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Truppen, die Batterie des Schlosses Becon um einige Metres zurückzulegen, dieselben Eisenbahnwagen brachten auch eine andere Batterie der Versailler Truppen im Innern von Asniéres zum Schweigen. — Das „Journal ofsiciel« der Kommune meldet, daß Sberst Cecilia heute Morgen die Linie der Bastionen von der Muette bis zum Point du jour inspizirte; derselbe ist mit dem Resultate seiner Inspektion sehr zufrieden, die ge— troffenen Vertheidigungsmaßregeln lassen nichts zu wünschen übrig. Auf dem Plateau vom Montmartre sind neue Batterien errichtet worden, welche die Ebene von St. Denis bestreichen.
— Die Lebensmittelfrage nimmt wieder einen sehr bedenk— lichen Charakter an. Wenn man den diesjährigen Bestand des großen Marktes in La Villette vom 5, bis 12. April mit dem vorjährigen in denselben Tagen vergleicht, so ergiebt sich fol⸗ gender Unterschied:
vom 5. bis 12. April 1871: vom 5. bis 12. April 1870: Ochsen . . . 1762 Stück, 8, 272 Stück. ö 279 *
Stiere...
2,20 2,515 — 46,241
Schafe. .. 1695 * 4,503 *
— In Montlugon Allier) hat ein Pronuncamento zu Gunsten der Kommune von Paris Statt gefunden. Die Be⸗ wegung wurde aber sofort von den Truppen unterdrückt. Viele Personen wurden verhaftet.
Versailles, 24. April, Morgens 9 Uhr. (W. T. B.) Die »Agence Havas« meldet: »Die von mehreren Blättern ver⸗ breitete Nachricht, daß der Angriff auf die Insurgenten bereits begonnen habe, ist unrichtig. Blos vom Fort Valtrien aus wird die Beschießung der Stellung der Aufständischen fortgesetzt. Gestern und heute trafen frische Truppen hier ein.“ — Die vom »Gaulols« gebrachte Mittheilung, die diesseitigen Truppen hätten gestern das Fort Charenton besetzt, ist nicht begründet. Die Batterien der Insurgenten erwiderten gestern das Feuer
nur schwach.
— Das »Journal officiel« veröffentlicht ein Eirkular
Dufaure's, datirt vom 23. April und gerichtet an die General— Prokuratoren. Aus Anlaß des neuen Gesetzes, welches den Geschworenen die Entscheidung über Preßvergehen überträgt, spricht sich der Justiz⸗Minister sehr entschieden gegen diejenigen Schriftsteller aus, welche nun, nachdem sie seit langer Zeit das allgemeine Wahlrecht verlangten, die Nationalversammlung fort⸗ während angreifen, während dieselbe doch der freieste und zuver⸗ lässigste Ausdruck des allgemeinen Wahlrechts ist. Dufaure bezeich⸗ net in seinem Cirkular die Schriftsteller ferner als schamlose Schutz redner für die fremden Diktatoren; sie stellen in gleiche Linie die Nationalversammlung, hervorgegangen aus freier Wahl, und die angebliche Kommune in Paris, sie entnerven durch eine gleißnerische Sprache unter dem Vorwande einer Versöh⸗ nung jedes Gefühl für Recht und Unrecht, sie sind gewohnt, mit demselben Auge die gesetzliche Ordnung wie die Insurrektion zu betrachten, die Macht, welche durch Frankreich erschaffen wurde, wie die Diktatur, die sich durch das Verbrechen ein— führte und von dem Schrecken regiert wird. Derartige Schriftsteller sind nicht die Feinde irgend einer Regierung, sondern Feinde der ganzen menschlichen Gesellschaft. Sie dürfen nicht mehr zaudern, sie zu verfolgen. Wir sind seit einer Reihe von Monaten die betrübten Zeugen der Uebel gewesen, die uns ein Krieg mit dem Auslande auferlegte, jetzt, wo jene Straf— baren einen Bürgerkrieg in unserm eigenen Lande anzuzünden suchen, müssen wir mehr handelnd eingreifen. — Abends 6 Uhr. Die »Agenct Havas« meldet: Ab⸗ gesehen von einer unbedeutenden Kanonade zwischen dem Mont Valsrien und der Porte Maillot hat sich nichts Wichtiges zu⸗ getragen. — General Ducrot hat seine Entlassung als Kom— mandant derjenigen Truppen eingereicht, deren Organisation ihm oblag. Seine Entlassung ist angenommen worden. — Pouyer⸗Quertier ist nach Versailles zurückgekehrt. .
Havre, 24. April. (W. T. B.) Vier große Dampfschiffe der transatlantischen Compagnie, welche nach Hamburg ab⸗— gegangen waren, um Kriegsgefangene abzuholen, sind leer wieder zurückgekommen.
Rußland und Polen. Hinsichtlich der Bewaffnung der Kavallerie mit Hinterladern hat der Kaiser, dem Reg. Anz.« zufolge, am 27. Dezember 1869 befohlen, daß bei allen Husaren⸗ und Ulanen⸗Regimentern das zweite Glied Karabiner erhalten, das erste die Lanzen be—
St. Peters burg, 23. April.
wahren soll. Bei den Kürassieren und Dragonern hleibt die frühere Zahl der Feuerwaffen, bei ersteren erhalten 16 Mann jeder Schwadron Karabiner, bei letzteren alle Leute Gewehre neuer Konstruktion. Die mit Lanzen bewaffneten Ceute, agile Trompeter und die Unterofsiziere aller Kavallerie ⸗Arten erhal— ten nur Pistolen.
— Dem offtziellen Bericht über die Arbeiten zur Organisation der agrarischen Verhältniffe der Bauern für das Jahr 1870, der im »Reg.⸗ Anz.“ veröffentlicht wird, entnehmen wir Fol⸗ endes: z Von den 14 Gouvernements, in welchen 1867 zur Abfas⸗ sung der Besitzurkunden geschritten worden, waren zum 1. Ja⸗ nuar 1871 noch 17 Urkunden in den Gouvernements Moskau, Ssarafow, Ssimbirsk und St. Petersburg auszuliefern. Im Gouvernement Ssamara sind die Besitzurkunden noch nicht in 28 Dörfern, in denen Reichsbauern mit Baschkiren zusammen wohnen, ausgehändigt, und in 53 Dörfern, in welchen die Reichsbauern auf Baschkirenländereien leben, konnte noch nicht zur Abfassung derselben geschritten werden, weil die Lokal⸗ Bauerninstitulionen noch nicht die Vermessungsakte aufgenom⸗ men hatten. In denselben 14 Gouvernements waren auch alle von den) Bauern eingereichten Gesuche um Zuthei⸗ lung von Staatsland zu dem Bauernlande entschieden und die
damit verbundenen Uebersiedelungen der Bauern vollzogen worden.
In den 16 Gouvernements, in welchen die Vorbereitungs— arbesten zur Abfassung der Besitzurkunden laut der am 27. Juni 1868 und am 15. Oktober 1869 Allerh. bestätigten Instruktionen in Angriff zu nehmen waren, und üm Gebiet Beslargbien, wo dies auf Grundlage der am 23. Dezember 1869 Allerhöchst bestätigten Regeln geschehen sollte, ist das Areal der Bauern ländereien mit der Bevölkerungszahl bereits ermittelt.
— Der Prinz Reuß ist gestern hier wieder eingetroffen.
— Nach einem neuen Gesetz, welches am 1. Juli v. J. für Finnland in Kraft trat, steht die Kirchenleitung bei den Bischöfen, Domkapiteln, Pröpflen, Priesterversammlungen und der Kirchenversammlung. Das Domkapitel in jedem Stift besteht aus dem Bischof als Vorsttzenden, drei theologisch ge⸗ bildeten Mitgliedern und dem Sekretär, welcher ein gebildeter und erfahrener Jurist sein muß und Sitz und Stimme im Kapitel hat. Bie Oberbehörde für das Schulwesen, welche ihren Sitz in Helsingfors hat, soll über die allgemeinen Elementaranstalten und Volksschulen des Landes die Aufsicht füh⸗ ren. Sie besteht aus einem Vorsitzenden und mehreren Mitgliedern, von denen zwei für unbestimmte Zeit aus den höheren Beamten des Landes gewählt werden. Einer ist Ober⸗Inspektor für die Volks- schulen, die übrigen für die Elementar -Anstalten. Der Vor— sitzende und sämmtliche Mitglieder werden auf Vorschlag des General⸗Gouverneurs für Finnland vom Kaiser ernannt. Zur Beaufsichtigung der Elementar⸗Anstalten sollen Männer ge⸗ nommen weren, die neben der nöthigen wissenschaftlichen Bildung durch eigenen Dienst Erfahrungen im Unterrichts- wesen gewonnen haben. Wer zur Beaufsichtigung der Volkt= schulen vorgeschlagen werden soll, muß durch Prüfungen oder schriftstellerische Arbeiten eine höhere wissenschaftliche Ausbildung bekundet, an den Schulen des Landes Er⸗ sahrung hinsichtlich des Schul⸗ und Unterrichtswesens im Allgemeinen und des Volksschulwesens insbesondere sich erworben haben und von dem betreffenden Universitäts⸗Professor ein Zeugniß darüber beibringen, daß er der finnischen Sprache im Schreiben und Sprechen hinlänglich mächtig ist. Bischof und Domkapitel haben ferner in ihrem Stift den Religions ⸗Unter⸗ richt zu überwachen, theils durch besondere Inspektionen von . des Domkapitels, theils durch die betreffenden Orts⸗ geistlichen.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 25. April. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages leitete der Bundeskanzler Fürst von Bismarck die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend
die Bewilligung weiterer Geldmittel für den Kriegsbedarf, durch
folgende Rede ein: Da ich bei der letzten Verhandlung über diese Frage nicht an⸗
wesend sein konnte, so erlaube ich mir heute, einige Ergänzungen zu
den Motiven nachzuholen. Die verbündeten Regierungen durften bei Abschluß des Versailler Präliminar - Friedens sich der Hoffnung hin geben, daß sowohl die Ausführung dieses Vertrages als auch die Er⸗ gänzung desselben durch einen definitiven Friedensvertrag wesentlichen Schwierigkeiten und Störungen nich ausgesetzt sein würde Sie glgub= ten deshalb, mit neuen finanziellen Forderungen in dieser Session nicht vor den Reichstag treten zu dürfen, indem sie zu hoffen berech- tigt waren, daß sowohl die Zahlungen der französischen Regierungen für die Verpflegung der deuischen Truppen in Frankreich regel mäßig, als auch die ersten Zahlungen auf. die Kriegsentschädigung so recht⸗ zeitig erfolgen würden, daß in den deutschen Kassen ein Mangel nicht eintreten würde.
Wie ich äußerlich vernommen habe, waren auch kurz vor Aus— bruch der Pariser Bewegung von Seiten der französischen Regierung Veranstaltungen getroffen, die ersten zwei Milliarden der Kriegs- entschädigung in verhältnißmäßig kurzer Zeit zu zahlen und dadurch die bedeutende Verminderung der Occupation herbeizuführen, welche von den ersten Zahlungen abhängig gemacht war, wenn auch, wie ich beiläufig bemerke, um einem vielverbreiteten Mißperständ= niß zu begegnen, die bloße Zahlung einer halben Milliarde
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von Seiten Frankreichs noch gar keine Räumung, auch nicht die der Forts vor Paris nach sich ziehen würde. Es gehört dazu noch eine andere Vorbedingung, nämlich der definitive Friedensschluß, der vorher erfolgt sein muß. Ich erlaube mir, auf den Artikel darüber — da ich auch in öffentlichen Blättern vielfach WMeißverständnisse darüber gefunden habe — ausdrücklich aufmerksam zu machen. Es ist im Art. 3 das zweite Alinea: L'Ssvacuation des d6partements situés entre la rive droite de la Seine et la frontisre de Est par les troupes allemandes s'opérera gra- duellement apr és la ratification du trait de paix d 6finitif et le paiement du premier demi milliard.
Indessen der Druck, der in dieser Bestimmung auf einen haldigen Abschluß des definitiven Friedens liegen konnte, eiweist sich bisher als nicht wesentlich wirksam. Ich kann nicht sagen, daß die Verhandlun⸗ gen in Brüssel den raschen Fortgang nehmen, den ich von ihnen unter diesen Umständen erwartet hätte, ich kann mich im Gegentheil em Eindtucke nicht versagen, als ob die französische Regierung sich der Heffnung hingäbe, zu einer späteren Zeit, wo sie mehr erstarkt sein würde, andere Bedingungen als jetzt zu erlangen. Auf, Ver⸗ suche, die Bedingungen des Präliminarfriedens abzuschwächen, würden wir uns in keiner Weile einlassen, nach welcher Richtung dieselben auch versucht werden möchten, set es im territorialen, sei es im finanziellen Theile der Abmachungen.
Eine andere Gefahr, die der ruhigen Entwickelung der Verhält- nisse drohen konnte, bestand in der Entlassung einer so großen Zahl von Gefangenen, wie die es war, welche wir hier versammelt hatten. Als Bürgschaft gegen die Gefahr, die sich aus einer übermäßigen Ver⸗ größerung der französischen Atmee, durch Verbindung der während kes Winkers zur Armee einberufenen Elemente und der wieder ent- lassenen Kriegsgefangenen ergeben konnte, war ven unserer Seite zaeist vorgeschlagen worden, die sämmtlichen Kriensgefangenen sollten, — bie Offiziere auf ihr Ehrenwort , die übrigen auf das Wort der französischen Regierung — veipflichtet sein, bis zum definitiven Friedensschluß resp. Lis zu dessen Ausführung nicht in der französischen Armee Dienste zu nehmen. Diese Bedingung wurde von den französischen Unter⸗ händlern abgelehnt, indem sle dieselbe einerseits verletzend für die Armee fanden und andrerseits auch wohl schon damals glaubten, dieser Armee im Innern zu bedürfen und sie deshalb vollzählig er— halten zu müssen. Es wurde deshalb von den französischen Unterhändlern und namentlich ven Hern Thiers als Ersatz für unsere Forderungen und als Garantie gegen die Gefahren, die wir besorgten, der Vorschlag gemacht, daß die sranzösische Armee bis zur Ratifikation des definitiven Friedens hinter der Loire internirt böeiben sollte, so daß zwischen der Seine Und Loire ein breiter neutraler Strich zwischen beiden Heeren gewesen wäre, der nicht überschritten werden durfte, so daß die Ueberschreitung Fer Loire durch einen irgendwie beträchtlichen französischen Truppen— theil sofort das Signal zur Erneuerung des Krieges, d. h. die An⸗ jändigung der Absicht seitens der französischen Regierung, den Krieg zu ineuein, sein würde. Wegen der besonderen Verhältnisse ven Paris wurde eine Ausnahme stipulirt dahin, daß 400900 Mann franz sische Truppen in Paris zur Aufrechterhaltung der Ordnung bleiben konnten. Bie Existenz einer franzésischen Armee zwischen der Seine und Loire, alfo Bei Versailles, ist an sich nach dem Präliminarfrieden n cht zu⸗ läfsig. Da in dessen, nachdem die Unruhen in Paris ausgebrechen raren und die französischen Truppen sich nicht stark und zuverlässig genug erwiesen hatten, sie zu unterdrücken, die Regierung, mit der vir den Präliminarfrieden geschlossen hatten, zur Ausführung des⸗ selben nur im Stande blieb, wenn ihr gestattet wurde, sich wieder in den Besitz von Paris zu setzen, und da sie dazu einer Truppen, macht zwischen Seine und Loire bedurfte, und ohne Zweifel einer bedeutenderen als 40000 Mann, so haben wir gegen die Ab- weichung von den Stipulationen, die in einer Truppen Ansammlung bei Verfailles liegt, keinen Einspruch erhoben. Aber es ist selbst⸗ verständlich, daß in Folge des Verzichts auf die Garantien, auf die Ausführung der Gegenbedingung auch unsere Ver⸗ pflichtung zur Auslieferung der Gefangenen einstweilen erlischt, 5 b,. das Maß ihrer Erfüllung von unserer Erwägung der Verhältnisse abhängig bleibt und unsere Verpflichtung voll erst ann wieder eintritt, wenn die französische Regierung ihrerseits in der Lage sein wird, die Gegenstipuülation, zwischen der Seine und Loire feine Armee zu halten, zu erfüllen Wir latten von Hause aus, wie es unserer Verpflichtung entsprach, mit der Freilassung der Gefangenen m breitesten Beaßftabe den Anfang gemacht; ich glaube, daß ungefähr Rwvischen einem Drittel und der Hälfte derjenigen / welche in unserer Gewalt öaren, außer denjenigen, die wir nach Elsaß und Lothringen entlassen haben, bereits sich in Freiheit befinden, werden. Die e Umstände machen aber nun leider einen weit erheblicheren finanziellen Aufwand für uns nothwendig, als wir hei Abschluß der Friedens ⸗Präliminarien oraussehen konnten. Ich spreche nicht von der länger dauernden Verpflegung von immerhin 2. bis 300000 Gefangenen, londern der zwingende Grund für die stärkere Ausgabe liegt in den inneren Ver— sältnssen von Frankreich. Wir sind durch die dort obwaltenden Verhält- nisse genöthigt, eine sehr viel erheblicher Truppenmacht noch für die Vauct der Ünruhen dort stehen zu lassen, als es damals bei Abschließung des Präliminarfriedens unsere Absicht sein konnte, Man schätzt die
Armee der Regierung bei Versailles auf über 109000 Mann, ich
weiß nicht, zu welchem Prozent aus Linientruppen resp, aus National · garden bestehend. Wenn die Regierung mit dieser Armee die Auf⸗ gabe, die sie sich gestellt hat, durchfahrt, so vertrauen wir auf ihre Loyalität in Ausführung des Friedens; wenn ihr aber die Aufgabe
mißlingt, so können wir unmöglich vorher übersehen, welche Agglo⸗
merationen von Truppen und unter welcher Führung sich in Frank- reich aus den dort auf beiden Seiten vorhandenen Bestand⸗
iheilen bilden können. Wir müssen also, wenn wir ganz sicher
ehen wollen — und nach so großen Opfern ist es Pflicht der
Negierung, ganz sicher zu gehen — so stark bleiben, daß wir jeder
Eventualität, jeder Kombination von Streitkräften in unserer Stel-
lung geidachsen sind. Das bedingt erhebliche finanzielle Opfer, um
so großer, als die französische Regierung sich bisher nicht in der Lage
geschen hat, auch nur die Zahlungen zu leisten, die für die Unter—
haltung der Truppen als Ersatz für unsern Verzicht auf Natural⸗ requisiticnen stipulirt wurden, nämlich 36 Millionen und einige
Franis im Monat; daneben läuft die Verzinsung eines erheblichen
Theils der Kriegskontributionen. Die Jälligkeitstermine im Monat März und April sind nicht eingehalten worden; aber es ist uns
die Zusage gegeben, daß am 25. d. M., alfo ich glaube morgen,
alle bisher aufgelaufenen Rückstände bezahlt werden sollten, und daß am 1. Mai der dann fällige Termin regelmäßig gezahlt verden würde. Wir sind überzeugt, daß die französische Regierung zahlen wird, wenn sie in der Lage ist, obwohl mir schwer begreif⸗ lich ist, wie sie es für diese kleine Summe nicht sein könnte, da wir
des Geld meistentheils in Frankreich selbst ausgeben und daher nicht
darauf bestehen, es in Metall zu haben, sondern mit dem Erzeugniß
der alle Zeit bereitwilligen Banknoten⸗Presse vorlieb nehmen. Aber
wenn dennoch die Regierung am 25. nicht im Stande sein sollte, ihre
Zusage zu erfüllen, so würde das für uns und für das gegenseitige
Verträgniß zwischen Truppen und Einwohnern so sehr bedanuerliche
Verbältniß wieder eintreten, daß wir zu Requisitionen von Natura—
len schreiten müßten, da die Vorschüsse, die wir unserseits zu diesem
Behufe der den Franzosen obliegenden Verpflegung leisten können,
dach ihre Grenzen haben.
Es wäre ja eine Möglichkeit für uns, die uns von Hause aus nahe getreten ist und die wir sorgfältig erwogen haben, dem jetzigen Zustande in Frankreich durch Eingreifen von unserer Seite ein Ende zu machen, ich habe mich indessen nicht entschließen tännen, Sr. Majes at zu diesem Mittel zu rathen, ich muß befürchten, daß eine unerbetene Einmischung in diese Verhältnisse alle Therle gegen une, ich will nicht sagen einigen, aber dech einander nähern würde, man würde nach sranzösischer Art rasch bereit sein, alle Uebel der Situgtson auf die Eipmischung des Auslandes zu schieben und sich gegenseitig mit der Betheutrung: nous sommes frangais umarmen, eder, wenn das Wort zu weit geht, sich wesentlich einander näher rücken auf unsere Kosten, und außerdem möchte ich ungern, daß wir von dem Programme, welches Se. Majeßät der Kaiser aufgestellt hat und nach dem wir zu handeln gedenlen, von dem Programm der Nicht- inmischung in die Angelegenheiten anderer Völker uns entfernen, selbst in einem Falle, wo die Versuchung dazu uns so nahe gelegt ist und wo unser eigenes finanzielles Interesse so sehr dazu zu drängen scheint Ob es wirklich damit gewaert werden würde, wenn wir uns in die Sache einmischen und uns dadurch der Gefahr aussetzen, daß uns die möralische Verantwortlichkeit für die Regelung der Zukunft Frankreichs zufallen könnte, das lasse ich dahin gestellt sein; es kann sein, daß es uns gelänge, durch eine sosche Einmischung die von uns anerkannte Regierung zu befestigen, es könnte aber auch sein, daß die Regierung entweder, nachdem sie Gegenstand fremder Unterstützung geworden ist, ibre Lage unkaltbarx oder doch so unangenehm fände, daß sie den willkommenen Vorwand ergriffe, sich zurückzuziehen und sich der Verantwortlichkeit zu entlasten, und dann würde es unsere Aufgabe sein, zunächst wieder eine neue Spitz von Frankreich entweder zu machen oder zu finden. Ich bin daher der Meinung und hahe bie her gefunden, daß die öffentliche Meinung und, wie ich glaube, die Majorität dieser Versammlung in diestr schwierigen Berechnung einer theils zukünftigen, theils auch in ihrer Gegenwart für uns nicht vollkem-— men durchsichligen Lage, daß sie in dieser Lage findet, daß die Re—⸗ gierung in ihrer bisherigen Enthaltung das Richtige getroffen hat. Die Zusage einer Enthaltung um jeden Preit zu geben, halte ich aber nicht für indieirt, es würde das unter Umständen eine Auf munterung, eine Zusage der Straflosigkeit, ein Verzicht sein können, während wir jedenfalls das Recht und die Pflicht haben, uns vorzu⸗= behalten, daß wir da, wo wir unsere eigenen Interessen und Rechte verletzt oder gefährdet finden, nicht behufs Einmischung in fremde Angelegenheiten, sondern behufs der Vertheidigung der eigenen, eingreifen. . . .
— Im Verlaufe der Dieskussion erwiderte der Bundes- bevollmächtigte Finanz⸗-Minister Camphausen auf eine An⸗ frage des Abgeordneten Lasker:
Die Anleihe kann meiner Ansicht nach nur als eine Anleihe des Drutschen Reiches betrachtet werden; die Verpflichtunz, für die Ver— zinsung und auch für die Tilgung der Anleihe zu sorgen, wird den⸗ jenigen Staaten obliegen, die den ehemaligen Norddeuischen Bund gebildet haben. r .
— Die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien, leitete der Präsident des Bundes⸗ sfanzleramts, Staats⸗Minister Delbrück, wie folgt ein:
Meine Herren! Der Gegenstand des Gesetzentwurfs, der heute zur eisten Berathung steht, hat bereits dem letzten Norddeurschen Reichs⸗ tage zu einer eingehenden Verhandlung Veranlassung gegeben; ich darf deshalb bei einem Theil der Mitglieder des Hauses eine eingehende Bekanntschaft mit der Materie voraussetzen; ich glaube aber auch, daß für diejenigen Mitglieder des Hauses, welche damals dem Nordt eutsgen Reichstage nicht angehörten, der Gegenstand kein fremder ist. Die damaligen Verhandlungen haben Veranlassung gegeben, die Fragen um die es sich handelt, in der Presse einer eingehenden Erörterung zu unterziehen, und die jetzt Ihnen gemachte Vorlage hat bereits den gleichen Ansteß ertheilt. Ich kann, mich deshalb zur Einleitung der selben auf einen kurzen Vortrag beschränken.
Als in dem letzten Norddeutschen Reichstage aus der Initiative des Hauses von verschiedenen Seiten der Gegenstand angeregt wurde, waren die verbündeten Regierungen in der Vage, sich zu der Frage
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