1871 / 110 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. . —— . —— 2 8 n 2 V . * 3 14

.

1 2 z 2

.

1698

42 Gewinne von 1060 Thlr. fielen auf Nr. 182. 508. 1386. sehene Druck-Exemplare bei sämmtlichen Lotterie⸗Einnehmern zu

2516. 3259. 3666. 3844. 7366. 12242. 16,265. 16,999. 215535. 27386. 24,587. 29,127. 31,165. 32,149. 37, 137. 47418. 48,591. 50.757. 52,656. 53,469. H3, 554. 58,903. 59,748. C6M,359. 61/955. 67,009. 69,260. 72,525. 75,202. 76,278. 78 554. 79075. 80,690. S1. 540. 82 550. 86,070. 86.321. 91,857 und 94,834. . 500 Thlr. auf Nr. 479. 2641. 3326.

21781. 22,029. 23,831. 29,919. 29,980. ; . Zö, 246. 36.579. 37,019. 40,993. 42,490. 42,517. 45,909. 45,926. 453,599. 48,596. 55,309. 55,520. 55,596. 10. 57,741. 58/032. 58,707. 59471. 60,485. 61,854. 64,547. 3,965. 734144. 77,299. 77425. 77,832. 78, 644. 79,629. 797762. 82, 008. 87, 145. 87/560. 89,502 und 94,556.

80 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 1326. 2055. 2151. 2365. 2830. 5231. 6283. 8002. 8342. 9106. 9798. 103675. 12,613. 12,682. 14,280. 14,919. 15,731. 15,432. 18,141. 20,296. 20,627. 21,402. 21,780. 22,131. 24,5781. 26,144. 265,265. 28,747. 306,644. 30,862. 31,672. 33,364. 34,164. 36,921. 35,934. 38,327. 16.479. 41,3763. 42,567. 42,642. 42,728. 42829. 44,2098. 44,320. 14,489. 44.644. 45,605. 46,129. 46,519. 48, 139. 52,549. 56,25. 56,350. 58 507. 58,691. 660311. 61,349. 61,647. 61,962. 62,639. 64,731. 65,237. 66,088. 968,590. 790,353. 713658. 71,829. 73,101. 74104. 74,166. 74,524. 75,747. 80,786. 81,711. S875 07. 92,220. 93,553. 93736. 93, 863 und 94,5747.

Berlin, den 25. April 1871. ; . Königliche General-Lotterie-⸗Direktion.

l a n zur Ein Hundert Vier und Vierzigsten Königlich preußischen Klassen⸗Lotterie, 3 bestehend aus 95,060 Loosen zu 52, Thaler Courant Einsatz, mit 43,000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15,000 Freiloosen. x Erste Klasse Betrag. Zweite Klasse Betrag. zu ly. Einsatz. Thlr. zu 12 Thlr. Einsatz. Ihlr.

1 Gew. zu 5000 Thlr. 5000 1Gew. zu 10000 Thlr. 10000 2 ö 3000 . 6000 2 14000 S000 3600 6000 2000 2400 500 1000 700 1000 1500 2000 2500 3000 4000 5000 9000 12000 70000 135000

ö relloole u ü G ee Trelleese n ü = 4000 Gew. u. 4000 Freil. 152800 5000 Gew. u. 5000 Freil. 245400

J

Vierte Klasse Betrag. zu 16 Thlr. Einsatz. Thlr.

16ew. zu 150000 Thlr. 1500090 1 1000090 100000 1 50000 1 40000 1 30000 2700 1 265000 3000 1 20000 3680 ö! ö 15000 24 45

Dritte Klasse Betrag. zu 12 Thlr. Einsatz. Thlr.

Gew. zu 15000 Thlr. 15000 5000 10000 6000 4000 3000

1 2 3 1 5

6000 S000 15000 120000 e g , b, . 6000 Freiloose zu 16 5

135 pCt. vom Betra 355000

e i ̃ 28220 199600 sämmtlicher 56 .

1654100 3705700

JI

6000 Gew. u. 6000 Freil. 440100

Einnahme. Ausgabe.

Einsatz . Betrag. glasse. . 2 .

Thlr. Loose. Thlr. winne. loose. Thlr.

ie, 95000 11400006 1ste 4000 4000 1528090 2te 12 9glo)00 10920900 2te 5000 5000 245400 3te 12 S6000 10932000 3te 6000 6000 440100 4te 16 S0000 ] 1280000 4te 28000 1 3705700

Zus. 52 Thlr. Ucberh. 644000 Zus. 43000 15000 4540 οσ«:

Vorstehender Plan der 144. Königlichen Klassen⸗Lotterie, von welchem vollständige, mit den näheren Erläuterungen ver—

Betrag.

Klasse.

haben sind, wird zur Ausführung gebracht und es wird mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 5. Juli d. J. der Anfang gemacht werden. ö

Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der Lotterie⸗Einnehmer nicht vor dem ersten Tage nach beendigter Ziehung der 4. Klasse 143. Lotterie erfolgen.

Berlin, den 20. April 1871.

Königliche General-Lotterie⸗Direktion.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

wean n ln ae Bei der am 15. April d. J. öffentlich bewirkten Ver⸗ loosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Prioritäts⸗ Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind diejenigen 318 Stück Serie J. à 100 Thlr. und . 11a 6 gezogen worden, welche durch unsere in Nr. 197 des Blattes

veröffentlichte Bekanntmachung nebst den rückständigen nach

ihren Nummern aufgerufen sind. Die Besitzer dieser Aktien werden wiederholt aufgefordert, die Kapitalbeträge derselben nach Maßgabe der Bekanntmachung rechtzeitig zu erheben. Berlin, den 24. April 1871. Haupt-⸗Verwaltung der Staatsschulden. von Wedel. Lötpe Mein eche. Ech

Preußische Bank. Wochen⸗ Ueber sich der Preußischen Bank vom 22. April 1871. Atti va.

) Geprägtes Geld und Barren ..... ...... Thlr. 112,615,000 2) Kassenanweisungen, Privatbanknoten

und Darlehnskassenscheine . . ...... .... 9 3, 237/000 3) Wechselbestände . .... ..... .... 4 S4 20 Ohh Y Lombardbestände . 20 380,090 3) Staatspapiere, diskontirte Schatz: Anwei⸗

sungen, verschiedene Forderungen und

Mt, x 4,688,000

. .

8) Banknoten im Umlauf . . ... ...... ...... Thlr. 189, 669,000 ö. Depositen kapitalien .. ..... ...... 16,368 0090 8 Guthaben der Staatskassen, Institute

und Privatpersonen mit Einschluß des

Giohe lee . 234, (06 0

Berlin, den 25. April 1871. Königlich Preußisches Haupt ⸗Bank⸗Direttorium. pon Bechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

Angekommen: Se. Excellenz der General der Infan— terie und kommandirende General des XV. Armee-Corps, von Fransecky, von Straßburg.

Se. Exzcellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 1. Kavallerie⸗Division, von Hartmann, von Danzig.

Berlin, 25. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren 2c. die Er—⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes des Königlich württembergischen Militär⸗Verdienst⸗ Ordens: dem General-Major du Trossel, Commandeur der 7. Infanterie⸗Brigade, dem Obersten von Ferentheil u. Gruppenberg, Commandeur des Colbergschen Grenadier⸗ Regiments (2. Pommerschen) Nr. 9, dem Obersten Laurin, Commandeur des 6. PoVmmerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 49, des Komthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: dem Major Freiherrn von Locquenghien vom Garde⸗ Kürassier⸗Regiment, Kommandanten des Großen Hauptguartiers; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Militär⸗ St.⸗Heinrichs-⸗Ordens: dem Hauptmann und Compagnie⸗ Chef Herb st vom 3. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 71; der Königlich sächsischen goldenen Verdienst⸗Me⸗— daille: dem Ober-Gensd'armen Todtenhaupt vom Feld⸗ Gensd'armerie⸗Detachement des Garde⸗Corps, dem Ober⸗ Gensd'armen Lindner vom Feld- Gensd'armerie⸗Detachement des IV. Armee-Corps, der Königlich sächsischen silbernen Albrechts⸗Medaille: den Gensd'amen: Unteroffizier Urban, Gefreiten Buckermann, Thomas, Fudel vom Feld⸗-Gensd'armerie⸗Detachement des Garde-⸗-Torps, den Gensd'armen: Sergeanten Steffens, Hamann und Gefreiten Lorenzen vom Feld⸗Gensd'armerie⸗Detachement des IV. Armee⸗Corps; des Großkreuzes des Großherzoglich

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badischen Ordens vom Zähringer Löwen mit Schwer⸗ tern: dem General⸗Intendanten der Armee, General Lieutenant von Stosch, des Großherzoglich hessischen Militär- Verdienstkreuzes: den Premier⸗Lieutenants von Siera— kowski und Marschall von Bieberstein, sowie dem Feld⸗ webel Klein vom Schleswigschen Infanterie Regi⸗ ment Nr. 84, des Großherzoglich mecklenbur— gischen Militär-Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Obersten von Förster, Commandeur des 2. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 32, dem Oberst-Lieutenant Weber vom 3. Hessischen Infanterie⸗Regiment Nr. 83; des Ritter⸗ kreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich olden⸗ burgischen Haus- und Verdienst⸗-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Feld⸗Ober⸗Proviantmeister Berner des Feld⸗Ober⸗Proviant-⸗Amts der Armee; des mit demselben Orden verbundenen Ehrenzeichens erster Klasse mit der goldenen Krone: dem Feld⸗Magazin-Kon⸗ troleur Hesse des Feld- Ober⸗-Proviant-⸗Amts der Armee; der Fürstlich schaumburg ⸗lipprschen Medaille für Mili—⸗ tär⸗Verdienst im Felde: dem Feldwebel Schmoe und dem Musketier Weim ann vom 2. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederlande.)

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der Kaiser nahmen heute den Vortrag des Militär-Kabinets und der Abtheilung sür persönliche Angelegenheiten entgegen und empfingen spätec den Herzog Paul von Mecklenburg, den kommandirenden General in Elsaß und Lothringen, General von Fransecky, und vor der Tafel den Bundeskanzler Fürsten von Bismarck.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern, dem Militärvortrage bei Sr. Majestät dem Kaiser und Könige bei und ertheilte dem Polizei-

Präsidenten von Wurmb Audienz.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen tra— ten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Deutsche Reichstag setzte im Verlaufe seiner

ge strigen Sitzung die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be—

treffend die Inhaberpapiere mit Prämien, fort. Nachdem noch die Abgg. Dr. Löwe, v. Blankenburg und Dr. Braun (Gera) gesprochen und der Bundes bevollmächtigte Staats- und Finanz⸗ Minister Camphausen sich für die Ueberweisung des Gesetzent⸗ wurfs an eine Kommission erklärt hatte, wurde die General— Diskussion geschlossen. Bei der Abstimmung wurde beschlossen, den Gesetzentwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern zur Vorberathung zu überweisen.

Die Sitzung wurde hierauf um 3 Uhr 50 Minuten vertagt.

Die heutige (22.) Plenarsitzung des Deutschen Reichs⸗ tages wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 124 Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe waren an⸗ wesend: der Staats Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗ Amts Delbrück, der Präsident der Seehandlung Guenther, der General⸗Major Klotz, der Geheime Regierungs⸗Rath von Putt⸗ kamer, der Königlich bayerische Staats-Minister des Handels und der öffentlichen Arbeiten von Schlör, der Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Berr, der Königlich bayersche Oberst des General- Quartiermeisterstabes Fries, der Königlich sächsische Geheime

Regierungs⸗Rath Schmalz, der Königlich sächsische Major

Freiherr von Holleben, der Königlich sächsische Geheime Ober Steuerrath Wahl, der Königlich württembergische Minister des Innern von Scheurlen, der Königlich württem⸗ bergische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations-Rath Freiherr von Spitzemberg, der König— lich württembergische Ober- Fingnz-Rath Riecke, der Groß⸗ herzoglich badische Präsident des Finanz⸗Ministeriums Ellstätter, der Großherzoglich badische Ministerial- Rath Eisenlohr, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und be— vollmächtigte Minister, Geheime Legations-Rath Hofmann, der Großherzoglich hessische Ober-⸗Steuerrath Göring, der Groß⸗— herzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, der Großherzoglich mecklenburg strelitzsche Staats⸗Minister Graf Bassewig der Großherzoglich oldenburgische Staats— Minister von Rössing, der Herzoglich braunschweig, lüneburgische Ministerresident Geheimrath Dr. von Liebe, der Herzoglich an⸗

haltische Staats-Minister von Larisch, der Senator der freien Hansestadt Bremen Gildemeister.

Vor Eintritt des Reichstages in die Tagesordnung begrün⸗ dete der Abg. Sonnemann die folgende von ihm gestellte Interpellation:

In der Bekanntmachung des Herrn Bundeskanzlers vom 2. Sep—⸗ tember 1368 (Nr. 163 Nr. 30 des Bundes - Gesetzolattes, Seite 509) ist die Realschule der isrgelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. unter denjenigen höheren Lehr- Anstalten aufgeführt, welche nach Vor- schrift des §. 154 der Militär ⸗Ersatz Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenichafiliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militär- dienst berechtigt sind.

Das hierdurch der israelitischen Realschule zu Frankfurt a. M. eingeräumte Recht ist ihr thatsächlich wieder theilweise entzogen worden durch eine Verfügung des Königlichen Provinzial Schulkolle—⸗ giums zu Cassel, welches verbietet, den die Schule besuchenden christ⸗ lichen Zöglingen Berechtigungs ⸗Zeugnisse zum einjährigen Freiwilligen⸗ dienste auszustellen. Auf eine Remonstration des Magistrats Und der Stadtverordneten vom 26. Januar 1869 hat das Provinzial⸗ Schulkollegium mittelst Reskripis vom 18. Fertuar 1871 bei seiner früheren Entschlicßung beharrt.

Vor wenigen Jahren wurde die israelitische Realschule zu Frank— furt a. M. noch von 60 bis 70 christlichen Zöglingen besucht. Seit dem Erlaß des erwähnten Reskriptes ist diese Zahl auf 40 herabge⸗ gangen. Diese Schüler sind durch die Anordnung des Provinzial⸗ Schulkollegiums in ihren perfassungsmäßigen Rechten beeinträchtigt, da sie nach ihrem regelmäßigen Schulbesuch die zustehenden Qualifi= kations⸗Zeugnisse nicht erlangen können. Die Verfassung des Deut- schen Reiches kennt in Bezug auf Militärdienst keinen Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Der Herr Bundeskanzler hat der betref— fenden Lehranstalt die Berechtigung zur Ausstellung von Qualifika⸗ tionszeugnissen ohne jede Beschränlung ertheilt. Das Provinzial— Schulkoll'gium war also nicht befugt, diese Berechtigung wieder theil- weise aufzuheben.

Auf diese Darlegung gestützt, richten die Unterzeichneten an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage: l) Ist dem Bundeskanzler⸗Amte von der Verfügung des Königlichen Provinzial Schulkollegiums zu Cassel vom 18. Februar 1871 Mittheilung gemacht worden? 2) Beab⸗ sichtigt das Bundeskanzler ⸗Amt, anzuordnen, daß die der israelitischen Realschule zu Frankfurt a/ M. einmal gewährte Berechtigung zur vollen Durchführung gelange?

Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Delbrück erklärte hierauf:

. Meine Herren! Die erste in der Interpellation gestellte Frage ist dahin gerichtet: ob dem Bundeskanzler ⸗Amt von der Verfügung des Königlichen Provinzial - Schulkollegiums zu Cassel vom 18. Fe— bruar 1871 Mittheilung gemacht worden sei. Diese Frage habe ich zu verneinen Es ist bisher bei dem Bundeskanzler-⸗Amt weder von dem Vorstand der Schule, noch von Betheiligten, noch endlich von den städtischen Behörden über den Gegenstand eine Mittheilung ge— macht oder Beschwerde geführt worden.

Was die zweite Frage anlangt: ob das Bundeskanzleramt be— absich igt anzuordnen, daß die der israelitischen Realschule zu Frank- furt a M. einma! gewährte Berechtigung zur vollen Durchführung gelange, so habe ich darauf zu erwiedern, daß das Bundeskanzleramt es als seine Aufgabe erkennen muß, die auf Grund der Gesetze ge—⸗ troffenen Anordnungen zur Durchführung zu bringen In diesem Falle wird ein Benehmen über die thatsächliche Lage der Sache, die ich, wie sie der Herr Interpellant vorgetragen hat, an sich nicht be— streiten will, die aber festzustellen sein wird, der endgültigen Verfügung

über die Sache vorhergehen.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die dritte Berathung des Antrages des Abg. Schulze und Genossen auf Annahme des vorgeschlagenen Gesetzentwurfes, betreffend die Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Deutschen Reicheä, auf Grund der Beschlüsse des Reichstages in den bei—⸗ den ersten Berathungen dieses Antrages (Diäten für die Reichs— tagsmitglieder). .

Gegen den Antrag sprach in der General-⸗Debatte nur noch der Abg. Graf zu Münster, für denselben der Abg. Dr. Edel. In der Spezial⸗Diskussion nahmen das Wort die Abgg. Grumbrecht, Dr. Metz. . wurde die Debatte ge— schlossen. Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Windt⸗ horst empfahl der Antragsteller Abg. Schulze (Berlin) nochmals die Annahme des von ihm eingebrachten Gesetzvorschlages.

Bei der Abstinimung wurde zunächst der folgende Abände⸗ rungsantrag des Dr. Elben und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen; in dem in zweiter Lesung an— genommenen, Gesetzentwurf in §. 2 die Worte »von der nächsten Legislaturperiode an! auszulassen. Dagegen beizufügen: § 3. Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung auf den im März 1871 gewählten Deutschen Reichstag.

mit großer Majorität angenommen.

Ueber den Gesetzvorschlag selbst fand namentliche Abstim⸗ mung statt. Bei derselben wurde der Hauptantrag des Abg. Schulze mit 186 gegen 128 Stimmen angenommen.

Es folgten Wahlprüfungen.

(Schluß des Blattes.)

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