1871 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ehr wieder an die selbstverständlich mit chem Fuß eingerichte⸗

waltung ausgeübt wurde, nunn che Postverwaltung zurückgegeben, e des bereits definitiv auf deuts und in Deutsch ⸗Lothringen.

n nach und aus den vorgedachten kommen daher vom 24. März ab ch des Krieges in Kraft trägen mit Frankreich endungsbedingungen vorläufig wieder von jetzt ab beispielsweise ein rankirter Brief

nach Rheims 33 Groschen,

aus Berlin nach Naney 45 Groschen. Korrespondenzverkehr mit dem Elsaß behält es dagegen bei den bestehenden

Posiver französi Ausnahm ten Postwesens im Elf Auf die Korrespondenze französischen Gebiet die vor Ausbru auf den Postver Taxen und Vers in Anwendung. Danach kostet einfacher (bis 00 aus Cöln

Stheilen ewesenen, eruhenden

Loth schwerer) f

In Bezug auf den und Deutsch⸗Lothringen deutschen Bestimmungen sein Bewenden

Es beträgt mithin beispielsweise das fachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief Metz 1 Groschen. .

Berlin, den 21. März

General⸗Postamt. Stephan. Bekanntmachung. e deutschen Otkupationstruppen

in Frankreich. der Zur

Porto für einen ein⸗ aus Berlin nach

Postverkehr für di

Gleichzeitig Landes-⸗Postdienstes an die französi Vermittelung des Postverkehrs für di bietstheilen Frankreichs sonderer deutscher Feldpost

Demzufolge werden na bietstheilen ohne Portoansatz befördert:

I in Militärdienst⸗Angelegenheiten:

gewöhnliche und rekommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Gelds

Yin Privat⸗Angelegen Militär ⸗Beamten: ewöhnliche Briefe bis ließlich, Zeitungen und rirten Werthinhalte unter un schließlich.

Packete in Mi falls portofrei befördert, ten, an denen eine deuts

Die Beförderung ausgeschlossen; weitere

Die etwai

der Verwaltung des schen Postbehörden ist zur e in den okkupirten Ge⸗ chen Truppen ein be—

ückgabe

verbliebenen deuts dien st organisirt worden. ch und aus den obengedachten Ge—

endungen; . heiten der Militärs und

zum Gewichte von 4 Loth ein— Geldbriefe mit einem dekla— d bis zu 50 Thalern ein⸗

litärdienst⸗Angelegenheiten werden zwar eben jedoch nur nach und aus solchen Or⸗

che Feldpostanstalt sich befindet.

Privatpäckereien ist vorläufig

Bestimmung bleibt vorbehalten.

chen den Militärs ꝛc. und

ge Korrespondenz zwis der internen

den französischen Landes bewohnern unterliegt französischen Portotaxe. Berlin, 22. März 1871. General ⸗Postamt. Stephan.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Oberlehrer Dr. Sachs

denburg a. H. ist das Prädikat Pro

Kriegs⸗Ministerium.

Bekanntm a

Aus der zur Jubelfeier de egten Gabe eines Thlr. werden alljährlich teranen Offizieren, Feldzügen 1813,15 verwe egörien betrifft, in wo das obenerwäh 24 Thlr. in halbjährlichen Raten en Monaten März und September jeden Jahres

an der Realschule zu Bran— fessor« beigelegt worden.

ch umg.

März 1863 dargebrachten, ungenannten Patrioten, im circa 600 Thlr. zur Unterofsizieren und ndet, und zwar, der Weise, daß nte Geldgeschenk

verzinslich an Betrage von Unterstützung von Ve Soldaten aus den was die letztgedachten Kat Individuen bis dahin, absorbirt sein wird, je à 12 Thlr. in d erhalten. Demgemäß sind teranen: Martin Sommerfeld zu Bürgerhruch, 3) Michael Richau zu Alt⸗Christburg, Simon Laurinat zu Groß-Lumpoenen, Conitz, G Martin Pommeranz zu nthum, 7) Johann Nagel aus Saborowski aus Treuenbrietzen, Wall zu Königs⸗ Kreis Mühlhausen, Kreis Torgau, Hoyerswerdg, ch Josef Muschhowski

gegenwärtig wieder an nachhenannte Ve⸗ ch Aßmann zu Stettin, Johann Kreis Landsberg a. W. Kreis Mohrungen, Kreis Tilsit, 55 Georg Busse zu E. Todtenhagen, Kreis Fürste

erleberg, 9 Frie auch⸗Belzi berg N./ M., 10 Georg Schulz 23 Gottlieb Koar aus Schwarz i5 ÄAugust Eger aus Rawiez, 1

9 Johann Gottlieb dam Zips aus Falken, aus Weidenhain, bach, Kreis

aus Tschammer Elguth, Kreis Groß-Strehlitz, 15) Augu st Kraufe zu Trebnitz, 6 Johann Karl Friedrich Will zu Brieg, 17) Wilhehm Glubb zu Herdicke, Kreis Hagen, 189 Bernhard Fester zu Münster, 19 Jacob Müller zu Wittlich Unterstüßungen à 12 Thlr. mit zusammen 228 Thlr. bewilligt worden. .

Indem das Kriegs-Ministerium Vorstehendes zur Kennt⸗ niß Fringt, bemerkt dasselbe, daß die Auszahlung der gedachten Beträge durch die Königlichen stell vertreten den General⸗Kom⸗ mandos erfolgt.

Berlin, den 17. März 1871.

Kriegs Ministerium. Abtheilung für das Invaliden ⸗Wesen. Quedenfeldt. v. Kirchbach.

Berlin, 21. März. Se. Majestät der König hahen Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Militär⸗Ver⸗ dienst⸗Ordens: dem Feid⸗Ober⸗Proviantmeister Berner; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier ⸗Lieutenant von Rudolphi vom Schlesischen Ulanen-Regiment Nr. 2, dem Seconde-Lieutengnt Endell vom J. Leib⸗Husaren Regiment Nr. l, dem Seconde⸗Lieutenant Rein⸗ hold 1. vom Schlesischen Festungs⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 65 des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Militär St,. Heinrichs-⸗-Ordens: dem Ge⸗ neral A ja suite, General-Lieutenant von Obernitz, Com- mandeur der Königlich Württembergischen Feld⸗Diviston; des Eommandeurkreuzes erster Klasse des Großherzog⸗ lich badischen Militär- Karl Friedrich ⸗Verdien st⸗ Ordens: dem General- Lieutenant von Decker, Commandeur der Artillerie der Süd⸗Armee; des Großherzoglich meck⸗ lenburgischen Militär -Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Obersten von Oppeln⸗Bronikowski, Com⸗ mandeur des Hessischen Feld⸗Artillerie Regiments Nr. 11, dem Premier-Lieutenant Thiel, Seconde⸗ Lieutenant Reinhold, Vize ⸗Feldwebel Spangenberg, Sergeanten Winkler, Unter⸗ offizier Job ke und Obergefreiten Padjera von demselben Regi⸗ ment, dem Hauptmann von Roques, dem Seconde⸗Lieutenant Mejer, den Feldwebeln Vierkant, Pabst, dem Portepee⸗ Fähnrich von Werthern, den Sergeanten Wendler, Sie⸗ bert, den Unteroffizieren von Katz, Holtz, Zielfel der, Mackenroth und dem Musketier Böhm vom 2. Thüringi— schen Infanterie⸗ Regiment Nr. 32, dem Premier⸗Lieutenant Arndt, dem Seconde⸗Lieutenant von Apell, dem Feldwebel Strauß, dem Vize⸗Feldwebel Bindewald, dem Sergeanten Finis, den Unteroffizieren Brandt, Horn, Schgefer, Ehbertshäuser, dem Gefreiten Jost und den Füsilieren Brandt, Damaschke vom 3. Hessischen Infanterie⸗Regiment Rr. 83, dem Hauptmann von Sommerfeld u. Falken⸗ hayn, dem Premier-Lieutenant Blomeyer, dem Vize⸗Feld⸗ webel Gurkitt, dem Sergeanten Ebert, den Unter— offizieren von Wegerer, Ben dem ann, Höser, Wiegand, Eulefeld, ven Gefreiten Müller, Otto und dem Füsilier Kallenbach vom 6. Thüringischen Infanterie Regiment Nr, 95, dem Seconde⸗Lieutenant von Wiedebach⸗Nostiz⸗Jänken⸗ dorf, den Unteroffizieren Giessel mann und den Gefreiten Müller, Schanz vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment Rr. 13, dem Unteroffizier Berger von der 1. mobilen Pionier ⸗Com⸗ pagnie des XI. Armee⸗-Corps, dem Unteroffizier KLemmler von ber 2. mobilen Pionier⸗Compagnie des XI. Armee Corps dem Oberst⸗Lieutenant und Commandeur von Larisch, dem Major und etatsmäßigen Stabsoffizier Freiherrn von Ham mer⸗ stein, dem Rittmeister und Escadron⸗Chef Grafen Hue de Grais, dem Premier-Lieutenant von Stenglin, dem Wachtmeister Brode, dem Stahstrompeter Braune und dem Sergegnten Zierau vom Magdeburgischen Kürassier⸗ Regiment Nr. 7, dem Obersten und Commandeur von Brauchitsch, dem Major und etatsmäßigen Stabsoffizier von Holtzendorff, den Premier-Lieutenants Erich, Lüttich, dem Seconde⸗Lieutenant Kolk und den Seconde-Lieutenants der Reserve Schier holz und Schlegel vom Schleswig Hen steinschen Dragoner ⸗Regiment Nr. 13, dem Oberst · Lieytenant und Commandeur von der Dollen, dem Majo and etats⸗ mäßigen Stabsoffiziek Grafen von Roeder n den! Major und Escadron⸗Chef Schaumann, Freiherrn von Knobelsdorff und Kieselbach, den Se⸗ nde , Lieutenants Die rt? und von. Skrbensky vom Altmärkischen Uianen- Regiment Nr. 16, dem Premier Lieutenant Grafen Kospoth vom 4 Re— serve - Husaren Regiment / des Komthurkreuzes mit Schwertern des Großherzoglich sächsischen Ordens vom weißen Falken: dem Gberst ⸗Lieutenant Marschall

den Premier⸗Lieutenants

1191

von Sulicki, Commandeur des 5. Thüringischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen); des Ritter⸗ kreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Groß⸗ herzoglich olden burgischen Haus und Verdienst— Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Rittmeister von Marschall vom 2. Pommerschen Ulanen⸗ Regiment Nr. 9 und Adjutanten der 11. Kavallerie⸗Brigade, des Commandeurkreuzes erster Klasse des Herzog- lich sach sen⸗ernestinischen Hausordens: dem Obersten

von Thile, Chef des Generalstabes JV. Armee ⸗Corps;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Orden; dem Hauptmann von Stückradt, gggregirt dem Generalstabe der Armee, dem Rittmeister von Thadden, vom 2. Bataillon (Stettin) 1. Garde⸗Landwehr-Regiments, dem Premier⸗Lieute⸗ nant von Kotze, Reserve Offizier des Regiments der Gardes du Corps, dem Premier -Lieutenant von Hirschfeldt von der 9. Artillerie Brigade, des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Seconde⸗Lieutenant Freiherrn von Manteuffel vom Thüringischen Husaren⸗Regiment Nr. 12 und Ordonnanz Offizier beim General-Kommando des IV. Armee- Eorps; der dem Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Hausorden affiliirten silbernen Verdienst⸗Me⸗ Faille: dem Gefreiten Toms von der Kavallerie⸗Stabswache des General- Kommandos IV. Armee-Corps, des Fürstlich schwarzburgischen Ehren kreuzes zweiter Klasse mit Schwertern: dem Hauptmann und Eompagnie · Chef von Hopffgarten vom 6. Thüringischen Infanterie Regiment Rr. ß, der Fürstlich schaumburg⸗lippeschen Militär⸗ Verdienst⸗Wedaille: dem General⸗Intendanten der Armee, General-Lieutenant von Stosch, dem General- Lieutenant von Schachtmeyer, Commandeur der 21. Infanterie⸗ Division, dem Hauptmann und Batterie⸗Lhef Trautmann vom Westfälischen Feld Artillerie Regiment Rr. und dem zur Dienstleistung bei des Prinzen Adalbert von Preußen Königlichen Hoheit kommandirten Seconde ˖ Lieutenant Grafen von Bönhoff, Reserve ⸗Offizier des Königs ⸗Husaren⸗ Regiments (1. Rheinischen) Nr. 7.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem fommandirenden General des II. Armee ˖ Corps, General der Infanterie von Fransecky, die Erlaubniß zur Anlegung bes don des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Militär ⸗Verdienst-Ordens zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht zur Anlegung des dem Konsul August Carl Gumpert zu Bombay von des Kaisers von Oesterreich Majestät verliehenen Srdens der eisernen Krone; des dem Bildhauer Professor Dr. Drake und dem ordentlichen Professor der Chemie Dr, Hof mann in Berlin von des Königs von Bayern Majestät ver⸗ liehenen Maximilian -Ordens für Kunst und Wissenschaft; so— wie der dem Landes-Direktor von Flottwell zu Arolsen von des Fürsten von Waldeck und Pyrmont Durchlaucht ver— . Verdienst⸗Medaille, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.

s

Das bevorstehende Studien Semester unserer Universität nimmt mit dem 17. April é. seinen gesetzlichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen, machen wir Diejenigen, welche die Absicht haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben, um sich dadurch vor den Naͤchtheilen zu be— wahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfang der Vor- lésungen ungusbleiblich erwachsen muüssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Votmünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigem Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In Ansehung dersenigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeits Atteste die Wohlthat der Stundung des Honçrars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren gesetzlichen Vorschriften der⸗ artige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberuͤcksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhalb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Petenten ki cherfon eingerescht werden müssen, und daß von denjtnigen Stu. diren dee, welchen die Wohlthat der Stundung berrits zuertgn'nt wor. den ist, ürcer' dem Präfudiz des Verluf es ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungescheine innerhalb der ersten Woche nach dem geseßlichen Ärange' des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht werden muß.

Bonn, den 20. März 1871.

Rektor und Senat der , Friedrich⸗Wilhelms ⸗Universität.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien Semester findet vos̃m LI. l pril C. an bis zun 22 Jelbigen MRonats ini. statt. Später tönnen nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch immatrikulirt werden, welche die Ber⸗

zögerung ihrer Anmeldung durch Nachweisung gültiger Verhinde⸗ rungsgründe zu entschuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben I) diejenigen Studfrenden, welche die Unixversstärs-Studien be⸗ ginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schuzeug niß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimations. Papiere, 2) diejenigen, welche von anderen Universi⸗ täten kommen, außer den vorstehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges Abgangs⸗Zeugniß von jeder früher besuchten Unirersitãt vorzulegen. Diejenigen Inländer, welche keine Maturitäts · Prüfung bestanden, beim Befuche der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Gebenskreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestim⸗ men, können auf Grund des §. 36 des Reglements vom 4 Juni 1834 nur nach vorgängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen Universitäts- Kuratoriums eriheilter Erlaubniß immatrikulirt werden. Bonn, den 20. März 1871. = Die Immatrikulations ⸗Kommission

Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 22. März.

Am 21. März empfingen die Kronprinzlichen Herr. schaften den Besuch des Fürsten Hohenlohe⸗Langenburg und Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg⸗2 Schwerin; Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm die Meldung der General⸗Lieutenants von Blumenthal und von Loön entgegen; bei der Kronprinzessin hatte die hier anwesende Deputation russischer Offiziere Audienz. Beide Höchste Herrschaften begaben sich mit dem Prinzen Wilhelm zur Eröffnung des ersten Deutschen Reichstages in das König⸗ liche Schloß und wohnten auch dem vorher stattfindenden Gottes⸗ dienste bei. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz machte im Laufe des Tages den hier eingetroffenen fremden Fürstlichkeiten Seinen Besuch, dinirte bei Ihren Majestäten, begrüßte Se. Königliche Hoheit den Großherzog von Hessen und bei Rhein bei dessen Ankunft auf dem Anhalter Bahnhof und erschlen Abends zum Thee bei den Königlichen Eltern.

Von fremden Fürstlich keiten befinden sich zur Zeit in Berlin Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Baden, die Großherzogin Luise von Baden, geborene Prinzessin von Preußen, der Großherzog von Hessen, der Großherzog von Sachsen, die Großherzogin von Sachsen, geborene Prinzessin der Nieberlande, Se. Kaiserliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg, Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin Alegan⸗ drine von Mecklenburg, geborene Prinzessin von Preußen, der Großherzog von Mecklenburg ⸗Schwerin, Ihre Hoheiten der Herzog von Sachsen⸗Altenburg, der Erbgroßherzog von Sachsen, der Erbprinz und die Erbprinzessin von Anhalt, Se. König⸗ liche Hoheit der Fürst zu Hohenzollern, Ihre Durchlauchten der Fürst von Waldeck, der Fürst Reuß jüngerer Linie, der Fürst Schaumburg ⸗Lippe, Ihre Hoheit die Prinzeß Marie von Sachsen⸗Weimar, Ihre Hoheiten die Herzoge Wilhelm und Paul von Mecklenburg Schwerin, Ihre Durchlauchten der Prinz Günther von Schwarzburg-Rudolstadt, der Fürst von Hohenlohe⸗Langenhurg, der Fürst von Waldburg-⸗Zeil.

Der Ausschuß des Bundesrathes für Zoll und Steuer trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Die 1. Sitzung des Reichstags wurde gestern, am 21. März, um 3 Uhr, im Saale des Abgeordnetenhauses durch den Alterspräsidenten von Frankenberg Ludwigs; dorf eröffnet. An dem Tische des Bundesraths, der für Vertreter der Regierungen eingerichtet ist, befand sich der

Staats- Minister Delbrück. Ueber dem Präsidentenstuhl wehte

die Fahne, das Geschenk der Deutschen von New -Orleans aus

dem Jahre 1867.

Ber Alterspräsident v. Frankenberg -⸗Ludwigsdorf eröffnete die Sitzung mit folgender Ansprache:

Meine Herren! Als mir der Vorzug zu Theil wurde, die erste Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes zu eröffnen, da nahm ich das einige Deuischland in meine Bitte auf. Diese Aeußerung hat bekanntlich in den offentlichen Blättern Frankreichs eine ver⸗ höhnende Kütik gefunden. Denn jenem Lande ist es von jeher uner traglich gewesen, Deutschland einig und es damit groß, stark und mächtig zu sehen. Dennoch hat sich diese Einigung vollzogen. An uns 3. ist es, jetzt diese Einigung zu befestigen und sie fruchttragend zu machen.

Nach einem Kriege voll glorreicher Thaten und außerordentlichec Begebenheiten, wie sie die Weltgeschichte nicht noch einmal aufzuweisen vermag sollen wir jeßt an die Werke des Friedens gehen, und das werden wir mit der Freudigkeit thun, welche aus den seit Jahrhun- derten erstrebten Errungenschaften hervorgeht. Lassen Sie uns noch den Mitgliedern aus den füddeutschen Staaten, welche heut zum ersten Male in unsere Mitte eintreten, einen freundlichen Willkommengruß zurufen und damit die Sißung für eröffnet erklären.“

1495 *