1871 / 104 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1585 Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger. Dienstag den 18. April.

1584

Eisenbahn- Prioritata- Aktien und Obligationen.

Niederschl. Mãàrk. I. Serie do. II. Ser. à 62 Thlr. do. Gig. L. u. IJ. Ser. do. III. Ser. do. IV. Ser. Nie derschlesische Lweigb.

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Geld-Sorten und Banknoten.

e, ,, . 1 2 Gold - Kronen 8 6 mperials p. Pf. 464 Louisd'ꝰor. ... III 6 remd. Bankn. G:: G. Dueaten p. St.- do. einlösb. Sovereigns.. 5 24 1b. Leipziger. ... M, b D Japoleonsd'or5 1136 KCest. Bankn.. Slzbꝛ do. Lit. D. Imperials .... 5 166 6. Russ. Bankn. . 797 ba Obersehl. 56 . Silber in Barr. u. Sort. p. Efd. f. Bankpr. Thlr. 29. 24. it. = Linsfuss d. P. Bank f. Wechsel 4. f. Lombard 5pCt.

Lit. Il. NUichtamtlichoer LTheil.

Deutsche Fonds.

Gothaer St. Anl. . .. 5 r,. Manheimer Stadt-Anl. 45 1/1. u. 117. 933 0

Ausländische Fonds.

Wechsel.

AAM 104. 1871.

Amsterdam ... 250 EI. Kurz. 1423 ö ... 250 EI. 2 Mt. 141232

300 Mb. I5 02 bꝛ 300 Ak. 1L. Strl. 300 Er. 300 Er. 300 Er. 300 Er. Wien, öst. W. 150 EI. do. do. 150 FI. Augsburg, südd. , 100 FI. Frankfurt a. M., südd. Währ.. 100 FI.

Leiprig, 14 hir. . do. do. Kleine. uss. . ...... 100 ThI. Obersehl. (Brieg - Neisse)

zündung entstanden ist. Der Anspruch ist innerhalb 3 Jahren . . nach dem Friedensschlusse geltend zu machen und bei Berlin, 18. April. einer Beschaͤdigung im aktiven. Militärdienst im Frie-

. r ,, ö die k 5 k k ö 9. err, rn, 5. . . ö Hatan ö di⸗ . beamten. Die Wittwen und Waisen der Unterklaffen der Feld it ung 1 n,, . e . ,. 5 . 1 ,, 6 ,, undesrath gelangt. Derselbe umfaßt in heilen Fteichsmitteln, und zwar die Wittwen von Fielbibebeln und Un—

Paragraphen. 3 ; z r . terärzten monatlich 9 Thlr., die von Sergeanten und Unter— Derr erste Theil behandelt, die Pensionirung der Offiziere offizieren 7 Thlr., die der Gemeinen 5 Thlr., die der Beamten

und Militärärzte mit Offiziersrang. Jeder Offizier, der nach bei einem Jahreseinkommen von 215 Thlr. und darüber 9 Thlr.

Nicht amtliches.

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Leipꝛig, 14 iir. do.

uss. . ...... 190 Thl. Petersburg 100 8. R. do. 1090 8. R. Warsehau 908. R. Bremen ...... 100. G.

100 T. G.

do. do. do. do.

Eisenbahn- Prioritäts- Aktien und Obligationen.

Aachen-Mastrichter do. do. do. Bergiseh- Mirk.

do. II. Ser. 4

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v. St. do.

(Cosel- Od.) . ... do. III. Em. ..

Stargard - Posen do. do.

do.

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. III. Em... Ostpreuss. Südbahn. ..... Lit. B.. garant. ..... 3. Em. v. 58 u. 60 do. v. 62 u. 64 do. v. 1865 .. garant. ..... Rhein-Nahe v. St. gar. .. Em.

pr. Stück 7uba P 5 do. Warschauer Pfandbr. 5 114. u. 1110. Schwed. 10 Rthl. Pr. A. pr. Stiek

Eisenbahn- Stamm- Aktien.

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Diꝝy. pro 1869 1870 Cref. Kr. Kemp.

do. do. St. Pr. Schweiz. Westb. Warsch. - Bromb. Wsch. Ldz. vSt. g. Ungar. - Galit.. .. Oest.-Frz. St. -B.

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Prioritäten.

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eine lebenslängliche Pension, und wenn die Dienstunfähigkeit durch unverschuldete Verwundung oder Beschädigung eintritt, erfolgt auch bei kürzerer Dienstzeit lebenslängliche Pension. Eine solche wird bei Verwundungen und Beschädigungen vor dem Feinde stets gewährt und nach der Dienstzeit und dem Durchschnittseinkommen bemessen. Offiziere des Beurlaubten⸗ standes erwerben den Pensionsanspruch nur durch Ver⸗ wundung oder Beschädigung im Militärdienst. Die Pen⸗ sion beginnt mit 17e, des pensionsfähigen Diensteinkommens nach 10 Jahren und steigt jedes Jahr um „½ e bis ** des Einkommens. Eingehend sind die Ansprüche auf Penstons⸗ erhöhung geregelt, die Bestimmungen über Berechnung der Dienstzeit, Verfahren bei der Pensionirung und die Wittwen⸗ gehalte. Die Wittwe erhält 2 Monate nach dem Ableben ihres Mannes die Pension, Wittwen von Gefallenen oder im Felde

lich. Waren die Beamten vorher Soldaten mit einem Range, der eine höhere Pensionirung bedingte, so wird den Wittwen diese letztere gewährt, für jedes Kind werden bis zum vollen— deten 15. Lebensjahre 37 Thlr. monatliche Erziehungsbeihülfe gezahlt. Auch dieser Theil des Gesetzes hat rückwirkende Kraft für die Theilnehmer am letzten Kriege mit Frankreich.

Dem Gesetzentwurfe sind eine Reihe von Anlagen beige— fügt, welche Vergleichungen enthalten zwischen den Pensions—⸗ säühen nach dem neuen Entwurfe und nach dem Reglement von 1825, bezüglich des pensionsfähigen Diensteinkommens, der Pensionssätze u. s. w. Es ergiebt sich darnach in dem neuen Entwurfe eine Totalerhöhung von 17 Prozent im Vergleiche zu den bisherigen Sätzen, und wenn man annimmt, daß die Zahl der im Feldzuge 1870/71 gegen Frankreich gebliebenen und verwundeten Unteroffiziere und Soldaten für das ge⸗

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Erkrankten und in Folge dessen binnen Jahresfrist nach der ; . ö l / Z u. 9. 77 Demobilistrung w 6 ö 6. sammte deutsche Heer etwa 19,0909 Mann beträgt, so würde ö. Penston aus der Milltär, Wittwenkasse als Beihülfe aus unter Zugrundelegung der Erfahrungen des Feldzuges von Reichs mitteln 500 356 Thlr. abwärts und jedes hinkterbliebene . , an Pensionen und Unterstützungen für Kind 506 Thir. jährlich. Bas Gesetz hat rückwirkende Kraft auf die Unterklassen . den bisherigen Sätzen auf 826 159d Thlr., den Feldzug 183703 und seine Bestimmungen finden auch auf nach den n aufgestellten Sätzen aber auf ca. 9, 666/000 Thlr. die Marine Offiziere, Deck-⸗Offiziere, bez. deren Wittwen und zu veranschlagen sein. 82 . Waisen Anwendung. S5 ul Sh mebꝛ B . Der zweite Theil des Entwurfes betrifft die Versorgung . Si h der Militärpersonen der Unterklassen, so wie deren Hinterblie⸗ die Geschäfte als Direktor im Marine⸗Ministerium wieder über⸗ . . benen. Hier beginnt die Invalidenversorgung nach , , . nommen; am 4. dess. Mts. hat der Contre⸗Admiral Kuhn den 1½Mulo 5 Dienstzeit, wenn die Invalidität durch Verwundung, Beschädi⸗ durch A. E.-O. vom 19. März 1870 bewilligten, und' durch lo. Ruhr. 6. E- Gid. Ser. . e, ,, nn 1s5 ui i 65 pr gung oder kontagiöse Augenkrankheit herbeigeführt ist. Die den Krieg unterbrochenen 6monatlichen Nachurlaub wieder do. do. l. Ser. ; re , enn Rockford, Rock Island .. 7 12u. 8. 563 b Veranlassung der Invalidität wird bei der Bemessung des An⸗ angetreten. ö. South- Missouri 1/1 u. 7. 707br Ppruchs berücksichtigt; auch hier, wie bei der Kategorie der Of- fiziere und Beamten, werden nur vorübergehende Pensionen Kiel, 17. April. (Kiel. Corr.) S. M. Yacht »Grille« ist

do. do. III. Ser. ö . Il. Em. . ö go. do. III. Em. Eert. Rexal Uu - h 6 bes rhrperlichenr ggunan det o. . Mübr. - Sehles. Centralbahn ö 36. j gewährt, wenn Besserung des körperlichen Zustandes zu er— 8 ö Naini - Ludwigshafen 38 en, , , warten steht. Die Penstonen zerfallen in fünf Klassen und be— . ö , , nn 6. ö ö nen er gern, . . . Z 1 /ʒu. ) ö . . pro iSd id tragen 1) für den Feldwebel in der 1. Kl. 14 J 2. Kl. See zu gehen . J Tronprinz Rudolf-Bahn.,. bz rens' Brauerei 11 Thlr.; 3. Kl. 9 Thlr.; 4. Kl. 7 Thlr.; 5. Kl 5 Thlr. Für . il (9 it ; . ö. . 9 ö 9 . . 3h C Berl. Aquarium,. 13, Sergegnten 12, 9. 7. 5 und ü Thlr. Für Unteroffiziere 11, s, died rn i , ö. . 3 ; Ill. Em. üdöstl. Bahn (Lomb. ) . 0 zetwbꝛ B do. Er. (Tivoli 123 6, 4. 3 Thlr. Für Gemeine jo, 7, 5, 35, 7 Thlr. Vie J. Klasse 9 9 zeich die » Gazelle, B. Tote. Magd. Lit. A:u. 6. Shetüyba o. Lomp.- Bous 189. 7d os b do. Br. Erjedrh. 119. N7br . S6 säbriae? Bien ini? Nachweis lr iber, Rover, Musquito-, Unding. und, Kanonenboote ö 4b ß 4. 5635 Badische Bank. 2646. i124 wird gewährt nach zöiähriger Dienstzeit, ohne Nachweiß der »‚ykiop« c. werden unter Kommando des Kapitäns zur Se 0. . gh zetwbꝛ w 963 5 Bökm. Brauh. . 895336 Invalidität, oder Ganz Invaliden nach zöjähriger Dienstzeit, Werner, welcher die Panzerfregatte Kronprinz, als Kom— Berlin Stettiner . Serie do. v. 1877, s 96 8 Berl. Bock - Bran. 11. 95 ad zbu G der bei gänzlicher Erwerblosigteit und wenn sie ohnz frembe mandoschiff fahrt, gestellt Und im Kieler Hafen ausgerüstet Ish heri. imme bi. 6. 1si n. 65 Wartung und Pflege nicht bestehen können, Pie 2. Klasse werden. Das Panzerschiff Arminius“ bleibt Wachtschiff vor S5 6 do. Pferdeb. .. 11. 126 erfordert 30 Dienstjahre, für Ganz Invaliden 29 oder Er- per Elbemündung. Vas Kanonenboot Delphin‘, Kapitän werbsunfähigkeit, die 3. Klasse 24 Dienstjahre, für Ganz ⸗Inva⸗ Kieutenant Ditmar, ist zur Stationirung an der Donaumün⸗

. Ill. Ser. v. Staat ] gar. 3] Schleswig. Holsteiner do. Lit. B.: ; Thüringer I. Ser do. 3 C. 37 ; 3 ; . 1 V. 37 ö ; do. Hollind. Staatsbahn ; VI. Serie ; do. k . Oester. · Französ. ...... .. Aach. Düsseld. I. Em. ö do. do neue... do. Il. Em. Dux-Bodenbach Alabama u. Chatt. garant. do. III. Em. = Fünfkkirehen-Bares galik. Extension K Galiz. Cars- Ludwigsb. . .. . South,. West, gar.

Pusseld. Elbf. Friori. 38 7B xb . do. II. Serie 8 do. do. Em. 5 do. S2 Fort Wayne Mouneie... Bruns wie 8 ee oc s 212

Dortmund- Soest. .... Kaschau- Oderberger .

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9 Nordb. Fr. -W 5 Ungar. Nordostbahn Oregon- Calif. 2. 8999 Port Huron Peninsular ..

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Der Vize Admiral Jachmann hat am 3. April er.

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II. Serie do. Oblig. .... Dess. Kredit-B.

do. kl. Charkow-Asow III. Serie do. in Lvr. Strl. 2 6. 24 . S5 bꝛ Effekt-Lüiz. Eichb.

do. Hl. Charkow- Krementschug. .

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do. Wittenberge Magdeb. Leipz. III. Em. Magdeburg · Wittenberge.

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).

Folgen zwei Beilagen

414. liden 15 oder theilweise Erwerbsunfähigkeit, die 4. Klasse 18

bez. 12 Dienstjahre; die 5. Klasse 8 Dienstjahre oder Untaug⸗ lichkeit zum Militärdienst und bei Halbinvaliden 12 Jahre. Ferner werden den Unteroffizieren und Soldaten neben der Pension noch Verwundungszulagen von 2 Thlr. monatlich und bei Verstümmelungen eine besondere Zulage von je 6 Thaler monatlich gewährt, namentlich bei Verstümmlungen einer Hand, eines Fußes, eines Auges, der Sprache, bei völliger Störung der Bewegungsfähigkeit einer Hand ꝛc. Diese Zulagen dürfen den Betrag von 12 Thlr. monatlich nur dann übersteigen, wenn die Invalidität durch Verwundung oder äußere Dienstbeschädi⸗ gung herbeigeführt ist, mit Ausnahme von Erblindung. Nach dem 18. Dienstjahre erhalten die Unteroffiziere vom Feldwebel abwärts z Thlr. monatlich Pensionszulage als integrirenden Theil der Invalidenpension, Ganzinvaliden neben derselben den Eivil⸗ versorgungsschein. Halbinvaliden haben nach 12jähriger Dienst- zeit die Wahl zwischen Pension und dem Schein, der zu allen Subaltern und Unterbeamtenstellen ausschließlich des Forst⸗ dienstes berechtigt. An Stelle der Penstonirung können In⸗ validen in einem Invaldeninstitut versorgt, halbinvalide Unter⸗ offiziere im Garnisondienste verwendet werden. Der Anspruch auf Invalidenversorgung ist vor dem Austritt aus dem aktiven

Dienst zu erheben; nach dem Austritt nur dann, wenn die Invalidität durch Verwundung oder kontagiöse Augen ⸗Ent⸗

dung bestimmt. Die Kanonenboote ⸗Nakter« und »Pfeil« sind am 12. d. M. in Wilhelmshaven außer Dienst gestellt worden.

Posen, 17. April. Der General⸗Feldmarschall von Stein⸗ metz ist gestern aus Berlin hierher zurückgekehrt.

Hamburg, 17. April. (W. T. B. Der General Graf Moltke ist heute Nachmittags hier eingetroffen und zur Bei⸗ hen seines verstorbenen Bruders, des Kammerherrn von Moltke, nach Elmshorn weitergereist.

Sachsen. Weimar, 18. April. (W. Ztg.) Der Groß⸗ herzog hat dem Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin die Schwerter⸗ Dekoration zu dem von Höchstdemselben bereits innegehabten Großkreuz des Großherzoglich sächsischen Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken überreicht.

Gotha, 17. April. Das gestern ausgegebene ärztliche Bulletin lautet: Die typhöse Erkrankung Sr. Hoheit hat sich in den zwei letzten Tagen, entsprechend der Zeit, mäßig ge⸗ steigert, die Körpertemperatur hat sich etwas höher erhalten, die Darmerscheinungen sind unverändert geblieben, aber der Kräftezustand Sr. Hoheit ist günstig. Dr. Florschütz. Dr. Ha ssenstein.

Schweiz. Bern, 17. April. (W. T. B. Die Kommission zur Revision der Bundesverfassung beschloß in ihrer heutigen Sitzung, die von ihr gestellten Anträge dem Volke en bioc