist wohl von einer so großen Bedeutung und Trag- weite, daß man sie in der That nicht gelegentlich diskutiren kann und ich möchte daher auch bitten, nicht hier gelegentlich in der letzten Stunde ein unge drucktes Amendement in das Gesetz aufzunehmen.
Bei der Abstimmung wurden zunächst die Anträge der Abgg. v. Schorlemer und Evelt-⸗Eisele angenommen, der Antrag des Abg. v. Donat dagegen bei der Zählung mit 151 gegen 149 Stimmen und sodann in namentlicher Abstimmung mit 1886 gegen 136 Stimmen abgelehnt. — Die S§. 7174 wurden ohne erhebliche Debatte nach den Beschlüßen der Kommission erledigt, womit die Berathung des ganzen Gesetzes beendet war. — Ueber die Ueberschrift dieses Gesetzes erhob sich eine längere Debatte, an welcher sich die Abgg. Windthorst, Lasker, Miquél und von Kardorf betheiligten. I J
Die Ueberschrift des Gesetzes wurde mit großer Majorität unverändert angenommen. Bie Abstimmung über das ganze Gesetz wird in der nächsten Sitzung erfolgen. -
Es folgte II. Bericht der Budgetkommission über den Ent. wurf eines Gesetzes, betreffend die Leistung eines Vorschusses ür die Kriegführung. ö , Der ö, i raf von Wintzingerode empfahl dem Hause die möglichst einstimmige Annahme dieses Gesetzes, dessen §. 1 die Kommiffton folgende Fassung gegeben hat: »Der Finanz⸗ Minister wird ermächtigt, dem Bundeskanzler zur Bestreitung der durch die Kriegführung entstehenden außerordentlichen Aus— gaben der Militär- und Marineverwaltung einen Voͤrschuß bis ur Höhe von 50 Millionen Thalern mit der Maßgabe zur
erfuͤgung zu stellen, daß der entnommene Vorschuß nebst Zinsen (8. 3 und Kosten dem preußischen Staate spätestens his zum 1. Juli 1871 erstattet wird.«
Der Abg. Dr. Virchow stellte den Antrag: im 8.1 das Wort Bundeskanzler zu ersetzen durch »Deutschen Kaiser«.
Der Abg. von Benda erklärte sich für die Annahme des Gesetzes und für Ablehnung des Amendements.
Der Finanz⸗Minister Camphausen erklärte; ᷣ
Meine Herren! Der Gesetzentwurf, zum Gesetz erhoben, wird genau so gehandhabt werden, wenn er angenommen wird in der von der Kommifston und der Jegierung vorgeschlagenen Fassung oder
wenn er angenommen werden sollte in der von dem Herrn Abg. Vir- chow vorgeschlagenen Fassung. Ich glaube aber, Ihnen die Fassung der Kommission, welche übereinstimmt mit der Fassung, wie sie die Staatsregierung vorgeschlagen hat, empfehlen zu dürfen. Wir sind dabei von der Betrachtung ausgegangen, daß dem preußi⸗ schen Finanz ⸗Minister gegenübergestellt wird der verantwort- liche Beamte des Deutschen Reiches. Wenn nun in den Mo— tiven ausdrücklich ausgesprochen worden ist, die preußische Regierung beabsichtige das Darlehen nicht zu geben, es sei denn, daß unter Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers von dem Bundesrathe des Deutschen Reiches ein darauf bezüglicher Beschluß gefaßt wird, so haben Sie sich nachher, meine Herren, an den preußischen Finanz- Minister zu halten, daß er nur unter dieser Voraussetzung das Gelid hergiebt, und glauben Sie, meine Herren, aus meinen Händen wird es nicht anders hergegeben werden. Ich glaube also, meine Herren, daß von Bedenken über diesen Punkt nicht die Rede sein kann und ich überlasse mich der Hoffnung, daß mit derselben Einstimmigkeit, womit die Kommission sich zu diesem Beschlusse vereinigt bat, auch das Hohe Haus dem Beschlusse seine Zustimmung geben wird, daß Sie einen neuen Beweis davon geben, ihn hinzufügen werden zu den vielen Beweisen, welche die Landesvertretung gegeben hat, daß
wir in Bezug auf die Kriegsfrage Alle ein Herz und eine Seele
sind, und, meine Herren, ich kann hinzufügen, die Regierung läßt sich nur eine Ermächtigung für einen möglichen Fall geben; daß dieser 66 ö wird, ist in diesem Augenblick durchaus nicht wahr- einlich. Der Abg. Dr. Virchow zog hierauf seinen Antrag zurück, worauf das Gesetz nach den Beschlüssen der Kommission unverändert angenommen und die Sitzung um 3 Uhr vertagt wurde.
— Die heutige (29 Plenar⸗Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde vom Präsidenten von Forckenbeck gegen 1075 Uhr eröffnet.
Am Ministertische befanden sich der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten Graf von Itzenplitz, der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt und mehrere Regierungs⸗Kommissare.
Das Haus trat nach einigen geschäftlichen Mittheilungen des . von Forckenbeck in die Tagesordnung ein.
ö unächst wurde folgende Interpellation des Abg. Rickert verlesen:
Die Eisenbahnverbindung zwischen Berlin und Königsberg resp. Danzig ist seit mehreren Wochen sehr unregelmäßig; diejenige zwischen Berlin und Königsberg ist seit acht Tagen ganz unterbrochen. An die Königliche Staatsregierung erlaube ich mir die Anfrage zu richten: ob die erforderlichen Anordnungen getroffen, um diese den gesammten are, ian hohem Grade schädigenden Storungen schleunigst zu be— eitigen
Der Abg. Rickert begründete diese Interpellation, worauf der Handels-⸗Minister Graf von Itzenplitz erklärte, daß Anord⸗ nungen getroffen seien, die durch Naturereignisse hervorgerufe⸗ nen Verkehrsstörungen möglichst zu beseitigen, sollten hierbei Beamte nicht ihre volle Pflicht gethan haben, so würde die amt⸗ liche Rüge eintreten.
Hierauf wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Aus⸗ führung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, mit sehr großer Majorität im Ganzen angenommen.
Es folgte die Schlußberagthung über den schleunigen An⸗ trag der Abgg. Lasker und Miquél,
die Königliche Staatsregierung aufzufordern, mit Rücksicht auf die bereits ausgeschriebenen Wahlen zum ersten Deutschen Reichstage schleunigst darauf hinzuwirken, daß der in einigen Gegenden des Deutschen Reiches, besonders in einigen Provinzen Preußens noch be⸗ stehende Kriegszustand zum Schutz der Wahlfreiheit ungesäumt auf⸗ gehoben werde. .
Der Referent, Abg. Graf v. Bethusy⸗Huc, empfahl seinen Antrag:
39 Haus der Abgeordneten wolle beschließen, durch die auf die Interpellation des Abg. Windthorst unterm 4. Februar C. Seitens der Königlichen Staatsregierung ertheilte Antwort, den vorstehenden Antrag für erledigt zu erklären.
Der Antrag des Referenten, Abg. Lent, lautete dagegen:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: den Antrag der Abgeordneten Lasker und Miquél anzunehmen.
Der Abg. Lent befürwortete die Annahme dieses Antrages.
Vom Abg. Dr. Virchow war folgender Antrag eingebracht worden:
Das Haus der Abgeordneten wolle zu dem Antrage folgenden Zusatz beschließen: auch dafür Sorge zu tragen, daß die ir, ,, des Gesetzes vom 4. Juni 1851 über die persönliche Verantwortlichkei der Militärbefehlshaber (65. c streng durchgeführt werde.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr. Virchow, Windthorst, von Kardorf. ö
Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, griff gleich⸗ falls in die Debatte ein und empfahl die Ablehnung des An⸗ trages der Abgg. Lasker und Miqusl, sowie des Zusatzes des
Abg. Dr. Virchow. (Schluß des Blattes.)
Aus den Hauptquartieren in Versailles, 10. Februar.
Se. Majestät der Kaiser und König haben vor— gestern die Prinzen Ludwig und Wilhelm von Hessen, die über Orleans hier eingetroffen sind, empfangen. Am Vortrag der Gene⸗ rale nahmen am 8. Graf von Bismarck und Oberst von Albedyll Theil. Mehrere höhere Offiziere des Garde⸗Corps, die von St. Denis hier auf Urlaub sind, hatten die Ehre, sich Sr. Majestät vorstellen zu dürfen. Der Herzog von Altenburg ist abgereist.
Gestern empfingen Se. Majestät den General⸗Lieutenant von Tresckow, Commandeur der 17. Division, der darnach beim Vortrag der Generale anwesend war. Ferner meldete sich bei des Kaisers Majestät Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn), der von Amiens zu einem kurzen Besuch hier⸗ her gekommen ist. Die Generale von Dannenberg, Ramm, Kobilinsky hatten Audienz bei Sr. Majestät, Allerhöchstwelche später eine Spazierfahrt machten. Der Prinz Carl, Königliche Hoheit, besuchte, wie mehrfach, auch gestern die Verwundeten im Lazareth des Schlosses.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ließ gestern auf der Straße von Versailles nach Jouy mehrere Truppentheile des V. Corps Revue passiren. Abends ver⸗ weilten in der Villa Les Ombrages der Großherzog zu Sachsen, der Herzog von Coburg, die hessischen Prinzen, die heute wieder abgereist sind, und Graf von Bismarck. Der schweizerische Gesandte in Paris, Herr Kern, traf gestern hier ein und hatte eine Unterredung mit dem Bundeskanzler.
Die Wahlen in Paris sind ohne Ruhestörungen verlaufen. In den Vorstädten fanden noch vor den Wahllokalen lebhafte Debatten statt, Unordnungen aber fielen nicht vor. Die Be— theiligung war namentlich von Seiten der arbeitenden Klassen außerordentlich zahlreich; in der höheren Bourgeoisie soll der Eifer weniger groß, und die Enthaltungen häufiger gewesen ein. Diese Umstände fübrten dahin, daß man in offiziellen Kreisen und an der Börse sich auf einen radikalen Ausfall der Wahlen gefaßt gemacht hat, — was jedoch vorläufig nur als Vermuthung hingestellt werden kann. Das System der Listen, das durch Adoption des Gesetzes vom 15. März 1849 der diesmaligen Abstimmung zu Grunde gelegt wurde, findet, nach den Erfahrungen des 8. Februar, in der gemäßigten Presse eine 3 ungünstige Beurtheilung. Da in der Haupt⸗ stadt jedes Arrondissement, in den Provinzen jeder Kanton die gesammte Zahl der Abgeordneten für den departementalen Wahlbezirk zu wählen hat, so wird die Liste der Namen, beson— ders in Paris und in den ührigen stark bevölkerten Städten oder Bezirken eine außerordentlich umfangreiche.
Jeder Pariser hatte die Namen von 43 Kandidaten auf seinen Wahlzettel zu schreiben. Die Folge war, daß die meisten Wähler mit unvollständigen Listen zum Scrutinium famen. Da Jeder seinen Stimmzettel in der letzten Stunde noch zu ergänzen suchte, so konnte es nicht ausbleiben, daß die Agitation sich bis vor die Thüren der Wahllokale fortsetzte. Man hielt auf der Straße Versammlun⸗ gen, in denen Reden gehalten wurden, oder schaarte sich in Weinstuben und Kaffeehäusern um bekannte Klubredner, die hier noch die Menge für ihren Parteistandpunkt zu überzeugen suchten. Die Klubs hatten ihre Vertreter an die Wahlorte entsandt. Es waren in der Nähe derselben Schreibstuben etablirt, wo denen, die mit unbeschriebenen Zetteln kamen, die fehlenden Namen diktirt, auch wohl die ganzen Listen aufgeschrieben wurden, wenn der entsprechende Wähler des Schreibens nicht 6 war. Viele Zeitungen, die im Uebrigen der Republik huldigen, urtheilen schon heute, daß das Wahlgesetz von 18651 wieder hergestellt werden müsse. Gewisse unbestreitbare Vortheile, die das Gesetz von 49, im Interesse öffentlichen Ordnung, dem von Hl gegenüber darbietet, z. B. die Beschränkung der Wahl auf einen Tag, statt der drei—⸗ tägigen, welche die jüngere Konstitution festsetzte, werden dabei unbillig außer Acht gelassen.
Die Verpflegungsverhältnisse in der Hauptstadt nehmen
allmälig ihre alte Gestalt wieder an, wenn auch die Preise der Lebensmittel noch immer an die Ausnahmezustände erinnern. Die administrativen Maßregeln, durch welche der Konsum waͤh⸗ rend der Belagerung geregelt worden war, haben seit dem 7. Februar — einen Tag vor der Wahl — zum großen Theil wieder aufgehoben werden können. So sind z. B. durch neu erlassene gesetzliche Verordnungen die Requisitionen an Getreide, Mehl, Schlachtvieh, Pferden, Mauleseln beseitigt worden. Der
leischverkauf ist wieder frei gegeben, der tägliche Viehmarkt in
a Villette wieder eingerichtet worden. Doch bleiben n n noch — ytant que cela sera nécessaire« sagt das Edikt de Gouvernements — eine größere Anzahl von' Schlächtereien, welche die Regierung versorgt, in Thätigkeit und werden an diesen Stellen, wie die letzten Monate über, unter Aufsicht der Maires in den verschiedenen Arrondiffements Fleisch und an=
dere Nahrungsmittel gegen die Rationnementskarten zu be, stimmten Preisen verkauft.
Der »Moniteur officiel von Paris bringt in einer Ueber⸗ sicht von 10 Spalten Avancements und Ordensverleihungen in der Nationalgarde. Diese städtische Truppe hatte, nach Auf⸗ stellung einer amtlichen Liste, bei dem Gefecht vom 19. Januar einen Verlust von 283 Todten, 1182 Verwundeten, 165 Ver⸗ mißten, in der Totalsumme also von 1630 Mann. Die Ver⸗ luste beim Bombardement betrugen in der Bevölkerung 1077 Todte und 276 Leicht⸗ und Schwerverwundete (383 Total); die schlimmsten Tage für Paris waren der 8.5, 9., 24., 25. Januar.
Nach Berathungen mit der Exekutiv⸗Kommission, der von Seiten des französischen Gouvernements die Ausführung der Konventionsbestimmungen übertragen, sind folgende Verord⸗ nungen für die Kommunikation mit Paris zusammengestellt. Die Personen, die Paris verlassen, müssen, um die diesseitigen Vorposten passiren zu können, mit einem in deutscher und fran⸗ zösischer Sprache abgefaßten Erlaubnißschein versehen sein, der die Unterschriften des Generals de Valdan und des Polizei⸗ Präfekten Cresson trägt. Beim Eintritt in die deutschen Linien hat der französische Reisende seinen Paß vom Kom⸗ mando der Vorposten vistren zu lassen. Dieses Visum gewährt die Erlaubniß zur Weiterreise im ganzen Lande. Benutzung der von deutschen Truppen okkupirten Eisenbahnen findet prinzipiell nur dann Statt, wenn der Etappenvorsteher der Bahnlinie eine solche, nach Maßgabe der disponiblen Be⸗ förderungsmittel, für thunlich hält. Jeder Paß berechtigt nur zum einmaligen Austritt aus Paris. Das Passiren der Vor⸗ posten, um nach Paris zu gelangen, ist auf Wunsch des Gouvernements de la döfense nationales einstweilen nicht zu gestatten. Ausgenommen sind natürlich diejenigen Personen, die Paris mit Passirschein verlassen haben und in die Stadt zurück⸗ kehren wollen. Außerdem ist vom 8. Februar an ein franzöͤsischer Kommissär in St. Germain stationirt, der die Erlaubniß zum Eintritt in Paris ertheilen kann. Auch die Passirscheine dieser Kategorie gelten nur für einen bestimmten Tag. Lebensmittel dürfen nur per Bahn oder auf den Flüssen nach Paris hinein gelangen, wobei der Ankauf im Rayon der deutschen Armeen verboten ist. Ausnahmen von dieser Art der Beförderung be⸗ dürfen in jedem speziellen Fall einer besonderen Erlaubniß Seitens des Generalstabes im Großen Hauptquartier. Pässe für Reisende, die Frankreich verlassen wollen, können nur vom Großen Generalstab in Versailles ertheilt werden.
Um die Bezahlung der 200 Mill. Frs., welche der Haupt⸗ stadt als Kontribution auferlegt sind, zu regeln, befindet sich ein Pariser Banquier, Mr. Andrés, hier. Von preußischer Seite ist in derselben Angelegenheit Banquier Bleichröder aus Berlin hierher berufen worden. Das Gouvernement von Paris verkündet in der heutigen Nummer des offiziellen Journals eine Anleihe zum Zweck der Kontribution.
Das Anleihegesetz enthält drei , Im ersten wird die zu erhebende Summe auf 200 Millionen Frances und außerdem eine Summe für die Kosten der Emission, die 5 pCt. des Kapitals nicht überschreiten darf, festgesetzt. Artikel II. sagt: Um für diese Anleihe aufzukommen, behält die Stadt Paris sich eine städtische Kriegssteuer vor, die theils auf indirektem Wege, durch Konsumsteuer, theils durch Bezahlung aus Re⸗ venuen der Stadt gedeckt werden soll. Der dritte Artikel er⸗ mächtigt die Stadt Paris, zur Garantirung dieser Anleihe ihren Immobiliarbesitz zu verpfänden, so weit derselbe nicht für all⸗ gemeine und öffentliche Zwecke bestimmt ist.
— Die letzte Uebersicht der in ganz Deutschland internirten französischen unverwundeten Kriegsgefangenen belief sich (Bes. Bei⸗ lage Nr. 3 des St.⸗Anz. vom 21. Jan.) mit Ablauf des Jahres 1870 auf 11,160 Offiziere und 333,885 Mann. Vorbehaltlich der Ergänzung dieser Summen bei Abschluß des Waffenstill⸗ standes am 28. Januar 1871 sind mit Ablauf dieses letzt- genannten Monats die monatlichen Listen im Bereiche der ersten zwölf deutschen Armee⸗Corps, d. h. im Gebiete der bis⸗ gen norddeutschen Bundesstaaten abgeschlossen worden. Die⸗ elben ergeben — mit Ausschluß der in Lazarethen und Privat⸗ krankenpflege sich befindlichen kranken und verwundeten gefan⸗
enen Soldaten, — innerhalb Norddeutschland die Gesammt⸗ umme von 10,141 Offizieren und 2933791 Mann, wobei zu bemerken bleibt, daß die Differenz mit den , Angaben durch die Evakuirungen oder Krankheitsfälle des Monats Ja⸗ nuar entstanden ist.
Diese Summe vertheilte sich nach den zwölf norddeutschen Armee⸗Corps-Bezirken Ende Januar wie folgt: es kamen auf das Königreich Preußen und die innerhalb der Grenzen desselben gelegenen kleineren Staaten 9902 Offiziere und 274,108 Mann, auf das Königreich Sachsen, den Bezirk des XII. Armee⸗Corps,
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