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peschen erstrecken sich vom 19. Juli bis zum 13. dieses Monats und enthalten das Nähere über die Besetzung Roms durch ita—⸗ lienische Truppen und den Sturz der päpstlichen Regierung. Viele darunter beziehen sich auf die Schritte, welche von der Regierung e n wurden, um es dahin zu bringen, daß die italienische Regierung Sorge trage, damit das Eigenthum eng lischer Untertbaänen in Rom zrespektirt werde. Was die Stel lung der Regierung Sr. Heiligkeit dem Papste gegenüber an⸗ belangt, so wird dieselbe am besten aus der folgenden Depesche Lord Granville's an den englischen Agenten in Rom, Legations. Sekretär Servoise Vilar, klar, welche geschrieben wurde, als die Möglichkeit in Betracht kam, daß Se. Heiligkeit der Papst Rom verlassen könnte. Dieses Aktenstück lautet folgendermaßen: Auswärtiges Amt, 21. August 1870. Mein Herr! Der Abzug der französischen Truppen aus Rom ksnnte möglicherweise Ruhestörungen nach sich ziehen, welche die Sicherheit des Papstes gefährden oder es doch auf alle Fälle für ihn wünschenzwerth machen würden, sich anderswohin zurüczuziehen. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß in einem solchen äußersten Falle Se. Heiligkeit an eine zeitweilige Zuflucht in einer Besitzung der britischen Krone denken sollte, und daß Ihnen seinerseits Mittheilun⸗ gen zugehen dürften, um in Erfahrung zu bringen, ob es wahrscheinlich sei, daß ihm eine solche Zuflucht gewährt werde. Ich brauche Ihnen kaum zu sagen, daß Ihrer Majestät Re- Fierung nach einem solchen Ergebniß kein Verlangen trüge und nicht wünschen möchte, aus freien Stücken sich erboͤtig zu machen, den Papst irgendwo in Ihrer Majestät Besitzungen zu empfangen, indessen zu gleicher Zeit würde Ihrer Majestät , , . auf An⸗ suchen des Papstes sich gewiß nicht weigern, Sr. Heilig eit vor der Hand ein Asyl an Bord eines englischen Kriegsschiffes zu geben. Hatte man dann feine Wünsche in Betreff des Ortes, wohin er sich zu be⸗ geben wünschte, festgestellt, so würde die Regierung erwägen, wie weit dieses Wünsche, falls sie auf einen zeitweiligen Aufenthalt auf britischem Gebiete abzielten, in geeigneter Weise erfüllt werden konnten. Um für einen solchen Fall Sorge zu tragen, ist ein starkes Kriegsschiff beordert worden, sofort nach Civita vecchia abzugehen, mit dem un⸗ mittelbaren Zwecke, Schutz und Zuflucht für Unterthanen Ihrer Majestät zu gewähren, welche den Gefahren zu entrinnen suchen, mit denen sie ein Vollsaufruhr bedrohen könnte. Dieses Schiff wird aber ebenfalls zur Verfügung für den Papst stehen, wenn dieser genöthigt sein sollte, sich nach einer Zufluchtsstätte umzusehen, und an Bord desselben würde Se. Heiligkeit sicher sein und könnte ruhig die Er— wiederung der Regierung auf die von Ihnen mitzutheilenden Wünsche in Betreff feiner ferneren Bewegungen abwarten. Ich habe Ihnen bereits in diesem Sinne telegraphirt und ich schließe Ihnen jetzt in der Abschrift die Instruktionen ein, welche von der Admiralität dem Kommandanten des britischen Kriegsschiffes ertheilt worden sind, zugleich mit dem Original, das durch einen sicheren Boten dem britischen Konsul in Civita vecchig zuzustellen ist, der es dem Capitain Salmon bei seinem Eintreffen überliefern wird. Die Instrultionen für Sie sind die folgenden: Sie werden dem Papst nicht freiwillig ein 2h am Bord eines Kriegsschiffes oder in britischen Besitzungen anbieten, wenn aber von Seiten des Papstes Mittheilungen an Sie gelangen durch Kardinal Antonelli oder irgend eine andere Person, die unzweifelhaft auf seinen Befehl hin spricht, so wer⸗ den Sie ihm die Anwesenheit der ⸗-Defence« in Civita vecchia mit dem Befehl anzeigen, ihn, wie oben bemerkt, aufzunehmen und die Antwort von Ihrer Majestät Regierung bezüglich des Wunsches Sr. Heiligkeit in Betreff seiner weiteren Bewegungen abzuwarten. Sie werden natürlich Alles, was in dieser Angelegenheit vorgeht, tele⸗ graphiren und falls nöthig, einen Spezialcourier senden, wenn Ihre Depeschen zu lang sind, um in ein Telegramm zusammengedraͤngt zu werden. Sie werden sich mit Kapitän Salmon ausführlich und vertraulich über den Gegenstand dieser Depesche verständigen. Ich bleibe 2c. Granville.
Frankreich. Paris, 26. Februar, (B. T. B.). Der schweizerische Gesandte, Dr. Kern, hat heute Thiers sein Beglaubi⸗ gungsschreiben überreicht. Die Sterblichkeit nimmt fortwährend ab, an den Blattern starben in der letzten Woche etwa 200 Menschen. — Lebensmittel sind im Ueberfluß vorhanden. — Mehrere Blätter
eigen an, daß sie während der Zeit der Besetzung der Stadt
urch die deutschen Truppen nicht erscheinen werden. Die Jour⸗ nale geben der Bevölkerung wiederholt den Rath, sich während des Einzuges der Deutschen stillschweigend zu verhalten und in ihren Häusern ö
— 77. Jebruar. Thiers und die Mitglieder der Friedens⸗ kommission sind erst heute Abend nach Bordeaux abgereist. — Wie verschiedene Journale, darunter auch das » Journal des Döhats«, wissen wollen, wird der Einzug der deutschen Truppen erst Mittwoch erfolgen. .
— Auf dem Bastilleplatz fand gestern eine Ruhestörung att. Die unruhige Menge vergriff sich an einem Polizei- genten, band denselben an ein Holzbrett und warf ihn in die
Seine, wo er den Tod fand. Die Militärbehörde ist mit Auf⸗ suchung des Thäters beschäftigt und wird alle Mittel anwen⸗ den, um die Ordnung wiederherzustellen.
Bordeauz, 27J. Februar. (W. T. B.) Thiers und Pi⸗ card werden erst heute Abends hier erwartet. Die National- versammlung hält heute keine Sitzung.
— Morgen Mittag wird die Nationalversammlung eine geheime Sitzung abhalten, der sich wahrscheinlich eine öffentliche
anschließen wird. — Die Kommission der Nationalversamm⸗ lung hat beschlossen, die Annullirung des bekannten Dekretes Crémieuxg, welches die Absetzung verschiedener richterlichen Per⸗ sonen verfügte, zu beantragen. — Die Prinzen von Orleans . sich nach Biarritz begeben. Die Verwaltung des Krieges at in Tarbes die Errichtung einer großen Kanonen und Mi⸗ trailleusengießerei angeordnet. Die Frankreich durch den Krieg verursachten Kosten werden bis jetzt auf 33 Milliarden Francs veranschlagt.
— Gestern Abend fand eine Fraktionssitzung der äußersten Linken unter Zuziehung der Mitglieder der gemäßigten Linten statt, in welcher die ersteren neuerdings versuchten, die Zustim⸗ mung der gemäßigten Linken zu dem Proteste zu erlangen, welchen sie feen jeden Frieden, welcher auf Gebietsabtretung begründet sei, vorbereiten. Louis Blanc und Victor Hugo ergriffen das Wort. Die Majorität der Versammlung war der Ansicht, es sei jede Manifestation in dieser Beziehung so lange unzeitgemäß, ehe nicht die Friedensbedingungen voll= ständig bekannt seien. Gambetta beantragte, es möge der Protest bis zu jenem Zeitpunkte verschoben werden, wenn das KFesultat der Friedensverhandlungen der Nationalversammlung offiziell mitgetheilt sei, und er sprach zugleich die Hoffnung aus, es würden alsdann saͤmmtliche Mitglieder der Linken eine über- einstimmende Haltung annehmen. Dieser vermittelnde Vor- schlag wurde von der Persammlung angenommen, ohne daß jedoch die Mitglieder der gemäßigten Linken eine bestimmte Verpflichtung für ihr ferneres Vorgehen übernahmen.
Italien. Florenz, 24. Februar. Das Gesetz, betreffend die Prärogativen Sr. Heiligkeit des Papstes und des heiligen Stuhles, soweit dasselbe von der italienischen Deputirten⸗ kammer angenommen worden ist, nämlich der Titel 1 des Ganzen, umfassend die Artikel 1 bis 13 Spie ,, und Beschlußnahme über die zweite Hälfte des Gesetzvorschlages ward bis zum 1. März vertagt) hat folgenden Wortlaut.
Art. 1. Die Person des Papstes (sommo ponteficò) ist heilig und unverletzß ar.
Att. 2. Angriffe gegen die Person des Papstes und Aufreizun⸗ gen, dieselben zu begehen, werden wie die Angriffe gegen die Person des Königs bestraft. Die Beleidigungen und öffentliche Beschimpfun⸗ gen gegen die Person des Papstes in Reden, Thaten und durch die im Ari. 1 des Preßgesetzes angegebenen Mittel werden gemäß Art. 19 desselben Gesetzes bestraft. Die genannten Verbrechen werden vor dem Assisenhof verhandelt werden. Die liberalen Erörterungen der religiösen Fragen sind vollkommen frei.
Art. 3. Die italienische Regierung bestätigt dem heiligen Vater Königliche Würden im Reich und ut denselben den Vorrang bei⸗ behallen, den ihm die katholischen Souveraine zuerkennen. Der Papst hat das Recht, die gewöhnliche Schweizergarde und Neobilgarde, welche bisher seiner eren und der Bewachung der Paläste zuge⸗ wiesen war, beizubehalten, ohne Präjudiz für die Pflichten und Schuldigteiten solcher Garden, welche aus den Gesetzen des König reichs hervorgehen. .
Art. 4. Dem heiligen Stuhl ist eine Dotation von 3, 225,000 Fr. juͤhrlicher Rente bewilligt. Mit dieser Summe, die so viel wie die⸗ jenige beträgt, welche im römischen Budget unter dem Titel »Heilige apostolische Paläste, heiliges Kollegium, geistliche Versammlungen, Kanzlei des Staaies und Diplomatischer Dienst im Auslande steht, wird beabsichtigt, für die geistlichen Bedürfnisse des heiligen Stuhles zu sorgen, die Ausgaben der Instandhaltung und der AÄufsicht der apostolischen Palästẽ und ihrer Dependentien, den Sold und die Pensionen der päpstlichen Garde und Beamten des päpstlichen Hofes und eventuelle Kosten wie auch die ordentliche Unter valtung der dazu gebörigen Museen und der Bibliothek, und die Böfoldung und Pension der dabei Angestellten zu decken. Diese Dotation wird als immerwährende Rente auf den Namen des heili⸗ gen Stuhles in das große Buch der öffentlichen Staatsschuld einge⸗ schrieben werden; während der Vakanz des Stuhles wird die Summe auch in dieser Zwischenzeit für die Bedürfnisse der römischen Kirche ausgezahlt werden. Dieselbe ist dabei von allen staatlichen, kommu⸗ nalen und provinziellen Steuern und Lasten befreit und kann nicht vermindert werden, auch wenn die italienische Regierung später die Aufsicht und die Instandhaltung der Museen und Bibliotheken über⸗ nehmen würde.
Art. 5. Der heilige Vater wird, außer der Dotation, die ihm im vorigen Artikel zuertheilt wird, auch den Vatican, den FLateran und die Gebäude, Gärten und Güter, welche diesen zwei Palästen angehören, sowie das Castel Gandolfo mit allem Zubehör und De—⸗ pendentien behalten. Die genannten Paläste u. s. w, sind von jeglicher Steuer srei und koͤnnen wegen öffentlichen Nutzens nicht expropriirt werden. Die Museen, die Bibliothek und sämmtliche Kunstgegenstände in den Gebäuden des Vaticans sind nationales Eigenthum. Der Zutritt des Publikums zu den vorgenannten Lokalen wird von dem kompetenten Ministerium geregelt werden
Art. 6. Wenn der heilige Stuhl vakant sein wird, werden weder gerichtliche noch politische Behörden die persönliche Freiheit der Kar—= dinäle wegen irgend welcher Ursache hindern oder beschränken können. Die Regierung wird Maßregeln treffen, damit die Versammlungen des Konklave's und der 6kumenischen Konzile nicht gestört werden. Art. 7. Kein Beamter der öffentlichen Autorität oder Agent der öffentlichen Macht kann in die Paläste, in welchen der Papst wohnt, oder die er zeitweilig bewohnt, oder in denen das Konklave
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oder das 6kumenische Konzil versammelt ist, eindringen, um eine
Amtshandlung auszuüben, wenn sie nicht vom Papst, vom Konklave oder vom Konzil dazu berechtigt wurden.
Art. 8. Bie Beschlagnahme und die Untersuchungen der Pa- piere, Dokumente, Bücher und Register der päpstlichen Bureaus und k ngen die rein geistlicher Beschaffenheit sind, ist durchaus verboten.
Art. 9. Der Papst hat die volle Freiheit, die sämmtlichen Funktionen seines geistlichen Amtes zu er Üllen und an den Thüren der Basiliken und Kirchen Roms alle Akten des genannten Amtes zu affichiren oder anderweitig zu veröffentlichen.
NArt. 19. Die Geistlichen, welche von Amtswegen in Rom an der Ausübung des geistlichen Ministeriums des heiligen Stuhles Theil nehmen, sind wegen dieser von Seiten der Behörden keinen Untersuchungen und Nachforschungen unterworfen und brauchen keine Rechenschaft darüber abzulegen. Jede fremde Person, die in Rom in ein geistliches Amt eingesetzt ist, genießt die persönlichen Garantien der italienischen Bürger gemäß den Landesgesetzen. . —
Art. 11. Die Gesandten der auswärtigen Regierungen bei Sr. Heiligkeit genießen im Lande das Vorrecht und die Immunität der dsplomatischen Agenten, dem internationalen Rechte gemäß. Auf Beleidigungen gegen sie werden die Strafbestimmungen für Beleidi⸗ gungen gegen die Gesandten fremder Mächte bei der stalienischen Re⸗ gierung angewandt. Den Gesandten Sr. Heiligkeit bei den fremden Ftegierungen wird heim Gehen und Rücklehren nach und von ihren Misstonen dieselbe Prärogative und Immunität nach demselben Rechte
ugesichert.
ö. Ii 12. Der Papst korrespondirt frei mit dem Episkopat und mit der ganzen katholischen Welt ohne irgend eine Einmischung der italienischen Regierung Zu diesem Ende wird ihm das Recht ertheilt, ein Post⸗ und Telegraphen - Bureau zu errichten, das von Beamten feiner Wahl bedient wird. Das päpstliche Posibureau kann den aus- ländischen Postverwaltungen seine Briefe in verschlossenem Paret zu⸗
sammen oder diese dem italienischen Postbureau schicken. In beiden
Fällen werden Brief und Telegramme, welche die päpstliche Marke tragen, im italienischen Territorium von allen Taxen und Spesen frei sein. Die vom h. Vater ausgesandten Couriere sind im ganzen Königreich den Courieren der auswärtigen Mächte aleichgestellt. Das päpstliche Postbureau wird auf. Kosten des Staates mit dem stalienlscen Telegraphenbureau verbunden werden. Die Telegramme, die mit einer offiziellen Bezeichnung als päpstliche verseben sind, werden das Vorrecht der Staatstelegramme haben und von aller 64 im Königreiche frei sein. Auch die Telegramme des h Vaters, so wie die, welche mit dem päpstlichen Stempel versehen sein werden, erhal⸗ ten jenen Vortheil. Die an den h. Vater adressirien Depeschen sind
ür die Absender kostenfrei. J . Art. j. In ö. Stadt Rom werden die Seminarien, Akade—
mien, Kollegien und katholischen Schulen, denen die Erziehung der Geistlichen obliegt, fernerhin allein von dem heiligen Stuhl abhangen ohne jegliche Einmischung Seitens der itallenischen Regierung.
Amerika. New⸗York, A. Februar. (W. T. B.), Die Kommission zur Schlichtung der englisch : amerikanischen Diffe⸗ renz hielt heute ihre erste Sitzung. Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Northeote's, Maedonald's und Hoar s, waren anwesend. Die Sitzungen der Koömmission sind geheim.
Senator Sumner befindet sich auf dem Wege der
Besserung.
Aegypten. Der »Agence Hava vom 27. Februar wird aus Cairo bezüglich des zwischen der Regierung und dem spanischen Konsulate entstandenen Konfliktes gemeldet: Die ägyptische Regierung hat wegen der bem Dolmetscher des spanischen Konsulates auf einem Polizeibureau n , Mißhandlung und der daran ge— inüpften Entschädigungsforderung die Einleitung einer Unter⸗ suchung beantragt und sich zugleich bereit erklärt, Genugthuung u leisten, wenn sich die , . des Dol meischers bestätigen enten Der spanische Konsul soll diese Forderung abgelehnt haben, dagegen hätten alle Generalkonsuln, welche die Regie rung zu Rathe zog, das Verlangen nach Einleitung einer Unter⸗
suchung als gerechtfertigt erklärt.
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Vereinsthätigkeit für die Armee.
An die Wähler zum ersten Deutschen Reichstage. In wenigen Tagen werdet Ihr berufen sein, die Vertreter des Neu erstandenen Deutschen Reichs zu wählen! Noch blüten unzählige Wunden der tapferen Krieger, welche dies Keich begründen halfen! Noch bedürfen wir auf Monate erheblicher Mittel, um die Pflege der Verwundeten und Kranken aus dein Riesenkampfe Deutschlands fortzusetzen. Wir wenden uns daber heute an Euch, Ihr Wähler des Deutschen Kaiserreichs, mit der vertrauensvollen Bitte, daß Ihr, ein ,. nach seinen Kräften, am Wahltage en, . möget, die Besundhelt und Leben fur das Vaterland eingesetzt haben! ;
In allen Karins ken Deutschlands werden Sam⸗ meldächfen ausgestellt fein, in welchen Ihr Euren Dan⸗ kespfennig niederlegen könnt.
Berlin, den 27. Februar 1871. Das Central Komite ber Teuischen Vereine zur Pflege im Feld ver. ; wundeter und erkrankter Krieger. R. von Sydow.
— Das Centralkomite der deutschen Vereine hat sich, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Frieden, veranlaßt gefunden, der Auflösung
der nicht mehr unbedingt nothwendigen Depots, Lazarethe und
Evakuationsstationen in den okkupirten Landestheilen näher zu treten. Zu diesem Behufe sind besondere Kommissarien ernannt, welche die einzelnen Depots bereisen und über die in den Depots noch vor- raͤthigen resp. in dieselben aus den aufgelösten Lazarethen und Eva⸗ kuationsstatlonen zurückfließenden Gegenstände in der Weise zu dis poniren haben, daß diese Gegenstände, soweit sie sich nicht zur Rück fendung eignen, im Interesse des Centralkomites an Ort und Stelle resp. in nahe gelegenen Städten veräußert werden, wohei diejenigen, welche nicht vortheilhaft zu verwerthen und im Interesse der Kran⸗ kenpflege noch anwendbar sind, in die als Sammelplätze bestimmten Depots zu Versailles, Megug, Rheims und Nanzig zurückgesendet werden sollen. An diesen Sammelplätzen wird eine nochmalige sorg⸗ fältige Sortirung vorgenommen und demnächst die Rücksendung aller , befundenen Sachen nach Berlin an das Centraldepot erfolgen.
— An Verloosungs ⸗Gegenständen für die Lotterie, welche von dem Central-⸗Komite der deulschen Vereine zur Pflege im Felde ver= wundeter und erkrankter Krieger veranstaltet wird, sind schon mehrere Gegenstände eingegangen, die besonderen Werth haben.
— Nach einem Bericht aus San Jose de Costarica hatte auf An- regung des dortigen Konsuls des Nörddeutschen Bundes die Mehr— zahl der Deutschen daselbst am 25. August v. J. eine vorläufige Sammlung von 90 Pfd. St. unter sich veranstaltet und hierher über sendet. Durch Aufruf vom 2. November wurde von mehreren Deut- schen eine nochmalige Zeichnung zu Stande gebracht, welche die Summe von 164 Pfd. St. ergeben hat. Diese ist unterm 18. No— vember dem auswärtigen Amte des Norddeutschen Bundes in Wechseln zugeschickt und dabei das Bedauern ausgesprochen worden, daß die geringe Zahl und die geringen Mittel den dortigen Deutschen nicht gestattet haben, der treuen Anhängigkeit an das geliebte BVater= land einen beredteren Ausdruck zu geben. Die Beitragenden haben ihre Absicht ausdrücklich dahin erklärt, daß die eingegangene Summe zur Unterstützung der bedürftigen Wittwen und Waisen der in dem gegenwärtigen deutsch-französischen Kriege gefallenen deutschen Krieger verwendet werden soll.
— Die Einsendungen der Deutschen in Chili an Geldheiträgen zur Pflege der Verwundeten der gegen Frankreich kämpfenden deutschen Heere und zur Unterstützung der Familien deutscher Krieger bis zum 19. November haben die Summe von 51,893 Pesas ergeben,. Nach einem beigefügten Gabenverzeichniß haben hiervon gegeben Valparaiso 314483, die Provinzen Atacama S986, Santiago 3997 Rio Buena Y7oö0 Pefas 1c. Es geht daraus auch hervor, daß die Zahl der Deut⸗ schen in Chili sich auf 3874 berechnet.
— In Stockholm hatte sich zur Feier der Kapitulation von Paris und des Abschlusses eines Waffenstilistandes am Abende des 3. Fe⸗ bruar die hiesige deutsche Geselischaft in der Freimaurerloge zahlreich eingefunden und dazu unter Andern den Gesandten des Deutschen Bundes, Frhr. v. Richthofen, eingeladen; auch befand sich unter den Anwesenden der in Upsala ansässige Bruder des Generals v. Goeben. Der schöne Festsaal war reich und geschmackvoll ge⸗ schmückt an den beiden langen Seiten mit den Wappenschildern und Fahnen aller deutschen Staaten im Fond aber, den beiden Eingängen
egenüber, zwischen denen die Wappen und Flaggen Schwedens und hege n alis angebracht waren, erhob sich auf einer Estrade eine Säule mit dem Brustbilde Seiner Majestät des Kaisers und Königs, be⸗ kranzt mit Lorbeeren und umgeben von deutschen Fahnen und Blumen; rund um den reich illuminirten Saal zogen sich grüne Guirlanden.
Die zum Besten der Verwundeten veranstaltete Einsammlung ergab 355 Thlr. — ein Resultat, dessen Bekanntmachung mit Jubel begrüßt wurde. Nachdem noch mehrere Toaste ausgebracht waren, dankte der deutsche Gesandte im Namen der Betheiligten, erklärte / daß er denselben die ausgesprochenen Gefühle auf geeignete Weise mittheilen würde und brachte darauf einen Toast für das Wohl der
deutschen Gesellschaft aus.
Statistische Nachrichten.
Die Zahl der Einwohner der Vereinigten Staaten von Rordamerika betrug nach dem Census von 18.0 (im Ver- gleich zu 1860): Oestliche Staaten: Maine (628279) 630,423, New⸗ . (336 078) 318,300, Vermont . 3306585. Massachu⸗ setts U a3, dos) 114567 351, Rhode Island rc 6M) 2173306, Connec- licut I6GsM7) 537886 Total (3 135, 288) 349011851, Mittel · Staaten: ö 2 d06 370 3 515316, New ⸗ York (3 830 735 4 370, 8416,
ew Jerfey (663 M6) go 459, Delaware (1 12216) 125, 15; Total 7.5651, 346) Sols, 636. Westliche Staaten: Ohio 2, 9.5116) 2752. 302
llinols (i 7il.,ôl) 2527, 684. Indiana l 350 028) 11676046, Missour f „iSsz ol) 1703, 0900, Jowa 674 9183) 1M 903i, Michigan (749,113) 11843296, Wisconsin fr 5 88 I] 1055/06, California 8? 9 οποι 5b 208, Ranfas (107 206) 363,307, WMinnesota 7203) 456 873, Nebraska E28 84i) 123, 000, Oregon (21466) 90,922, Nevada (6857) 42,491
otal G 5,1955 13701,270. Südliche Staaten;: Kentutky (l 185/684 13323, 7. Tennessee ( 109/801) 1258, 326 Virginia (Ui 9g6 318 h ghrf Cee rrd n Geh ds 1b, rd äroiing, Cds cz; 1665 50, Alabama 1864 20 9075, Missifsippi C Il - 305) 83 4190, Texas (6046235) 707500, Maryland, (687 049) 781,055, Louisiang Cg Gs, 00M 716, 394, Süd Carolina 703 708 725. 000 Arkansaß ,. 186, 103, , . 189,995, 3 iS7o: 460 000; Total 0. 94 lLo85) 12 098,493. Territorien und Distrikt Columbia (295,275)
42. 500; Total Gl 443,322) 38 35, 153.
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