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bestreitbare und so schwer ins Gewicht fallende Thatsache, daß ich sie, ohne weitere Reflektionen daran zu knüpfen, der Würdigung des Hohen Hauses lediglich zu überlassen habe. Ich enthalte mich also aller statistischen Ausführungen und will nur zur Illustration des vorher Gesagten noch darauf aufmerksam machen, daß die Wieder— einführung der Quarantaine auch unter Anderm den absoluten Ver= schluß unseres Marktes gegen das Mastvieh, welches aus den mähri— schen und böhmischen Zuckerfabriken fommt, mit sich bringen würde. Nun können wir dieser Zufuhr aber nicht entbehren. Selbst hier in Berlin bildet das österreichische Schlachtvieh einen nicht unwesentlichen Theil der Konsumtion; noch mehr aber in den westlichen und süd— westlichen Gegenden Deutschlands. U. :
Ungeachtet dieser sehr erheblichen volkswirthschaftlichen Bedenken würde das Bundeskanzler⸗Amt, wenn die Quarantäne den aus- reichenden Schutz gegen das Eindringen der Rinderpest zu gewähren im Stande wäre, sich dennoch vielleicht dazu entschließen, den bethei⸗ ligten hohen verbündeten Regierungen die Anwendung dieses äußer= sten Mittels zu empfehlen. Nach allen Erfahrungen, die dem Bundes- kanzler⸗ Amt zugänglich geworden sind — und die sind ja leider in den letzten zwei Jahren sehr reichlich gewesen — muß es sich aber zu der
Ueberzeugung bekennen, daß die Quarantäne nicht nur unausführbar
und unzweckmäßig sein würde, sondern daß sie, anstatt die Gefahr der Einschleppung zu verhindern, dieselbe geradezu vermehren würde. Ich will mir erlauben, diesen Satz, der ja den Kernpuntt der ganzen Streitfrage bildet, etwas näher auszuführen. Zunächst — was die Unausführhbarkeit betrifft — vergegenwärtigen Sie sich gefälligst den Standpunkt unserer heutigen Verkehrsverhältnisse. Eine Quarantäne, die wirklich eine Quarantäne sein, also den Effett haben soll, daß jedes Stück Vieh, welches über unsere Grenze tommt, auf seinen Gesund⸗· heitszustand untersucht und erst nachdem es mit einem Gesundheits- zeugniß nach zwölftägiger Quarantäne versehen ist; über die Grenze gelassen wird, eine solche Quarantäne muß sich erstrecken von der nordöstlichsten Grenze des Reichsgebietes bis Lindau, also über eine Strecke von über 120 deutschen Meilen; die Quarantäne-= Anstalten müßten eingerichtet werden hauptsächlich an den Eisen bahn Uebergangspunkten; ich nenne Eydtkuhnen, Thorn, Myslowitz, Oder= berg, Bodenbach u. s. w. In jeder dieser Stationen müßte eine sehr umfassende bauliche Einrichlung getroffen werden, um für die ver— schiedenen Viehtransporte die nöthige Anzahl von einander gesonder⸗ ter Ställe zu haben, ein eminenter Sachverständiger hat mich per— sönlich versichert, daß die Einrichtung einer solchen Anstalt nicht unter 50 000 Thlr. herzustellen wäre. Das wäre ja aber nicht ein mal das Entscheidende; wenn man einen großen Zweck erreicht, so braucht man auch die Kosten nicht zu scheuen, obgleich im Augen blick nicht zu übersehen ist, woher die Kosten zu nehmen sein sollten. Ferner muß eine solche Anstalt fortdauernd überwacht und verwaltet werden, es ist also ein vollständiges ziemlich zahlreiches Beamten personal nöthig. Ferner entsteht die Frage, soll die Ansialt auf dies- seitigem oder jenseitigem Staatsgebiet errichtet werden? Errichtet man
sie auf diessei igem Staatsgebiete, so geht ein großer Theil der Sicher.
heit verloren, welche man damit erzielt, und für die Errichtung auf jenseitigem Gebiete haben wir nicht die mindeste Garantie erstens daß die gestattet wird und zweitens, daß uns irgend ein Einfluß auf die Ueberwachung und Verwaltung eingeräumt wird. Das wesent⸗ lichste Bedenken liegt aber in Folgendem: Will man zwangsweise das Vieh, was der Quarantäne unterworfen werden soll, in diesen Anstalten tonzentriren, so muß selbstredend dafür gesorgt wer— den, daß es an keinem andern Grenzpunkte herüber kann, dies macht aber eine permanente besondere Grenzbewachung auf der ganzen vorhin genannten Strecke von 120 Meilen gegen den Üebertritt von Vieh erforderlich, denn der Schmuggel wurde sofort, da die Ferthsverminderung, durch die Quarantäne entstehend, immer eine bedeutende ist, in größtem Umfange sich etabliren, und dies hauptsächlich ist der Unistand, der zu der Ueberzeugung führt, daß die Quarantänen die Gefahr der Einschleppung nicht verringern, sondern wesentlich vermehren würde, denn wenn es nicht möglich ist; die Grenzbewachung so auszuführen, daß eine wirklicher Verschluß der Grenze stattfindet, so ist nicht zu verhüten, daß eine heimliche Ein fuhr in größtem Maßstabe stattfindet, daß dieses heimlich r , . Vieh auf der dritten oder vierten Eisenbghnstation im Inlande kon: zentrirt und mitten in das Herz von Deutschland geführt wird, sei es behaftet oder nicht behaftet mit dem , ,,
Aus diesen Gründen würde das Bundetkanzler ⸗Amt sich, glaube ich, selbst bei nochmaliger Erwägung der Frage, kaum dam ent— schließen können, auf die Wiedereinführung der Quarantäne ein- zugehen. ; ;
Meine Herren! Das Gesetz vom 7. April 1899 besteht jetzt gerade 2 Jahre, und ich glaube, der Reichstag darf mit einer ganz beson— desen Befriedigung auf dieses Produkt seiner gesetzgeberischen Thätig⸗ keit zurückblicken. Deutschland ist seit dem Jahre 1869 mit zwei Rin⸗ deipestinvasionen heimgesucht worden, die erste fand im Jahre 1869 start und überschritt nicht den gewöhnlichen Durchschnittscharakter einer Rinderpestepidemie, sie wurde deshalb unter Anwendung der Maßregeln, die das Gesetz von 1869 an die Hand giebt, ich darf wohl sagen, spielend unterdrückt. Im Jahre 1876 lag die Sache anders; die Rinderpest ist stets die Begleiterin des Krieges gewesen, und kaum war letzterer ausgebrochen, so flackerte sie auch an hundert Stellen zu—⸗ gleich auf. Wenn sie nun erwägen, daß es unmöglich war, die ge⸗ wöhnlichen Sperrmaregeln anzuwenden wegen Mangels militärischer Kräfte, daß die Thätigkeit der Civilbehörden fast ganz abforbirt war durch die Aufgaben, welche ihnen der Krieg zuwies, daß an zahlreichen Stellen mit der größten Heftigkeit der Ausbruch zu gleicher Zeit erfolgte, und daß es doch gelungen ist, in der Zeit von nicht einem Vierteljahr mit einem Aufwand von Kosten, der eine halbe Million Thaler nicht erheblich übersteigen wird, diese furchthare Gefahr von uns abzuwen— den, so glaube ich, können Sie mit Beruhigung sich sagen, daß die
legislatorischen Maßregeln, die Sie getroffen haben und mit denen wenn auch nicht direkt, so doch indirekt, die Quarantäne unvereinbar sein iwoird, für die Vergangenheit vollständig genügt haben und auch für die Zukunft hoffentlich genügen werden, um einen hinreichenden Schutz gegen dieses so große Unglück zu gewähren, ohne daß es er— forderlich wäre, zu einer für den Vertehr so lästigen Maßregel, wie die Quarantaine ist, seme Zuflucht nehmen zu müssen. .
Was ich aber vollständig anzuerkennen babe, das ist die Noth⸗ wendigkeit der Desinfektion derjenigen Eisenbahntransportmittel, die für das Vieh benutzt werden. Der Herr Referent hat bereits ange⸗ führt, daß in dieser Beziehung Vexeinbarungen zwischen den Bundesregierungen getroffen sind. Es ist den Eisenbahnver⸗ waliungen die Pflicht auferlegt worden, jeden Waggon, der zum Rindviehtransport benutzt gewesen ist, sofort nach gemachtem Gebrauche auf das Sorgfältigste zu desinfiziren. Ich weiß nicht, meine Herren, ob thatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, einen Zweifel darein zu setzen, daß diese Anordnung allgemein und pünktlich aus⸗ geführt werde. Es ist in den letzten Tagen allerdings zur Kenniniß gekommen, daß Zweifel in dieser Beziehung beständen, daß aber auch Seitens der Königl. preußischen Regierung bereits eine Abhülfe in dieser Beziehung ins Auge gefaßt ist, nämlich dahin, die Desinfektions= anstalten möglichst zu centralisiren in den großen Mittelpunkten des Verkehrs, beispielsweise in Berlin, in Mainz, in Dresden u. s. w. Diejenigen Herren, welche sich für den Gegenstand speziell inter essiren, möchte ich bitten, sich nach dem hiesigen Strousbergschen Vieh—= hofe zu begeben, wo sie eine derartige Anstalt, die allerdings noch nicht im Betriebe ist, sich ansehen können. Bei dieser Anstalt ist pro= jektirt ein Zwang, alle mit der Eisenbahn in Berlin antommenden Waggons, die mit Rindvieh beladen gewesen sind, dahin zu bringen und einer sorgfältigen Desinfektion zu unterziehen, die mit siedendem Wasser bewerkstelligt werden soll. Wann diese Anordnung zur Aus— führung gebracht wird und ob sie sich bewähren wird, das sind Dinge, über welche ich mich eines Urtheils zur Zeit natürlich enthaiten muß. Ich hate schließlich ein besonderes Gewicht darauf zu legen, daß das Hohe Haus keinen Beschluß faffen möge, welcher das Bundeskanzler⸗ Amt in die peinliche Lage versetzen würde, in eine erneute Erwägung über eine Maßregel einzutreten, von deren Unausführbarkeit und Un—⸗ zweckmäßigkeit es hinreichend überzeugt ist.
Bereinsthätigkeit für die Armee.
Die Königlich württembergische Feld-⸗-Division hat von Rheims aus der Victoria⸗National⸗Invaliden⸗Stiftung als Beitrag zur Deutschen Invaliden Stiftung eine Tageslöhnung sämmtlicher Unteroffizier: und Mannschaften sowie die entsprechenden Gehaltsraten der Offiziere, Aerzte und Beamten im Betrage von 5365 Gulden 19 Kreuzern übersendet.
Kunst und Wissenschaft.
Im 6. Hefte der Neuen Folge der Jahrbücher der König⸗ lichen Atademie gemeinnüßt. Wisfensch. zu Erfurt (Erf. 1870) ist u. A. enthalten: Vortrag des Dr. Boxberger über Erfurts Stellung zu unserer klassischen Literaturperiode, nämlich über Schillers, Göͤthes und Wielands Beziehungen zu Erfurt, sowie ein Beitrag zur ver— gleichenden Sagenkunde von Frhr. W. v. Tettau.
Speyer, 23. April. Gestern Mittag starb hier im 890. Lebens- jahre Dr. Friedr. Mangn. Schwerd, Professor der Physik und der Mathematik am hiesigen Lyceum und Mitglied der ö bayeri⸗ schen Akademie der Wissenschaften. (C Ztg.)
Gewerbe und Handel.
Berlin, 277. April. In Anwesenheit seines Protektors, Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit des Kronprinzen, Sr. Königlichen Hoheit des Prinz Admirals und Sr. Hoheit des Prinzen Wilhelm von Baden hielt ber »Deutsche Fischerei-Verein« unter dem Vorsiß seines Präsidenten, des Grafen zu Münster-Derneburg, vorgestern Abend im Bürgersaal des Rathhauses eine Versammlung, welcher sehr viele Mitglieder des Reichstages beiwohnten. Zunächst berichtete der Geh. Regierungs⸗Rath Marcard über die Entwickelung des Vereins. Die Zahl der Mitglieder war in kurzer Zeit auf 340 angewachsen. Auch die Vereinsverbindungen hatten sich erweitert und nicht nur ein erheblicher Theil der preußischen Bezirks -Regierungen, son— dern auch piele der übrigen deuischen Regierungen waren mit dem Vereine in Verbindung getreten. Auf die in der letzten Vereinsversammlung beschlossene Peiition an den Bundeskanzler um die Verwendung nach den Niederlanden, damit die mit der sogenannten Zeesen⸗ Fischerei verbundenen Unzuträglichkeiten beseitigt würden, ist eine Antwort des Bundeskanzlers eingegangen, in welcher Fürst Bismarck mittheilt, daß die niederländische Regierung nach der Anzeige des diesseitigen Gesandten im Haag bemüht sei, die Bestimmungen der Mannheimer Fischerei ⸗ Konvention zu ver⸗— wirtlichen, daß die bezüglichen Erörterungen aber noch zu keinem definitiven Abschluß geführt hätten. Fürst Bismarck erklärt, die Angelegenheit im Auge behalten zu wollen und seiner Zeit den Verein von der weiteren Entwickelung dieser Angelegenheit in Kenntniß zu setzen
Der zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Besprechung der Mittel zur Hebung der Deutschen Seefischerei. Der Abg. Mos le (Bremen) berichtete über die Bemühungen, welche man in den Hansestädten Bremen und Hamburg in dieser Beziehung gemacht, und beantragte schließlich, 1) beim Bundesrath die Bereitstellung einer Summe bis zu einer Million Thaler aus Reichsmitteln zu erbitten, 2) die Einsetzung einer vom Reichskanzler zu ernennenden Kommisston von sachkundigen Männern der Seestädte, die über die Verwendung dieser Summe zu bestimmen habe, 3) diese Kommission soll nament⸗
lich durch Ertheilung von Vorschüssen auf die Förderung der See fischerei, insbesondere durch Bildung von Genossenschaften einwirken, sie soll d Bericht über ihre Thätigkeit und ihre Erfolge regelmäßig an den Bundeskanzler ersiatten, 5) das Mandat der Kommission er— lischt, sobald ihre. Thätigkeit sich nicht als nutzhringend er— weist. — Der Abgeordnete von Freeden aus Hamburg beantragte, eine Kommission zu ernennen, welche die Mittel und Wege berathe, um die Hochfischerei in Enden und Norderney einzuführen. — Der Abg. Harkort schlug vor, die Regierung auf⸗ zufordern, für Fischereihäfen zu sorgen. — Abg. Schmidt (Stettin) hält das Prinzip der Staatsunterstützung, namentlich bei dem be— kannten geringen Interesse der Süddeuischen für maritime Angelegen heiten, für bedenklich und bat Herrn Mosle, seinen Antrag zurückzu— ziehen event. beide Anträge dem Vorstande zur weiteren Erwägung und Prüfung zu überweisen. — Der Geh. NRath Greiff gab Auf⸗ schluß über die Transportvorrichtungen auf Eisenbahnen für Fische. — Der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Wehrmann hält die von Mosle geforderte Summe von einer Million für zu hoch und glaubt, daß der Zweck auch wohl erreicht werde, wenn alljährlich aus Staats- fonds eine Summe von 50,000 Thlrn. ausgesetzt werde. Ohne Staatsunterstützung werde es wohl nicht abgehen und bitte er, sich im Prinzip für die letztere zu erklären und seinem Vorschlage sich an—⸗ zuschließen. — Die Versammlung beschließt, diese Anträge zur weiteren Berathung und demnächstigen Berichterstattung dem Vorstande zu überweisen. — Herr von Behr -Schmoldow beantragte hier⸗ auf die Errichtung eines Schutzhafens auf der Insel Oie bei Greifswald und die Verlegung der Lootsenstation von der Insel Ruhden nach dort. — Graf Behr ⸗Negendank trat dem ersten Antrage bei, übrigens sei die Angelegenheit bereits im Gange und der Minister für die Landwirthschaft habe seine Be—⸗ reitschaft bereits ausgesprochen. In Betreff des zweiten Theiles des Antrages müsse er sich dagegen erklären; die 4 Hauptstädte der Pro—⸗ vinz hätten sich auch dafuͤr erklärt, daß die Lootsenstation auf dem Ruhden und Thissow verbleibe. Der Geh. Rath Marcard be⸗
stätigte, daß der Minister für die landwirthschaftlichen Ange—
legenheiten großen Werth auf die Herstellung dieses Hafens lege.
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Der Krieg habe bisher nur hieran gehindert. — Der Antrag ward hierauf in seinem ersten Theil angenommen. Die nächste Situng wurde auf Dienstag, 9. Mai, anberaumt.
Telex rap Hhische Vwitterunkshexielaste v. 27. April.
St. . Bar. Abw Temp. ABw ,,,, 2lIgemeine or ,,,,
neten , , ssd. 2 FI,) G.7 — , 9 NO., schwach. heiter, st. Reif.
K äönigsbrg. 338,0 41, ? 2, 2 - 2, 2 N., s. schwach. heiter.
Cõslin .... 9 2.5 — , 2 O., schwach. bewölkt.
Stettin.... 338,3 M, s 4, 0 - 0, O., mässig. bedeckt.
Putthus. .. 3: 5,9 Fo, s 8VW., schwach. bewölkt.
Ber lin ..... 33 5.9 1,3 O., schwach. heiter.
PFossir.. 3 2.4 23 NW. schwach. trũbe.
FRKatihor . .. 328, LI 3, N., schwach. heiter.
Hretlaun .. 33: ; 2,9 —2, 86. schwach. wolkig.
Lorgau.. 33 5, 3 0, 7 NO., schwach. bedeckt.)
Münster .. 334, 1 — S. 4 3, 9 SW., schwach. bedeckt.
Cöln ...... 334, 7,8 TI. 7 S., schwach. regnerisch.
Trier. 329, o Ja T2, 2 SW. , schwach. trübe. 2)
Flensburg. 336, SO, schwach. bedeckt.
Wies baden 32,8 NW., schwach hewöoölkt.
Kieler HI. 337.2 SO. , mässig. bewölkt.
Wilhelmsh. 336.2 SSO., mässig. zieml. heiter.
Kestum .. 336,1 — SOC., schwach. bew., Regen.
Eremon. 3535,95 SSO. , schwach. trübe.
Veseleoht. 335,7 — SSO., mässig. trübe.
Brüssel... 355,1 SW, sehwach. s. bew., Regen.
J 357,86 — ; NVW., sehwunch. —
Gr ningen. 335,7 9 — 8. bedeckt.
Helder. 335,3
S., schwach. — Constantin. 336,0 N., schwach. wenig bewölkt.
6 96 90 9 291
) Nebel, gestern kegen. ) Nebel, Regen.
Oeffentli cher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Schmiedegeselle Carl
Wilhelm Wende, aus Bugk gebürtig, welcher sich wegen theils
schweren, theils einfachen Diebstahls ex §§ 242, 243 des Nd. Strf. Gs. B. in Untersuchung befindet, ist am 23. d Mts. aus dem hiesigen Polizeigefängniß entsprungen. Es werden daher alle Civil⸗ und Militärbehörden des In- und Auslandes hierdurch ersucht, auf den⸗ selben Acht zu haben, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und an unsere Gefängniß⸗Inspektion abliefern zu lassen. Wir versichern die sofortige Erstattung der entstehenden Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes auch eine gleiche Rechtswillfährigkeit. Zu— gleich wird Jeder, welcher von dem Aufenthalt des ꝛ. Wende Kennt⸗
niß hat, aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizeibehörde unverzüglich Mittheilung zu machen. Königs⸗Wusterhausen, den
25. April 1871. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. Signale⸗ ment. Der Schmiedegeselle Carl Wilhelm Wende ist 20 Jahr alt, in Bugk, Kreis Bomst, ortsangehörig, 5 Fuß 1 Zoll groß, hat dunkelblonde Haart, graue Augen, blonde Augenbrauen, ovales Kinn, etwas dicke Nase, breiten Mund, ovale Gesichtsbildung, gesunde Ge⸗ sichtsfarbe, gute Zähne, ist untersetzter Gestalt, spricht die deutsche Sprache, und hat als besondere Kennzeichen an den Händen ver— schiedene Narben und unter dem linken Auge eine frische Narbe von 1ẽ 30oll Länge, und Plattfüße. Bekleidung. Rock schwarzbraun, Shawl: grau, Hosen: schwarz, auf den Knien zerrissen, Unterbeinkleider weiß, gleichfalls zerrissen.
Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
1286 Aufforderung der Konkursgläubiger
nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns W. Klage in Zanow ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist .
bis zum 20. Mai 1871 einschließlich festgesetzt worden. ö
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge⸗
dachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 26. März cr. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 7. Juni 1871, Vormittags 10 Uhr, in unserem Herichtslotkal, Terminszimmer Nr. 7, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Euchel anberaumt, und werden zum Erscheinen in
diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre
Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amts bezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Be—
vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Hillmar und Möllhausen, sowie die Rechtsanwälte Sachse und Mann— kopff hier zu Sachwaltern vorgeschlagen. Cöslin, den 21. April 1871. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1283
Zu dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns M. J. Lasinsti hier ist von der Handlung J Schön C Sohn in Stettin eine Forderung von 54 Thlr. 8 Sgr. nachträglich angemeldet. Der Termin zur Prüfung dieser Forderung ist auf den 6. Mai er, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 38 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kenntniß gesetzt werden.
Bromberg, den 22. April 18.1.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses. Kienitz. ,,,, Bekanntmachung.
Der Kaufmann Otto Paulisch hier ist auch zum definitiven Ver- walter der Kaufmann Alexander Teichelmannschen Konkursmasse von hier bestellt worden.
Reichenbach, den 22. April 1871.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
(1267 Verkaufsanzeige und Ediktalladung.
Auf Antrag des Kurators in dem über das Vermögen des Fa⸗ brikanten F. C. Deig . in Lauterberg erkannten Konkurse, Advo—⸗ katen und Notars Heiliger in Osterode, sollen folgende zur Konkurs ⸗˖ masse gehörige, in und bei Andreasberg belegene Immobilien:
I) das Möbelfabrikgebäude Nr. 457 der Häuserliste nebst Zubehör, namentlich mit verschiedenen Transmissionswellen, 1 Fugehobel⸗ maschine, 5 Kreissägen, 1 Kehlmaschine, 1 Hobeldurchlaufmaschine, eiserne Schlitzmaschine, 1 Raspelmaschine, 1 Stemmmaschine, 4 Sireichholzhobelmaschinen und 1 Spähnehobelmaschine zur Anfertigung von Streichholzschachteln, das mit Nr. I zusammenhängende Gebäude Nr. 4572 mit Zu- behör, namentlich den erforderlichen Transmissionen, 2 Schweif⸗ sägen, 2 Kreissägen, 1 Sägemühlenvorgeläge und 1 Schleisstein, das mit Nr. 2 durch eine Thür verbundene Sägemühlengebäude nebst Zubehör, namentlich mit Transmissionen und 1 Säge⸗ mühlengatter, das dem Gebäude Nr. 1 gegenüber stehende Trockenhaus mit Trockenheerd. 4 Trockenöfen, Darren und Zubehör? das Stück Ackerland am Todtenberge neben der Fabrik an der Forst belegen, etwa 60 IRuthen groß, von Bergmann 5 kauft, durch welches ein Theil des zum Betriebe der Fabrik die⸗ nenden Wassers geführt wird, .
6) das Wohnhaus Nr. 238 und 2382 mit Schmiede und Zubehör,
7) das Wohnhaus Nr. 239 mit Stallung, Garten und Zubehör,
8) das Wohnhaus Nr. 240 mit Stallung, Garten und Zubehör,
sI das Wohnhaus Rr. 241 mit Stallung, Garten und Zubehör,
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