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sfũr das bierteljahr. Ansertionspreis für den Raum einer Druchjeile S Sgr.
Hreußischen Staats Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. X.
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Berlin, Mittwoch den 29. Maͤrz, Abends.
Berlin, 29. März.
Seine Majestät der König von Sachsen ist gestern Abend nach Dresden und . Seine Königliche Hoheit der Fürst zu Hohenzollern heute früh nach Düsseldorf zurückgereist.
Haupt ⸗Verwaltung der Staats schulden.
Bekanntmachung vom 17. Dezember 1870 — be= treffend die Niederlegung der im Jahre 1869 durch die Til gungsfonds eingelösten Staatsschulden⸗Dokumente lliegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei).
Deu tsches Reich.
ö Bekanntmachung. Postanweisungs-Verkehr mit Konstantinopel. Vom 1. April 1871 ab ist der Austausch von Post⸗ Anweisungen mit Konstantinopel zulässig. Es können . bis 50 Thaler oder 8), Gulden Südd. W. im ege der Postanweisung vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt bei den diesseitigen Postanstalten auf ein gewöhnliches Postanweisungs Formular. Der Betrag ist darin, unter Ab— änderung des Vordrucks Thlr. Gr. Pf. us. s. w., in türkischer Goldwährung (Lire und Piaster) anzugeben. Die Aufgabe⸗Postanstalt rechnet den vom Absender in dieser Weise notitten Betrag in die Thaler⸗ bezw. Guldenwährung — für jeßt nach dem Verhältniß von 16 Piaster Gold gleich Thaler — und nimmt danach den sich ergebenden Betrag vom Einzahler entgegen. Diese Postanstalt ist mithin auch in Stande, dem Einlieferer genau anzugeben, welchen Betrag der⸗ selbe in türkischer Goldwährung in die Postanweisung einzurücken hat, um eine nach deutscher Währung ausgerechnete Zahlung
in Konstantinopel zutreffend leisten zu lassen.
Die thunlichst mit Marken zu frankirende Gebühr beträgt bei Einzahlung von Betragen bis 25 Thaler (Br Gulden) 4 Groschen oder 14 Kreuzer, bei Einzahlung von Beträgen über 25 bis 50 Thaler (633 bis 8! Gulden) 8 Groschen oder
28 Kreuzer.
Der Coupon der Postanweisung kann zu schriftlichen Mit⸗ theilungen benutzt werden. .
Bei der Absendung aus Konstantinopel findet die Einzah⸗ lung gleichfalls auf gewöhnliche inländische Postanweisungs⸗
Formulare statt, in welchen der Betrag in deutscher Währung
angegeben wird. Die Postanweifungen unterliegen demnächst der gleichen Behandlung, wie Postanweisungen im innern Ver⸗ kehr. Die Zuführung an die Empfänger geschieht frankirt.
Die vorstehenden Bestimmungen sinden auch auf den Ver⸗ kehr des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens mit Konstantinopel Anwendung. . K .
Berlin, 27. März 1871. .
General⸗Postamt. Stephan.
MNinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten. Der bisherige Königliche Kreisbgumeister Schüler zu.
Kyriß ist zum Königlichen Bau-Juspektor ernannt und dem⸗
selben die Bau⸗Inspektorstelle in Cöslin verliehen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und . s Medizinal⸗Angelegenheiten. .
Die Herren Kandidaten der Pharmazie und Zahnheilkunde werden ersucht, sich Behufs Annahme der in dem bevorstehen⸗ den Semester zu hörenden Vorlesungen bei dem Unterzeichneten, Dorotheensttaße Nr. 61, zu melden.
Berlin, den 7. März 187! ea Der Direktor des n, ,, . Studiums an der hiestgen
öniglichen Universttät. Dr. Ho usselle.
An gekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Hein rich XIII. Reuß und der General-Major und Commandeur der 4. Reserve⸗Division, von Schmeling, vom Kriegs⸗
schauplatze.
N icht amt li ch e s.
Preußen. Berlin, 29. März. Se. Majestät der Kaiser empfingen Vormittags die Hofmarschälle, nahmen um 11 Uhr militärische Meldungen und nach diesen im Beisein
Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen den Vortrag der
Generale entgegen. Nach demselben ließen Se. Masestät Sich von dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Wiimowski und demnächst noch vom Militärkabinet Vortrag halten. J Majestät die Kaiserin⸗Königin war gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden in
den Baracken. Bei Sr. Majestät dem Könige von Sachsen
fand auf dem Schlosse das Familiendiner statt. — Abends verabschiedeten Sich beide Kaiserlichen Majestäten von dem Könige auf dem Anhalter Bahnhofe.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz verabschiedete Sich gestern früh auf dem Anhalter Bahnhof bei Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Sachsen, und empfing den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Baden sowie den General-Lieutenant von Stosch. Se. Kaisexliche Hoheit war um 5 Uhr zum Diner bei Sr. Majestät, dem Könige von Sachsen im Königlichen Schloß und begleitete Allerhöchstden⸗
selben später bei der Abreise auf den Bahnhof. Abends erschien
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit zum Thee bei Ihren Ma jestäten. w
Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern.
1871.
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— Se. Majest at der König von Sachsen ist nach 3
mehrtägigem Besuche am Kaiserlichen Hofe gestern Abend
um 77 Uhr von hier nach Dresden zurückgekehrt. Bei der Ab- fahrt auf dem Anhalter Bahnhof waren Se. Majestät der
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