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bei ugs schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer seine Anmel- dung schriftlich einreicht, hat zugleich eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Än⸗ sprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlosfen werden, daß sie sich wegen ihrer Befriedigung nur an Dasjenige halten koͤnnen, was nach vollständiger Berichtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erb— lassers gezogenen Nußunagen, übrig bleibt.
Die Abfassung des Präklusions - Erkenntnisses findet nach Ver- handlung der Sache in der auf
den 16. dess. Monats, Vormittags 11 Uhr, in unserm Audienzzimmer Nr. 1 anberaumten öffentlichen Sitzung statt. Langensalza, den 30. März 1871. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
(1051 Subhastations - Patent. RNothwen diger Verkauf.
Das den Erben des zu Neidfeld verstorbenen Gutsbesitzers Herr. mann Eberding gehörige, zu Wrechow belegene und Band J. Seite 133, Nr. 12, des Hypothekenbuchs verzeichnete Gut Pappelhorst mit einem der Grundsteuer unterliegenden Flächeninbhalte von 60, 0 Hektaren 60 Metern nach einem Reinertrage von 536 Thlr. zur Grundsteuer und nach einem Nutzungswerthe von 66 Thlr. zur Gebäudesteuer veranlagt, soll
am 24. Mai 1871, Vormittags 11 Uhr, an den Meistbietenden im Wege der nothwendigen Suthastation ver steigert werden.
Auszug aus der Steuerrolle, Hypothekenschein, etwaige Ab—
schätzungen und andere das Grundstüͤcks betreffende Nachweifungen, ingleichen besondere Kaufbedingungen können in unserem Bureau J. eingesehen werden. . Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirk. samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothetenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages soll
am 31. Mai 1871, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.
Königsberg N.⸗M., den 29. März 1871.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
1437 Bekanntmachung.
Der von Liebermann C Comp. de dato: Berlin, den 1. No- vember 18790 auf S. Blumauer in Breslau gezogene, von diesem acceptirte, 3 Monate nach dato an eigene Ordre zahlbare, von Ge— brüder Alexander girirte Wechsel über 108 Thlr. 24 Sgr. Pr. Cou⸗ rant ist angeblich verloren gegangen. Der unbekannte Inhaber wird hierdurch aufgefordert, denselben spätestens in dem am 4 Septem« ber 1371, Mittags 12 Uhr, vor dem Stadtgerichtsrathe Siegert, im Terminszimmer Nr. 47 des 2. Stocks des Gerichtsgebäudes an—⸗ stehenden Termine dem unterzeichneten Gerichte vorzulegen, widrigen falls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Breslau, den 3. Februar 1871.
Königliches Stadtgericht. J. Abtheilung.
. PrTO Glam a.
ie Wittwe Krugküster, Henriette Auguste Emilie, geb. Flies, hat in ihrem am 3. Februar C. eröffneten Testamente (Nr. 43 932 ihre beiden verschollenen Söhne Fedor und Emil Krugküster auf den
gesetzlichen Pflichttheil zu Erben berufen, was denselben hiermit be- kannt gemacht wird. Berlin, den 25. März 1871. Koͤnigliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
1a
er seit langen Jahren verschollene Martin Pfleging von Ersten (Johann Georg's Sohn), geb. den 25. Mai 1860 zu Meimhrassen, oder dessen etwaige Leibeserben werden nach deshalbigem Antrag aufgefordert, sich binnen 4 Monaten dahier zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens an die sich legitimirenden Rechtsnachfolger verfügt werden wird. k erfolgen nur durch Anschlag am Ge⸗
Cassel, am 31. März 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
(1052
Ver seit längerer Zeit verschollene Johann Ludwig Becker (Jo- hann Jost's Sohn) von Gieselwerder, Jeb. am 9. , 19 , oder dessen etwaige Leibeserben werden nach deshalbigem Antrag aufgefordert, sich binnen 4 Monaten dahier zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens an 3 1. ten n n ,,, ,, verfügt werden wird.
eitere Bekanntinachungen erfolgen nu
Gerichts brett. ͤ x n, en mn
Cassel, am 31. März 1871.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Lim berger.
Verschiedene Bekanntmachungen.
8421 Qffene Lehrerstelle.
An der hiesigen Realschule 1. O. ist zu Michaelis J. J. eine ordentliche Lehrerstelle mit einem Gehalte von fünfhundert Thalern durch einen Kandidaten oder Lehrer zu besetzen, welcher im Fran⸗ zösischen die Facultas zum Unterricht in den oberen Klassen hat. —
Eine Facultas im Englischen ist erwünscht. — Bewerbe ö e baldigst an uns einsenden. ö J
Lippstadt, den 15. Maͤrz 1871. a 4M) Das Kuratorium der Realschule. (1020
Schlesische Feuer - Versicherungs ⸗Gesellschaft. a,,, ö ö. ö . ach den Bestimmungen des 8. — Statuts zur diesjährigen . ; . Generalversamm lung auf Donn erstag, den . April d. J., Nachmittags
uhr
. hiesigen Geschäftslokale m Königsplatz Nr. 6 ergebenst Zur Verhandlung kommen die im 8§. 26 des Statuts bezeich⸗ ae, ö Gegenstände der ordentlichen General- Ver—
Die degitimation der Erscheinenden wi ᷣ 6. 2 32 . ch ird nach dem Aktienbuche bwesende können sich durch andere Aktionäre auf Grun ift⸗ licher Vollmacht vertreten lassen. (8. 28 des 3 9 Breslau, den 3. April 1871. .
Schlesische Feuer ⸗Versicherungs ⸗Gesellschaft. Die Direktion.
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In unserem Verlage sind erschienen:
Der dent sche Krieg von 1866.
Von T h.
Fontane.
Mit Illustrationen von Ludwig Burger.
Erster Band: Mer Feldzug in Göhmen und Mähren.
Saß Bogen Noyal⸗4., mit 13 Porträts, A1 großen Gefechtsbildern und 22 in 8 i = ern ne fech n er rn en Text gedruckten Abbildungen und
Zweiter Band: Mer Feldzug in West, und MRitteldeutschland.
Anhang: Die Denkmäler. So Bogen Royal⸗4., mit A Porträts, s großen Gefechtsbildern und 149 in den Text gedruckten Abbildungen und
2G Plänen in
Holzschnitt.
Preis: 2 Bände geheftet 20 Thlr., eleg. gebunden init Deckelverzierung 2 Thlr. 20 Sgr.
Der Schleswig-Holsteinsche Krieg
im Jahre 1864.
M it Jllustr 'n . B ; h ationen von Lu dw urg er. ; 24 Bogen gr. Lex. 8. Mit A Porträts,; J ain 2 e . Abbildungen und Plänen in Holzschnitt und rten in Steindruck. K. Preis: geh. 2 Thlr. T Sgr., cart. 3 Thlr. 27 Sgr. Auf weiß. Kupferdruckpap. eleg. gebd. 4 Thlr. .
Kriegsgefangen. Erden 6? 13
von 25 Fontane.
215 Bogen. 8. i
Königliche Geheime Ober⸗Hofb
1 Thlr. 15 Sgr.
druckerei (R., v. Decker) in Berlin.
Hier folgt die besondere Beilage
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ö 2
Besondere Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗-Anzeiger. M 15 vom 8. April 1871.
Inhglts-Verzeichniß: Chronik des deutsch -⸗französischen Krieges 15709 — 71. — Se. Majestät der Kaiser und König im Felde. — Zur Verfassungsgeschichte deutscher Städte. — Die Urbarmachung der Netzbrüche und die Kolonisation daselbst unter König Friedrich II. III.) — Die direkten Steuern im Königreich Bayern. — Historische Monumente im Elsaß. — Die Königliche Oper in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März d. J. — Statistischer Rückblick auf die Königlichen Theater zu Berlin, Hanno— ver, Cassel und Wiesbaden im Jahre 1870. — Bogumil Goltz.
Chronik des deutsch⸗französischen Krieges 1870 —71. (Siehe Besondere Beilage Nr. 14.)
16. März. Die III. Armee wird einstweilen dem Ober⸗ befehl des Kronprinzen von Sachsen unterstellt.
— Konvention zwischen dem General⸗Lieutenant von Fabrice und Bevollmächtigten der französischen Regierung über die Erhebung der Steuern in den von den deutschen Truppen besetzten Departements.
22. März. Preußische Soldaten werden in Lons le Saul—⸗ nier von der Einwohnerschaft überfallen.
23. März. Der General der Infanterie und General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs von Boyen wird unter Belassung in diesem Verhältniß zum Gouverneur von Mainz ernannt.
— Der General der Infanterie von Plonski wird in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuchs, unter Entbindung von der Führung der Geschäfte des General⸗Gouvernements von Mainz, mit Pension zur Disposition gestellt.
— Der General⸗Lieutenant Hann v. Weyhern wird zum kommandirenden General des JI. Armee -Corps ernannt.
25. März. Der General⸗Lieutenant Freiherr Losn, Com— mandeur der Garde⸗Landwehr⸗Diviston, wird von diesem Ver⸗ hältniß entbunden und tritt vorläufig in seine frühere Stellung als Kommandant von Frankfurt a. M.
— Die General⸗Majore z. D. Graf v. Hacke und v. Deb⸗ schitz werden unter Verleihung des Charakters als General— Lieutenant von hen ihnen zugetheilten Kommandos (2. Garde⸗ Landwehr⸗Brigade resp. Truppendetachement) entbunden und treten in das Inaktivitätsverhältniß zurück. Auch der General— Major Knappe v. Knappstädt (kombinirte Infanterie ⸗ Brigade in der 4. Reserve⸗Division) und der General⸗Lieutenant z. D. v. Mertens (Ingenieur en chef des Belagerungs⸗ Corps von Belfort) werden von ihren Stellungen entbunden und treten in das Inaktivitätsverhältniß zurück. . .
25. März. Schreiben des Generals von Fabrice an den Minister Jules Favre, die Seitens des Letzteren veröffentlichte inkorrekte Uebersetzung des Schreibens des Generals von Schlot⸗— heim vom 21. März betreffend.
— Fürst von Bismarck theilt den Delegirten der Straß— burger Handelskammer mit, daß bei dem Bundesrath und dem Reichstage die Bewilligung der Mittel beantragt werden wird, welche erforderlich sind, um den Bewohnern des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens den Ersatz der erlittenen Kriegsschäden nach den nämlichen Grundsätzen und dem nämlichen Umfang zu ge⸗ währen, wie den Bewohnern der übrigen Theile Deutschlands.
28. März. Der König von Sachsen wird zum Chef des 3. Ostpreußischen Grenadier Regiments Nr. 4 ernannt.
— Der General ⸗Major von der Armee von Schmeling wird von dem Kommando der 4. Reserve⸗Division entbunden und . in sein früheres Verhältniß zum Kriegs⸗Ministerium zurück. . Bekanntmachung des Generals v. Bonin, die Auflösung des General⸗Gouvernements von Lothringen betreffend.
— Die Braunschweigische Landesversammlung stellt dem Staats⸗Ministerium auf dessen Antrag 10,000 Thlr. zur Unter⸗ stützung der Mannschaften des braunschweigischen Kontingents, 3 ö der Tapferkeit und Ausdauer desselben, zur
erfügung.
31. März. Der Kaiser und König empfängt die Gesandten Rußlands, Belgiens, Dänemarks und Griechenlands, welche demselben Glückwunschschreiben in Bezug auf die Annahme der Kaiserwürde überreichen.
— Der König von Bavern stiftet ein Verdienstkreuz für
das Kriegsjahr 1870371, welches Männern, Frauen und Jung= frauen verliehen werden soll, die sich auf dem Gebiete der frei⸗ a. Fürsorge für die Truppen besonders verdient gemacht aben. — General Ducrot wird von der französischen Regierung zum Chef aller zur See via Cherbourg heimkehrenden Kriegs gefangenen, mit dem Hauptquartier Rennes, ernannt.
J. April. Der Kaiser und König nimmt von schlesischen Damen eine von diesen begründete Stiftung für das Königs- Grenadier⸗ Regiment Nr. 7 entgegen.
— Die Einschiffung der französischen Kriegsgefangenen nach der Heimath beginnt in Glückstadt.
2. April. Der Kaiser und König nimmt aus den Händen der Reichstags⸗Deputation die Adresse des Reichstags entgegen.
— Zwischen der Nationalgarde der Pariser Kommune, welche Courbevoie, Puteaux, sowie die Brücke von Neuilly be⸗ setzen, und den Truppen der französischen Regierung entspinnt ö ö. Kampf, der mit dem Rückzug der Nationalgarde endigt.
3. April. Die badische Division hält ihren festlichen Ein⸗ zug in Karlsruhe. General von Werder, vom Großherzog ein⸗ geladen, nimmt an dieser Feier Theil.
— Der Marschall Mac Mahon wird zum Ober— Kommandanten der Armee von Versailles ernannt.
— Die Pariser Nationalgarden greifen die Truppen der französischen Regierung bei Chatillon, Fontenay aux Roses c. an, um nach Versailles durchzubrechen, werden aber mit nicht unbedeutendem Verlust zurückgeschlagen.
— Thiers, Picard, Dufaure und Pothuau werden von der Kommune wegen Beginn des Bürgerkrieges unter Beschlag— nahme ihrer Güter in Anklagezustand versetzt. .
4. April. Der Gesandte von Roeder in Bern überreicht dem Bundespräsidenten seine Creditive als Vertreter des Deut⸗ schen Reichs.
— Nach einem Artilleriekampf nehmen die französischen Regierungstruppen die Redoute Chatillon.
— Die französischen Regierungstruppen bemächtigen sich des Bahnhofs von Marseille und marschiren gegen die Präfekt⸗ tur, welche Abends genommen wird.
5. April. Der Reichstag spricht auf den Antrag des Gra⸗ fen von Franckenberg in einer Resolution den deutschen Stam⸗ mesgenossen in den benachbarten Staaten wie in den fernsten Ländern seinen Dank für die Theilnahme aus, die sie dem wiedererstandrnen gemeinsamen Vaterlande erwiesen haben.
— Der Gesandte von Balan überreicht dem König der Belgier seine Kreditive als außerordentlicher Gesandter und be⸗ vollmächtigter Minister des Deutschen Reichs.
— Die französischen Truppen besetzen das Plateau von Chatillon. .
6. April. Graf Dirkheim, Mitglied der elsasser Deputation (S. 23. Märg, veröffentlicht im »Niederrheinischen Courier« ein Schreiben, in welchem er seine Landsleute auffordert, sich dem Deutschen Reich unbedingt anzuschließen.
Se. Majestät der Kaiser und König im Felde. *)
Se. Majestät der Kaiser und König sind nach einer Abwesenheit von 230 Tagen in der fünften Nachmittagsstunde des 7. März unter dem Jubel der Bevölkerung in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zurückgekehrt. Inzwischen war fast acht Monate hindurch die Regierung des Landes vom Großen Hauptquartier aus geleitet worden, dessen Mittelpunkt die Person Sr. Majestät des Kaisers und Königs bildete. Se. Majestät führten im Felde dieselbe Lebensweise wie in der Heimath und hielten streng an der gewohnten Tageseintheilung sest, um den ausgedehnten Obliegenheiten als Feldherr, als König von Preußen und Schirmherr des Norddeutschen Bun— des, wie als Kaiser des Deutschen Reichs zu genügen.
Se. Majestät standen durchschnittlich um 7 Uhr Morgens auf, im Sommer oft früher, im Winter selten etwas später. Ausnahmen hiervon machten natürlich die Tage größerer Kämpfe: so ließen Se. Majestät Sich am 3. Juli 1866 um 4 Uhr, am Tage von Gravelotte 1870 sogar schon um 3 Uhr wecken, um bereits beim Aufmarsche der Truppen zur Schlacht rechtzeitig gegenwärtig sein zu können. Se. Majestät schliefen nie anders als in dem mitgenommenen eigenen Campagnebett, welches nur einen Fuß vom Boden hoch ist, aus einem eiser, nen Gestelle besteht und nur wenig Polsterwerk hat. Bei rauher Jahreszeit vermehrten Se. Mgjestät dieses einfache Nacht⸗ lager noch durch den mitgeführten Militärmantel.
Se. Majestät kleideten sich unmittelbar nach dem Aufstehen vollständig militärisch an und gestatteten Sich den ganzen Tag über keine weitere Bequemlichkeit als das Aufknöpfen des Ueber⸗ rocks, der jedoch sofort wieder geschlossen wurde, sobald eine
) Nach dem „Feldsoldatenfreund⸗ bearbeitet.