er , , ,, m nn, , ,,
1596 Stand des Gesellschafts- Vermögens
31. Derempber 1870 Bilance.
Ihlr. 5 8
Aetiva. Passiva. Depot. Wechsel der Aktionäre Sob, 000 I) Grundkapital in 1000 Stück 27 Effekten: Aktien à 1000 Thlr.. ..... ...... a) Norddeutsche Bundes- An- ) Prämien- Reserve: leihe 5 pCt.... . a) für 1871 D d ei g Hin rische Kora , bahn-Prioritiiten 5 pot. , .. c) Magdeburg- Halbersiidter Fissnbahn. . Prioritäten 5 pt. ...... *** 33. d) Magdeburg Halberstädter Stamm-Priorititen 3 pot. e) Consolidirte Preussische Staats Anleihe 4 pCt. ... f Oberschlesische Eisen- bahn- Prioritäten Lit. F. 43 pCt. ..... .... ** g) Rheinische Eisenbahn- Prioritäten de 1862 45 pCt. P) Rheinische Eisenbahn- Prioritäten de 1868 / 60 45 pt. 2... :* 33 i) Aachen-Düsseldorf. Eisen- bahn-Prioritäten 43 pCt. .. k Rhein- Nahe - Eisenbahn- Priorititen 45 pCt.... ) PreussischeStaats-Anleihe de 1856 45 pCt.. m) Berlin- Stettin - Eisenbahn- Priorititen Em. VI. 4 pCt. v) Oberschlesische Eisen- bahn- Prioritäten Lit. E.
abzüglich der Rückversiche- van, .
Hiervon vale-
diren für 1871 115,534. 18. —. für spätero
Jahre 22, 014. 24. — 157,549. 12. — 3) Reserve für nicht regulirte Schäden, abzüglich der Rück- vericheruhen-. I Creditores in laufender Rech-
laut §. 55 des Statuts an- genommen zum Courss vom 31. Dezember 1870
Hypotheken
Parlehen gegen Unterpfand.
Wechsel im Portefeuille...
Kassenbestand
Pebitores in laufender Rech-
nung
89 Werth des Inventariums 2, 795
abzüglich der Abschreibung laut F§. 55 des Statuts 200
M Bestand an Versicherungs, schildern ... .. . . . . .. .. -.
10 Einrichtungskosten .. 42,567 13 —
abzüglich der Abschreibung
20
jaut JF. S5 des Statuts 3. 010 11) Verlust-Conto ......
ͤ Berlin, den 18. März 187. Der Verwaltungsrath:
Ram emelakal, Graf vom Wart enmslehen, FERiedherg, Kausmann. Stadtgerichts Rath. Stadirath u. Fabrikbositzer. KEB. Frieclrelinnn, pr. HR eriüg, Scoktmanmm, Rentier, ö Professor. Stadtrath u. Fabrikbesitzer. Vorstehender Rechnungs-Abschluss ist von uns nach den Büchern geprüft und mit denselben übereinstimmend ge-
funden worden. Berlin, den 26. März 1871.
39, 526 27 — 144,568 27 — D 17 * id bbs i fs ;
9
Der Direktor:
H iti hmenmanmm., A. Scam et.
Geheimer Finanz-Rath.
Die Revisions- Kommission: H obert Hübner. VWen zel. VV. Kehblimg.
Die Physikatsstelle des Oberamts Haigerloch ist durch den Tod 1 Call-Gerolstein, eröffnet am 15. Nevember 1870: März ihres bisherigen Inhabers erledigt, Quglifizirte Bewerber um diese 1871 für Personen S400 Thlr, für Güter 4075 Thlr., Extraordinaria Stelle fordern wir hierdurch auf, ihre Meldungen unter Beifügung 25 Thlr, Summa 12500 Thlr., bis ultimo März 19,695 Thlr.
3 fur ihr ef gn, . , . Esln, den 15. April 1871. Die Direktion. vitae uns binnen ochen einzureichen. Sigmaringen, den 12. Apri vita ö 9 K . Vormalige Mecklenburgische Eisenbahn. Einnahme
1871. Königliche Regierung. von Blumenthal. ⸗ e J
glich 3. ) J. b ; im Monat März 1871: Für Personen und Gepäck 20705 Thlr. Rheinische Eisenbahn. Betriebs ⸗ Einnahmen nach vorläufigen Für Güter, Vieh ꝛc. 26,930 Thlr. Summa; 47635 Thlr. 18570: Ermittlungen. 15 Für sämmtliche Haupt; und Zweig Für Personen und Gepäck 171442 Thlr. Für Güter und Vieh tc. Fahnen er rl. Eali- Gerolstein: März 15.1. für Fersonen W 56g Thlr. Summa; 4640 Thlr. In den Monaten Janngr 233 6600 Thlr., für Güter 510,000 bl Extraordinaria 14 600 hl, his März 1871 inkl.: Für Personen und Gepäck 523 260 Thlr. Für Salma r 0h hir, bis, uiting Heärs Jfhicdog Thlr. Märi Kätzr, Vicht deb; Thlr. Summa: 115323 Thir. 18793: Für 18790 für Personen 1474412 Thlr. für Güter 439153 Thlr., Extra⸗ Personen und Gepäck 50,414 Thlr. Für Güter, Vieh ze. 75. 172 Thlr. pvrbindria 6,485 Thlr., Summa. 557045 Thlr., bis ultimo Summa: 125586 Thlr. (Vorbehaltlich der genauen Feststellung.) März 1160 os Thlr; pro 1871 mehr: für Persenen Sö5 588 Thlr, Minder Einnahme pro 1871 ca. 1235300 Thlr. für Güter 706 817 Thlr, Extraordinaria 4120 Thlry Summa 160,555 Schwerin, den 15. April 1871.
Thaler, bis ultimo März 363,122 Thlr. 3 Für die Strecke! Großherzogliche Eisenbahn ⸗ Direktion.
Das Adonneraent bttrãgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das bierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeie ELI Sgr.
Alle past - Anstalten des An und
Auslandes nehmen Sestellung an,
für Serlin die Expedition des Uönigt- Preußischen Staats - Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. 3.
M 106.
Berlin, Donnerstag den 20. April, Abends.
1971.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreishauptmann Rodewald in Duderstadt den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath; und Dem Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer Hoffmann zu Mühlhausen bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Deutsche s Neich.
Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach er⸗ folgter Zustimmung deß Bundesrathes und des Reichstages,
was folgt:
§. 1. An die Stelle der zwischen dem Norddeutschen Bunde Und den Großherzogthümern Baden und Hessen verein⸗ barten Verfa ung des Deutschen Bundes (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 S. 627 ff.), sowie der mit den Königreichen Bayern and Württemberg über den Beitritt zu dieser Verfassung ge⸗ schlossenen Verträge vom 23. und 25. Rovember 1870 (Bundes gesetzblatt vom Jahre 1871 S. 9ff. und vom Jahre 1870 S. G54 ff.) tritt die beigefügte
Verfassungs⸗Urkunde für das Deutsche Reich.
§. 2. Die Bestimmungen in Artikel 80 der in §. 1 ge— dachten Verfassung des Deutschen Bundes (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870 S. 647), unter III. S. 8 des Vertrages mit Bayern Dom 23. November 1870 (Bundes gesetzbl. vom Jahre 1871 S. 21 ff), in Artikel 2 Nr. 6 des Vertrages mit Württemberg vom 25. November 1870 (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870 S. 666), über die Einführung der im Norddeutschen Bunde ergangenen Gesetze in diesen Staaten hleiben in Kraft.
Pie dort bezeichnelen Gesetze sind Reichsgesetze, Wo in denselben von dem Norddeutschen Bunde, dessen Verfassung, Gebiet, Mitgliedern oder Staaten, Indigenat, verfassungt—⸗ mäßigen Organen, Angehörigen, Beaniten, Flagge u. s. w. die Rede ist, sind das Deutsche Reich und dessen enisprechende Be⸗ ziehungen zu verstehen.
Dasselbe gilt von Denjenigen im Norddeutschen Bunde er⸗ gangenen Gesetzen, welche in der Folge in einem der genannten Staaten eingeführt werden.
§. 3. Die Vereinbarungen in dem zu Versailles am 15. No⸗ vember 1876 aufgenommenen Protokolle Bundesgesetzbl. vom
ahre 1870 S. G39 ff, in der Verhandlung zu Berlin vom 25. November 1870 (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870 S. . dem Schlußprotokolle vom 25. November B70 (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1871 S. 23 ff), sowie unter IV. des Vertrages mit Bayern vom 23. November 1870 (a. a. O. S. 21 ff.) werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. April 1875.
(L. S. Wilhelm.
i 1h Fürst v. Bismarck.
Bekanntmachung — wegen Einlösung der Coupons der fünfprozentigen fünfjährigen Schatzanweisungen des Norddeutschen
Bundes von 1870 und i871 in London.
Unter Bezugnahme auf die Bestinimung im §. 4 der Be⸗ kanntmachungen des Herrn Bundeskanzlers vom 13. Dezember
18709. (B. G. Bl. S. 6240 und 6. Januar 1871 (B. G. Bl. S. 5) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlösung der am 1. Mai d. J. fälligen Coupons der auf Grund des Bundesgesetzes vom 29. November 1870 (B. G. Bl. S. 619 nach Maßgabe oben bezeichneter Bekannt⸗ machungen ausgegebenen fünfjährigen fünfprozentigen Schatz⸗ anweisungen des Norddeutschen Bundes zu London in eng—⸗ lischer Geldwährung bei der »London Joint Stock Bank er⸗ folgen wird. Berlin, den 20. April 1871. Das Bundes kanzler⸗Amt. Delbrück.
Bekanntmachung.
Die Korrespondenz nach Chili ist bei der Spedition über England bisher ausschließlich via Southampton und Panama weitergesandt worden. Von jetzt ab kann dieselbe auch via Liverppol mit den am 13. und 29. jeden Monats von Liver⸗ pool nach Valparaiso abgehenden Dampfschiffen befördert wer. den, sofern der Absender diese Beförderungsweise durch den auf der Ädresse anzugebenden Vermerk »via Clverpool⸗ ausdrücklich verlangt. Im letzteren Falle ist zu erheben für frankirte Briefe nach Thili IIc Gr., bezw. 42 Kr., pro Loth inkl., für Drucksachen und Waarenproben nach Chili 1 Gr., bezw. 4 Kr., für je 25 Loth intl.
Rekommandirte Briefe sind nicht zulässig.
Dit Briefe nach Chili müssen auch bei der Beförderung via kant pool bis zum überseeischen Ausschiffungshafen frankirt werden.
Für. unfrankirte Briefe aus Chili, welche mit den zwischen Valparaiso und Liverpool coursirenden Dampfschiffen versender werden, beträgt das Porto 1446 Gr., bezw. 50 Kr., für je Unze (i., Loth) inkl, Die Taxen für die via Southampton und Panama zur Absendung gelangenden Korrespondenzen nach und aus Chili bleiben unverändert. 2
Berlin, 19. April 1871.
General ⸗Postamt. Stephan.
—
Bekanntmachung.
. Telegraphenstationen im Elsaß und in Deutsch-Loth⸗ ringen, zur Zeit: Altkirch, St. Amarin, Bitsch, Colmar, Danne⸗ marie, Diedenhofen, Gebweiler, Hagenau, St. Louis, Markirch, Metz, Molsheim, Mülhausen, Neubreisach, Pfalzburg, Rappolds weiler, Saarburg, Saargemünd, Salzburg, Schlettstadt, Sent⸗ heim, Straßburg, Thann, Weißenburg und Zabern, werden vom 20. d. Mts. ab zur Annahme und Beförderung von Privatdepeschen in demselben Umfange und nach Maßgabe der- selben Tarifbestimmungen ermächtigt, wie die Stationen im bisherigen Norddeutschen Telegraphengebiete.
Für die bei den diesseitigen Stationen (exkl. derer in Hohen- zollern) aufgegebenen Depeschen nach den Stationen im Elsaß und in Deutsch ⸗Lothringen sind demnach vom genannten Tage ab die Gebühren lediglich nach der Entfernung vom Abgangs⸗ bis zum Bestimmungsorte mit 5 resp. 10 und 15 Sgr. pro ö Depesche (ohne weitere Zuschlagsgebühr) zu erheben.
Die bei den Stationen in Hohenzollern aufgegebenen De peschen nach den Stationen im Elsaß und in Deut ch Lothringen . en dem Vereinstarife (8 resp. 16 Sgr. pro einfache
epesche).
2066