1871 / 112 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Transporthindernisse ausdrücklich vorgesehen und darin Bestimmungen enthalten sind, welche die Bahnverwaltungen vor ungerechtfertigten Anforderungen und Ansprüchen des Publikums zu schützen geeignet erscheinen. . U

Die Königliche Direktion weise ich demgemäß an, die von Ihr in gedachten Beziebungen getroffenen Ausnahmebestimmun⸗ gen für den internen Verkehr Ihrer Bahn sofort, um für den birekten Verkehr mit anderen Bahnen von einem dieserhalb zu vereinbarenden, nicht über 14 Tage hinauszuschiebenden Ter⸗ mine ab außer Kraft zu setzen und die Güter für die Folge wieder auf Grund der Reglements und Tarifbestimmungen zur Beförderung anzunehmen.

Erscheinen die in den Reglements vorgesehenen Lieserfristen unter den zur Zeit obwaltenden Verhältnissen nicht ausreichend, so bleibt es den Bahnverwaltungen. nach der Bestimmung in §. 12 des Bundes Betriebs reglements bis auf Weiteres nach— gelassen, entsprechen de Zuschlagfristen festzusetzen und zu publi- ziren. Für den eintretenden Fall will ich die Königliche Direk⸗ tion ermächtigen, das Erforderliche in dieser Beziehung ohne vorherige Einholung meiner besonderen Genehmigung nach eige⸗ nem Ermessen anzuordnen.

Berlin, den 26. April 1871. .

Der Minister fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An sämmtliche Königliche Eisenbahn-Direktionen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Mit Rücksicht auf die Bestimmung in §. 3 des Gesetzeö vom 7. April 1869 (B. G Bl. S. 1053. Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, veranlasse ich die Königliche Regierung ꝛc., eintretenden Falls nicht allein die Kosten für die Abschätzung des infolge der Rinderpest getödteten und gefallenen Viehes, der vernichleten Sachen und enteigneten Plätze, sondern auch die⸗ jenigen Kosten, welche durch die angeordnete Desinfektion und bie hiermit, sowie mit der Tödtung, dem Transport und der Verscharrung des Vlehes in Verbindung stehenden Arbeils— leistungen erwachsen, bei dem Herrn Bundeskanzler zur Erstat⸗ tung aus der Bundeskasse zu liquidiren.

Berlin, den 13. April 1871. U ö.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. t In Vertretung: Lehnert. An sämmtliche Königliche Regiexungen, das hiesige Königliche Polizei⸗Präsidium und die Königlichen Landdrosteien.

Finanz⸗Ministerium.

Bei der heute beendeten Ziehung 4. Klasse 143. Königlich Preußischer Klassen⸗Lotterie fielen 2 Hauptgewinne von 19900 Thlr. auf Nr. 5304 und 94,565. 3 Gewinne von 5900 Thlr. auf Nr. 1631. 42912 und 53/602. 1 Gewinn von 2000 Thlr.

fiel auf Nr. 49,622. ;

49 Gewinne von 1000 Thlr. fielen auf Nr, 778. 1756. 6591. 7338. 7478. 8669. 10,159. 12201. 18,623. 18.886. 21,143. 24,A796. 26,584. 26,747. 26,5778. 31,474. 31,987. 32435. 35,381. 36,633. 36,062. IG, 552. 39,192. 41744. 42,314. 47,449. 18,753. 51,628. 52,993. 53, 9h4. 56.068. 57,296. 63,535. 63,664. 69.305. 69,707. T1621. 2694. 7õ, 062. 76,016. 76/658. 78, 336. S3, 750. 84,526. S, 689. 89,401. 91,623. 91,905. 93,833.

41 Gewinne von 590 Thlr. auf Nx. 418. 2700. 7249. 10,016. 11,692. 115735. 13, 967. 145463. 15,645. 17,497. 18,950. 26, 321. 23,317. 24,074. 25,273. 32.640. 33,404. 35,296. 35,390.

6 719. 37 299. 40 522. 41.219. 411 K47. 42,262. 49, 9020. 50,073. 3. 58 082. sßGéeII. 67,099. 73616. 75 G5. 79.606. S0, 104.

51996. Sö, 181. 89 905. 89 994. 90,937. l 088 und g 587.

65 Gewinne von 200 Thlr. auf Nr. 693. 1966. 6889. 7242. 75601. 10,048. 11.463. 13,102. 15,780. 168971. 16,939.

17,459. 19509. 21,053. 21,455. 211484. 21,991. 24,199. 26, 101.

26,575. 28,185. 28 843. 29,600. 33,538. 36, 109. 36,378. 38,975. IJ, R637. 4279983. 43 357. 445937. 46,042. 46,5799. 47018. 47,612.

4,947. 8,460. 49.560. 56,792. 54,745. 55,681. 60,128. 6010]. 62 814. 63,704. 66,319. 73. 824. 74.087. 74,302. 76,864. 78,817. 78, 851. 83,707. S4. 860. 85, S5. S6,450. 88 639. 89,215. 90,757. gl 0l7. 91/092. l. 252. 91, 287. 97 07 u. 94,357. Berlin, den 27. April 1871. Königliche General -Lotterie-Direktion.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats ⸗Minister und Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Selchow, von Pommern.

S icht amtliches.

Preußen. Berlin, 27. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen um 11 Uhr im Beisein Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen den Vor⸗ trag des Generals Grafen Moltke und des General⸗Lieutenants von Podbielski entgegen. Hierauf arbeiteten Allerhöchstdieselben mit bem Kriegs⸗RMinister und dem General von Tresckow. Um 1 Uhr ertheilten Se. Majestät der Kaiser dem Bischof von Münster, Brinkmann, und hierauf dem Ober- Präsidenten von Horn Audienz. Abends findet bei Ihrer Masjestät der Kaiserin eine Soirée statt.

Gestern fand im Palais ein größeres Diner statt. Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war im deutschen Tentralverein anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern der Beerdigung des Lieutenants von Horn vom Z. Leib-⸗Husaren⸗Regiment bei und machte der verwittweten Frau von Jasmund einen Besuch.

Die vereinigten ÄAusschüsse des Bundesrathes für Landheer und Festungen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deu t⸗ schen Keichstages wurde der von den Abgg. v. Kardorff, v. Denzin und v. Hennig eingebrachte Antrag:

„Den Kanzler des Deuͤtschen Reichs aufzufordern, die erforder lichen Schriite zu ihun, um za verhindern daß die Königlich italie— nifche Regierung, im Widerspruch mit den Bestimmungen des Handels⸗ vertrages vom 31. Dezember 1865, willkürlich italienischen Spiritus⸗ Fabrikanten in der Form von Abonnements Erlasse und Herab⸗ setzungen der in Italien durch Gesetz vom 11. August 1870 eingtfuͤhrten Spiritussteuer verwilligt hierdurch das vertragsmäßig innezuhal- tende Verhältniß zwischen den italienischen Zöllen und der doltigen Spiritussteuer alterirt, und somit thatsächlich einen Prohibitiv⸗- und Schutzzoll zu Gunsten des in Italien fabrizirten Spiritus ins Leben ruft, welcher die Konkurrenz des in Deutschland fabrizitten Spiritus auf den italienischen Märkten ausschließt?

einstimmig angenommen, nachdem der Antragsteller v. Kar⸗ dorff ausgeführt hatte, daß die von der italienischen Regierung ihren Spiritusfabrikanten gewährte Steunererleichterung die be⸗ treffende Bestimmung des Handelsvertrages zwischen dem Zoll verein und Italien zum schweren Schaden der deutschen Land⸗ wirthschaft iusorisch mache, und nachdem ferner der Bundes⸗ Kommissar, Geh. Regierungs-Rath Dr. Michgelis das Bedenk⸗ liche des Verfahrens der italienischen Regierung in seinem vollen Umfange und in seinen Konsequenzen nachgewiesen und von den Schritten Kenntniß gegeben hatte, welche der deutsche Bundesgesandte in Florenz deshalb zu thun angewiesen worden ist.

Sodann beschloß der Reichstag, zwei Petitionen dem Bundeskanzler zur Prüfung, resp. Abhülfe zu überweisen: eine des Gutsbesttzers Hillmann, der sich über Beschränkung der Wahlfreiheit im Kreise Oletzko beschwert und verlangt, daß bei Zusammenlegung der Wahlbezirke der an Eiwohnerzahl größere auch der Wahlort sein müsse. Ferner eine Petition mehrerer landwirthschaftlicher Vereine, welche die Wiedereinführung einer stehenden zwölftägigen Quarantäne für alles russisch⸗ öster⸗ reichische Vieh an den östlichen Grenzen des Reiches verlangt. Der Bundeskommissar Geheime Regierungs Rath v. Puttkamer sagte die eingehenbe Prüfung der Petition zu, bezeichnete aber die im Bundesraͤthe herrschende Ansicht als dahin gehend, daß eine Quarantäne mit einem Einfuhrverbot gleichbedeutend und daher im höchsten Grade bedenklich sei. Außerdem gewähre sie thatsächlich den Schutz nicht, den man sich von ihr verspreche und sei überaus kostspielig. In Folge dieser Erklärung stand das Haus zwar nicht davon ab, die Petition bem Reichskanzler zu überweisen, es ließ aher den von dem Referenten Abg. v. Below gestellten Antrag fallen, daß über die Zweckmäßigkeit der Wiedereinführung einer Quarantaine weitere Ermittelungen Seitens des Bundeskanzler -Amtes ver— anlaßt werden mögen. Schluß der Sitzung 34 Uhr.

Die heutige (24) Plenar-Sitzung des Deutschen Reichstages wurde Mittags 1 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Staats—⸗ Minister Delbrück, der Staats⸗Minister von Pfretzschner, der Staats-Minister von Friesen, der General⸗Postoirektor Stephan und andere Bundesbevollmächtigte.

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Be⸗ richt der Kommission zur Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend eine anderweitige Feststellung der Matrikular⸗Beiträge

über welchen der Abgeordnete von Benda Namens der Kommission referirte. Die Materie der Vorlage selbst fand kaum einen Widerspruch, wohl aber die Frage, ob die

süddeutschen Mitglieder des Reichs tages das Recht haben, sich

ur Deckung der Gesammtausgaben für das Jahr 1869,

von der Abstimmung über diese Vorlage auszuschließen. Die Abgg. Dr. Mayer, Greil und Dr. Windthorst bejahten die Frage, während die Abgg. Dr. von Schauß (Bayern), Hölder Württemberg) und Lasker dieses Recht durchaus bestritten, es sei denn in der Form, daß sämmtliche süddeutsche Abgeordnete den Beschluß faßten, sich der Mitentscheidung über solche Ma⸗ terien, die nur die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes angehen, zu enthalten.

Der Staats⸗Minister Delbrück hielt an der vom Bundes- rath ausgesprochenen Auffassung fest, daß Budgetfragen ge⸗ meinsame Angelegenheiten des Reichs sind und rieth davon ab, das Thema von der itis in partes an einem Falle zu exempli— fiziren, der, wie der vorliegende, rein transitorischer Natur sei.

(Schluß des Blattes.)

Die Kommission, deren Aufgabe es ist, die Vorschläge zur Verleihung des für Frauen und Jungfrauen gestifteten Ver dienst kr euzes zu prüfen, besteht aus folgenden Mitglie⸗ dern: dem Königlichen Kommissar für die freiwillige Kranken—⸗ pflege, Fürsten von Pleß, dessen Vertreter dem Herzog von Ujest; dem Vorsitzenden des Central-Komites der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, Wirklichen Geheimen Rath von Sydow, dem Stellvertreter desselben, Geheimen Regierungs⸗Rath von Wolff, und dem Ordens Sekretär, Wirklichen Geheimen Rath Sulzer.

Die Thätigkeit der Stagtsarchtve zur Unterstützung der Behörden, wie zu wissenschaftlichen Zwecken, ist im ver— gangenen Jahre in erheblich geringerem Maße in Anspruch genommen worden als früherhin, was durch die Zeitverhält— nisse genügend erklärt wird. Dennoch haben im 3 1870 neunhundertneununddreißig amtliche Requisitionen und ander⸗ weite Benutzungen bei denselben stattgefunden. Bei den amt lichen Requisitionen handelte es sich in nicht wenigen Fällen um die Aufhellung und Feststellung verdunkelter und ver⸗ wickelter Rechts- und Besitzverhältnisse, welchen nur durch ein—⸗ gehende Untersuchungen und Berichte genügt werden konnte. Bet den Benutzungen zu historischen Zwecken haben die Archiv⸗ beamten auch im vergangenen Jahre Gelegenheit gehabt, der e der vaterländischen Geschichte mannigfache Dienste zu leisten.

Unter den selbständigen wissenschaftlichen Leistungen der Archivbegmten während dieses eitraums sind hervorzuheben: die Publikation der Bergischen des Breslauer Urkundenbuchs, der Urkunden der Stadt Brieg, der Urkunden des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg und der Quellen zur Geschichte der Hussitenkriege. Von einzelnen Ab— handlungen verdienen Erwähnung: die Geschichte der Landes⸗ bibliothek zu Düsseldorf, die der Streitigkeiten zwischen Adel

und Städten der Fürstenthümer Schweidnitz und Jauer, die

Untersuchungen über Thegau, den Geschichtsschreiber Ludwigs des Frommen, über das Vincenzftift zu Breslau, über die Erz bischöfe Günther, Bernhard und Erich von Magdeburg, endlich die Fortsetzung der Hierographia Halberstadensis.

Der planmäßig um 75 Uhr Vormittags ankommende Schnellzug aus Frankfurt a. M. ist gestern 5 Stunden ver⸗ spätet hier eingetroffen.

Kiel, 26. April. S. M. Dampfkanonenboot »Delphin« ist am 22. d. M. in Danzig in Dienst 66. S. M. inn . „Friedrich Carl« ist gestern Nach- mittag im hiestgen Hafen angekommen und bei der Königlichen Werft vor Anker gegangen.

Als Indienststellungstag S. M. S. » Niobe ist der 4 Mai 1 . Briggs »Undine« und »Musquito« der 21. Mai be—

immt.

Sachsen. Weimar, 27. April. Der Großherzog ertheilte dem von seinem Posten als außerordentlicher Gesandter und bevollmächter Minister des Königs der Niederlande am Großherzoglich sächsischen Hofe abberufenen Grafen Karl Mal⸗ colm Ernst Georg von Bylandt am 21. April d. J. Audienz und nahm aus dessen Händen das Königliche Abberufungs— schreiben entgegen.

Gotha, 36. April. Das neueste Bulletin über das Befin⸗ den des Herzogs lautet: Obgleich die Temperaturen nicht unter die der letzten Tage heruntergegangen sind, ist doch das Allgemeinbefinden entschieden besser, die sämmtlichen Er⸗ scheinungen werden gleichmäßig günstiger. Dr. Florschütz. Dr. Hassenstein.«

Hesfsen. Darmstadt, 26. April. Der Großherzog

hat an dem heutigen Tage, mit welchem ein halbes Jahrhun— dert verflossen ist, seitdein Allerhöchstderselbe in den Militär— dienst eingetreten, das Militär⸗Dienst⸗Ehrenzeichen für 50 Dienst⸗ jahre angelegt, um damit den Truppen ein sichtbares Zeichen der Anerkennung ihrer stets bewährten Treue und Pflicht⸗ erfüllung zu geben.

eisthümer, des ersten Bäandes

Zur Beglückwünschung des Großherzogs bei sein funfzigjährigen Dienstjubiläum werden ,,, pech en, K u e , erwartet.

erzog hat das Entlassungsgesuch des Fi Ministers Frhrn. v. Schenck nicht ,,, 4 Württemberg. Stuttgart, 25. April. Se. König⸗ liche Majestãt hat heute den Chevalier Don Cipriano del Mazoy Gherardi in Audienz empfangen und aus dessen Händen ein Schreiben des Königs von Spanien entgegen— genommen, wodurch derselbe als Königlich spanischer außer ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am hiesic gh Hofe * wird.

ahtßern. ünchen, 25. April. Wegen noch nicht ganz

gehobenen Unwohlseins Sr. Majestät des & ist 54 2 Ritterfest jetzt definitiv auf den nächsten Donnerstag festgesetzt.

Die Abreise Ihrer Majestät der Königin Mutter nach Hohen⸗

schwangau wird erst in der ersten Hälfte künftigen Monats erfolgen. Der Königlich bayerische a e n, Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich belgischen Hofe, Legations⸗Rath oon Niethammer, welcher mehrere Wochen hier auf Urlaub verweilte, hat sich gestern Abend nach Brüssel be⸗ 6 um die Leitung der gesandtschaftlichen Geschäfte dort elbst wieder zu übernehmen. Der bisherige Geschäftsträger Bayerns beim schweizerischen Bundesrathe zu Bern, Freiherr von Bibra, wurde zum Ministerresidenten ernannt.

HDesterreich⸗ngarn. Wien, 26. April. Der dem Reichstag gestern vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, wo⸗ durch Bestimm ungen im Nachsange zu den §§. 11, 6. . 13 . , über die Reichs vertre⸗

ung vom 21. Dezember 1867 erlassen werden, ha fein,, . 3 tit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde im Nachhange zu den §§. 11, 12 und 13 des ,,,, 9 Reichsvertretung vom 21. Dezember 1867 zu verordnen, wie folgt:

§. J. Den Lanntagen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder steht das Recht zuf in Angelegenheiten, welche nach §. 11 des Grundgesetzes über die Reichsvertert ng dem Reichsrathe vor— behalten und in dem §. 5 des gegenwärtigen Gesetzes nicht aus— genommenen sind! Gesetzesvorschläge zu beschließen, die mit Zu— stimmung des Reichsrathes und nach erfolgter Sanktion des Kaisers für das betreffende Land Gesetzeskraft erlangen.

ö 9. ö. ,, if ß langen n , Vermittelung e gier n den Reichsraih und sind von diesem als Vorschlä der Landtage in Verhandlung zu nehmen. Bor lan

. Reichsrath hat sich bei dieser Verhandlung auf die Prüfung zu beschränken, ob das von dem Landtage vorgeschlagene Gesetz mit den Interessen des Reiches vereinbar sei oder nicht, und hiernach dem Gesetzesvorschlage im Banzen seine Zustimmung zu er— theilen oder dieselbe abzulehnen; eine Abänderung des beantragten Gesetzentwurfes kann nicht beschlossen werden.

FS 4. Erlangt der Gesetzesvorschlag die Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes nicht, so ist hlervon dem Landtage von der Regterung die Mittheilung zu machen.

§. 5. Das Recht der Landtage zu Gesetzesvorschlägen, die nach den vorangehenden Bestimmungen zu behandeln sind, erstreckt sich nicht auf folgende, nach 8§. II des Gesetzes über die Reichsvertretung zum Wirkungskreise des Reichsrathes gehörige Angelegenheiten: a) auf diejenigen, welche in den Absätzen A. 0 und o dieses Paragraphen angeführt sind; b) auf Angelegenheiten, welche sich auf die Ärt und Weise so wie die Ordnung und Dauer der Militärpflicht beziehrn, und auf die Bewilligung der Anzahl der auszuhebenden Mannschaft; c) auf die Regelung des Geld, Münz und Zettelbankwesen s, der Zoll- und Handelsangelegenbeiten sowie des Telegraphen / Post⸗ und Eisenbahn⸗ wesens; h auf die Gesetzgebung über das Staats bürgerrecht; e) auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Durchführung des Staatsgrundgesetzes über

das Reichsgericht und f) auf alle Angelegenheiten überhaupt, welche

kraft, der Veceinbarungen zwischen den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone 3. . gesetzliche Vorschriften oder nach gleichen Grundsätzen zu regeln sind.

§. 6. Die Regierung kann die Mittheilung von Gesetzesvorschlä⸗ gen der Landtage an den Reichsrath ablehnen, bei welchen die in dem 5. I bezeichneten Vorausetzungen nicht vorhanden sind.

§. 7. Ein nach den vorangehenden Bestimmungen zu Stande ge⸗ kommenes Gesetz kann, den Fall des §5 14 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung ausgenommen, nur im Wege der Reichsgesetzgebung außer Kraft gesetzt werden und zwar: a) über Verschlag des Land⸗ tages; b) auch außer. diesem Falle, wenn dies in einem späteren, die⸗ selbe Angelegendelt für alle Königreiche und Länder regelnden Geseßtze ausgespröchen wird,

§ 8. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksam keit.

§. 9. Mit dem Vollzuge desselben ist Mein Ministerium

beauftragt.

Pesth, 25. April. Im Unterhause theilte der Justiz⸗ Minister Horvat mit, daß die Session am 17. Mai geschlossen und die nächste Sesston am 19. Mai eröffnet wird, wo dann

die Delegationswahlen vorgenommen werden. Weiter beschloß

das Haus, die Sitzungen auf wenige Tage zu unterbrechen, damit der 25er Ausschuß Gelegenheit habe, sein Referat zu beenden. Schließlich wurden die letzten Punkte des Gesetzes

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