ir Urbarmachung der Netzbrüche und die Koloni— sation daselbst unter König Friedrich II.
(S. Bes. Beil. Nr. 1c). III.
Innerhalb der Stadt! und Kämmerei⸗Besitzungen von Friedeberg wurden überhaupt 15,222 Morgen vollständig urbar gemacht. Diese in großartigem Maße ausgeführte Kultur des Bodens gereichte bald im Allgemeinen und auch für den Einzelnen zum Segen und zum fühlbaren Nutzen; denn nicht blos, daß zweckmäßige Anlagen zur Entwässerung und je nach dem Bedarf auch wieder zur Bewässe—⸗ rung der Niederungen diese eigentlich erst nutzbar machten, und daß die Aufhebung der Gemeinschaft an den Wiesen und Hütungen dem erlangten Eigenthum die größere Pflege des Besitzers zuwendete, daß viele größere Grundbesitzer hier durch eigene Uebernahme losgegebener und geräumter Auenflächen ihre Ackerwirthschaften auf der Höhe ausgedehnter und einträg⸗ licher betreiben konnten, und daß der unermüdliche Brenkenhof durch fortgesetzte, oft sehr nachdrücklich Ermahnungen und das eigene Beispiel auf seinen umfangreichen Besitzungen fördernd und belebend einwirkte; auch die n, wachsende Menge fleißi⸗ ger und nach und nach zu guten Verhältnissen gelangender Bewohner der neuen und erweiterten Kolonien und der' alten Dörfer waren durch die Nähe ihrer Wohnsitze und den das städtische Gewerbe schübenden Zwang der Bannmeile auf den Ankauf der Erzeugnisse dieser Gewerbe auf Friedeberg gewiesen
und trugen zur Hebung des Wohlstandes“? di außerordentlich ck. . eser Stadt ganz
Ein großer Theil der in den Brüchen angesiedelten Kolo— nisten erhielt zwar außer den Landungen und Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden noch Vorschüsse zur Anschaffung des Wirthschaftsviehes und der ersten Einrichtung überhaupt aus der sog. Netz⸗Verwaltungskasse. Brenkenhof aber widmete ihrem Fortkommen die weitgehendste Sorgfalt, unterrichtete sie mit allen Vortheilen der Bodenkultur und der Viehzüchtung oft durch persönliche Anleitung, besaß für jede begründete Klage ein offenes Ohr und bewirkte ihre Abhülse, soweit es möglich war. Durch dies Alles erwarb er sich das Vertrauen und die herzliche Anhänglichkeit der Kolonisten, wußte aber auch durch weise Strenge auf pünktliche Beobachtung seiner An⸗ ordnungen zu halten und fahrlässige oder absichtliche Beschädi⸗ gungen der Schutz Anlagen des Bruches empfindlich zu bestrafen.
Nach einem Jahrzehend etwa sah Brenkenhof die Früchte seiner mit unermüdlicher Sorgfalt überwachten und gepflegten Schöpfung sich allmählich hoffnungsvoll entwickeln. Wo meilen— weite Dichichte mit trägen Wasserpfühlen und Morästen bisher nur dem Sport einiger Gutsbesitzer in der Umgegend gedient und die ersten Kolonisten noch das Raubthier von ihren schlecht verwahrten Hütten abzuwehren gehabt, da hatten Axt und Feuec; näerält geräumt, führten zahlreiche Gräben und Kanäle das entbehrliche Wasser in die Netze ab, und standen Hunderte von einzelnen Holländereien und lange Reihen kleiner Kolo— nistenhäuser, zumeist noch von hohen Elsen und mächtigen Weiden, auf den Werdern auch von Gruppen alter Linden und Eichen umgeben. Dazwischen ragte hin und wieder eine Kirchthurmspitze empor und die geraden Binnen-Dämme mit den uniformen Weidenreihen unterbrachen die meilenweiten Flächen nutzbar gewordener Wiesen und Triften. Wenn auch noch rastloser Fleiß gefordert wurde, um das , was das Leben J . so hatten doch Tausende hier
und Heerd gefunden, und ihre Mühen schon dem folgenden Geschlecht zu gut. ö ö
Die direkten Steuern im Königreich Bayern. *)
Die direkten Steuern im Königreich Bayern setzen si = sammen aus der Grundsteuer, der . , . . steuer, den Personalsteuern und der Kapitalrentensteuer. Der Gesammtertrag dieser Stagtsauflagen, welchen bis 1855 / 1856 auch noch die og. Dominikalsteuer, sowie die Wittwen! und Waisenfonds . Beitrage der Staatsdiener zugerechnet wurden, hat sich von 6,610,572 Fl. im Jahre 1838/˖ 1839 auf 10,275,576 Fl. im Jahre 1868, also um ß, a4 pCt., gehoben, während die Bevölkerung des Königreichs nur von 4315469 Einw., im Jahre 183) auf 4824,421 Einw. im Jahre 1857 , also um
= Begrbeltet nac dem in det Zeitschrift des Königl. b tistischen Bureau (Nr. 2. glprit. Jun 1870) 1 aht 2Statistik des bayerischen Staatöshaushalts« von W. Vocke, Königl.
11,9 pCt,, gestiegen ist. Die Differenz zwischen diesen Prozent⸗ verhältnissen, welche ihren genauen Ausdruck in der Zunahme von 1 Fl. 32 Kr. für den Kopf der Bevölkerung im Jahre 1838/1839 auf 2 Fl. 77. Kr. im J. 1868 findet, rührf von verschiedenen Ursachen her. Die erste wesentliche Veränderung in der Besteuerung trat im Jahre 1848 ein, als an die Stelle der früheren Familiensteuer die allgemeine Einkommen- und die Kapitalrentensteuer traten. An sie schließen sich die Umge⸗ staltung der Gewerbesteuer im J. 1857 und die Aufhebung der allgemeinen Einkommensteuer im J. 1865/1856 an, von welcher nur die neue Einkommen ⸗ oder Personalsteuer, vor⸗ zugsweise von Besoldungen und vom Tagelohn, übrig blieb. Die bedeutendste Steigerung erfuhr aber der Steuerertrag durch die allgemeine Erhöhung der direkten Abgaben im Jahre 1851s523. Will man also gleichartige Größen vergleichen, so muß die Periode der Aenderungen in der Gesetzgebung über—= sprungen werden; es bilden sich dann zwei Gruppen, welche eine nähere Betrachtung zulassen. Es stiegen Steuern und Be— völkerung in 19 Jahren von 1838339 mit 6,610,572 Fl. und 315,469 Einwohner bis 1847/48 mit 6,7405710 Fl. und 4504,84 Einwohner um 1597 pCt⸗ und 4,39 pCt.; dagegen in den 12 Jahren von 1855/56 mit 927, 5,9) Fl. und 4,541,556 Einwohner bis 1868 mit 19,275,576 Fl. und 4,824,421 Einwohner um 10, 8 pCt. und 623 pCt. An dem geringen Wachtsthum des Steuerertrages in der ersten Periode 183848 gegenüber jenem der Volkszahl ist hauptsächlich die Steuergesetzgebung jener Zeit Schuld, welche der Entwickelung der Steuerfaͤhigkeit nicht zu folgen vermochte. Dagegen ist für die zweite Periode 1865/68 das überwiegende Wachsthum des Steuerertrages, obwohl die zunehmende Sicherheit im Vollzuge der neuen Gesetze zweifellos das ihrige dazu beigetragen hat, doch hauptsächlich auf Rechnung des steigenden Wohl⸗ standes und der wachsenden Steuerkraft zu setzen. Be— trachtet man das Wachsthum im Einzelnen bei den verschiede⸗ nen Steuergattungen, so zeigt sich dasselbe gering bei der Grundsteuer (von 6,544,185 Fl. in 1855556 auf dings, Fl. in 1868) wegen der ihr anhaftenden Unveränderlichkeit. Ba— gegen ist es sehr beträchtlich bei den übrigen, eines verhältniß— mäßigen Wachsthums fähigeren Steuern, und namentlich bei der gllgemeinsten derselben, bei der Häusersteuer, welche von 87 818 Fl, in 1855/56 auf 1,018,848 Fl. in 1868, also um fast 30 pCt. gestiegen ist. Da nun aber die Grundsteuer reich- lich zwei Drittel des gesammten Steuerertrages liefert, das Ge— sammtwachsthum des letzteren aber hauptsächlich von dem übri— gen Drittel herrührt, so darf mit ziemlicher Sicherheit ange⸗ nommen werden, daß die Zunahme der nationalen Wohl⸗ w eine dreifach stärkere gewesen ist, als die des Steuer— Bayern nimmt übrigens mit 2 Fl. 79 Kr. pro Kopf sei⸗ ner Bevölkerung seine Stelle unter den mit Hirn . am wenigsten belasteten europäischen Ländern ein. Es wurden nämlich an solchen Steuern im Jahre 1867 pro Kopf erhoben in: Baden 3 Fl. 31 Kr., Belgien 3 Fl. 15 Kr., Frankreich 3 Fl. 59 Kr., Großbritannien 3 Fl. 4 Kr., Italien 3 Fl. 96 . ö 36 z . 45 ,, 3 Fl. 31 Kr., a 46 Kr., Preußen 3 Fl. 7 Kr., Sachsen . . J Die Verwaltungs⸗Ausgaben für die Erhebung der direkten Steuern haben im Durchschnitt fur 1855/65: 247,070 31. oder 255 pCt. des Gesammtaufkommens, im Jahre 1868: 309,897 Fl. oder 3,0 pCt. betragen. Der hohe, den Durch⸗ schnitt der vorhergehenden Jahre erheblich übersteigende Betrag des letzteren Jahres erklärt sich hauptsächlich durch die Kosten für die in dieses Jahr fallende Neu⸗Regulirung der Gewerbe-, Kapitalrenten und Einkommensteuern. Immerhin ist aber das Ergebniß der Vergleichung der bayerischen Verwaltungskosten mit denen anderer Staaten ein für erstere durchaus günstiges; denn es betrugen die Verwaltungskosten für die direkten Steuern nach Kolbs Handbuch: in Preußen 4,89 pCt., in Ba— den G6,os pCt., in Großbritannien 4,56 pCt. und in Frankreich 5, s3 pCt. des Gesammtertrages. Nach Abzug der Verwaltungs⸗ kosten war der reine Ertrag, sämmtlicher direkten Steuern in Bayern während der letzten Gesetzgebungsperiode in den Jahren 185656: Soy8h l44 Fi, 18657658 9äiiss39 Fl., 186960: e, (0 Fl, 1861/67: 9,426,426 Fl., 1863/64: g, 758,589 Fl., kö ; , e . en n. 6. Vom Gesammt⸗ e rf zu 57,229, sind also 17,9 pCt. i⸗ rekte — ,, worden. : J as nun die einzelnen Steuerzweige betrifft, so ist die durch Gesetz vom 15. August 1828 eingeführte ö . weitaus die wichtigste unter den direkten Staatsauflagen in Bayern. Die Besteüerung beruht auf genauer , des ganzen Landes, die sich auf alle einzeinen Parzellen erstreckt.
Regierungs ⸗ Rath.
Außer dieser Flächenkonstatirung wurde für alle Grundstücke deren natürliche Ertragöfähigkeit in Körnern ermittelt, ö
1409627 und 1867: 1644282, ist also im Ganzen um A1, pCt. gestiegen. Der Ertrag der Steuer war 1840;
neben der Größe die Basis der Besteuerung bildet. Produktions- kosten und Nebennutzungen bleiben dabei außer Ansatz. Das Gesammtareal, von welchem die Grundsteuer entrichtet wird, beträgt 22,333,596 Tagwerk (1 bayer. Tagwerk — 34,0727 Are oder O,z ao72 Heftare) und die einfache Grundsteuer (Simplum) davon nach der Budgetvorlage für das Jahr 1870 ist 2291448 Fl. oder 6,16 Kreuzer pro Tagwerk. Diese Ge⸗ sammtfläche ist nach dem Abschluss⸗ des Steuerkatasters in folgender Weise kultivirt, wobei jedoth die 1866 geschehene Ab⸗ trennung einiger unterfränkischer Bezirke unberücksichtigt ge— blieben: Wohngebäude und Hofräume 109,652 Tgw., Gärten 290,681 Tgw., Hopfen und Weinland 88,537 Tgw., Aecker S, 988,302 Tgw., Wiesen 3510, 289 Tgw;, Wald, Oedungen und Teiche 8 708,968 Tgw., steuerfreie Flächen (Kirchhöfe, Wege, Flüsse, Seen) 712,633 Tgw. Der Gesammertrag dieser Flächen nach Abzug der Aussaat wird auf 228, 852,082 Fl. geschätzt, nämlich: Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchte 127,085,414 Fl., Wiesenertrag 44,554, 1066 Fl., Holzertrag der Waldungen 31,341,645 Fl., endlich die Erträge der Gärten, des Hopfen⸗ und Weinlandes, sowie jene von anderen Handelsgewächsen, namentlich Flachs, Hanf, Tabak und Oelsamen 25,870,920 Fl. Die Grundsteuer für 1855s56 hat bei Erhebung von 2,2 Einheiten mit 335 pCt. Zuschlag 6,544,186 Fl., im Jahre 1865)66 bei gleichen Prozenten 6,676,559 Fl. abgeworfen. Der Reinertrag derselben zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse be= trug in den Jahren 1855j56: 6,338,990 Fl., 1857/58: 637 7,541 ., 1869/60: 6,435,110 Fl., 186162: 6,427,944 Fl., 1863/64: 6,491,653 Fl., 1865/66: 6,518,772 Fl. Im letztgenannten Jahre kommen an der Gesammtsteuer⸗Netto⸗Einnahme von 9, 975,513 Fl. also 65,8 pCt. oder nahezu zwei Drittheile auf die Grund— steuer. Gleichzeitig mit dem Grundsteuergesetz erging ein Haus steuergese tz. Gegenstand dieser Steuer sind Gebäude aller Art mit Ausnahme derjenigen des Staats, der Wohlthätig- keitsanstalten, Kirchen, sowie der Schulhäuser. Der Maßstab der Besteuerung ist die Miethsertragsfähigkeit, und wird für je einen Gulden Miethsertrag ein Kreuzer Steuer - Einheit angesetzt. Wo aber keine Vermiethung, wie auf dem platten Lande und bei den für die Landwirthschaft bestimmten Gebäuden in den Städten, stattfindet, wird die Steuer nach der Größe der überbauten Fläche berechnet. Aus den wirklichen Erträgen der Häusersteuer läßt sich einigermaßen die Entwickelung er— kennen, welche in dem Theile des Nationalvermögens vor sich gegangen ist, aus dessen Ertrag sie geschöpft wird. Es betrug nämlich die Gebäudezahl in den Jahren 1840: 1,353,315, 1852:
580,550 Fl., 1852: 737,165 Fl. und 1867: 989,543 Fl., hat also um 70, as pCt. zugenommen, während die Zunahme der Bevölkerung in der gleichen Zeit nur 10,37 pCt. betragen hat. Das hier wahrnehmbare Wachsthum der Steuer in der Periode 1840/62 um 26, os pCt. ist allerdings nicht exzeptionsfrei, weil sie im letzteren Jahre nach anderen Grundsätzen und in etwas erhöheteni Satze um 113 pCt.) erhoben wurde. Auch im Jahre 1867 ist sie um weitere 33 pCt. erhöht; aber sie zeigt in den Jahren 1862s67 eine Zunahme (um 34,24 pEt2, welche weit Über diese, sowie über die der Häuserzahl (16,Ss pCt.) und vollends der Bevölkerung 6,s1 pCt.) hinausgeht: ein ent- schiedenes Zeichen für das Wachsthum der Wohlhabenheit und der Steuerkraft. J Zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse hat die Häusersteuer an Netto⸗Einnahme beigetragen inlden Jahren 1865 56: 763,116
l., 1857158: 78557065 Fl., 185969: 80,421 Fl, 1861,62: (r,337 Fl., 1863/64: 930,108 Fl, 1865/66; 968 241 Fl. Der Antheil an der Gesammt-⸗Nettosteuer für letzteres Jahr beträgt 9, pCt., also nahezu ein Zehntel.
Die Gewerbest euer umfaßt nach dem Gesetz vom 28. Mai 1852 alle Erwerbszweige, welche der gewöhnliche Sprach- gebrauch als Gewerbe bezeichnet. Die verschiehenen Arten der steuerpflichtigen Gewerbe sind in einem Tarif zusammengestellt, welcher 672 Nummern aufzählt. Die Besteuerung zerfällt: ) in eine Normalanlage, welche jedes Gewerbe an sich ohne Rück= sicht auf seine Ausdehnung trägen muß, und welche der Tarif mit Rücksicht auf die Größe des Betriebsortes für jede Gewerbe⸗ art festsetzt; sie steigt von 20 Kreuzer bis 500 Gulden; 2) in eine Betriebsanlage, welche nach Maßgabe der äußeren Be— triebsmerkmale , . , Vorrichtungen z) um so höher steigt, je ausgedehnter ber Betrieb ist. Die Anhaltspunkte, in welcher Weise die Betriebsanlage zu berechnen ist, giebt gleich falls der Tarif für jedes Gewerbe. Sie besteht entweder in einer Vielheit der Normalanlage oder wird nach Verhältniß des muthniaßlichen Ertrags innerhalb eines Spielraums von Klassensätzen gewählt. — Die vor Erlaß des Gesetzes vom 28. Mai 18652 erhobene
seitdem fortwährend und erreichte 1865166 die Hähe von 1517616 Fl., was einer Zunahme von 42,39 pCt., (oder jähr lich im Durchschnitt 4, pEt.) entspricht, wovon zwar 5 pCt. auf Rechnung der Steuererhöhung abgehen, aber genug übrig bleibt, um mit dem Wachsthum der Bevölkerung von 1852 bis 1867 zu 5,81 pCt. verglichen, immerhin ein günstiges Licht auf die Zunahme der Gewerbsthätigkeit und des Volkswohlstandes zu werfen. Der r,, der Gewerbesteuer war 1855556: 1,103,191 Fl., 1857/58: 16,160,598 Fl., 1859/69: 1,235,859 Fl., 1561562: J,305, 663 Fl., 1863/64: 1,390,152 Fl., 1865666: 1496, 203 Fl., mithin im letzteren Jahre 14,6 pEt. der Ge— sammt-⸗Netto-Einnahme an direkten Steuern. .
Die Ein kommensteuer ist durch Gesetz vom 31. Mai 1856 neu regulirt worden; es unterliegt derselben das Einkom men: I) aus Lohnarbeit, 2 aus wissenschaftlicher oder künst= lerischer Beschäftigung, so wie aus anderen nicht mit Gewerbe— steuer belegten Erwerbsarten, 3) aus Besoldungen, Pensionen und persönlichen Bezügen und Renten aller Art. Der Be— steuerungsmaßstab ist in der ersten Abtheilung der eintägige Verdienst, alfo unter Voraussetzung täglich vollständiger Be⸗ schäftigung etwa n, pCt. des Jahreseinkommens; für die zweite Abtheilung bestehen Klassen, welche mit M pCt., beginnend, bis zu 1 pCt. (bei der XVIII. Klasfe zu 4601 bis 5000 Fl. Ein= kommen mit 45 Fl. Steuer) steigen, ebenso ist die dritte Ab⸗ theilung progressiv, indem sie drei Abstufungen enthält mit V, 2, und 1 pEt, deren höchste aber schon bei 901 Fl. Einkom⸗ men eintritt, jedoch so, daß bei jedem Steuerobjekt die ersten 600 Fl. nur zu , und die nächsten 300 Fl. zu / pEt. ver⸗ steuert werden. Der Ertrag der Einkommensteuer ist nur ein geringfügiger, doch ist er von 257,278 Fl. in 1855556 auf 325, 822 Fl. in 1865/66, also in 19 Jahren um 26,5 pCt., und auf 365218 Fl. im Jahre 1868, also in 12 Jahren um 41,96 pEt. oder im Duͤrchschnitt jährlich um 3530 pCt. gestie- gen. Der Reinertrag derselben war 1865/66: 319,481 Fl. oder 3,2 pCt. des gesammten direkten Steueraufkommens.
Die Kapitalrentensteuer endlich, durch Gesetz vom 4. Juni 1848 eingeführt und in den Jahren 1859 und 1856 mehrfach, aber nicht wesentlich modifizirt, trifft alle als Kapi⸗ talien im gewöhnlichen Sinne angesehenen Vermögenstheile nach Maßgabe ihres Ertrages. Sie wurde bis 1866 genau nach der Guldenzahl der Rente berechnet, ist seitdem aber nach Klassen regulirt, welche bei einer Rente von 25 bis 59 Fl. mit 30 Kr. beginnend unter steigendem Prozent bei der XVI. Klasse mit 901 bis 1000 Fl. Rente die Maximalbelgstung von 3 bis Zu, pCt. erreichen. Die Klassenreihe ist indeß unbegrenzt in⸗ dem über der WXXVII. Klaffe für je weitere 10,000 Fl. Rente weitere 300 Fl. Steuer berechnet werden. In den ersten Jah— ren ihres Bestehens machte der Ertrag dieser Steuer nur geringe Fortschritte, In den 10 Jahren 1865/56 bis 1865/66 ist sie aber von 546,066 Fl. auf 690614 Fl., also üm 26, as pCt. und in den 12 Jahren 1866/68 auf 721,413 Fl., somit um 32,13 pCt. oder durchschnittlich im Jahre um 2,63 pCt. gestie⸗ gen. Neftnt man nach dem Ertrage von 1865766 die Burch⸗ schnittssteuer zu 1/, pCt. an, da die große Masse der Pflich- tigen in kleinen Beträgen steuert, welche beträchtlich unter dem Maximalprozent stehen, so entspricht der Steuer eine Rente von Ab, 640,33 Fi., und dieser ein 4prozentiges versteuertes Ver= mögen von etwas über 1151 Millionen Gulden. Da die ge sammte Staatsschuld Bayerns im Mai 1866 3343105,B 159 II., wovon jedenfalls ein nicht geringer Theil im Auslande ist, be⸗ tragen hat, so beläuft sich das versteuerte Gesammtvermögen auf das Vier oder Fünffache der Staatsschuld. J .
An dem Reinertrage aller direkten Steuern partizipirte die Kapitalrentensteuer 1866/66 mit 678,816 Fl. oder 6,s pt.
Historische Monumente im Elsaß.
Auf diesem Boden des Nieder- Elsasses, durchwühlt von so vielen Revolutionen und Mißgeschicken; auf diesem Boden, wo die römische Civilisation die druidischen Heiligthümer ver- schwinden machte; wo die römischen Tempel ihrerseits wiederum von den Barbaren umgestürzt wurden, wo die Hungaren die karolingischen Klöster verbrannten; wo die Wirren des Inter- regnums, im 13. Jahrhundert, theilweise wieder zerstörten, was die Kaiser aus sächsischem, fränkischem und schwäbischem Hause errichtet hatten; wo die Banden Couey's im 14, die Ar⸗ magnacs im 15. Jahrhundert sengend und brennend das Land verwüsteten, — was blieb da übrig von diesen Zeugen der Vergangenheit? — Ruinen, verfallene Schlösser und Burgen auf den Höhen; romanische und gothische Kirchen in der Ebene unb an den Ufern des Rheins die Kathedrale Erwins, beherr=
Gewerbesteuer hatte im Jahre 1861/52: 957 839 Fl. abgeworfen; die neue ertrug in ihrem ersten Jahre 1065/7 956 gl / stieg aber
schend, wie eine Königin, ein Gefolge von Tempeln zu ihren Füßen.