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ausgeloosten Aktien sub A. mit den Coupon? Serie VIII Nr. 328 und Talons, der Obligatienen sub B. mit Talons ohne Coupons am 1. Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst erfolgt und von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört. .
Die von den im vorigen Jahre ausgeloosten Prioritäts“⸗ Aktien und Obligationen eingelösten Stücke werden mit den betreffenden . gemäß der Bestimmungen der Nachträge zu unserm Ge— ellschaftsstatute in Gegenwart zweier Notare verbrannt werden, wo⸗ gegen der Nominalbetrag für die nicht eingelösten Stücke bei dem hiesigen Königlichen Stadt! und Kreisgerichte deponirt werden wird.
Zugleich machen wir in Gemäßheit der Nach räge zum Gesell⸗ schaffsstatute hiermit nech bekannt, daß aus den Verloosungen früherer Jahre folgende Mioritätsaktien und Obligationen: .
i) Priorität Aktien nach dem Privilegio vom 28. März 1840, resp. 15. Januar 1842:
Nr. I797. 2953. 32987. 4050. 4160 5171. 8042. 12.697. 15 668.
2) ,, nach dem Privilegio vom 5. Novem- er ;
Nr. 18217. 18225. 18,939. 18,973. 19226. 19406. 19 669. 19,619.
19.552 19897. 21 564 21.751. 215760. 215795 23338 23,722. 24 123 24447. 24/802 25, 052 25 115 25 201 25 238 25,609. 25,647. 25,649. 25,8888. 277.457. 277700. 28 487. 29 995. 29,295. 25 916. 360023. 30 089. 30 813. 30 957 30 71 31,157. 31.293. 31,795. 313911. 32114. 33 069. 33,152 33/438. 34 284. 34,692. 34,902. 35.086. 35.910. 36 231. 36,489. 36,70.
bis hierher zur Einlösung nicht präs ntirt worden sind, J
Auch bringen wir siatutenmäßig noch zus Kenntniß, daß die bis . 12 Juli v. Jeingelieferten Prioritäts-Altien und Obligationen n Gegenwart zweier Notare verhrannt sind.
Magdeburg, den 14. März 1871.
1837
Grande Société des (hemins de fer Russes.
Wir sind beauftragt, die am H. A3. April a. e. fäülllgem Coumponms der Apr.. Pri ss - O Hhligatiomem obiger Gesellschaft vom Verfalltage ab einzulösen. Die Qoupons sind in den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vor- mittags einzureichen. Kerim, im März 1871.
Mendelssohn ce Comp.,
Juigerstrasse No. 5.
Grande Société des (hemins de fer Russes.
Wir sind beauftragt, die amm 1. A3. April a. Ce.
Cälligem Compons der A IPDProx. Prioritkts- Ghligatiomem
obiger Gesellschaft mit EhIr. A. A4. Gs, pro Coupon vom Verfalltage ab einzulösen.
Die Goupons sind in den Stunden von 9 bis 12 Uhr Vor- mittags einzureichen.
Kerlimn, im März 1871.
Mendelssohn ce Comp.,
Jüigerstrasse No. 51.
Direktorium.
lo 2
des Verwaltungsraths auf . Dreizehn Prozent oder auf Drei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige pro Aktie von 25 Thlr. bestimmt und kann dieselbe gegen Abgabe des Dividen denscheins Nr. 5 von Donnerstag, den 9.ů März o., ab an der Kasse der Gesellschaft erhoben werden. Magdeburg, den 7. März 1871. Die Direktion
der vereinigten n n n,, Dampsschiffahrts ˖ Compagnie.
Graff.
Verschiedene Bekanntmachungen.
b65] Bekanntmachung,
Das Amt eines besoldeten Magistratsmitgliedes hiesiger Stadt wird durch Ausscheiden seines bisherigen Inhabers zum 1. Juli d. J. erledigt und soll durch Neuwahl wieder besetzt werden.
Der zu Wählende hat als Magistratsmitglied hauptsächlich die Geschäfte eines Vorsitzenden der Baudeputation, der Gasdirektion und der Forstverwaltung zu führen. Es werden deshalb besonders solche Bewerber berücksichligt werden, welche mit diesen Fächern vertraut sind, oder bereits in denselben gearbeitet oder die Prüfung als König- licher Baumeister bestanden haben.
Die Wahl erfolgt auf 12 Jahre unter Festsetzung des Gehalts auf 800 Thlr, dessen baldige Erhöhung auf 960 Thlr. bei besonderer Qualifikation in Aussicht gestellt wird.
Geeignete Bewerber wollen ihre Meldungen unter Beifügung ö. Zeugnisse bis zum 1. April c. bei dem Unterzeichneten ein reichen.
Burg, den 28. Februar 1871.
Der Stadtverordneten ˖ Vorsteher. L. Braasch.
842 . Offene Lehrerstelle.
An der hiesigen Realschule l. O. ist zu Michaelis . J. eine ordentliche Lehrerstelle mit einem Gehalte von fünfhundert Thalern durch einen Kandidaten oder Lehrer zu besetzen, welcher im Fran- zöͤsischen die Facultas zum Unterricht jn den oberen Klassen hat.! — Eine Facultas im Englischen ist erwünscht. — Bewerber wollen ihre Zeugnisse baldigst an uns einsenden.
Lippstadt, den 15. Maͤrz 1871. a 44) Das Kuratorium der Realschule.
844) Bekanntmachung.
Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Ritter⸗ schaftlichen Privatbank in Pommern wird bestimmungsmäßig in diesem Jahre
. am 25. April, Vermittags 10 Uhr, hierselbst im Saale der Kasinogesellschaft stattfinden.
Indem ich die geehrten Herren Theilnehmer hiervon ergebenst in Kenntniß setze, erlaube ich mir auf 8. 10 der Geschäftsinstruftion für das Kuratorium aufmerksam zu machen, nach welchem alle an die Versammlung gelangenden Anträge spätestens 14 Tage vor derselben an das Kuratorium der Bank eingereicht werden müssen.
Die Stimmkarten sind nach zuvoriger Legitimation von dem Syndikus der Bank Tags zuvor in dem Geschäftslokale der Bank in Empfang zu nehmen.
Stettin, den 18. März 1871.
Der Präsident des Kuratoriums der Ritterschaftlichen Privat ⸗ Bank in Pommern.
Fretzdorff.
39) Hannoversche Bank. Die geehrten Aktionäre werden hierdurch zu der diesjährigen
orden t lichen
Generalversammlung auf Montag, den 24. April d. J., Morgens 11 Uhr, im Tokale der hiesigen Börse eingeladen.
Tagesordnung wird die Erledigung der im §. 35 des Statuts vorgeschriebenen Geschäfte sein.
Die Einlaßkarten werden gegen Vorzeigung der Aktien von der Direktion im Geschäftslotale der Bank am 21. und 22. April C. ver- abfolgt werden.
Hannover, den 21. März 1871.
Der Verwaltungsrath der Hannoverschen Bank. gez. L. Meyer.
831
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1etiva.
1 Aktienbestände ... ...... ...... .. 2 Kaution, der Regierung bestellt 3 Bauwerth der ausgeführten Strecken inkl. Zinsen (Titel J. bis XVII. des Anschlags) 11,010,209 29
4 Guthaben bei den Banquiers in Conto Separato 41410 25 5 Diverse Vorschüsse und Forderungen 20320 6 6G Kassenbestand 11.874 5
146640061 6
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Fass iva. General · Aktienkapital Guthaben der Banquiers Diverse Verpflichtungen in Conto⸗-Current ...
Der Verwaltungsrath der Halle⸗Sorau-Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Vasertionspreis fur
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das dierteljahr.
den Naum einer Bruchzeile Sz Sgr.
Preußischer
Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen 6 n, sür Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. R.
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Berlin, Freitag den 24 Maͤrz, Abends.
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1871.
Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements ⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger für das mit dem 1. April dieses Jahres beginnende Quartal gefälligst so rechtzeitig bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.
Der erweiterte Umfang, welchen das Blatt in Folge der steigenden Anforderungen in den letzten Jahren erhalten hat, nöthigt dazu, den vierteljährlich en Abonnementspreis vom 1. künftigen Monats ab auf 1 Thaler 7 Sgr. G6 Pf.
festzusetzen.
Besondere Beilagen zum Königlich Preußischen Staats -⸗Anzeiger, wie sie mit demselben seither aus- gegeben worden sind, werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind vornehmlich zur Aufnahme von Aufsätzen aus dem Gebiet der preußischen Geschichte, Landeskunde und Staats⸗Verwaltung bestimmt.
Bestellungen nehmen für Berlin die Expedition des Staats -Anzeigers, Zieten⸗Platz Nr. 3, außerhalb
jedoch nur die Post⸗Aemter resp. Feldpost⸗Anstalten entgegen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ftentier Friedrich Wilhelm Mücke zu Berlin den Königlichen Kronen ⸗Orden dritter Klasse; dem Rittergutsbesitzer, Amtmann Achilles zu Rauschen im Kreise Gerdauen, den Königlichen Kronen- Srden vierter Klasse, dem Schullehrer Koenitz zu Blotto im Kreise Culm den Adler der vierten Klasse des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Unteroffizier Hauzeur vom 1. Bataillon (Aachen) 1. Rhei⸗ nischen Landwehr Regiments Nr. 25, dem Kupferschmidt
Schlichting zu Rinteln, dem Gerichtsboten, Exekutor und
Gefangnenwärter Reinecke zu Roßla im Kreise Sangerhausen und dem Maschinenwärter Christian Dewitz zu Alten⸗ weddingen im Kreise Wanzleben das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und ö .
Den Pfarrer, Superintendenten und Provinzial Synodal- Assessor Roßhof in Aachen zum Konsistorial-, evangelisch⸗ geistlichen, Regierungs- und Schulrath zu ernennen.
X
Deutsches Reich.
Allerhöchster Erlaß vom 20. März 1871 — betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6500, 000 Thalern.
Auf Ihren Bericht vom 18. März d. J. genehmige Ich,
daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867, betref⸗
fend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bun⸗ des zum Zwecke der Erweiterung der Bundes Kriegsmgrine und der Herstellung der Küsten vertheidigung (Bundesgesetzbl, vom Jahre 1867 S. 167 ff), und des Gesetzes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundes- gesetzfl. vom Jahre 1869 S. 137) verzinsliche Schatzanweisun⸗ en im Gesammtbetrage von sechs Millionen fünfhundert
ausend Thalern und zwar in Abschnitten von je Einhundert Thalern, Eintausend Thalern und zehntausend Thalern aus⸗ gegeben werden. Zugleich ermächtige Ich Sie, den Zinẽsatz bieser Schatzanweistingen und die Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhältnissen entsprechend nach Ihrem Ermessen zu bestimmen. Ich überlasse Ihnen, die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
Berlin, den 20. März 1871. Wilhelm. Gr. v. Bismarck Schönhausen.
An den Bundeskanzler.
Betanntmachung.
Korrespondenzverkehr nach und aus den okkupirten französischen Gebietstheilen.
In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Uebereinkommens wird der Landes postdienst, so⸗ weit derselbe auf französischem Gebiete bisher von der deutschen Postverwaltung ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die französische Postverwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit Ausnghme des bereits definitiv auf deutschem Fuß eingerichte⸗ ten Postwesens im Elsaß und in Deutsch ⸗Lothringen.
Auf die Korrespondenzen nach und aus den vorgedachten französischen Gebietstheilen kommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch des Krieges in Kraft gewesenen, auf den Postverträgen mit Frankreich beruhenden Tagen und Versendungsbedingungen vorläufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jetzt ab beispielsweise ein einfacher (bis 5 Loth schwerer) frankirter Brief
aus Cöln nach Rheims 33 Groschen, aus Berlin nach Nancy 47 Groschen.
In Bezug auf den Korrespondenzverkehr mit dem Elsaß und Deutsch⸗Lothringen behält es dagegen bei den bestehenden deutschen Bestimmungen sein Bewenden.
Es beträgt mithin beispielsweise das Porto für einen ein- fachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief aus Berlin nach Metz 1 Groschen. .
Berlin, den 21. März 1871.
General⸗Postamt. Stephan.
Bekanntmachung
Post verkehr für die deutschen Okkupationstruppen . in Fran kxeich. Gleichzeitig mit der Zurückgabe der Verwaltung des Lan des-Postdienstes an die französischen Postbehörden ist zur Vermittelung des Postverkehrs für die in den okkupirten Ge—⸗ bietstheilen Frankreichs verbliebenen deutschen Truppen ein be⸗ sonderer deutscher Feldpostdienst organisirt worden. Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Ge⸗ bietstheilen ohne Portoansatz befördert: ; LD in Militärdienst⸗Angelegenheiten: gewöhnliche und rekommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geldsendungen; Yin Privat-Angelegenheiten der Militärs und. Militär⸗Begmten: ö ewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth ein- chließlich, Zeitungen un Geldbriefe mit einem dekla-⸗ rirten Werthinhaite unter und bis zu 50 Thalern ein-
schließlich.