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aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Verf tigt rung ß. r nin, , , rlin, den 18. März ; 3 Hö Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter.
1239 Aufforderung. ga diejenigen, welche noch Ansprüche anf die Hypothek zu haben vermeinen, die für Erfüllung des, in dem Konkurse über das Ver— mögen des Kaufmanns F. A. Röhrle hier, am 31. Oktober v. Is. geschlossenen Akkordes von der Ehefrau des Kridars, geborene Beyihan best llt worden ist, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 3. Jani er. einschließlich, bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzuzeigen. .
. irh hausen / den 19. April 1871. ö
Königlich 's Kreisgericht. J. Abtheilung. ; Lindau.
Bekanntmachung. In unserm Depositorio befinden sich seit länger denn 56 Jahren folgende Testamen e: 1) des Insimanns Michael Schwantke vom 9. Juli 1814, 2) des Gürtlermeisters Johann Daniel Schramm und dessen Ehefrau Charlotte Wilhelmine, geborne Ammend, vom 14. Dezember 1813. Alle unbekannten Interessenten werden hierdurch aufgefordert, binnen 6 Monaten ihre Anträge auf Eröffnung dieser Testamente bei uns zu machen, widrigenfalls von Amtswegen zur Ermittelung etwaiger frommen Vermäͤchnisse die Einsicht derselben genommen werden wir. Pyritz-, den 6. April 1871.
Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.
1212 Ediktalladung. . n, der Colon Heinrich Christoph Wille Nr. 11 zu Beke dorf dahier vorgestellt, daß der Thierarzt Wilhelm Peter zu. Neden⸗ berg amn 12. Jenuar 1870 von ihm ein zu 45 Prozent verzinsliches Darlehen int Betrage von 175 Thlr. vorgestreckt erhalten habe Be— weis durch Eidesdelation angetreten und gebeten hat, unter Einlei⸗ tung des Ediktalverfahrens den Genannten , welcher nach vorgelegter Bescheinigung der Polizeibehörde sich seit einigen Monaten von sei⸗ nem Wohnort entfernt hat und dessen dermaliger Aufenthaltsort un⸗ bekannt ist, ref. exp. schuldig zu erkennen, ihm das Darlehen von J75 Thlr. nebst 45 pCt. Zinsen seit 12. Januar 1870 zurückzuzahlen; wird der Verklagte, Thierarzt Wilhelm Peter von Rodenberg, hiermit vorgeladen, sich in dem zur Klagebeamwortung auf den 1. Juni d. JI / Vormittags 11 Uhr, .
an der Gerichtsstelle Zimmer Nr 1 vor dem Herrn Kreisrichter Koppen anberaumten Termine mündlich zu Protololl zu beantioor⸗ ten. Insoweit der Verllagte den Anspeuch des Klägers bestreiten will, muß Ferselbe sämmtliche Einwendungen, auch diejenigen, welche die in der Klage vorgeschlagenen Beweismittel betreffen, in der Klage— beantwortung vorbringen. .
. und Uikunden, worüber er sich nicht erklärt, werden für zugestanden beziehungsweise anerkannt erachtet, Fernere Einwen⸗ dungen, welche auf Thatsachenr beruhen, dürfen im Laufe der ersten Instanz nicht mehr vorgebracht werden, . . .
Beim Anführen oder Bestreiten einer Thatsache sind zugleich die Beweismittel oder Gegenbeweismittel anzugeben. Werden Zeugen und Sachverständige vorgeschlagen so sind die Thatsachen, worüber sie vernommen werden sollen, bestimmt zu bezeichnen; bestehen die Beweismittel oder Gegenbeweismittel in Urkunden, so sind dieselben bei der Beantwortung der Klage im Original oder in Abschrift ein zureichen oder es ist unter Angabe der Hinderungsgründe anzuzeigen,
wo sich dieselben befinden; befindet sich die Urkunde in den Händen
des Klägers, so ist das Editionsgesuch gleichzeitig mit der Behaup— tung, zu deren Unterstüͤßung sie dienen soll, anzubringen.
Der Verklagte ist befugt, statt in dem Termine zu erscheinen, schon vor oder in demselben eine schriftliche Klagebeantwortung einzu reichen. Die schriftliche Beantwortung muß jedoch von einem Rechts anwalt unterzeichnet sein, widrigenfalls sie für nicht angebracht erach⸗ tet und sofort zurückgegeben wird, e — . .
Wenn der Verklagte in dem Termine nicht erschienen, auch eine schriftliche Klagebeantiwortung nicht eingegangen ist, so werden die in der Klage vorgetragenen Thatsachen für richtig angenommen und es wird demgemäß, soweit die Klage für rechtlich begründet zu erachten ist, durch Kontumazialerkenntniß gegen den Verklagten nach dem An⸗ trage der Klage erkannt werden.
Der Termin kann auf Antrag des Verklagten, jedoch ohne Zu— stimmung des Klägers, nur einmal verlegt werden. .
Zu Prozeßbevollmächtigten können außer den hei dem Gericht zur Prozeßpraxzis befugten Rechtfanwalten nur Personen bestellt werden, welche die Vermuihung einer Vollmacht für sich haben; nur in Er⸗ mangelung von Rechtsanwalten ist die Bestellung einer anderen ge⸗ schäftsfähigen Person zum Prozeßbevollmächtigten zulässig.
Rinteln, den 17. April 1871. .
Königliches Kreisgericht. Beglaubigt: Kraft, Sekretär.
Verschiedene Bekanntmachungen.
UII185 Pommersche Hypotheken⸗Aktien⸗Bank.
Die stimmberechtigten Herren Altionäre der Pommerschen Hypo⸗ then ⸗Aktien Bank werden hierdurch zur 4. ordentlichen General ⸗Ver⸗ ammlung auf .
⸗ Mittwoch, den 10. Mai ew, Vormittags 190 Uhr, im Saale des Bankgebäudes zu Cöslin ergebenst eingeladen. Tagesordnung. a) Geschäftsbericht der Hauptdirektion pro 1870. b) Die Bilanz pro 1870.
c) Wahl dreier Mitglieder des Kuratoriums. dH Anträge der Hauptdirektion und zwar: ; . I) Zusatz zu §. 13 der Statuten, betreffend die Erweiterung Fer Belcihungsgrenze für ländliche Grundstücke; . 2) Zusatz zu 8. 23, betreffend die verstärkte Sicherheit für die Hypothetenbriefe; 3.
3) Abänderungsvorschlag zu § 33 wegen anderweitiger Zu⸗ sammensetzung des Kuratoriums; .
4 Abänderungsvorschlag zu 5 45 bezüglich des Dividenden Zahlungstermins.
Wir machen hierbei auf §. 38 der Statuten aufmerksam, nach welchem Vollmachten 2c. spätestens 2 Tage vor der General versamm⸗ lung der Hauptdirektion einzuse den sind.
Cöslin, den 18. April 1871 ,
Die Haupt-⸗Direktion.
1236 . : 9 der diesjährigen ordentlichen General-Versammlung sind die nach der Bestimmung des §. 39 des Statuts aus der Direktion aus— geschiedenen Herren Kommerzien-Rath Moritz Simons mit dessen Stellvertreter Heir Eduard Lucas, A. de Weerth mit dessen Stellvertreter Herr Adolph Haarhaus, wiedergewählt und ist der Voisstz in der Direktion von dieser dem Herrn Kemmerzien⸗Rath P. Schlieper, sowie dessen Stellvertretung dem Herrn A. Köhler wieder übertragen worden Elberfeld, den 21. April 1871. Die Direklion der Vaterländischen Feuer ⸗Versicherungs-⸗ Altien ·˖ Gesellschaft. Groneweg.
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Für die unter der Verwaltung der Königlichen Eisenbahn⸗-Di⸗ rektion zu Saarbrücken stehenden Bahnen werden tüchtige Lokomotir⸗ führer gesucht und wollen auf die Stellen R flektirende an den Unter= zeichneten ihre Papiere, unter Angabe der Zeit des möglichen Dienst⸗ antrittes, einreichen. Der Unterzeichnete wird denselben alsdann die
näheren Bedingungen des Engagements mittheilen.
Saarbrücken, den 18. April 1871. .
Der Königliche Ober ⸗Maschinenmeister. Finckbein. Vom J. Juni cr. ab kommt im diesseitigen Lokalderkehr für den Transport von Lokomotiven . und Tendern, sofern sie auf eigenen Rädern oder auf „ Truks laufen, welche von den Versendern gestellt werden, der Frachtsaß von 14 Pf. pro Ctr. und Meile n nebst 3 Pf. pro Ctr. Expeditionsgebühr zur Anwen⸗ dung. Für Lokomotiven und Tender, welche nicht auf eigenen Rädern laufen, oder für welche die zum Transport erforderlichen Truks Seitens der Verfender nicht gestellt werden, wird die Fracht nach den Tarif⸗ n der ermäßigten Klasse B. berechnet. In keinem Falle wird den irn der Lokomotiven 2c sreie Rückfahrt gewährt.
sch⸗Märkischen Eisenbahn.
Die Gültigkeitsdauer des für Kartoffeltransporte
in Wagenladungen nach der Rheinprovinz, Westfalen,
R. dem Elsaß und Deutsch⸗Lothringen vorläufig his zum
1. Mai Er. eingeführten Einpfennigtarifs wird bis . ultimo Juni d. J. ausgedehnt. . 36 Berlin, den 16. April 1871.
w n Direkfllön! der Rtiederschlesisch Heärtischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Königliche Ost bahn. Die zur Zeit noch bestehenden Beschräntungen unseres R. Fahrplanes vom 3. Januar v. J. werden sämmtlich am S6. April d. J. aufgehoben und tritt alsdann der bezeichnete Fahrplan im ganzen Umfange wieder in Kraft. Demgemäß werden die sistirt gewesenen sperfonenzüge XIII. XIV. und XIX XX. zwischen Berlin und Jandsberg a. W., der Eilzug XVIII zwischen Danzig und Dirschau, die Lokalpersonenzüge XV. und XVI. zwischen Elbing und Königs—= berg (letzlerer bereitz vom 25 d. Mts) wieder coursiren auch zwischen Küsrin und Frankfurt a. O. in jeder Richtung 4 Züge täglich be—⸗ förbert werden. Dagegen findet vom oben genannten Tage ah die Beförderung von Personen mittelst der Güterzüge VII. und VIII. zwischen Berlin und Landsberg a, W. nicht statt, auch werden die Tourierzüge auf Station Heiligenbeil ferner nicht halten. Bromberg, den 21. April 1871. Königliche Direktion der Ostbahn.
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Königlich Preußischer
Alle Post ⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, für Lerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. R.
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Anzeiger.
M 110.
Berlin, Dienstag den 25. April, Abends.
1871.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem General der Infanterie Vogel von Falckenstein, bis- herigen General-Gouverneur der Küstenlande, den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Qbersten Weigelt, Chef des Generalstabes der Ge— neral⸗Inspektion der Artillerie, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mis Schwertern am Ringe, und dem Hauptmann Philipp vom Schleswig Holsteinschen Feld-⸗ALArtillerie Regiment Nr. 9, kommandirt als Adjutant bei der General- Inspektion der Artillerie, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;
Den Vize ⸗Präsidenten beim Ober ⸗ Tribunal, Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz Rath Dr. von Rohr, zum Wirklichen Geheimen Rath mit dem Prädikat Excellenz⸗, und
Den vortragenden Rath im Ministerium des Königlichen
auses Geheimen Regierungs⸗Rath von Loeper zum Geheimen
ber⸗Regierungs ⸗Rath zu ernennen, sowie dem Hofrath in dem⸗ selben Ministerzum und zweiten Kron-Tresorier Müller den Charakter als Geheimer Hofrath; und
Dem Polizei⸗Inspektor Kletke zu Danzig bei seiner Ver— in in den Ruhestand den Charakter als Polizei⸗Rath zu ver— eihen. ;
Justiz⸗Ministerium. . Der Rechtsanwalt und Notar Kniehusch in Schönau ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Striegau mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bolkenhayn versetzt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Befanntmachung.
Als ECivileleven haben an dem Eursus in der Königlichen Central⸗Turnanstalt während des Winters 1870/71 theilge⸗ nonimen und nach Beendigung desselben das Zeugniß der Be—⸗ fähigung zur Leitung der gymnastischen Uebungen an öffent⸗ lichen Unterrichts ⸗Anstalten erhalten: 1) Ahlwardt, Elementar⸗
lehrer zu Gützkow, Kreis Greifswald, Bautz, Lehrer an
der Muͤsterschule (Realschule) zu Frantfurt a. M., 3) Bechtel, Elementarlehrer zu Weißenfels, 4 Bonow, desgleichen zu Colberg, 5) Dehnhardt, desgleichen zu Schmal⸗ kalden, 63 Doren well, Lehrer an der Vorschule des Andreas Gymnasiums zu Hildesheim, 7) Fietze, Lehrer an der Seminar ⸗Uebungsschule und Turn⸗ lehrer am Seminar zu Bunzlau, 9 Folkers, Gymnasial⸗ Elementarlehrer zu Aurich, H Haase, Elementarlehrer zu Pfaffenhausen, Kreis Homberg, 190 Hoppe, Gymnasial—⸗ Elementarlehrer zu Wittenberg, 11) Jendrzok, Seminar⸗ Hülfslehrer zu Ober⸗Glogau, 1 Kohrs, Gymnasial⸗Elemen⸗ tarlehrer zu Lüneburg, 13) Kunze, Elementarlehrer zu Zeitz, 15 Kwiatkowski, desgleichen zu Laszeyn bei Rawicz, 15 Lörch, desgleichen zu Ringingen, Regierungshezirk Sig⸗ maringen, 16 Löscher, Traugott, desgleichen zu Weißenfels, 17 Löoll, Seminar-Hülfslehrer zu Bütow, 18) Mar⸗— ten, Seminarlehrer zu Hannover, 19 Müller, August, Ele⸗ mentarlehrer zu Erdbach im Dillkreis, 20 Müller, Emil, desgleichen z. Z. in Berlin, 21 Munk, desgleichen zu Unter⸗ schönau, Kreis Schmalkalden, 2) Noack, August, desgleichen
zu Friedeberg N. M., 23) Noack, Johannes, Lehrer an der
städtischen hoheren Töchterschule zu Landsberg a. d. W., 24) Randt, Seminar⸗Hülfslehrer zu Pong 3 Reinhardt, Elementarlehrer zu Metzebach, Kreis Melsungen, 26 Rosen⸗
stock, Realschul Elementarlehrer zu Earlshafen, Kreis Hof⸗ 6 277) Schade, Gymnasial ⸗Vorschullehrer zu Kiel, 28) Sch m idt / Vorschullehrer bei der höheren Bürgerschule zu Wolgast, 27 Schn ura, Elementarlehrer zu Poln. Crone, 30) Sckeide, Lehrer am Matthias Gymnasium zu Breslau, 1 Sperendivano, Elementarlehrer zu Fürstenwalde, 32) Vogel, Turnlehrer zu Schmalkalden, 33) Weiche, Ele⸗ mentarlehrer zu Schwiebus, 34) Wingerath, Kandidat des höheren Schulamts, bisher zu Erkelenz.
Ueber den Grad der Befähigung geben die von der Di— rektion der Königlichen Central - Turnanstalt für die Eleven ausgefertigten Zeugnisse Auskunft.
Berlin, den 20. April 1871.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗
Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.
; Ministerinum des Innern. Cirkular-Erlaß vom 19. April 1871 — betreffend Ent⸗ schädigungen für die während des Krieges gegen Frankreich
gestellten Fuhr werke.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. März er. beschlossen.
l Für diejenigen während des Krieges gegen Frankreich von den Gemeinden gestellten Fuhrwerke, welche auf unbe— stimmte Entfernungen, bezw für unbestimmte Dauer requirirt worden sind, ist eine für jedes Pferd tageweise für die ganze Dauer der Abwesenheit des Fuhrwerks vom Gestellungsorte zu berechnende Entschädigung von 1 Thlr. 10 Sgr., pro Pferd und Tag des einspännigen Fuhrwerks, mit 1 Thlr. Zulage pro Tag für jedes weitere Pferd bei mehrspännigem Fuhrwerke zu gewähren.
3) Den Eigenthümern requirirter Gespanne und sonstiger Transportmittel, welche der mobilen Armee haben folgen müssen, ist für Verluste und Beschädigungen, welche sie unver— schuldet an Pferden, Wagen und Geschirren erlitten haben, so wie für außergewöhnliche Abnutzung der Transportmittel und für Kur- und Verpflegungskosten erkrankter Pferde aus Bun— desmitteln Ersatz zu leisten. Für den Beweis der Thatsachen, daß ein Verlust, eine Beschädigung oder eine außergewöhnliche Abnutzung eingetreten, ist auf die bei Feststellung von Schadens⸗ berechnungen in der Verwaltungspraxis üblichen Beweismittel zurückzugehen und die Höhe der zu gewährenden Entschädigung auf Grund sachverständiger Gutachten zu bemessen.
Die Königliche Regierung beauftrage ich, hiernach das Weitere in Ihrem Ressort zu veranlassen und bei Prüfung und Feststellung der ad 1 gedachten Vorspann⸗Vergütigungen, so wie hinsichtlich der vorschußweisen Zahlung der letzteren 2c. nach Maßgabe des Eirkular -⸗Erlasses der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Krieges vom 29. Dezember v. J. zu ver⸗ fahren. In Betreff der ad 2 gedachten Ersatzleistung für Ver- luste und Beschädigungen an Pferden, Wagen und Geschirren 2c.
bleibt nähere Bestimmung hinsichtlich des Liquidationsmodus vorbehalten.
Berlin, den 19. April 1871.
Der Minister des Innern. ; Graf zu Eulenburg. An sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien.
Finanz⸗Ministerinm. Bei der heute fortgesetzten Ziehung 4. Klasse 143. Königlich Preußischer Klassen⸗Lotterie fielen 3 Gewinne von 50090 Thlr. auf Nr. 23,509. 63076 und S6, 977. 1 Gewinn von 2000 Thlr.
fiel auf Nr. 2270.
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