1871 / 72 p. 13 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den wurde. Aber auch einer weiteren Ausdehnung erschien die Marke fähig; sie wurde erblich, ging auf die Familie des ersten Eigenthümers über, trat sodann in den Gebrauch juristischer Personen und heftete sich endlich an das Grundstück. Während nun die in Rede stehende Erscheinung schon in verschiedenen Richtungen bis zum 6. und 5. Jahrhundert zurückreicht, da⸗ mals jedoch nicht in ihrer eigentlichen Bedeutung auf⸗ tritt, treffen wir feste Zeichen gewisser Personen erst im 13. Jahrhundert, allerdings hier schon bestimmt verwendet und so gestaltet, daß man sie deutlich von Gemeinzeichen, Buch— staben, Monogrammen oder Bildern zu unterscheiden im Stande ist.

Im ersten Buche werden die Signa der Volksrechte, die Handzeichen der Urkunden, besonders die unterfertigten Kreuz- zeichen besprochen, sofern sie im Deutschen Reich und im Norden in der hierher gehörigen Beziehung und für den Zeit⸗ raum his zum 13. Jahrhundert auftreten.

Nachdem sodann für die Marken im Jahre 1260 ein ganz bestimmter Nachweis ihrer Existenz gefunden worden, behan⸗ delt das zweite Buch ausführlich und mit interessanten Resulta— ten die geographische Verbreitung der Hausmarken mit Angabe aller Oertlichkeiten, wo dieselben vorkommen, nebst der Art und Weise ihres Erscheinens. Es konnten hier Hausmarken nachgewiesen werden aus Island, Schweden, Norwegen, Dänemark, Liv., Esth⸗ und Kurland, sodann aus fast allen Landestheilen des Deutschen Reichs, aus der Schweiz und einigen Strichen Ober-Italiens und Frankreichs, einmal auch aus

Attika. Bemerkenswerth ist dabei, daß sich im Allgemeinen

eine große Uebereinstimmung des Gebrauchs und der Form der Marken zeigt.

Das folgende Buch erörtert die äußere Erscheinung der Marken, die Personen, welche sich der Zeichen bedienen und deren Verwendung. Zuerst werden die verschiedenen Benennun— gen aufgeführt, unter denen die der Haus- und Hofmarken die verbreitetste ist. Sodann bespricht der Verf. die mannigfache Ge⸗ stalt der Marken, wobei der nahen Verwandtschaft mit den Runen ausführlich gedacht wird. Interessant ist der Abschnitt, welcher sich über die Beziehung der Hausmarke zum Wappen, also über die Heraldisirung derselben verbreitet, wobei sich er⸗ giebt, daß sich nicht selten Wappen sinden, welche lediglich statt eines Wappen bildes, eine Wappenmarke enthalten. Es folgt dann ein lehrreiches Kapitel über das Anbringen der Haus—⸗ marken. Während das Einschneiden in die mannigfaltigsten Gegenstände (in alle Arten Holzwerk und in die Ohren oder Schwimmhäute von Thieren) die größte Verbreitung gefunden hat, kommen daneben noch unzählige andere Methoden vor, unter denen das Einpflügen in Ackerstücke und Wiesenflächen besonders eigenthümlich ist. Auch gegossen, gemeißelt, gestickt, eingeprägt kommen dieselben vor. Nicht selten wird auch die Hausmarke zuerst anderweitig ausgeführt, und sodann erst mit dem eigentlichen Objekt der Bezeichnung in Zusammenhang ge— bracht, z. B. auf den Schellen, welche in Tirol den Thieren umge⸗ hängt werden.

Der nächste Abschnitt berührt, wie oben bemerkt, die Personen, welche sich der Marken bedienen. Wir sehen hier die Geistlichkeit, den Adel, den Bürgerstand, Patrizier, Gelehrte, Künstler, Kaufleute, Handwerker, auch das weibliche Geschlecht, hauptsächlich aber das Landvolt, endlich die juristischen Per sonen in ihren mannigfaltigen Erscheinungen als Führer von Hausmarken auftreten. Bemerkenswerth ist sodann das Kapitel, welches von der Vererblichkeit des Zeichens ausführlich handelt, und wo nachgewiesen wird, daß häufig dieselbe Marke sich mit ganz kleinen Zuthaten oder Abänderungen durch viele Generationen verpflanzt hat.

Der dritte Abschnitt behandelt die Verwendung der Zeichen mit Unterscheidung von vier Gruppen der Anwendung als Daseins⸗(Zustands⸗), Willens⸗, Vermögens und Urheberzeichen. Aus dem reichen, dazu herangezogenen Material sei hier nur hingewiesen auf den Theil, welcher, bei Gelegenheit der Vermögenszeichen, der Holzmarken gedenkt, d. h. der Zeichen, mit denen man das gefällte und zu flößende Holz merkt, auf die reichen Mittheilungen über Waarenzeichen, so wie auf die Besprechung der Steinmetzzeichen. Der Verfasser weist Steinmetzzeichen nach schon an römischen Bauwerken, verfolgt sie durch das frühe Mittelalter bis ins 13. Jahrhundert, giebt dann eine Geschichte der Bauhütten, und stellt ein Verzeichniß aller Orte auf, an deren Bauwerken dergleichen Zeichen gefun⸗ den werden. Im 16. Jahrhundert erreicht das Steinmetzzeichen⸗ wesen seinen Höhepunkt, läßt sich jedoch noch bis auf die Gegenwart konstatiren. .

Im vierten Buche wird die juristische Bedeutung der Haus— marken erwogen. Es ist bemerkenswerth, daß, während in der germanischen und altseandinavischen Epoche das geschriebene Recht vielsach eine Quelle für das juristische Element bietet, im Deut— schen Reiche des Mittelalters und der neueren Zeit die Gesetz⸗

gebung dagegen nur wenige Anhaltspunkte bietet, und daher ie Rechtsgewohnheit hier eine besondere Berücksichtigung ver⸗ dient. Es werden deshalb darin die verschiedenen Gesetzgebungen, alte wie neue, so weit sie sich mit dieser Materie beschäftigen, nach mehreren Richtungen hin behandelt, z. B. wo sie sich auf Marken als Zeichen der Willensertlärung, als Eigenthums— zeichen oder Zeichen der Besitznahme u. s. w. erstrecken; auch werden diejenigen Gesetze beleuchtet, welche den Gebrauch der Marken als Ursprungszeichen vorschreiben, und zwar haupt⸗ sächlich bei den Fabrikaten der Goldschmiede, und welche als Schutz für das fakultative Aufsetzen der Marken auftreten.

Das fünfte und letzte Buch endlich giebt die Geschichte der Hausmarken in den letzten Jahrhunderten und bringt das all— mähliche Zurücksinken der alten Gewohnheit, Haus- und Hof⸗— zeichen zu führen, zur Anschauung. Am Ende des 16. Jahr— hunderts befand sich der Gebrauch auf seinem Höhepunkt und durchdrang die Volkssitte in weitestem Maße. Seit dem aber verdunkelt sich die Tradition, der dreißigjährige Krieg zerstört viele mit dem alten Zeichen versehene Häuser, das feste Band des Zunftwesens lockert sich, die sich mehr und mehr verbrei⸗ tende Schreibfertigkeit endlich und mancher andere Grund ver— drängt allmählich die alte, gute Sitte. Zuerst wer— den hier die anderweitigen Bezeichnungen, wie Gemeinzeichen, Buchstaben, Zahlen, Bilder besprochen, welche die Haus⸗ marken in den Schatten zu stellen im Stande waren, unter ersteren vornehmlich die drei Kreuze der Analphabeten, ferner die Initialen, welche zuerst neben der Marke angewendet werden, dann aber selbständig auftreten. Auch die Zahlen waren anfangs nur Mittelglied, dann aber verdrängen sie, wie z. B. durch die Nummerirung der Häuser, die Zeichen völlig. Vielfach aber sind die Marken auch ganz geschwunden, ohne daß ein Ersatz, wie der eben er⸗ wähnte, dafür erschien; dies geschah hauptsächlich durch Auf⸗ hebung der Feldgemeinschaft, seit das Vieh, welches sonst auf die gemeinsame Weide getrieben wurde und die Marke seines Eigenthümers als Unterscheidungsmerkmal trug, keiner speziellen Bezeichnung mehr bedurfte, dann aber nicht minder durch viel— fache Neubauten, wobei mit den alten Baulichkeiten auch die alte Marke verschwand. Das letzte Kapitel stellt alle Fälle zusammen, in denen die Marke noch heute in leben— digem Gebrauche steht, und zwar zunächst die Orte, wo sie noch vorkommt, und dann die Weise der heutigen Anwendung. Letztere ergiebt doch noch einen mannigfaltigen Gebrauch der Marken, sowohl Seitens der Personen, welche sich derselben bedienen, als auch in ihrem Erscheinen als Willens‘, Eigen⸗ thums⸗ und Erzeugnißzeichen, auch die Handwerkszeichen sind noch keineswegs ganz verschwunden.

Auf den beigegebenen 44 Tafeln sind über 3500 Marken⸗ zeichen sauber und übersichtlich dargestellt. Die jeder Tafel außerdem beigefügte Erläuterung giebt noch einmal in sorgfältiger Weise Aufschluß fast über jede mitgetheilt Marke. In den meisten Fällen konnte sogar der Name des Inhabers der Marke oder die sonstige Bedeutung der ein⸗ zelnen Zeichen angegeben werden. Speziell weisen wir auf Tafel 43 und ihre Erklärung hin, die uns nach den Angaben der sogenannten Thorner Rolle die Art und Weise mittheilt, wie man die von einem Unfall betroffenen Schiffsgüter behufs der Reklamation verselben signirte. Auch Tafel 43 und 44 sind bemerkenswerth; erstere wegen der dargestellten Abwand⸗ lungen einzelner Marken bei ihrer Vererbung und Ver—⸗ zweigung in der Familie, und letztere wegen der Holzzeichen, welche oben besprochen wurden.

Aus dem Lande Wittekinds. (Siehe Besondere Beilage Nr. 9.) 11

Auch bei Bobeloh in der Nähe von Meppen wird eine Wittekindsburg gezeigt, ebenso im sogenannten Gehn im Amte Fürstenau, ferner im Amte Vörden bei Schagen, an der Porta Westphalica und in Iserlohn. Als dem Wittekind die Feinde zu mächtig geworden, ward er eine Weile nicht gesehen. Es hieß, er sei hingeflohen zu entfernten Freunden. Er war aber daheim und weilte verborgen auf zwei Gütern, nämlich abwechselnd auf der alten Bergfeste, welche westlich von Lübbeke, oberhalb des Dorfes Mehnen lag und deren Stätte jetzt -Babilonie heißt, und in der Burg, welche auf dem Werder stand, etwa da, wo jetzt Rehme ist. Oft ritt er in jener Zeit von dem einen dieser Orte zum andern hinüber, allein immer nur des Nachts und nie anders, als mit verkehrt auf⸗ gelegten Hufeisen. Auch in der Höhle in der Walllücke hielt er sich einst verborgen. Da, wo jetzt am Fuße des Marga⸗ rethenberges, der sonst Wekings⸗(Wittekinds Berg hieß, das malerisch gelegene Wedigenstein in das herrliche Weserthal hinabschaut, da hatte Wittekind ein steinernes Waldhaus. Der

hohe Esch bei Hücker, von welchem man den größten Theil des fruchtbaren Hügellandes zwischen dem Süntel und Osning überschaut, war auch ein Lieblingsaufenthalt desselben. Hier, gerade an der Stelle, wo jetzt das Wahrzeichen des Gaues, die weithin bekannten Buchen, stehen, hatte der König sich einen Thurm gebaut, der ihm auf die blühenden Fluren eine köstliche Aussicht gewährte. Und so werden der Orte und Plätze, an die sich Wittekinds Name in der Erinnerung des Volkes noch heute knüpft, außerdem noch gar manche erwähnt. Selbst bis ins Oldenburgische finden sich die Spuren des Helden. Von Wigald, allerdings irrthümlicher Weise für den Vater Witte— tinds ausgegeben, wird der Name der Stadt Wildeshausen (Wigaldishausen) abgeleitet aber jedenfalls lagen in dieser, auch durch kolossale Steindenkmale ausgezeichneten Gegend Witte⸗ kindsche Erbgüter, im Besitze seiner Enkel.

Als endlich der alte Held heimgegangen, da ist sein Leich— nam in der Kirche zu Enger beigesetzt worden. Die Kirchthür an der Westseite, durch welche der Sarg hineingetragen, ist sofort zu⸗ gemauert und bis auf den heutigen Tag nie wieder geöffnet worden. Die Mitte, wo der Leichnam aufgebahrt war, um die Bezeugungen der Liebe und Verehrung zu empfangen, heißt noch immer die Leichdehl. In einem kleinen Gewölbe am Chore ist der Sarg beigesetzt, und bald errichteten die Seinen über dem Grabe auch ein Denkmal, das Kaiser Karl IV. im Jahre 1377 hat erneuern lassen. Da liegt das steinerne Bild Wittekinds mit dem Angesichte gegen Morgen gerichtet, auf dem Haupte mit kurzem Haar die Mitra, den Leib in ein weites, bis auf die Fuße reichendes Gewand gehüllt und in der Linken das Scepter so ruht er dort, nachdem die einstmals nach Herford entführten Gebeine an die alte Stätte wieder zurückgebracht worden, noch heute den späten Enkeln zur Mahnung und Verehrung.

Am reichsten strömt der Quell der Sagen über Karl den Großen und Wittekind in der Umgegend von Osnabrück selbst. Hier knüpfen sie sich auch fester an bestimmte Plätze und Denk- mäler. Anderthalb Stunden von der Stadt im sog. Hön, auf Grund und Boden des Gutes Honeburg liegt östlich der Chaussee nach Bramsche der Karlstein, ein mächtiges Hünen⸗ grab mit drei gewaltigen Decksteinen, dessen größten der Sage nach Karl der Große zum Zeichen des Sieges über die Sachsen mit der Reitgerte sprengte. Dem Denkmale schräg gegenüber westwärts ist der Platz, wo nach volksthümlicher Ueberlieferung im Osnabrücker Lande das erste Meßopfer gehalten wurde: ein Rund, durch dicht umpflanzte Buchen gebildet, daher ton teggen (10 Böken (Buchen) genannt. Die Wittekindsburg bei Rulle und der Schlagvorderberg sind schon erwähnt; be— merkenswerth sind noch Wallenhorst mit der angeblich ältesten Kirche des Landes und Belm, wo Wittekind getauft sein soll. Auf dem Ruller Esch liegt das angebliche Grabmal der Gheva, der Gemahlin Wittekinds ein Hünengrab, die Steine theil⸗ weise schon gesprengt, die Decksteine von dickem Gebüsch um— wuchert, von ansehnlicher Größe. Sonst heißt es:

Gheva sin werde frowe

Wart to Bettelaheim to rowe

Begraben bi Osenbrücke.

Over sele God gheve glücke. Bettelaheim, Bethlehem, ist Belm. Nach Andern liegt in jenem Hünengrabe die Tochter Wittekinds, und ebenso streitet mit Belm um die Ehre, der Taufort Wittekinds zu sein, Bergkirchen.

Als Karl in dies Land kam, lagerte er zu Welplage auf der Haar, und so groß war seine Reiterei, daß die Roßäpfel drei Fuß hoch den Erdboden bedeckten. Der Ort heißt seitdem »Kerlshaara, und der, wo die Feldschmiede gestanden: »die alte Schmiede

Auf dem Gablin zu Hunterort im Kirchspiel Wersen sind noch alte gewaltige Schanzen. Sechs Gräben und sechs Wälle ziehen sich von Süden nach Norden quer über den Berg zu beiden Seiten herab bis in die Niederung und theilen denselben in eine östliche und eine westliche Hälfte. An der östlichen Ab- dachung des Berges liegen sechs große Urnenhügel und eine Brandstätte für die Todten. Am nördlichen Fuße desselben befinden sich die Trümmer eines zerstoͤrten Steindenkmals im Fahrwege und nordöstlich davon an dem nahe gelegenen Rothenberge ein großer Opferstein mit 12 Decksteinen, von 24 Steinsitzen umgeben. Hierunter ruht, so versichert die Sage, in einem goldenen Sarge Witte kind. Nach einer anderen Sage indessen ist er gar nicht ge⸗ storben. Zwischen Lübbeke und Mehnen liegt, wie oben er— wähnt, nahe an der Bergreihe ein Hügel, der die Babilonie genannt wird. Einst hatte hier Wittekind eine mächtige Burg, die nun versunken ist. Aber der alte König sitzt darinnen und harrt, bis seine Zeit kommt. Auch ist eine Thür vor⸗ handen, welche von Außen in den Hügel und zu dem Palaste führt, allein nur selten geschieht es, daß ein besonders Be—

günstigter sie erblickt.

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Zur Statistik des Weinbaus in Preußen.

Die bereits von Dieterici angestellten statistischen Ermittelungen über den Weinbau in Preußen, sowie die hieran antnüpfenden späte⸗ ren statistischen Arbeiten beziehen sich nur auf die alten Provinzen des preußischen Staats und lassen die für den Weinbau wichtigste Provinz, Hessen ⸗Nassau, unberücksichtigt Andererseils sind auch die Weinsteuer - Kataster, welche das amtliche Material für die Statistik des Weinbaus in den alten Provinzen lieferten, zeit Aufhebung der Weinsteuer (1. Juli 1865) außer Gebrauch gesetzt. Die Statistik Preußens zeigte daher hinsichtlich des Weinbaus eine Lücke, die jetzt durch einen in der Zeitschrift des Königlich preußischen statistischen Bureaus veröffentlichten Aufsatz so weit ergänzt ist, wie es nach dem vorhandenen Material (Dr. Dünkelbergꝛ »Skizze der klimatischen, Boden und Kulturverhältnisse des Rheingaus «, den von dem Mi— nisterium für die landwirihschaftlichen Angelegenheiten Ende 1868 veranlaßten Erhebungen über den Umfang des Weinbaus und den alten Weinsteuer⸗Katastern) möglich war. Wir entnehmen diesem Aufsatz die nachstehenden Angaben:

Das gesammte Weinbau Areal berechnet sich für, Preußen auf 74/644 Morgen, wovon auf die alten Provinzen 60899 M., auf die Herrschaft Meisenheim 1433 M., auf das ehemalige Herzog— thum Nassau 11073 und auf das ehemalige Kurfürsten thum Hessfen 1234 M. fallen. Diese Zahlen beruhen für die 8 alten Provinzen und die Herrschaft Meisenbeim auf den Weinsteuerkatastern auf dem Jahre 1864, für Hessen - Nassau dagegen auf aktenmäßigen Tabellen aus dem J. 1865, dürfen daher schon wegen dieses Zeitunterschiedes nicht als absolut genau betrachtet wer⸗ den. Ueberdies finden sich auch in den für die alten Provinzen zu Grunde gelegten Zahlen (60,399 M) Abweichungen von den Resul— taten der Ermittelungen des Ministeriums für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten aus dem Jahre 1868, die dadurch veranlaßt sind, daß die nicht zum Keltern bestimmten Flächen Weinland bei der einen Aufnahme oder in der einen Gemeinde mitberechnet, bei der anderen aber außer Ansatz geblieben sind. Für das ehemalige Kur⸗ fürstenthum Hessen ist die mit Wein bebaute Fläche nur aus dem produzirten Guantum nach einem Durchschnittssatz berechnet. Des- halb kann die in Preußen mit Wein bebaute Fläche nur rund auf 75 000 M. angenommen werden.

Bei einem Durchschnittsertrage von 7 Eimern pro Morgen und einem Preise von 5 Thaler pro Eimer 60 Quart) berechnet sich die jährliche Weinproduktion Preußens im Durchschnitt auf 52,500 Eimer oder 21625, 000 Thaler. Die Fläche von 75 000 M. entspricht 19,149 Hektaren In Frankreich dienen (1869) 2407200 Hektaren dem Wein- bau, also mehr als 120mal sopiel Land wie in Preußen. Der Werth der Weinernte in Frankreich war im J. 1869 2,130 000 000 Francs, also mehr als 200mal soviel als der Ertrag einer Durchschnittsernte in Pteußen (843,750 Francs) Hierbei ist indessen zu berücksichtigen, daß von der im J. 1869 auf 71 Millionen Hektoliter geschätzten Ge—⸗ sammtproduktion Frankreichs 98 pCi. Weine zum Preise von durch- schnittlich nur 30 Francs sind, was dem Durchschnittspreis der preu— ßischen Weine, der sich auf 27,2 Francs pro Hettoliter stellt, ziemlich nahe kommt. Ebenso steht Preußen im relatiwen Ertrage Frankreich ziemlich gleich: dort berechnet sich die Durchschnitisernte auf 27,4 Hektel. pro Hektar; in Frankreich stellte sie sich 1869 auf 29,5 Hektol. pro Hektar Frankreichs Uebergewicht im Weinbau liegt daher fast ausschließlich in der ungleich größeren mit Wein bestellten Fläche und nur zum geringsten Theil in dem Anbau feinerer Sorten.

Die mit Wein bebaute Fläche in den alten Provinzen vertheilt sich auf die einzelnen Regierungsbezirke und Kreise nach dem Kataster von 1864, wie folgt: I Potsdam: Kreis Westhavelland (3 Ge—⸗ meinden), Osthavelland (i2 Gem.), Stadt Potsdam (267,2 Morgen), Kr. Zauche Belzig (Stadt Werder mit 106528 M.), Nieder ⸗Barnim (1 Gem.), Teltow (2 Gem.), Jüterbog (6 Gem., darunter Stadt Jüterbog mit 160 M.), zusammen 1773, Morgen. 2) Frank⸗ furt a. O.: Kreis Landsberg (1 Gem.), Friedeberg (4 Gen.), Lebus (1 Gem.), Königsberg (1 Gem), Gaben (33 Gem., darunter Stadt Guben mit 28211 M.), Sorau (7 G), Crossen (G50 G., darunter Stadt Crossen mit 206,2 We., Sternkerg (52 G.), Züllichau (69 G., darunter Stadt Züllichau mit 594, M., Tschicherzig mit 15136 M., Radewitsch 117,3 M.), Lübben (13 G), Kalau (14 G)), Luckau (19 G), zusammen 2627 M. 3) Posen: Kr. Kosten d G.), Meseritz (7 G.), Mogilno (1 G.) Fraustadt (1 G.), Bomst (57 G., darunter Stadt und Gut Bomst 145,3 M.,, Cbhwalim 127,33 M, Stadt Kopnitz 132 M), Birnbaum (65 G.), Buck (7 G.), zusammen 7434 M. 4 Liegnitz: Kr. Grünberg (58 G., darunter Stadt Grünberg 2865,ů? Pe, Heinersdorf 124,3 M. Krampe 106,9 M., Kühnau 198 WM., Lansits 248,7 M., Poln gterttow 110, M., Sawade 205,5 M., Schertendorf 102,1 M.), Freystadt (23 G, darunter Stadt Beuthen 228 M.), Glogau (3 G.), Sagan (14 G.), Sprottau (1 G.), Hoyers-⸗ werda (4 G) zusammen 5987,8 M. 5) Oppeln: Kr. Groß⸗Strehlitz (1 G.), 18,5 M. Merseburg: Kr. Naumburg (23 G., darunter Alten⸗ burg 120,7 Ve, Roßbach 135,8 M., Groß Jena 185. M), Weißenfels (11 G.), Merseburg (4 G.), Eckardsberga (8 G.), Zeitz (2 G.), Torgau (8 G.), Stadt Halle (nur 0, M.), Saalkreis (4 G.), Mansfelder Seekreis (18 G. darunter Höhnstedt 164,K,7 Me.), Querfurt (32 G., darunter Frey⸗ burg 208,9 M.), Wittenberg (13 G. , Delitzsch (2 G.), Bitterfeid (Z G.), Schweinitz (13 G, darunter Jessen 180, M., Schweinitz 135,2 M.), Liebenwerda (18 G., darunter Gröden 1001 M.) zusam⸗ men 29743 M. 7) Er furt: Kr. Langensalza 1 G), Weißensee 5 G.), Stadt Erfurt 1066, M., zusammen 145, M. 8) Cöln: Kr. Bonn (26 G), Sieg (18 G., darunter Königswinter 26354 M Hon⸗ nef 315,6 M., Menzenberg 191,5 M., Ober- Dollendorf 238 M. Nieder Dollendorf 205, M.), Euskirchen (2 G.), zusammen 1730,3 M. 9) Aachen: Landkreis Aachen (1 G.), Kr. Düren (4 G.), zusammen

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