1871 / 76 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Schema A. riori täts Obligation furter , Gesellschaft über

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für das Jahr sind gegen die

. Juli jeden Jahres zahlbare

ausgegebenen halbjähriaen —ĩ a Nordhgusen de Gesellschaft. Die Tirektion. NN

facsimilirt. Controle fol.... Der Controlbeamte NN .

tempel. NN K facsimilirt.

; ö.. k. Dieser Obligation sind 20 Zinscoupons für 1 ahre, vom . 1971 bis 31. Dezember 1880, beigefügt.

Sgr. Schema ßB. . Serie J. ..... ter Zinscoupon zur fünfprozentigen Prioritäts - Obligation der Nordhausen ˖ Erfurter Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

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wenn er nicht binnen Verfallzeit zur

Zwei Thaler fünfzehn Silbergroschen hat Inhaber dieses ab bei unserer Gesellschaftskasse

n nach der räsentirt wird.

zu erheben. Nordhausen, den ten 18. Die Nordhausen Erfurter Eisenbahn⸗Gesellschaft Der Verwal ungsrath. Die Direktion.

NN. NN.. facsimilirt. facsimẽelirt. Ausgeferiigt: Controle fol. .....

Schema C. Talon

ö gen Prioritäts Obligation M..... der Nordhausen⸗ ö J 6. Eisenbahn ˖ Gesellschaft, über 100 Thaler Preußisch Courant. alon nach Maßgabe des §8 3 18.. bei unserer Gesellschafts

Dieser Zinscoupon wird ungültig

4 Jahre Zahlung p

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ten sen Erfurter Eisen (Trockener Stempel) Der ö facsinilirt. Aus gefertigt: Controle fol

facstmilitt.

Nicht amtliches.

Berlin, 16. März.

Gemäß Artikel VII. der Friedenspräliminarien vom 26. Februar 1871 soll die Eröffnung der Verhandlungen, betreffend den definitiven Frieden, welcher auf Grundlage vorgenannter Prälimingrien abzuschließen ist, nach Ratifi⸗ katißn der letzteren durch die Nationalversammlung zu Bor⸗ deauz und Seine Majestät den Deutschen Kaiser, in Brüssel stattsinden. Nachdem diese Ratifikationen am 1. März in Bordeaux und am 2. in Versailles vollzogen worden, sind nun⸗ mehr von den beiderseitigen Regierungen zur Führung der weiteren Verhandlungen Bevollmächtigte ernannt worden und zwar französischerseits der bisherige Gesandte in Athen, Baude, unter Ernennung zum Gesandten in Brüssel, General Callis, de Goulard, Mitglied der National ⸗Versammlung, und Deelerg Botschafter, und von Seiten des Deutschen Reiches als Spezialbevollmächtigter der bisherige Gesandte des Norddeut. chen Bundes in Rom, Harry Graf von Arnim, sowie der Norddeutsche Gesandte am Königlich belgischen Hofe, von Balan. Erst nach Abschluß und Ratifikation des definitiven Frie⸗ densvertrages wird gemäß Artikel VIII. der , . Präliminarien die Administration der Departements, welche noch von deutschen Truppen besetzt bleiben sollen, den franzöͤ⸗ sischen Behörden wieder übergehen werden. Die Räumung der französischen, bei Abschluß der Prä— liminarien durch die deutschen Truppen besetzten Gebiete sollte laut Ärt. II. derselben nach Ratifikation des Vertrages vom

26. Februar Seitens der in Bordeaux tagenden Natienal-= versammlung beginnen. Dem entsprechend haben, wie es in dem eben angezogenen Art. III. ausgesprochen, die deutschen Truppen am 3. MRärz das Innere der Stadt Paris sowie un mittelbar darauf die am linken Ufer der Seine belegenen Forts verlassen und alsdann successive die Departement Calvados, Orne, Sarthe, Eure et Loir, Loiret, Loir et Cher, Indre et Loire, Jonne gänzlich und die Departements Seine infHrieure, Eure, Seine et . .. et . Aube, Cöte d'or bis um linken Ufer der Seine geräumt,

Bis J der in Artikel II. bestimmten Kriegs⸗ kosten oder deren Theilzahlungen bleibt ein gewisser Theil fran⸗ zösischen Gebietes als Pfandobjekt von den deutschen Heeren besetzt. Artikel III. präzisirt diese Okkupation ihrer Zeit wie ihren Modalitäten nach genau, und unterscheidet dieselbe wesentlich in drei verschiedene Stadien, deren jedes durch eine Ratenzahlung der von Frankreich dem Deutschen Reiche zu ent⸗ richtenden fünf Milliarden begrenzt wird. .

Das erste Stadium beginnt, mit der Räumung der oben bereits näher bezeichneten Positionen und reicht bis zur Zahlung der ersten halben Milliarde (139 Millionen Thaler). Ts entspricht die Lage der territorialen Verhältnisse während desselben ungefähr der gegenwärtigen Situation: es wird

nur das linke Seine⸗Ufer geräumt. Die I. Armee

hält die Stellungen nördlich der Seine inne, südöstlich schließen sich an diese die bisherige Maas-Armee und bie III. Armee an; vom Einfluß der Aube in die Seine bis zur Este d'or reichen die Stellungen der II. Armee, während die Süd⸗Armee den linken Flügel dieser ganzen Linie bildet, die von Rouen durch die mittleren Provinzen Ostfrank— reichs bis Dijon sich ausdehnt. Die Stadt Paris liegt während dieses ersten Stadiums noch unter den deutschen Geschützen, welche von den Kord / und Ostforts aus Forts Charenton, Nogent, Rosn y Noisy, Romainville, Aubervillers, Befestigungen von St. Denis) namentlich die unruhigen Stadttheile derselben (Montmartre, La Villette, Belleville) beherrschen. Die Stärke der deutschen Truppen auf dem ofkupirten Gebiete ist während dieses ersten Stadiums unbeschräntt, während die französischen Truppen gehalten sind, Paris nur mit 40,000 Mann Linientruppen be⸗ setzt zu halten, im Uebrigen aber südlich der Loire stehen zu bleiben, welche sie erst nach Unterzeichnung des definitiven Frie⸗ densvertrages überschreiten dürfen.

Das zweite Stadium beginnt mit der Zahlung der ersten balben Milliarde und läuft mit der Erlegung weiterer zwei Milliarden ab. Sobald die erstere entrichtet ist, räumen die deutschen Truppen die auf dem rechten Seine⸗Uffer gelegenen Forts von Paris, die nämlichen Theile der Departements Seine, Seine infHrieure, Seine et Oise und Seine et Marne, sowie außerdem die Departements Somme und Oise. Auch während dieses zweiten Stadiums, welches voraussichtlich Frankreich aus eigenem Interesse das laufende Jahr nicht wird überdauern lassen, obwohl es bis Ablauf 1871 nur zur Zahlung einer Milliarde Franes verpflichtet ist, sind alle politischen und stra⸗ tegischen Rücksichten ins Auge gefaßt, welche zu berücksichtigen die zur Zeit in Frankreich und namentlich in Paris herrschen den Stimmungen geboten haben. Die Olkupationsgrenze ist nur im Rorcen auf Deutschland hin zurückgezogen, die Grenz- linie erstreckt sich noch von der Gegend um Cambray bis über Dijon hinaus, in Laon, La Före ze. stehen die deutschen Trup⸗ pen nur einige Tagemärsche von Paris, die Zahl derselben ist in keiner Welse beschränkt. .

Das dritte der Okkupationsstadien ist das wichtigste, da es voraussichtlich von der längsten Dauer sein, vielleicht sogar drei Jahre und jedenfalls bis zur Deckung der Kriegs kosten oder der Erlegung diesseits acceptirter finanzieller Garantien währen wird. Nach der Zahlung von zwei Milliarden wird die deutsche Okkupation nur noch die Departements Marne, AÄrdennes, Haute Marne, Meuse, Vosges, Meurthe so wie die Festung Belfort mit deren Gehiete umfassen, welche als

.

Pfand für die dann noch rückständigen Summen dienen

sollen. Die Ostgrenze der vorgenannten Departements, im

Norden die Festungen Sedan und Roeroy, im Süden Tangres und Belfort, der Besitz von Reims, Epernay, dem Lager von Chalons, all' diese Punkte lassen die Bedeutung des okkuüͤpirten Territoriums erkennen, das an Areal über 90 Meilen umfaßt, also annähernd der Provinz Schlesien gleichkömmt. Die Zahl der auf diesem Gebiete befindlichen deutschen Truppen wird hö, 000 Mann nicht überschreiten, eine Stärke, welche in Anbetracht der immobilen französischen Armee sowie der starken im Elsaß sich befindlichen Reserven aber bedeutend genug und jedenfalls ausreichend ist. . . J . Mit der Räumung des linken Seine ⸗Ufers, bezüglich mit dem Eintreffen der Ober Befehlshaber der Armeen oder der kommandirenden Generale in den ihnen wie vorstehend aug geben zugewiesenen Bezirken gehen die Funktionen der Gener

Gouvernements zu Versailles, Rheims und Nancy auf jene über. Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 5. d. M. ist daher die Auflösung der genannten General⸗Gouvernements sowie der Präfekturen der zu evakuirenden Gebietstheile Frankreichs und die Uebertragung deren Funktionen auf die Ober ⸗Befehlshaber der Armeen genehmigt, für die Beantragung der Auf— lösung der Präfekturen aber und die Führung rechtlicher, administrativer oder diplomatischer Verhandlungen mit dem französischen Gouvernement der Königlich sächsische General Lieutenant und Kriegs ⸗Minister, bisherige General⸗ Gouverneur in Versailles, von Fabrice, zum Ver⸗ treter des Reichskanzlers ernannt worden. Die deutschen Militär- Behörden werden sich der Einwirkung auf die laufende Ge— meinde und Departemental Verwaltung, sowie auf Schule und Kirche enthalten, dagegen bleiben erstere befugt, die Verwaltung, mit Ausnahme der Steuererhebung, den französischen Behörden wieder abzunehmen, falls diese den Bedürfnissen der deutschen Armeen nicht genügen. Die hohe und Preßpolizei, die Kontrole der niederen Polizei und die Mitbeaufsichtigung des Post-, Eisenbahn⸗ und Telegraphenwesens endlich sind neben den fran⸗

zösischen Behörden durch die deutschen Oberkommandos aus— zuüben.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen hat am 3. März folgenden Tagesbefehl an die Maas— Armee erlassen:

»Das deuische Heer hat den höchsten Preis des Sieges errungen.

Der bezwungene Feind bittet um Frieden, seine Kaiserlichen, wie die Heere seiner Republik sind geschlagen, gefangen, oder auf fremdes Gebiet geflüchtet, Tausende von Geschützen sind in unsern Händen, ein Drittheil Frankreichs mit seinen Festungen ist von uns besetzt, und längst abgetrennte Provinzen kehren zum Deutschen Reiche zurück.

So daten der Maas Armee!

Auch die Maas ⸗Armee hat ihren Ehrentheil am Siege. Neu ge— schaffen nach den ersten Ruhmestagen der II. Armee hat sie sich an den Ufern der Maas, in den Schlachten von Beaumont und Sedan ihren Namen erkämpft, ihre Banner getragen bis an die Ufer der Seine und Marne. .

Gleich Euren Waffenbrüdern der III. Armee habt Ihr die feind liche Hauptstadt mit eisernem Arme umschlungen, mit gleicher Hin—⸗ gebung im feindlichen Geschützfeuer ausgeharrt, wie mit todesmuthiger Tapferkeit jeden Ausfall und Durchbruchsversuch zurückgewiesen und unterstützt von der Kühnheit und Energie der Artillerie, wie dem unermüdlichen Schaffen der Pioniere, keinen Fuß breit Erde der von Anfang besetzten Linie dem Feinde überlassen. .

So hat die Maas Armee fast auf jedem Schritte des weiten, blutgetränkten Bogens von den Höhen von Villiers über den vor- geschobenen Posten von le Bourget bis zum Fuße des Valsrien bleibende Denkmale errichtet dem Heldenmuthe ihrer Sohne.

. Kameraden!

Die äußeren Bande, welche uns bisher vereinigt, werden bald gelöst, aber eng verbunden bleibe ich mit Euch im ehrenden Ge— dächtniß an unfre braven gefallenen Brüder, in dankbarer Erinnerung an Euch und Euere Thaten, in dem stolzen Bewußtsein, an Eurer Spitze und durch Euch mitgewirkt zu haben an dem Siegeszug des

deutschen Heeres. Der Oberbefehlshaber der Maasarmee. Albert, Kronprinz von Sachsen«

Die Kavallerie⸗Stabswache des Großen Haupt⸗ Quartiers Sr. Majestät des Kaisers und Königs ist e mn Mittag auf dem Anhalter Bahnhof hierselbst einge⸗ troffen.

In Senlis, Departement Oise, und in St. Denis, Departement Seine, sind Feldpostrelais eingerichtet worden. Dagegen sind die Feldpostrelais in Villeneuve⸗St. Georges, St. Germain⸗en⸗-Laye und Etampes aufgehoben. Die

Feldpostrelais in Toury und Pithiviers treten am 19.8. M. außer Wirksamkeit.

Danzig, 15. März. (Westpr. 36 Sr. Maj. Linien⸗ schiff Renown« hat sich am 11. d. M. in dem Kieler Hafen vor Anker gelegt. Das Kanonenboot »Chamäleon« hat das Kanonenboot »Tiger« als Wachtschiff bei Laboe abgelöst.

Kiel, 15. März. (Kiel. Korr.) Mittelst Allerhöchster Ka— binets⸗Ordre d. d. Schloß Ferrisres, den 9. März, ist die so⸗ fortige Entlassung der Seewehrmannschaften der Stamm- und Werftdiviston angeordnet worden. Ueber den Zeitpunkt der Entlassung der Reserven und ausgedienten Mannschaften ist noch Bestimmung vorbehalten. .

Wilhelmshaven, 14. März. Die s. Z. an Bord der französischen Prife, Bark - Pierre C Adolphe komn andirten Mannschaften sind hier an Bord S. M. S. »Augusta«— wieder eingetroffen.

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Straßburg, 14. März. Nach den Straßburger Amt lichen Nachrichten- ist für das Departement Deutsch ⸗Lothringen nachstehende Kreis Eintheilung, unter Aufhebung der bisherigen Eintheilung in Arrondissements, angeordnet worden:

I Stadtkreis Metz mit den Kantons Metz L, II. und III, soweit dieselben zum Stadtgebiet gehören. Landkreis Metz mit den Kantons Metz L, II. und Ill, mit Ausnahme des Stadtgebietes, Gorze, Pange, Verny, Vigy, beide mit dem Haupt- orte in Metz. 3) Diedenhofen mit den Kantons Diedenhofen, Cattenom, Metzerwiese, Sierck und dem Hauptort Diedenhofen. H. . mit den Kantons Saarburg, Lorchen (Lorquin), Finstingen, Pfalzburg, Rickingen (Réchicourt) und dem Haupt⸗ ort in Saarburg. 5) Salzburg (Chateau ⸗Salins) mit den Kantons Salzburg, Delme, Albersdorf. Dieuze, Vie und dem Hauptort in Salzburg. 6) Bolchen (Boulay) mit den Kan⸗ tons Bolchen, Falkenberg (Faulquemont), Bouzonville und dem Hauptort in Bolchen. D Saargemünd mit den Kan—⸗ tons Saargemünd, Wolmünster Bitsch, Rohrbach und dem Hauptort in Saargemünd. 8 Forbach mit den Kantons Forbach, St. Avold, Saaralbe, Großtännchen (Groß⸗Tenquin), und dem Hauptort in Forbach.

Die bisherigen Unterpräfekten in Metz, Diedenhofen, Saarburg, Salzburg und Saargemünd nehmen den Titel »Kreisdirektor« an.

Zum Kreisdirektor des Kreises Forbach ist der Regierungs⸗ Assessor Spiecker bestellt und mit der einstweiligen Verwal⸗ tung des Kreises Bolchen (Boulay) der Kammergerichts⸗Referen⸗ dar von Saldern beauftragt worden.

Straßburg, den 12. März 1871.

Der Kaiserliche Civil⸗Kommissar im Elsaß: v. Kühlwetter, Regierungs⸗Präsident.

Ferner hringen dieselben Nachrichten eine amtliche Ver⸗ ordnung, betreffend die Verlängerung der Frist der Protest⸗ Erhebung nicht bezahlter Wechsel, dieselbe lautet:

Der General ⸗Gouverneur, kraft der von Sr. Majestät dem Deut- schen Kaiser und Könige von Preußen ihm verliehenen Machtvoll⸗ kommenheit, verordnet für das General⸗Gouvernement was folgt:

§. 1. Die im Art. 162 des Code de commerce für die Protest-

Erhebung nicht bezahlter Wechsel bestimmte Frist wird für die Dauer von 3 Monaten a dato auf 8 Tage festgeseßzt. Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Straßburg, den 13. März 1871. Der General ⸗Gouverneur im Elsaß: Graf v. Bismarck Bohlen, General ˖ Lieutenant.

Baden. Karlsruhe, 14. März. Während der gestri⸗ gen glanzvollen Illumination hielt der Großherzogliche gel eine längere Umfahrt, welche mit der Rückkehr in das Schlo endete, vor welchem der Ober⸗Bürgermeister der Stadt et va , Worte an Se. Königliche Hoheit den Großherzog richtete:

»Bei diesem Friedensfeste, bei diesem Wiegenfeste deutscher Größe bringen wir dem edeln Fürsten, dem deutichen Manne, der als Vor⸗ kämpfer auf den Bahnen des Friedens Deutschlands Größe und Frei- heit erobern half, unserm vielgeliebten Großherzog ein donnerndes jubelndes Hoch i .

Von dem großen Schloßplatze ertönten die Jubelrufe des Volkes bis in die Stadt hinein und Se. Königl. Hoheit der Großherzog, Höchstwelcher mit der Familie auf dem Balkon . erschienen war, antwortete etwa folgender- maßen:

»Bei diesem Feste, welches wir heute feiern, müssen wir vorzugs⸗ weise auch Derer gedenken, durch deren Blut Deutschlands Größe und Einheit erkämpft worden ist. Ich meine die badischen, die deutschen . und bringe ein Hurrah dem tapfern und siegreichen deutschen

eere!« .

Ein dreifaches gewaltiges Hurrah folgte den Fürstlichen Worten und folgten dann noch die Lieder: Die Wacht am Rhein« und »Nun danket Alle Gott«, mit deren Absingung die Feier schloß.

Württemberg. Stuttgart, 14. März. (St. A.) Se. Majestät der König hat gestern den Justiz Minister v. Mitt⸗ nacht und den Minister des Innern v. Scheurlen vor ihrer Abreise nach Berlin zur Theilnahme an den Verhandlungen

des Bundesrathes des Deutschen Reichs in Audienz empfangen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 15. März. (W. T. B.) Die von mehreren hiesigen Blättern gebrachte Meldung, daß der 1 e österreichische Gesandte in Berlin, Graf Wimpffen durch 26 Szeesen ersetzt werden solle, entbehrt, wie in gu unterrichteten Kreisen versichert wird, jeder Begründung. An einen Wechsel des Gesandten in Berlin werde nicht gedacht.

Die »Wiener Zeitung« veröffentlicht in ihrem amt⸗ lichen Theile einen Erlaß des Finanz-⸗Ministeriums, durch