1024 1925
Eisenbahn- Prioritäts- Aktien und Obligationen.
7 Vr, beds - Mark. J. Serie 1/1 u. J. Bo 6 1439ba do. Il. Ser. à 62 Lhlr. do. S3 6
142 bꝛ do. Oblig. L. u. II. Ser. 1515b2 do. III. Ser. 1505bz do. IV. Ser. 6 25 ba Nie dersehlesische Lweigh So nz bꝛ do. Lit. D. S0 inn bz Oberschl. Lit. A.- .
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geld-Sorten und Banknoten.
. . Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger . ae, nn,, d, e , ur A8 ö Freitag den 10. Maͤrz.
Louisd' or. ... 11132 Fremd. Bꝛnkn. OG ba
eee, . p. ot 5 wr n, einlösb. 99e / G ,,,, grverelgns,,. 6 246 br Keibrger s.. , Allerhöchster Erlaß vom 1. Februar 1871 — be ‚ ; etreffend d ( ,. 9 4 . ö leihung der fiskalischen Gem ieh, den Bau und K . ö. ⸗ 2 einer Ehaussee im Fürstenthumer Kreise, Regierungsbezirk Cöslin, und Silber in Bꝛrr. u. n f. Bankpr. Thlr. 29.24. im Schlochauer Kreise, Regierungsbezirk Marienwerder, von Brücken- Linsfuss d. P. Bank f. Wechsel 4. f. ombard 5pCt. krug an der Cöslin-Bublißer Straße über Gerfin, Hahenborn, Dra— wehn und Groß ⸗Carzenburg nach Valdch burg
1871.
Befreiungen. Von Entrichtung des Halengeldes sind sowo ö den Eingang als für den Ausgang befreit: jf , . welche ohne Ladung in den Hafen einlaufen, um Fracht zu suchen und ohne an der Brücke anzulegen den Hafen wiederum ohne Ladung verlassen, 2) alle Fahrzeuge, welche wegen Seeschadens oder anderer Unglücksfälle, wegen Eisganges, Sturmes oder widriger Winde, so⸗
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do. Belg. Bankplãtae do.
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Augsburg, südd. ihr. Frankfurt a. M., südd. Währ.. Leipꝛig. 14 Thlr.
. Leipꝛig, 14 Thlr.
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do. Stargard- Posen do. Il. Em. ... do. III. Em... Ostpreuss. Südbahn
do. do. Lit. B.. Rheinische
do. v. St. garant
do. 3. Em. v. 58 u. 6h
do. ! ( Bergisch- Mark. 1. Ser. do. Il. Ser.
do. Ill. Ser. v. Staat 3ꝝ gar. do. Lit. B.
do. Lit. C.
IV. Serie
V. Serie
. VI. Serie Aach. Düsseld. IJ. Em. do. II. Em.
; do. III. Em. Düsseld.- Elbf. Priorit. . ; II. Serie
do. Nordb. Fr. W do. Ruhr. C.- K- GId. I. Ser. do. do. II. Ser. do. do. III. Ser. Berlin- Anhalter .... ..... do. 2 do. Berlin- Görlitz er Berlin- Hamburger do. Il. Em. B. Potsd. Magd.Lit. Au. B. do. Lit. C. .. do. Berlin- Stettiner I. Serie do. II. Serie do. kl. III. Serie do. kl. IVS. v. St gar. wn do. do. do. kl. G. ; o. Cöln- Crefelder Cõöln- Mindener
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II. Nichtamtlicher Theil.
Deutsche Fonds.
Gothaer St. Anl. ...
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Ausländische Fonds.
Neapol. Pr. A.-... 5
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Warschauer Pfandbr. 5 114. u. 1/10. S6 b⸗ 6
Schwed. 10 Rthl. Pr. A. — pr. Stick
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Eisenbahn- Stamm- Aktien.
Cref. Kr. Kemp. do. do. St. Er. Schweiz. Westb. Warsch.- Bromb. Wsch. Lid. v8t. g. Ungar. Gali... Oest.- Frz. St.- B.
pi. pro ids 18d iG
Prioritäten.
Dux-Bodenbach Fünfkirchen-Bares Galiz. Carl-Ludwi do. do. Kasehau- Oderberger Ostrau-Friedlander Ungar. Nordosthahn do. Ostbahn
Lemberg-Czerno wit? o. Il. Em.
do. III. Em. Mähr. - Schles. Centralbahn Nainz- Ludwigshafen Oestr. franz. Staatsbahn. Kronprint Rudolf - Bahn- do. 69er Südöstl. Babn (Lomb. ): do. Lomb. Bons 1870, 7d do. 8 6 do. do. v. 1876. do. do. v. 1877, 18 do. do. Oblig. . . .. Charkow-Asow do. in Lvr. Strl. à 6.24 Charkow-Krementschug. . Jelez-Orel . JelezWoronesch... Koslow-Woronesch Kurs k- Charkow Kursk- Kiev do. Mosco-Rjisan Mosco- Smolensk Poti - Tiflis Rjisan- Eoslo v Schuia- Ivano wo do. Wars ehau- Terespol. ... do. kleine Warschau-Wiener II. . ..
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Chicago South. West. gar. Fort Wayne Mouncie. .. Brunswick . . ...... Cansas Paeifie
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Bank- und Industrie- Papiere.
Div. pro Berl. Aquarium. do. Br. (Tivoli) do. Br. Friedrh. Badische Bank. — Böhm. Brauh.· G. Berl. Bock-Brau. Berl. Immobil.- G. do. Pferdeb. .. Dess. Kredit-B.. Effekt-Liz. Eichb. Elbing. Eisenb. B. Harpen. Bgb. Ges. Henrichshütte .. Hoerd. Hütt.- V. Mgd. E. Ver. -G. do. Bank ver.. Moldauer Bank. A. B. Omnibus- G. Brl. Passage- Ges.
Renaissance- G.. Obsehl. Eisenb.B. Pomm. Hyp. Etfd. Si ehs.Hyp.Pfdb. Berl. Wasser wb. B. Maschinen- G. Boch. Gussstahl Westend Km. -G. Vereinsb. Quist.. Wilbelmsbhütte .
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Berichtigung. Gestern * n, . .
Rechte Oder-LUferbahn 94 bez. Credit in Liquid. 154 etw. bez.
Berlin,
Redaction und Rendantur: Schwieger.
(R. v. Decker).
Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerel
Beilage
157 bz excl.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee im Fürstenthumer Kreise, Regierungsbezirk Cöslin, und im Schlochauer Kreise⸗ Regierungsbezirk Marienwerder, von Brückenkrug an der Cöslin-⸗Bublitzer Straße über Gerfin, Hohenborn, Drawehn und Groß - Carzenburg nach Baldenburg durch die Besitzer der Rittergüter Carzin und Ponikten, Zetthun, Zebelin, Gerfin,
ohenborn, Mühlenkamp, Drawehn, Vettinchen, Groß und Klein
arzenburg genehmigt habe / verleihe Ich hierdurch den Unternehmern, beziehungsweise dem Fürstenthumer und dem Schlochauer Kreise, welche die künftige chausseemäßige Unterhaltung der Straße innerhalb der bezüglichen Kreisgrenzen übernommen haben, das Expropriations-⸗ recht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau. und Unterhaltungs ⸗Ma— terialien, nach Maßgabe der für die Staats CThausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich bestimme Ich, daß die in den zusäßlichen Vorschriften zum Chausseegeld⸗ Tarif vom 29. Fe⸗ bruar 1849 zu bis 23 enthaltenen Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ w, , e n ren, ar . kommen
en. e ige Erlaß ist durch die Gesetz- Sam öffentlichen Kenntniß zu bringen. ö k
Haupt Quartier Versailles, den 1. Februar 1871.
Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel. Gewerbe und öffentliche Arbei und den Finanz Hein ßer. ffentliche Arbeiten
Den mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichtes vom 6 Februar c. Mir vorgelegten Tarif, nach welchem die Hafenabgaben in Flensburg, im Regterungsbezirke Schleswig, vom 1. März d. J. an gerechnet bis auf Weiteres zu erheben sind, sende Ich Ihnen, von Mir vollzogen, zur inn n , mn mene, (a. ,.
eser Erla mit dem Tarif durch di = vero licher f ch die Gesetz Sammlung zu Hauptquartier Versailles, den 13. Februar 1871.
Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentli und den Finanz Meinister⸗ . ffentliche Arbeiten
a. .
Tarif, nach welchem die Hafenabgaben in Flensburg, vom 1. Mär 1871 an gerechnet, bis auf , zu J ö. sind. . An Hafengeld wird entrichtet. J. von allen Schiffsfahrzeugen, welche an die Brücke kommen oder innerhalb der Linie von
der Batterie bis Kielseng im Hafen löschen oder laden; I) von 3 Lasten Tragfähigkeit und darunter, wenn sie beladen 3 Eingange 1 Sgr., beim Ausgange 1 Sgr., für jedes Anmerkung: Fahrzeuge der vorstehend näher bezeichneten Art
bleiben von der Abgabe befreit, wenn sie . . . sind.
„Y). Von mehr als 3 Lasten bis zu einschließlich 40 Lasten Trag- fähigkeit: a) wenn sie beladen sind:; beim Eingange 2 Sar, beim n a nge 2 Sar; b) wenn sie Ballast führen oder leer sind; beim nn. Sgr., beim Ausgange 1 Sgr. für jede Last der Trag- 3) Von mehr als 40 Lasten Tragfähigkeit: a) wenn sie beladen . 3 ech, ö 4 66 , .. 4 8 1 sie
ühren oder leer sind: beim ingange 2 Sgr., beim Aus 2 Sgr. für jede Last der Tragfähigkeit. ö. 3. H. Ausnahmen, I) Schiffe, deren Ladung im Hanzen das Ge⸗ wicht von 40 Centnern nicht übersteigt, haben das Hafengeld nur nach den Sätzen für Ballastschiffe zu entrichten. 2, Schiffe von mehr als 40 Lasten Tragfähigkeit, wenn sie eine Fahrt zwischen Häfen des Bundesgebietes ohne Berührung fremder Häfen machen, entrichten
nur die Hälfte der vorstehend unter 1. Za und b festgesetzten Abgabe.
3) Schiffe, deren Ladung ausschließlich in Dachpfannen, Dachschiefer Cement, Bruch, Cement, Gyps .! Gäan . Tl enn, , oder Pfeifen erde, Seegras, Sand, Brennholz, Torf, Rohschwefel, Salz, Heu, Stroh, Dachroth, Dünger oder frischen Fischen besteht, haben das Hafengeld nur nach den ätzen für Ballastschiffe zu ent- richten. Für Fahrzeuge, welche den Hafen zu Flensburg regel mäßig oder häufig im Jahre besuchen, kann nach Wahl anstatt der tarifmäßigen Abgabe für jede einzelne Fahrt eine jährliche Abfindung entrichtet werden, deren Höhe durch Beschluß der städtischen Behörden, unter Vorbehalt der Genehmigung der Regierung, festzusetzen ist. usätzliche Bestimmungen. 1) Soweit in diesem Tarife die Schiffslast den Erhebungsmaßstab bildet, ist darunter die preußi⸗ sche Schiffslast von 46000 Pfund zu verstehen. Y) Bei Berechnung ö ö 6 6 ö einer halben Last oder mehr st gerechnet, kleinere Bruchtheile dagege = rechnung gelassen. ehen ö
wie alle Fahrzeuge, welche nur um Erkundigungen einzuziehen
Ordres in Empfang zu nehmen, in den n k 6963 3 selben, ohne an der Brücke anzulegen, sowie ohne Ladung gelöscht eder eingenommen und ohne die Ladung ganz oder theilweise ver- äußert zu haben, wieder verlassen, 3 Fahrzeuge von 40 Lasten oder weniger Tragfähigkeit, wenn sie auf der Fahrt nach einem anderen Hafen des deutschen Bundesgebiets in den Flensburger Hafen ledig- lich zu dem Zwecke einlaufen, um eine den zehnten Theil ihrer Trag⸗ fähigkeit nicht übersteigende Beiladung zu löschen oder einzunehmen; Fahrzeuge, welche zur Hülfsleistung bei gestrandeten oder in Noth befindlichen Schiffen aus- oder eingehen, wenn sie nicht zum Löschen oder Bergen von Strandgütern verwendet werden; 5) Schiffsgefäße, welche Staatseigenthum sind, oder lediglich für Staatsrechnung Gegenstände befördern, jedoch im letzteren Falle nur auf Vorzeigung von Freipässen; 6) alle Lootsenfahrzeuge, soweit sie nur ihrem Zwecke 5 benutzt werden; 7) Fahrzeuge bis zu einschließlich 3 Lasten Tragfahigteit bei ihren Fahrten nach und von den im Hafen liegenden Schiffen; 8) Böte, welche zu den der Abgabe unterliegenden Schiffen gehören ĩ 9) alle Fahrzeuge, welche lediglich zur Fischerei benutzt werden; 19 Fahrzeuge, welche Sand, Steine 2 holen und ohne die . . ir n dann ilfe . . andere, innerhalb
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K nge e 5 abgeben. nn n,
Zusatz, assagiet Dampfschiffe erlegen die tarifmäßige nach ihrer Lastenträchtigkeit, eine Ermäßigung kann a,,, obigen Bestimmung suh 4 der »Ausnghmen« eintreten.
II. Wenn Schiffe, sei es, daß sie ihre Ladung im Hafen verhan-⸗ deln oder aus anderen Gründen länger als 3 Wochen zum Löschen oder Laden an der Brücke liegen, so wird für jede Woche über diesen Zeitraum entrichtet: für jede Last 1 51 und wird ein Theil der Woche für eine ganze Woche gerechnet; Ill. An Winterlagergeld sind von den Schiffen für jede Last 2 Sgr. zu bezahlen.
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 13. Februar 1871.
L. S (gez.) Wilhelm.
(ggez. Graf von Itzenplit. Camphausen.
Nicht amtliches.
Frankreich. Paris, 6. März. In Paris sin zwei Infanterie⸗Regimenter . . ; 6 nison zu verstärken. Es sind die Regimenter 45 und 46. Drei andere Regimenter, Nr. 76, 8 und 42, werden sofort erwartet. 28 Mobil-Regimenter verließen gestern Paris. Man glaubt, daß bis Ende dieser Woche Paris von diesen Provinzialtruppen gänzlich frei sein wird. Die Forts des linken Seine-Ufers sind von den Deutschen bereits vollständig geräumt. Den Mont Valsrien verließen die Deutschen unter klingendem Spiel.
— Das » Journal des Débats« schreibt: »Der wichtigste Bericht, welcher der Nationalversammlung vorgelegt werden wird, ist der über die Finanzen, welchen Leon Say redigirt hat. Die Aufgabe war schwierig, denn viele Aktenstücke fehlen. Von 20900 Kontrakten, die in der Ausführung waren, sind nur 4909 mit den nothwendigen Dokumenten ausgestattet; die Prüfung erheischt viele Zeit. Die Ausgaben für den Krieg belaufen sich auf über 2 Milliarden; die Mobi⸗ lisation der Nationalgarde wird außerdem auf hundert Millionen geschätzt, von denen 66 an den Stgatsscha gezahlt worden sind. Das Ausgabe⸗Budget für 1879 biete ein Defizit von 309 Millionen und das von 1871 über— steigt wegen der Verringerung der Einnahmen schon ein Defizit von über 160 Millionen. Man bezahlte einen Theil der Aus⸗ gaben mit den außerordentlichen Hülfsquellen, welche die letzten Änleihen geliefert. Die Anleihe Lauriers, die 250 Millionen betragen sollte, hat in Wirklichkeit nur 290 Millionen ergeben; die in Umlauf befindlichen Schatzscheine haben um mehr als 100 Millionen zugenommen; die Bank von Frankreich hat mehr als 900 Millionen geliehen. Wenn der Krieg fortgedauert ,. . , an . Hülfsquellen am 6. März ö
gewesen. Von diesem Tage an würde das Defizi 10 Millionen Pro Tag . ö
— S. März. (W. T. B) Sämmtliche Maires haben einstimmig die Ansicht ausgedrückt, die National- garde werde die ,, Kanonen ohne Zwan , . . Bataillone haben den General
urelles de Paladine zu seiner Ernennung zum Chef der Pariser Nationalgarde beglückwünscht. Die Regierung beob⸗- achtet eine versöhnliche Haltung und hat erklärt, nur allmäh⸗
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