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zum Port, Fähnr. befö
1318
vom gerne Landweht e n, Königsberg Nr. 33, Krauß, Vize⸗ Feldwebel vom 2. atalllon (Rastenburg) 5. Osipreußischen Tandwehr-Regiments Nr. 41, zu Seconde Lieutengnts der Reserve des 5. Sstvreüß. Inf. RKegts. Nr. 41, Sten tzler, Vize Feldw. vom 2. Bat. (Thorn) J. Osipreuß. Landnm. Regts. Nr. 5, Lingnau 23 Feldw. vom 2. Bat. Martenburg) 8. O preuß. Landw. Regts. Nr. 15, zu Sec. Lts, der Ref des 4 Sstpreuß. Gren. Negts. Nr. 5. Pa- leste, Unteroff. vom 4. Oslpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, zum Port. ähr, Thum, Sec, Lt ven de Inf. des Res. Landwehr -⸗Bats Berlin Rr. 35, Vo llmar, Sec St. Ven der Inf. des 1. Batgillons (Frankfurt 1. Brandenburgischen Landwehr = Regiments Nr. 8, ondorff, Köppen Il, Sec. ts. von der Inf. des 2. Bats. Cäastrin) dess. Regts, e n Vüttner, Sec Lts. von der Inf. es 2 Bats (Woldenberg 5. Brandend. Landw. Regts. Nr. 48, zu Pr. Lieuts, Brunner Vize ⸗ Feldwebel vom 1. Ba taillen (Anklam) J. Pomm. Landwehr ˖ Regiments Nr. 2 Hewelke, Vize ⸗ Feldwebel vom 1. Bat. TZilsit) 1. Sspreußischen Landwehr Regiments Nr. 1 Schneider, Driefsen, Vine Feldw. vom J. Bataill. (Simmern) 7 Rhein. Landw. Regts. Nr. 59, Grimm / Vize Feldw. vom 2 Bat. (Coblenz 3. Rhein. Landw. Regt. Nr. 29 zu Sec. Lis. der Landw. Inf. befördert. Runge, v. Groß— i , , vom Res. Dandiw. Bat. Stettin Nr. 34, Carstädt, Vize⸗eldw. vom Reserve⸗ Landw. Bataill Breslau Nr. 38, Horn . vom 2 Bat. (Brieg) 4 Niederschles Landw. Regts. Nr. 51, Hüppe, Vize⸗Feldw. vom J. Bat. (Gleiwiß) 3. Gbersches. Landiv. Regts. Nö. 62, zu See,. Äig, der Landw. Inf, Wilsdförst er, Sec. Lt. von der Kavgll. des 2 Rats. (Düssel dorf 4. Weslf. Landw. Regts. Nr. 17, zum Pr. Lt , Dü vel, Vize Wach. vom 2. Bat. (Cosel) 3. Oberschles. Landw. Negtz. Rr. 62, zum Sec Lt. der Res. des Hess. Train ⸗ Bals. Nr. 11 hefoͤrdert. Henich el, See Lt. 4. Q, zulegt im 3. Rhein. Infant. Regigit. Nr. 20, 3. Z. beim 1. Rheinischen Infanterie ⸗ Regiment Rr 25 Dien ße reistend, der Charakter als Prem. Lieut. verliehen. Hartwich, Sec Lt. von der Nes des 4 Garde ⸗ Gren. Regts. Kö⸗ nigin, von der Dienstl. bei diesem Regt. entbunden und in das Be- urlaubten Verhältniß zurückgetreten. v. Michels, v. Bischofs⸗ hausen, Paasch, v. Alten, Port. Fähnrs. vom 6. Westfäl. Inf. Regt. Nr 55, v. Bistram, Schotten, v. Ja gem ann Port. Fähnrs. vom 1. Hess. Hus. Regiment Nr. 13, zu Sec. Lts, Freiherr v. Lyncker⸗ Unteroff. vom Sstfries. Inf. Regt. Nr. 78, zum Port. Fähnr, Tie, Port. Fähnr,. vom 1 Hannov. Drag. Regt. Nr. 9, z. Sce Lt, Detmers, ah gg. Vize- Feldw. von der Res. d. 1. Bats. (Uurich Ostfriel Cndw. Regis. Nr. 8. Becker, Blau, Vize ⸗Feldw. ö . . Waetge / Vize⸗Feldw. vom 1. Bgt. (Osnabrück) 1 . Landw. Regts. Nr 74 zu Sec. Lts, der Res des Ostfries. Inf. Regts. Ar. 78, ezin, Vize⸗Wachtm v. 1. Bat. (E 8ngbr) — 8656 ndw. Rats Nr. 74, on img, Vize Vachtin vom 2. Bat. öelc feld 2. Wescf Landw. Regts. Nr. 15, zu Sec. Its. der Ref, des 1Hannoversch. Dragoner ˖ Regts. Nr. 9, e,, von der Ref zu Sec. Lis. der Nes. des 2. Garde⸗Regts. 3. F/ Hoff⸗ meyer, Vize⸗Feldw. vom Res. Landw. Bat Berlin Nr 35, Scheib⸗ ner, Vize Feldw. vom 2. Bat. (Cottbus) 5 Brandenb Landw. Regts. Nr. 57, zu Sec Lts. der Res. des 5. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 52 Berrenherg, Pize⸗Jeldw. vom Res. Landw. Bat Frankfurt a. M. Nr. 8), Pieß Vize Feldw. vom 1. Bat. (Cassel) 1. Hessischen Ldw. Regmts. Rr. Sl, Eulenberg, Vize ⸗Feldw. vom 1. Bat. Weimar) 5. Thäri ng. Landw. Regis. Rr. Hh Lin denb erg, Vize, Feld iw, vom 2. Bat. (Celle) 2. Hann ov, Landw. Regts. Nr. 77, zu Sec Lis. der Res. des 1 Hess. Inf. Regts. Nr. Si, Hartmeyer, Vize Wachtm. vom 2. Bat (Brühl) 2 Rhein Com, Rgt5 Nr. 28. zum Sec. Lt. d Res. des Magdeb. Drag. Regts. Nr. 6, Ceiko, Vize Wachtin vom l, Bat. Set Wendels 4. Rhein. Landnö. Negts. Nr; 30 Alff Ritter e tn, vom 1. Bat. Trier ti Rhein. Landw. Regiments Ni. 76, zu Ser Lis. der Res. des 2 hein. Hus, Regts. Nr. 9. = befördert. Ulbrich, Major a. D. zuleßt Haüptm und Comp. Chef im 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. . in seinem ,. Ver⸗ hältn. als Eon mdf, des Landw. Ves. Bats. Apentade, 5 d. D. d. m. B bestätigt, Vrügg em ann, Hb. St. z. Die p. Und Bez Com mandr. des 1. Baits. Bremen) 1. er stht Landw. Regts. Nr. 75 der Char. als Oberst verliehen. Hille, See. Lr. von der nf. dig Res. Landw. Bats. Magdeburg Nr. 36, in das 1. Bat. (S les wig) Schlesw. Landw. Regts. Nr. 8] einrangirt. v. Biel, ehem. Kais. Sesterr. Oberlieut. vom 10. Ulanen - Regt, unter Aufnahme in den
Verhand der . Armee, bei der Kap, des 1. Bats. Wismar)
2 Meckenb. Jandm. Regts. Nr. go und zwar gls Brem, Lieut. einrangirt. Brin km ann, ajor . D. zuleßt Bats. Comm. im 2. ö, n, , . Nr. 23, 685 Eisenbahn ˖ Etappen · Com man dan! zu St. Bizier, der Char. als b. Lt derliehen. Rx. Nickisch Rofenegt, Sb Lt. a. D., zul Comm des früh. Landw. Bats. (Ortel ˖ bug 34. Inf. Regt. *. 3. Bahnhofs FKommanpant zu6 Bingerbrück, v. Rohl, Major a. B zuletz Bez. Commdr. des 1, Bats. Aurich) Ostfries. Landw. Regts. ö 75, vorher Hauptm. u. Comp. Chef im 3 Weßphäl. Inf Regt. Nr. 16, 3. 3 Eifen bahn-Etapp. Konim dt, zu Eh ätilion fur Sein. = in die Kategorie der zur Olspositson gestellten Seflziere versezt. Su semihl, ii Felt w. vom 1. Bat. (Erfurt ß nr n gandw. Regtg. Ri 71 Jacgby Vie g dnn vom 1. Bat. (Gnesen) 3 Pom m. Landm. Regis. Rr 4, gi.
Landw. Inf. befördert. W ,,, g. D. früher Comip. Chef im chemallgen Füs. Bat. Bremen, unter bei. der Erlaubniß zum Tragen der Ärmee Anif von der Dienstl. bei dem 3. Hessischen Inf. Regt. Rr. 8z entbunden und in das Inaktivität · Verhältniß z , Hein Gefr. Lom Hess. Jager. Hat. Rr. Il, d Comp. Che5 . ng n, , ie g rn sn, und Comp. Chef im 4 tuß. Gren. Regt, Nr. 55 z. S. Etap. Kor n , eln m gbr, 35 inn die .
gestellten Offiziere verseßt.
ec. Ltg. der
orie der jur Dis p.
B. Abschieds bewil ligung en 2c.
Den 20 März v Ehrenstein, Sec. Lt. von der Inf. des
2. Bals. (G sttingen) 3. Hannor, andw. Regt. Nr. 79. mit Pen ston ird elch en ieif M Cin renst derh Ab schted bei int.
Beamte der Militär ˖ Verwaltung. Du r ch r n des Kriegs-Winisteriums. Den 8 März. MülldͤvtB Zahlmstr. Aspirant u. Feltzablmstr. beim 1. Bat. 2. estfäJl. Inf. Regts. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederl) zum Zahlmstr. bei dem Füs. Bat. 1 f Inf. Regts. Nr. 13 ernannt
Reichstags ⸗Angelegenheiten.
Berlin, 29. März. In der gestrigen Sitzung des Reichs- tages nahm der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats- Minister Delbrück, in der Dittusston über den Gesetzentwurf, betreffend eine anderweitige Feststellung der Matrikular beiträge zur Deckung der Gesammtausgaben für das Jahr 1869 nach dem Abgeordneten von Benda das Wort;
tei Hetren! Ich erlaube mir auf die von dem Herrn Vor⸗ 6 zuletzt ausgesprochenen zwei Vorausfetzungen Folgendes zu
emerken:
Bie erste seiner Voraussetzungen daß nämlich in Zukunft dem Reichstage in Form einer hesonderen Vorlage die Etatsüberschreitun⸗ gen mit dem Antrage zugehen sollen, die verfassungsmäßige Geneh⸗ migung zu ertheilen, nehme ich keinen Anstand, als zutreffend anzu- erkennen. Es wird das geschehen, und zwar so früh, wie es irgend möglich ist. .
In Beziehung auf die zweite Frage bin ich im Augenblick und für mein Theil nicht in der Lage, mit gleicher Best mmtheit zu ant⸗ worten. Den bier anwesenden Herren, weiche zum Reichstag des Norddeutschen Bundes gehörten, wird erinnerlich sein der Zu⸗ fammenhang, in welchem ein Geseßß Über den Rechnungshof des Bundes mit dem Gesetz übeg die preußilche Ober · Rech⸗ nungskammtr steht. Es ist von Seiten der verbündeten Re— gierungen und nicht ohne Zustimmung des Reichstages die An⸗ sicht vertreten worden, daß 8 sich empfehlen würde, zunächst mit einem Gesetz über die Ober⸗Reichnungstammer voranzugehrn und diesem Geseg das Gesetz über den Rechnungshof des Bundes folsen zu lassen. Den hier anwesenden Herren welche zugleich dem preußi⸗ schen Landtage angeböten oder von dessen Verhandlungen Notiz ge⸗ nommen haben, wird es erinnerlich sein, daßader Königlich preußische Herr Finanz ⸗Minisier die bestimmte Zusage erthe lt hat, ein solches Gesetz kem preußischen Landtage vorzulegen, eine Zusage, welche in der le iverflossenen Session erfüllt worden wäre, wenn nicht allgemein bekannte Ereignisse dazwischen getreten wären.
Es handelt sich also bei dieser Frage für mich um eine Arußerung darüber, ob ein bisher von den Bundesregierungen für nüßlich er⸗ kannter Weg verlassen werden soll, und Sie werden nicht von mir erwarten, daß ich darüber mit gleicher Bestünmmtheit, wie das in Bezug auf die erste Voraussetzung geschah, mich hier jetzt ausspreche.
Die Organifation der Bezirks- und Kreis -Verwal' tung im Elfaß und in Deutsch⸗Lothringen.
Als einen der bedeutendsten Mißstände der französischen Verwaltungs- Organisation hatte die deutsche Verwaltung die allzugroße Ausdehnung der Arrondissements erkannt, welche namentlich unter den gegenwärtigen verwickelteren Verhältnissen die Verwaltung außerordentlich erschwerte. Zur Beseitigung dieses Uebelstandes war die Bildung neuer Kreisverbände in Angriff genommen worden, indem die bisherigen Arrondisse ments verkleinert und auf ein, zweckmäßigen Verwaltungs— bezirken entsprechendes Maß zurückgeführt wurden.
Nachdem diese Neubildung in ihrer territorialen Abgren⸗ zung in allen drei Departements zum Abschlusse gelangt war, und statt der frühern 9 Arrondissements 21 Land⸗ und 3 Stad t⸗ kreise geschaffen worden waren, wurde es nothwendig, — ab weichend von der frühern Beschraͤnkung der Kompetenz der Unterpräfekten — die an die Stelle derselben getretenen Kreis Pirektoren resp. Polizei⸗Direktoren in den Besitz des zu einer eingreifenden, selbständigen Kreisverwaltung erforderlichen Maßes administrativer Zuständigkeit zu setzen, damit der wirkliche Zweck der neuen Kreisbildung — Erleichterung und Verein
fachung des Geschäftsganges und Entlastung der Präfekturen
von dem Uebermaß der durch die Centralisation der französt⸗= schen Verwaltung auf sie gehäuften Geschäftsangelegenheiten — auch ern erreicht werde.
Rach den Über die französische Verwaltungs- Orggnisqtion bestehenden Bestimmungen lag den Präfekten außer den ihrer inneren Natur nach zur Kompetenz der Departemental ⸗ Ver⸗
waltung gehörenden Angelegenheiten noch eine Reihe von Ge⸗
schäften ob, welche nach deutschen Verwaltungsprinzipien zweckmäßiger und im Inkeresse der Verwglleten, pon n Kreishehörden wahrgenommen gu werden pflegen. er Präfekt war keineswegs die zweite Instanz gegen ⸗˖
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über der Arrondissements⸗Verwaltung, sondern faßte in
1 fast allen Angelegenheiten seine Beschlüsse und Entscheidungen
in erster Instänz, so daß dem Unterpraͤfetten ein selbständiger Geschäfts, und Wirkungskreis fast gänzlich entzogen war und derselbe nur die Eigenschaft einer begutachtenden Zwischen behörde und eines Vollzugsorganes besaß.
So kam es, daß der Präfekt über die geringfügigsten An= gelegenheiten zu ensscheiden, beispielsweise die Wirthschaftskonzes
stonen, die Jagdpässe ꝛc. zu ertheilen, die Wald⸗ und Feldhüter den, welche im Interesse der Ein
zu ernennen, die Mitglieder der Armenpflege⸗Kommissionen zu bestätigen, die geringfügigsten Gemeindebudgets und Rechnun—⸗ gen zu prüfen und Tausende von Zahlungs anweisungen über laufende Ausgaben an die Gemeinde ⸗Einnahmvereine zu fertigen hatte. . Daß eine Aenderung dieser Organisation und namentlich eine zweckmäßigere Geschäftsabgrenzung zwischen der Departe⸗ mental⸗ und der Kreisverwaltung vorgenommen werden mußte, wurde nicht blos von den Behörden, sondern selbst von den Verwalteten als eine nothwendige, nicht länger zu verschiebende Maßregel empfunden. . . Da selbstoerständlich eine definitive Festsetzung der einer seits den Kreis-Dircktoren zu übertragenden und andererseits den Präfetten zu belassenden Obliegenheiten in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung ohne eine tlefeingreifende Abänderung der bestehenden Gesetze nicht möglich war und auf dem zur Zeit allein zur Disposition stehenden Wege der Verfügung oder In⸗ struktion nicht stattfinden konnte, so erübrigte nut die delega⸗ tionsweise Uebertragung eines Theils der Präfekturgeschäfte an
die Kreis resp. Polizei⸗-Direktoren, und zwar auch nur inso⸗
weit, als dadurch eine materielle Abänderung bestehender Rechts bestimmungen nicht herbeigeführt wurde. .
Das Gebiet, auf welchem eine derartige Kompetenzausschei⸗ dung vorgenommen werden konnte und auf welchem dieselbe zunächst auch am nothwendigsten war, umfaßte vorzugsweise die Polizei⸗ und die Gemeindeverwaliung. Es erschien un— bedenklich, im Wege der Geschäftsinstruktion die Erledigun der hierher gehörigen Angelegenheiten in erster Instanz den Kreis- Direktoren zu überweisen, welche außerdem selbstverständlich in die bisherigen Amtsbefugnisse der Unterpräfekten eingetreten sind.
ö desfallsige Instruktion hat nachstehende Bestimmungen getroffen: . ;
) Die Kreis ⸗ Direktoren und die Polizei ⸗ Direktoren üherneh⸗ men für den Umfang des betr. Land resp. Stadtkreises die gesammte bisher dem Präfekten resp. Präfekturrathe zugestan⸗ bene Polizeiverwalung (Preß⸗ Vereins., Fremden / Kriminal⸗ und Sittenpolizei, Jagd-, Forst⸗ Wasser,, Straßen⸗ und Medi- zinalpolizei, das Gewerbs, und das Versicherungswesen, Ueber. zvachun g' des Marktverkehrs, des Baus, des Feuerlösch⸗ des Armenunterstützungs⸗ und des Einquartierungswesens 22). Mie Kreis- Birektoren überwachen die örtliche Polizeiverwaltung und halten die Gemeinden zur Erfüllung der ihnen gesetzlich oblie⸗ genden Verpflichtungen an. Die Polizei⸗Direktoren üben eben⸗ falls die Aussicht über die örtliche Polizeiverwaltung, jedoch nicht als vorgesetzte Behörbe oder Instanz, jondern haben ihre Anträge an die Präfekten zu richten, falls ihren Requisitionen
*
Sestens der Stadtbebörde nicht Folge gegeben wird. 2) Die Kreis⸗Direktoren üben für den Umfang des be⸗ treffenden Landkreises auch die bisher dem Präfekten resp. Prä⸗ sekturrathe zugestandene Staatsaufsicht über die Gemeinden, sowie über die örtlichen Stiftungen und Anstalten zu den zwecken des Kultus, des Unterrichts und der Wohlthätigkeit Ramens und im Auftrage des Präfekten, soweit dies ohne Gesetzes⸗Aenderung thunlich ist. ;
Die Kreis-⸗Direktoren überwachen die Geschäftsführung der Gemeinde und Stiftungsbehörden, sie find die nächsten Vor⸗ gesetzten der Maires und sind ermächtigt, gegen dieselben War⸗ hungen und Verweise guszusprechen. Sie prüfen und stellen die Jahresrechnungen fest und hescheiden die Beschwerden gegen bie Veschlüsse der Gemeindebehörden in erster Instanz.
3) Die Beschwerden gegen die Beschlüsse der Kreis . Direk⸗= toren und Polizei⸗Direktoren gehen an den Prãfekten. Dem⸗ selben bleibt die Oberaufsicht über die Polizei⸗ Verwaltung, so⸗ wie auf die Gemeinden, Stiftungen und ortlichen Anstalten vorbehalten. Richt minder verbleibt demselben die Ernennung der Maires, Adjunkten und Gemeinde⸗Linnehmer, sowie die höhere Disciplingrgewalt, über dieselben.
Die Staatsaufsicht über die eigene Stadtkreise bildenden Gemeinden und die Stiftungen und Anstalten in denselben zu den Zwecken des Kultus, des Unterrichts und der Wohlthaͤtig⸗ tät ot der Präfekt in erster Jnstanz aus.
Ohne einen unter allen Umständen zu vermeidenden Ein griff in die materiellen Rechtsbestimmungen und namentlich in bie Gemeinde Gesetzgebung, ließ sich eine weitergehende Kom⸗ petenz · Ausscheidung zwischen dem Präfekten und den Kreis Direltionen z. Z. nicht vornehmen, ebensowenig wie es möglich
war, eine erschöpfende Aufzählung der einzelnen den Präfekten verbleibenden und der an die Kreis Direktionen übergehenden Geschäfte nach dem Vorbilde der französischen Decentralisations ; Dekrete vom 25 März 1862 und 13. April 1861 aufzustellen. Nach Lage der Verhältnisse war es eben nur angängig für die Polizei, und Gemeinde Verwaltung die erste Instanz von der Präfektur in die Kreis -⸗Direktionen zu verlegen, während die Präfektur als zweite Instanz und Aufsichtsbehörde konsti⸗
tuirt wurde und für dieselbe alle . , ,, e. eit der Verwaltung centra⸗
listrt bleiben müssen oder das Departement als Ganzes betreffen.
—
Bereinsthätigkeit für die Armee.
Den Berathungen des Centralkomites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und er- frankter Krieger wohnten in der letzten Sitzung bei Ihre
Maäsestät die Kaiserin und Königin und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden, als Proteftorin des Badischen Frauen ⸗Vereins, welcher zur Gemeinschaft der in dem Centralkomite vereinigten Genossenschaften gehört. Von den neuerdingk dem Central-⸗ komite vom Auslande zugeflossenen Gaben sind zu erwähnen: z6ötßz9 Rubel von den Deutschen in Dorpgt, 5b1l8 Dollars von den Deutschen in St. Francisco ꝛc, sowie 50 500 Thaler von dem Herrn
H. v. Schroͤder in Hamburg, welche letztes Summe für die Zwecke der Deutfen Wilhelm ⸗Stiftung bestimmt ist.
— Nachdein der glücklich wiedergekehrte Friede der Wirtsamkeit des unterzeichneten Komites ein Ziel geseßt bai, hält fich dasselbe ver= pflichtet, nicht nur im Anschlusse an die vorläufigen Berichte vom 5. 12. und 30. September v. IJ, sowie an die erfolgte Vtröffent⸗ lichung der eingegangenen Geldbeiträge weitere Rechenschaft abzulegen, fondern auch allen Gebern den wärmsten Dank für die in so reichem Maße geflossenen Spenden hierdurch nochmals auszusprechen. Der wahrhaft großartige Erfolg seiner Auftufe vom 25. August und 17 Oktober v J hat dem Komite die Möglichkeit gegeben, nicht nur alle ihm erreichbaren Truppen des X. (Hannoverschen) Armee · Sorps sondern auch die bannoverschen Regimenter des VII. (Wen faliichen) Corps, sowie das hier in Garnison stehende 3 Garde ⸗ Regiment durch Zusendung von Gaben zu erfreuen. Die Fürsorge hat sich dergestalt uf über 10000 Mann erstreckt und, wenn schon ein Vergleich dieser Zahl mit der unten nachfolgenden ohne Weiteres erkennen läßt, daß ünsere Sendungen, so reich sie auch waren, einen allgemein durch⸗
reifenden und nachhaltigen Effett nicht haben hervorbringen tönnen,
3 tegen uns doch viele Zeugnisse darüber vor, wie sehr die Gaben nicht nur als Liebes zrichen aus der Heimath Allen willtommen, sondern auch wie sie für die Gesundheitepflege der Truppen von der groͤßten F edeutung gewesen sind. . .
Größere Transporte, meist unter spezieller Begleitung, sind von uns entsandt: am 1, 9 und 18. September, 4. November v. J.
10. Januar d. JI an das X. Armee Corps (nach Metz, Beaune la
Rolande und Gegend von le Mans); am 22. September und 13. No⸗ vember v. J an die Hannoverschen Regimenter des VII Corps (nach Metz und Thionville); am 3 Februar d. J. an die bei der 5. Ka⸗ vallerie⸗Division befindlichen Truppen des X Corps (westlich von Paris)] Außerdem ist eine nicht unbeträchtliche Menge von Gaben 3 2, . gelegentlichen Sendungen an einzelne Truͤppenthetle be⸗ ördert.
Nachstehende Uebersicht läßt in abgerundeten Zahlen die Gegen stände und Werthe ersehen, welche im Ganzen abgesandt sind; dabei sind jedoch die bedeutenden Sendungen, welche obne unsere Vermitte⸗ lung von auswärtigen Spezlalkomikes direkt befördert, sowie diejeni gen, welche in anderen Städten fertig gestellt waren und die den ein zeigen Trantporten erst auf der Eisenbahn angeschlossen worden sind, nicht einbegriffen. / .
Ueberficht: 1320090 Flaschen Wein und Spirituosen, unge⸗ fährer Werth 33 000 Thir 5600 ECentner Schinken, Speck, Wurst, Zucker Kaffte 2c. 14 000 Thlr. 100 Colli verschie dene Nahrungsmittel Soo Tbir 24g 600 Stuck Cigarren 3800 Thlr 2 C00 Pfund Tabak 960 Thlr. S300 Leibbinden 1800 Thlr. 30000 Paar . 3400 Thir. 26,300 Paar Strümpfe 8800 Thlr. 63800 wellene Him⸗ ben 17600 Thlr 4000 Stück und außerdem 21 Colli sonstige Klei= dungsstücke: Unterhosen, Showls, Müffchen 2c. 265090 Thlr. S0 - 90 Centner Lichte, Seife Thran, Reibhölzer 2. 2000 Thlr. Im Ganzen Ungefährer Werth 87 000 Tolr.
Dle bagren Einnahmen des Kamites haben sich belaufen arf 31867 Thlr. 17 Sgr, 2 Pf, davon sind 27871 hir. 19 Sgr. 9Pf. zur Beschgffung eines Theils der vorbezeichneten Gegenstnde veraus gabt worden, so daß noch der Betrag von 3995 Thir. 27 Sgr. 5 2. zur Verfügung steht. Es ist in Aussicht genommen, denselben beim Empfang . aus dem Felde urückkehrenden Truppen der Garnison Hannover zu deren fenlicher zewirthung zu verwenden.
Hannover, den 23. März 1871.
Daß Komite für die außerordentliche Pflege des X. Armee ⸗ Corps. Otto Graf zu Stolberg ⸗ Wernigerode! Ober ⸗Cräsident. von Bennigsen, Landes - Direktor. Pr. Brauds, Brauereibesitzer. Bur esch Kommerzien - Rath. Eichwede Kommerzien ⸗ Rath. j aufchtld⸗ Regierung ⸗-Rath. C. A. Klein, Senator. Don Kotze, heneral⸗-Major D. Laporte⸗ Obergerichis · Anwalt. Maybach, Geheimer Ober. Regierungs NaZth. Mäll' Lg, Schatz Rath. Rasch, Stadt Direktor. Röhrs Kommẽrzien Rath. Schultz, Wein⸗ händler, Sie mering, Weindändler. Stang Regierungs · Rath.
von Ucto, Regierungs ˖ Assessor. Otto Wäülb ern, Kaufmann.
1683
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