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Verloosung, Amortisation, . u. s. w. von öffentlichen Rapieren.
425 Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß daß der Frau Wittwe Tieß , Waßmannstraße Nr. 32a. wohnhaft, die Berliner Stadtohliga⸗ fon à 5 pCt. Littr. F. Nr. 23 365 über 50 Thlr. angeblich entwen⸗ det worden ist.
Sollte sich Jemand im Besitze dieser Obligation befinden, so for⸗ dern wir denselben hierdurch auf, dies dem unterzeichneten Magistrate oder der Frau Tietz anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Amor tisations Verfahren eingeleitet werden wird.
Berlin, den 10. Februar 1871.
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
426 Bekanntmachung. .
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß dem Milch⸗ händler Herrn Benjamin Bolle, zu Lindenberg bei Berlin wohnhatt, bie Berliner Stadt -Obligation 34 pCt. Littr. F. Nr. 1567 über 50 Thlr. angeblich abhanden gekommen K
Sollte sich Jemand im Besitze dieser Obligation befinden so for. dern wir denselben hierdurch auf, dies dem unterzeichneten Magistrat oder dem 2c. Bolle anzuzeigen, widrigenfalls das gerichtliche Amorti⸗ sationsverfahren eingeleitet werden wird.
Berlin, den 10. Februar 1871,
Magistrat hiesiger Königlichen Haupt ⸗ und Residenzstadt.
431 l Pie aus geloosten Kreisobligationen des Kreises
Pillkallen. Bei der in Gemäßheit des Alerhöchsten Privilegiums vom 5. September 1863 bewirkten fünften Ausloosung der Pilltallener Kreisobligationen erster Emission sind folgende Nummern gezogen: Litt. A. à 500 Thlr. Nr. 28. Litt. G. à I00 Thlr. Nr. 20. 359. Titt. H. 3 50 Thlr. Nr. 192. Litt. E. à 25 Thir. Rr. 19. 61. 71. 909. 96. 105. 116. II8. Desgleichen sind bei der vierten Ausloosung der zweiten Emission der ilikallener Kreisobligatio nen, gemäß dem Allerhoöͤchsten Privilegium vom 14. August 1865, nachstehende Nummern: Litt. B. à 200 Thlr. Nr. 4. Litt. G. à 100 Thlr. Rr. 44.
itt. B. à 50 Thlr. Nr. 34. und endlich in der dritten Ausloosung der dritten Emission Pilltallener ar gt don l tge ten rn, auf Grund des Aller. höchsten Privilegiums vom 26. Februar 1866, gezogen nachstehende Nummern:
litt. B. à 200 Thlr. Nr. 31. 45.
Titt. G6. A 100 Thlr. Nr. 67.
Litt. B. 3 50 Thlr. Nr. 4. 89. Piefe Kapitalbeiräge werden den Inhabern der vorstehend auf⸗
geführten Obligationen hiermit gekündigt und vom 1 Juli 1871 ab von der hiesigen Kreis- Kommunalkasse oder von C. LS. Willert in Königsberg gegen Rückgabe der ausgeloosten Obligationen, Talons und der noch nicht fälligen Zinscoupons baar ausgezahlt. Pillkallen, 9. Februar 1871. Die ständische Kreischaussee Verwaltungs Kommission. Schmalz. Zippel. Wallat. Frisch.
Verschiedene Bekanntmachungen.
404 w t Pie durch Tod erledigte Stelle unseres Deichhauptmanns ist durch Wahl der Repräsentanten wieder zu besetzen. Das Einkommen be⸗ stcht in 900 Thlr. Gehalt, Ib8 Thlr. Reisekosten, 50 Thlr. Negistratur⸗ WMiethe und 50 Thlr. für Besorgung der Registratur⸗ und Kanzlei⸗ geschäfte. Rückt Einer der jetzigen Delchinspektoren auf, so bleibt dessen Stelle mit dem Wohnsitze in Fichtwerder hiesigen Kreises oder in Sonnenburg und einem Einkommen von bob Thlr. Gehalt und 20 Thaler Reisekosten zu besetzen. Geeignete Bewerber, welche die Staats Baumeister⸗Prüfung bestanden haben müssen, wollen sich unter Ein reichung ihrer Zeugnisse bis 15. März bei uns melden. Königliches Deichamt des Warthebruchs. Meydam. (A. 56)
Landsberg a. W., den 8. Februar 1871.
Qualifizirte Medizinal · Personen fordern wir hiermit auf ihre Bewerbungen um die vakante Kreis. Wundarztstelle Schwetzer Kreises bei uns innerhalb 6 Wochen einzureichen. Marienwerder, den 9. Fe⸗ bruar 1871. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
40. Jahresbericht der Hufeland'schen Stiftungen.
A. echnungs - Auszug aus der Stiftung für noth⸗ leidende ÄAerzte. Der ult. 1869 verbliebene Bestand betrug in Summa S718 Thlr. 18 Sgr. 5 Pf. diy hihi an Beiträgen 2676 Thlr. 22 Sgr. 3 Pf. an Zinsen von Hypotheken und Staats papleren M769 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf.; an Agio. Gewinn beim Ankauf von Staatspapieren 72 Thlr. an Extraordinair (Convertirungs Prämie) 20 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Summa Einnahme 88910 Thlr. 31 Sgr. 11 Pf. Die Ausgabe betrug: an enten Penstonen und Antersüßungen 3280 Thlr. an Verwaltungs often 488 Thlr. A Sgr. 2 Pf. Zꝛꝛischuß zur Wittwen-Unterstützungskasse 2000 Thlr. — 5763 Thlr. 27 Sgr. 2 Pf. Es verbleibt mithin Bestand ultimo
1870 S3, 141 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf. und zwar in Hypotheken 34 000 Thlr., in Staats papieren 18,2960 Thlr, in baar 881 Thlr. 24 Sgr. 9 Pf. Summa S5, 141 Thlr. 24 Sar. 9 Pf. Die Zahl der Mitglieder hat sich gegen das Vorjahr um 82 vermindert. Diese sowohl, als auch die Beiträge, würden ungefähr dieselbe Höhe erreicht haben, wenn letztere aus dem Regierungsbezirk Stettin bis zum Rechnungs⸗ abschluß eingegangen wären. Ohne dieselben betragen die Beiträge circa 175 Thlr., weniger als 1369. — An Unterstützungen sind 135 Thlr. weniger ertheilt. Es sind auch in diesem Jahre 2000 Thlr. als Zuschuß an die Wittwenkasse gezahlt und ist das Kapitalvermögen durch An kauf von 1000 Thir. in Staatspapieren vermehrt worden. Die Ge⸗ sammtresultate sind trotz der herrschenden Kriegsnoth immer noch als erfreuliche zu bezeichnen und fühlen wir uns verpflichtet, den Herren Regierungs Medizinal-⸗Räthen. und Physikern für ihre thätige Bei⸗ hülfe zur Erreichung dieser Refultate unsern mehrfach ausgesprochenen Dank hiermit zu wiederholen.
B. Rechnungs gu szug aus der Dr. Ignatz Braun'schen Stiftung. Der Bestand ultimo 1870 betrug 3200 Thlr. Hierzu kommen: an Zinsen von Staatspapieren 144 Thlr Extraordinär (Konvertirungsprämie) 16 Thlr. Summa Einnahme 3360 Thlr Aus⸗ gegeben wurden an Unterstützungen 144 Tilt. Es bleibt sonach ein Bestand von 3216 Tolr. und zwar in Staatspapieren 3200 Thlr., in baar 16 Thlr. — 3216 Thlr. Diese Zweigstiftung ist von der Wittwe des verstorbenen Geheimen Sanitäts-Raths Dr. Ignatz Braun, geb; Fränckel durch Einzahlung eines Kapitals von 3000 Thlr. im Juli 1869 gegründet. Aus den aufkommenden Jahreszinsen sollen einem bedürftigen jüdischen Arzte aus Berlin oder Hirschberg in Schlesien die Mittel zu einer Brunnen, oder Badekur event. Unter⸗ stützung gewährt werden. Die Annahme der Stiftung ist durch Allerhöchste Kabinets Ordre vom 8. Mai 1869 genehmigt worden,
G. Rechnung sauszug aus der Witt wen ⸗Un er⸗ stütungskafse. Der ultimo 1869 verbliebene Bestand betrug in Summa 30, 482 Thlr. 2s Sgr. 6 Pf. Hierzu: an Beiträgen 2015 Thlr;z an Legaten und Geschenken 6 Thlr.; an Zinsen von Hypotheken und Staats papieren 12771 Thlr. 2 Sgr. 5 Pf; an Zuschuß aus der ärzt lichen Kasse 2006 Thlr.; an Agio Gewinn beim Ankauf von Staats. papieren 50 Thlr. 123 Sgr.; Extraordinaire (Convertirungs · Prämie) 51 Thlr. I5 Sgr. Sumina Einnahme 35883 Thlr. 16 Sgr. Die Ausgabe betrug? an gezahlten Pensio nen und Inkerflützungen 4716 Thlr. 15 Sgr.; an Verwaltungskosten 11 Thlr. 2 Sgr. = 4777 Thlr. 17 Sgr. Es verbleibt mithin Bestand ultimo 1876 311160 Thlr. 29 Sgr. Än Beiträgen sind gegen das Vorjahr 46 Thlr. 10 Sgr. weniger ein⸗ gegangen, wobei wieder zu bemerken ist, daß die Beiträge aus dem Regierungsbezirk Stettin bis zum Rechnungsabschluß nicht eingeliefert waren. Un Pensionen und Unterstützungen sind 125 Thlr. mehr ge⸗ zahlt, und kapitalisirt sind wie im vorigen Jahre Mo Thlr. durch An⸗ kauf von Staatspapieren. Berlin, im Januar 1871.
Das Direktorium der Hufeland'schen Stiftungen. v. Horn. Housselle. Müller. Quin cke.
432] Frankfurter Bank.
Zwanzigste General-Versammlung. In Gemäßhelt des Artikels 57 der Statuten werden die kraft des
Artikels 61 derfelben *) stimmberechtigten Aktionäre der Frankfurter
Bank zur zwanzigsten General Versammlung, welche Mittwoch, den 8. März d. J., Vormittags 10 Uhr, im „Saalbau stattfinden wird, eingeladen. Sie Gegenstände der Tagesordnung sind; 1, in , m des Geschäftsberichtes und des Jahres schlusses, 2 . zur Wiederergänzung des Größeren Bank ⸗ Aus- uusses. = Die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, welche an dieser Ge⸗ neralversammlung Theil nehmen wollen, haben sich vom 27. Fe- bruar bis 4. März, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, auf dem Bankburegu über ihre statutenmäßige Berechtigung durch Vorzeigung ihrer Aktien auszuweisen und zugleich ein nach den Num mern geordnetes Verzeichniß, und Bevollmächtigte außerdem ihre Voll machten einzureichen. Die Akrien müssen auf den Namen des Aktionärs, welcher sich
zur General ⸗Versammlung meldet, entweder ausgestellt oder indo sirt
fein. Es genügt, daß das letzte Indossement auf den Namen dieses
Aktionärs laute. . Die Formulare dieser Verzeichnisse und der Vollmachten werden
auf dem Bankbureau ausgegeben.
Auswärtige Aktionäre können statt der Vorzeigung ihrer Aktien
ein amtlich oder notariell errichtetes Verzeichniß, auf welchem zugleich
ihr Eigenthum an den Aktien in der oben vorgeschriebenen Weise be—
stätigt ist, vorlegen lassen. Am 6. und 7. März, Vormittags von 9 bis 13 Uhr und
Nachmittags von 2 bis 4 Uhr, können sodann gegen Rückgabe der aber die Anmeldung ausgestellten Beurkundung die Berechtigten die nur für ihre Person gültigen Eintrittskarten auf dem Bureau der
Bank entgegennehmen oder abholen lassen. Frant furt a. M., den 10. Februar 1871.
Der Verwaltungs⸗Rath der Frankfurter Bank.
*) Artikel 61 der Statuten: „Je vier Aktien geben Eine Stimme, doch kann ein Aktionär wegen seines Altienhesitzes nicht mehr als Zehn, und kraft erhaltener Bevollmächtigung nicht mehr als Zehn Stimmen ausüben, so daß ein Mitglied der General · Versammlung nie mehr als Zwanzig Stimmen in sich vereinigen darf. *
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Pas Abannement betrügt A Thlr. sur das bierteljahr.
vynserlons preis fir den Raum einer VDruchjeile Vz Sgr.
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Alle Pest⸗Anstatten bes In und
preußischen Staats · Anzeigers: Zieten⸗ Platz Nr. B.
Rönigl ich Preustischer ,
Anzeiger.
M 47.
Se. Majestät der König haben Allerguädigst geruht;
Dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Taegen in Carthaus bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗ Rath zu verleihen.
mr m,
Deutsches Reich.
Bekanntmachung. Briefverkehr mit Paris.
Es wird hiermit, zufolge soeben eingetroffener telegraphischer Ermächtigung Sr. Excellenz des Herrn Bundeskanzlers zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von jetzt ab auch ver⸗ schlossene gewöhnliche Briefe nach Paris gegen die vor Aus—⸗ bruch des Krieges in Kraft gewesenen Taxen befördert werden koͤnnen. Die Bersendung rekommandirter Briefe ist vor⸗ , noch nicht zulässig.
erlin, 14. Februar 1871. General ⸗Postamt. Stephan.
Bekanntmachung; Beförderung von rekommandirten Briefen und von Briefen mit Werthangabe nach Paxis.
Von jetzt ab können auch rekömmandirte Briefe und Briefe mit Werthangabe nach Paris gegen die vor Aus⸗ bruch des Krieges in Kraft gewesenen Taxen befördert werden.
Berlin, 15. Februar 1871.
General Postamt. Stephan.
Prinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Königliche Bau⸗Inspektor Hermann Kirchhoff zu Marienwerder ist zum Königlichen Ober⸗Bau⸗ Inspektor ernannt und als solcher bei dem dortigen NRegierungs. Tollegium angestellt, sowie der bisherige Königliche Landbau⸗ meister Reichert ebendaselbst zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und ihm die von ihm seither commissarisch verwaltete dortige Land ⸗Bau⸗Inspektorstelle nunmehr definitiv verliehen
worden.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 15. Februar. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern in den Baracken an⸗
wesend.
— Das Staats. Ministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen. .
— In der heutigen S9. Sitzung des Herrenhauses, welcher die Minister Graf von Itzenplitz. Dr. von Mühler, Dr. Leonhardt, Graf zu Eulenburg und Camphausen, sowie der Regierung ⸗Kommissar Geh. Ober Regierung. Rath Stiehl beiwohnten und welche der Präsident um 117 Uhr eröffnete, erfolgte zunaͤchst die Vereidigung des neu eingetretenen Mit⸗ liedes, Grafen zu Solms - Sonnenwalde. Dann trat das aus in die . deren erster Gegenstand die Be. rathung des Berichtes der X. ö *
Kommission über den Gesetzent⸗
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Berlin, Mittwoch den 15. Februar, Abends. 1871.
wurf, betreffend die Uebertragung der Verwaltung und Beauf⸗ sichtigung des Volksschulwesens in der Provinz Hannover von den Konsistorien auf die Landdrosteien, war.
Der Referent der Kommission, Appellationsgerichts. Präsident Meyer, empfahl in wenigen Worten den Antrag der Kommisston: den Gesetzentwurf abzulehnen und die vor⸗ . Petitionen als durch diesen Beschluß erledigt zu er⸗ achten. ö
Hierauf nahm der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Dr. von Mühler das Wort.
Im weiteren Verlauf der Diskussion sprachen die Herren v. Kleist⸗Retzow, Graf Borries, Graf Brühl, Herr v. Senfft ⸗ Pilsach und Dr. Zachariage gegen und die Herren Stadtdirektor Rasch, Graf zu Stolherg⸗ Wernigerode (Ober ⸗Präsident der Provinz Hannover, Prof. Dernburg für den Gesetzentwurf ; auch der Minister für die geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Mühler nahm nochmals Veranlassung, in die Debatte ein zugreifen. (Schluß des Blattes.)
— Das Haus der Abgeordneten setzte im Verlaufe seiner gestrigen Sitzung die Berathung über den Antrag der Abgg. Lasker und Miqusl, betreffend die Aufhebung des Krieg zustandes zum Schutze der Wahlfreiheit, fort.
Nachdem noch die Abc Dr. Windthorst, v. Kardorf, Duncker, der Antragsteller Abg. Lasker und die Referenten, Abgg. Graf Bethusy- Hug und Lent gesprochen hatten, wurde der gestern mitgetheilte Antrag des Referenten, Abg. Grafen v. Bethusy⸗Huc, abgelehnt, dagegen der Antrag der Abgg. Lasker und Miquèél in namentlicher Abstimmung mit 213 gegen 1086 Stimmen angenommen. Der gleichfalls bereits mitgetheilt Antrag des Abg. Dr. Virchow wurde quch genehmigt und mit demselben schließlich der Haupt-Antraß der Abgg. Lasker und
. Miquél.
Dgrauf trat das Haus in die Berathung des münd—⸗ lichen Berichts der Justiz- Kommission über den Antrag der Abgg. Hagen und Genossen auf Zustimmung zu dem von ihnen vorgeschlagenen Gesetzentwurf, betreffend die Eheschließung von Militärpersonen.
Der Referent Abg. Jung befürwortete den Antrag der Kom⸗ mission. Derselbe geht dahin, den Antrag der Abgg. Hagen und Genossen in folgender Fassung anzunehmen:
Gesetz betreffend die Eheschließung von Militärpersonen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden ꝛc. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages was folgt:
Einziger Artikel. Ehen, welche von Militärpersonen vom 15. Juli 18970, als dem Tage der angeordneten Mobilmachung der Armee, an, während des gegenwärtigen Krieges, ohne vorherige Königliche Geneh⸗ migung, beziehungsweise ohne Genehmigung des vorgesetzten Com- mandeurs geschlossen und aus diesem Grunde nichtig sind , sollen, wenn diese Genehmigung nachträglich erfolgt, als von Anfang an gültig angesehen werden. Dies findet auch dann statt, wenn die Ehe inzwischen durch den Tod aufgelöst sein sollte.
Der Justiz⸗Minister Pr. Leonhardt erklärte:
Meine Herren! Ich habe keinen Grund, dem aus der Initiative des Hauses hervorgegangenen Gesetzentwurfe entgegenzutreten, glaube vielmehr, daß die Staatsregierung kein Bedenken tragen wird, wenn der Entwurf an sie gelangen sollte denselben zur , Sanction zu empfehlen. Verkennen läßt sich allerdings nicht, daß
een diesen Gesetzentwurf vom Standpunkte des strengen Rechtes
edenken erhoben werden können, allein die Gesetzgebung eines Staa⸗ tes beruht nicht allein auf rechilichen, sondern auch auf sittlichen Gründen, und ich möchte in diesem Falle annehmen, daß die Kraft der sittlichen Gründe das Gewicht der rechtlichen Gegengründe auf ⸗ zuheben geeignet seii. . Rachbem noch der Abg. Reichen sperger (Coblenz) sich für Annahme des Gesetz Entwurfes ausgesprochen hatte, fügte der Justiz⸗Minister Dr. Leonhardt hinzu:
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