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stillssandes bis nach Belfort hineingedrungen ist, so hat mich der Gouverneur nach Basel akgesandt, um über die Situation Erkundi— gung einzuziehen und um Ihre Befehle nachzusuchen
Gestern am 5. Februar hatte sich der Feind noch keines unserer vorgeschohenen Forts bemächtigt. Aber selt dem 26. Januar, an welchem Tage er einen fruchtlosen Sturm gegen La Perches versuchte, hat er angefangen und sehr thätig Annäherungsarbeiten gegen diese Werke verfolgt, von denen er, am 5. Februar ungefähr 80 Metres entfernt war. Ein neuer Angriff ist nahe bevorstehend, falls er nicht bereits vergangene Nacht stattgefunden hat. Der Gouverneur wird ihn aushalten, aber er rechnet nicht darauf, ihn zurückschlagen zu können. Man muß demnach annehmen, daß der Feind von einem zum andern Tage in den Besitz der Perches gelangen wird, daß er so
das Schloß dominiren, und daß er die Forts der Barres und von Bellevue im Rücken angreifen wird.
„Das Schießen des Feindes ist bedeutend, sowohl durch die An— zahl; wie durch die Natur und die Dimensionen der geschleuderten Projektilien. Der Platz kann nur schwach und nur in wenig nach— drücklicher Weise darauf antworten durch Vollkugeln von 15 und Bomben, indem er sich die länglichen Granaten von 12 und 24, die ihm . blieben im Ganzen etwa 10000), für die Tage des An— griffs vorbehalten muß.
Die Forts Chateau, Juit, Miotte und Barres, namentlich die ersteren, haben gelitten, indessen hat noch keins eine Bresche. Die Böschungen und Gegenböschungen werden schnell ausgebessert, aus⸗ genommen Fei den Barres, wo eine Böschungsmauer zusammenge— stürzt ist. Belfort fann mithin noch Widerstand leisten, denn es ist noch mit Patronen und Lebensmitteln versehen.
Der Ober -Kommandant ist entschlossen, seine Pflicht bis zum Ende zu vollziehen, doch kann er die Länge des Widerstandes, dessen der Platz fähig ist, besonders angesichts der durch die letzten Ereignisse auf die Garnison und die Bebslkerung gemachten Eindrücke, nicht bestimmen. Wenn die Regierung in der jetzigen vage findet, neue Opfer wären unnütz, und daß es am Platze sei, die Festung zu über— geben, so würde der Gouverneur wünschen, die Regierung moge felbst die Bedingungen dieser Uebergabe verhandeln, Sorge dafür tragend, daß angesichts der von der Festung noch besessenen Widerstandfähig⸗ keit, die Papiere und die Archive, besonders die vom Genie, fortge⸗ bracht werden könnten, und der Garnison gestattet würde, sich mit Waffen und Bagagen auf den nächsten, von den Franzofen hesetzten Punkt zu hegeben.
Chatel, Hauptmann vom Generalstab.«
Ueberzeugt, daß ein längerer Widerstand nur unnützes Blut— ergießen herbeiführen würde, und daß Niemand besser die durch die Ereignisse bedingie grausame Nothwendigkeit beurtheilen konnte, wie
der tapfere Offizier, welcher die Autorisalion zu verhandeln verlangte,
hat die Regierung Preußen gebeten, der Garnison von Belfort zu gestatten, den so gut von ihr vertheidigten Plaß mit allen Kriegsehren zu verlassen. Diese Bedingungen sind angenommen worden. Die Truppen sind autorisirt worben, mit Waffen und Bagagen den Platz zu verlassen und Papiere und Archive mit. unehmen,. Die Chefs des preußischen und französischen Generalstabes . zugleich die Scheidungslinie bestimmt, welche die kriegfüͤhrenden lrmeen während des Waffenstillstandes, der sich derart auf alle Theile des Territoriums erstreckt, trennen soll.
— Das französische offizielle Blatt veröffentlicht ferner folgendes Dokument:
Zusatz⸗Artikel zur Waffenstillstands⸗ Konvention vom 28. Januar 1871. Die Unterzeichneten, mit den Vollmachten versehen, kraft derer sie die Konvention vom 28. Januar unterzeichnet haben, in Erwägung, daß in der genannten Konvention es einem späteren Ein verst ndniß vorbehalten wurde, den militärischen Operationen im Doubs, Jara. in der Cote d'Or und vor Belfort ein Ziel zu setzen und die De— markationslinie zwischen der deuischen Skkupation und den Stellun— gen der französischen Armee von Guarrs les Tombes, im Separte— 7 0 Yonne, an festzustellen, haben folgende Zusatzkonvention ab—ↄ geschlossen:
Art. 1. Die Festung Belfort wird dem Kommandanten der Belagerungs Armee mit dem Kriegsmaterial, welches zu dem Platz gehört, übergehen.
Die Garnison von Belfort verläßt den Platz mit den kriegerischen Ehren, und behält ihre Waffen, ihr Fuhrwerk und das dec Truppe angehörende Kriegsmgterial, sowie dle militärischen Archive. Die Kommandanten von Belfort und der Belagerungs-Armee werden sich ins Einvernehmen wegen der Ausführung der vorstehenden Stipula tionen setzen, sowie über die Einzelheiten, welche nicht vorgesehen sind, und über die Richtung und die Etappen, auf welchen dle Garnison * ö zur französischen Armee jenseit der Demarkationslinie stoßen wird. .
Art. 2. Die sich in Belfort befindenden deutschen Gefangenen werden in Freiheit gesetzt.
Art. 3. Die Demarkationslinié! festgestellt bis zum Punkte, wo sich die drei Departements Honne, Nisvre und Cote dr berühren, wird längs der südlichen Grenze des Departements Cote d'Or bis zu dem Punkte fortgeführt, wo die Eisenbahn, welche von Nevers über Autun und Chagny nach Chälon sur Saöne führt, über die Grenze des genannten Departements hinausgeht. Diese Eisenbahn bleibt außerhalb der deutschen Okkupation, fo daß die Demarkationslinie, die einen Kilometer von der Eisenbahn entfernt sich hinzieht, die südliche Grenze des Departements Cote d'Or im Often von Chagny erreicht, und die Grenze verfolgt! welche das Departement Saöne et Loire von den Departements CHte d'Or und Jura trennt. Nach— dem dieselbe über die Straße von Louhans nach Lons le Saulnier
wird, um die Eisenbahn von Lons le Saulnier nach Bourg in einer Entfernung von 11 Kilometers südlich von Lons le Sauknier zu durchschneiden, indem sie sich von dort üher die Brücke der Ain auf die Straße von Claivaux dirigirt, von wo sie die nördliche Grenze des Arrondissements St. Claude bis zu der schweizer Grenze verfolgen wird.
„„Art. 4. Die Festung Besangon wird einen Rayon von zehn Kilometres zur Verfügung der Garnison bewahren. Der feste Platz Auxonne wird von einem neutralen Terrain von drei Tilometres umgeben sein, in welchem die Cirkulation auf den Eisenbahnen, welche von Dijon nach Gray und Dole führen, für die Militär, und Verwaltungs züge frei sein wird. Die Truppen Kommandanten der beiden Parteien werden die Verprovianttrung der beiden Festungen und der Forts reguliren, welche in den Departements Doubs und Jura sich in dem Besitz der französischen Truppen befinden, so wie die Begränzung der Rayons dieser Forts, welcher ein jeder drei Kilo⸗ metres haben wird. Die Eirkulation auf den Eisenbahnen oder den Landstraßen, welche durch diese Rayons gehen, wird frei sein.
Art. 5. Hie drei Bepartements Jura, Doubs und Ezte d'Or werden schon jetzt in den am 23. Januar abgeschlossenen Waffenstill- stand mit eingeschlossen werden und für die Dauer des Waffenstill.
G standes so wie für die übrigen Bedingungen der Totalität der in der
Konvention vom 28. Januar aufgeführten Stipulationen in An- wendung kommen
Versailles, 15. Februar 1871. Jules Fapre. v. Bismarck.
Aus dem Wolff schen Telegraphen ⸗ Bureau.
Sagaxrbrü cken, Dienstag, 21. Februar. Aus Versailles vom 18. d. wird berichtet: Die Friedenskommission soll am 29. aus Bordeaux hier eintreffen. — Der hiesige ·Moniteur officiel · warnt heute schon zum zweiten Male die pariser Presse, 9 e, zügellosen Angriffen gegen Deutschland und Preußen
zustehen.
Gotha, Dienstag 21. Februar. Dr. Petermann in Gotha erhielt heute einen ausführlichen Bericht mit vielen werthvollen astronomischen Betrachtungen von Eduard Mohr aus Süd— afrika, der eine große wissenschaftliche Reise im Innern des Kontinentes bis zum Zambese zum Theil durch Janz unbe— kannte Gebiete ausgeführt hat, welcher Bericht baldigst in den geographischen Mittheilungen erscheinen wird.
egangen ist, wird sie die Departementalgrenze auf der Höhe des orfes Malleret verlassen, von wo aus sie in der Weise foͤrtlaufen
Brüssel, Dienstag, 21. Februar. Wie in diplomatischen Kreisen versichert wird, steht es jetzt fest daß . Broglie zur Uebernahme der fraͤnzöfischen Gesandtschaft in London designirt ist.
Vereinsthätigkeit für die Armee.
Berlin, 17. Februar. Der bleibende Ausschuß des deutschen Handelstages hat in seiner letzten Sitzung . den ,. deutschen Handels- und Gewerbestand den folgenden, die Gründung einer Dotationsfür die Invaliden des letzten Krieges be ,, ich
Der Augenblick, in welchem der mit dem Feinde geschlossene Waffenstillstand dem Vaterlande das — so Gott . — , nr, des uns aufgedrungenen Krieges verheißt, legt jedem Deutschen von Neuem Lie mnahnende Aufforderung ans Herz, in wertthätiger Dank. barkeit Derer zu gedenken, die ihr Leben eingesetzt, um uns jenes höchste Gut der Völker, den Segen des Friedens wieder zu gewinnen. Dem deutschen Handels und Gewerbestande ziemt es, in der Bethäti⸗ gung dieser Dankbarkeit in erster Linie zu stehen; denn ihm vor Allen kom. men die großen politischen und nationalen Erfolge zu statten, welche sich an die tapferen Thaten der dentschen Armee knüpfen; unter der Herr⸗ schaft eines dauernd gesicherten Friedens werden Handel und Gewerbe rasch wieder aufblühen und die Wunden heilen, welche der Krieg dem materiellen Wohlstand geschlagen hat. Darum ist in den Kreisen deutscher Kaufleute der Gedanke und Wunsch laut geworden, es möchte der deutsche Gewerbe- und Handelsstand seine Dankbarkeit gegen das deutsche Heer ganz besonders bekunden, indem von ihm ein Kapital aufgebracht wird, dazu bestimmt, den in diesem Krieg gegen Frank- reich oder in Folge desselben durch Verwundung oder Krankheik ganz oder theilweise erwerbsunfähig gewordenen, der Hülfe hedürftigen Kriegern der deutschen Land. und Seemacht, sowie den Familten dieser Krieger und den bedürftigen Angehörigen der Gefallenen, ferner denen, welche bei Ausübung eintr Berufspflicht im Kriege ganz oder theilweise erwerbsunfähig geworden sind, und deren Familien Hülfe und Unterstützung zu gewähren. Freilich ist es an erster Stelle Pflicht des Staaies, für die Invaliden und die Hinter— bliebenen seiner gefallenen Krieger zu sorgen, und wir verlangen von dem ersten deutschen Reichsparlament, daß dies geschehe. Allein es liegt in der Natur der Sache, und keine, auch nicht die liberalste In- validen ⸗Gesetzgebung, vermag dem abzuhelfen, daß die staatliche Unter- stützung eine unpollkommene und unzureichende sein und bleiben muß. Schon der AImstand, daß die Staatshülfe an objektive Rormen des Gesetzes gebunden ist und gebunden sein muß, legt ihr eine Fessel an, die es ihr unnisöglich macht, sich dem individuell hervortretenden Bedürfnisse anzupassen; sie kann dem Gesetze wohl genügen, nicht aber den vielgestaltigen Anforderungen und der immer neu wechselnden Noth des einzelnen gebens. Wir swissen auch, daß die ganze Nation bereits aller Orten thätig ist, helfend und spen⸗ dend hier einzutreten. Ueberall haben sich nach den segensreichen Voꝛ⸗
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ängen des Jahres 1866 Lokalvereine gebildet, welche dem Bedürftigen em 3 und was ihm fehlt, aus eigenster Anschguung zu beurtheilen im Stande sind. Wir wissen und vertrauen, daß auch bei dieser lokalen Thätigkeit der Handels. und Gewerbestand mit besiem Beispiel vorangeht. Wollte man aber diesen Lokalvereinen die Beschaffung der Geldmittel und die Ausführung der Liebeswerke allein und ohne organischen Zusammenhang unter einander überlassen, so würde daraus eine sehr unglziche Vertheilung der Last hervorge⸗ hen, da gerade die ärmeren ländlichen Distrikte die größte Zahl von Unterstützungsbedürftigen aufweisen. Es muß also eine ehe centrale, das ganze geeinigte Deutschland umfassende Organisation geschaffen werden, welche die Unterstützungsthätigkeit aller Cokalvereine zusam—= menfaßt und regelt, und welche überall helfend eingreift, wo die lo= kalen Mittel nicht ausreichen, um die , gleich · mäßig durchzuführen. Eine solche centrale Organisation ist unter den Aufpicien Sr. Majestät des Kaisers und Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen auf den genannten bewährten Grundlagen hereits gesichert. Für ihre große und schwierige Aufgabe bedarf dieselbe eines Central ⸗ Fonds, dessen Grenze nicht hoch genug veranschlagt werden kann, wenn man sich der Nachwirkungen bewußt wird, welche die Opfer und Ansirengungen dieses Krieges fortgesetzt im Gefolge haben werden. — er deutsche Handels- und Gewerbestand, der durch Errichtung des Deutschen Handelstages schon vor einem Jabrzehnt die Gemeinsam⸗ keit seiner nationalen Pflichten und Interessen zum Ausdruck brachte, wird auch jetzt seine opferfreudige Dankbarkelt durch Aufbringung einer seiner Bedeutung und der Grsße des Zweckes entsprechenden Geldsumme bewähren! Der bleibende Ausschuß glaubt daher, den gesammten deutschen Handels und Gewerbestand zur ö eines Beitrags für die deutschen Invaliden und deren Angehörige, so wie für die Hinterbliebenen der Gefallenen auffordern zu sollen und zwar mit der Ermächtigung, die eine Hälfte der einkommenden Summe den Lokal ⸗ resp. Zweigvereinen nach Verhältniß der Einwohnerzahl, die andere der Centralverwaltung der Deutschen Invalidenstiftung auszuhändigen. Berlin, den 7. Februar 1871.
Der bleibende Ausschuß des Deutschen Handelstages. A. Delhrück (Berlin), A. G. Mosle (Bremen), Vorsißender. zweiter Vorsitzender.
Gewerbe und Handel.
Dresden, 20. Februar. (W. T. B.) Die Handels und Ge—⸗ werbekammern zu Dresden, Chtmnitz, Plauen und Zittau haben gegen den Beschluß des Ausschusses des Handelstages, welcher sich für un— veränderte Wiederherstellung des deutsch-französischen Handelsvertrages ausgesprochen hat, einen Protest erlassen. In den Friedens bestim⸗ mungen seien vielmehr für die französischen Tarifpositionen Modifika—= tionen anzustreben, welche den Interessen des deutschen Handels hesser entsprechen. ; . .
Fortsetzung des Richktamtlichen in der KHeilage.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 27. Februar. Im Opernhause. (43. Vorstellung.) Mignon. Oper in 3 Akten, mit Benutzung des Goetheschen Romans »Wilhelm Meisters Lehrjahre« von Carrs und Barbier, deutsch von Gumbert. Mustk von Ambroise Thomas. Ballet von Paul Taglioni. Mignon: Fr. Lucca. Philine: Frl. Grossi. Wilhelm Meister: Hr. Woworsky. Lothario: Hr. Betz. Anf. 7 Uhr. M.Pr.
Im Schauspielhause. (2. Ab.⸗Vorst.) Die Hagestolzen. Lustspiel in 3 Akten von Iffland, eingerichtet von Eduard Devrient. Hierauf: Die 2 Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix. Anf. 7 Uhr. Pr.
. 23. Februar. Im Opernhause. (44 Vorst.) Fantasca. Großes Zauber ⸗ Ballet in 4 Akten nebst einem Vorspiel (12 Bildern) von Paul Taglioni. Mu sit von Hertel. Fantasca: Frl. Kitzing. Serosch: Frl. Selling. Eine Wassernymphe: Frl. David. Romero: Hr. Müller. Floramour: Hr. Guillemin. Esp6éron: Hr. Ehrich. Meschaschef: Hr. Ebel. Anfang 7 Uhr. M. Pr. .
Im Schauspielhause. 63. Abonn.⸗Vorst) Die Gräfin. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Kruse. Anf. 37 Uhr. M.⸗Pr.
Px oOdlula tem une Vwanren-HKärrsg.
g. p. Ib , Pz Ber dg. pi. 3. pt.. 31 22 Bohnen Min. 8 -] 2 6 7 Kartoffeln 6 2 Kind B. Pis. — Schweine- Nneisoh Llaramelfi. Kalbfleisch 6
Nör. Sen. 3 Roggen 2 gr. Gerste 13 * , Hater . , ö
1
Heu Cenin. ö
Stroh ðchck. 1 Ka] n Erbsen Mtæ. — — Butter Pfd. 12 Linsen —111 Kier Mandel 9
— 128
'r. April-Mai 78-77 Thlr. bez., Mai-Juni 78-785 Thlr. bez., uni-Juli So- 797 Thlr. bez. .
Roggen galiz. 517 Thlr., exquisiter 5557 - 55 Thlr. ab Bahn bez., pr. Februar u. Febr.- März 533 - 535 Thlr. bez., April-Mai 5353 - 544 - 535 Thlr. bez., Mai- Juni 543 — 547 — 543 Thlr. bez.,
Juni- Juli 555 - 555 - 555 Thlr. bez., Juli- Aug. 55g Thlr. bez.
Gerste grosse und kleine à 39 - 62 Thlr. per 1600 Kilogr. Hafer loco 40 — 52 Thlr. pr. 1000 Kilogr, märk. 455 — 463 Thlr., pomm. uckermärk. 475 — 489 Thlr. ab Bahn bez., pr. , 485 Thlr. bez., April-Mai 1485 Thlr. bez., Mai-Juni 492
. bez.
Erbsen, Kochwaare 53 - 62 Thlr., Futterwaars 48 - 52 Thi. Kiüäböl loco 287 Thlr. Br., pr. Februar u. Februar - März WJ Thlr., April-Mai 285 Thlr. G., Mai-Jquni 281 — 29 Thlr. bez. Petroleum loco 15 Thlr., pr. Februar 15 Thlr. bez., Fe- bruar - März 145 Thlr. Br., April-Mai 143 Thlr. Gek. So0 Barrels. Leinöl loco 24 Thlr. pr. 100 Kilogr.
Spiritus loco ohne Fass 16 Thlr. 20 Sgr. bez., pr. Februar und Februar-März 17 Thlr. 14 Sgr. bez., Apæil-Mai 17 Thlr. 20—1 Sgr. bez., Mai- Juni 17 Thlr. 24 - 25 Sgr. bez., Juni - Juli 18 Thlr. 4 — 5 Sgr. bez., Juli. August 18 Thlr. 12 Sgr. bez., August-Septbr. 18 Thlr. 19 - 0 Sgr. bez.
Weizenmehl No. 0 105 - 10 ThHir., No. O u. J. 9. — 95 Thir. kroggenmehl No. 0 Sh — S- Thlr., No. 0 u. I. Sa. - * Thlr., pr. Februar 8 Thlr. 6 Sgr. bez., Februar-März 8 Fhlr. z Sgr. Br., April- Mai u. Mai-Juni 7 Thlr. 28 Sgr. bez.
Weizen loco und Termine fest im Werthe. Roggen zur Stello fand zu lassen gutes Placement. Für Termine war un- geachtet der matten auswärtigen Märkte bei Beginn eine ziem- lich feste Haltung vorherrschend, die aber in der zweiten Börsenhälfte einer eher matteren Stimmung Platz machte, ohne dass in den Preisen eine wesentliche Aenderung eingetreten ist. Gek. 3000 Ctr. Hafer loco und Lieferung testgehalten. Rüböl fest, besonders pr. Herbst etwas besser pezahlt. Spiri- tus verkehrte bei sehr mässigem Handel in fester Haltung. Gek. 60, 000 Liter.
Berkän, 20. Februar. k Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Gel, Petroleum und Spiri- tus auf Grund des 5§. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der voreideten Waaren- und Produktenmakler.)
Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 60 — 78 Thlr. nach Gualität,
pr. April-Mai 774 à 774 bez., Mai-Jquni 785 à 78 bez., Juni-Jquli 797 bez., Juli-August S0 bez. Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 52 - 55 bez., pr. diesen Monat 535 à 537 bez., Februar-März 537 à 53 bez, April-Mai 53 à 54 bez., Mal- Juni 5dz à 54 bez., Juni - Juli 555 à 55 bez., Juli allein 555 bez., Juli-August 555 à 557 bez. Gekünd. 3000 tr. Kündigungspreis 535 Lhlr. pr. 1000 Kilogr.
Gerste pr. 1000 Kilogr. grosse und kleine 39 — 62 Thlr. nach Qualität.
Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 40 — 53 Thlr. nach Qual., pr. diesen Monat 485 bez., April Mai 485 à 48 à 485 bez., Mai- Juni 497 bez., Juni-Juli 50 à 503 bez., Juli-August 51 bez.
Erbsen pr. 10090 Kilogr. Kochwaare 54 - 67 Thlr. nach Qua- lität, Kutter waare 50 — 53 Thlr. nach Qualität.
Roggenmehl Nr. O u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack pr. diesen Monat 8 Thlr. 5 Sgr. bez., Februar-Märæ 8 Thlr. 1 Sgr. bez., April - Mai 7 Thlr. 273 Sgr. à 285 Sgr. 3 , 7 Thlr. 275 Sgr. à 285 Sgr. bez., Juni-Jquli 7 Thlr. 28 * dg TL. .
ö . pr. 100 Kilogr, ohne Kass loco 29 Thlr., flissiges 295 Br.R, pr. disen Monat 2853 Br., Februar- März 283 Br., März - April 285 Thlr., April Mai 285 à 285 bez., Mai- Juni 29 Thlr., Soptember-Oktober 27 à 277 bez.
Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 24 Thlr.
Petroleum raffinirtes (Standard white) pr. 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Gtr. loco 1553 Br., pr. dieson Monat 18 à 168 bez., Februar- März 145 Thir, Septem- ber - Oktober 143 à 1435 bez. Gek. 250 Ctr. Kündigungspreis 157 Thlr. pr. 100 Kilogr.
Spiritus pr. 109 Liter à 109 pt. — 10.000 pOt. mit Fass pr. diesen Monat 17 Thlr. 13 Sgr. à 11 Sgr. bez., Februar- Mürz 17 Thlr. 13 Sgr. 34 11 Sgr. bez., März - April 17 Thlr. 15 Sgr. bez., April-Mai 17 Thlr. 22 Sgr. à 20 Sgr. à 21 Sgr. bez., Mai-juni 17 Thlr. 27 Sgr. à 24 Sgr. à 25 Sgr. bez., Juni - Juli 18 Thlr. 5 Sgr. à 3 Sgr. bez, Juli August 18 Thlir 12 Sgr. bez., August-September 18 Thlr. 20 Sgr. bez. Gekiünd. 20, 050 Liter. Kiündigungspreis 17 Thlr. 13 Sgr. .
Spiritus pr. 1990 Liter à 100 pot. — 10, 000 pCt. ohne Fass loco 16 Thlr. 20 Sgr. à 19 Sgr. beæ.
Weizeninehl Nr. 0 103 d 10, Nr. O n. 1 95 à 95. Roggen- mehl Nr. 0 &) à S&R, NT. Ou. 1 Sa à 7a pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack.
Hönmigsherg, 21. Februar, Nachmitt. (Wolff's Tel. Bur.) Wetter: Schneegestöber. Weizen fest. Roggen höher, loco 121 — 122pfd. pr. 2000 Pfd. Zollgew. 467, pr. Februar 463, pr. Friühjahr u. Br., Mai-Jquni 498 Thlr. Gersté gefragt. Hafer fest,
r. 2000 Pfund Jollgew, loco 40, pr. Frühjahr 44 Thlr. Weisss
rbsen pr. 2000 Pid. Zollgew. 463 Thlr. K pr. 8000 Tr. loco u. Pr. Februar 154, pr. Frühjahr 1635 Thlr.
Mamrnliꝶg, 20. Februar. (Westpę. g. Weizen loco reich- licher zugeführt und gut begehrt. Preise konnten sich leicht behaupten und wurden sogar abfallende Qualitäten zu festen Preisen verkauft. Umsatz 280 Tonnen. Bezahlt wurde für:
Kelm, 21. Eebruar. (Nichtamtlicher Getreide- dericht.) Weizen loco 60- 73 Thlr. pr. 1000 KiIlogr. nach Qual.,
Sommer 129p6d. 70 Lhlr.ͥ, bunt 123pfd. 72, 727 Thlr., hellbunt 1214, 122 - 3pfd. 73 Thlr., 124pfd. 733 Thlr., 124-5, 125 - 6pfd.