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bezüglich der Wahlen des Kommunalrathes vorzugehen. Die währt würden. Möge Paris uns seine Arme öffnen, wir sind Wahlen werden demnach, nicht wie ursprünglich bestimmt war, bereit, ihm die unsrigen zu öffnen.
heute, sondern erst morgen, am 23. März, unter Aufsicht d
er Die Versammlung nimmt hierauf folgende Tagesordnung
vom Central⸗Komite eingesetzten Wahlkommission vorge⸗ an: Die Versammlung beschließt in Uebereinstimmung mit der nommen werden. Das genannte Blatt suͤcht ferner in einem Exekutivgewalt, in möglichst kürzester Frist die Munizipal⸗
Artikel zu beweisen, daß die National-⸗Versammlung unvoll⸗ verwaltungen sowohl in den Departements wie in Paris auf
ständig sei, da die Wahlen für dieselben theilweise in Folge d
er Grund der gewählten Gemeinderäthe wiederherzustellen und
deutschen Okkupation anfechtbar seien. Der Artikel erhebt ferner geht zur Tagesordnung über. Hierauf wird die Sitzung ge⸗ egen die National⸗Versammlung den Vorwurf, daß dieselbe schlossen. Näͤchste Sitzung am 23. um 2 Uhr.
ich engherzig gezeigt habe, Paris obliege es nunmehr, der — Die Befestigungen an der Westseite von Paris werden Volkssouveränetdt Achtung zu verschaffen. Das Volk von von Nationalgarden bewacht. Alle Eisenbahnzüge, welche von Paris könne sich nicht von der Provinz trennen, es müsse Paris abgehen, werden strenge von Nagtionalgarden kontrollirt, jedoch unanfechtbar die Hauptstadt von Frankreich bleiben und welche keinem Militär gestatten, die Stadt zu verlassen. Die habe »mithin« das unbestreitbare Recht, mit den Wahlen des senigen Personen, welche mit der Eisenbahn in Versailles an⸗ Kommunalrathes und der Chefs der Nationalgarde vorzugehen. — kommen, dürfen den Bahnhof nicht verlasfen, bevor sie nicht
Das Blatt bezeichnet die gestrige Erklärung der 29 Journal
e, ihre Legitimationspapiere vorgezeigt haben.
worin dieselben die Bevölkerung von Paris aufforden, sich — Alle telegraphischen Verbindungen zwischen Paris und nicht an den Wahlen für den Kommunalrath zu betheiligen, den Provinzen sind abgeschnitten: Versailles korrespondirt allein als Aufrteizung zum Ungehorsam gegen die Dekrete der Re! mit der Provinz. — Chanzy ist noch gefangen. — Der ge⸗ gierung und als wahres Attentat gegen die Dekrete der Re— sammte Baarvorrath der Bank von Frankreich ist nach Ver— gierung und als wahres Attentat gegen die Souveränetät des sagilles gebracht. Die Nationalversammlung hat auch das Volkes von Paris. »Wir wollen,« so schließt der Artikel, »die Seine⸗Departement in Belagerungszustand erklärt.
Preßfreiheit achten, wir wollen aber auch den Entschließunge
n — 22. März. Der Wortlaut der von der Nationalver⸗
der Repräsentanten des Volkes von Paris Achtung verschaffen. sammlung einstimmig angenommenen Proklamation an das
Würden derartige Attentate neuerdings versucht, so würde dieselben strenge Ahndung nach sich ziehen.«
n französische Volk und an die Armee ist folgender: »Das größte Attentat, das bei einem Volke, welches frei sein
— Nach in Brüssel am 22. März, Mittags, eingegange⸗ will, begangen werden kann, eine Revolution gegen die Volks. Sou—
nen telegraphischen Nachrichten ist Admiral Saisset zum Kon
mandanten der Nationalgarde in Paris ernannt. Am 21.
. veränetät, ist in diesem Augenblicke allem Unglück unseres Vaterlan⸗ des als ein neues Mißgeschick zugefügt worden. Verbrecher, Sinnlose
fand eine Demonstration von mehreren Tausenden in der Rue paben ann Te mnach un eren inis än, alß die Fremden sic
kaum von unseren verwüsteten Gefilden entfernt hatten, sich nicht
Vienne zu Gunsten der Regierung statt. Das Revolutions⸗ gescheut, an dieses Paris, welches sie zu ehren und zu veriheidi- Komite hat aus der Bank eine Million entnommen zur Be⸗ gen vorgaben, mehr als Unordnung und Verderben zu tragen soldung der Nationalgarde und der übergetretenen Soldaten. ünd F, zu entehten. Sie haben es, mit Blut besleck, welches das Die Barrikaden waren gestern stärker besetzt, theilweise mit menschliche Gewissen gegen sie aufruft und ihnen gleichzeitig verbietet Soldaten. Die Waffenvertheilung war eine allgemeine. Die das edle Wort Republik auszusprechen, welches nur Sinn hat be telegraphische Verbindung mit den Provinzen ist den Aufstãn- unverletzlicher Achtung des Rechts und der Freiheit. Wir wiffen be—
dischen gänzlich abgeschnitten. Das Komite macht bekannt, da
. reits, daß ganz Frankreich mit Entrüstung dieses verabscheuungswür.
vorläufig kein Pfandverkauf, kein Wechsel binnen Monattfrist ge alnternehmen zurüstneis Füörchtet nicht von uns imorgiische
Schwächen, welche das Uehel vergrößern würden, indem wir mit den
eingellagt, kein Miether exntittirt werden soll, ferner daß die Schuldigen uns in Verhandlungen einließen. Wir werden das Man— Generale Thomas und Lecomte nach Verdienst behandelt wor⸗ dat, welches Ihr uns anvertraut habt, um Euch zu reiten, um das den seien. Ersterer habe in Civil eine Barrikade gezeichnet. Vaterland ünd das große Prinzip der Voltssouveränetät zu Letzterer auf das Volk schießen lassen. Der Herzog von Aumale reronststuiren und zu organisiren, unverletzt bewahren. Wir
soll sich in Dreux aufhalten.
haben es durch Eure frei abgegebenen Stimmen erlangt, die
; die jemals abgegeben wurden. Wir sind Eure Feprä— Versailles, 21. März. (B. T. B) Die National. steitstenn died icht azdegrben, ivizrden. Wir sind Eure Giepr
sentanten und einzigen Mandatare. Von uns und in unserem Ramen
versammlung beschloß in ihrer heutigen Sitzung, eine Proklama⸗ muß jeder, selbst der kleinste Theil unseres Bodens regiert werden, um tion an das französische Volk und die Armee zu richten. Die. so mehr diefe heldenmüthige Stadt, das Herz unferes Frankreichs, selbe verdammt in energischer Weise das Attentat einiger Sinn. welche nicht dazu geschaffen i, fich lange Zeil durch eine auͤfrührerisch. losen, welches den Ruin und die Schmach Frankreichs herbei. Minorität überraschen zu lassen. Bürger und Soldaten! Es handelt führe und konstatirt, daß Frankreich einmüthig diesen ver. sich un das erste Eurer Nechte, an Euch ist es, dafselbe aufrecht zu
brecherischen Akt verabscheue. Die Nationalversammlung werd
erhalten Eure Repräsentanten appelliren einstimmig an Euren Muth:
e * ĩ i thi 3ft J j das Mandat unverletzt aufrecht erhalten, welches ihr über⸗ ann, ah Uig'n einmhthigzn und trästinzzn Te and, r
Euch eng um diese Versammlung zu schaaren, wesche
tragen worden sei. Die Proklamation beschwört die Bürger Eucr Wer“, Eunr Ebenbild, Eure Hoffnung und Euer einziges Heil ist'« und die Soldaten, sich um die Erwählten des Volkes zu — „ Der Chef der Exekutivgewalt hat ein Rundschreiben an schaaren, um diese edle Republik zu retten, welche nur durch die Präfekten gerichtet, in welchem es heißt: Die Ordnung ist Ordnung und Gehorsam vor den Gesetzen erhalten werden überall aufrecht erhalten und scheint sich auch in Paris wieder
kann. — Die Nationalversammlung beschloß ferner die Dring lichkeit über einen Gesetzentwurf, welcher das von der Regie
befestigen zu wollen, wo die anständigen Leute gestern eine . beheutende Manifestation veranstaltet haben. Versailles ist
rungsdelegation in Bordeaug erlassene Detret annullirt, durch vollständig ruhig, die belebten Debatten in der Nationalver⸗· welches seiner Zeit die Generalräthe aufgelöst wurden. Picard sammlung haben die Eintracht zwischen der Versammlung und theilt der Versammlung mit, daß alle Funktionäre und ber Exekutivgewalt noch verstärkt. Von allen Seiten bieter män der
erwaltungsbeamte der Departements der National
versammlung zustimmen und ihr bewaffneten Beistand an— Rouher ist in Arras verhaftet worden, die Regierung
Regierung den Beistand der Mobilgarden gegen die Anarchie
angeboten haben. Der Minister des Innern fügt hinzu, denkt jedoch nicht daran, strenge Maßregeln gegen denselben zů die Ordnung sei nirgends in den Departements gestört ergreifen. Die Gebrüder Ehevreau und Boitelle, welche
worden. Die Regierung wird morgen der National
. Rouher begleiteten, sind nach England zurückgelehrt, Canrobert
versammlung einen Gesetzentwurf, betreffend die Einberufung hat beim Konseilpräsidenten einen würdigen Schritt gethan, der Wähler zur Erneuerung der , . vorlegen. Ein welcher mit der Achtung aufgenommen wurde, die er
ö. macht Mittheilungen, bezüg
ich der Gesinnungen der verdiente. Weiter giebt Thiers nochmals beruhigende
urgenten, welche, seiner Aussage nach, erklärt haben sollen, Nachrichten aus ganz Frankreich. Die Unordnun hat
n s⸗ würden General Chanzy als Geißel zurückbehalten und ihn nirgends die Oberhand behalten. In Paris organisiren sich die erschießen, wenn man sie angreifen würde. Admiral Saisfet Bürger zur Unterdrückung des Aufstandes. Die Rational-Ver—
und andere Deputirte von Paris fordern die Versammlung
sammlung und die Regierung, welche von 45,900 Mann zu⸗
auf, unverzüglich ein Gesetz zu erlassen, welches die Wahlen verlässiger Truppen umgeben sind, sind heute schon allen Er⸗ für den Gemeinderath von Paris anordnet. Thiers fordert eignissen gewachsen. Die National ⸗Versammlung hielt gestern 148 Stunden Frist zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes für ihre erste Sitzung, dieselbe zeigte sich ruhig, einig und ent⸗
die Einsetzung der Gemeindevertretung der Stadt Paris.
schlossen. Sie hat eine Kommissson eingesetzt, welche im Vereine
Beim Schlusse, der Sitzung der Nationalversammlung mit der Exekutivgewalt die durch die Umstände gebotenen Maß⸗ spricht Thiers den Herren Tirard, Clemenceau und Schölcher regeln ergreifen wird. Lille, Lyon, Marseille und Bordeaun sind seinen Dank für den Muth aus, welchen sie unter den gegen⸗· vollständig ruhig. Die Prafellen werden aufgefordert, diese Nach⸗ wärtigen schwierigen Umständen bewiesen haben. Er bemerkt richten der Bevölkerung mitzutheilen, da! sie auf strengster
sodann, daß die Regierung Paris nicht den Krieg erkläre und auch nicht beabsichtige, gegen Paris vorzugehen, sie erwarte vielmehr von Paris blos eine besonnene Haltung und einen Akt der Vernunft, worauf demselben seine Rechte wieder ge⸗
Wahrheit beruhen, denn die Regierung, welche ihnen dieselbe zugehen lasse, sei die Regierung der Wahrheit. — Thiers er⸗ klärt nochmals, daß jeder Beamte, welcher mit der Insurrektion paktiren würde, der Rebellion angeklagt werden wird. Die
ürge denselben Voraussetzungen wie der Regierung hat folgende Präfekten ernannt: Baron Seguier ,,,, ng e . r nnn, e . für das Nord -Bepartement, Hendle für Departement Sire n d m, . gleich zu behd deln ij Ereuse; Delespée für Degrtement Loire, Lizot, für Kein Beutscher darf in der Ausübung diefer Befugniß durch die fement Selne infõrieure Ferry für Dep. Saone und Loire Obrigkeit feiner Heimath, oder durch die Obrigkeit eines anderen 3 für Dep. Aube, Lovedan für Dep. Vienne; Pougny für Funkesstaates beschraͤnkt werden. ᷣ ö. Dep. Lot, Decrai für Dep. Indre et Loire; Brancion für Dep. Diejenigen Bestimmungen, welche die Ain nen etsorcung, un n ẽoͤse dor Salvetat für Dep. Alpes Maritimes; i n 5 in z , w bare en urch r: ö ; ourt für Dep. den im ersten atz ausge e ü licht . Dep. Eure et Loi, Sers für Dep. Eure m, n,. / benso bleiben bis auf Weiteres die Verträge in Kraft, welche Mayenne , Ferran für Dep. Calvadoß ö. . 3 . wis det 2 einzeinen Bundesstaaten in Beziehung auf die Ueber— Köratry für Dep. Haut Garonne; Pascgl für . Enbnnent von Ilüßhundeisenden, bie! Verpflcgulg' eckrankier und die infsrieure. — Im gänzen Norden herrscht Ruhe. Beerdigung verstorbener Staatsangehösrigen bestehen. gien Hinsichtlich der Erfüllung der Militärpflicht im Verhältniß zu n ᷓ 21 legenheiten dem Heimathslande wird im Wege der Reichsgesetzgebung das Nothige Neichstags⸗Angelege . geordnet werden. leichmäßig An ⸗ Berlin 23. März. Dem Reichstag sind folgende Gesetz . , alle Deutschen gleichmäßig . ; ruch auf den Schutz des Reichs. : ; , die Verfassung des Deutschen Reiches. ; Ärt. 4. Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der . . Wülhlln, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König gebung desselben unterliegen die nachstehen den ,, . von Preußen 2c. verordnen hiermit ö. an . ö ,, K . ah Zusti esraths und de e haãltnisse, Staatsb ⸗ ; 1244 ö ö Zustimmung des Bunde . strieb, nn, ,, , ,,, §. 1. An die Stelle der zwischen dem Norddeutschen Bunde und stände nicht schon durch den Art, Z dieser , . t i. rhef , . , . ahre . n über die d . i , n ng e berg nber bei ö dr de ere, Y die Zoll. und Handelsgesetzß bung und die für k ger fer, . eden e n, vom 23. und fn Zwecke des Neichs zu verwendenden Steuern; 3 die Ordnung Ritz n ne r s en n n vom Jahre 1871 S. 9 ff. und des Maß., Münz; und Gewichts- Systens nebst ö 2. ö Jahre 1870 S. 654 ff) tritt die beigefügte Grundsäße über die Emission von , k Verfassungs-UUrkunde für ö ö. 6 . Jer er e ,,, i ie,, immungen in Art. er in § 1 geda ] ie Erfindungspatente; 6 . ? e , de. n n , (Bundesgesetzblat vom Jahre 1870 7). Organisation eines gemeinsamen r . , 82 S 4h), unter III. 5. 8 des Vertrages mit Bayern vom 23. Novem; iin Auslande, der deutschen Schiffahr 6 , 4 . ger 18h (Bundesgesekzblatt vam Jahre 18371 S. 21 FM in, Art. 2 und Anordnung gemeinfamer konsulgtischer Bertre * J e, ,. Nr. 6 des Vertrages mit Württemberg vom 25. November 1870 Reiche ausgestattet wird; 8) , Je. Land. nd Bündesgeses blatt vom Jahre 1870 S. 656), über die Einführung der lich der Bestimmung im Art. 46, und, die hers 9 . . Norddeutschen Bunde ergangenen Gesetze in diesen Staaten blei- We se g 9. kJ . . 9. ben in Kraft. . meinen Verkehrs; . straß d der Zustand U Reichsgesetze. Wo in denselben reren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen un Dun n . e,, ,, . k 1 . smäßigen Organen, Angehörigen, 10) das Post. und Telegraphen Jed ; 8 22 . bar, Genc Reich und Hurk beh. 6. nach Maßgabe der k im 2 deff en sthrechende Beziehungen zu verstehen. 11) Bestimmungen über die wechselseitige n n ,, Daffelbe gilt von denjenigen im Norddeutschen Bunde ergangenen nissen in Civilsachen und Eiledigung von Negui ö i Geseßzen, welche in der Folge in einem der genannten Staaten ein · 13 sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Ur tun en ö 33 ell le, d Beisoiges am 16. Ro. Kienle ers rn T gäech g. , , e e. i u Versaille No⸗ 8 echselrecht un Verf ; . ö 86563. ö . 9 ien nde eset blatt vom Jahre ö Reichs und die Kriegsmarine; 15) Maßregeln der Medizinal⸗ vember 1870 aufgenommenen Protokolle eog ö we , r , , , äber bie Presse und das 1570 S. 650 ff.), in der an n 9j 89h 3 . . K 16) die Bestimmungen übtr di c . re 1870 S. 65 2 ö ereinswesen s = 1870 könn be eh la t ren h, Bunbesefeßbldlt vom Jahre 1871 Art. 5. Die Reichsgesetzsebung wird ausgeübt durch ö 2 K unter JV. des Vertrages init Bayern vom 23. No., desrath und den Reichstag. Die Uebereinstimmung der . . 4. S. S. 21 ff) werden durch dieses Gesetz nicht beschlüsse . Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich ö d ausreichend. ö w berührt, , 1 ü 8 lägen über das Militärwesen, die Kriegsmarine k und 5 6m gh erg; rich len Abgaben giebt, wenn im Bundes- Gegeben ꝛc. . rathe eine Meinungsverschiedenheit stattfindet! die 5 . ,,, , ̃ ig von Preußen i . nden Einrichtu = w der König von Bayern, Seine stehende 8 II Bundes rath. Hasctät er Köng don Wartberg henne Fennliche Hebe Art. 6. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mit- ,,,, , e ,,, e m des Großherzogthums ⸗ ült Hannover, Kurhessen, Holstein, Na sgebietes und des innerhalb desselben gültigen ann ritemberg 4. Baden 3, Hessen 3, gs, ö n der Wohlfahrt des deutschen . 3 y 6. Saen, th n in. 6. h . Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nach— , ir, e, stehende durg 1, Sachsen⸗ Eoburg - Goihs 1, Anhalt 1, Schwarzburg - Rudol⸗ ö 6 stabt il, Schlwarzburg⸗ Sonder shausen J, Waldeck i Neuß älterer haben. iet Linie 3. Neuß jüngerer Linie 1, Schaumburg ⸗Lippe 1, Lippe 1, Lübeck J. Bundesgebiet. den Staaten Preußen ], Breinen 1. Hamburg 1 zusammen 68 Stimmen. . r, n, Dat undetzgdi den mn, nen Han gäihzflt'be Wunde ann o viel Bevollmächtigte zum
. d gr me ger ren sr , 8 Bunvesrathe ernennen, wie es V . 6 ,,, . 6 ch lern ingen, ,. , heit ö. gig in mn g, ,. y se,, . Reichstage . n, . . zi ndo 33 jungerer Linie, 9 . . d n,. Schaumburg ˖ Sippe / 961 m mg ltungsvorschristen und Einrichtungen, sofern nicht durch Reichs=
Verwa : Reichs geseg gehn, ng. r s Andereg bestimmt i, s) Kber Wängel, weiche ben der Art 2. Mmnetbaib dieß. Häns gebetzs ot gs ich gas Lelczckän . . odet der vorsichend erwähnten Borschrif
abe des Inhalts dieser Ver⸗ 9 . ann K ö We nr, daß fi. , , 7. a, r gf r , Borschlage zu machen und in Vor— , , , n ö ver. trag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet, dieselben der Be=
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n ; ern? nicht in dem rathung zu übergeben. ; mit elt. eine ö . n n Die Beschiu fag, gfelgt a ,, ö 9. . ö . an T , Dm l , , ,,. . werden nicht gezählt. Bei Stimmen jeni em das he . . ᷣ , een J worden ist. ggaleichheit giebt die . ,,, e mn n,, dei ,, . r Ter ch lead besteht ein gemeinsames Indi⸗ Bei der Beschlußfassung ü . . ,. ie, nn,, , . der . daß der Angehörige ,,, e n en, , . 6 e n,, ; ̃ ren G Bewerbebekriebe, zu Effentlichen Acmtern, zur Erwerbung von Grun Ausfhfl fe 1) faöt des nde br nnd die desnlngen, Mär das Ser=
ĩ r stücken, zur Erlangung des Staaisbürgerrechtes und zum Genusse alle 183