1871 / 85 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Rheinische Sisen bahn.

Wir beabsichtigen, die Lieferung von 750 Satz Achsen von Puddel stahl nebst schmiedeeisernen Scheibenrädern mit Puddelstahl oder Bessemerstahl Bandagen zu verdingen.

Bedingungen und Zeichnung sind von unserm Central · Verwal⸗ tungs Bureau altes Ufer Nr. 2 hierselbst zu beziehen und Offerten auf die ganze oder theilweise Lieferung unter Angabe des Preises für einen Satz Achse mit zwei Rädern, sowie der Ablieferung Termine und mit der Äufschrift »Offerte auf die Lieferung von ÄAchsen mit Rädern« bis zum 12. April e uns einzureichen.

Cöln, den 21. März 1871. .

Die Direktion.

Verloosung, Amortisation, . u. s. w. von öffentlichen BRapieren.

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn (hessische Nordbahn.)

w— “G Die Zahlung der am 1. April d. J. fälligen Iinsen von den vierprozentigen Prioritäts- Obligationen J. Emisston der Hessischen Nordbahn, fruheren Kurfürst Friedrich Wilhelm - Nord- bahn, wird von dem genannten Tage ab an folgenden Stellen statt⸗

nden: n in Elberfeld bei den Herren von der Heydt-Kersten Söhne und bei unserer Hauptkasse, Berlin bei der Direktion der Diskonto ⸗Gesellschaft und dem Herrn S. Bleichrsder, Düsseldorf bei den Herren Baum, Boeddinghaus & Comp., . Crefeld bei dem Herrn von Beckerath-Heilmann, Aachen bei den Herren Charlier K Sch eibler Cöln bei dem A Schaaffhausenschen Bank ⸗Verein, Bonn bei dem Herrn Jonas Cahn; Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von Rothschild C Söhne und von Erlanger & Söhne, Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut, Hamburg bei den Herren Haller Soehle C Comp., Breslau bei dem Schlesischen Bank- Verein Cafsel bei der Hauptkasse der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion (Hessische Nordbahn; . ; Werden mehrere Zinscoupons gleichzeilig zur Einlösung präsen tirt, fo sind dieselben nach Nummern geordnet mit einem Verzeich- nisse einzureichen, ; J Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

1853 Betanntmachung. Berlin-Hamburger Eisenbahn. Ausgabe neuer Zinscoupons zu den Prioritäts⸗ Obligationen 1. Emission. .

Die Inhaber von Prioritäts - Obligationen J. Emission werden davon in Kenntniß gesett, daß wir eine neue Reihe von 12 Zins— coupons über die Zinfen vom 1. Januar d. Is. ab nebst Talon Nr. V. ausgeben werden. Zu diesem Zwecke sind in der Zeit

vom 20. April bis 2. Mai d. Is. die Talons Nr. IV. mit einem Verzeichniß, welches die Sexien und Nummern der Reihenfolge nach, sowie den Namen und die Wohnung des Aussteldlers enthält, in unseren Hauptkassen zu Berlin oder Ham- burg, in den Vormittagsstunden von bis 1 Uhr, gegen Empfang⸗ nahme eines Anerkenntnisses einzureichen.

Gegen Rückgabe dieses mit Quittung versehenen Anerkenninisses

können vom 17. Mai d. Is. ab

in den vorgedachten Dienststunden die neuen Zinsscoupons und Ta⸗ lons Nr V. bei gedachten beiden Kassen und zwar bei derjenigen in Empfang genommen werden, welche das Anerkenntniß ertheilt hat.

Formulare zu dem oben erwähnten Verzeichnisse werden in un seren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg unentgeltlich ausgegeben.

Berlin und Hamburg, den 22. März 1871.

Die Direktion.

857 Königsberger Privathank.

Wir benachrichtigen unsere Herren Aktionäre, daß die auf 35 Thlr. pro Aktie für 1870 festgestellte Dividende von heute ab gegen Einlie⸗ ferung des Dividendenscheines Nr. 4 und eines Verzeichnisses der be— treffenden Aktiennummern

hier bei unserer Bankkasse, in Berlin bei der Direktion der Diskontogesellschaft, in Breslau bei dem Schlesischen Bankverein und außerdem bei sämmtlichen inländischen Privatbanken gezahlt wird. Königsberg, den 20. März 1871. Der Aufsichtsrath der Königsberger Privatbank. Moritz Simon.

1845 Deutsche Union⸗Bank.

Auf Grund des Beschlusses des Aufsichtsrathes vom 18 März C. werden hierdurch die ersten Zeichner aufgefordert, die zweite Einzah⸗ lung von vierzig Prozent, nebst Zinsen vom 1. April . à 4 pCt. in dem Zeitraum vom 31. März bis 15. April 6, zu Händen des unterzeichneten Vorstandes zu zahlen und dagegen die laut Beschluß auf den Inhaber auszustellenden Interimsaktien über eingezahlte funfzig Prozent in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 22. März 1871.

Der Vorstand der Deutschen Union ⸗Bank. W. Krause. B. Liebermann. Schiff.

848

lktien⸗Gesellschaft Eisen⸗, und Stahlwerk zu Osnabrück. In Gemäßheit des 8.7 des Statuts fordern wir die Atrionäre

der Aktien -⸗Gesellschaft Eisen und Stahlwerk zu Osnabrück hierdurch

auf, die beiden letzten Raten der gezeichneten Aktien-⸗Beträge und zwar

10 pCt. oder 50 Thlr. für jede Aktie am 1. Mai d. J.

10 pCt. oder 50 Thlr. für jede Aktie am 1. Au gu st d. J. entweder bei der Rorddeutschen Bank in Hamburg oder bei Herrn Banquier N. Blumenfeld in Osnahxrück unter Vorlegung der Interimsscheine einzuzahlen. Sowohl die Norddeutsche Bank als auch Herr Blumenfeld sind ermächtigt, über die Einzahlungen zu quittiren.

Osnabrück, den 22. März 1871. Der Vorstand der Atüien⸗Gesellschaft Eisen und Stahlwerk zu Osnabrück. Gresler. Aug. Vaupel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

858 In unserer Bekanntmachung vom 14 d. M, die Berufung der 5. ordentlichen Generalversammlung der Preußischen Tebens⸗ versicherungs -⸗Aktiengesellschaft auf den 14 April 1871 betreffen), ist die Tagesordnung dahin zu ergänzen, daß außer den bereits bekannt gegebenen Gegenständen der Tageßordnung auch zur Beschluß— fassung steht: . . Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsraths an Stelle der statutenmäßig ausscheidenden Mitglieder. Berlin, den 17. März 1871. . ö Lebensversicherungs ⸗Aktiengesellschaft. ner.

Geysmer. Heyl.

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Bilanz per 31. Dezember 1870

1 Aktienbestände 2 Kaution, der Regierung bestellt 3 Bauwerth der ausgeführten Strecken inkl.

Zinsen 536 J. bis XVII. des Anschlags) 11,010,200 4 Guthaben bei den Banquiers in Conto⸗Separato 1410 5 Diverse Vorschüsse und Forderungen 20 320 w 11874

Vos õ

Passiva. 1 General ˖ Aktienkapital 2 Guthaben der Banquiers 3 . Verpflichtungen in Conto Current...

Der Verwaltungsrath der Halle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Das Abonnement belrãgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr.

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Alle Post -Anstalten des Mn und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. .

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zeiger.

m 55.

Nach dem nunmehr glücklich beendigten Kriege in die Hei⸗ math zurückgekehrt, sind Mir an Meinem Geburtstage nicht nur aus sämmtlichen Provinzen der Monarchie, sondern auch aus allen übrigen Theilen - des deutschen Vaterlandes von Ge⸗ meinden, Korporationen, Vereinen, Festversammlungen und einzelnen Personen zahlreiche Glückwünsche schriftlich wie tele⸗ graphisch zugekommen. Diese Kundgebungen, welche Mir als ein Beweis treuer Liebe und Anhänglichkeit gelten, haben Mich mit freudiger Bewegung und Genugthuung erfüllt. Mein Herz drängt Mich, Allen Meinen aufrichtigsten und tiefgefühl⸗ testen Dank dafür auszusprechen. Ich beauftrage Sie, dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 24. März 18.

a6 ilh elm. An den Minister des Innern.

Berlin, 25. März.

Se. Königliche 55h der Großherzog von Hessen und bei Rhein ist heute frü . *. ne l Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin heute Mittag, Ihre . die Herzogin Marie von Mecklenburg— Schwerin un ; . Durchlaucht der Erbprinz zu Hohenzollern sind

gestern Abend abgereist.

erböchster Erlaß vom 23. Februar 1871. betreffend die Ver- ahl s, feen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung diner Gemelnde⸗Chausseg von Waltrop, im Kreise Necklinghausen, Reglerungsbezirks Münster, bis zur Gemeindegrenze in der Richtung auf Mengede im Kreise Dortmund, Regierungsbezirks Arnsberg. Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau

einer Gemeinde⸗Chausfer von Waltrop, im Kreise Recklinghausen,

serungsbezirk? Münster, bis zur Gemeindegrenze in der Richtung 3 . im Kreise Dortmund, , . Arnsberg, ge⸗ nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch er Geme nde Waltrop das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imigleichen das Recht zur Entnahme der Ehausseebgu— und Unter haliungs- Materialien, nach Maßgabe der für. die Staats Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde, beziehungsweise dem Kreise Nechling. hausen, gegen Uebernahme der künftigen chaufftemäßigen Unterhaltung der Straße, das Fiecht zur Erhebung des Chaussergelbss nach ener stimmungen des für die Staatschausseen jedesmal geltenden Chaussee· geld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen

über die Befreiungen, fowie der sonstigen, die Erhebung betres enden

atzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats. wah , von . an ewandt werden, hierdurch verleihen. Auch

sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten

Bestimmungen wegen der Chausste⸗Polizei⸗ ergehen auf die gedachte . zur gin ah ung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗- Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Hauptquartier Versailles, den 23. Febtuar 1871. Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Camphausen.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz ⸗Minister.

Berlin Sonnabend den 25 Maͤrz, Abends.

1871.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und . Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Dr. Johannes Müller an der Ritter⸗

Akademie zu Brandenburg ist das Prädikat »Professor« bei⸗

gelegt worden.

Mi nisterium des Innern.

Cirkular-Erlaß vom 2. März 1871, betreffend die Vornahme von Trauungen Kaiserlich russischer Staatsange— höriger innerhalb Preußens.

Seitens der Kaiserlich russischen Stagtsregierung ist uns mitgetheilt worden, daß nach den gegenwärtig in Rußland be⸗ stehenden Gesetzen russische Unterthanen beiderlei Geschlechts das Recht haben, sich mit Ausländern zu verheirathen, ohne ver— pflichtet zu sein, hierzu die spezielle Genehmigung der Kaiser⸗ lichen Regierung einzuholen, sowie, daß die russische Unter⸗ thanenschaft mit zu denjenigen Rechten und Prärogativen ge⸗ hört, welche ein russischer Unterthan auf seine ausländische

Ehefrau überträgt.

Bei dieser Lage der russischen Gesetzgebung unterliegt es keinem Bedenken, die Vornahme von . Kaiserlich russischer Staatzäangehöriger innerhalb Preußens auch obne Beibringung des im § 1 des Gesetzes vom 13. März 1854 für Ausländer vorgeschriebenen Trau⸗Erlaubnißscheines der Hei⸗ mathsbehörde zu gestatten. Indem wir demzufolge in Gemäß heit des 8 2 des gedachten Gesetzes bezüglich der Kaiserlich russischen Staatsangehörigen die Beibringung des im §. 11. c. bezeichneten Attestes der Heimathsobrigkeit hierdurch allgemein erlassen, veranlassen wir die Königliche Regierung (Landdrosten) in etwa vorkommenden Fällen von Beibringung des fraglichen Attestes Seitens Kaiserlich russischer Stagtsangehöriger Abstand zu nehmen, diese Anordnung aber mittelst Veröffentlichung der⸗ selben durch das Amtsblatt zur Kenntniß der Geistlichen und des Publikums zu bringen. .

Berlin, den 2. März 1871.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗ Angelcgee e ten von Mühler. 36 Der Minister des Innern. Der Justiz⸗Minister. In Vertretung: Bit ter. In dessen Vertretung: De Réôge. An sämmtliche Königliche Regierungen und Land . drosteien der Monarchie und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst.

*

Ab gereist: Der Contre⸗Admiral und Marine. Station. Chef der Ostsee, Heldt, nach Kiel. ;

Tagesordnung.

4. Plenar-Sitzung des Deutschen Reichstages, Montag, den 27. März 1871, Mittags 12 Uhr. I) Wahlprüfungen. 2) Erste Berathun des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verfassung des Beutschen Reiches. 3) Erste und zweite Berathung des Freundschafts, Handels. und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde . . einerseits und dem Freistaate Salvador

andererseits.

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